Bestand 1.1.12. - Gewett

Bereich "Identifikation"

Signatur

1.1.12.

Titel

Gewett

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Zeitraum: 1381 - 1945 Umfang: 3 Teilbestände: 110 laufende Meter = 6.943 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbücher (1981, 2008) Zitierweise: AHR, 1.1.12. oder AHR, Gewett Inhalt: Die Überlieferung des Gewetts ist in die drei Teilbestände 1.1.12.1. Hafen- und Schifffahrtswesen, 1.1.12.2. Ortsverwaltung Warnemünde und 1.1.12.3. Handel und Gewerbe aufgeteilt. Diese Teilung folgt den unterschiedlichen Aufgaben der Behörde, wobei die allgemeinen Akten bei der archivischen Bearbeitung in den ersten Teilbestand eingeordnet worden sind. Die inhaltlichen Beschreibungen und weiterführenden Literaturangaben finden sich bei den Teilbeständen. Überblick: Die Bezeichnung Gewett geht auf das mittelniederdeutsche Wort "Wedde" zurück, das u.a. Strafgeld und Polizeigericht bedeutet. Das Leben in der Stadt vollzog sich seit dem Mittelalter nach den Normen, die der Rat setzte. Der Verstoß gegen diese Normen wurde durch die Zahlung eines Strafgeldes geahndet. Die Wahrung der Normen und die Kassierung der Strafgelder war Aufgabe der zum Rat gehörenden Weddeherren, die 1366 erstmalig Erwähnung in den Quellen fanden. Ihnen oblag die Aufsicht über das gesamte Handels- und Gewerbeleben in der Stadt sowie über die Handwerker und die Handwerksämter. Ferner trugen die Weddeherren die Verantwortung für die Erhaltung des Hafens und der Fahrwasser, nahmen die Aufsicht über den Strand und das Strandgut wahr, verwalteten Warnemünde, sorgten für die Rein- und Instandhaltung der Straßen und trugen Sorge für die Gewährleistung der Wachpflicht. Das Gewett war zugleich Polizeibehörde und fungierte für die genannten Bereiche als Gerichtsbehörde. Wie andere städtische Behörden auch entwickelte sich das Gewett seit der frühen Neuzeit von einem mittelalterlichen Ratsamt zu einer extrajudizialen Behörde. Das Gewett behielt im Wesentlichen die schon im Mittelalter abgesteckten Kompetenzen als Hafen-, Schifffahrts-, Handels- und Gewerbebehörde. Zwei Ratsmitglieder trugen als Präses und Assessor die Verantwortung. Ihnen zur Seite standen mehrere Beamte, unter anderem der Hafenmeister, der Lotsenkommandeur und der Warnemünder Vogt. Der Vogt in Warnemünde hatte die Befugnisse und Obliegenheiten einer Polizei- und Gerichtsbehörde für diesen Ortsteil wahrzunehmen. Im 19. Jahrhundert kam es mit der Ausprägung monokratisch arbeitender Behörden zu gewissen Kompetenzverlagerungen. 1817 wurde das Polizeiamt gegründet, das an die Stadtwache, die bis dahin dem Gewett unterstanden hatte, anknüpfte. Weitere Funktionen, wie die Medizinalpolizei, die Aufsicht über die Apotheken oder die Bau- und Gewerbepolizei, gingen seit Mitte des Jahrhunderts auf das Polizeiamt über. Auf dem Gebiet des Schifffahrtswesens wurde das Gewett 1831 für die Ausstellung von Bielbriefen verantwortlich, 1838 übernahm es faktisch die Aufgaben eines Seemannsamtes. Nach Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes durch den Reichstag im Jahr 1879 übernahm das Gewett vom aufgelösten städtischen Obergericht die Führung des Schiffsregisters, seit 1888 fungierte es als Schiffsvermessungsbehörde. Auch nach Einführung der Gewerbefreiheit im Zuge der Reichseinigung blieb das Gewett erste Instanz für alle Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten. Erst die Novemberrevolution von 1918 und die anschließende Staatsumwälzung führten zu gravierenden Veränderungen. Das Gewett wurde 1920 aufgelöst. Die Verwaltung Warnemündes ging an eine eigene Ortsverwaltung über. Nachfolger auf dem Gebiet des Hafen- und Schifffahrtswesen wurde die Hafenverwaltung. Die Aufsicht über Handel und Gewerbe übernahm das Polizeiamt.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Archiv der Hansestadt Rostock >> 1.1. Behörden und Einrichtungen

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

  • Deutsch

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang