Bestand 1.1.3.22. - Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe

Bereich "Identifikation"

Signatur

1.1.3.22.

Titel

Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Zeitraum: 1508 - 1946 Umfang: 19 laufende Meter = 921 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.22. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Bau, Instandhaltung, Versorgungsbetriebe, Nr. ... Inhalt: Organisation des Bauamtes (1784-1850, 5 VE).- Bauhof, Baumaterial (1643-1932, 55 VE).- Vergabe städtischer Aufträge (1635-1938, 6 VE).- Bebauung wüster Stellen, Kontributionsbefreiuung (1576-1819, 10 VE).- Bauplanung, Stadterweiterung (1863-1938, 42 VE).- Besichtigung von städtischen Gebäuden (1694-1914, 11 VE).- Rathaus (1533-1938, 32 VE).- Gebäude und Einrichtungen (1535-1938, 98 VE).- Denkmäler (1682, 1814-1946, 23 VE).- Bauordnung, Baupolizei (1617-1938, 44 VE).- Beaufsichtigung von Privatbauten (1817-1908, 41 VE).- Baugenossenschaften, Baugesellschaften (1919-1937, 4 VE).- Stadtbefestigungsanlagen, Entfestung (1508-1934, 76 VE).- Straßen, Plätze, Brücken, Kanalisation (1651-1941, 51 VE).- Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Bedürfnisanstalten (1606-1938, 34 VE).- Straßen A - Z (1561-1934, 276 VE).- Wasserborne, Wasserkunst, Brunnen, Pumpen, Leitungen (1550-1930, 62 VE).- Wasserwerk (1859-1940, 23 VE).- Gaswerk (1856-1938, 19 VE).- Elektrizitätswerk (1896-1938, 9 VE). Überblick: Die Verantwortung für die Stadtbauten lag bis 1812 bei der Stadtkasse, weil diese letztlich die Kosten für Bau und Instandhaltung zu zahlen hatte. Der städtische Bauhof mit dem notwendigen Material und den Gerätschaften wurde durch den Bauschreiber verwaltet, als Fachleute standen Stadtmaurermeister, Stadtzimmermeister und Turmdecker im Dienst des Rates. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts stand diese Struktur in der Kritik. Ausgangspunkt war eine Revision der Ausgaben der Stadtkasse, die als zu hoch befunden wurden. Nach Besichtigung der Stadtbauten war man im Hundertmännerkollegium der Meinung, dass viele Gebäude dringend einer Reparatur bedürfen. Die ausgeführten Reparaturen hätten billiger bewerkstelligt werden können, wenn mit mehr Sachkenntnis an die Erledigung der Aufgaben herangegangen und die Beaufsichtigung besser ausgeübt worden wäre. Schließlich kam es im Januar 1812 zur Bildung eines eigenständigen Baudepartements, das allerdings Teil des Kassendepartements blieb und erst seit 1854 in den Behördenaufstellungen als selbständiges Bauamt erscheint. Das Baudepartement bzw. Bauamt wurde kollegial durch ein Mitglied des Rates - er führte die Bezeichnung Direktor - und vier bürgerschaftliche Deputierte geleitet. Eine Instruktion von 1830 benannte die Zuständigkeiten für die städtischen Bauten, sofern diese nicht bei Kämmerei, Gewett, Armenordnung oder anderen Verwaltungszweigen lagen. Die Verantwortlichkeit erstreckte sich auf die Stadt, die Vorstädte und Stadtfeldmark, auf die Hafen- und Schifffahrtsanlagen am Strande und an der Warnow sowie auf Warnemünde. Als Beamte nannte die Instruktion den Bauschreiber, den Zimmermeister, den Baggermeister und den Kranaufseher. In Warnemünde wirkte auf Honorarbasis ein Polier. Dass die Stelle des Hafen-Zimmermeisters seit 1835 durch die des Stadtbaumeisters ersetzt wurde, weist auf eine veränderte Gewichtung der Arbeitsschwerpunkte hin. Der geplante Ausbau des Hafens und die Neuregulierung der Warnow, machte 1885 eine Aufgabenteilung notwendig. Der Stadtbaumeister übernahm das Ressort Hochbau, der Hafenbaudirektor die Ressorts Strom- und Hafenbau sowie Siel- und Straßenbau. Insgesamt stiegen die Anforderungen an das städtische Bauwesen enorm. Das Stadtwachstum erforderte planerische Leistungen für die neuen Wohngebiete vor dem Kröpeliner Tor, dem Steintor, dem Mühlentor und dem Petritor. Die Stadterweiterungskommitte des Rates wurden vor dem Ersten Weltkrieg zum wichtigsten Beratungsgremium in Fragen der städtebaulichen Entwicklung. Hinsichtlich der Bauausführung lag die Verantwortung der Stadt bei den notwendigen Erschließungs- und Straßenbauarbeiten, andererseits musste sie auch öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhaus, Schulen, Stadttheater) und Versorgungsbetriebe (Gaswerk, Wasserwerk, E-Werk) schaffen, um das kommunale Dasein zu sichern. In der Zeit der Weimarer Republik entwickelte sich die Bekämpfung der Wohnungsnot zu einem zentralen Thema. Erst ab 1925 gelangen hier durch die Fortsetzung der Stadterweiterung in Richtung Westen wesentliche Fortschritte. Die baupolizeilichen Vorschriften für sämtliche Gebäude in der Stadt waren anfänglich vor allem durch die Forderungen nach Feuersicherheit geprägt. Einzelne Vorschriften berührten Fachwerk, Strohdächer, hölzerne Giebel, geteerte Dachpappe oder Schornsteine. In umfangreichen Bauordnungen wurden die Vorschriften für Warnemünde (1848, 1908), für das Kämmerei- und Hospitalgebiet sowie für Rostock, die Vorstädte und die Stadtfeldmark (1894, 1929) zusammengefasst. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften war in Rostock zunächst die Kämmerei zuständig, in Warnemünde das Gewett. 1899 wurde beim Polizeiamt eine baupolizeiliche Abteilung eingerichtet, die die Bauaufsicht für Rostock übernahm. Nach einer Reorganisation ging die Bauaufsicht 1935 an das Bauamt über. Veröffentlichungen: Dehn, Gustav: Organisation des Stadt-Bauamts, Bauwesens, in: Festschrift der XXVI. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege, Rostock 1901, S. 129-131 Deutschlands Städtebau. Rostock. Hrsg. vom Rat der Seestadt Rostock, Berlin-Halensee 1922 und 1927

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Archiv der Hansestadt Rostock >> 1.1. Behörden und Einrichtungen

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

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Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

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Zugriffspunkte

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Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

  • Deutsch

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang