Bereich "Identifikation"
Signatur
SII
Titel
Archivbestand S II (Hauptamt der Stadt Konstanz)
Datum/Laufzeit
Erschließungsstufe
Bestand
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Stadtarchiv Konstanz
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
- Lateinisch
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Zugriffspunkte
Zugriffspunkte (Thema)
Zugriffspunkte (Ort)
Zugriffspunkte (Name)
- Stadtarchiv Freiburg im Breisgau (Gegenstand)
- Stadtarchiv Konstanz (Gegenstand)
Zugriffspunkte (Genre)
Bereich "Beschreibungskontrolle"
Identifikator "Beschreibung"
DE-Kon2_SII
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
(1) Die Erlaubnis zur Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Konstanz wird auf Antrag durch den Archivleiter erteilt. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen, einen Benutzungsantrag vollständig auszufüllen und sich durch seine Unterschrift zu verpflichten, die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung einzuhalten. (3) Die Benutzungserlaubnis kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt. (4) Die Benutzungserlaubnis gilt jeweils nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand. (5) Archivalien sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn a) gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der abgebenden Ämter einer Benutzung entgegenstehen oder wenn sie Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. b) durch die Benutzung Rechte Dritter oder Interessen der Stadt Konstanz verletzt werden könnten. c) der Antragsteller dieselben benützen will, um sich in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Konstanz Unterlagen zu beschaffen, d) mit Eigentümern bzw. Vorbesitzern von Archivalien und Sammlungen nichtstädtischer Herkunft entgegenstehende Vereinbarungen getroffen worden sind. (6) Archivalien können von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie a) besonders wertvoll sind oder wegen ihres Erhaltungszustandes bei einer Benutzung gefährdet erscheinen, b) aus innerbetrieblichen Gründen nicht benutzbar sind. (7) Die Benutzung von amtlichen Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bedarf einer Sondergenehmigung. (8) Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Interessen und Rechte der Stadt Konstanz sowie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und gegebenenfalls für die Verletzung dieser Rechte und Interessen einzustehen. § 4