Identity area
Reference code
SII
Title
Archive S II (Main Office of the City of Constance)
Date(s)
Level of description
Fonds
Extent and medium
Context area
Repository
Archival history
Immediate source of acquisition or transfer
Content and structure area
Scope and content
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Konstanz City Archive
Conditions of access and use area
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
- Latin
Language and script notes
This description was automatically translated with the help of www.DeepL.com. Translation errors are possible. Please note that the document itself has not been translated.
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
Allied materials area
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Notes area
Alternative identifier(s)
Access points
Subject access points
Place access points
Name access points
- Stadtarchiv (Subject)
- Stadtarchiv Konstanz (Subject)
Genre access points
Description control area
Description identifier
DE-Kon2_SII
Institution identifier
Rules and/or conventions used
(1) Die Erlaubnis zur Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Konstanz wird auf Antrag durch den Archivleiter erteilt. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen, einen Benutzungsantrag vollständig auszufüllen und sich durch seine Unterschrift zu verpflichten, die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung einzuhalten. (3) Die Benutzungserlaubnis kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt. (4) Die Benutzungserlaubnis gilt jeweils nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand. (5) Archivalien sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn a) gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der abgebenden Ämter einer Benutzung entgegenstehen oder wenn sie Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. b) durch die Benutzung Rechte Dritter oder Interessen der Stadt Konstanz verletzt werden könnten. c) der Antragsteller dieselben benützen will, um sich in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Konstanz Unterlagen zu beschaffen, d) mit Eigentümern bzw. Vorbesitzern von Archivalien und Sammlungen nichtstädtischer Herkunft entgegenstehende Vereinbarungen getroffen worden sind. (6) Archivalien können von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie a) besonders wertvoll sind oder wegen ihres Erhaltungszustandes bei einer Benutzung gefährdet erscheinen, b) aus innerbetrieblichen Gründen nicht benutzbar sind. (7) Die Benutzung von amtlichen Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bedarf einer Sondergenehmigung. (8) Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Interessen und Rechte der Stadt Konstanz sowie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und gegebenenfalls für die Verletzung dieser Rechte und Interessen einzustehen. § 4