File SII-6146 - Bund der Auslanddeutschen - Ortsgruppe Konstanz -, General Information on Caring for Germans from the Assigned Reich Areas and Colonies

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SII-6146

Title

Bund der Auslanddeutschen - Ortsgruppe Konstanz -, General Information on Caring for Germans from the Assigned Reich Areas and Colonies

Date(s)

  • 1920 (Creation)

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Extent and medium

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Archival history

Immediate source of acquisition or transfer

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Scope and content

1 fascination.

Appraisal, destruction and scheduling

Accruals

System of arrangement

Konstanz City Archive >> Archive S II (Main Office of the City of Constance)

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Language of material

  • German

Script of material

  • Latin

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Description identifier

DE-Kon2_SII-6146

Institution identifier

Rules and/or conventions used

(1) Die Erlaubnis zur Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Konstanz wird auf Antrag durch den Archivleiter erteilt. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen, einen Benutzungsantrag vollständig auszufüllen und sich durch seine Unterschrift zu verpflichten, die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung einzuhalten. (3) Die Benutzungserlaubnis kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt. (4) Die Benutzungserlaubnis gilt jeweils nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand. (5) Archivalien sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn a) gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der abgebenden Ämter einer Benutzung entgegenstehen oder wenn sie Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. b) durch die Benutzung Rechte Dritter oder Interessen der Stadt Konstanz verletzt werden könnten. c) der Antragsteller dieselben benützen will, um sich in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Konstanz Unterlagen zu beschaffen, d) mit Eigentümern bzw. Vorbesitzern von Archivalien und Sammlungen nichtstädtischer Herkunft entgegenstehende Vereinbarungen getroffen worden sind. (6) Archivalien können von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie a) besonders wertvoll sind oder wegen ihres Erhaltungszustandes bei einer Benutzung gefährdet erscheinen, b) aus innerbetrieblichen Gründen nicht benutzbar sind. (7) Die Benutzung von amtlichen Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bedarf einer Sondergenehmigung. (8) Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Interessen und Rechte der Stadt Konstanz sowie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und gegebenenfalls für die Verletzung dieser Rechte und Interessen einzustehen. § 8

Status

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