Bestand - CR I

Bereich "Identifikation"

Signatur

Titel

CR I

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Vorwort :<br />Die gängige Aufteilung der bischöflichen Kurie in die Vertretungen des Ortsordinarius für den Jurisdiktionsbereich (Offizial) und Verwaltungsbereich (Generalvikar) bestand in den ersten Jahrzehnten nach der Wiedererrichtung des Erzbistums Köln (1821) zunächst nicht. Das heutige Generalvikariat wurde im Juli 1825 konstituiert. Es besaß anfangs lediglich 13 Mitarbeiter, hatte nur einen Teil der jetzigen Aufgaben und bestand aus nur zwei Abteilungen. Eine davon war das sog. Konsistorium für die Rechtssachen; es regelte Disziplinar- und Eheangelegenheiten. Zudem wurden wichtige Angelegenheiten ggf. vom Erzbischof selbst bearbeitet. Die Aufgaben des Konsistoriums gingen 1848 an das neu konstituierte Offizialat über. Eine Neu-"Organisation des erzbischöflichen Ordinariats und General-Vicariats" von 1850 setzte dann einen "Geistlichen Rat" ein, der auch die Bezeichnung "Erzbischöfliches Ordinariat" trug. Unter erzbischöflichem Vorsitz gehörten ihm der Generalvikar und mehrere Räte - i. d. R. Domkapitulare - an. Während das Ordinariat primär allgemeine und grundsätzliche Fragen bzw. deren Planung - z. B. mittels Ausarbeitung von Vorschriften und Erlassen - bearbeitete, war das Generalvikariat mit seinen Räten unter dem Vorsitz des Generalvikars für spezielle personen- oder sachbezogene Fragen im Rahmen eingespielter Verfahren nach vorgegebenen Richtlinien tätig. Die Zweiteilung innerhalb der erzbischöfl. Verwaltung bestand zwar auf dem Papier noch bis 1926, war aber bereits Jahrzehnte zuvor faktisch obsolet geworden.<br /><br />Gesellschaftliche und politische Wandlungen sowie rechtliche Neuerungen, vor allem die seit 1918/19 gegenüber dem Staat größere Unabhängigkeit in der Ernennung von Domkapitularen, führten zu veränderten bzw. wachsenden Aufgaben und bewirkten die Verwaltungsneuordnung von 1926. Spätestens seit der Amtszeit des Erzbischofs Schulte existierte ein minuziös durchstrukturiertes Dezernentensystem, wobei sämtliche Aufgabenbereiche bestimmten, zum Teil auf die Qualifikationen einzelner Mitarbeiter zugeschnittenen "Dezernaten" zugeordnet waren.<br /><br />Als Dezernenten wirkten i. d. R. Domkapitulare neben ihrer Tätigkeit im Kapitel; die Mitglieder des Metropolitankapitels sind in Köln traditionell die Helfer des Bischofs in der Verwaltung. So waren auch die Generalvikare in aller Regel gleichzeitig Mitglieder des Kapitels, z. T. sogar in leitender Funktion (Dignitäre). Die jeweils beim Tode eines Erzbischofs amtierenden Generalvikare fungierten zumeist auch als Verweser des Erzbistums während der bischöflichen Vakanzzeiten, und zwar als vom Metropolitankapitel bestimmte Kapitularvikare; das Amt des Generalvikars ruht in Vakanzzeiten.<br /><br />Die Generalvikariatsräte bzw. Dezernenten hatten alle Fragen von besonderer Wichtigkeit oder allgemeiner Bedeutung in den wöchentlich in Anwesenheit des Erzbischofs und des Generalvikars stattfindenden Ratssitzungen zur Beratung und ggf. Entscheidung vorzutragen. Die eingeschränkten Möglichkeiten der nationalsozialistischen Zeit und mehr noch der Kriegszeit bewirkten aber in der Amtszeit des Generalvikars Dr. David bald erste sichtbare Veränderungen in der Behördenstruktur, die sich dann in der Nachkriegszeit in Verbindung mit den neuen Anforderungen und der schlagartigen Ausweitung der Aufgaben - als Folge der Einführung der Diözesankirchensteuer (1950) - zusehends wandelte.<br /><br />Als Behördenleiter in der Erzbischöflichen Verwaltung amtierten seit 1825 folgende Generalvikare:<br /><br />J. Hüsgen: 1825-1835 unter Erzbischof von Spiegel ; 1836-1841unter Erzbischof Droste zu Vischering<br /><br />J. J. Iven: 1841-1842 unter Erzbischof Droste zu Vischering ; 1842-1846 unter Koadjutor bzw. 1846 Erzbischof von Geissel<br /><br />J. A. Baudri: 1846-1864 unter Erzbischof von Geissel ; 1866-1876 unter Erzbischof Melchers ; 1876-1886 Vakanz wegen Schließung der Behörde im Kulturkampf<br /><br />L. Kleinheidt: 1886-1894 unter Erzbischof Krementz<br /><br />P. K. A. Kreutzwald: 1894-1899 unter Erzbischof Krementz ; 1900-1902 unter Erzbischof Simar ; 1903-1912 unter Erzbischof Fischer ; 1913-1918 unter Erzbischof von Hartmann<br /><br />J. Vogt: 1918-1919 unter Erzbischof von Hartmann ; 1920-1931 unter Erzbischof Schulte<br /><br />E. David: 1931-1941 unter Erzbischof Schulte ; 1942-1952 unter Erzbischof Frings<br /><br />J. Teusch: 1952-1969 unter Erzbischof Frings<br /><br />H. Jansen: 1963-1969 als zweiter Generalvikar unter Erzbischof Frings<br /><br />P. Nettekoven: 1969-1975 unter Erzbischof Höffner<br /><br />N. Feldhoff: 1975-1987 unter Erzbischof Höffner ; seit 1989 unter Erzbischof Meisner<br /><br />In den vergangenen Jahrzehnten hat sich folgender Aufbau innerhalb der Erzbischöfl. Kurie herausgebildet: Neben dem Generalvikariat mit dem Generalvikar als Leiter der Verwaltung, besonderen Beauftragten (z. B. dem Kanzler bzw. Justitiar) und diversen Stabs- bzw. Hauptabteilungen bestehen als Beratungsgremien für den Erzbischof und seine Verwaltung mehrere Räte und Kommissionen, insbes. der für Fragen und Entscheidungen grundsätzlicher Art wichtige Erzbischöfliche Rat. Für viele Entscheidungen mit pastoralem Hintergrund war zudem das Gremium der unter Kardinal Schulte eingeführten Dechantenkonferenz lange Zeit wichtig; neuerdings hat der Priesterrat, in dem auch die Dechanten vertreten sind, deren Aufgaben und Kompetenzen übernommen.<br /><br />Neben den organisatorischen Strukturen muß zu allen Zeiten - in je unterschiedlicher Weise - die Rolle der verantw. Personen in der Erzbischöfl. Kurie berücksichtigt werden; für die Nachkriegszeit zwischen 1945 und den frühen achtziger Jahren seien neben den Generalvikaren exemplarisch folgende Namen erwähnt: die Prälaten (und zumeist gleichzeitig Domkapitulare) Böhler (vgl. dazu u. a. Bestand "Dienstakten Böhler"), Lenné (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Lenné"), Lieser (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Lieser"), Kowalski (vgl. Bestand "Planungsabteilung"), Lewen, Schlafke (vgl. Bestand "Personalverwaltung"), Henze (vgl. ebd.) und Daniels (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Daniels"), ferner die Weihbischöfe bzw. Bischofsvikare, z. B. Cleven und Frotz, sowie die Juristen Westhoff, Weiss, Blankenhagen und Panzer. Sie haben in je unterschiedlicher Weise auf die Entscheidungen von Erzbischof und Generalvikar eingewirkt.<br /><br />Die Bischöflichen Vikare - das Amt ist eine Neuschöpfung des Zweiten Vatikanums - werden mit einem bestimmten Sachbereich der Verwaltung beauftragt und unterstehen unmittelbar dem Erzbischof. Zumeist handelt es sich um Weihbischöfe. Solchen bischöfl. Vikaren wurden seit 1966 bzw. seit 1969/70 insbes. folgende Bereiche (i. d. R. partiell) unterstellt: "Priester- und Diakonenfortbildung" sowie "Liturgiegestaltung und Kirchenmusik", zeitweilig auch "Kirchliche Kunst" (vgl. dazu u. a. Bestand "Dienstakten Frotz" u. Bestand "Nachlaß Frotz" sowie für 1975 ff. Bestand "Dienstakten Plöger"), ferner "Schule" und zeitweilig auch "Katholikenausschüsse" bzw. "Diözesanrat" (dazu u. a. Bestand "Dienstakten Cleven"), "Weltmission" bzw. "Außerdiözesanes" (nur 1969-1976, dazu Bestand "Bischofsvikariat für außerdiözesane Angelegenheiten (Teusch)"), "Ordensgemeinschaften" bzw. "Ordensfragen", "Glaubensfragen", auch "Oekumene", (dazu Bestand "Dienstakten Luthe"), "Ausländerseelsorge" (seit 1975) und für die z. Z. archivisch noch kaum relevante Zeit seit ca. 1990 auch "Ständiger Diakonat" und "Pastorale Begleitung".<br /><br />In der Folge des sog. Kulturkampfes mußte das Generalvikariat seine Arbeit 1876 einstellen und wurde geschlossen, was u. a. durch Überlieferungslücken in vielen Aktengruppen sichtbar wird. Die Wiederaufnahme der Arbeit konnte schließlich 1886 erfolgen. Spätestens seit dieser Zeit vollzog sich die Schriftgutverwaltung der Erzbischöfl. Kurie weitgehend in einer zentralen Registratur. Neben Aktenserien für die ortsbezogenen Vorgänge (einzelne Pfarreien, Dekanate und örtliche Einrichtungen) gab es zwei aus der behördlichen Zweiteilung erwachsene zentrale Aktenbestände, die sog. "Cabinetts-Registratur" (CR) und die "Generalia" (Gen.). Diese Unterscheidung geht auf das Jahr 1825 zurück, als Erzbischof Spiegel die "Geschäfte, welche bei der Verwaltung des Erzbistums vorkommen", einteilte in solche, die "dem Cabinett Seiner Erzbischöflichen Gnaden . . . vorbehalten" und solche, die "dem Generalvikariate . . . übertragen" sind (Gen. 1 B. 4).<br /><br />Das Bestehen zweier großer Aktenablagen bzw. -bestände mit sich überschneidenden Sachgruppen führte bald zu erheblichen inhaltlichen Vermischungen. Der um 1825 entstandene Aktenplan für die Bestände "CR" und "Generalia" war nämlich von Anfang an so wenig gegliedert, daß neuen Entwicklungen in der Kirche und damit neuen Aufgaben der Verwaltung nicht in genügendem Maße durch Erweiterungen oder Umgruppierungen Rechnung getragen werden konnte. Vor allem im Bestand Generalia bedingte der fehlende logische Aufbau eine immer unübersichtlichere, weder an der Verwaltungsorganisation noch an der Aufgabengliederung orientierte Ablage. Zu einer Neuordnung des Aktenplans ist es in der Zeit der andernorts rasch vorangetriebenen "Büroreform" nicht gekommen. Die Kontinuität in der Leitung der Registratur - Prälat Max Baeumker stand ihr von 1913 bis nach dem Zweiten Weltkrieg vor -, aber auch die personelle Überschaubarkeit des Hauses ließen ein Festhalten an der als problematisch erkannten Ordnung vorteilhafter erscheinen. Als Findmittel für die einzelnen Ablagestellen genügten bis in die fünfziger Jahre ein grobes Stichwortverzeichnis und das Gedächtnis der Registratoren.<br /><br />Die Zerstörung und zeitweilige Ausquartierung des Generalvikariates aus Köln (1943-1945) bewirkten nur eine äußerliche Zäsur. Seither wurde die nach preuß. Manier bestehende und auch in der Weimarer Zeit weitestgehend beibehaltene Fadenheftung durch Ablage in Stehordnern abgelöst. Aus praktischen Gründen wurden im Archiv die älteren, 1825 einsetzenden Bestände "CR" und "Generalia" mit dem Ende der Fadenheftung im Jahr 1943 jeweils als abgeschlossene Aktenschicht betrachtet. Daher sind nun alle im Sommer 1943 noch nicht ad-acta gegangenen Unterlagen - oft wichtige, wegen ihrer allgemeinen Bedeutung lange bei den Sachbearbeitern verbliebene Vorgänge seit der Zeit um 1900 - in der 1945 einsetzenden neueren Aktenschicht zu suchen.<br /><br />Die gängige Aufteilung der bischöflichen Kurie in die Vertretungen des Ortsordinarius für den Jurisdiktionsbereich (Offizial) und Verwaltungsbereich (Generalvikar) bestand in den ersten Jahrzehnten nach der Wiedererrichtung des Erzbistums Köln (1821) zunächst nicht. Das heutige Generalvikariat wurde im Juli 1825 konstituiert. Es besaß anfangs lediglich 13 Mitarbeiter, hatte nur einen Teil der jetzigen Aufgaben und bestand aus nur zwei Abteilungen. Eine davon war das sog. Konsistorium für die Rechtssachen; es regelte Disziplinar- und Eheangelegenheiten. Zudem wurden wichtige Angelegenheiten ggf. vom Erzbischof selbst bearbeitet. Die Aufgaben des Konsistoriums gingen 1848 an das neu konstituierte Offizialat über. Eine Neu-"Organisation des erzbischöflichen Ordinariats und General-Vicariats" von 1850 setzte dann einen "Geistlichen Rat" ein, der auch die Bezeichnung "Erzbischöfliches Ordinariat" trug. Unter erzbischöflichem Vorsitz gehörten ihm der Generalvikar und mehrere Räte - i. d. R. Domkapitulare - an. Während das Ordinariat primär allgemeine und grundsätzliche Fragen bzw. deren Planung - z. B. mittels Ausarbeitung von Vorschriften und Erlassen - bearbeitete, war das Generalvikariat mit seinen Räten unter dem Vorsitz des Generalvikars für spezielle personen- oder sachbezogene Fragen im Rahmen eingespielter Verfahren nach vorgegebenen Richtlinien tätig. Die Zweiteilung innerhalb der erzbischöfl. Verwaltung bestand zwar auf dem Papier noch bis 1926, war aber bereits Jahrzehnte zuvor faktisch obsolet geworden.<br /><br />Gesellschaftliche und politische Wandlungen sowie rechtliche Neuerungen, vor allem die seit 1918/19 gegenüber dem Staat größere Unabhängigkeit in der Ernennung von Domkapitularen, führten zu veränderten bzw. wachsenden Aufgaben und bewirkten die Verwaltungsneuordnung von 1926. Spätestens seit der Amtszeit des Erzbischofs Schulte existierte ein minuziös durchstrukturiertes Dezernentensystem, wobei sämtliche Aufgabenbereiche bestimmten, zum Teil auf die Qualifikationen einzelner Mitarbeiter zugeschnittenen "Dezernaten" zugeordnet waren.<br /><br />Als Dezernenten wirkten i. d. R. Domkapitulare neben ihrer Tätigkeit im Kapitel; die Mitglieder des Metropolitankapitels sind in Köln traditionell die Helfer des Bischofs in der Verwaltung. So waren auch die Generalvikare in aller Regel gleichzeitig Mitglieder des Kapitels, z. T. sogar in leitender Funktion (Dignitäre). Die jeweils beim Tode eines Erzbischofs amtierenden Generalvikare fungierten zumeist auch als Verweser des Erzbistums während der bischöflichen Vakanzzeiten, und zwar als vom Metropolitankapitel bestimmte Kapitularvikare; das Amt des Generalvikars ruht in Vakanzzeiten.<br /><br />Die Generalvikariatsräte bzw. Dezernenten hatten alle Fragen von besonderer Wichtigkeit oder allgemeiner Bedeutung in den wöchentlich in Anwesenheit des Erzbischofs und des Generalvikars stattfindenden Ratssitzungen zur Beratung und ggf. Entscheidung vorzutragen. Die eingeschränkten Möglichkeiten der nationalsozialistischen Zeit und mehr noch der Kriegszeit bewirkten aber in der Amtszeit des Generalvikars Dr. David bald erste sichtbare Veränderungen in der Behördenstruktur, die sich dann in der Nachkriegszeit in Verbindung mit den neuen Anforderungen und der schlagartigen Ausweitung der Aufgaben - als Folge der Einführung der Diözesankirchensteuer (1950) - zusehends wandelte.<br /><br />Als Behördenleiter in der Erzbischöflichen Verwaltung amtierten seit 1825 folgende Generalvikare:<br /><br />J. Hüsgen: 1825-1835 unter Erzbischof von Spiegel ; 1836-1841unter Erzbischof Droste zu Vischering<br /><br />J. J. Iven: 1841-1842 unter Erzbischof Droste zu Vischering ; 1842-1846 unter Koadjutor bzw. 1846 Erzbischof von Geissel<br /><br />J. A. Baudri: 1846-1864 unter Erzbischof von Geissel ; 1866-1876 unter Erzbischof Melchers ; 1876-1886 Vakanz wegen Schließung der Behörde im Kulturkampf<br /><br />L. Kleinheidt: 1886-1894 unter Erzbischof Krementz<br /><br />P. K. A. Kreutzwald: 1894-1899 unter Erzbischof Krementz ; 1900-1902 unter Erzbischof Simar ; 1903-1912 unter Erzbischof Fischer ; 1913-1918 unter Erzbischof von Hartmann<br /><br />J. Vogt: 1918-1919 unter Erzbischof von Hartmann ; 1920-1931 unter Erzbischof Schulte<br /><br />E. David: 1931-1941 unter Erzbischof Schulte ; 1942-1952 unter Erzbischof Frings<br /><br />J. Teusch: 1952-1969 unter Erzbischof Frings<br /><br />H. Jansen: 1963-1969 als zweiter Generalvikar unter Erzbischof Frings<br /><br />P. Nettekoven: 1969-1975 unter Erzbischof Höffner<br /><br />N. Feldhoff: 1975-1987 unter Erzbischof Höffner ; seit 1989 unter Erzbischof Meisner<br /><br />In den vergangenen Jahrzehnten hat sich folgender Aufbau innerhalb der Erzbischöfl. Kurie herausgebildet: Neben dem Generalvikariat mit dem Generalvikar als Leiter der Verwaltung, besonderen Beauftragten (z. B. dem Kanzler bzw. Justitiar) und diversen Stabs- bzw. Hauptabteilungen bestehen als Beratungsgremien für den Erzbischof und seine Verwaltung mehrere Räte und Kommissionen, insbes. der für Fragen und Entscheidungen grundsätzlicher Art wichtige Erzbischöfliche Rat. Für viele Entscheidungen mit pastoralem Hintergrund war zudem das Gremium der unter Kardinal Schulte eingeführten Dechantenkonferenz lange Zeit wichtig; neuerdings hat der Priesterrat, in dem auch die Dechanten vertreten sind, deren Aufgaben und Kompetenzen übernommen.<br /><br />Neben den organisatorischen Strukturen muß zu allen Zeiten - in je unterschiedlicher Weise - die Rolle der verantw. Personen in der Erzbischöfl. Kurie berücksichtigt werden; für die Nachkriegszeit zwischen 1945 und den frühen achtziger Jahren seien neben den Generalvikaren exemplarisch folgende Namen erwähnt: die Prälaten (und zumeist gleichzeitig Domkapitulare) Böhler (vgl. dazu u. a. Bestand "Dienstakten Böhler"), Lenné (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Lenné"), Lieser (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Lieser"), Kowalski (vgl. Bestand "Planungsabteilung"), Lewen, Schlafke (vgl. Bestand "Personalverwaltung"), Henze (vgl. ebd.) und Daniels (vgl. dazu Bestand "Dienstakten Daniels"), ferner die Weihbischöfe bzw. Bischofsvikare, z. B. Cleven und Frotz, sowie die Juristen Westhoff, Weiss, Blankenhagen und Panzer. Sie haben in je unterschiedlicher Weise auf die Entscheidungen von Erzbischof und Generalvikar eingewirkt.<br /><br />Die Bischöflichen Vikare - das Amt ist eine Neuschöpfung des Zweiten Vatikanums - werden mit einem bestimmten Sachbereich der Verwaltung beauftragt und unterstehen unmittelbar dem Erzbischof. Zumeist handelt es sich um Weihbischöfe. Solchen bischöfl. Vikaren wurden seit 1966 bzw. seit 1969/70 insbes. folgende Bereiche (i. d. R. partiell) unterstellt: "Priester- und Diakonenfortbildung" sowie "Liturgiegestaltung und Kirchenmusik", zeitweilig auch "Kirchliche Kunst" (vgl. dazu u. a. Bestand "Dienstakten Frotz" u. Bestand "Nachlaß Frotz" sowie für 1975 ff. Bestand "Dienstakten Plöger"), ferner "Schule" und zeitweilig auch "Katholikenausschüsse" bzw. "Diözesanrat" (dazu u. a. Bestand "Dienstakten Cleven"), "Weltmission" bzw. "Außerdiözesanes" (nur 1969-1976, dazu Bestand "Bischofsvikariat für außerdiözesane Angelegenheiten (Teusch)"), "Ordensgemeinschaften" bzw. "Ordensfragen", "Glaubensfragen", auch "Oekumene", (dazu Bestand "Dienstakten Luthe"), "Ausländerseelsorge" (seit 1975) und für die z. Z. archivisch noch kaum relevante Zeit seit ca. 1990 auch "Ständiger Diakonat" und "Pastorale Begleitung".<br /><br />In der Folge des sog. Kulturkampfes mußte das Generalvikariat seine Arbeit 1876 einstellen und wurde geschlossen, was u. a. durch Überlieferungslücken in vielen Aktengruppen sichtbar wird. Die Wiederaufnahme der Arbeit konnte schließlich 1886 erfolgen. Spätestens seit dieser Zeit vollzog sich die Schriftgutverwaltung der Erzbischöfl. Kurie weitgehend in einer zentralen Registratur. Neben Aktenserien für die ortsbezogenen Vorgänge (einzelne Pfarreien, Dekanate und örtliche Einrichtungen) gab es zwei aus der behördlichen Zweiteilung erwachsene zentrale Aktenbestände, die sog. "Cabinetts-Registratur" (CR) und die "Generalia" (Gen.). Diese Unterscheidung geht auf das Jahr 1825 zurück, als Erzbischof Spiegel die "Geschäfte, welche bei der Verwaltung des Erzbistums vorkommen", einteilte in solche, die "dem Cabinett Seiner Erzbischöflichen Gnaden . . . vorbehalten" und solche, die "dem Generalvikariate . . . übertragen" sind (Gen. 1 B. 4).<br /><br />Das Bestehen zweier großer Aktenablagen bzw. -bestände mit sich überschneidenden Sachgruppen führte bald zu erheblichen inhaltlichen Vermischungen. Der um 1825 entstandene Aktenplan für die Bestände "CR" und "Generalia" war nämlich von Anfang an so wenig gegliedert, daß neuen Entwicklungen in der Kirche und damit neuen Aufgaben der Verwaltung nicht in genügendem Maße durch Erweiterungen oder Umgruppierungen Rechnung getragen werden konnte. Vor allem im Bestand Generalia bedingte der fehlende logische Aufbau eine immer unübersichtlichere, weder an der Verwaltungsorganisation noch an der Aufgabengliederung orientierte Ablage. Zu einer Neuordnung des Aktenplans ist es in der Zeit der andernorts rasch vorangetriebenen "Büroreform" nicht gekommen. Die Kontinuität in der Leitung der Registratur - Prälat Max Baeumker stand ihr von 1913 bis nach dem Zweiten Weltkrieg vor -, aber auch die personelle Überschaubarkeit des Hauses ließen ein Festhalten an der als problematisch erkannten Ordnung vorteilhafter erscheinen. Als Findmittel für die einzelnen Ablagestellen genügten bis in die fünfziger Jahre ein grobes Stichwortverzeichnis und das Gedächtnis der Registratoren.<br /><br />Die Zerstörung und zeitweilige Ausquartierung des Generalvikariates aus Köln (1943-1945) bewirkten nur eine äußerliche Zäsur. Seither wurde die nach preuß. Manier bestehende und auch in der Weimarer Zeit weitestgehend beibehaltene Fadenheftung durch Ablage in Stehordnern abgelöst. Aus praktischen Gründen wurden im Archiv die älteren, 1825 einsetzenden Bestände "CR" und "Generalia" mit dem Ende der Fadenheftung im Jahr 1943 jeweils als abgeschlossene Aktenschicht betrachtet. Daher sind nun alle im Sommer 1943 noch nicht ad-acta gegangenen Unterlagen - oft wichtige, wegen ihrer allgemeinen Bedeutung lange bei den Sachbearbeitern verbliebene Vorgänge seit der Zeit um 1900 - in der 1945 einsetzenden neueren Aktenschicht zu suchen.

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Historisches Archiv des Erzbistums Köln (Archivtektonik) >> A. - Erzbistum, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Generalvikariat >> CR I - Cabinetts-Registratur Altbestand

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Anmerkung

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Thema)

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

20041300001412

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Anmerkung des Archivars/der Archivarin

Bereich Zugang