Zone d'identification
Cote
Titre
Archives communautaires de la ville de Schleswig et du district de Schleswig-Flensburg
Date(s)
Niveau de description
Classement des fonds
Étendue matérielle et support
Zone du contexte
Histoire archivistique
Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Zone du contenu et de la structure
Portée et contenu
Évaluation, élimination et calendrier de conservation
Accroissements
Mode de classement
Zone des conditions d'accès et d'utilisation
Conditions d’accès
Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.
Conditions de reproduction
Langue des documents
Écriture des documents
Notes sur la langue et l'écriture
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