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Forsthochschule Eberswalde 1821-1945

Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Der forstliche Unterricht in Preußen wurde bereits vor der Gründung der Universität in Berlin erteilt. Dieser erfolgte zunächst im Rahmen der Berg-Akademie. Nach der Gründung der Berliner Universität im Jahre 1810 wurde durch G.L. Hartig der Unterricht fortgeführt. Erst im Jahre 1821 erfolgte die Gründung der "Forst-Akademie Berlin". Diese Anstalt, die der a. o. Professor F.W.L. Pfeil leitete, gehörte nicht zur Universität, sondern war ein mit der Universität in Verbindung stehendes "Spezial-Institut". Da jedoch die praktische Ausbildung in Berlin zu kurz kam, wurde nach Verhandlungen mit Wilhelm v. Humboldt erreicht, daß das Ministerium für die geistlichen,- Unterrichts,- u. Medizinal-Angelegenheiten (Kultus-Ministerium) die Verlegung der Anstalt nach Eberswalde anordnete. Am 1. Mai 1830 wurde die Lehrtätigkeit in Eberswalde aufgenommen, zunächst als "Höhere Forst-Lehr-Anstalt". Ziel der Ausbildung war die Qualifikation zum Forstverwaltungsdienst. Der Anstalt stand ein Direktor vor. Im Jahre 1868 wurde unter der Leitung Danckelmanns, der sich vor allem für die Entwicklung der Naturwissenschaften einsetzte, die bisherige Forstlehranstalt in "Forst-Akademie" umbenannt. Die Unterstellung der Forst-Akademie wechselte mehrmals. Bei der Gründung der Lehr-Anstalt war die Verwaltung der Domänen und Forsten dem Preußischen Finanzministerium nachgeordnet. Im Jahre 1835 kam diese Verwaltung in den Geschäfts-Bereich des "Ministeriums des Königlichen Hauses". Seit dem Jahre 1848 war wieder das Finanzministerium zuständig. Vom Jahre 1878 an war nunmehr das Preuß. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zuständig. Diese Unterstellung währte bis zum Jahre 1933, als die preußische Landesforstverwaltung aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ausgegliedert und dem Preußischen Ministerpräsidenten direkt unterstellt wurde. Das Landesforstamt wurde im März 1935 mit dem im Jahre 1934 gegründeten Reichsforstamt vereinigt und trug nunmehr die Bezeichnung "Reichsforstamt und Preußisches Landesforstamt". Die Aufsicht über die Forstliche Hochschule Eberswalde fiel in den Geschäftsbereich des Landesforstamtes. Im Jahre 1921 erhielt die damalige Forst-Akademie den Status einer Hochschule mit Rektorats-Verfassung. Gleichzeitig wurde ihr das Promotions,- u. Habilitationsrecht verliehen. Im Juni 1939 übernahm der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung u. Volksbildung die Aufsicht über die Lehre, während das Reichsforstamt weiterhin für die Forschungs-Angelegenheiten zuständig blieb. Die ersten Satzungen liegen aus dem Jahre 1884 vor. Danach war es die Aufgabe der Forst-Akademie, Anwärter für den Dienst in der Staatsverwaltung wissenschaftlich und praktisch vorzubilden. Vom Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wurde ein Kurstor eingesetzt, in der Regel der jeweilige Oberlandforstmeister, später Staatssekretär im Reichsforstamt, der die unmittelbare Aufsicht über die Forst-Akademie führte. Der Direktor war für die Leitung der Akademie verantwortlich. Die Berufungen der Professoren wurden vom Minister vorgenommen. Diese "Bestimmungen" wurden im Jahre 1908 als "Satzungen" neu gefaßt. Nachdem die bisherige Forst-Akademie im Jahre 1921 in die "Forstliche Hochschule" umgewandelt wurde, war die Neufassung der Satzungen erforderlich geworden. Das Preuß. Staatsministerium erließ am 17. Okt. 1922 die "Satzungen der Forstlichen Hochschule Eberswalde u. Hann. Münden". Diese Satzungen sind, abgesehen von einigen Änderungen, bis zum Jahre 1945 in Kraft geblieben. Das Ausbildungs-Ziel der Hochschule blieb weiterhin die Heranbildung von Kadern für die preußische Staatsforstverwaltung. Auch die Institution des Kurators blieb bestehen. Als Organe der Leitung waren tätig: Der Rektor Das Professoren-Kollegium; Der Lehrkörper. Der Rektor wurde vom Professoren-Kollegium für 1 Jahr gewählt. er hatte die Hochschule zu leiten und war auch für die Verwaltung verantwortlich. Die Lehr-Reviere, die der Ausbildung der Studierenden dienten, wurden von Professoren geleitet, unterstanden jedoch verwaltungsmäßig den Regierungs-Forstämtern (bei den Regierungs-Präsidenten). Während die bestehenden Versuchs-Abteilungen in die neue Hochschule eingegliedert wurden, kam die "Forstl. Abteilung" als Preuß. Forstl. Versuchsanstalt" ab 1.4.1923 in den Bereich des Ministeriums. Im Jahre 1930, in dem das 100-jährige Bestehen der Forstl. Hochschule festlich begangen wurde, waren folgende Institute vorhanden: Waldbau (Prof. Dengler) Meteorologe (Prof. J. Bartels) Holzforschung (Prof. Schwalbe) Bodenkunde (Prof. Albert) Botanik (Prof. Noack) Zoologie (Prof. Eckstein, Wolff) Samenprüfstelle (Prof. Schmidt). Im Jahre 1934 erfolgte die Ausgliederung des Holzforschungs-Institutes aus dem Bereiche der Hochschule. Es wurde als "Reichs-Anstalt für Holzforschung" direkt dem Reichsforstamt unterstellt. Im Jahre 1945 zählte die Forstl. Hochschule folgende Institute: Meteorologisch-physikal. Institut (Prof. Geiger) Chemisches Institut (Prof. Trénel) Bodenkundliches Institut (Prof. Wittlich) Botanisches Institut (Prof. Liese) Zoologisches Institut (Prof. Schwerdtfeger) Fischerei-Institut (Prof. Schäperclaus) Institut für Waldkunde (Prof. Hesmer) Institut für Waldbautechnik (Prof. Krahl-Urban) Institut für Waldsamenkunde u. Fortpflanzungszucht (Prof. Schmidt) Institut für Forsteinrichtung (Prof. Kohl) Institut für Forstbenutzung u. Arbeitslehre (Prof. Hilf) Institut für Forstpolitik u. Betriebswirtschaftslehre (Prof. Lemmel). Außer dem bereits erwähnten Lehr-Revieren waren noch Lehr-Betriebe: Harzamt des Reichsforstmeisters, die Darre und ein Sägewerk. Bedingt durch den totalen Zusammenbruch des faschistischen Staates wurde auch die Lehrtätigkeit in Eberwalde zunächst eingestellt. Durch Befehl Nr. 107 der SMAD vom 8. Apr. 1946 wurde die Forstl. Hochschule Eberswalde als forstwissenschaftliche Fakultät der Universität Berlin unterstellt. Registratur,- u. Bestands-Geschichte I. Registratur-Verhältnisse: Über den Aufbau u. die Entwicklung der Registratur der Forst-Akademie Eberswalde liegen keinerlei Hinweise vor. Über den Geschäftsgang ist lediglich ein Regulativ vorhanden, das vor allem den Lauf der Schriftstücke vom Eingang bis zum Abschluß der Bearbeitung festlegte. In diesem "Regulativ" wurde ferner die Gestaltung der auslaufenden Schriftstücke und ihre Behandlung durch die Registratur vorgeschrieben. Danach können keine Zweifel bestehen, daß zumindest bis zur Einführung der neuen Registratur bei der Forstl. Hochschule Eberswalde eine zentralisierte Aktenführung bestand. Die Registratur-Ordnung erfolgte nach Signaturen, wobei die Hauptgruppen mit römischen Zahlen und die einzelnen Akteneinheiten mit arabischen Ziffern bezeichnet wurden. Dabei ergibt sich folgendes Registratur-Schema: I, Nr. 1-53: Organisation der Forstl. Hochschule, Lehre u. Forschung, Feiern u. Festlichkeiten, Promotionen u. Habilitationen. II, Nr. 2-15: Grundstücks,- u. Bau-Angelegenheiten. III., Nr. 1-10: Haushalts,- u. Rechnungswesen. IV., Nr. 1-4: Sammlungs,- u. Bibliotheks-Angelegenheiten. Ausstellungen. V., Nr. 1: Aufnahme der Studierenden. VI: Prüfungs-Angelegenheiten. X: Personal-Angelegenheiten. Das im Jahre 1939 eingeführte Registratur-Schema wurde wie folgt anhand der vorhandenen Akteneinheiten rekonstruiert: 0: Grundsätzliches 1: Haushalts,- u. Rechnungswesen (Grundsätzliches); 2: Bibliotheks-Angelegenheiten; 3: Personal-Angelegenheiten: 4: Lehr,- u. Unterrichtsbetrieb; 5: Prüfungs-Angelegenheiten; 6: Feiern und Festlichkeiten; 7: Grundstücks,- Bau,- Haushalts-Angelegenheiten; 8: Forschungs,- u. Instituts-Angelegenheiten; 9: Dienstverhältnisse der Forst-Beamten. Diese Hauptgruppen wurden zu einem Zwei,- bezw. Drei-Ziffern-System erweitert. Diese Ordnung konnte im wesentlichen beibehalten werden, da sie nach einem Ordnungs-Schema aufgestellt war, die während der Zeit des Bestehens der Forstl. Hochschule unverändert blieb. (§ 61 O.V.G.). Auch die im Jahre 1939 eingeführte neue Registratur-Ordnung konnte beibehalten werden, da sie einen übersichtlichen Bestandsaufbau dokumentiert. Eine Neuordnung brauchte deshalb nicht vorgenommen zu werden. II. Zugang: Am 14. Dez. 1961 wurde anläßlich einer Überprüfung bei der damaligen forstwirtschaftlichen Fakultät in Eberswalde festgestellt, daß auf dem Boden des Verwaltungsgebäudes ca. 6-7 lfm. Aktenmaterial aus den Jahren vor 1945 lagerten. Es handelte sich um Akten der Forstl. Hochschule Eberswalde aus den Jahren 1830-1945. Nach der damals gewonnenen Übersicht war der vorhandene Bestand bereits sehr lückenhaft. Eine sofortige Sicherung der noch vorhandenen Akten wurde für notwendig erhalten und dem Rektorat die möglichst baldige Übergabe an das Archiv vorgeschlagen. Die Fakultäts-Leitung erhob zunächst gegen die Abgabe Einwendungen. Anfang Jan. 1962 wurde vom Rektorat entschieden, daß die Akten, falls nicht besondere Gründe für den Verbleib in Eberswalde vorgebracht wurden, dem Archiv der Humboldt-Universität zugeführt werden sollten. Im Juli 1962 wurde der Dekan der Fakultät seitens der Leitung des Rektorats gebeten, die Überführung der Akten in das Archiv zu veranlassen. Inzwischen war die Entscheidung ergangen, die Fakultät in Eberswalde aufzulösen. Dadurch verzögerte sich die Übergabe abermals. Eine in Eberswalde geführte Aussprache ergab, daß das forstwissenschaftliche Institut der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, das die Weiterführung der Forschungs-Angelegenheiten in Eberswalde übernahm, das vorhandenen Aktenmaterial übernehmen wollte. Im April 1963 entschied das Staatssekretariat für das Hoch,- u. Fachschulwesen auf einen Bericht der Universitäts-Leitung, daß die in Frage kommenden Akten dem Archiv der Humboldt-Universität zugeführt werden sollten. Die endgültige Übernahme erfolgte dann im September 1963. III. Archivische Bearbeitung: Die Übergabe der Akteneinheiten war mit Abgabe-Verzeichnis erfolgt. Da auf fast allen Akten Registratur-Signaturen vorhanden waren, wurde, nachdem die Einlagerungsmöglichkeit geschaffen war, der Bestand durch den Koll. Rambeau zunächst vorgeordnet und gleichzeitig wertloses Schriftgut (.v.a. Beleg-Material) ausgesondert. Es wurde zur vorläufigen Orientierung ein Registratur-Schema aufgestellt, aus dem ohne Schwierigkeiten der Aufbau der damaligen Registratur nach Hauptgruppen festgestellt werden konnte. Bei der Verzeichnung, die in den Monaten Oktober bis Dezember 1965 durch den Leiter des Archivs, Kollegen Kossack durchgeführt wurde, konnten zwei Registratur-Schichten festgestellt werden. Die ältere Registratur-Ordnung, bezeichnet mit den römischen Zahlen I, II, III, IV, V, VI, u. X wurde, wie es anhand der Aktenführung ersichtlich wurde, bis etwa Nov. 1939 geführt. Ab November 1939 wurde ein 3-ziffriger Aktenplan mit den Haupt-Gruppen 0-9 eingeführt. Dieses Schriftgut, das aus den Schriftgutbehältern entnommen und ungeordnet gebündelt war, mußte vor der Verzeichnung erst nach den vorhandenen Signaturen geordnet und es mußten neue Akten gebildet werden. Da einige Aktenplan-Positionen lediglich einen Vorgang umfassen, wurden in einigen Fällen mehrere Sachbetreffe in einem Schriftgutbehälter zusammengefaßt. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurde die "erweitert Verzeichnung" (§ 87 OVG.) angewandt, um eine möglichst intensive Erschließung der Akteneinheiten zu gewährleisten. Dies wurde als desto notwendiger angesehen, da der Gesamtbestand sehr lückenhaft überliefert ist. Die Gruppen-Verzeichnung (§ 91 OVG.) erfolgte in den Fällen "Bibliotheks-Angelegenheiten" u. "Aufnahme der Zöglinge". Beide Registraturschichten wurden als Grundlage für die Bildung von Teilbeständen angesehen, wobei bei den entsprechenden Akteneinheiten Verweis-Vermerke gefertigt wurden. (§ 62 OVG). Die vorhandenen Personalakten wurden am Schluß des Bestandes einzeln aufgeführt. Ein Namens,- u. Sach-Register soll das Auffinden der Archivalien für den Benutzer erleichtern. Quellen,- u. Literatur-Nachweis I. Ungedruckte Quellen: Universitäts-Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin: Forstl. Hochschule Eberswalde: Handakte-Archiv-Nr.299. II. Gedruckte Quellen: Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1935, 139. Jg., Teil-Ausgabe II., Berlin 1935 Übersicht über die Bestände des Geheimen Staats-Archivs zu Berlin-Dahlem, Heft 24 der Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung von Dr. E. Müller u. Dr. E. Posener, Berlin 1934. III. Literatur: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin, Beiheft zum Jubiläums-Lehrgang 1959/60. Anmerkung: OVG = Ordnungs,- u. Verzeichnungs-Grundsätze für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, herausgegeben von der Staatl. Archivverwaltung, Potsdam 1964. Zitierweise: HU UA, Forsthochschule Eberswalde.01, Nr. XXX. HU UA, FHE.01, Nr. XXX.

Juristische Fakultät, Dekanat 1810-1945

Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die Juristische Fakultät der Berliner Universität besteht seit der Gründung der Universität im Jahre 1810 neben der Theologischen, Medizinischen und Philosophischen Fakultät. Die Statuten der Universität vom Oktober 1816, die bis zum Erlass der "Statuten der Preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen" im Jahre 1930 in Kraft blieben, hatten im § 4 die Bildung einer "juristischen Abteilung" vorgesehen.(1) Die Verfassung und die Rechtstellung der Juristischen Fakultät ergaben sich aus den "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin" aus dem Jahre 1838.(2) Danach hatte die Juristische Fakultät die Aufgabe, die Rechtswissenschaft zu lehren. Die Rechte und Pflichten der Fakultät als Behörde bestanden 1. "in der Aufsicht über die Lehre in ihrem Gebiete und deren Vollständigkeit; 2. in der Aufsicht über die Studenten in wissenschaftlicher und sittlicher Hinsicht und Erteilung der Benefizien und Prämien; 3. in der Erteilung der akademischen Würden."(3) Die ersten Vorlesungen wurden im Wintersemester 1810/11 von den Professoren Schmalz, von Savigny und Biener gehalten.(4) Die Anzahl der bei der Fakultät immatrikulierten Studenten betrug im 1.Semester ihres Bestehens 53, sank dann während der Befreiungskriege bis auf sechs ab, um dann nach Beendigung des Krieges kontinuierlich anzuwachsen (Sommersemester 1825: 585, Wintersemester 1830/31: 701). Die Juristische Fakultät der Berliner Universität hatte neben der Lehrtätigkeit seit ihrer Gründung den Charakter eines sogenannten "Spruchkollegiums".(5) Diese Spruchbehörde hatte nach dem damals geltenden Prozessrecht die Aufgabe, Urteile in Prozessen zu verfassen, die bei den Gerichten geführt wurden. Durch die Einführung der Reichsjustizgesetze nach der Reichseinigung von oben verloren die Spruchkollegien ihre Bedeutung. Obwohl bereits seit 1819 regelmäßige seminaristische Übungen, vor allem zur Einführung in die älteren Rechtsquellen, durchgeführt wurden, wurde erst im Jahre 1875 ein "Juristisches Seminar" gegründet, das die Aufgabe hatte, in erster Linie den akademischen Nachwuchs durch Übungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte für die wissenschaftliche Forschung vorzubereiten.(6) Seit dem Jahre 1908 diente das Juristische Seminar der Ausbildung aller Studierenden. Aus der germanistischen Abteilung des Juristischen Seminars ging im Jahre 1887 das "Seminar für deutsches Recht" hervor, das zunächst dem Kultusministerium direkt nachgeordnet war. Das Juristische Seminar hat bis 1945 bestanden. Daneben bestand seit dem Jahre 1899 das "Kriminalistische Seminar", das als Fachseminar den Hochschullehrernachwuchs im Strafrecht auszubilden hatte. Auch dieses Institut bestand bis zum Jahre 1945. In den Jahren 1887 bis 1896 war auf Grund einer Vereinbarung mit der russischen Regierung unter Leitung von Professor Eck das sogenannte "Russische Institut" mit der Ausbildung von russischen Studenten im römischen Recht befasst.(7) In den folgenden Jahren und besonders seit 1918 wurden noch einige andere Institute gegründet, so im Sommersemester 1917 das "Kirchenrechtliche Institut" und im Wintersemester 1920/21 das "Institut für Auslands- und Wirtschaftsrecht". Am 1.11.1935 wurde das "Institut für Staatsforschung" von Kiel an die Universität Berlin verlegt. Im Februar 1936 wurde die bisherige Juristische Fakultät in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät umbenannt, wobei die bis dahin zur Philosophischen Fakultät gehörenden Gebiete der Staats- und Wirtschaftswissenschaften dieser neuen Fakultät eingegliedert wurden.(8) So erweiterte sich die neue Fakultät um das bisher zur Philosophischen Fakultät gehörende "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar". Auch das "Kommunalwissenschaftliche Institut", das im August 1928 als erstes dieser Art in Deutschland gegründet wurde, ging an die Recht- und Staatswissenschaftliche Fakultät über. Dieses Institut hatte die Aufgabe, Anwärtern der höheren Laufbahn im Kommunaldienst eine einführende Vorbildung zu gewähren. Am 1.1.1937 wurde ein "Institut für Wirtschaftsrecht" neu gegründet. Der Direktor Professor Hedemann hatte ein gleiches Institut an der Universität Jena geleitet. Im Jahre 1937 wurden noch zwei weitere Institute gegründet, das "Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege" und das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen". Das sogenannte Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege, das von der faschistischen NS-Volkswohlfahrt gegründet worden war, hatte unter Leitung des Hauptamtsleiters Hilgenfeldt die Aufgabe, das Gebiet der Volkswohlfahrtspflege zu bearbeiten. Zu erwähnen ist noch das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen", das sich mit der Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens befasste. Mit Wirkung vom 1.10.1938 wurde das bis dahin an der Universität Kiel bestehende "Institut für Arbeitsrecht" an die Berliner Universität verlegt. Direktor des Instituts wurde Professor Siebert. Im Februar 1940 erhielt das "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar" die Bezeichnung "Institut für Wirtschaftswissenschaft". Durch Erlass des Reichswissenschaftsministeriums vom 12.3.1940 wurde das "Institut für Luftrecht" von Leipzig nach Berlin verlegt und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zugewiesen. Seit dem Wintersemester 1942/43 bestand ein "Institut für Handels- und Betriebsrecht" unter Leitung von Professor Gieseke. Im März 1943 wurde das "Institut für Jugendrecht" gegründet, das nach den aufgestellten Satzungen die Aufgabe hatte, Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Jugendrechts, besonders auf dem Gebiete der Verwahrlosungsforschung, zu betreiben. Die Einrichtung wurde besonders vom damaligen Reichsjustizministerium und der Reichsstudentenführung gefördert.(9) Nach den vorliegenden Akten scheint dieses Institut bis zum Zusammenbruch des faschistischen Staates nicht mehr tätig gewesen zu sein. Im Januar 1943 wurde noch die Abteilung für Politik des Instituts für Politik und internationales Recht von der Universität Kiel mit der Bezeichnung "Institut für Politik" an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät verlegt.(10) Über die Wirksamkeit dieses Institutes, das im September 1944 nach Wittenberg verlegt wurde, und dessen Direktor Professor Ritterbusch war, ist nichts bekannt. Die vorgenannten Institute wurden nach der Wiedereröffnung der Universität im Jahre 1946 außer dem Institut für Arbeitsrecht, Kriminalistik und dem Juristischen Seminar aufgelöst. (1) vgl. Statuten der Universität zu Berlin, Berlin o.J. S.5 (2) vgl. "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin", Berlin 1838 (3) ebd. § 3 (4) vgl. Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimiledruck, Berlin 1910 (5) vgl. dazu "Geschichte der Berliner Juristischen Fakultät als Spruch-Kollegium" von E. Seckel in: Lenz, Max, Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910, S.449f (6) vgl. dazu: Lenz, Max, a.a.O. S.25f (7) vgl. UA der HU, Jur. Fak. Nr.60 und 61 (8) vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität vom 1.4.1936, Bl.7 (9) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.824 (Institut für Jugendrecht) (10) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.823 (Institut für Politik) Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse Die Registratur der Juristischen Fakultät wurde seit Bestehen der Universität von der Universitätsregistratur geführt, also zentral verwaltet.(1) Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in einfachster Weise in alphabetischer Schlagwortordnung. Diese Ordnung wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Da die Aufgaben und die Struktur der Fakultät seit ihrer Gründung im Jahre 1810 stets konstant blieben, blieben auch die Registraturverhältnisse unverändert. 2. Zugang Der Bestand befindet sich seit 1954 im Universitätsarchiv. Infolge der alphabetischen Schlagwortordnung war die Benutzung außerordentlich erschwert. Es lag lediglich eine Schlagwortübersicht vor. 3. Archivische Bearbeitung Die bestehende Schlagwortordnung konnte der Ordnung nicht zugrundegelegt werden, da es keinerlei sachliche Zusammenhänge gab. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet. Diese Gliederung ist klar und eindeutig, so dass dem Benutzer eine gut gegliederte Bestandsübersicht zur Verfügung steht. Ein Namens- und Sachregister befindet sich am Schluss des Findbuches. Die Ordnung und Verzeichnung wurde im Sommer 1966 vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2008/09/10. (1) vgl. Findbuch Rektor und Senat der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1835-1945, S.IX, Berlin 1962 im UA der HU Quellennachweis: 1.Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin: Bestand Universitätskurator Nr.823, 824 Bestand Juristische Fakultät (Dekanat) Nr.60, 61 2.Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 1.4.1936 Chronik der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Jahrgänge 1915-1938 Lenz, Max: Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910 Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1920-1945 Statuten der Universität Berlin, 1920-1945 Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Berlin 1838 Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimile-Druck, Berlin 1910 Bestandsgliederung A Fakultätsangelegenheiten 1. Grundsatzfragen der Wissenschafts- und Hochschulpolitik 2. Satzung der Fakultät 3. Protokolle der Fakultätssitzungen 4. Wahl des Dekans 5. Studienorganisation 6. Vorlesungen, Praktika, Kurse 7. Vorlesungsverzeichnisse 8. Lehrstühle 9. Institute und Lehrräume 10. Studienreform und Studienpläne 11. Feiern, Jubiläen, Ehrungen 12. Wissenschaftliche Gesellschaften 13. Konferenzen und Tagungen 14. Auslandsbeziehungen 15. Kassen-, Gebühren- und Honorarwesen 16. Bibliotheken und Publikationstätigkeit 17. Geschichte der Universität und der Fakultät 18. Habilitationen 19. Promotionen und Ehrenpromotionen B Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Professoren-S., generalia 2. Amtskleidung der Professoren 3. Büsten und Bilder verstorbener Professoren 4. Berufungen und Emeritierungen ordentlicher Professoren 5. Diensteinkommen der Professoren 6. Honorarprofessoren, Privatdozenten, Assistenten, Lehrbeauftragte 7. Unterstützung der Hinterbliebenen der Professoren 8. Ehrenamtliche Tätigkeit 9. Gutachtertätigkeit C Studentenangelegenheiten 1. Vorbildung der Studenten 2. Immatrikulationen, Exmatrikulationen 3. Prüfungswesen 4. Stiftungen und Unterstützungen 5. Sport, Arbeitsdienst und Wehrpflicht 6. Disziplinar-Sachen 7. Verbindungen und Vereine Zitierweise: HU UA, Juristische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Jur.Fak.01, Nr. XXX.

MNF, Dekanat 1936-1945

Ordnung und Klassifikation: Ehemals geheime Promotionen wurden wohl schon beim Aktenbildner den allgemeinen Akten entnommen und gesondert verwahrt, vermutlich in einem sogenannten "eisernen Schrank". Diese Verfahren finden sich jetzt, so noch vorhanden, im hinteren Teil des Bestandes unter dem Aktentitel "Geheime Promotionen". CH, 07.12.2017 Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Berliner Universität wurde aufgrund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Wirkung vom 01. April 1936 gebildet. Von der philosophischen Fakultät, die bisher sowohl die geisteswissenschaftlichen, als auch die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen umfaßte, gingen folgende Institute zum Geschäftsbereich der neuen Fakultät über: Mathematisches Institut Institut für angewandte Mathematik Seminar zur Ausbildung von Studierenden im wissenschaftlichen Rechnen I. Physikalisches Institut II. Physikalisches Institut I. Institut für theoretische Physik II. Institut für theoretische Physik Institut für Höhenstrahlenforschung Meteorologisches Institut Chemisches Institut Physikalisch-chemisches Institut Technologisches Institut Pharmazeutisches Institut Museum für Naturkunde Mineralogisch-petrographisches Institut Geologisch-paläontologisches Institut Zoologisches Institut Zoologisches Museum Pflanzenphysiologisches Institut Botanisches Museum Geographisches Institut Institut und Museum für Meereskunde Zu Ausbildungszwecken dienten der Fakultät ferner: Universitätssternwarte in Potsdam-Babelsberg Astronomisches Recheninstitut Deutsches Institut für Perlen- und Edelsteinforschung Botanischer Garten Geodätisches Institut (Potsdam) Geophysikalisches Institut (Potsdam) 1) An dieser Zusammensetzung änderte sich bis zum Jahre 1945 nichts wesentliches. Zu erwähnen wäre lediglich, daß im November 1942 ein "Institut für Rassenbiologie" gegründet wurde. Die Trennung der naturwissenschaftlichen von den geisteswissenschaftlichen Disziplinen erfolgte in Berlin zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt. 2) Der Lehrkörper der Fakultät bestand bei der Bildung derselben aus 37 ordentlichen Professoren 1 lesenden Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften 2 ordentlichen Honorarprofessoren 20 Honorarprofessoren 3 beamteten außerordentlichen Professoren 47 nichtbeamteten außerordentlichen Professoren 40 Dozenten 3 Lehrbeauftragten 1 Lektor Im Wintersemester 1944/45 gehörten dem Lehrkörper an: 34 ordentliche Professoren 10 entpflichtete ordentliche Professoren 3 lesende Mitglieder der Preußischen Akademie der Wissenschaften 3 außerordentliche Professoren 1 entpflichteter außerordentlicher Professor 1 Gastprofessor 14 Honorarprofessoren 1 entpflichteter ordentlicher Honorarprofessor 53 außerplanmäßige Professoren 5 nicht beamtete außerordentliche Professoren 46 Dozenten 12 Lehrbeauftragte Zum Lehrkörper gehörten so hervorragende und international bekannte und geachtete Hochschullehrer und Forscher wie M. Planck, M. v. Laue, E. Schrödinger, E. Schmidt, W. Nernst, W. Heisenberg, P. A. Thiessen und M. v. Ardenne. Dekan der Fakultät war vom 1. April 1936 bis zum 8. Mai 1945 Prof. Dr. Ludwig Bieberbach. 1) Vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1.4.1936, S. 149, 155 2) Bereits in den Jahren 1923/24 wurden wegen der Teilung der philosophischen Fakultät Verhandlungen geführt, die jedoch wegen der ablehnenden Haltung des größten Teils der Fakultätsmitglieder ergebnislos verliefen. Vgl. dazu: Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12, Bl. 12/13, 30-42 Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse: Die Registratur wurde im Dekanat verwaltet. Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in der einfachsten Weise nach dem alphabetischen Schlagwortsystem (z.B. "Allgemeines" = A). 2. Zugang: Der Bestand befindet sich seit Gründung des Universitätsarchivs in dessen Verwahrung (1954). Er besteht aus 12 Akteneinheiten Geschäftsakten und 239 Bänden Habilitations- und Promotionsakten. Da kein Aktenverzeichnis vorliegt, ist nicht festzustellen, ob die Akten vollständig überliefert sind. Es muß jedoch angenommen werden, daß der größere Teil der Geschäftsakten verloren gegangen ist, während die Habilitations- und Promotionsakten vollständig vorhanden sind. 3. Archivische Bearbeitung: Die Schlagwortordnung konnte der Ordnung des Bestandes nicht zugrundegelegt werden. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen gebildet. Die Ordnung des Bestandes erfolgte im August 1970 durch den Unterzeichneten. Die Verzeichnung der Akteneinheiten war bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen worden. Berlin im August 1970 gez. Dipl.-Hist. Kossack, Archivleiter Quellennachweise: 1. Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Bestand: Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12 2. Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1. April 1936 Personalverzeichnis der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 127. Rektoratsjahr 1936/37 Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1936-1945 Bestandsgliederung: 1. Fakultätsangelegenheiten 2. Angelegenheiten des Lehrkörpers 3. Studentenangelegenheiten Zeitraum bis: 1958 Zeitraum von: 1924 Zitierweise: HU UA, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, MNF.01, Nr. XXX.

NL Bornhak - Bornhak, Conrad

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Conrad Bornhak (* 21. März 1861 in Nordhausen; † 9. Februar 1944 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichtler. Nach einer Promotion im Fach Rechtswissenschaft in Göttingen im Jahre 1885 habilitierte sich Bornhak 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Von 1893 bis 1900 hatte er das Richteramt inne, zuerst in Prenzlau. Eine Hochschullehrertätigkeit ab 1897 an der Berliner Universität als außerordentlicher Professor übte er zugleich im Fach Staats- und Völkerrecht an der Preußischen Kriegsakademie in Berlin aus. Trotz 1924 erfolgter Emeritierung beendete erst eine Suspendierung wegen republikfeindlicher Äußerungen im Jahre 1926 seine Lehrtätigkeit. Bornhak setzte sie daraufhin von 1928 bis 1931 an der Universität Kairo fort. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland lehrte er erneut bis zum Wintersemester 1939/40, als der Dekan auf ministerielle Weisung hin das Ende seiner Lehrtätigkeit veranlasste. Ordnung und Klassifikation: Manuskripte und Typoskripte werden jeweils in einer Verzeichnungseinheit zusammengefasst. 3, 110 unter 31 zusammengefasst 10, 54, 93 unter 10 zusammengefasst 19, 76, 103 unter 19 zusammengefasst 2, 36, 48 unter 48 zusammengefasst 8, 29 unter 29 zusammengefasst 9, 4, 14 unter ... zusamenngefasst 34, 11 unter 34 Vorwort: Conrad Bornhak, geboren 1861 in Nordhausen, gestorben 1944 in Berlin. 1885 Promotion in Rechtswissenschaft in Göttingen, 1887 Habilitation in Berlin. 1897 außerordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Dozent an der Preußischen Kriegsakademie. 1924 emeritiert, 1926 Suspendierung von der Lehrtätigkeit aufgrund republikfeindlicher Äußerungen. Danach Lehrtätigkeit an der Universität Kairo. Information zum Nachlass Umfang: 104 AE; 0,4 lfm Laufzeit: 1898-1932 Signatur: HUB, UA, NL Bornhak Inhalt: Handschriftliche Rechtsgutachten zu verschiedenen Berufsständen, Sonderdrucke, Zeitungsausschnitte Erschließungszustand: erschlossen Benutzung: nach Anmeldung Bestandsgeschichte: Diese Unterlagen aus dem Nachlass von Prof. Bornhak (21.03.1861 Nordhausen - 09.02.1944 Berlin; Pd 1887, a.o.Prof.11.06.1898 für Staats- und Verwaltungsrecht u. Strafprozeß, entpflichtet 1926) wurden von Prof. Albert Predeek (1883-1956 - damaliger Direktor der TH Berlin) kurz vor Ende des 2. Weltkrieges zur Verwahrung an Prof. Heinrich Wienhaus (Tharandt) und von dessen Sohn Prof. Otto Wienhaus im Jahre 2014 an das Universitätsarchiv der TU Dresden übergeben. Der Leiter des Universitätsarchiv der TU Dresden, Herr Dr. Matthias Lienert übergab diese Unterlagen dann am 05.Dezember 2014 an den Leiter des Universitätsarchivs der HUB, Dr. Winfried Schultze.

NL Seckel - Seckel, Emil

Vorwort: Biographische Angaben über den Nachlasser Emil Seckel wurde am 10.1.1864 in Neuenheim-Heidelberg als Sohn des Apothekers Dr. phil. Georg Seckel geboren. Die Familie Seckel besaß die Löwenapotheke in Stuttgart. Dort besuchte Emil Seckel das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Von 1882 bis 1886 widmete sich Seckel in Leipzig (u.a. bei Hellwig) und Tübingen dem Studium der Rechte. Nach Abschluss des Studiums nahm er 1887 seine Tätigkeit als Referendar am Amtsgericht Stuttgart-Stadt auf. 1889 ging er als Privatgelehrter nach Tübingen und bereiste in den folgenden Jahren die Bibliotheken und Archive Deutschlands, Frankreichs und vor allem Italiens. Am 21.2.1895 erhielt er in Tübingen für seine Arbeit "Zu den Akten der Triburer Synode 895" die juristische Doktorwürde, ohne im eigentlichen Sinne ein Doktorexamen abgelegt zu haben. Schon kurze Zeit darauf, am 17.7.1895, habilitierte er sich als Privatdozent in Berlin, das ihm zur zweiten Heimat wurde. An der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität wurde er am 13.6.1898 zum außerordentlichen und am 24.11.1901 zum ordentlichen Professor für Römisches Recht berufen. Von 1905 bis 1906 war er Dekan der Juristischen Fakultät. Seckels Wirken an der Berliner Universität wurde durch seine Tätigkeit als Rektor in den Jahren 1920/21 gekrönt. 1912 wurde Seckel auf Vorschlag Heinrich Brunners Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Darüber hinaus wurde er 1915 Leiter der Leges der Monumenta Germaniae Historica. Seit 1916 war er außerdem als Mitherausgeber der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte tätig. Seckels wissenschaftliche Entwicklung wurde durch die Tübinger Juristenfakultät, besonders durch G. Hartmann, H. Degenkolb und G. Mandry, stark beeinflusst. Seine ungedruckte Anfängerarbeit "Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren bis in das 16. Jahrhundert" führte ihn zu dem für ihn entscheidenden Wissenschaftsgebiet, der rechtsgeschichtlichen Forschung. Hier leistete er einen beträchtlichen Beitrag bei der Wiederherstellung des klassischen römischen Rechts und bei der Erforschung der Weiterentwicklung des nachjustinianischen Vulgarrechts im Mittelalter. Außerdem trug er wesentlich zur Erforschung der Entstehungsgeschichte des kanonischen Rechts aus römischen und germanischen Wurzeln bei. Besonders hervorzuheben ist Seckels große Kenntnis der juristischen Handschriften des Mittelalters. So nahm die Edition unbekannter oder zuvor fehlerhaft edierter rechtshistorischer Quellen in seiner Arbeit einen breiten Raum ein. Seckel sah jedoch seine rechtshistorischen Studien immer unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung des Verständnisses des geltenden Rechts. Anlässlich der Hundertjahrfeier der Berliner Universität wurde Seckel im Jahre 1910 der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen. Außerdem erhielt er aus Anlass seines 60.Geburtstages die Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Königsberg. Aus seiner Ehe mit Paula Hinschius, Tochter des Kirchenrechtslehrers Paul Hinschius, die am 10.5.1898 in Berlin geschlossen wurde, gingen drei Kinder hervor: Irmgard, Helmut und Dietrich. Emil Seckel starb nach langer Krankheit am 26.4.1924 im Sanatorium Wehrawald bei Todtmoos im Schwarzwald. Veröffentlichungen Die Begründung der Stiftung, namentlich auch unter den Lebenden, nach römisch-justinianischem Recht, sowie nach der Lehre der Glossatoren und Postglossatoren, Preisschrift, Tübingen 1886 (handschriftlich) Beiträge zur Geschichte beider Rechte im Mittelalter. Bd.1 Zur Geschichte der populären Literatur des römisch-canonischen Rechts, Tübingen 1898 Gai institutionum commenrii quattuor, separatum ex Juresprudentiae Anteiustinianae reliquis a Ph. Eduardo Huschke composites ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig 1903, 1906, 1908 Geschichte der römischen Rechtsquellen (Beilage zu Vorlesungen), 1904 Heimanns Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts (9.Auflage, neu bearbeitet), Jena 1907 Juresprudentiae Anteiustinianae reliquias in usum maxime academicum compusitus a Ph. Eduardo Huschke editione sexta aucta et emendata ediderunt E. Seckel et B. Kuebler, Leipzig Bd.1 1908, Bd.2 1911 Gedächtnisrede auf Konrad Hellwig, 1913 Das römische Recht und seine Wissenschaft im Wandel der Jahrhunderte (Rede zum Antritt als Rektor), Berlin 1921 Paläographie der juristischen Handschriften des 12. bis 15. und der juristischen Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts, Weimar 1953 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Die Summa Vindocinensis, Berlin 1939 (aus dem Nachlass herausgegeben von Erich Genzmer) Aufsätze Zu den Akten der Triburer Synode 895, 1. Abhandlung, in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, 18.Bd. 1893 2 Abhandlungen in: Neues Archiv, 20.Bd. 1895 Dr. Gustav Hartmann (Nachruf) in: Schwäbischer Merkur, Stuttgart 1894, Nr.273 Glossen zur Lex Dei aus Cod. Just., Collectio Dacheriana, Benedictus Levita und Pseudo Isidor, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 20.Bd. 1899 Paul Hinschius, in: Deutsche Juristenzeitung, Jg.4, 1899 Studien zu Benedictus Levita, in: Neues Archiv I 26.Bd. 1901 II-V 29.Bd. 1904 VI 31.Bd. 1906 VII, Teil I 34.Bd. 1909 VII, Teil II 35.Bd. 1910 VII, Schlussteil III 35.Bd. 1910 VIII, Teil I 39.Bd. 1914 VIII, Teil II 40.Bd. 1916 VIII, Teil III 41.Bd. 1917 Die Neuordnung des juristischen Ausbildungsganges in Preußen, in: Deutsche Juristenzeitung, 7.Jg. 1902 Die ältesten Canones von Rouen, Festgabe für Karl Zeumer zum 60.Geburtstag, 1910 Quellenfunde zum lombardischen Lehnsrecht, insbesondere zu den Extraroganten Sammlungen, in: Festgabe der Berliner Juristischen Fakultät für von Gierke, 1.Bd. 1910 Distinctiones Glossatorum, in: Festschrift der Berliner Juristischen Fakultät für Ferdinand von Martitz, 1911 Antrittsrede in der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften, in: Sitzungsberichte 1912, II Über den Gnomen des Idios Nogos, in: Sitzungsberichte, 1913, II Benedictus Levita decurtatus et excerptus, in: Festschrift für H. Brunner zum 50jährigen Doktorjubiläum am 8.4.1914 Über drei verschollene Kaisergesetze aus der Stauferzeit, in: Sitzungsberichte 1915, I Heinrich Brunner (Nachruf), in: Neues Archiv, 40.Bd. 1916 Die Akten der Wormser Synode 868, in: Sitzungsberichte 1920 Über die karthagische Inschrift CIL 25045 - ein kirchenrechtliches Denkmal des Montanismus, in: Sitzungsberichte 1921, I Die Aachener Synode von Januar 819, in: Neues Archiv, 44.Bd. 1922 Die 1.Zeit Pseudoisidors, die Hadriana-Rezension "In nomine domine incipit praefatio libri huius" und die Geschichte der Invokationen in den Rechtsquellen, in: Sitzungsberichte 1922 Verschiedene Artikel in Haucks Realenzyklopädie Herausgeber Texte zur Geschichte des römischen und kanonischen Rechts im Mittelalter Nachweis weiterer Veröffentlichungen Seckels in: Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, 1924 Angaben zur Person Emil Seckels 1. Archivalische Quellen: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator, Personalia vor 1945, S 41 Bestand Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, lfd. Nr. 16 (Bl.199R), 16/1 (Bl.6R, 17, 66), 64, 145, 494 (Bl.105, 130-131, 136, 142-143, 252-256, 258), 495 (Bl.10-11, 55-57, 66, 172-174), 497 (Bl.64-74) 2.Bibliothekarische Quellen: Worte am Grabe von K. Holl, G. Roethe, V. Bruns, E. Heymann, 1924 Bruns, Victor: Emil Seckel zum Gedächtnis, in: Berliner Hochschul-Nachrichten 1924, 11.Semester, 1.Heft Feder, Ernst: Emil Seckel + , in: Berliner Tageblatt, 53.Jg. Nr.207 Genzmer, Erich: Zum Tode Emil Seckels, in: Königsberger Allgemeine Zeitung, 1924 Nr.212 Heymann, Ernst: Emil Seckel + , in: Deutsche Juristenzeitung, 29.Jg., 1924, Heft 11-12 Heymann, Ernst: Gedächtnisrede auf Emil Seckel, in: Sitzungsberichte 1924 Kipp, Theodor: Emil Seckel + , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt., 44.Bd., 1924 Krammer, Mario: Emil Seckel, in: Vossische Zeitung, 1922 Nr.528 Krammer, Mario: Emil Seckel + , in: Das Recht, Rundschau für den deutschen Juristenstand, 28.Jg. 1924, Nr.9 Menasse, Rudolf: Emil Seckel, ein Nachruf, in: Frankfurter Zeitung, 68.Jg., 1924 Nr.374 Menasse, Rudolf: Der Geist der Wissenschaft, in memoriam Emil Seckel, in: Zentralblatt für juristische Praxis, Wien, 1924 42.Bd. Roces, W.: Emilio Seckel Revista de derecho privato, 11.Jg. Nr.130/131 Roethe, Gustav: Rede bei Übergabe des Rektorats der Universität Berlin, Berlin 1924 Emil Seckel, Professor der Rechtswissenschaft, gestorben am 26.4.1924 (Eine Sammlung von Nachrufen und Gedächtnisreden aus Anlass seines Todes), Berlin 1926 (mit Bild) Die juristische Fakultät der Universität Berlin von der Gründung bis zur Gegenwart, hrsg. v. O. Liebmann, Berlin 1910 (mit Bild) Abraham, Paul: Emil Seckel, eine Bio-Bibliographie, Berlin 1924 Genzmer, Erich: Gedächtnisschrift für Emil Seckel, Berlin 1927 Bestandsgeschichte Der Nachlass Emil Seckels befand sich unter den Akten des Bestandes Juristische Fakultät, Dekanat vor 1945, und wurde ausgesondert. Eine Registraturordnung des Nachlasses war nicht zu erkennen. Nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen der Archive der DDR wurde der Nachlass bearbeitet und die Ordnung nach sachlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2009. Ilona Kalb Gliederung 1. Korrespondenz (A-Z) 2. Vorschläge zur Neuordnung der juristischen Ausbildung in Preußen 3. Gesetzliche Bestimmungen für das Jurastudium 4. Druckschriften Bücher und Broschüren Zeitungen und Zeitschriften Zeitungsartikel

Theologische Fakultät, Dekanat 1810-1945
Theol.Fak.01 · Bestand
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin

Vorwort: Theologische Fakultät Dekanat Geschichte des Registraturbildners Die theologische Fakultät besteht seit Gründung der Universität im Jahre 1810. Die ersten Kollegien über christliche Sittenlehre und Hermeneutik wurden jedoch von Schleiermacher bereits am 22.11.1809 gehalten.(1) In einem Gutachten über die Einrichtung der Theologischen Fakultät vom 25.5.1810 forderte Schleiermacher eine Einteilung des Lehrstoffes in exegetische, dogmatische und praktische Theologie und ein Seminar für gelehrte Theologie zur engeren Verbindung zwischen Schülern und Lehrern und zur Vertiefung des Wissens und wies darauf hin, dass kein Unterschied zwischen den Konfessionen und einzelnen Richtungen der evangelischen Kirche innerhalb der Fakultät gemacht werden sollte.(2) Diese Vorschläge Schleiermachers wurden, wie sich aus den Fakultätsstatuten des Jahres 1838 ersehen lässt, auch verwirklicht. Folgende Disziplinen standen auf dem Lehrplan: Enzyklopädie und Methodologie der Theologie Einleitung in das Alte und in das Neue Testament Biblische Kritik und Hermeneutik Geschichte des Alten Testaments und der Biblischen Archäologie Auslegung des Pentateuch, des Hiob, der Psalmen und des Jesaja, der wichtigsten historischen und didaktischen Schriften des Neuen Testaments Kirchen- und Dogmengeschichte Dogmatik, theologische Moral, Symbolik Praktische Theologie, im ganzen und in einzelnen Zweigen. Diese Disziplinen wurden auch in den Fakultätsstatuten des Jahres 1903 noch bestätigt. Die Theologische Fakultät der Universität Berlin war im 19. Jahrhundert führend in Deutschland. Zu den bedeutendsten Professoren jener Zeit zählen die Professoren Schleiermacher, Marheineke, de Wette, Neander, Hengstenberg und Twesten. Eine neue Blüte erreichte die Fakultät durch das Wirken der Professoren von Harnack auf kirchenhistorischem und von Schlatter auf systematischem Gebiet am Ende des 19. Jahrhunderts. Im 20. Jahrhundert zeigten sich unter dem Dekanat der Professoren Stolzenburg und Seeberg auch in der Theologischen Fakultät starke Tendenzen zum Nationalsozialismus. Anhänger der Bekennenden Kirche (z.B. Dietrich Bonhoeffer) wurden beurlaubt und den Studenten die Teilnahme an ihren Veranstaltungen streng verboten. Insbesondere der Professor der systematischen Theologie und Religionspsychologie D. Werner Gruehn und Dr. Ernst Schubert, Lehrbeauftragter für Auslandsdeutschtum und Kirche, vertraten die nationalsozialistische Ideologie. Beide beschäftigten sich mit Problemen des "deutschen Volkstums im Ausland" in Zusammenhang mit kirchlichen Fragen. In den Jahren 1847 bis 1870 wurde während des Semesters ein Akademischer Gottesdienst abgehalten. Die ersten Pläne dazu stammten aus dem Jahre 1810, ließen sich jedoch nicht verwirklichen. Auch die Bitte der Fakultät um Einrichtung einer Universitätskirche aus dem Jahre 1830 wurde vom Ministerium nicht erhört, bis es 1847 den energischen Bemühungen von Professor Dr. Nitzsch gelang, eine evangelische Predigerstelle an der Universität zu begründen. Der erste Gottesdienst fand am 3. Adventsonntag 1847 in der Dorotheenstädtischen Kirche statt. Für den Universitätsprediger existierte auch ein Siegel. Als Universitätsprediger fungierten von 1847 bis 1855 Professor D. Nitzsch, von 1855 bis 1858 interimistisch Professor Wuttke und die Privatdozenten Lic. Strauss und Dr. Erdmann und von 1858 bis 1870 Professor Steinmeyer. Im Jahre 1870 wurde dieses Amt aufgehoben, da sich in Berlin keine Universitäts-, sondern nur eine Personalgemeinde gebildet hatte und kein Bedürfnis für die Abhaltung eines Akademischen Gottesdienstes mehr zu bestehen schien.(3) Am 5.11.1916 wurde er jedoch wieder aufgenommen und bis 1923 von allen Professoren im Turnus in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche abgehalten.(4) Erst mit Wirkung vom 1.12.1923 erhielt der Studentenpfarrer erneut eine feste Vergütung. Bis dahin mussten Beihilfen zur Behebung der dringendsten Kosten für die Miete des Kirchenraumes u.a. erbeten werden. Der Akademische Gottesdienst wurde bis zum Jahre 1938 finanziell vom Staat unterstützt,(5) dann jedoch bis 1945 in den Vorlesungsverzeichnissen nicht mehr angekündigt und als innerkirchliche Angelegenheit betrachtet. Der Studentenseelsorger wirkte bis 1945 an der Universität. Der Theologischen Fakultät waren folgende Institute angegliedert: 1. Theologisches Seminar Im Sommerhalbjahr 1812 wurde das Theologische Seminar eröffnet.(6) Es machte sich Gegenstände der theologischen Gelehrsamkeit zu seiner Aufgabe und gliederte sich nach dem Reglement vom 31.5.1812 in zwei Abteilungen, die philologische und die historische. Davon unterteilte sich die philologische noch einmal in die alttestamentlich-exegetische und die neutestamentlich-exegetische. Die historische Abteilung, ursprünglich in kirchen- und dogmengeschichtliche unterschieden, bestand nach wenigen Jahren als kirchenhistorische Abteilung weiter. Hinzu kam etwa um 1920 die systematische Abteilung, über die jedoch kaum nähere Angaben existieren. Die Unterabteilungen entwickelten sich im Laufe der Jahre zu selbständigen Abteilungen, die nur noch durch den Dekan als Direktor des Seminars in nominellem Zusammenhang standen. Im Jahre 1931 bestanden Tendenzen, die vier Abteilungen zu verselbständigen, aber dieser Vorschlag wurde vom Ministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt.(7) Das Seminar war mit Stipendien und Prämien ausgestattet und musste deswegen die Zahl seiner Mitglieder auf zwanzig begrenzen. Obwohl zuerst keine ununterbrochene Direktion für jede Abteilung vorgesehen war, bildete sich im Laufe der Zeit durch bestimmte Dirigenten eine gleichbleibende Leitung heraus, so daß die Dirigenten später ernannt wurden. Im Wechsel der Direktoren der alttestamentlichen Abteilung zeigen sich die wechselnden Strömungen der zeitgenössischen Theologie. Ihr erster Leiter war bis 1819 de Wette. Nach interimistischen Stadien übernahm ab 1826 Professor Hengstenberg das Seminar und führte bis zur Einführung der deutschen Sprache im Wintersemester 1846/47 die Übungen in lateinischer Sprache durch. Der seit 1869 das Seminar leitende Dillmann behielt die lateinische Sprache für die schriftlichen Arbeiten bei. Erst seit dem Wintersemester 1881/82 wurden sie teilweise in deutscher Sprache eingereicht. Ab 1.4.1884 fielen die Prämien für die Arbeiten aus dem Staatsfonds weg. Da nun das Seminar nicht mehr gleichzeitig Stipendienanstalt war, wurde auch die Teilnehmerbeschränkung überflüssig. Seit dem 18.1.1887 erhielt das Seminar auch Mittel zur Begründung einer Bibliothek. Die neutestamentliche Abteilung des Theologischen Seminars wurde auf Vorschlag der Theologischen Fakultät vom 6.4.1812 durch Reglement des Departements für den Kultus und öffentlichen Unterricht vom 31.5.1812 als Unterabteilung der philologischen Abteilung eröffnet. Als erster Direktor der philologischen Abteilung fungierte Schleiermacher. In der neutestamentlichen Abteilung wurden größere Abschnitte des Neuen Testaments in konversatorischer Arbeit behandelt und schriftliche Arbeiten angefertigt. Eine Spezialbibliothek für neutestamentliche Exegese war vorhanden. Im Jahre 1908 teilte sich das Seminar in das Proseminar für Anfänger und in das Seminar für Fortgeschrittene.(8) Die kirchenhistorische Abteilung wurde bis 1850 von Professor Neander geleitet. In diese Zeit fallen umfangreiche Referate aus allen Perioden der Kirchengeschichte, insbesondere der alten Kirchengeschichte, und Abhandlungen über erschienene Werke. Zur Erlangung von Seminarstipendien oder Prämien mussten schriftliche Arbeiten in lateinischer Sprache angefertigt werden. Seit 1906 ist das Seminar in eine Abteilung für altkirchliche und für neuere Kirchengeschichte geteilt gewesen. 2. Das praktisch-theologische Seminar Pläne zur Einrichtung eines Homiletischen Instituts wurden schon von Professor Marheineke ausgearbeitet und am 3.4.1821 dem Ministerium vorgelegt. Als Zweck des Instituts sah Marheineke die Übung der Studenten im Ausarbeiten und Vortragen geistlicher Reden und in der Beurteilung des Vorgetragenen. Das Ministerium begrüßte die Gründung einer Homiletischen Gesellschaft, wollte sie aber als Privatinstitut angesehen wissen, bis durch die Teilnahme der Studenten die Einnahmen in ausreichendem Maße gesichert seien. Etwa im Jahre 1862 begründete Professor Büttner an der Universität ein homiletisches Seminar und projektierte ein katechetisches. Bis zum Jahre 1873 führte er die entsprechenden Übungen als Honorarprofessor durch. Am 1.10.1875 wurde schließlich das Praktisch-theologische Seminar durch Professor Pfleiderer eröffnet.(9) Nach dem Reglement vom 31.3.1876 diente es den Studenten zur Vorbereitung auf den künftigen geistlichen Beruf durch die geeigneten Übungen. Studenten der ersten vier Studiensemester wurden nicht zum Seminar zugelassen. Das Seminar bestand aus einer homiletischen und einer katechetischen Abteilung, wobei in der homiletischen statt der Redeübungen ein wöchentlicher Seminargottesdienst abgehalten wurde. Die Kapelle des Domkandidatenstiftes diente als Übungsort. In der katechetischen Abteilung wurden zuerst nur Übungen nach privater Absprache mit Lehrern gehalten. Seit 1906 war es den Studenten jedoch durch einen Erlass des Provinzialschulkollegiums gestattet, wöchentlich eine Stunde in der Oberklasse einer Gemeindeschule abzuhalten. Vom Wintersemester 1912/13 an wurden regelmäßige liturgische und kirchenmusikalische Übungen im Anschluss an das Seminar durchgeführt. Leiter dieser Übungen war Professor Kaweran.(10) Nach seinem Tode im Jahre 1918 übernahm Professor Biehle die Leitung.(11) 3. Die christlich-archäologische und epigraphische Sammlung Nach Verfügung des Preußischen Ministeriums für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 23.5.1849 wurde im Juni 1849 nach langjährigem Bemühen von Professor Piper die christlich-archäologische Kunstsammlung (auch Christliches Museum) begründet. Professor Piper, der bis zu seinem Tode am 29.11.1889 als Direktor der christlich-archäologischen Sammlung fungierte, sammelte hauptsächlich kostspielige Originale, Kopien von Bildern und Abgüsse von Originalen mit dem Zweck, die Studenten mit der frühchristlichen Geschichte auch anschaulich vertraut zu machen. Zuerst bewahrte er die Kunstwerke in seiner Wohnung auf, überführte sie aber nach Erlaubnis der Schulbehörde am 22.4.1850 in ein Zimmer des Schulgebäudes in der Friedrichstraße 126.(12) Seit dem Frühjahr 1891 befanden sie sich im Westflügel der Universität.(13) Mit dieser Sammlung schuf Professor Piper als erster in der Welt ein Vorbild für alle Universitäten. Sein Nachfolger, Professor Müller, ergänzte die vorhandene Sammlung durch Gipsabgüsse, Fotografien und sonstige Abbildungen von frühchristlichen und mittelalterlichen Denkmälern und widmete sich seit 1890 besonders dem Aufbau einer Bibliothek. Nach dem Tode Professor Müllers am 3.9.1912 übernahm zuerst vertretungsweise Professor Deißmann und ab 1.4.1913 Professor Stuhlfauth die Direktion der Sammlung. Seit dem 31.3.1924 war neben Professor Stuhlfauth Professor Lietzmann an der Direktion beteiligt. Mit Wirkung vom 1.10.1935 wurde Professor Friedrich Gerke zum Direktor des Seminars für christliche Archäologie und Kunst berufen.(14) Unter seiner Leitung erhielt das Seminar den Charakter eines Forschungs- und Lehrinstituts für die gesamte spätantike und mittelalterliche Archäologie und Kunstforschung. Im Jahre 1936 begann er mit dem Aufbau einer nordisch-germanischen Abteilung. Nach seiner Einziehung zum Militär übernahm Professor Hans Reinerth die vertretungsweise Leitung des Seminars und veranlasste 1944 die Auslagerung der Institutsbibliothek auf das Rittergut Dechtow. Die Lehrsammlung, die Publikationen und die Auslandskorrespondenz wurden auf das Schloss Plattenburg / Prignitz gebracht. 4. Seminar für nachbiblisches Judentum Am 13.11.1883 gründete Professor Strack das Seminar mit dem Ziel, "Judenmission" zu treiben und die christlichen Theologen mit dem Judentum, mit seiner Literatur und seinem Wesen bekanntzumachen.(15) Es erhielt keinerlei staatliche Unterstützung, wurde aber durch die Schenkung der Bibliothek Professor Stracks im Jahre 1918 sehr bereichert. Nach dem Tode Professor Stracks übernahmen die Direktion des Seminars am 1.12.1923 Professor Greßmann, am 1.10.1928 Professor Joachim Jeremias und am 12.7.1929 Professor Bertholet. Am 1.10.1937 erhielt Professor Hempel die geschäftsführende Direktion.(16) Seit dem Sommersemester 1937 wurden keine Vorlesungen mehr gehalten. Da das Institut seit dem Sommersemester 1939 im Vorlesungsverzeichnis nicht mehr verzeichnet ist, wurde es wahrscheinlich im Wintersemester 1938/39 aufgelöst. 5. Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft Das Institut wurde im Jahre 1917 von Professor Julius Richter als Missionsgeschichtliches Seminar gegründet und am 9.6.1931 in Missionswissenschaftliches Seminar umbenannt. Seit dem 6.11.1930 fungierte Julius Witte als Direktor. Er blieb es bis zu seiner Emeritierung am 1.4.1939.(17) Ab 1.4.1934 befasste sich das Institut neben der Abhaltung religionswissenschaftlicher Übungen auch mit der Erforschung der germanischen Religionen und mit der Christianisierung der Germanen. Nach Verfügung vom 24.10.1935 wurde es deshalb in Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft umbenannt.(18) Da nach der Emeritierung von Professor Witte die Besetzung des Lehrstuhls für Missionswissenschaft vom Ministerium nicht mehr beabsichtigt war, wurde das Institut auf Grund des Erlasses des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 3.1.1944 geschlossen. Die vorhandenen Bücherbestände gingen an die Universitätsbibliothek über. 6. Institut für Sozialethik und Wissenschaft der Inneren Mission Das im Jahre 1927 gegründete Institut war dem Theologischen Seminar, Abteilung systematische Theologie, angegliedert und diente nach Aussage seiner Satzungen vom 25.7.1927 der wissenschaftlichen Förderung und Unterweisung der Studenten auf dem Gebiet der Inneren Mission im Zusammenhang mit den Problemen der Sozialethik und Wohlfahrtspflege. Der erste Direktor, Professor Seeberg, wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nach Rücksprache mit der Theologischen Fakultät und mit dem Zentralausschuß der Inneren Mission ernannt. Ihm zur Seite stand ein Kuratorium, das sich aus einem Vertreter des Ministeriums, einem vom Präsidenten des deutschen evangelischen Kirchentages ernannten Mitglied, einem Mitglied des evangelischen Oberkirchenrates in Berlin, zwei Dozenten der Theologischen Fakultät und zwei Mitgliedern des Zentralausschusses der Inneren Mission zusammensetzte. Assistenten des Instituts nahmen an den Sitzungen des Kuratoriums teil. Das Institut wurde auf Grund des Ministerialerlasses vom 26.3.1938 aufgelöst.(19) (1) Todt, Fr., in: Das Pfarrhaus, 1895, Nr. 11 u. 12: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin, Berlin 1896 (2) Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 (3) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.1 Nr.8 (4) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.3 (5) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.36 (6) Lenz, Max: Geschichte der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/Saale 1910, Bd.3, S.3-24 (7) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 792/1 (8) Lenz, ebd. (9) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.10 Nr.25 Bd.1 (10) ebd. Bd.2 (11) ebd. Bd.3 (12) Lenz, ebd. (13) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 74 Bd.3 (14) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 793 (15) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 186 (16) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 795 (17) ebd. lfd. Nr. 806 (18) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1449 (19) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 798 Bestands- und Registraturgeschichte Der Bestand wurde vom Dekanat der Theologischen Fakultät in den Jahren 1964 und 1966 abgegeben. Nach Vergleich mit dem alten Behördenrepertorium sind kaum Aktenverluste eingetreten. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die unter den Akten liegenden Nachlässe der Professoren Titius und Gerke wurden als eigene Bestände ausgegliedert, die Akten aus der Zeit nach 1945 an das Verwaltungsarchiv abgegeben. Vor der Übergabe an das Dekanat wurden die Akten in der zentralen Registratur der Universität verwaltet und nach dem alphabetischen Schlagwortsystem abgelegt. Das entsprechend angelegte Behördenrepertorium erwies sich als völlig unzulänglich, so dass der Bestand im Sommer und Herbst 1966 neu verzeichnet und geordnet worden ist. Berlin, im Dezember 1966 Barbara Lange Eine Überarbeitung erfolgte 2013. Ilona Kalb Bei einer Überprüfung im Jahr 2017 wurde eine Verdrehung von Signaturen innerhalb der lfd. Nr. 68 - 71 korrigiert. Bei den Promotionsakten (Signaturen 100 - 126) sind nur diejenigen Namen angegeben, zu denen sich Urkunden in der Akte befinden. Claudia Hilse Quellennachweis 1. Literaturangaben Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 Lange, Max: Die Universität Berlin, Wien/Düsseldorf/Küssnacht am Rigi 1931, S.18f Lenz, Max: Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/S. 1910, Bd.3 S.3-24 Todt, Fr.: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin in: Das Pfarrhaus, 1895 Nr. 11 u. 12 2. Archivalische Quellen Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator lfd. Nr. 793: Institut für Christliche Archäologie, 1928-1941 lfd. Nr. 794: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, 1942-1946 lfd. Nr. 795: Institut für nachbiblisches Judentum, 1923-1943 lfd. Nr. 792/1: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1928-1945 lfd. Nr. 799: Theologisches Seminar lfd. Nr. 800: Theologisches Seminar, Neutestamentliche Abteilung, 1928-1942 lfd. Nr. 801: Theologisches Seminar, Kirchenhistorische Abteilung, 1928-1943 lfd. Nr. 802: Theologisches Seminar, Systematische Abteilung, 1928-1944 lfd. Nr. 803: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1934-1938 lfd. Nr. 804: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1938-1945 lfd. Nr. 805: Assistenten des Theologischen Seminars, 1942-1944 lfd. Nr. 806: Missionswissenschaftliches Seminar, 1930-1944 lfd. Nr. 807: Missionswissenschaftliches Seminar, Assistenten, 1934-1939 Bestand Theologische Fakultät, Dekanat lfd. Nr. 43 bis 56: Einrichtung von Seminaren und Instituten (siehe Findbuch) Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abt. II Merseburg (jetzt: GStA) Rep. 76 Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Va Sekt.2 Tit.1 Nr. 8: Die kirchlichen Angelegenheiten der Universität zu Berlin und die Errichtung einer besonderen Universitätskirche, 1810-1816 Va Sekt.2 Tit.4 Nr. 28: Berufung Professor Dr. Nitzschs als ordentlicher Professor in die Theologische Fakultät sowie dessen Ernennung zum Universitätsprediger, 1846-1868 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 1: Das Seminarium theologicum bei der Universität Berlin, Bd.1-7, 1821-1933 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 25: Die Gründung einer christlich-archäologischen Kunstsammlung bei der Universität Berlin sowie der archäologische Lehr- und Übungsapparat, 1844-1850 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 74: Die christlich-archäologische Kunstsammlung, Bd.1-3, 1857-1938 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 186: Das Seminar für nachbiblisches Judentum, 1912-1932 Va Sekt.2 Tit.12 Nr. 14: Der von den Studierenden der Theologie auf der Universität Berlin gegründete theologisch-wissenschaftliche Verein sowie überhaupt die von den Studierenden der wissenschaftlichen Zwecken gegründeten Vereine, 1842-1888 Rep. 89, Zivilkabinett X Berlin Nr. 1 h: Christliches Museum, 1853-1908 Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abteilung I, Potsdam (jetzt: Bundesarchiv) Bestand Reichserziehungsministerium lfd. Nr. 1360: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, Bd.4, 1938-1942 lfd. Nr. 1322: Theologisches Seminar, Bd.9, 1935-1944 lfd. Nr. 1239: Kirchliche Angelegenheiten und Errichtung einer Universitätskirche, Bd.2, 1916-1936 lfd. Nr. 1449: Seminar für Missionswissenschaften, 1918-1935 Bestandsgliederung I Fakultätsangelegenheiten 1. Anweisungen für den Geschäftsverkehr 2. Kassen-Sachen 3. Versicherungs-Sachen 4. Studienorganisation 5. Anlage und Kontrolle der Fakultätsalben 6. Einrichtung von Seminaren und Instituten 7. Fakultätstage 8. Jubiläen und Feierlichkeiten 9. Publikationen und Gutachten 10. Bibliotheks-Sachen 11. Universitätschronik 12. Kirchenkampf 13. Miszellanea 14. Promotionen 15. Ehrenpromotionen 16. Habilitationen 17. Verleihung des Ehrenbürgerrechts II Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Generalia 2. Personal-Sachen: Professoren 3. Personal-Sachen: Privatdozenten III Studentenangelegenheiten 1. Generalia 2. Militärverhältnisse 3. Prüfungsvorschriften und Examensunterlagen 4. Preisverteilungen 5. Abgangszeugnisse 6. Stipendienzahlungen aus Stiftungen 7. Ehrengerichts- und Disziplinar-Sachen 8. Vereins-Sachen Zitierweise: HU UA, Theologische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Theol.Fak.01, Nr. XXX.

Tierärztliche Hochschule

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.

Wirtschaftshochschule Berlin 1906-1945

Vorwort: Vorwort Findbuch HHS I: Behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung Geschichte des Registraturbildners: Die Handelshochschule Berlin ist eine Gründung der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. Sie wurde im Oktober 1906 eröffnet und hatte zunächst folgende Aufgaben: " "Jungen Kaufleuten unter steter Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse eine vertiefte allgemeine und kaufmännische Bildung zu vermitteln; " angehende Handelsschullehrern- und Lehrerinnen Gelegenheit zur Erlangung der erforderlichen theoretischen und praktischen Fachbildung zu geben; " Justiz-, Verwaltungs-, Konsulats-, Handelskammerbeamten etc. Gelegenheit zum Erwerb kaufmännischer und handelswissenschaftlicher Fachkenntnisse zu bieten."(1) Die Ausbildung sollte jedoch nicht ausschließlich praktischen Zwecken dienen, sondern der wissenschaftliche Charakter der neuen Einrichtung sollte einen wichtigen Platz in der Wirksamkeit der neuen Hochschule einnehmen. Diese Bedingung war auch von den Ministern für Handel und Gewerbe und für die geistlichen, -Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten bei der Genehmigung der Ordnung von 27.12.1903 zur Auflage gemacht worden, wobei besonders darauf hingewiesen wurde, "die Handelshochschule auf gleicher Höhe wie die übrigen Berliner Hochschulen zu halten."(2) Der Lehrkörper bestand zur Zeit der Eröffnung aus 8 Dozenten im Hauptamt 30 Dozenten im Nebenamt 13 Privatdozenten 4 Assistenten Zum Studium zugelassen wurden Studierende, Hospitanten und Hörer. Die Aufnahmebedingungen sahen vor, dass neben Kaufleuten mit der Berechtigung zum "einjährig-freiwilligen Dienst" und abgeschlossener Lehre auch Abiturienten und Lehrer und Lehrerinnen mit der 2. Lehramtsprüfung zugelassen werden konnten. Der Lehrplan sah folgende Lehrgebiete vor: Volkswirtschaft: Bank-, Börsen-, Geld- und Kreditwesen, Genossenschaftswesen, Verkehrswesen, Handels-, Gewerbe-, Agrar-, Kolonial- und Sozialpolitik, Statistik, Finanzwissenschaft Versicherungswesen, Handelsgeschichte, Wirtschaftsgeographie Rechtslehre: Bürgerliches Recht, Handels-, Wechsel- und Seerecht, Versicherungsrecht, soziale Gesetzgebung, gewerblicher Rechtsschutz, Rechtsverfolgung (internationaler Verkehr), Staats-, Verwaltungs- und Völkerecht, Strafrecht Warenkunde: Physik, Chemie, mechanische Technologie, chemische Technologie, gewerbliche Gesundheitslehre Handelstechnik: Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz Methodik des kaufmännischen Unterrichts Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Deutsch (für Ausländer) Allgemeine Geisteswissenschaften: Geschichte, Kunstgeschichte, Literaturgeschichte, Philosophie Die Dauer des Studiums betrug 2 Jahre. Es bestand die Möglichkeit, nach Abschluss des Studiums sowohl eine Prüfung für praktische Kaufleute als auch eine Diplomprüfung abzulegen. (3) Die Prüfungsordnungen wurden in den Jahren 1912, 1920, 1924, 1927 und 1937 entsprechend den veränderten Bedingungen und Anforderungen an die Absolventen der Handelshochschule mehrfach geändert bzw. erhielten eine vollständige Neufassung. Außer der Diplomprüfung konnte die Handelslehrerprüfung abgelegt werden. (4) Zusätzlich bestand für Diplomhandelslehrer die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre abzulegen. (5) Die Prüfungsordnung aus dem Jahre 1937, die bis zum Jahre 1945 Anwendung fand, sah auch die Möglichkeit einer Diplomprüfung als Volkswirt vor, die aber erst seit dem Jahre 1944 an der Wirtschaftshochschule Berlin abgelegt werden konnte. (6) Die Verfassung der Handelshochschule vom 15.11.1923 machte die Zulassung zum Studium vom Erwerb des Reifezeugnisses abhängig und setzte die Studiendauer auf 4 Jahre fest. Zur Erlangung der Hochschulreife bestand seit dem Jahre 1928 die Möglichkeit, die Sonderreifeprüfung abzulegen, zu deren Vorbereitung sogenannte "private Reifeprüfungskurse" abgehalten wurden. Die Anzahl der Studierenden in den Jahren 1906-1933 stieg von 213 im WS 1906/1907 auf 1184 im WS 1919/20, 1234 im WS 1928/29 und erreichte im SS 1932 die Höchstzahl von 1260. In den Jahren 1933-1945 bewegte sich die Zahl der Studierenden einschließlich Gasthörer und Besucher zwischen 500 und 1700. (7) Das erste amtliche Vorlesungsverzeichnis vom SS 1907 kündigte Vorlesungen auf folgenden Wissensgebieten an: Volkswirtschaftslehre Rechtswissenschaft Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftsgeschichte Reine und angewandte Naturwissenschaften, Warenkunde Technologie Sprachen Theorie und Praxis des kaufmännischen Unterrichts Allgemeine wissenschaftliche Ausbildung Fertigkeiten (Kurzschrift) Besonders hervorzuheben ist, dass kolonialpolitische und kolonialwirtschaftliche Vorlesungen innerhalb der Volkswirtschaftslehre einen breiten Raum einnahmen. (8) Vor einigen Änderungen und Zusätzen abgesehen blieb die Struktur des Lehrplans konstant. Zusätzlich wurden in den Studienplan in den folgenden Jahren aufgenommen: Versicherungslehre Genossenschaftslehre Physik und Chemie wurden als getrennte Lehrveranstaltungen ausgewiesen. Im SS 1914 wurden auch Vorlesungen über "russische Wirtschaftsverhältnisse" und "Osteuropa" angekündigt. Im WS 1917/18 meinte der Lehrbeauftragte Dr. lic. Rohrbach in seiner Vorlesung "Deutsche Weltpolitik" noch über den "Kampf um den Aufstieg der Deutschen zum Weltvolk" sprechen müssen. Nach der Novemberrevolution, die nach dem Bericht des damaligen Rektors, Prof. Leitner, über die Rektoratsperiode 1918/1920 eine Folge "der gewaltsamen Beendigung des Weltkrieges durch die Übermacht der Materie und die inneren Feinde des Volkes war" (10), wurden in vielen Lehrveranstaltungen wirtschafts- und allgemeinpolitische Probleme der Nachkriegszeit behandelt. (So z.B. "Entwicklung der politischen Parteien ein Deutschland - L. Bergsträsser - Lehren des Weltkrieges - Wegener -) Deutschlands geografisch-politische und wirtschaftliche Weltstellung (Die Einkreisung als Folge unserer geographischen Nachteile - Befreiung aus der Zwangslage - Rohrbach-) (11) Neu waren Vorlesungen für die Berliner Lehrerschaft, in denen folgende Themen behandelt wurden: "Die Grundlagen des Sozialismus" (Die Lehre vom Klassenkampf, sozialistische Wertlehre, Sozialismus der Tat, sozialistische Staatslehre) "Die volkswirtschaftlichen Theorien und ihr Zusammenhang mit der geistigen Bewegung der Neuzeit" (12) Ab SS 1923 wurde anstelle der "Privatwirtschaftslehre" der Terminus "Betriebswirtschaftslehre" eingeführt. Die Struktur des Lehr- und Studienplans blieb im Wesentlichen bis zum Jahre 1935 in der bisherigen Form bestehen. Im Mai 1935 wurden vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung "Richtlinien für das Studium der Wirtschaftswissenschaften" erlassen, die ganz den Zielen der faschistischen Hochschulpolitik entsprachen: Ausrichtung des Lehrkörpers und der Studierenden auf die unwissenschaftlichen volks- und menschenfeindlichen Theorien des Nationalsozialismus. So erschienen in den Vorlesungsverzeichnissen der Jahre 1935/36-1945 folgende Vorlesungsthemen: "Germanistische Vorgeschichte" "Volk, besonders Volkswerdung als Sinn der nationalen Revolution "das Auslandsdeutschtum und seine Schulen" "Volk und Rasse" "Stände", besonders Arbeiter und Unternehmer zur Soziologie der Betriebsgemeinschaft) "Staat", besonders Wirtschaft und Raum "Volkswirtschaft", besonders tagesfragen nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik, Wehrkunde, Wehrwissenschaft "Betriebswirtschaft", besonders Menschenführung im Betrieb, Außenhandelsgeschäfte unter Einfluss des Neuen Plans, Kriegsführung und Verkehrswege, Betrieb, Betriebsgemeinschaft, Volksgemeinschaft "Geographie", besonders "Staat und Raum", Deutschland mit besonderer Berücksichtigung der Grundlagen seiner Wirtschaft "Deutsche Sprache und Kultur", besonders germanistische Vorgeschichte von den Anfängen bis zur Berührung mit dem Christentum "Fremde Sprachen und Kulturen", besonders englische Namensgebung im Verhältnis zu Rasse und Volkstum Die Gründung der Handelshochschule fällt in die Periode der Herausbildung des Kapitalismus, der freien Konkurrenz zum Imperialismus. Der bei der zwischen den imperialistischen Großmächten erfolgten Aufteilung der Welt zu kurz gekommene deutsche Imperialismus stellte auch die Bildungseinrichtungen in den Dienst seiner ökonomischen Expansionspolitik. Die zur Bewältigung dieser Aufgaben notwendigen Kader mussten ein qualitativ höherwertiges Ausbildungsniveau besitzen, als die bisher auf Fachschulen ausgebildeten Kaufleute. In diesem Sinne sprach auch der damalige Rektor der Handelshochschule, Prof. Leitner, in einer Denkschrift, die im Dezember 1919 zur Erlangung des Promotionsrechts verfasst wurde, davon, dass "die Entwicklung Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat, die Entstehung industrieller Groß- und Riesenbetriebe, die Ausweitung des nationalen Handels zum internationalen und Welthandel, endlich die Konzentration und die Expansion im deutschen Bankgewerbe gegen Ausgang des vorigen Jahrhunderts die Errichtung besonderer Fachhochschulen für Kaufleute und höhere kaufmännische Beamte notwendig gemacht hatten. (13) So diente die Handelshochschule objektiv der Stärkung und Festigung des imperialistischen Systems. Die Verbindung mit dem Handels-, Industrie- und Bankkapital war schon deshalb besonders eng, weil die Handelshochschule seit Juli 1920 zum Geschäftsbereich der Industrie- und Handelskammer Berlin gehörte. So finden wir auch als Ehrenbürger der Handelshochschule Berlin folgende Vertreter des Bank- und Industriekapitals: Franz von Mendelssohn: Bankier, ehemaliger Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Philipp Vielmetter: Generaldirektor der Knorr-Bremse AG, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Berlin, Schatzmeister der Gesellschaft der Freunde der Handelshochschule Karl Gelpcke: Direktor der Hypothekenbank Hamburg, Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin Friedrich Reinhart: Preußischer Staatsrat, Präsident der Bauwirtschaftskammer Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerz- und Privatbank AG Die Verwaltung der Handelshochschule übten zunächst die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin aus. Als gutachtliches Organ bestand der sogenannte "Große Rat der Handelshochschule", dem angehörten: "Der Präsident des Ältestenkollegiums, zwei Vertreter der Staatsregierung, der Rektor der Handelshochschule, ein Vertreter der Berliner Universität, ein Vertreter der Technischen Hochschule Berlin, sechs Delegierte des Ältestenkollegiums, zwei Mitglieder der Finanzkommission, drei im Hauptamt angestellte, vom Lehrerkollegium zu wählende Dozenten, ein Mitglied des Magistrats von Berlin, ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Berlin, ein Mitglied der Handelskammer, der Syndikus der Handelshochschule, fünf sonstige, von den Ältesten der Kaufmannschaft zu berufene hervorragende Persönlichkeiten, welche ihr Interesse an der Handelshochschule bestätigt haben." (15) Der Rektor der Handelshochschule wurde auf 3 Jahre, später auf 2 Jahre vom Dozentenkollegium gewählt und musste vom Minister für Handel und Gewerbe, dem die Aufsicht seitens der preußischen Staatsregierung über die Schule übertragen wurde, bestätigt werden. Die Aufsicht wurde zunächst durch einen Vertreter im Großen Rat, später durch einen sogenannten "Staatskommissar" vorgenommen. Es bestanden bei Gründung der Hochschule 7 Institute und Seminare. Ab WS 1918/19 wurde der 1. Syndikus der Korporation als Kurator der Hochschule eingesetzt. Mit Wirkung vom 1.7.1920 wurde die Korporation der Kaufmannschaft in die Industrie- und Handelskammer Berlin eingegliedert und damit die Handelshochschule der Industrie- und Handelskammer unterstellt. Außer dem "Großen Rat" wurde eine Handelshochschulverwaltungskommission gebildet, der in der Mehrzahl Vertreter des Handels-, Industrie- und Bankkapitals angehörten. Die Verwaltungskommission hatte die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Hochschule zu erledigen. Die Hochschule zählte damals 8 Ordinarien 33 Dozenten im Nebenamt 1 Privatdozenten 37 Lehrbeauftragte und 7 Lektoren Es bestanden jetzt 14 Institute und Seminare. Die Verfassung der Handelshochschule vom 22.10.1923, die die Ordnung vom 21.12.1903 ersetzte, regelte die verfassungsrechtliche Stellung der Hochschule neu. (16) Die Bezeichnung der Mitglieder des Lehrkörpers wurde denen der Universität angeglichen. So gab es auch an der Hochschule nur noch Professoren, Dozenten, Privatdozenten, Lehrbeauftragte und Lektoren. Als Vertreter des Lehrkörpers wurde das "Dozentenkollegium" geschaffen, dem mit Sitz und Stimme nur die Professoren angehörten, und 2 Vertreter des übrigen Lehrkörpers. Ohne Stimmrecht waren 2 weitere Mitglieder zugelassen. Das Dozentenkollegium hatte die Aufgabe, die Vollständigkeit des Unterrichts zu überwachen, Berufungsvorschläge vorzulegen und über die Zulassung von Privatdozenten zu beschließen. Ferner wurde vom Dozentenkollegium der Rektor gewählt, dessen Amtsdauer 2 Jahre betrug. Die Berufung der Professoren erfolgte durch die Industrie- und Handelskammer vorbehaltlich der Bestätigung der Minister für Handel und Gewerbe und Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der sogenannte Staatsvertrag, der zwischen dem Minister für Handel und Gewerbe und dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer am 16.7.1926 abgeschlossen wurde, verlieh der Handelshochschule Berlin die Rechte einer Hochschule nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts. Die Handelshochschule wurde insoweit den übrigen Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. (17) Auch das von allen Mitgliedern des Lehrkörpers bereits seit Jahren geforderte Promotionsrecht wurde der Hochschule verliehen. (18) Das Habilitationsrecht besaß die Handelshochschule bereits seit dem 22.5.1915. (19) Zur Verwaltung der Handelshochschule wurde ein Kuratorium berufen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch die sonst bei Hochschulen vorhandenen Organe zu bilden sind, also z.B. ein Senat, der bis dahin nicht bestand. Das Kuratorium bestand aus folgenden Mitgliedern: dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer oder seinem Stellvertreter einem 2. geschäftsführendem Vorsitzenden, der vom Präsidenten nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer ernannt wird 7 von der Handelskammer gewählte Mitglieder dem Rektor und Prorektor der Handelshochschule oder deren Stellvertretern Außerdem waren bei Angelegenheiten, die einzelne Lehrgebiete betreffen, die entsprechenden hauptamtlichen Professoren mit beratener Stimme zuzuziehen. Die Berufung dieser Mitglieder erfolgte auf 3 Jahre Im Einzelnen hatte das Kuratorium folgende Aufgaben: Feststellung des Haushaltsplanes Verwaltung der Handelshochschule in Vermögensangelegenheiten nach Maßgabe des Haushaltsplans Beschluss über Ankauf und Verkauf von Grundeigentum Anstellung der für die Verwaltung erforderlichen Beamten und Angestellten Erstattung von Gutachten über die Gestaltung des Hochschulunterrrichts und Anregungen dazu Führung der sonstigen Hochschulgeschäfte, soweit sie nicht anderen Organen übertragen sind und sich nicht auf Lehre und Forschung beziehen Die staatliche Aufsicht wurde durch einen vom Minister für Handel und Gewerbe eingesetzten Staatskommissar ausgeübt. Durch die II. Verordnung zu Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 29.10.1932 (Pr. G.S., S. 333) wurde die staatliche Aufsicht über die Handelshochschule Berlin dem damaligen Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung übertragen, der ihm zustehende Pflichten und Rechte in der gleichen Art und Weise wie bisher wahrnahm. Auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 1. Nov. 1935 erhielt die Handelshochschule die neue Bezeichnung "Wirtschaftshochschule Berlin". Gleichzeitig wurde das Promotionsrecht um den "Dr.rer.Pol." erweitert. Der volkswirtschaftliche Unterricht an der Universität Berlin und der bisherigen Handelshochschule Berlin wurden zusammengelegt. (20) Diese Organisationsform wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Im WS 1943/44 bestand der Lehrkörper aus 14 ordentlichen Professoren 1 außerordentlichem Professor 5 Honorarprofessoren 4 Dozenten 53 Lehrbeauftragten 7 Lektoren (21) Es bestanden 12 Institute und Seminare. Institut für Finanzwesen Volkswirtschaftliches Seminar Versicherungswissenschaftliches Seminar Institut für industrielle Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftliche Seminare Juristische Seminare Archiv für Handels- und Wirtschaftsrecht Politisches Seminar Geographisches Seminar Physikalisch-chemisches Seminar Wirtschaftspädagogisches Seminar Britisch-amerikanisches Seminar Außerhalb des Verbandes der Hochschule waren noch folgende wissenschaftliche Einrichtungen vorhanden: 1. Berliner Hochschulinstitut für Versicherungswissenschaft, dass außer der Wirtschaftshochschule auch der Universität und der Technischen Hochschule zur Verfügung stand 2. Institut für Bürowirtschaftslehre 3. Forschungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit 4. Institut für Handwerkswirtschaft Unter den Mitgliedern des Lehrkörpers befanden sich auch von Anfang an so bekannte bürgerliche Gelehrte, die eine ganz andere Generation von Führungskadern in Wirtschaft und Verwaltung ausgebildet haben, wie die Professoren Bernhard: (Georg) Volkswirtschaft Binz: Chemie Bonn: Volkswirtschaft Eltzbacher: Rechtswissenschaft Eulenburg: Volkswirtschaft Heilfron: Rechtswissenschaft Hellauer: Handelswissenschaft Jastrow: Staatswissenschaften Marten: Physik Mellerowicz: Betriebswirtschaftslehre Nicklisch: Betriebswirtschaft Preuß: Rechtswissenschaft Schücking: Rechtswissenschaft Sombart: Staatswissenschaft Tiessen: Geographie Valentin: Politik Wegener: Geographie Während der Jahre 1933-1945 wirkten auch typische Vertreter der faschistischen Ideologie und Beauftragte des deutschen Monopolkapitals, wie die Professoren Weber: Rechtswissenschaft (heute führendes Mitglied der NPD, Professor in Göttingen, im Braunbuch der DDR verzeichnet) Hettlage: (heute Professor in Mainz, Staatssekretär, Mitglied der hohen Behörde der Europagemeinschaft für Kohle und Stahl, im Braunbuch der DDR verzeichnet) v. Arnim: Rektor der Technischen Hochschule Berlin, SA-Gruppenführer Reithinger: Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung der IG-Farben, Berlin NW 7 Registratur- und Bestandsgeschichte Registraturverhältnisse: Bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wurde festgestellt, dass die vorhandenen Akteneinheiten in einer Zentralregistratur geführt worden sein müssen. Es liegt eine durchgängige Signierung der handgehefteten Akten (römische Ziffern I - XIX) vor, wobei noch zusätzlich zur Untergliederung kleine lateinische Buchstaben verwendet wurden. Ein Registraturschema lag nicht vor, sodass nicht festgestellt werden konnte, welche Kriterien der Bildung der einzelnen Gruppen zugrunde lagen. Im Zuge der Büroreform ist dann frühzeitig (ca. 1920) die Umstellung auf eine Ordnerregistratur erfolgt. Dabei wurden dann auch neue Signaturen - ebenfalls römische Ziffern I -XVII - mit Untergliederung (arabische Ziffern), z.B. II I - verwendet. Es liegen Aktenverzeichnisse aus den Jahren 1933 und 1936 vor. Danach waren 17 Hauptgruppen gebildet worden, die nach Bedarf mit arabischen Ziffern untergliedert worden. Aus noch vorhandenen Registraturteilen ist zu ersehen, dass ab 1940 lediglich arabische Ziffern zur Kennzeichnung der Akteneinheiten verwandt wurden. Registraturverzeichnisse konnten nicht ermittelt werden. Es muss angenommen werden, dass der größte Teil dieser Akten durch Kriegseinwirkung vernichtet worden ist. Zugang, Vollständigkeit, Kassation: Die Übernahme des Bestandes, der sich im Gebäude der ehemaligen Wirtschaftshochschule, ab 1946 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität, befand, erfolgte in 2 Etappen. Der auf dem Boden lagernde Teil wurde im Jahre 1964, der im Keller befindliche im Jahre 1967 dem Archiv zugeführt. Im März 1970 wurde in einem Keller des Gebäudes noch ein Restbestand von ca. 2 laufenden Metern aufgefunden. Zum Bestand gehörten auch ca. 7000 Studentenpersonalakten, die alphabetisch eingelagert wurden. Was die Vollständigkeit des Bestandes betrifft, ist festzustellen, dass nach einem Vergleich mit dem aus dem Jahre 1936 vorhandenen Aktenverzeichnis über die seit dem Jahre 1920 gebildeten Stehordnerregistratur von 635 Akten nur noch 170 vorhanden sind. Allerdings ist dabei zu bemerken, dass die nach dem 1.10.1936 gebildeten Akten im Verzeichnis nicht erscheinen, sodass eine genaue Feststellung nicht möglich ist. Auch über die seit dem Jahre 1906 geführten Vorakten sind Verzeichnisse nicht vorhanden. Die studentischen Personalakten scheinen fast vollständig überliefert zu sein. Es wird angenommen, dass ein großer Teil der Akten dem durch einen im Februar 1945 erfolgten Luftangriff verursachten Gebäudeschaden der Vernichtung anheimgefallen ist. Mit der Übernahme der Akten der Wirtschaftshochschule gelangten gleichzeitig ca. 200 Akten des Kuratoriums der Wirtschaftshochschule in das Archiv, die zuständigkeitshalber an das Stadtarchiv von Groß-Berlin abgegeben wurden. Kassiert wurden lediglich für die Erforschung der Geschichte der Wirtschaftshochschule völlig wertlose Akteneinheiten, wie Belegmaterial, Aufstellungen, Bekanntmachungen und Manuskripte der Vorlesungsverzeichnisse, die nur als Aufbereitungsmaterialien für die gedruckten Vorlesungsverzeichnisse angesehen werden können. Archivische Bearbeitung: Die überlieferte Registraturordnung konnte bei der Ordnung des Bestandes nicht zugrunde gelegt werden. Auch wurden die Aktentitle zum größten Teil neu formuliert. Es wurden 12 Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet und die Akteneinheiten entsprechend eingeordnet. 1. Verfassung und Leitung der Hochschule 2. Lehre und Ausbildung 3. Verleihung akademischer Grade 4. Lehrkörper 5. Beziehungen zu in- und ausländischen Hochschule, Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen 6. Wirken der Handelshochschule (Wirtschaftshochschule) in der Öffentlichkeit 7. Vereine und Verbände 8. Disziplinarangelegenheiten 9. Soziale Betreuung der Studenten 10. Bibliotheken 11. Haushalts- und kassenwesen 12. Vermögen der Wirtschaftshochschule Ein Sach- und Namensregister erleichtern dem Benutzer die Arbeit am Bestand. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1968 - 1970 durch den Unterzeichneten. Berlin im Mai 1970, Kossack Fußnoten: (1) "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21.12.1903" in: "Handelshochschule Berlin - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", 3. Auflage, Berlin 1906, S 14 ff. (2) Ebenda, S. 6 (3) Vgl. dazu: "Entwurf einer Prüfungsordnung für die Diplomprüfung an der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 6.6.1906" (4) Ebenda, S. 31 (5) Vgl. " Ordnung der Zusatzprüfung für Diplomhandelslehrer in den Schreibfächern und der Bürowirtschaftslehre vom 4.9.1928 (6) Vgl. "Prüfungsordnung für Volkswirte, Kaufleute und Handelslehrer vom 24.3. 1937" (7) Vgl. "Deutsche Hochschulstatistik WS 1928/29, WS 1930/31, WS 1932/33", "Berlin 1929 - 1933" und "Zehnjahresstatistik des Hochschulbesuchs und der Abschlussprüfungen, 1. Band, Hochschulbesuch, bearbeitet von Prof. Dr. Charlotte Lorenz, Universität Berlin", Berlin 1943 (8) Vgl. "Handelshochschule Berlin, Vorlesungen und Übungen im Wintersemester 1907/08 und folgende." (9) Vgl. Vorlesungsverzeichnis WS 1917/18, S. 35 (10) Vgl. "Handelshochschule Berlin. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet von dem Rektor der Handelshochschule, Prof. Dr. Leitner, Berlin 1921", S 6 (11) Vgl. dazu "Handelshochschule Berlin. Amtliches Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen SS 1919", S. 32,39,29 (12) Ebenda WS 1919/20, S. 50/51 (13) Vgl. Bericht über die Rektoratsperiode Oktober 1918/20, erstattet vom Rektor der Handelshochschule, Prof. Friedrich Leitner, Berlin 1921, S. 29 (14) / (15) Vgl. "Ordnung der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin vom 21. Dezember 1903/04, Januar 1904", § 3 in: "Handelshochschule Berlin - Eröffnung Oktober 1906 - Organisation und Lehrplan der Handelshochschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin", Berlin 1906 (16) Vgl. Verfassung der Handelshochschule Berlin (17) Der Wortlaut des Vertrags befindet sich in: Ebenda, Nr. 10 (18) Vgl. Promotionsordnung der Handelshochschule Berlin vom 18.1.1927 (19) Vgl. "Die Entwicklung der Handelshochschule Berlin von 1913 - 1916" von Prof. Dr. P. Eltzbacher, Berlin 1916, S, 3 (20) Es konnte nur eine Abschrift des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (W Ie 2703 vom 8.11.1935) ermittelt werden in: U.A. der H.U. Rektorat vor 1945, Nr. 257 (21) Vgl. Wirtschaftshochschule Berlin, Vorlesungsverzeichnis WS 1943/44, S. 23 ff Zitierweise: HU UA, Wirtschaftshochschule Berlin.01, Nr. XXX. HU UA, WHB.01, Nr. XXX.