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Kriegsministerium: Justiz-Abteilung (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/7 · Bestand · (1851) 1871-1921
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorwort: Verantwortlich für den gesamten Bereich der Militärjustiz war nach der Militärge-richtsordnung von 1692 für Württemberg der "Oberauditor". Er hatte insbesondere die einzelnen Auditoren zu beaufsichtigen, die Urteile der Regimentsgerichte zu prüfen und vor ihrem Vollzug die Entscheidung des Herzogs einzuholen (1). Um den allein schon von den Größenordnungen her völlig veränderten Gegeben-heiten Rechnung zu tragen, bestellte König Friedrich 1807 für "Civil-Rechtssachen" des Militärs das General-Auditoriat unter Zuziehung eines Kriegsrats mit der Be-zeichnung "Oberkriegsgericht". Daraus entstand in Folge die militärgerichtlichen Ap-pellations-Instanz und zugleich eine oberste Behörde für die Militär-Justizpflege in Württemberg. Diese Funktionen wurde am 30. März 1874 einer besonderen Abteilung im Kriegsmi-nisterium Übertragen, der "Justizabteilung". Sie war für die Beratung und Stellung-nahme in allen militärspezifischen Rechtsfragen zuständig. Zugleich erfüllte sie die Funktion des Oberkriegsgerichts für das württembergische Armeekorps, war oberste Militärjustizbehörde in Strafsachen und die Oberaufsichtsbehörde für die Auditeure. Das oberste Militärgericht war das Militärrevisionsgericht. Es setzte sich zusammen aus 4 im Wechsel dazu bestimmten höheren Offizieren, darunter 1 General als Vor-sitzendem, dem Generalauditeur und 2 Räten der Justizabteilung des Kriegsministe-riums. Im Zuge der Umsetzung der Deutschen Militärstrafgerichtsordnung von 1898 verlor Württemberg 1900 allerdings seine bis dahin verbliebene Selbständigkeit auf dem Gebiet der Militär-Gerichtsorganisation. De facto war es schon zuvor durch eine gan-ze Reihe von Abstimmungsverfahren mit der Reichsmilitärverwaltung, ebenso mit Bayern und mit Sachsen notwendig geworden, Angleichungen zu erreichen, die später dann in die neue Militärstrafgerichtsordnung eingegangen sind (2). Als Folge der Neuorganisation ab 1900 wurde die Justizabteilung des (Königlich Württembergischen) Kriegsministeriums als Oberkriegsgericht bzw. Revisionsgericht aufgelöst. Ebenso wurde im Rahmen der Neuorganisation verfügt, dass sämtliche militärgerichtlichen Untersuchungsakten an das (neueingesetzte) Oberkriegsgericht des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps abzugeben waren, das dem Generalkommando (3) zugeordnet war. Die Militärgerichtsbarkeit wurde ab 1900 ausschließlich durch die Gerichtsherrn und die erkennenden Gerichte ausgeübt.(Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsge-richt und - in der Revisionsinstanz- Reichsmilitärgericht (4)). Die Aufsicht über die Ausübung dieser Militärgerichtsbarkeit verblieb (abgesehen vom Reichsmilitärgericht) beim Kriegsministerium als oberste Militär-Justizver-waltungsbehörde. Gemäß Organisationsplan des Ministeriums war diese Funktion zwischen 1900 und 1906 der "Sektion J" innerhalb der "Abteilung für allgemeine Ar-meeangelegenheiten" anvertraut. Ebenso hatte die "Sektion J" auch weiterhin die Beratung in Rechtsfragen zu übernehmen. 1906 wurden diese Geschäftsbereiche in die neu geschaffene Versorgungs- und Justizabteilung ( C ) integriert. Abteilung ( C ) war damit von 1906 bis März 1915 zuständig für Pensions-, Versorgungs- Unterstüt-zungsangelegenheiten und für den Justizbereich. Die kriegsbedingte Ausdehnung des Geschäftsvolumens hatte wiederum eine Aus-gliederung des Justizbereichs zur Folge. Abteilung C blieb Versorgungsabteilung. Die Aufgaben der neuen "Abteilung J" (Justitiar) bestanden v.a. in Personalverwaltung, Aufsicht über und Aufrechterhaltung des Betriebs der verschiedenen Militärgerichts-stellen, Begnadigungen, Auslieferungsangelegenheiten, Strafvollzug, Bau- und Be-trieb von Militärgefängnissen, Rechtsgutachten einschließlich Berücksichtigung aus-wärtiger Rechte, Besatzungsrecht und außermilitärischer Rechtsbereiche. Diese Einteilung blieb auch im Rahmen der Abwicklung des Kriegsministeriums be-stehen, wobei seit November 1918 Abteilung J in Rechtsabteilung ( R ) umbenannt wurde. Wie alle Abwicklungsbehörden des württembergischen Kriegsministeriums wurde sie zu Jahresende 1920 aufgelöst. Das nur lückenhaft und in unerwartet schlecht geordnetem Zustand überlieferte Schriftgut des so stark von Umorganisationen betroffenen Bereichs der Militärjustiz war wie schon für die Militärgerichtsstellen ( Bestand M 631) nach der Verzeichnung neu zu ordnen. Die vorhandenen Aktenzeichen des Aktenplans waren dabei wegen der verschiedenen Umstellungen über weite Strecken keine geeignete Grundlage mehr, so dass eine völlige Neugliederung unumgänglich war. Der Bestand wurde in den Jahren 2001 und 2002 vom Archivangestellten Gerd Mantel verzeichnet unter Anleitung des Unterzeichners, der auch die redaktionelle Überarbeitung und Neugliederung besorgte. Das Repertorium M 1/7 enthält 808 Titelaufnahmen und erschließt 28 Regalmeter Akten. Stuttgart, November 2003 Dr. Moegle-Hofacker Anmerkungen (1) Zur Entwicklung der Militärgerichtsbarkeit vgl. auch Vorwort zu Repertorium M 631, Militärstrafverfahren XIII. Armeekorps. (2) Vgl. M 1/7 Bü 11, Bü 17, Bü 21. (3) Vgl. Bestände M 33/1 bzw. 33/2 und M 77/1 sowie Regierungsblatt für das Königreich Württemberg, Jahrgang 1900, Seite 841 (4) Eine Auflistung der württembergischen Militärgerichte ist im Vorwort zu Repertorium M 631 enthalten.