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Geheimer Rat I (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 31 · Bestand · 1816 - 1884, Vorakten ab 1587
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorwort: Mit der Annahme der Königswürde Ende 1805 löste Friedrich von Württemberg den Herzoglichen Geheimen Rat auf und setzte an seine Stelle das Königliche Staatsministerium. Dem Staatsministerium oblag die Beratung des Monarchen in allgemeinen Staatsangelegenheiten. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms I. wurde am 8. November 1816 der Geheime Rat als oberste, dem König unmittelbar unterstehende Staatsbehörde neu errichtet. Er setzte sich aus den Ministern bzw. Chefs der verschiedenen Departements und aus vom König ernannten Mitgliedern zusammen. Seine Tätigkeit bestand darin, die Anträge und Vorschläge der Ministerien zu prüfen und mit seinen gutachtlichen Stellungnahmen dem König zuzuleiten. Zu seinem Geschäftskreis als oberste beratende Behörde des Monarchen gehörten außerdem alle ständischen Angelegenheiten, die Anträge auf Entlassung oder Zurruhesetzung der Staatsdiener, Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden, die Verhältnisse von Kirche und Staat sowie ihm vom König besonders übertragene Angelegenheiten. In Verwaltungsstreitsachen fungierte der Geheime Rat als entscheidende und verfügende Behörde, so bei Rekursen von Verfügungen der Departementschefs und von Straferkenntnissen der Administrationsstellen. Er vermittelte den Verkehr zwischen dem König und den Landständen, wobei er selbständig entscheiden konnte, ob sich ständische Anträge zur Vorlage an den König eigneten oder nicht. Mit der Errichtung des Staatsministeriums 1876, des Verwaltungsgerichtshofs 1877 und des Kompetenzgerichtshofs 1879 verlor der Geheime Rat stark an Bedeutung. Er wurde durch Gesetz vom 15. Juni 1911 aufgehoben. Entsprechend der herausgehobenen Stellung des Geheimen Rats in der Staatsverwaltung des 19. Jahrhunderts kommt seinem Schriftgut ein hervorragender geschichtlicher Dokumentationswert zu. Der nach einem Rubrikenschema geordnete 32,5 lfd. m umfassende Teilbestand E 31 (Königlicher Geheimer Rat I), der als Teilablieferung dieser Institution wohl bald nach 1876 ins Staatsarchiv gelangte, wurde zwar sehr häufig benutzt, war aber bislang nur sehr unzureichend erschlossen. Eine wissenschaftliche Neuverzeichnung unter Beachtung der bestehenden inhaltlichen Gliederung des Bestands war daher eine dringende Notwendigkeit. Sie erfolgte zwischen Dezember 1969 und März 1974 durch die Archivinspektoranwärter Michael Kuthe, Eric Elwert, Walter Wannenwetsch und Magdalene Rüther sowie durch die Staatsarchivreferendare Dr. Wilfried Schöntag, Dr. Peter Eitel, Dr. Hermann Ehmer und Dr. Norbert Georg Hofmann. Die Schlussredaktion des Repertoriums übernahm Archivamtmännin Luise Pfeifle. Sie fertigte auch das Register. Stuttgart, 2. November 1978 Paul Sauer Präsidenten des Geheimen Rats: Hans Otto von der Lühe 18. November 1817 - 29. Juli 1821 Christian Friedrich von Otto 29. Juli 1821 - 15. November 1831 Eugen von Maucler 15. November 1831 - März 1848 Constantin von Neurath 8. Mai 1851 - 27. April 1867 (- 24. April 1855 nur amtierend) Ludwig von Golther 27. April 1867 - 23. März 1870 Karl von Varnbüler 23. März 1870 - 31. August 1870 Hermann von Mittnacht 31. August 1870 - 10. November 1900 Max Schott von Schottenstein 10. November 1900 - 15. April 1901 Wilhelm August von Breitling 15. April 1901 - 3. Dezember 1906 Karl von Weizsäcker 4. Dezember 1906 - 15. Juni 1911