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Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Sammlung 1995 D · Collection · 1800-1922
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Bestandsgeschichte: "Für Baden gerettet" wurden 1995 aus dem Neuen Schloß Baden-Baden unter anderem eine in Deutschland seltene Quellengattung, 923 sogenannte Huldigungsadressen, bisher unbekannte Zeugnisse einer lebhaften Teilnahme der Bürger des Landes an den Geschicken ihres Fürstenhauses. Sie konnten als nahezu geschlossener Bestand erworben werden; nur einzelne gerieten auf dem Wege der Versteigerung 1995 in private Hände oder waren von dem Verkauf ausgenommen und blieben im Besitz der markgräflichen Familie. Die meisten Adressen stammen aus der Regierungszeit Großherzog Friedrichs I. (1852-1907). In dieser Zeit der konstitutionellen Monarchie hatte sich die Distanz der nun mündigen Untertanen zu ihrem Landesherrn verringert. Vor allem als Vertreter von Städten, Vereinen, Berufsgenossenschaften, politischen, kulturellen und karitativen Institutionen des Landes oder mit Baden verbundener Länder und sogar einzeln machten sie diesem und seiner Gemahlin Luise, geborene Prinzessin von Preußen, ihre Aufwartung vor allem zu Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Jubiläen ihres Hauses. Auf Grund ihrer umfassenden karitativen Tätigkeiten und als Tochter Kaiser Wilhelms I. empfing auch die Großherzogin selbst Huldigungen. Besonders zahlreich und prächtig sind die Adressen der Militärvereine, die den Großherzog in seiner Eigenschaft als obersten Feldherrn des Landes würdigen. Die Verbindung der beiden Häuser Baden und Preußen schlägt sich sowohl in der künstlerischen Ausgestaltung der Adressen als auch in ihren Texten nieder. So klingen bei der Würdigung des Großherzogs als Landesvater bisweilen Themen der Reichsgeschichte an, wie beispielsweise das Verhältnis Badens zu Preußen, die Reichseinheit, zu deren Förderern der Großherzog gehörte, der Kolonialismus oder zunehmende Militarismus. Eine große Zahl der in diesem Bestand vereinigten Adressen und ihre Behälter sind aufwendig gestaltet und vermitteln einen Eindruck vom Kunsthandwerk der Zeit, wobei der historistische Stil überwiegt. Unter ihnen hervorzuheben sind einige Werke der Karlsruher Professoren für dekorative Malerei an der Kunstgewerbeschule, Hermann Götz und Karl Eyth; bei den Mappen steht die Durlacher Firma von Eduard Scholl und Nachfolger an der Spitze. Daß auch bei ihren Empfängern die Huldigungsadressen Beachtung fanden, davon zeugen zahlreiche Alte Signaturen. Sie wurden mehrfach inventarisiert und in der Bibliothek oder im Naturalienkabinett verwahrt. In unserem Repertorium sind auch diese früheren Signaturen vermerkt. Zu den älteren gehören die handschriftlichen Signaturen der Hofbibliothek Karlsruhe auf rhombusförmigem Etikett (Inventar und Bestand seit 1995 in der Badischen Landesbibliothek; unsere Abkürzung: H). Die handschriftlichen oder gestempelten Signaturen auf rechteckigen Etiketten gehen zurück auf spätere Inventarisierungen seit den 1880er Jahren durch den Galerieinspektor Dr. Karl Kölitz (unsere Abkürzung: K), Richter (unsere Abkürzung: R) und vermutlich den Grafen Schweinitz sowie Albert Hartmann, Baden-Baden (unsere Abkürzung: B). Aus Mitteln der Kulturgutstiftung Baden-Württemberg konnten etwa zwei Drittel der Adressen ausführlich von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt, Oberstleutnant a.D., verzeichnet werden. Deren Eingabe in das EDV-Programm Bismas übernahm Lydia Filaus. Die übrigen Titelaufnahmen erstellte Dr. Hansmartin Schwarzmaier und nach Vorarbeiten Hiltburg Köckerts die Unterzeichnende. Da die Adressen bereits während der Verzeichnung mit vorläufigen Signaturen in der Literatur zitiert sind, ist dem Repertorium eine Konkordanz dieser und der jetzt gültigen Signaturen beigegeben. Die jetzige Nummernfolge der Adressen entspricht ihrer Lagerung nach Formaten im Magazin. Da die Titelaufnahmen der Adressen im Findbuch nach ihren Anlässen gegliedert sind, springen dort diese Nummern. Die im Schloß Salem verbliebenen 11 Adressen wurden mit der Bezeichnung Salem 1ff. in das Repertorium aufgenommen und nach im Neuen Schloß Baden-Baden 1995 aufgenommenen Dias beschrieben. Ältere "Gratulationen" für die badischen Markgrafen (18. Jahrhundert) befinden sich im Handschriftenbestand des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses, weitere im Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 G. Karlsruhe, im März 2002 Dr. Jutta Krimm-Beumann Konversion: Das Online-Findmittel zum vorliegenden Bestand ist ein Ergebnis des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe, das in den Jahren 2006/2007 von Herrn Guido Fögler durchgeführt wurde. Die Betreuung des Projektes lag bei Alexander Hoffmann und Hartmut Obst. Karlsruhe, im Juni 2007 Dr. Martin Stingl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 237 Zugang 1967-19 · Fonds · 1933-1945 (-1968)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Inhalt: Mit der "Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens" vom 26. April 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I 414 f.) wurden Rechtsgeschäfte, mit denen Juden Verfügungen über bestimmte Teile ihres Eigentums trafen, genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde trat in Baden hauptsächlich das Finanz- und Wirtschaftsministerium auf. Durch die ¿Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens¿ vom 3. Dezember 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1709-1712) wurde diese Regelung dahingehend verschärft, dass die Genehmigungsbehörde ausdrücklich die rechtmäßigen Eigentümer zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte zwingen konnte. Solchen Auflagen unterlagen neben dem Eigentum an Gewerbebetrieben, Liegenschaften und Wertpapieren auch Kunstgegenstände im Wert von über 1000 Reichsmark. Der vorliegende Bestand enthält Akten zu denjenigen Einzelfällen, in denen das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium die sogenannte "Arisierung" von Vermögenswerten (überwiegend Gewerbebetriebe und Liegenschaften) genehmigt bzw. angewiesen hat. Außerdem finden sich Gesuche einzelner Bürger zum Erwerb von Betrieben oder Liegenschaften, deren "Arisierung" vorgesehen war. Nachweisbar sind ferner Akten zu Firmen, die 1933 Opfer von Boykottmaßnahmen gegen jüdische Unternehmen geworden waren sowie Listen kontrollierter Vermögen aus der Zeit nach 1945. Karlsruhe, im Februar 2016 Lutz Bannert Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestands kamen als Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv (Zugang 1967-19) und bildeten zunächst den Bestand 505 "Arisierungsakten". Weil diese Akten schwerpunktmäßig beim badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium entstanden sind, wurden sie Ende der 1990er Jahre umsigniert zu 237 Zugang 1967-19. Akten mit Laufzeitbeginn nach 1945 sind bei Nachfolgebehörden des Finanzministeriums entstanden, d.h. beim Präsidenten des Landesbezirks Baden, Abteilung Wirtschaft, bzw. bei der Wirtschaftsabteilung des Regierungspräsidiums Nordbaden. Sie beinhalten abschlägig beschiedene Anfragen von Wiedergutmachungsbehörden, Gerichten und jüdischen Nachfolgeorganisationen nach "Arisierungs"akten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zu den Akten des Finanzministeriums wurden sie im vorliegenden Bestand belassen. Erschlossen war der Aktenzugang durch eine Kartei, die Ende 2015 konvertiert und anschließend zu einem Online-Findmittel aufbereitet wurde. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl

Geheimes Kabinett (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 60 · Fonds · 1803-1919
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Am 25. Oktober 1848 beauftragte das Großherzogliche Geheime Kabinett den Kanzleirat Ludwig vom Generallandesarchiv mit der Ordnung der in der Registratur des Kabinetts vorhandenen Akten, wobei "diejenigen Papiere, welche zur Aufbewahrung in dem Generallandesarchiv oder in den Registraturen der verschiedenen Ministerien sich eignen, dahin verabfolgt werden sollten". Er fand die Akten, die bis in die erste Regierungsperiode des Markgrafen Karl Friedrich zurückreichten, "in sieben überfüllten Kästen" vor. Kanzleirat Ludwig schied die Akten in vier Hauptteile: a) Akten für die ältere und b) Akten für die laufende Registratur des Kabinetts c) Akten für das Großh. Haus- und Familienarchiv d) Akten für das Großh. Staatsarchiv Im Jahr 1860 waren diese Ordnungsarbeiten beendet und die unter c) und d) genannten Akten schon 1850 dem Generallandesarchiv eingeliefert worden. In den Jahren 1879, 1881, 1882 und 1885 erfolgten weitere Einlieferungen. Soweit diese Akten nicht dem Familienarchiv einverleibt oder den verschiedenen Beständen des Generallandesarchivs zugewiesen wurden, erfolgte die Aufbewahrung in einem besonderen Schrank. Bei der Einteilung der Bestände des Generallandesarchivs in Reposituren im Jahr 1888 erhielten die vom Geheimen Kabinett eingelieferten Akten die Repositur II, 2. Trotzdem behielt man bei den Einlieferungen von 1891, 1907 und 1908 das bisher geübte Aufteilungsverfahren bei. Mit der Aufhebung des Geheimen Kabinetts im Jahr 1919 kam fast die ganze die verbliebene Registratur in das Generallandesarchiv. Das Badische Ministerium des Auswärtigen behielt nur diejenigen Akten zurück, die es zur Fortführung der Geschäfte der Ordenskanzlei benötigte; diese Akten befinden sich jetzt in Bestand 233 Staatsministerium. Einzelne Einlieferungsverzeichnisse finden sich teils in GLA 68/778 und teils in GLA 450/403 bzw. 1200. Das vorliegende Findmittel entstand 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. 2009 wurde es mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Dabei mussten nach den Anforderungen von Scope-Archiv vor allem zahlreiche Sammeltitelaufnahmen aufgelöst werden. Die Einzeltitel und die Differenzierung nach Einzellaufzeiten und inhaltlichen Abweichungen ließ jedoch z.T. sehr umfangreiche Rubriken entstehen, bei denen die chronologische Reihung nicht mehr klar erkennbar ist. Konsequent wäre die weitere Untergliederung gewesen; als grundsätzlicher Eingriff in Ordnung und Rubrikenfolge war dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht zu leisten. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte: Eine Kabinettsregierung im eigentlichen Sinn, wie sie etwa in Preußen bestand, hat es in Baden kaum jemals gegeben. das Regierungssystem des Markgrafen Karl Wilhelm, das allenfalls als Kabinettsregierung bezeichnet werden könnte, fand unter seinem Enkel keine Fortsetzung. Markgraf Karl Friedrich begründete im Jahr 1783 das Geheime Kabinett, das nur einen Ausschuß aus dem Geheimen Rat bildete und mit der gleichnamigen preußischen Einrichtung nicht vergleichbar war. Gleichzeitig mit der Aufhebung des Geheimrats-Kollegiums im Jahr 1808 und der Aufteilung der Zentralverwaltung in fünf Ministerial-Departements bestimmte der Großherzog: "Um Unsere höchste Person bilden Wir einen Kabinetsrath" (Regierungsblatt 1808 S. 187). Dieses Kabinett zählte zu den Oberen Staatsbehörden und erhielt folgenden Geschäftskreis zugewiesen: 1. Bearbeitung aller an den Großherzog gerichteten Schreiben 2. "Alle Systematica, wodurch die allgemeine Verfassungs- und Verwaltungs- und Grundsätze festgesetzt und vorgeschrieben werden" 3. Alle Familien- und Hausangelegenheiten 4. Alle Hof-, Ordens- und Zivil-Uniformsangelegenheiten 5. Alles Hof- und Staatszeremoniell 6. Die Direktion des Generallandesarchivs 7. Aufsicht und Leitung des jährlich zu publizierenden Staatshandbuches 8. Die Angelegenheiten der dem Hof angehörigen Kunstanstalten (= Reg. Bl. 1808 S.193). Aber schon im folgenden Jahr wurde infolge des Organisationsedikts vom 26. November 1809 dieses "Kabinettsministerium" als besonderes Departement wieder aufgehoben. Der "Cabinets Minister" blieb " das Organ, durch welches die Anträge der Ministerien an Uns und Unsere Entschließung an sie gehe" (= Reg. Bl. 1809 S. 397). Am 21. September 1811 ernannte der Großherzog die Staatsräte Brauer, Hofer und Wielandt zu Geheimen Kabinettsräten, den Legationsrat Ring zum Geheimen Expeditionsrat und den Expeditor Weiß zum Geheimen Kabinettssekretär (= Reg. Bl. 1811 S. 108). Die damit geschaffenen "Geheimen Cabinets-Referate" wurden am 15. Juni 1817 aufgehoben. Für die im Geheimen Kabinett zu bearbeitenden Gegenstände wurde ein Staatssekretär bestellt, der zugleich Mitglied des Staatsministeriums und des Staatsrats wurde (= Reg. Bl. 1817 S.65). So hat das Geheime Kabinett seine 1808 intendierte zentrale Bedeutung früh wieder verloren; übrig blieb die Rolle eines Sekretariats für die persönlichen Regierungshandlungen des Landesherren. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Geheime Kabinett aus einem Vorstand, einem Registrator und einem Kanzlisten. Nachdem am 24. Mai 1854 für die Besorgung der Hofverwaltungsangelegenheiten ein eigenes Hofsekretariat errichtet worden war (= Reg. Bl. 1854 S. 256), bearbeitete das Geheime Kabinett: 1. Erledigung aller an den Großherzog unmittelbar gerichteten Vorstellungen, Beschwerden, Gesuche und sonstige Eingaben, soweit dieselben nicht zum Geschäftskreise von Hofstellen gehörten und nicht reine Unterstützungssachen waren; 2. Ausfertigung höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung; 3. Ernennung zu Oberhof- und Hofchargen; 4. Entwerfung höchster Handschreiben; 5. Geschäfte des Ordenssekretariats. Am 14. April 1919 ordnete das Staatsministerium die Aufhebung des Geheimen Kabinetts an. Die Abwicklung der Geschäfte der Ordenskanzlei übernahm das Ministerium des Auswärtigen (= Gesetz- und Verordnungsblatt 1919 S. 245). Zum Inhalt: Der Bestand deckt mit seinen Rubriken zwar fast alle Bereiche von Politik, Wirtschaft, Kultur, Konfessionen, Hof und Militär ab, enthält aber vielfach Überlieferung, die sich inhaltsreicher und vollständiger bei den jeweiligen Fachbehörden wiederfindet. Wegen der vielen eigenhändigen, mit Bleistift geschriebenen Konzepte Großherzog Friedrichs I. nimmt er unter dem Hofschriftgut trotzdem einen zentralen Platz ein. Da es sich bei den Immediatgesuchen meist um Unterstützungsanliegen, Geschenke, Adressen u.ä. handelt, sind hier zahlreiche Künstler, Literaten und Vereine vertreten. Julius Kastner 1964 / Hansmartin Schwarzmaier 1991 Konrad Krimm 2009

Generaladjutantur (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 59 · Fonds · 1827-1919
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Die Generaladjutantur lieferte älteres Schriftgut noch Ende 1918 selbst ein, jüngeres gelangte an die markgräfliche Kanzlei in Baden-Baden, von dort an das Armeemuseum und 1946 an das Generallandesarchiv. Da man 1909 für die Akten der Generaladjutantur keine Repositur vorgesehen hatte - mit gutem Grund, denn sie gehörte zum "Militärstaat" des Großherzogs, nicht eigentlich zu den Hofbehörden -, lagerte man sie 1918 bei den Akten des Haus- und Staatsarchivs im Anschluss an die Haus- und Hofsachen; 1939 erhielt der Bestand die Nummer 59. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. Dabei wurden die Grundlisten und Personalberichte über Offiziere in badischen Regimentern 1858-1870 ( 59/618-639) und die Namensliste der auf dem alten Friedhofe in Karlsruhe 1870-1871 beerdigten Offiziere (59/404) verzettelt; beide Karteien stehen heute bei den sachthematischen Inventaren des Generallandesarchivs. 2009 wurde das Findbuch von Kastner mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Im Rahmen der Konversion war es allerdings nicht möglich, den unbefriedigenden Ordnungszustand zu revidieren. So sind künftig unübersichtliche Großrubriken wie "Rang- und Quartierlisten, Personalveränderungen, Grundlisten, Personalberichte, Personalbogen", in denen mehrere Serien vermengt wurden, deutlicher zu diffenrezieren; nachteilig wirkt sich auch die Serientrennung aus, die durch die gängige Unterscheidung von Friedenszeit ("Militärsache") und Kriegszeit ("Kriegssache") entstanden ist. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte und Inhalt: Von der älteren badischen Generaladjutantur, die 1832 aufgehoben wurde, scheint sich kein Schriftgut erhalten zu haben. Großherzog Leopold beschränkte sich auf die Einstellung persönlicher Adjutanten, die z.T. - wie Heinrich Krieg von Hochfelden - auch ganz andere, außermilitärische Aufgaben zu erledigen hatten. 1852 richtete Friedrich I. als Prinzregent in der Restaurationsphase nach der Revolution wieder eine Generaladjutantur ein; sie bildete die Verbindungsstelle des Großherzogs als oberstem Kriegsherrn zum badischen Heer wie zum Kriegsministerium, nach 1871 zum XIV. (badischen) Armeekorps des preußischen Heeres. Entsprechend stehen Fragen des Militärpersonals und des Kontakts mit den Truppenteilen im Mittelpunkt der Überlieferung. Da aber auch die Bewältigung des militärischen Zeremoniells zu den Aufgaben der Generaladjutantur gehörte, gibt der Bestand zugleich Auskunft über Ordensverleihungen, Kaiser- und Fürstenbesuche, Jubiläen, Denkmalenthüllungen und andere Repräsentationsanlässe, wie sie den zunehmend militarisierten Alltag des Kaiserreichs wesentlich prägten. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 · Fonds · 1539-1932
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Entstehung und Redaktion: Bei der Bildung des großen Auslesebestands "Haus- und Staatsarchiv" in den 1870er und 1880er Jahren entstand als Abteilung III die Gruppe "Staatssachen". Der Bearbeiter Ludwig Dietz fügte hier hauptsächlich Akten aus dem markgräflichen Archiv sowie des Außenministeriums (Diplomatische Sektion), Geheimen Kabinetts, Kriegsministeriums und Badischen Armeekommandos zusammen. Bei der Konversion schien ausnahmsweise ein redaktioneller Eingriff geraten, um das online-Findmittel, ohne eine Neuverzeichnung leisten zu können, doch wenigstens in Wortlaut und Textgestalt nutzerfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten: Die Titelaufnahmen wurden gestrafft und mit einem ergänzendenen "Enthält"-Vermerk versehen. Auch mussten gerade im Bereich der Namens- und Ortsangaben Präzisierungen vorgenommen werden. Ausdrücklich benannte Provenienzangaben wurden im Feld "Endprovenienz" vermerkt. Inhalt: Das ursprünglich sogenannte "Geheime Staatsarchiv" umfasst hauptsächlich die Haupt- und Staatsaktionen des badischen Staates. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Außenpolitik sowie die Kriegs- und Militärsachen der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts. Besonders zu beachten sind neben den Akten über den Deutschen Bund die über den Staatserwerb und die Territorial- und Erbfolgefrage. Auch sei auf die Gruppe der Staatsverträge hingewiesen. Die Übergänge zu den Beständen I. Personalia (46) und II. Haus- und Hofsachen (47) des Haus- und Staatsarchivs, des Großherzoglichen Familienarchivs, des Geheimen Kabinetts (60), des Staatsministeriums (233) und Kriegsministeriums (238) sind dabei fließend. Benutzung: Der Bestand ist mikroverfilmt. Benutzung nur über Mikrofilm. Literatur: Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 38-50.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 521 · Fonds · 1831-1962 (-1984)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Die Kislauer Haftanstalten: Die Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Jagd- und Lustschlosses der Speyerer Fürstbischöfe in Kislau dienten seit dem Anfall der rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Speyer an Baden der Unterbringung verschiedenster staatlicher Anstalten, die teilweise zeitlich parallel nebeneinander in verschiedenen Gebäuden auf dem Schlossgelände bestanden: als Gefängnis (u.a. für Revolutionsteilnehmer 1848/49, Außenstelle der Festung Rastatt), Verwahranstalt für Frauen und Männer, Arbeitshaus für sozial randständige Männer, Lazarett und Kriegsgefangenenlager im Ersten Weltkrieg, Außenstelle für Frauen der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, Durchgangslager für ehemalige französische Fremdenlegionäre, Flüchtlingslager nach 1945 und Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bis heute. Vor allem aber ist das Kislauer Schloss bis heute verbunden mit der Rolle, die der Ort in der Zeit des "Dritten Reichs" spielte, als dort ein Schutzhaftlager und ein Konzentrationslager für politische Häftlinge untergabracht waren. Bekannte politische Häftlinge in der Zeit des Nationalsozialismus waren z.B. Adam Remmele, Christian Stock und Ludwig Marum, der als offenbar einziger Häftling in Kislau ermordet wurde. Dokumentiert sind in den Kislauer Gefangenenakten aus der Zeit des Nationalsozialismus neben Marum allerdings noch einzelne weitere, anscheinend aber "natürliche" Todesfälle. In der NS-Zeit war Kislau für viele Gefangene Durchgangsstation auf ihrem Weg in andere Lager, insbesondere von/nach Hinzert (SS-Sonderlager), Dachau (Konzentrationslager) und in die Emslandlager (v.a. Wehrmachtangehörige). Während des Zweiten Weltkriegs stammten viele Häftlinge aus dem Ausland; es handelte sich um osteuropäische Fremdarbeiter oder Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten in Westeuropa. Bearbeitung: Die im Bestand 521 überlieferten Gefangenenakten bildeten bis 2015 die Teilbestände 521 Zugang 1982-48 und 521 Zugang 2003-57. Die Akten sind schwerpunktmäßig in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden und betreffen folgende Kislauer Einrichtungen: - Arbeitshaus - Schutzhaftlager/Konzentrationslager/Bewahrungslager - Strafgefängnis - Durchgangslager für Fremdenlegionäre. Einziges Findmittel zu den Akten des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 war bis 2015 eine maschinenschriftliche Auflistung mit Namen und Geburtsdaten, ergänzt um handschriftliche Nachträge. Diese Liste umfasste - dem Anspruch nach - die vorhandenen Akten und einen Teil der Karteikarten der Gefangenenkartei. Nicht festgehalten waren die Inhaftierungsgründe, Herkunftsorte, Aktenlaufzeiten und vor allem die Namen der Einrichtungen, in denen die Betroffenen untergebracht waren. Gezielte und kombinierte Recherchen z.B. nach namentlich vorab nicht bekannten Schutzhäftlingen, nach zeittypischen Straftatbeständen wie z.B. Wehrkraftzersetzung, Arbeitsverweigerung, verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen oder nach Heimatorten u. dgl. waren so nicht möglich. Zudem gab es, wie sich im Zuge der Bearbeitung zeigte, in der Liste nicht enhaltene unverzeichnete Akten, die zwischen den übrigen lagen. Der nur wenige Aktenhefte umfassende Teilbestand 521 Zugang 2003-57 war gänzlich unverzeichnet. Zu Beginn der Erschließungsarbeiten war geplant, das fertige Findmittel nach Anstalten, z.B. Konzentrationslager Kislau, Arbeitshaus Kislau usw. zu strukturieren und innerhalb dieser Gruppen nach Namensalphabet. Das erwies sich als unmöglich, weil viele Häftlinge innerhalb des Kislauer Lagerkomplexes umquartiert worden sind oder weil, vor allem bei sehr vielen kurzzeitig Inhaftierten (v.a. Schubhäftlinge), diese Angaben fehlten, so dass eindeutige Zuordnungen sehr oft nicht möglich waren. Eine besondere Schwierigkeit lag zudem darin, dass die Kislauer Haftanstalten offenbar keine eigenen Verwaltungen hatten, wie man anhand der Eingangsstempel, Briefköpfe und Adressangaben in den Akten erkennen kann. In welcher Anstalt jemand war, ist an den Akten selber nicht immer sicher erkennbar und hätte anhand der Parallelüberlieferung in den konkreten Einzelfällen (z.B. Kislauer Gefangenenbücher, Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Wiedergutmachungsakten) eingehend recherchiert und verifiziert werden müssen. Zumindest aber sind nun im vorliegenden Online-Findmittel die vorgenannten Teilanstalten durch Volltextsuche ermittelbar. In die Einzelverzeichnung einbezogen wurden die Karteikarten der Gefangenenkartei. Diese Karteikarten sind ca. 1933-1938 geführt worden und beinhalten wichtige personenbezogene Grundangaben: Geburtsdaten, Herkunftsorte, Inhaftierungsgründe, Haftorte u.a.m. Oft sind diese Karteikarten der einzige verbliebene Nachweis über die Inhaftierung eines Menschen aus politischen Gründen in Kislau. Karten, zu denen während der Verzeichnungsarbeit Akten ermittelt werden konnten, wurden diesen zugeordnet, wurden also nicht eigens verzeichnet, um Doppelarbeit zu vermeiden. Von der Einzelverzeichnung ausgenommen wurde die Abrechnungskartei, die die Jahre ca. 1935-1944 umfasst. Diese Abrechungskartei enthält Übersichten der Ein- und Auszahlungen von persönlichen Geldmitteln der Gefangenen. Nähere Angaben zu den Gefangenen sind daraus nicht ersichtlich, so dass eine gruppenweise Verzeichnung der Abrechnungskartei ausreichend erschien. Die alten Bestellnummern in der Aktenliste des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 mit rund 8500 Nummern wurden beibehalten, um so weit wie möglich auf eine Konkordanz verzichten zu können. Dementsprechend blieben die vorgefunden wenigen Lücken in der Nummernfolge sowie einzelne Ableitungen ("a-Nummern") erhalten. Dagegen erhielten die Karteikarten und die unsigniert gewesenen Akten aus dem Teilbestand 521 Zugang 2003-57 neue Bestellnummern, die durch Fortzählung gebildet wurden. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Borgstedt, Angela: Das nordbadische Kislau - Konzentrationslager, Arbeitshaus und Durchgangslager für Fremdenlegionäre, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.): Herrschaft und Gewalt. Frühe Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 2001, S. 217-229.

Landtag, II. Kammer (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 231 · Fonds · 1816-1939; Fotos: Ende 19. Jahrhundert - ca. 1934
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die badische Verfassung von 1818 hatte ein parlamentarisches Zwei-Kammer-System geschaffen. Im Gegensatz zu den in der ersten Kammer versammelten Ständevertretern wurden die Volksvertreter der zweiten Kammer durch allgemeine Wahlen bestimmt, bei denen die Masse der Bürger ihre Stimme abgeben konnte. Die politischen Debatten im Karlsruher Ständehaus sollten beim Aufschwung der liberalen Bewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen. 1904 wurde das direkte Wahlrecht für die zweite Kammer eingeführt. Mit dem Ende der konstitutionellen Monarchie verschwand dann auch die erste Kammer des Landtages. Die badische Verfassung von 1919 beseitigte das Klassenwahlrecht und führte das Frauenstimmrecht ein. Am 30.1.1934 fand die Geschichte des Badischen Landtages mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die Aufhebung der Volksvertretungen der Länder nach 115 Jahren ihr Ende. Das Archiv des Landtages wurde in den Jahren 1934 und 1942 an das Generallandesarchiv abgeliefert, die Fotos der Abgeordneten 1943. Diese Fotos befinden sich unter der Rubrik Nr. 40k Ständemitglieder. Die Protokolle und Rechnungen der ersten und zweiten Kammer sind im Bestand 231 zusammengefaßt. Einen großen Umfang nehmen die teils alphabetisch, teils chronologisch geordneten Petitionen der Bevölkerung an ihre Abgeordneten ein. Die vorliegende Kartei wurde 2009 mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert und anschließend von Herrn Michael Bock redigiert. Karlsruhe, im Oktober 2009 Dr. Rainer Brüning

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, FA · Fonds · 1686-1930
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Ausgewählte Unterlagen zu den Angehörigen der evangelischen Linie des Hauses Baden seit dem späten 17. Jahrhundert. Aktuell weist das Online-Inventar nur Unterlagen zu Großherzogin Luise und Prinz Max von Baden nach. Die Dokumente zu den anderen Angehörigen des Hauses Baden werden sukzessive eingearbeitet. Die handschriftlichen Findmittel aus dem frühen 20. Jahhrundert können im Generallandesarchiv eingesehen werden.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 d · Fonds · 1910-1945, (1947-1951)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand 465 d beinhaltet Unterlagen der badisch-elsässischen NSDAP und ihrer Gliederungen, die 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt, nach Amerika transportiert und dort in der Sammelstelle von Alexandria/Virginia registriert und verfilmt worden waren. Nach und nach gelangten diese Akten zurück. Das Bundesarchiv in Koblenz übernahm dafür die Verteilerrolle (wie auch bei den anderen Bundesländern) und lieferte seit 1963 die badischen Provenienzen in größeren oder kleineren Sendungen an das Generallandesarchiv ab. Seit 1971 gelangte auf diesem Weg vereinzelt auch Material des amerikanischen Document Center in Berlin nach Karlsruhe; es handelte sich dabei vor allem um SA-Akten, die jedoch im Unterschied zu den Alexandria-Beständen weder verfilmt noch registriert worden waren. Ein kleiner Teil der eingekommenen Archivalien konnte in vorhandene Bestände des Generallandesarchivs eingegliedert werden (wie Innenministerium, Oberfinanzpräsidium u.a.). Die Akten der "Außenhandelsstelle für Baden und Westmark" (Mannheim) bilden heute als Depositum des Bundesarchivs den Bestand 501. Regionale Provenienzen Südbadens waren von Anfang an an die Außenstelle des Generallandesarchivs in Freiburb, das heutige Staatsarchiv Freiburg, abgeliefert worden. Über den Kernbestand der Archivalien (465 d) ein übersichtliches Repertorium anzufertigen, war zunächst unmöglich, da ständig neue Ablieferungen des Bundesarchivs eingingen; so musste man sich mit einem fortlaufenden Verzeichnis begnügen (angefertigt 1970 und seither ergänzt). Der vorläufige Abschluss dieses Vorgangs ermöglichte 1974 eine vollständige Neuverzeichnung und systematische Ordnung. Obwohl in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten, liegen dieser Ordnung die Provenienzen der einzelnen Parteidienststellen zugrunde. Ihre Reihenfolge orientiert sich an der "Rang- und Organisationsliste der NSDAP" (Stuttgart, 2.Aufl.,1947) und dem "Organisationsbuch der NSDAP", hg. vom Reichsorganisationsletter der NSDAP (München, 2.Aufl. 1937). Dem letzteren ist auch die Ressortgliederung innerhalb einer Parteidienststelle entnommen, soweit überhaupt eine genauere Unterteilung sinnvolì erschien. Abgesehen von den drei Gauämtern (Schulung, NSV, Kommunalpolitik) diese Provenienzen ohnehin nur geringfügig erhalten; daher blieben auch die über- und untergeordneten Instanzen - also die Reichs- bzw. Kreisebene -, die nur fragmentarisch vorkommen, in der Gliederung unberücksichtigt, und wurden den entsprechenden Gauämtern sachlich zugeordnet. Die gesonderten Verbände, die entweder einem Gauamt angegliedert oder disziplinär direkt dem Gauleiter unterstellt waren (wie die "Deutsche Arbeitsfront" und "Kraft durch Freude", Winterhilfswerk, Reichsbund Deutscher Schwestern usw.), wurden zwischen die Gauämter eingereiht. Die Neuverzeichnung geschah im Sommer 1974 durch 3 Werkstudenten unter Anleitung der Herren K. Krimm und Dr. H. Schadek; die Akten wurden entsprechend der neuen Systematik durchnumeriert und umgepackt. Seitdem wurde der Bestand vom Bundesarchiv um weitere kleine Ablieferungen ergänzt. NSDAP-Provenienzen der Gauebene und nachgeordneter Ebenen befinden sich auch in der Beständegruppe 465 c. Teilweise ist die Zuweisung der erhalten gebliebenen Akten der NSDAP zu den eheutigen GLA-Beständen bedingt durch überlieferungsgeschichtliche Zufälle. Beispielsweise sind die Akten des Gaupersonalamts aufgeteilt auf die Bestände 465 c und 465 d. Karlsruhe 1974/1988/2016 K. Krimm, B. Vogler, M. Stingl Konversion: Die Erschließungsdaten der 1980er Jahre zu dem vorliegenden Findmittel wurden 2015 durch Alexander Hoffmann konvertiert und zu einem Online-Findmittel aufbereitet. Nachfolgend wurden die vorgefundenen Daten redigiert mit dem Ziel, die bis dahin nur summarisch verzeichneten Personalakten politischer Leiter des Gaupersonalamts sowie die zu Sammelakten formierten Leumundsanfragen auf Einzelpersonenebene recherchierbar zu machen. Die Gesamtredaktion lag beim Unterzeichneten. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Wilhelm Rohr: Mikroverfilmung und Verzeichnung deutscher Akten in Alexandria, USA, in: Der Archivar 19, 1966, Sp. 251-259.

Rastatt, Amt (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 173 · Fonds · (1452) 1523-1870
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Erschließung: Bestand GLA 173 wurde als Pertinenzbestand im Generallandesarchiv gebildet. Der Bestand setzt sich aus Akten aller Verwaltungsebenen zusammen, wobei jedoch Schriftgut der badischen Rentkammer und der Amtskellerei Rastatt überwiegt (vgl. Bestände 220 und 371). Das Findbuch von 1955 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt. Geschichte und Inhalt: Das baden-badische Oberamt Rastatt umfaßte außer der Amtshauptstadt die Orte Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim, Gaggenau, Haueneberstein, Kuppenheim, Niederbühl, Oberndorf, Oberweier, Ötigheim, Rauental, Rotenfels, Steinmauern, Waldprechtsweier und Würmersheim. Hervorzuheben sind neben Personalakten Unterlagen über Murgfischerei und -flößerei sowie über französische Emigranten nach 1790. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm

Sondergericht Mannheim (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Fonds · 1933-1945 (-1981)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .