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Description archivistique
Badisches Staatsministerium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 233 · Fonds · [1701] 1803-1945 [1948]
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte: Das Badische Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen ist. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte anhörten, diente in erster Linie zur Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizministeriums wahr. In den Jahren 1871 bis 1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachministeriums werden ließ. Nach der Demokratiegründung 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom 21. März 1919 vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Landes Baden 1933/34 beibehalten. Die Unterlagen des Badischen Staatsministerium decken einen Zeitraum von der Entstehung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts bis zu unmittelbaren Nachkriegszeit ab; in Einzelfällen greift es auf die Markgrafschaft Baden im Alten Reich und das Kurfürstentum Baden ebenso aus wie auf die Zeit der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Dem Bestand kommt für die Geschichte Südwestdeutschlands im Allgemeinen sowie Baden im Besonderen eine hervorragende Bedeutung zu. Die Überlieferung des Badischen Staatsministeriums ist für das Verständnis des modernen Flächenstaats im 19. Jahrhundert unerlässlich; sie ergänzt sich mit den Beständen des Badischen Justiz, Kultus-, Innen-, Finanz- und Kriegsministeriums (Bestände 234 bis 138) sowie des Badischen Landtags (Bestände 231 und 231a) in ausgesuchter Weise. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts von 2013 bis 2015 retrokonvertiert. Dabei wurden Rechtschreib- und Lesefehler korrigiert sowie Begriffe und Formulierungen modernisiert, um eine bessere Verständlichkeit der Titelaufnahmen zu erreichen. Unklare bzw. offensichtlich falsche Signaturen wurden korrigiert, Doppelungen aufgelöst sowie fehlende und nicht korrekte Laufzeiten nachgetragen bzw. verbessert, um eine bessere Übersichtlichkeit des Bestands zu erzielen sowie zukünftige Recherchen zu vereinfachen. Der Zugang 1997-68 wurde aufgelöst und in den Bestand bzw. das Findmittel integriert. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Peter Exner

Justizministerium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 234 · Fonds · [1715] 1803-1945 [1983]
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte: Das 1807 geschaffene Justizdepartement wurde 1808/09 zum Justizministerium aufgewertet, jedoch schon 1819 wieder abgeschafft. Seine Aufgaben nahmen zunächst das Innenministerium und das Oberhofgericht, dann aber hauptsächlich die im Staatsministerium eingerichtete Justizsektion wahr. Doch bereits 1825 erstand das Justizministerium neu. In den Jahren 1871-1876 betreute es zusätzlich die Auswärtigen Angelegenheiten, 1871-1881 die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses und 1881-1911 die Bereiche Kultus und Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Im Jahre 1911 wurden - wie schon einmal 1871 - die Ressorts Großherzogliches Haus, Justiz und Auswärtiges zusammengelegt, doch sollte die neue badische Verfassung 1919 das Justizministerium wieder auf seine eigentlichen Kernbereiche reduzieren. 1933 wurden die beiden Ministerien der Justiz und des Kultus und Unterrichts erneut zu einem vereinigt. Im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung gingen seine Kompetenzen 1934 auf das Reichsjustizministerium über. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde mit Unterstützung der DFG 2012 digitalisiert. Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu geordnet. Das alte Bandrepertorium für die Personal- und Prüfungsakten (1999) wurde in das Findmittel eingearbeitet. Inhalt: Der Bestand enthält neben den Akten des Justizministeriums selbst auch Unterlagen des Justizprüfungsamtes, der beiden beim Innenministerium angesiedelten evangelischen und katholischen Kirchensektionen (ab 1843 Oberkirchenräte) sowie der Ausgleichskommission für die rheinpfälzische Kirchengüterteilung.