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Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/31 II · Fonds · 1882-1994
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts entstand aus dem Bestreben von Handwerkern, Kleinhändlern und Landwirten, die eigene Existenz gegen die fortschreitenden Entwicklungsprozesse wirtschaftlicher Konzentration auf große Produktionsstätten abzusichern. Im Jahr 1848 begann Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit der Errichtung ländlicher Kredit-, Bezugs- und Molkereigenossenschaften. Seit 1849 entwickelte Hermann Schulze-Delitsch Selbsthilfeorganisationen für Handwerker und Arbeiter in Form gewerblicher Genossenschaften. Genossenschaftsregister wurden anfangs gemeinsam mit den Handelsregistern geführt, durch das Reichsgesetz betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 aber verselbstständigt. Im Jahr 1924 wurden die Amtsgerichte Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt und Cannstatt zum Amtsgericht Stuttgart I zusammengelegt. Hieraus ergaben sich bei der Umsortierung nach der Registernummernabfolge vereinzelt Doppelbelegungen. Bei der Verwaltungsreform 1938 fielen Teile des alten Amtsoberamts Stuttgart in die Zuständigkeit der Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bestandsbildung und Erschließung: Der Bestand FL 300/31 II Amtsgericht Stuttgart: Genossenschaftsregister enthält Akten und sonstige Unterlagen verschiedener Ablieferungsschichten, darunter Teile eines im Jahre 1986 erstellten Findbuches über Ablieferungen der Jahre 1974 und 1984, später eingekommene Teile des alten Bestandes FL 300/31 II und aus Handelsregisterablieferungen (Bestand FL 300/31 I) ausgegliederte weitere Genossenschaftsunterlagen. Die Genossenschaftsregisterbände wurden nicht abgegeben. Der jüngste Zugang, aus dem Akten in den Bestand eingearbeitet wurden, ist 2007/43. Der Bestand wurde, getrennt nach Akten, Bänden (Klassifikationspunkt nicht belegt) und sonstigen Unterlagen (Listen der Genossen, Namensverzeichnisse), in Abfolge der GnR sortiert. Eine durch den Zeitangestellten Richard Gehringer gesondert bearbeitete Ablieferung (Zugang 1998/7) wurde eingegliedert, die Neuverzeichnung des übrigen Bestandes erfolgte unter Anleitung von Elke Koch durch die Zeitangestellte Winne Schubert, die Abschlussarbeiten durch die Unterzeichnende. Da die Zuweisung einzelner Institutionen zur Eintragung im Genossenschaftsregister oder Vereinsregister nicht immer nachvollziehbar ist, empfiehlt sich ggf. eine Suche in den Beständen zu beiden Registerarten. Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart bilden die Bestände F 303 III und FL 300/31 IV. Der Bestand FL 300/31 II umfasst jetzt 350 Akten (Bü 1-55, 329-623) und 365 Bände (Bd. 1-367, ohne Bd. 26 und Bd. 59). Die durch Neubewertung und Kassation frei gewordenen Bü 56-328 können bei künftigen Ablieferungen neu belegt werden. Ludwigsburg, September 2008 Regina Schneider Nachtrag: Interimsregister: Mit Zugang 2011/108 wurden die Interimsregister des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht, die eigentlich bis 2020 beim Amtsgericht hätten aufbewahrt werden müssen, vorzeitig an das Landesarchiv, Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Verfügung der Präsidentin des Amtsgerichts vom 14. Februar 2011). Zusätzlich zu den Interimsregistern wurden die Namenskarteien abgegeben (ergänzende Verfügung vom 6. Mai 2011). Der Bestand wurde durch die Aktenbüschel 56-58 und einen Karteikasten (Kasten 1) ergänzt. Für das Genossenschaftsregister bedeutet dies konkret: Es handelt sich hierbei um die als Ersatz für das teilweise kriegszerstörte Genossenschaftsregister angelegten maschinenschriftlichen Registerblätter mit rekonstruierten Eintragungen ab dem Jahr 1890 bis etwa 1959. Die Registerblätter des Interimsregisters liegen exakt in der Abfolge der Registernummern. Alle Interimsregister des Registergerichts Stuttgart (HRA, HRB, Vereine, Genossenschaften) waren unterschiedlich lange in Gebrauch, sie wurden nach und nach auf die "normalen" Register-Karteikarten umgeschrieben. Für Recherchen sind auch die folgenden Empfehlungen des Registergerichts Stuttgart zu beachten: "Anleitung zur Suche der Eintragungen im Interimsregister: Zuerst ist der Name des Rechtsträgers in der Webauskunft unter www.handelsregister.de zu suchen. Ein Treffer erscheint, wenn der Rechtsträger zur Zeit der Umschreibung der Registerblätter auf Registerkarten noch nicht gelöscht war. Falls kein Treffer erscheint, ist die Namenskartei (siehe 3.1, Signatur FL 300/31 II Kasten 1) durchzusehen. Zusätzlich kann bei einer alphabetischen Suche das Umschreibeverzeichnis (siehe 3.2, Bestellsignatur FL 300/31 II Bü 58) komplett durchgesehen werden. Das Umschreibeverzeichnis enthält auch die kopierten Registerblätter, auf denen die Namen aller Genossenschaften aufgelistet sind, auch wenn sie nicht umgeschrieben wurden. Außerdem gilt folgende Besonderheit: Genossenschaften, bei welchen sowohl das Register als auch die Akten unauffindbar waren, können beim Registergericht erfragt werden. Sie sind im Programm RegisSTAR hinterlegt mit der Bemerkung im Suchergebnis: "Register und Akten fehlen kriegsbedingt". Eine Registereintragung konnte bei diesen Rechtsträgern nicht nachträglich vorgenommen werden. Die Namen dieser Genossenschaften sind daher nicht unter der Webauskunft abrufbar." Ludwigsburg, Mai 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 29 · Fonds · 1810-1812 (Na bis 1816)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Behördengeschichte: Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 war das württembergische Territorium bis zu den Verträgen von Compiegne und Paris einer ständigen Umgestaltung und Erweiterung unterzogen. Am Mai 1810 schloß Württemberg in Paris mit Bayern einen Staatsvertrag, der den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu regelte und einen damit verbundenen Gebietsaustausch festsetzte. Vom Bodensee wurde bis zur Markungsgrenze Waldmannshofen (SHA) eine neue Grenzlinie gezogen, die soweit dies möglich war, entlang der Flüsse Iller und Tauber verlief. Württemberg erhielt von Bayern neben den ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn und Ulm alle westlich der neuen Grenze liegenden bayerischen Landgerichte bzw. Landsgerichtsteile (u. a.: Tettnang, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söflingen, Albeck und Crailsheim). An Bayern wurden die östlich liegenden Ämter Gebsattel und Weiltingen abgegeben. Zur Besitzergreifung der neuerworbenen Landesteile und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs setzte König Friedrich I. am 28. Oktober 1810 eine dreiköpfige Kommission ein. Diese Kommission bestand aus dem Geheimen Rat Graf Ferdinand von Zeppelin, dem Geheimen Legationsrat Johann Peter von Feuerbach und dem Geheimen Oberfinanzrat Ferdinand August von Weckherlin. Sie sollte in Zusammenarbeit mit den von Bayern eingesetzten Kommissaren die Besitzergreifungs- und Organisationsgeschäfte in den neuen Gebieten erledigen. Zur Unterstützung wurden den Kommissaren die örtlichen Beamten beigegeben. Die Kommission wurde angehalten, Berichte und Beschwerden an die übergeordnete Behörde in Stuttgart, das Comite zur Vollziehung der neuesten Staatsverträge - bestehend aus den Staatsministern Graf von Mandelslohe, Graf von Taube und von Reischach -, weiterzuleiten (vgl. D 29 Bü 1). Als Hauptverwaltungssitz wurde Ulm, der Haupterwerb des Staatsvertrages, ausgewählt. Außer in Ulm waren die Kommissare im November und Dezember 1810 vor Ort zur Besitzergreifung tätig. Ab März 1811 werden Grenzbereinigungskommissare eingesetzt. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag im Jahre 1810 bei der formalen Besitzergreifung der neuen Ortschaften: Anbringung von Patenten, Vereidigung von Untertanen usw. Anfang des Jahres 1811 rückte dann die Organisation der Gebietsteile, die Übernahme der Diener und Beamten und die Erfassung von Vermögen und Schulden zum Zweck des Ausgleichs mit Bayern in den Vordergrund der Kommissionstätigkeit. Parallel dazu begannen unter Leitung des Generalmajors Heinrich von Theobald und des Geheimen Legationsrats von Feuerbach die Grenzbereinigungsgeschäfte in den Oberämtern. Im April 1811 wurde von Feuerbach nach Ulm zur Übernahme der Schulden- und Dienerabteilung abberufen. An seine Stelle trat für kurze Zeit der Geheime Legationsrat von Wucherer. Von März bis Mitte Juli waren bei der Kommission in Ulm neben dem Landvogteisteuerrat Tafel und dem Registrator Kappoll Oberrechnungsrat Carl Eberhardt Weissmann, von Feuerbach, Rechnungsrat Vetter und zeitweise auch Graf von Zeppelin tätig, während von Weckherlin sich in Stuttgart aufhielt. Mit der Rückkehr von Weckherlins nach Ulm übernahm im Juli 1811 von Feuerbach erneut die Bereinigung der Grenze. In Ulm blieben nur von Weckherlin und der Oberrechnungsrat Weissmann zurück, weil sich die Geschäfte der Kommission immer mehr auf die Schuldenaufteilung zwischen Bayern und Württemberg verlagerten. Vermögenserfassung und Aufstellung von Passiv- und Aktivkapitalien der Städte und Kameralämter bestimmten nun die Kommissionsgeschäfte. Im März/April 1812 enden dann die Ein- und Auslaufjournale der Kommission in Ulm (vgl. D 29 Bü 5 - 6). Der mit der Grenzbereinigung beschäftigte Kommissar von Feuerbach begab sich im Juni 1812 nach München, um die bei dem neuen Grenzverlauf noch offenen Fragen (vgl. D 29 Bü 157) zu klären. Im Anschluß an diese Konferenz wurde im September 1812 der Hauptvollziehungsvertrag von München unterzeichnet. Damit begann die zweite Etappe der Grenzbe reinigung (vgl. D 29 Bü 158). Die ebenfalls noch offenen Fragen der Schuldenaufteilung mit Bayern übernahm der Oberrechnungsrat von Weissmann, der im April 1813 zur Schuldentilgungskasse nach Augsburg reiste. Anschließend übernahmen diese Aufgabe die Sektion der Staatsrechnungen, Vorgängerbehörde der Oberrechnungskammer, und die Sektion der Krondomänen. Zur Bestandsgeschichte: Die Akten der königlichen Besitzergreifungskommission, die in den Jahren 1810 - 1812 in Ulm entstanden, wurden im Jahre 1835 von der Oberrechnungskammer an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben (vgl. StAL E 224a Bü 75). Bei den Akten befanden sich zwei vermutlich von der Oberrechnungskammer erstellte Aktenverzeichnisse mit einem Sach-, Personen- und Ortsindex im Anhang. Die Aktenverzeichnisse dienten bis 1949 als Findmittel, die schon bei der Ulmer Behörde vergebenen Registraturnummern I - CXXXIII und die vermutlich später bei der Oberrechnungskammer hinzugekommenen Faszikelnummern CXXXIV Nr. 1 - 28 wurden als Archivsignaturen beibehalten (= Vorsignatur 2). Schon bei der Übernahme der Akten 1835 wurden 18 Faszikel als fehlend registriert. 1847 fand eine Revision statt, bei der die fehlenden Faszikel erneut gekennzeichnet wurden. Einige Jahre wurde der Bestand umgelagert. Die ursprünglich zu Anfang des Bestandes D 21, Zentralorganisationskommission, gelagerten Akten wurden jetzt an dessen Schluß gelegt. 1908 wurden die Akten der Besitzergreifungskommission vom Finanzarchiv an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vor dem Jahre 1949 kamen noch weitere 4 Büschel hinzu, die, von K. O. Müller verzeichnet, die Signatur CXXXIV Nr. 29 - 32 erhielten. 1949 fand eine erneute Revision statt, bei der alle vorhandenen Akten nach numerus currens durchsigniert wurden; die Durchnummerierung ergab 146 Aktenbüschel (= Vorsignatur 3). 1987 kamen 14 Büschel aus dem HStA Stuttgart in Ludwigsburg ein, die bei der Verzeichnung und Aufteilung des Bestandes E 36, 2 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ausgesondert wurden (= Vorsignatur 1). Die Akten betreffend das Stiftungswesen hatten zum Teil Aktenzeichen der Ulmer Registratur, darunter waren 6 Faszikel der schon bei der Übernahme ins Archiv als fehlend vermerkten Akten. Diese Akten wurden an den Bestand angefügt und bekamen die Nummern 147 - 161. 1990 wurden erneut aus dem Bestand E 36, 2 (Fasz. 23 - 33) 37 Büschel vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1994 kamen noch einmal 3 Büschel hinzu. Anläßlich der Verzeichnung und Zuordnung der 1990 eingekommenen Büschel wurde beschlossen, den gesamten Bestand neu zu verzeichnen und zu ordnen. Der Bestand gliedert sich entsprechend der Registraturentwicklung beziehungsweise dem Entstehungsort der Akten in zwei große Teile. Teil 1 bilden die bei der Besitzergreifungskommission in Ulm angewachsenen und abgelegten Akten. Die zum größten Teil aus Stuttgart eingekommenen Akten bilden den Teil 2 des Bestandes. Es handelt sich um jene Amtsakten des Kommissars von Feuerbach, die während der Erledigung des Grenzbereinigungsgeschäftes außerhalb von Ulm anfielen. Vermutlich hat von Feuerbach, der während und nach seiner Kommissionstätigkeit im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten tätig war, die Akten an diese Stelle mitgenommen, von wo aus sie dann in die dortige Altregistratur gelangten. Der Zuständigkeitsbereich des Kommissars und Geheimen Legationsrats von Feuerbach erstreckte sich nicht nur auf die Grenzbereinigung; zeitweise wurden ihm auch die Schulden- und Dienerabteilung übertragen (vgl. Behördengeschichte).Bei der Verzeichnung wurden die relativ kleinen Akteneinheiten der beiden Registraturen beibehalten; nur in wenigen Fällen wurden Akten zusammengelegt. Kassiert wurden nur alte Umschläge. Vor allem bei den vermutlich bei der Oberrechnungskammer abgelegten Akten befanden sich Fremdprovenienzen. Diese insgesamt acht Büschel, bzw. Teile von Büscheln wurden in die entsprechenden Bestände eingefügt (vgl. Konkordanz).Bei der Ordnung des Bestandes wurden die beiden Registraturteile beibehalten. Innerhalb dieser Obergruppen wurde nach Geschäfts- und Aufgabenbereichen der Kommission gegliedert. Es wurde versucht beide Teile gleich zu gliedern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Kommission in Ulm und des Kommissars von Feuerbach deckt sich die Untergliederung der beiden Bestandshälften jedoch nicht ganz. Ein Verg leich der vorhandenen Akten mit dem vermutlich bei der Oberrechnungskammer entstandenen Findbuch (vgl. D 29 Bü 9) ergibt, daß der Bestand nicht mehr vollständig vorliegt. Die Neuverzeichnung wurde 1994 von Frau Sibylle Kraiss unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Der Bestand umfaßt 191 Bü = 2, 7 lfd. m. Ludwigsburg, im März 1995 (Dr. Hofmann) Literatur: Königlich württembergisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1812, Stuttgart 1812 Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat, hg. vom königlich statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1863

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 26 · Fonds · 1913-1943 (Na bis 1977)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Vorbemerkung Von Gisela Scharlau Die 1999 vom Finanzamt Heilbronn übernommenen Steuerakten jüdischer Bürger enthalten Unterlagen zu allen gängigen Steuerarten wie Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe- um Umsatzsteuer aus der Zeit von 1913 bis 1943. Daneben enthalten sie Korrespondenzen, Kaufverträge, Unterlagen über Betriebsprüfungen, Steuerprozesse usw. Da es sich bei den Personen ausschließlich um jüdische Bürger Heilbronns handelt, die während des 3. Reiches entweder emigrieren konnten oder deportiert wurden, kommen als Besonderheit noch die seit 1931 bei Auswanderung erhobene Reichsfluchtsteuer, die 1938/1939 in 5 Raten fällige Judenvermögensabgabe und weitere gegen die Juden gerichteter Repressalien wie die Ablieferung von Wertgegenständen und der zwangsweise verordnete Einkauf in jüdische Altersheime hinzu. Am Ende standen die ehemals vermögenden Betroffenen meist mittellos da und waren oft noch auf die Unterstützung von Verwandten im Ausland angewiesen (die Genehmigungen der Devisenstellen über die Auszahlung des Geldes liegen bei), denen die Emigration noch rechtzeitig gelungen war. Die Akten enthalten auch die zur Emigration erforderliche "Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung". Sie war meist 6 Monate gültig und wurde mehrfach verlängert, in vielen Fällen war sie völlig nutzlos und rettete die Betroffenen nicht mehr vor der Deportation. Neben polizeilichen Abmeldungen mit den Daten der Emigration, finden sich auch die Deportationsdaten in den Akten. ("Der Jude ... wurde im Kalenderjahr 1942 ausgebürgert und aus dem Reich abgeschoben" oder "jetzt im Osten".) Neben Akten von Einzelpersonen enthält der Bestand Firmenakten von jüdischen Firmen, die meist schon den Betrieb eingestellt hatten (bis 1938). Die Personen stammen vorwiegend aus Heilbronn, ein großer Teil kommt aber auch aus anderen Teilen Württembergs, vorwiegend aus Stuttgart . Dabei handelt es sich meist um ältere Personen, die aus Stuttgarter Altersheimen in das jüdische Altersheim Eschenau bei Heilbronn zwangsweise verlegt wurden. Die meisten der betroffenen Personen sind entweder am 01.12.1941 nach Riga oder am 22.08.1942 nach Theresienstadt deportiert und bis auf ganz wenige Ausnahmen ermordet worden. Bei der Verzeichnung dieser Akten wurde versucht, auch die Lebensdaten der betroffen Familienmitglieder, soweit diese in den Steuerunterlagen vorkommen, zu ermitteln. Neben Lebensdaten und Beruf sollen auch die Wohnorte bzw. Firmensitze Aufschluss über das Schicksal der Menschen geben, ein Ortsregister soll das Auffinden der aus anderen Orten stammenden Personen erleichtern. In der Titelaufnahme stehende Ergänzungen wurden aus den unten angeführten drei Publikationen übernommen und in eckige Klammern gesetzt. Sinngemäße, sich aus den Akten ergebende Ergänzungen stehen in runden Klammern. Ein Abkürzungsverzeichnis erläutert die verwendeten Abkürzungen. Der Bestand K 26 umfasst 170 Titelaufnahmen; einige Akten sind stark verschimmelt. Die Laufzeit der Steuerakten beginnt im Jahr 1913 und endet 1943. Alle nach 1945 entstandenen Aktenteile beziehen sich auf Wiedergutmachungsverfahren.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 20/12 I · Fonds · 1937-1961 (Nachakten bis 1982)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der größte Teil der in diesem Findbuch verzeichneten Bauakten wurde vom Landratsamt Ludwigsburg in den Jahren 1963 bis 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Kleinere Nachlieferungen erfolgten bis zum Jahre 1985. Der vorliegende Bestand setzt sich aus Unterlagen über alle Gemeinden des Altkreises Ludwigsburg mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Kornwestheim zusammen. Allerdings beziehen sich lediglich zwei Bauakten auf die Große Kreisstadt Ludwigsburg. Diese sind offenbar in einem anderen Zusammenhang in das Staatsarchiv gelangt. Der Bestand enthält vor allem die Jahrgänge 1939 bis 1959. Bei einigen Gemeinde endet die Überlieferung bereits mit dem Jahrgang 1954. Die Unterlagen zur Gemeinde Bietigheim reichen sogar nur bis zum Jahr 1944. Andererseits befinden sich in dem Bestand noch einzelne Bauakten des im Jahre 1938 aufgelösten Oberamts Besigheim, die von der Nachfolgebehörde fortgeführt wurden. Die Unterlagen über die Gemeinde Marbach beziehen sich vornehmlich auf Eingaben und Beschwerden in Bausachen, nicht aber auf Baugenehmigungsverfahren. Für die Zeit vor 1939 sei auf die Bestände F 154 II (Oberamt Besigheim), F 181 III (Oberamt Ludwigsburg) und F 182 II (Oberamt Marbach) verwiesen. Die im Findbuch genannten Jahreszahlen bezeichnen grundsätzlich das Jahr der Eintragung in das Bausachenverzeichnis. Da zwischen der Einreichung des Baugesuchs und der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Schließung der Akte mehrere Jahre liegen können, erstreckt sich die Laufzeit des Bestandes eigentlich bis zum Beginn der siebziger Jahre. In den Titelaufnahmen werden der Name und der Beruf (bzw. die Firma) des Bauherrn, dessen Wohnort (bzw. dessen Firmensitz), sofern dieser vom Bauort abweicht, die Bautagebuch-Nr. (bzw. die Bausachen-Nr.), gegebenenfalls das Genehmigungsdatum sowie der Umfang und die Laufzeit der Akte angegeben. Das Bauvorhaben wird nur dann im Enthält-Vermerk erwähnt, wenn es sich nicht um den Neubau eines Wohnhauses handelt. Die Titelaufnahmen sind zunächst ortsalphabetisch, dann jeweils jahrgangsweise geordnet, wobei die Jahreszahl der Bautagebuch-Nr. für die zeitliche Zuordnung maßgeblich ist. Innerhalb der einzelnen Jahrgänge erfolgte eine alphabetische Ordnung nach den Namen (bzw. den Firmen) der Bauherren. Die im vorliegenden Bestand vereinigten Bauakten wurden in den Jahren 1980 bis 1983 von den Herren Manfred Korreng (Aldingen - Beihingen) und Hans Schürle (Benningen - Erdmannshausen) sowie von Frau Anita Hundsdörfer (Erligheim - Winzerhausen) verzeichnet. Einzelne Nachzügler bearbeitete Herr Alfred Ibrom. Die Nachträge zu den Gemeinden Neckargröningen, Tamm und Walheim sowie Großsachsenheim, Kleinsachsenheim und Unterriexingen fertigte im Januar 1995 Herr Eberhard Royek an. Die in den Nachträgen verzeichneten Unterlagen zu den drei letzteren wurden dem Bestand FL 20/18 II (Landratsamt Vaihingen) entnommen. Die Erschließung wurde von Archivamtmann Wolfgang Schneider, Staatsarchivrat Dr. Franz Mögle-Hofacker, Archivinspektor Udo Herkert und Archivrat Udo Schäfer betreut. Der Bestand FL 20/12 I umfasst 17748 Büschel in 107,5 Regalmetern, wobei die Büschel Springnummern aufweisen. Die Vergabe der Bestellnummern erfolgte nach numerus currens. Ludwigsburg, im Januar 1995 Udo Schäfer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 232 · Fonds · 1882-2011 (Vorakten ab 1822)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Im Jahre 1882 gründete eine Reihe von Kaufleuten, Wirtschaftsvertretern und anderen Honoratioren der Region Stuttgart den "Württembergischen Verein für Handelsgeographie und Förderung Deutscher Interessen im Ausland". Zielsetzung war "die Förderung von Erdkunde, Wirtschaft und Kultur". Innerhalb weniger Jahre entstand neben anderen Vereinstätigkeiten, wie einem umfangreichen Vortragsprogramm, auch eine schnell wachsende Sammlung von ethnologischen Gegenständen aus aller Welt, die zunächst in angemieteten Räumlichkeiten auf der Galerie der Gewerbehalle untergebracht und am 1. Juni 1889 offiziell zu einem auf wissenschaftlichen Grundlagen basierenden Völkerkundemuseum erklärt wurde (Gästebuch in Bü 1209). Nach jahrelangen Planungen, der Suche eines geeigneten Bauplatzes (im Gespräch waren u. a. Örtlichkeiten wie der Platz des ehemaligen Neuen Lusthauses und des abgebrannten Hoftheaters), Erbringung der erforderlichen Geldmittel und einem großen Architektenwettbewerb wurde am heutigen Standort Hegelplatz/Herdweg nach Plänen des jungen Stuttgarter Architekten Eser ein neoklassizistischer Museumszweckbau errichtet. Der maßgebliche Betreiber des Neubauprojektes, der Vereinsvorsitzende (seit 1890) und großzügige Sponsor Graf Karl von Linden, erlag im Januar 1910 nach der Grundsteinlegung einer schweren Erkrankung. Es wurde beschlossen, in Würdigung seiner Verdienste, das neue völkerkundliche Museum "Linden-Museum" zu benennen. Am 28. Mai 1911 erfolgte die feierliche Eröffnung in Anwesenheit des württembergischen Königspaares. Neben den Verein mit Vorstand, Ausschuss und zahlreichen Mitgliedern trat nun ein wissenschaftlicher Direktor für das Museum. Erster Museumsleiter war der Marinearzt und Ethnologe Dr. Augustin Krämer. Ihm zur Seite stand als Bearbeiter der Sammlungszugänge der durch Graf von Linden um die Jahrhundertwende angeworbene Heinrich Fischer, ehemals Mitarbeiter des Naturalienkabinetts und ab 1932 seinerseits Museumsdirektor. In der wechselvollen Entwicklung des Museums lassen sich folgende vier Phasen ausmachen: 1882 bis 1911 (von der Vereinsgründung bis zum Bezug des Museumszweckbaus), 1911 bis 1945 (bis Ende des II. Weltkrieges mit umfangreiche Kriegsschäden), 1945 bis 1973 (vom Wiederaufbau bis zum Übergang in die öffentliche Hand), Seit 1973 (Staatliches Museum für Völkerkunde). Am 28. Mai 2011 wurde das 100jährige Bestehen mit einem großen Museumsfest begangen. Die Vereins- und Museumsgeschichte ist von den Anfängen bis in die Gegenwart durch zahlreiche Publikationen und Jubiläumsfestschriften (u. a. Bü 392 und 903) sowie durch die in den Klassifikationspunkten der Gruppe 2.5 Sonderüberlieferung erfassten schriftlichen Unterlagen und Bilddokumente ausführlich belegt. Auf weitere Details kann daher an dieser Stelle verzichtet werden. Bestandsgeschichte: Da es sich beim Verein für Handelsgeographie und dem daraus hervorgegangenen Linden-Museum um privat initiierte Einrichtungen handelte, folgte die Aktenbildung nicht den üblichen verwaltungsmäßigen Abläufen. Kernstück der Überlieferung sind die umfangreichen Korrespondenzen des Vorsitzenden Graf Karl von Linden und des langjährigen Schatzmeisters und Vorsitzenden Theodor Wanner, sowie weiterer Persönlichkeiten des Vereins-Ausschusses und - mit der Eröffnung des Museumsbaus verbunden - des wissenschaftlichen Direktors. Das persönliche Engagement des Grafen von Linden bei der Pflege weltweiter Kontakte mit deutschen Kolonialbeamten, Kolonialoffizieren, Übersee-Kaufleuten, Kapitänen und Missionaren zeigt sich in der schriftlichen Überlieferung und mehr noch in den schnell anwachsenden ethnologischen Sammlungen. Die später erwachsenen wissenschaftlichen Korrespondenzen dokumentieren die Vernetzung des Museums mit anderen namhaften Institutionen und Personen ebenso wie die überaus großen Aktivitäten im Rahmen von Vortragsprogrammen und Ausstellungsprojekten. Sachakten, diverse Druckschriften, umfangreiche Zeitungsausschnittsammlungen, Erinnerungsstücke und Bilddokumente runden den Bestand ab. Wegen der engen Verzahnung von Verein und Museum wurde auf eine Provenienztrennung verzichtet, lediglich die institutionsinterne Bezeichnung "Vereinsangelegenheiten" für Teile der Überlieferung wurde beibehalten. Der Bestand enthält auch Unterlagen zum 1915/1916 auf Initiative von Theodor Wanner gegründeten Tochterinstitut für Auslandsbeziehungen und über das Deutsche Kolonialmuseum. Bearbeiterbericht: Die Übergabe des Bestandes EL 232 Linden-Museum (Staatliches Museum für Völkerkunde) erfolgte in bislang drei Schüben: Aktenzugang 1993/043, jetzt Bü 1-347 mit Lücken: Bei Übernahme der Arbeiten durch die Unterzeichnete war dieser Teil bereits unter Leitung von Frau Dr. Nicole Bickhoff durch den Archivangestellten Hans-Jürgen Seifried aus Leitzordnern entnommen, titelmäßig erfasst und provisorisch verpackt. Die Formierung eines Findmittels stand noch aus. Kassiert wurden ca. 150 Ordner (vorwiegend Kassenbelege, Rechnungsdubletten für Tribus-Jahrbücher, Tagesstatistiken zu hausinternen Ausstellungen). Da keine alten Ordnungsprinzipien erkennbar waren, wurde der Teilbestand archivintern nach Korrespondenzserien und Sachakten unterschieden klassifiziert. Aktenzugang 2011/032 (Schachtel 1-96), jetzt Bü 348-666, und Aktenzugang 2011/039 (Schachtel 97-178), jetzt Bü 667-959: Diese Ablieferungen waren in Schachteln verpackt und nach einem museumsinternen vierteiligen chronologischen Ordnungsschema sortiert (vgl. oben Behördengeschichte). Dieses wurde bei der archivischen Klassifikation weitgehend übernommen. Die innerhalb eines Klassifikationspunktes mehrheitlich verwandten AZ wurden in den Überschriften angegeben. Aktenzugang 2012/012 (Listennummer 1-98), jetzt Bü 960-1064, und Aktenzugang 2012/035 (Listennummer 102-252), jetzt Bü 1065-1226: Diese Ablieferungsschicht bestand größtenteils aus Leitzordnern mit Prospekthüllen, daneben aus Registranden, Repertorien, Kassenbüchern und Mitgliederverzeichnissen in Bandform. Sie wurde in Anlehnung an die Gliederung der vorhergehenden Teilbestände archivintern klassifiziert. Weitere Ablieferungen, insbesondere zur Dokumentation des Erwerbs einzelner Sammlungsobjekte, stehen noch aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst der Bestand EL 232 Linden-Museum (Staatliches Museum für Völkerkunde) 1211 Archivalieneinheiten. Einzelne Archivalieneinheiten unterliegen noch den gesetzlichen Sperrfristen. Die Verzeichnung und Klassifikation erfolgte nach Vorarbeiten von Dr. Nicole Bickhoff und Hans-Jürgen Seifried durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im Juni 2012 Regina Schneider

Medizinalkollegium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Fonds · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Fonds · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen