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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Bestand · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 232 · Bestand · 1882-2011 (Vorakten ab 1822)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Im Jahre 1882 gründete eine Reihe von Kaufleuten, Wirtschaftsvertretern und anderen Honoratioren der Region Stuttgart den "Württembergischen Verein für Handelsgeographie und Förderung Deutscher Interessen im Ausland". Zielsetzung war "die Förderung von Erdkunde, Wirtschaft und Kultur". Innerhalb weniger Jahre entstand neben anderen Vereinstätigkeiten, wie einem umfangreichen Vortragsprogramm, auch eine schnell wachsende Sammlung von ethnologischen Gegenständen aus aller Welt, die zunächst in angemieteten Räumlichkeiten auf der Galerie der Gewerbehalle untergebracht und am 1. Juni 1889 offiziell zu einem auf wissenschaftlichen Grundlagen basierenden Völkerkundemuseum erklärt wurde (Gästebuch in Bü 1209). Nach jahrelangen Planungen, der Suche eines geeigneten Bauplatzes (im Gespräch waren u. a. Örtlichkeiten wie der Platz des ehemaligen Neuen Lusthauses und des abgebrannten Hoftheaters), Erbringung der erforderlichen Geldmittel und einem großen Architektenwettbewerb wurde am heutigen Standort Hegelplatz/Herdweg nach Plänen des jungen Stuttgarter Architekten Eser ein neoklassizistischer Museumszweckbau errichtet. Der maßgebliche Betreiber des Neubauprojektes, der Vereinsvorsitzende (seit 1890) und großzügige Sponsor Graf Karl von Linden, erlag im Januar 1910 nach der Grundsteinlegung einer schweren Erkrankung. Es wurde beschlossen, in Würdigung seiner Verdienste, das neue völkerkundliche Museum "Linden-Museum" zu benennen. Am 28. Mai 1911 erfolgte die feierliche Eröffnung in Anwesenheit des württembergischen Königspaares. Neben den Verein mit Vorstand, Ausschuss und zahlreichen Mitgliedern trat nun ein wissenschaftlicher Direktor für das Museum. Erster Museumsleiter war der Marinearzt und Ethnologe Dr. Augustin Krämer. Ihm zur Seite stand als Bearbeiter der Sammlungszugänge der durch Graf von Linden um die Jahrhundertwende angeworbene Heinrich Fischer, ehemals Mitarbeiter des Naturalienkabinetts und ab 1932 seinerseits Museumsdirektor. In der wechselvollen Entwicklung des Museums lassen sich folgende vier Phasen ausmachen: 1882 bis 1911 (von der Vereinsgründung bis zum Bezug des Museumszweckbaus), 1911 bis 1945 (bis Ende des II. Weltkrieges mit umfangreiche Kriegsschäden), 1945 bis 1973 (vom Wiederaufbau bis zum Übergang in die öffentliche Hand), Seit 1973 (Staatliches Museum für Völkerkunde). Am 28. Mai 2011 wurde das 100jährige Bestehen mit einem großen Museumsfest begangen. Die Vereins- und Museumsgeschichte ist von den Anfängen bis in die Gegenwart durch zahlreiche Publikationen und Jubiläumsfestschriften (u. a. Bü 392 und 903) sowie durch die in den Klassifikationspunkten der Gruppe 2.5 Sonderüberlieferung erfassten schriftlichen Unterlagen und Bilddokumente ausführlich belegt. Auf weitere Details kann daher an dieser Stelle verzichtet werden. Bestandsgeschichte: Da es sich beim Verein für Handelsgeographie und dem daraus hervorgegangenen Linden-Museum um privat initiierte Einrichtungen handelte, folgte die Aktenbildung nicht den üblichen verwaltungsmäßigen Abläufen. Kernstück der Überlieferung sind die umfangreichen Korrespondenzen des Vorsitzenden Graf Karl von Linden und des langjährigen Schatzmeisters und Vorsitzenden Theodor Wanner, sowie weiterer Persönlichkeiten des Vereins-Ausschusses und - mit der Eröffnung des Museumsbaus verbunden - des wissenschaftlichen Direktors. Das persönliche Engagement des Grafen von Linden bei der Pflege weltweiter Kontakte mit deutschen Kolonialbeamten, Kolonialoffizieren, Übersee-Kaufleuten, Kapitänen und Missionaren zeigt sich in der schriftlichen Überlieferung und mehr noch in den schnell anwachsenden ethnologischen Sammlungen. Die später erwachsenen wissenschaftlichen Korrespondenzen dokumentieren die Vernetzung des Museums mit anderen namhaften Institutionen und Personen ebenso wie die überaus großen Aktivitäten im Rahmen von Vortragsprogrammen und Ausstellungsprojekten. Sachakten, diverse Druckschriften, umfangreiche Zeitungsausschnittsammlungen, Erinnerungsstücke und Bilddokumente runden den Bestand ab. Wegen der engen Verzahnung von Verein und Museum wurde auf eine Provenienztrennung verzichtet, lediglich die institutionsinterne Bezeichnung "Vereinsangelegenheiten" für Teile der Überlieferung wurde beibehalten. Der Bestand enthält auch Unterlagen zum 1915/1916 auf Initiative von Theodor Wanner gegründeten Tochterinstitut für Auslandsbeziehungen und über das Deutsche Kolonialmuseum. Bearbeiterbericht: Die Übergabe des Bestandes EL 232 Linden-Museum (Staatliches Museum für Völkerkunde) erfolgte in bislang drei Schüben: Aktenzugang 1993/043, jetzt Bü 1-347 mit Lücken: Bei Übernahme der Arbeiten durch die Unterzeichnete war dieser Teil bereits unter Leitung von Frau Dr. Nicole Bickhoff durch den Archivangestellten Hans-Jürgen Seifried aus Leitzordnern entnommen, titelmäßig erfasst und provisorisch verpackt. Die Formierung eines Findmittels stand noch aus. Kassiert wurden ca. 150 Ordner (vorwiegend Kassenbelege, Rechnungsdubletten für Tribus-Jahrbücher, Tagesstatistiken zu hausinternen Ausstellungen). Da keine alten Ordnungsprinzipien erkennbar waren, wurde der Teilbestand archivintern nach Korrespondenzserien und Sachakten unterschieden klassifiziert. Aktenzugang 2011/032 (Schachtel 1-96), jetzt Bü 348-666, und Aktenzugang 2011/039 (Schachtel 97-178), jetzt Bü 667-959: Diese Ablieferungen waren in Schachteln verpackt und nach einem museumsinternen vierteiligen chronologischen Ordnungsschema sortiert (vgl. oben Behördengeschichte). Dieses wurde bei der archivischen Klassifikation weitgehend übernommen. Die innerhalb eines Klassifikationspunktes mehrheitlich verwandten AZ wurden in den Überschriften angegeben. Aktenzugang 2012/012 (Listennummer 1-98), jetzt Bü 960-1064, und Aktenzugang 2012/035 (Listennummer 102-252), jetzt Bü 1065-1226: Diese Ablieferungsschicht bestand größtenteils aus Leitzordnern mit Prospekthüllen, daneben aus Registranden, Repertorien, Kassenbüchern und Mitgliederverzeichnissen in Bandform. Sie wurde in Anlehnung an die Gliederung der vorhergehenden Teilbestände archivintern klassifiziert. Weitere Ablieferungen, insbesondere zur Dokumentation des Erwerbs einzelner Sammlungsobjekte, stehen noch aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst der Bestand EL 232 Linden-Museum (Staatliches Museum für Völkerkunde) 1211 Archivalieneinheiten. Einzelne Archivalieneinheiten unterliegen noch den gesetzlichen Sperrfristen. Die Verzeichnung und Klassifikation erfolgte nach Vorarbeiten von Dr. Nicole Bickhoff und Hans-Jürgen Seifried durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im Juni 2012 Regina Schneider