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Description archivistique
Abteilung Bernburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 18 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1316 - 1901
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch um 1900 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen Bestandsinformationen: Nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 entwickelten sich in den neu gebildeten Teilfürstentümern Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst in den jeweiligen Residenzen eigene Archive. In Bernburg wurde im Schloss ein "Hauptarchiv" eingerichtet, das noch benötigte Akten aus dem bisherigen Anhaltischen Gesamtarchiv, Korrespondenzen und privates Schriftgut der Linie Anhalt-Bernburg sowie der Hof- und Landesbehörden des Bernburger Landesteils aufnahm. Nach dem Aussterben der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg kam es 1863 zur Vereinigung des Landes zu einem Herzogtum. In den Jahren 1872 bis 1875 wurden dann die Archivalien der anhaltischen Fürsten-/Herzogtümer im Schloss Zerbst zum "Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv" zusammengeführt, die in ihrer Gesamtheit als eigene Bestände - die so genannten "Abteilungen" Dessau, Köthen und Bernburg - erhalten blieben, jedoch unabhängig von ihrer Provenienz in ein einheitliches Sachschema gegliedert worden sind. Für die Anhalt-Zerbster Bestände konnte diese Ordnung nicht realisiert werden. In die "Abteilungen" gingen in etwa aus dem Zeitraum 1606 bis zum Verwaltungseinschnitt nach der Revolution von 1848 in Anhalt , z.T. auch darüber hinaus, u.a. ein: die Akten der obersten und oberen Landesbehörden, der Ämter/Justizämter und Stadtgerichte sowie von Spezialbehörden. Für einige dieser Behörden sind auch Provenienzbestände überliefert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden aus Sicherheitsgründen zahlreiche Bestände des Anhaltischen Staatsarchivs Zerbst, darunter auch die Archivalien der Abteilung Bernburg, an andere Orte ausgelagert. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Akten ist verloren gegangen bzw. gilt seit Kriegsende als verschollen. Das trifft in besonderem Maße auf den vorliegenden Bestand zu, da die Gliederungsgruppen C 3 bis C 8 vollständig zu diesen Kriegsverlusten zählen. Zusatzinformationen: Ein großer Teil des Bestandes wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 20

Abteilung Köthen (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 70 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1316 - 1887
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch um 1900 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen Bestandsinformationen: Nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 entwickelten sich in den neu gebildeten Teilfürstentümern Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst in den jeweiligen Residenzen eigene Archive. In Köthen wurde im Schloss ein Archiv eingerichtet, das noch benötigte Akten aus dem bisherigen Anhaltischen Gesamtarchiv, Korrespondenzen und privates Schriftgut der Linie Anhalt-Köthen sowie der Hof- und Landesbehörden des Köthener Landesteils aufnahm. Nach dem Aussterben der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg kam es 1863 zur Vereinigung des Landes zu einem Herzogtum. Ab 1872 wurden dann die Archivalien der anhaltischen Fürsten-/Herzogtümer im Schloss Zerbst zum "Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv" zusammengeführt, die in ihrer Gesamtheit als eigene Bestände - die so genannten "Abteilungen" Dessau, Köthen und Bernburg - erhalten blieben, jedoch unabhängig von ihrer Provenienz in ein einheitliches Sachschema gegliedert worden sind. In die "Abteilungen" gingen in etwa aus dem Zeitraum 1606 bis zum Verwaltungseinschnitt nach der Revolution von 1848 in Anhalt , z.T. auch darüber hinaus, u.a. ein: die Akten der obersten und oberen Landesbehörden, der Ämter/Justizämter und Stadtgerichte sowie von Spezialbehörden. Für einige dieser Behörden sind auch Provenienzbestände überliefert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden aus Sicherheitsgründen zahlreiche Bestände des Anhaltischen Staatsarchivs Zerbst, darunter auch die Archivalien der Abteilung Köthen, an andere Orte ausgelagert. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Akten ist verloren gegangen bzw. gilt seit Kriegsende als verschollen. Vereinzelt ist der davon auch der vorliegende Bestand betroffen. Zusatzinformationen: Der Bestand wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 12

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, I 542 (Benutzungsort: Merseburg) · Fonds · 1893 - 1970
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei 1991, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Aus der seit 1881 bestehenden Blech- und Kupferschmiede Paul Reuß ging im Februar 1897 die Aktien-Maschinenfabrik Kyffhäuserhütte Artern hervor. Hergestellt wurden v.a. landwirtschaftliche Geräte und Maschinen für Kunden im In- und Ausland. 1904 trat die Firma als Mitgesellschafter der Wohnungsbauverein Artern eGmbH bei. 1910 fusionierte die Maschinenfabrik mit der Ergon-Kosmos AG in Karlsruhe, 1912 mit der Ruhrwerke Motoren- und Dampfkesselfabrik AG in Duisburg und übernahm schließlich 1938 die Eisenwerk Brünner AG (später GmbH) in Artern. Verkaufsniederlassungen entstanden außer in Elbing/Westpreußen (heute Elblang, Polen) auch in Nürnberg, zeitweilig in Duisburg, Prag und Karlsruhe sowie in Breslau, Danzig, Berlin, Frankfurt/Oder, Hannover und Wien. In den 1920er und 1930er Jahren erweiterte man das Produktions- und Verkaufsangebot der Firma erheblich. Vor allem wurden nun Kaha-, Planet- und Zenit-Milchseparatoren, Eismaschinen, verschiedene Arten von Dämpfern, Dampferzeuger, Kartoffel- sowie Milchkannenwaschmaschinen, Schrot- und Düngermühlen, Kessel, Heu- und Strohgebläse, Boiler und Heizkörper angeboten. Während des 2. Weltkrieges wurden zudem Kriegsmaterialien, Flakzubehörteile und Laffetten gebaut. Zwischen 1946 und 1949 kam es zur Beschlagnahme, Sequestrierung und Liquidation des Unternehmens sowie dessen Umwandlung zur Maschinenfabrik der Sowjetischen AG Maschinenbau vorm. Kyffhäuserhütte (SAG) im Kombinat Transmasch. 1952 wurde der Betrieb als VEB Maschinenfabrik Kyffhäuserhütte in Volkseigentum übergeführt. Bestandsinformationen: Vom Betriebsarchiv des VEB Kyffhäuserhütte Artern wurde 1988 über eine Nummernliste und eine unvollständig Kartei erschlossenes Schriftgut der Aktien-Maschinenfabrik Kyffhäuserhütte Artern und dessen Nachfolgebetrieb an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben. Die teilweise Überarbeitung der Verzeichnungsangaben erfolgte 1991 durch eine archivische Hilfskraft, mit geringfügigen Korrekturen bei Archivsignaturen, Laufzeiten und Aktentiteln. Kassationen von Archivgut gab es nicht. 1994 übergab das Landeshauptarchiv Magdeburg den Aktenbestand an das neugegründete Landesarchiv Merseburg. 2011 wurde die Kartei zunächst im Archivprogramm scopeArchiv retrokonvertiert, 2014 erfolgte die abschließende archivische Bearbeitung des Aktenbestandes. Zusatzinformationen: Weitere Teile der Firmenüberlieferung der Kyffhäuserhütte Aktienmaschinenfabrik Artern bzw. aus der Zeit des VEB Maschinenfabrik Kyffhäuserhütte werden im Museum Kyffhäuserhütte (Artern, Oberer Hof) und bei der Kyffhäuser Maschinenfabrik Artern GmbH (Artern, Otto-Brünner-Straße 4) aufbewahrt. Literatur: Krombholz, Klaus: Landmaschinenbau der DDR. Licht und Schatten. Möller, Florian, Hübner, Sebastian: Geschichte der Kyffhäuserhütte Artern (in: "Der Goldene Pflug" Förderverein Dt. Landwirtschaftsmuseum e.V. Stuttgart /Universität Hohenheim, S. 33-44 Enthaltene Fotos: 10

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, E 192, Nr. 11 (Benutzungsort: Dessau) · Dossier · 1888-1892
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Enthält: 58 Aufnahmen. Schiffe USS San Francisco, USS Boston, des österreichischen Schiffs Fasana, der SMS Adler, SMS Olga, SMS Sophie.- Städtische Einrichtungen, Landschaften, hawaiianische und samoanische Eingeborene in traditioneller Tracht.- König und Königin von Hawaii.- Häfen von Mare Island und Hongkong.- Signet des Fotoateliers.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166, Nr. 12 (Benutzungsort: Dessau) · Dossier · 1894-1909
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Überwachung der Zigeuner.- Arbeitsvergabe an ausländische Arbeiter.- Sammlung des Roten Kreuzes für den Kolonialkrieg in Südwest-Afrika.- Einlieferung in die Heilstätte Bernburg.- Gesundheitspolizeiliche Belange.- Steckbriefe.- Jugendschutzbestimmungen.

Amt Rathmannsdorf (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1878-1951
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.

Amtsgericht Artern (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Artern (Benutzungsort: Merseburg) · Fonds · (1797 - 1811) 1815 - 1969 (- 1997)
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.

Amtsgericht Ballenstedt (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 228 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1870-1967
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch von 1955, Findkartei (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Ballenstedt gehörten folgende Orte: Ballenstedt, Großalsleben, Gernrode, Hoym mit Hohendorf, Alickendorf, Kleinalsleben, Asmusstedt, Badeborn, Frose, Opperode, Radisleben, Reinstedt und Rieder. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Einen größeren Zuwachs gab es im Jahr 1974 über den Rat des Kreises Quedlinburg. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterlieft und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 231 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1850-1982
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.

Amtsgericht Blankenburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 602 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1817-1955
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Herzogtum Braunschweig brachte die Neuordnung der Kreisordnung von 1850 auf der untersten - der Gemeindeebene - die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Neben den bisher für die Verwaltung und die Justiz zuständigen Ämtern wurden Amtsgerichte geschaffen, die nun alle Aufgaben der Rechtssprechung allein übernahmen. Die Ämter verloren damit ihre Bedeutung und wurden aufgelöst. Das Amtsgericht Blankenburg wurde 1850 gegründet. Es war ein Gericht 1. Instanz für den Bereich des ehemaligen herzoglichen Amtes Blankenburg, das zum Kreis Blankenburg des Herzogtums Braunschweig gehörte. Bestandsinformationen: Der Bestand umfasst insgesamt 63,60 lfm. Davon sind 39,0 lfm (numerisch) verzeichnet, und bei 24,60 lfm sind die Akten alphabetisch nach Nachnamen geordnet (die alphabetische Ordnung betrifft folgende Gliederungspunkte: 04.01. Sorgerecht- und Umgangsrechtsachen, 04.02. Anordnung der Fürsorgeerziehung bzw. Schutzaufsicht, 06.02. Vormundschaften, 06.03. Pflegschaften und Beistand in Pflegschaftssachen, 07.04. Zeugnisse zur Wiederverheiratung, 07.05. Volljährigkeitserklärungen, 08.01. Testamente, Nachlassachen, 11.01.01. Vermögensverzeichnisse, 11.01.02. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch die Mutter, 11.01.03. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch den Vater). Der Bestand ist ingesamt in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Akten sind sehr verschmutzt und teileweise schimmelbefallen. Die Vorlage zur Benutzung muss deshalb im Einzelfall geprüft werden und bedarf eines größeren Zeitaufwandes für die Vorbereitung der einzelnen Akten. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchGLSA unterliegt und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

Amtsgericht Coswig (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 234 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1890-1945
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1998, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Coswig gehörten folgende Orte: Coswig, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Göritz, Griebo, Grochewitz, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno mit Schleesen, Wahlsdorf, Wörpen und Zieko. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 235 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1877-1953
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1999, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dessau gehörten folgende Orte: Dessau mit Neuwülknitz und Rodebille, Alten mit Brachmeierei, Dellnau, Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Jonitz, Kleutsch mit Schwarzer Stamm, Kochstedt, Körnitz, Großkühnau, Kleinkühnau, Lausigk, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Mosigkau, Naundorf, Pötnitz, Quellendorf, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Scholitz, Sollnitz, Storkau, Törten, Zehmigkau und Ziebigk. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Die Akten gelangten mit mehreren Abgaben von Einzelakten in das Archiv und wurden hier zum Bestand "Amtsgericht Dessau (mit Kreisgericht Dessau-Köthen)" formiert.

Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Fonds · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 249 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1850-1966
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: 10,90 lfm erschlossen (online recherchierbar )Findbuch, zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Roßlau gehörten folgende Orte: Roßlau, Bräsen, Brambach, Hundeluft, Jeber mit Bergfrieden, Luko, Meinsdorf, Mühlsdorf, Mühlstedt, Natho, Neeken, Ragösen, Rodleben, Stackelitz, Streetz, Thießen, Tornau mit Behrensdorf und Weiden. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der Bestand Amtsgericht Roßlau gelangte über verschiedene Zugänge in das Archiv. Zu den einzelnen Gliederungsgruppen ergibt sich ein unterschiedlicher Erschließungsstand. So ist ein Teil der Akten durch Provenienzbestimmung aus dem Findbuch "Amtsgericht Zerbst-Roßlau" in den Bestand Amtsgericht Roßlau gelangt, und Gliederungsgruppen wie Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistersachen sind über Spezialfindhilfsmittel zugänglich, dagegen sind Erbhofangelegenheiten über eine Findkartei zugänglich.