Showing 12 results

Archival description
Bürgerschaft I
Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I · Fonds · 1580-1948
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte in den Jahren 2010-2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I Bürgerschaft I, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Der Best. gliedert sich in 3 Gruppen: Präsidial- und Kanzleiangelegenheiten, Plenartätigkeit und Ausschußtätigkeit. Den Kern des Bestandes bilden die Protokolle der Bürgerschaftssitzungen mit ihren Anlagen, die vom Dezember 1859 bis zum Juni 1933 erhalten sind. Ergänzt werden sie von den Protokollen des Vorstandes der Bürgerschaft und Akten über die Tätigkeit der Fraktionen ab 1880. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Schriftwechsel zwischen Senat und Bürgerschaft dar. Überliefert ist auch ein Verzeichnis sämtlicher Bürgerschaftsmitglieder. Den größten Teil des Bestandes nehmen die Überlieferungen der Ausschüsse ein. Sie sind sachthematisch gegliedert und umfassen alle Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung.

Staatsarchiv Hamburg, 371-8 II · Fonds · 1844-1947
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung Die Deputation für Handel und Schiffahrt trat 1863 an die Stelle der Schiffahrts- und Hafendeputation, von der sie folgende Aufgaben übernahm: Schifffahrtsangelegenheiten, Hafenverwaltung, Lots-, Leucht- und Tonnenwesen, Quarantänewesen, Rettungswesen, Dispachewesen, Seemannswesen, Prüfungswesen für Seeleute (Navigationsschule). An weiteren Aufgaben wurden die Geschäfte der bisherigen Kommission für die Schiffspapiere (Schiffsregistratur), der bisherigen Deputation zur Maklerordnung (Makler und Auktionatoren), der Kornordnung und der Kempe (Beaufsichtigung der Kornmaße), sowie die Aufsicht über die öffentlichen Kräne und Waagen übernommen. Das früher der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstehende Wasserbauwesen (Strom- und Hafenbau) wurde gleichzeitig der Baudeputation übertragen. Eine neue Aufgabe war ferner die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels, die vorher die Commerzdeputation wahrgenommen hatte. Hierzu gehörte auch die Bestellung und Vereidigung verschiedener Sachverständiger. 1866 wurde die Commerzdeputation in die Handelskammer umgewandelt und bestimmt, daß diese ihre Anträge an die Deputation für Handel und Schiffahrt zu richten und dieser Behörde Gutachten zu erteilen habe. Die daher in den meisten Akten dieses Bestandes vorhandenen Stellungnahmen der Handelskammer, anderer Interessenverbände und einzelner Firmen geben diesem Bestand einen besonderen Wert. Später übernahm die Deputation als weitere Aufgaben 1866 die neugeschaffene Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, die 1875 als Deutsche Seewarte vom Reich übernommen wurde, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen als Nachfolgerin der Teerhofdeputation und 1897 die Münzstätte nach Aufhebung der Kommission für die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm 1907 das Fischereiwesen (Fischereidirektion) - Binnenfischereisachen verblieben bei der Landherrenschaft -‚ 1915 die neugeschaffene Preisprüfungsstelle (für das Stadtgebiet), 1918 die den drei örtlichen Preisprüfungsstellen übergeordnete Landespreisprüfungsstelle. Nach dem Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung übernahm die Deputation 1920 die Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiete der Zölle und Verbrauchssteuern (vorher Deputation für indirekte Steuern und Abgaben und Senatskommission für das Zollwesen), das Handelsstatistische Amt (vorher der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben unterstellt), die Abwicklung der seit 1914 von der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben bearbeiteten Kriegsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und feindliches Eigentum (Entschädigungen und Rückerstattungen), dazu ferner das neuerrichtete Freihafenamt. 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen und Seezeichen auf das Reich über, und 1926 übernahm die neugeschaffene Wasserstraßendirektion (Reichswasserstraßenverwaltung) die noch bis dahin von der Deputation wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserstraßenwesens. Bei der Deputation verblieben dagegen 1926 die Verwaltung der sogenannten “Hafenelbe“ von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen. Die Deputation übernahm 1928 das Auswanderungsamt (vorher Behörde für das Auswanderungswesen), das Innungsaufsichtsamt (vorher Aufsichtsbehörde für die Innungen), die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung (vorher Schlachthofdeputation), die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen (vorher Aufsichtsbehörde für das Bergwesen). Neben die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung trat später noch die Deichtormarktverwaltung und die Verwaltung der Jahr- und Wochenmärkte. Gleichzeitig wurde die Seefahrtsschule an die Berufsschulbehörde abgegeben. Weiter übernahm die Deputation 1930 Strom- und Hafenbau (vorher Baubehörde) und 1933 das Weltwirtschaftsarchiv (vorher Hochschulbehörde). 1933 wurde die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Behörde für Wirtschaft umbenannt; sie unterstand der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit. Auf die Behörde für Technik und Arbeit ging 1933 Strom- und Hafenbau über. Als neue Aufgaben kamen hinzu 1935 das Arbeitsbeschaffungswesen (vorher der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unmittelbar unterstellt) und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle. Das Arbeitsbeschaffungswesen war 1936-1937 vorübergehend selbständig als “Arbeitsbeschaffungsamt“, ab 1958 Referat innerhalb der Dienststelle “Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan“, die wiederum zu der Zeit eine Abteilung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bildete und seit 1939 selbständige Dienststelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Hamburgs war. Während des Krieges wurden die Geschäfte dieser Dienststelle von der “Abteilung Vierjahresplan“ der Verwaltung für Handel, Schifffahrt und Gewerbe weitergeführt. Diesen Namen führte die bisherige Behörde für Wirtschaft seit 1938. Ihr wurde 1941 Strom- und Hafenbau auch wieder unterstellt. Von der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und ihren Nachfolgebehörden wurden an das Staatsarchiv abgeliefert: 1927: Akten der Hauptgruppen I - XXX und XXXII, Kriegsakten, Akten der Übergangswirtschaft und Akten der 10. Kommission des Arbeiter- und Soldatenrats; 18.12.1929: Akten der Hauptgruppe XVI Zoll-, Steuer- und Stempelsachen (zusammen mit Akten der Senatskommission für die Zollverwaltung); 15. 3.1935: Akten der Hauptgruppe XXVIII über Personalangelegenheiten der Kaiverwaltung; 11. 8.1937: der größte Teil der jetzt im Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III zusammengefaßten Akten; 20.10.1937: Geheimakten aus den Jahren 1882-1919; 25. 4.1938: Akten der Rechnungsabteilung (RA-Akten) und Kriegsakten über die Verwaltung feindlichen Vermögens; 16. 5.1938: Akten mit Einsprüchen einzelner Firmen gegen die Veranlagung zu Beiträgen zur Detaillistenkammer 1935-1936 mit den Aktenzeichen 250-02 Nr.1-63 (sämtlich kassiert); 29. 3.1940: Akten über Seuchenbekämpfung auf Schiffen und in Häfen (P-Akten); 21.10.1943 Geheimakten aus den Jahren 1922-1935; 10. 3.1954 u. 8. 5.1957: die noch beim Amt für Hafen und Schiffahrt vorhandenen erhalten gebliebenen Reste der Akten der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in 142 Paketen. Die Ablieferungsverzeichnisse von 1927-1943 befinden sich nunmehr in der Beiakte zu H 9780/58, die von 1954 und 1957 in der Geschäftsakte 2112-0/2 Mat. Eine wahrscheinlich schon vor 1914 als besonderer Bestand „Eichwesen“ aufgestellte Ablieferung wurde unter der - ursprünglichen - Signatur IV A, die vorher als Senatsakten (Cl.VIII Nr. XLIII) registrierten Protokolle unter III C in diesen Bestand hineingenommen. Die Protokolle wurden wie folgt abgeliefert: 23. 4.1892: Protokolle der Deputation 1886-1891, 12. 7.1892: Protokolle der Deputation 1867-1872 und Protokolle der Sektion für Schiffahrt 1864-1866, 26. 4.1902: Protokolle der Deputation 1863-1866,1873-1885 und Protokolle der Sektion für Handel 1864-1866. Von 1892-1929 wurden die Protokolle jährlich abgeliefert. Insgesamt sind etwa 100 lfd. Meter abgeliefert worden. Die nach den Kassationen verbleibenden 65 lfd. Meter sind jetzt als Registraturen I, II Spezialakten, II Generalakten und III aufgestellt worden. Die älteste, nur von 1863-1867 reichende Registratur bildet fortan den Bestand 371-8 I Deputation für Handel, Schiffahrt und. Gewerbe I (siehe besondere Vorbemerkung). Es folgt die umfangreiche und wichtigste Registratur, die nach Aufhebung der beiden Sektionen für Handel und für Schiffahrt im Jahre 1867 eingerichtet wurde. Sie zerfällt in General- und Spezialakten. Generalakten Diese Registratur wurde etwa um die gleiche Zeit wie die der Spezialakten - um 1868 - eingerichtet und bestand aus den gleichen Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit ebenfalls die Hauptgruppen XXV bis XXXII hinzukamen. Die jüngste Hauptgruppe XXXIII “Hafen- und Schiffahrtsabkommen mit Preußen“ gibt es nur bei den Generalakten. Ein nach 1920 angelegtes Behördenverzeichnis, welches die Hauptgruppe XXXIII noch nicht enthält, wurde unter der Signatur III B 5.40 in den Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten eingeordnet. Die älteren Generalakten bestanden zumeist nur aus Gesetzen, Verordnungen usw. im Druck; diese konnten größtenteils kassiert werden. Ein weiterer Teil der Akten enthielt nur Hinweise auf Spezialakten. Spezialakten Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten bestand anfangs aus den Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit noch die Hauptgruppen XXV-XXXII hinzukamen. Das einzige, 1954 an das Staatsarchiv gelangte Behördenverzeichnis ist offenbar erst nach der Übernahme der Zollsachen im Jahre 1920 angelegt worden. Es enthält in seinem jetzigen Zustand nur die die Hafen- und Schifffahrtssachen behandelnden Aktengruppen. Die übrigen Hauptgruppen sind ausgeheftet worden. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses und einer Sammlung der dazugehörigen Unterverzeichnisse läßt sich ein Überblick über den ursprünglichen Umfang dieser Aktengruppen, die eingetretenen Kriegsverluste, die vorgenommenen Kassationen und über die durch die Reichswasserstraßenverwaltung und die Behörde für Wirtschaft und Verkehr weitergeführten Akten gewinnen. Unter der Signatur III B 5.40.1. wurde es in diesen Bestand eingeordnet. Die Akten des “Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplans“ wurden aus den Hauptgruppen VI und XXI herausgenommen und bilden jetzt die Hauptgruppe XXXIII. Die Sonderregistraturen: Kriegsakten, Akten der Kommission 10 des Arbeiter- und Soldatenrats, der Übergangswirtschaft und Geheimakten wurden als Hauptgruppen XXXIV bis XXXVIII diesem Bestand angehängt. Die Gruppen XXVII “Auskünfte“ und XXVIII “Personalien“ wurden aufgelöst und auf zum Teil neueingerichtete Untergruppen verteilt. Mit den Ordnungszahlen 100 ff. oder 200 ff. wurden nur mit Gruppensignaturen versehene sogenannte “Sammelakten“ und aus ungeordneten Schriftstücken gebildete Akten den Untergruppen angehängt. Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III ist eine Zusammenfassung verschiedener Aktenreihen, die neben der Hauptregistratur (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten und II Generalakten) - siehe besondere Vorbemerkung - entstanden waren. 29.XI.1960 Homann Bestandsbeschreibung: Band 1: Generalakten Bände 2-4: Spezialakten Bände 5-6: Hinweissammlung Zu den von der Schiffahrts- und Hafendeputation 1863 übernommenen Aufgaben (s. 371-8 I) traten die folgenden hinzu: 1866 die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels und die Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen, 1897 die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm weiter 1907 das Fischereiwesen, 1915 und 1918 die Preisprüfungsstellen, 1920 die nach Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung bei Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern, das Handelsstatistische Amt und das Freihafenamt, 1926 die Verwaltung der sogenannten "Hafenelbe" von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen, 1928 das Auswanderungsamt, das Innungsaufsichtsamt, die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung, die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen. 1933 wurde die Deputation in Behörde für Wirtschaft umbenannt und der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unterstellt. 1935 kam als neue Aufgaben das Arbeitsbeschaffungswesen und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle hinzu. 1938 wurde die Behörde für Wirtschaft in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. 1938 und dann wieder während des Krieges wurden die Geschäfte der Dienststelle "Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan" wahrgenommen. Nach dem Kriegsende 1945 wurden im Zuge der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung die Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe neu geregelt. Nachfolgebehörde wurde 1946 die Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr, die 1947 in Behörde für Wirtschaft und Verkehr umbenannt wurde (s. 371-16 I). Der Best. umfaßt die nach Aufhebung der Sektionen 1867 eingerichtete Hauptregistratur und bildet das Kernstück der wirtschaftsgeschichtlichen Überlieferung der Jahre 1868-1946/47. Er ist gegliedert in General- und Spezialakten. Beide Aktengruppen sind nach dem gleichen Registraturplan organisiert und in über 30 Hauptgruppen (z.T. identisch mit Zuständigkeitsbereichen) unterteilt. Hinweis: 371-6, 371-9, 371-16 I, 373-4, 373-7 I, 326-2 I (Ga)

Staatsarchiv Hamburg, 371-8 III · Fonds · 1906-1938
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2009. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 371-8 III Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält zum einen Akten der Jahre 1923-1937, die als Senatskommissionsakten oder Senatsakten entstanden sind und bei der Übernahme der Geschäfte durch die Deputation nicht in die Hauptregistratur eingegliedert wurden, zum anderen Unterlagen der Kriegs-, Übergangs- und Nachkriegswirtschaft (Preisprüfungsstelle) der Jahre 1914-1928. Inhaltlich gliedert sich der Best. in Akten des Senatskommissars für die Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft, Akten zu Handel mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Tier- und Pflanzenkrankheiten, Handelsverträgen, Kohlenwirtschaft, Fleischversorgung, Landeszollangelegenheiten, Seuchenbekämpfung, Schlachthof, Weingesetzgebung und Weinkontrolle sowie Akten der Rechnungsabteilung 1923-1925.

Gewerbekammer (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 376-15 · Fonds · 1865-1936
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Im Artikel 93 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, publiziert am 28.9.1860 (Hamb.VO, S.79), war bestimmt worden, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbebetriebes einen Ausschuß wählen sollten. Das Nähere sollte ein Gesetz bestimmen. Diese Auflage erfüllte das Gewerbegesetz vom 7.11.1864 (Hamb.VO, S.161). Aufgrund dieses Gesetzes wurde zunächst ein aus 15 Mitgliedern bestehender interimistischer Gewerbeausschuß eingesetzt, der am 27.1.1865 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, Seine Mitglieder waren zu je fünf von den Älterleuten der bisherigen zünftigen Gewerbe (Ämter), durch den Senat und durch die Bürgerschaft gewählt worden. Der Ausschuß entsandte wiederum fünf Mitglieder als Vertreter der Gewerbe in die Bürgerschaft, wo sie die nunmehr kraft Gesetzes ausscheidenden von den bisherigen Älterleuten Deputierten ablösten. Seine Aufgabe war die Ausarbeitung der Bedingungen für den künftigen endgültigen Ausschuß. Schon bald legte der interimistische Gewerbeausschuß einen Gesetzesentwurf vor, der jedoch nicht die Billigung des Senats fand. Nach langen Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft konnte endlich am 18.12.1872 das “Gesetz betr. die Gewerbekammer“ (Hamb.Ges.Slg.I, S.119) veröffentlicht werden. Hiermit erhielt der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung „Gewerbekammer“. Er unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe (§ 1). Wie ihr provisorischer Vorgänger bestand auch die Gewerbekammer aus 15 Mitgliedern, von denen fünf in die Bürgerschaft abgeordnet wurden. Vertreten sollten in der Gewerbekammer nur diejenigen Gewerbetreibenden sein, die ihr Geschäft innerhalb der Grenzen des damaligen Hamburgischen Freihafengebietes mit Einschluß der Zollvereinsniederlage betrieben. Zum Zwecke der Wahl teilte man die Gewerbe in 15 Gruppen ein, von denen jede einen Vertreter zu wählen hatte, und zwar auf fünf Jahre. Alljährlich sollten drei der Mitglieder ausscheiden. Wahlberechtigt und wählbar war jeder selbständige Gewerbetreibende, der das Recht zur Teilnahme an den Wahlen zur Bürgerschaft besaß. Die Kammermitglieder wählten jährlich aus ihrer Zahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zu dem in § 11 des Gesetzes umrissenen Aufgabengebiet der Kammer gehörte die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachtliche Tätigkeit in Gewerbesachen für den Senat, die Gerichte und für Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kammer wurden aus der Staatskasse bestritten. Die ersten Wahlen zur Gewerbekammer fanden nach Vorbereitung durch den interimistischen Gewerbeausschuß am 31.3.1875 statt. Am 21.4.1875 trat die neugewählte Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und übernahm die Geschäfte und Akten des interimistischen Ausschusses, welcher sich gleichzeitig auflöste. Das Reichsgesetz vom 26.7.1897 (RGBl., S.665) bewirkte einschneidende Änderungen der Gewerbeordnung. § 105 der neuen GO bestimmte, daß zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirks Handwerkskammern zu errichten seien. § 103q überließ es den Landeszentralbehörden zu bestimmen, daß vorhandenen Einrichtungen die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Handwerkskammer übertragen werden konnte. Das neue Gesetz wurde durch Kaiserliche Verordnungen schrittweise in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen über die Bildung von Handwerkskammern traten durch die VO vom 12.5.1900 (RGBl., S.127) zum 1.4.1900 in Kraft. Im Einklang hiermit erließ der Senat die Bekanntmachung vom 2.4.1900 (Amtsbl. S.487), die der Gewerbekammer die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug, und zwar für das gesamte hamburgische Staatsgebiet. Die Anforderungen der neuen Gewerbeordnung machten nunmehr auch eine Umgestaltung des Gewerbekammergesetzes erforderlich. Im Vordergrund stand die Frage der Vertretung der vielen in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Industriebetriebe. Während eine Minderheit von Großindustriellen den Anschluß an die Handelskammer befürwortete, entschied sich die Mehrheit der kleineren Fabrikanten für den Verbleib im Rahmen der Gewerbekammer. Auch der Zuständigkeitsbereich der Kammer bedurfte dringend der Neuregelung. § 3 des alten Gesetzes hatte als Umfang des Geschäftsbereiches das Freihafengebiet bestimmt, welches jedoch durch den Zollanschluß am 15.10.1888 erheblich geschrumpft war. Stillschweigend hatte man daher zu den Kammerwahlen alle diejenigen Gewerbetreibenden zugelassen, die im Stadtgebiet und in den Vororten ansässig waren. Nach langen Verhandlungen kam schließlich das „Gesetz über die Gewerbekammer“ vom 4.10.1907 (Amtsbl. S.589) zustande. Die Kammer gliederte sich von nun an in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung, welche je 12 Mitglieder stellten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das ganze hamburgische Staatsgebiet. Die Mitglieder waren auf sechs Jahre zu wählen. Am Ende jedes Jahres schieden vier Mitglieder (je 2 aus jeder Abteilung) aus. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder fanden Ersatzwahlen statt. Die Kammer entsandte aus ihrer Mitte Vertreter in die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, in die Beratungsbehörde für das Zollwesen, in die Verwaltung des Gewerbeschulwesens und in die Aufsichtsbehörde für die Innungen. Parallel zur Neugestaltung der Gewerbekammer wurde bei der Handelskammer eine Industriekommission gebildet (Amtsbl.1907 S.600). Die “Bekanntmachung betr. die Errichtung der Gewerbekammer und die Industriekommission der Handelskammer“ vom 23.12. 1907 (Amtsbl. S.757) setzte beide Veränderungen zum 1.1.1908 in Kraft. Diese Lösung war ein Kompromiß zwischen den beiden während der langjährigen Verhandlungen zu Tage getretenen gegensätzlichen Bestrebungen in den Kreisen der Industrie. Die Neufassung des Gewerbekammergesetzes vom 20.11.1922 (HGVBl. S.645) brachte im wesentlichen Änderungen im Wahlverfahren, die teilweise durch den Fortfall des hamburgischen Bürgerrechts bedingt waren. Die Zahl der Mitglieder für Handwerk und Industrie wurde auf je 20 erhöht. Die Wahl galt weiterhin für sechs Jahre, aber mit der Maßgabe, daß künftig alle drei Jahre je die Hälfte der Mitglieder ausscheiden sollten. Eine zusätzliche wichtige Neuerung trat hinsichtlich der Aufbringung der Geldmittel für die Kammer ein, die bisher aus der Staatskasse bezahlt worden waren. Jetzt gab § 27 des Gesetzes die Möglichkeit, einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Umsatzes gestaffelten Beitrag zu erheben. Die Neuwahlen waren innerhalb von 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes einzuleiten. Das neue Gesetz wurde durch die Bekanntmachung vom 20.11.1922 (HGVBl. S.657) am 23.11.1922 in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahren erfolgten nur geringfügige Änderungen des geltenden Gesetzes: Am 4.6.1924 (HGVBl. S.375), am 7.2.1927 (HGVBl. S.84), am 6.4.1927 (HGVBl. S.173) und zuletzt durch die „Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung“ vom 30.3.1928 (HGVBl. S.136). Eine neue Aufgabe fiel der Gewerbekammer zu mit Wirkung vom 1.4.1930 durch die Einrichtung und Anlegung der Handwerksrolle mit Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 25.4.1929 (RGBl. I S.87) und vom 4.3.1930 (RGBl. I S.35). Die Handwerkskammern (Gewerbekammern) hatten die Handwerksrolle in Form einer Kartei aller ein stehendes Gewerbe selbständig betreibenden Handwerker zu führen. Einen völligen Bruch in der Geschichte der Gewerbekammer brachte die nationalsozialistische Machtergreifung. Am 31.5.1933 (Senatsprotokoll I 1933, S.272) genehmigte der Senat einen gemeinsamen Antrag der Handelskammer und der Gewerbekammer vom 18.5.1933, einen „Industrieausschuß“ bei der Handelskammer aus Vertretern beider Kammern zu bilden. Dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer, denn schon am 26.1.1934 (Senatsprotokoll S.27 und Drucksache Nr.1) erließ der Senat das „Gesetz über die Bildung einer einheitlichen Industrieabteilung bei der Handelskammer“. Die Handelskammer übernahm nun nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Einschneidende Veränderungen gingen nunmehr von der Reichsgesetzgebung aus: Am 29.11.1933 erging das “Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ (RGBl. I S. 1015) mit den drei Ausführungsverordnungen vom 15.6.1934 (RGBl.I S.493) und vom 18.1.1935 (RGBl.I S.14 und S.15). Die 2.Verordnung vom 18.1.1935 bestimmte in § 1 die Leitung der Handwerkskammern nach dem Führergrundsatz. Die Aufsicht führte der Reichswirtschaftsminister. Die 3.Verordnung vom 18.1.1935 verschärfte die Bestimmungen hinsichtlich der Handwerksrolle, in die fortan nur noch Selbständige, die auch die Meisterprüfung abgelegt hatten, eingetragen wurden. Nur wer in die Handwerksrolle eingetragen war, durfte ein selbständiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Die Führung der Handwerksrolle wurde durch die Verordnung des Senats vom 26.4.1935 (HGVBl. S.119) der Gewerbekammer übertragen. Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Gewerbekammer“ in Form einer Bekanntmachung des Reichsstatthalters vom 30.9.1936 (HGVBl. S.227) mit Wirkung vom 1.10.1936 hörte die Gewerbekammer zu bestehen auf. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Ablieferung und Ordnung Die Akten der Gewerbekammer wurden in vier Ablieferungen (1957,1965,1976) von der Handwerkskammer Hamburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Bei einer Vorprüfung wurden hier 1963 hauptsächlich Gesellen- und Meisterprüfungsakten bis auf Beispiele kassiert, weil in der Handwerkskammer Meisterverzeichnisse mit Angabe des Prüfungsdatums vorhanden sind. Der Aktenumfang betrug vor Beginn der Ordnungsarbeiten ca.13 lfd. Meter. Nach Kassation von bereits gedruckt vorliegenden Jahresberichten, Konzepten, Kassenrevisionssachen und Doppelschriftgut beträgt der Umfang nunmehr 11,8 lfd. Regalmeter. Die bei der Gewerbekammer benutzte Akteneinteilung erwies sich wegen ihrer meistens zu allgemein gefaßten Gruppenbezeichnungen als unbrauchbar und wurde nicht übernommen. Der Neuordnung wurde eine Einteilung nach Sachgesichtspunkten unter teilweiser Anlehnung an das frühere Schema -soweit möglich und für das Verständnis der Zusammenhänge nötig- zugrundegelegt. Die Abgrenzung des Bestandes Gewerbekammer zum Bestand Handwerkskammer ergab sich aus der Gestaltung der Handwerksvertretung in der nationalsozialistischen Zeit. Mit dem 1.10.1936, dem Datum des Wirksamwerdens der neuen Gesetzgebung, endet der Bestand Gewerbekammer. Die ebenfalls von der Handwerkskammer abgelieferten Akten der Aufsichtsbehörde für die Innungen bilden einen selbständigen Bestand (376-15). Juli 1978 Bestandsbeschreibung: Die hamburgische Verfassung vom 28.09.1860 legte fest, daß die Gewerbetreibenden zur Förderung des Gewerbes einen Ausschuß wählen sollten. Näheres sollte ein Gesetz bestimmen. Das Gewerbegesetz von 1864 schuf die Grundlage für die Einsetzung eines interimistischen Gewerbeausschusses zu Beginn des Jahres 1865 zur Vorbereitung eines endgültigen Ausschusses. Erst Ende 1872 wurde ein Gewerbekammergesetz veröffentlicht, womit der von der Verfassung geforderte Ausschuß die Bezeichnung Gewerbekammer erhielt. Die Gewerbekammer bestand aus 15 Mitgliedern und unterstand der Verwaltungsabteilung für Handel und Gewerbe. Zu den Aufgaben der Gewerbekammer gehörten die Vertretung der Interessen des Hamburger Gewerbes, die gutachterliche Tätigkeit in Gewerbesachen für Senat, Gerichte und Privatpersonen, ferner die Mitwirkung in der Verwaltung der gewerblichen Schulen. Änderungen der Gewerbeordnung führten dazu, daß der Senat der Gewerbekammer 1900 auch die Rechte und Pflichten einer Handwerkskammer übertrug. Das Gewerbekammergesetz vom 04.10.1907 gliederte diese in eine Handwerksabteilung und eine Industrieabteilung. Die NS-Zeit brachte einschneidende Änderungen. 1934 übernahm die Handelskammer nach Auflösung der Industrieabteilung der Gewerbekammer die alleinige Vertretung der hamburgischen Industrie. Mit Wirkung vom 01.10.1936 endete die Tätigkeit der Gewerbekammer. An ihre Stelle trat die Handwerkskammer neuen Rechts. Der Best. umfaßt Unterlagen zu folgenden Tätigkeitsbereichen der Gewerbekammer: Innere Angelegenheiten der Kammer (Organisation, Wahlen, Berichtswesen), Mitwirkung der Kammer in Behörden und Verwaltungen, Beziehungen zu anderen Organisationen und Einrichtungen, Tagungen, Wirtschaftsförderung, Gewerbeordnung und Arbeitsrecht, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Versicherungswesen, Arbeitsbeschaffung, Marktwesen, Verkehrswesen, Steuer- und Zollwesen, Geld und Kredite, Eichwesen, Rechtspflege, Bau, Gesundheit, Sport und Statistik. (Ga)

Handelsregister (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 231-3 · Fonds · 1836-1908
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.

Staatsarchiv Hamburg, 132-5/2 · Fonds · 1859-1919
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers in Berlin, Dr. jur. Friedrich Geffcken, erfolgte 1859 die Umwandlung der hamburgischen Residentur (vgl. 132-5/1) in eine hanseatische. Geffcken wurde zum Hanseatischen Ministerresidenten ernannt. Als er 1866 die Residentur in London übernahm, trat an seine Stelle der bisherige Hanseatische Gesandte am Bundestag und Gesandte in außerordentlicher Mission in Kopenhagen, Dr. jur. Daniel Christian Friedrich Krüger (vgl. Mitinhaber der Firma Lüb. GmbH 12/1906 Seite 119. - Nachlass im Archiv Hansestadt Lübeck (Verzeichnis S. 745) G. Fink, Dr. Friedrich Krüger / Der Wagen, 1937, Seite 163 folgende mit Abbildungen) als Ministerresident. Gleichzeitig war er Lübeckischer Bevollmächtigter und stellvertretender Bevollmächtigter Hamburgs und Bremens beim Bundesrat. 1888 erhielt er den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. Seine Vertretung übernahm verschiedentlich der braunschweigische Geschäftsträger, Legationsrat Dr. v. Liebe, der bereits früher den hamburgischen Geschäftsträger zu vertreten pflegte, und später der lübeckische Senator Dr. Karl Peter Klügmann, der auch Krüger nach seinem Tode 1896 in der gleichen Stellung, die dieser zuletzt innehatte, folgte. Er wurde 1913 pensioniert; an seine Stelle trat der Geh. Oberregierungsrat und stellvertretende Bevollmächtigte Elsass-Lothringens beim Bundesrat, Dr. jur. Karl Sieveking. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er nur stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat für alle drei Städte. Er wurde in den Ruhestand versetzt, als die Hanseatische Gesandtschaft am 30. Juni 1920 aufgelöst wurde. Hamburg (vgl. I 5 h) und Lübeck unterhielten seitdem eigene Gesandtschaften in Berlin. Mit der Umwandelung seiner Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische ordnete Geffcken seine Registratur in der Weise, dass die vor 1859 erwachsenen Bestände die Gruppe A, die neueren Hamburger Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe B, die Bremer C, die Lübecker D und die gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe E bildeten. Unter Krüger, der ja auch seine Archive aus Kopenhagen und Frankfurt mit nach Berlin brachte, erfolgte eine Neuordnung der Registratur nach sachlichen Gesichtspunkten. Innerhalb der Sachgruppen wurde mitunter nach den drei Städten und solchen Sachen unterschieden, die ihnen allen gemeinschaftlich waren; do bildete das eine Ausnahme, und im Ganzen verzichtete dieser Ordnungsplan grundsätzlich auf eine solche äußerliche Einteilung, die ja auch in der Praxis schwer durchführbar war. Aus der Geffckenschen Registratur wurde nur wenig in die neue übernommen, der Rest als reponierte Registratur in seiner Form belassen. Als Krüger 1896 starb, ergab sich, dass die inzwischen stark angewachsene Registratur bereits sehr unübersichtlich geworden und auch teilweise in Unordnung geraten war. Mit ihrer Sichtung wurde der Gesandtschaftsregistrator Heins beauftragt. Er ordnete sie nach dem vorhandenen Verzeichnis und unterschied bei jedem Aktentitel Lübecker, Bremer, Hamburger und gemeinschaftliche Sachen. Die Lübecker (Teile aus E III e, F III g 3, F VIII, J 35, M 4 und N 1) wurden sodann an das Lübecker Archiv, die Bremer (Teile aus E III c, F III g 3, F VIII, J 35, N 1, O I f 1 und 2) an das Bremer Archiv gesandt, alles übrige nach Hamburg (Geffckensche Registratur mit Ablief. vom 02.05.1896, Gemeinschaftliche Sachen mit Ablief. vom 29.05.1896, Hamburger Sachen mit Ablief. vom 01.06.1896), nachdem Klügmanns Vorschlag, die gemeinschaftlichen Sachen nach Lübeck zu überweisen, nicht durchgedrungen war. In Hamburg sollten letztere noch einmal sorgfältig durchgesehen und auf die Städte verteilt werden. Aber nur der Lübecker Archivar bestand darauf, und so wurden die gemeinschaftlichen Sachen durch Dr. Becker noch einmal in folgende Gruppen unterteilt:Hamburg, Hamburg und Lübeck, Hamburg und Bremen, Lübeck, Lübeck und Bremen, Bremen, Gemeinschaftliches, und 1902 alles, was Lübeck mit betraf, nach Lübeck gesandt. Hatte bereits sie erste Aufspaltung durch Heins zu einer Zerreißung der Registraturzusammenhänge geführt, die umso unsinniger war, als offenbar vieles falsch eingereiht wurde, so führte die in Hamburg durchgeführte zweite Teilung endlich dazu, dass praktisch jeder zweite Sachbetreff sowohl im Lübecker wie im Hamburger Archiv zu suchen ist. Einige in Berlin zurückgebliebene Splitter dieser Registratur kamen mit der Ablieferung vom 26.09. und Oktober 1913 an das Hamburger Archiv. Die von Klügmann noch für die laufende Verwaltung benötigten Akten bildeten dagegen den Grundstock einer neuen, 1897 von Heins angelegten Registratur, die bis zum Ende der Gesandtschaft in Gebrauch war. Die Hauptabteilung „Reichs- und Bundesratssachen“ (I) zerfiel in Sachgruppen A-Z, die Hauptabteilung „Gesandtschaftssachen“ (II) in die Gruppen HG I-VII (I-XII ursprünglich vorgesehen), von denen I-IV gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gesandtschaft, V Lübecker, VI Bremer und VII Hamburger umfasste. Abgesehen von den Gruppen HG V-VII, die an die entsprechenden Städte abgegeben wurden, ist ein System in der Ablieferung der Akten dieser Registratur an die drei hansestädtischen Archive nicht zu erkennen. Das Hamburger Staatsarchiv erhielt folgende Ablieferungen: 1. 22.07.1902, enthält Akten der Hauptabteilung I, 2. 02.09.1904, enthält Akten der Hauptabteilung I, 3. 20.10.1909, enthält Akten der Hauptabteilung I, 4. 25.10.1910, enthält Akten der Hauptabteilung I, 5. 11.02.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I, 6. 26.09.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I (dazu einige Stücke aus der Ablieferung vom Oktober 1913), 7. 07.01.1915, enthält Akten der Hauptabteilung I, 8. 09.06.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 9. 07.07.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 10. 12.10.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 11. 28.09.1918, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 12. 20.11.1919, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 13. 29.06.1916. enthält unsignierte Akten. Bei der Neuordnung des Archivs musste im Interesse einer leichten Benutzbarkeit der zerrissenen Bestände ebenso wie in Lübeck – in Bremen erfolgte inzwischen eine völlige Neuaufstellung unter der Signatur „ad B 11 a 3 c 1“ – das alte Registraturschema beibehalten werden, und zwar sowohl bei der Älteren (bis 1896) wie bei der Neueren Registratur (ab 1896). Von der Geffckenschen Registratur wurden die Akten bis 1859 als Archiv der Hamburgischen Residentur (I 5 f) aufgestellt, der Rest der „Älteren Registratur“ eingegliedert. Gelegentlich notwendig werdende Umsignierungen und Umordnung innerhalb der Älteren Registratur sind in der letzten Spalte vermerkt. Dort ist auch angegeben, wenn sich zum gleichen Vorgang etwas in den beiden anderen hanseatischen Archiven befindet. (Bremen allerdings nur dann, wenn es sich trotz der Umordnung erkennen ließ). Die nicht in Hamburg vorhandenen Aktentitel sind ebenfalls mit aufgeführt; die laufende Nummer ist dann in Klammern gesetzt. Es fehlten bei der Neuordnung von der Älteren Registratur die Gruppen A II und J aus der Hamburg betreffenden Ablieferung vom 01.06.1896. Bestandsbeschreibung: Die Umwandlung der Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische Gesandtschaft erfolgte auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers Dr. Geffcken 1859. Die Hanseatische Gesandtschaft wurde am 30.06.1920 aufgelöst. Hamburg und Lübeck unterhielten seitdem wieder eigene Vertretungen in Berlin. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Teilen. Die Ältere Registratur umfaßt im wesentlichen die bis zum Tode des Ministerresidenten Dr. Krüger 1896 geführten Akten. Die von 1897-1920 in der Gesandtschaft in Gebrauch befindliche Registratur bildet den Kern der Neueren Registratur, die in Reichs- und Bundesratssachen sowie Gesandtschaftssachen unterteilt ist. Das Registraturgut wurde nach den Betreffen auf die beteiligten Hansestädte aufgeteilt. Gemeinschaftliche Sachen sind nach Hamburg und nach Lübeck gelangt. Daher ist eine starke Zersplitterung der Registraturzusammenhänge gegeben. Dem Bestandsverzeichnis ist zu entnehmen, welche Akten oder Aktenteile sich in Lübeck befinden. (Ga)

Staatsarchiv Hamburg, 342-1 II · Fonds · 1867-1922
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: An die Stelle der Militärdeputation trat aufgrund der Militärkonvention mit Preußen vom 23.07.1867 die Militärkommission des Senats. Sie regelte die Beziehungen zwischen der Garnison und den hamburgischen Behörden, insbesondere aber auch im Einvernehmen mit dem Generalkommando des IX. Armeekorps das Militärersatzwesen. Ihr unterstanden die jeweiligen Militär-Ersatzkommissionen. 1921 hörte sie auf zu bestehen. Der aus zwei Registraturschichten mit deutlich unterschiedenem Aufbau bestehende Best. gliedert sich wie folgt: Im Best. 342-1 I werden Generalia (Militärkommission des Senats, Allgemeine Korrespondenz, Mobilmachungs-, Militärtransport-, Marschrouten-, Einquartierungs- und Verpflegungswesen, Militäretats, Dienstinstruktionen, Besteuerung der Militärpersonen, Militär-Anwärterwesen, Personalveränderungen in der Armee, Portofreiheit und der Krieg mit Frankreich 1870-1871) von Specialia (Kreisersatzwesen, Ersatz- und Landwehrwesen, Dienstpflicht, Garnisonsangelegenheiten, Truppenübungen, Durchmärsche, Einquartierungen, Soldaten und Beamte des ehemaligen hamburgischen Kontingents und Pensions- sowie Invalidenangelegenheiten) getrennt. Die zweite Schicht (Neuere Registratur) bildet den Best. 342-1 II und kennt die folgenden Gruppen: Militärkommission des Senats, Mobilmachung, Naturalleistungen, Transport, Portofreiheit und Frankierung, Reichsetats, Dienstvorschriften, Personalveränderungen in Armee und Marine, Wehr- und Heerwesen, Garnisonsangelegenheiten, Truppenübungen und Einquartierungen, Pensionswesen, Marine, Kriegsakten (Erster Weltkrieg) und Nachkriegsakten. (LS)

Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I · Fonds · 1837-1939
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Im Zusammenhang mit der Trennung von Staat und Kirche wurde in Hamburg erst relativ spät ein staatliches Schulwesen mit allgemeiner Schulpflicht geschaffen. Grundlage war das "Gesetz, betreffend das Unterrichtswesen" vom 11. 11. 1870. 1863 entstand bereits die Interimistische Oberschulbehörde, die das Scholarchat ablöste und ab 1871 Oberschulbehörde hieß. Sie war unterteilt in vier Sektionen: 1. Sektion für die Wissenschaftlichen Anstalten, 2. Sektion für das Höhere Schulwesen und ab 1874 auch für das Privatschulwesen, 3. Sektion für das Volksschulwesen einschließlich der Lehrerseminare, 4. Sektion für das Landschulwesen (bis 1874 für das Privatschulwesen), die um 1920 aufgelöst wurde; nur einzelne Akten wurden bis 1938 weitergeführt. Von 1865 bis 1914 war die Oberschulbehörde auch für das Gewerbeschulwesen zuständig, dieses wurde 1914 von der Behörde für das Gewerbe und Fortbildungsschulwesen und 1922 von der Berufsschulbehörde übernommen. 1921 wurde die 1. Sektion ausgegliedert und in die neugegründete Hochschulbehörde integriert. 1927 wurde im Zuge einer Verwaltungsreform die Hauptregistratur mit den Verwaltungsregistraturen zusammengefaßt. 1931 wurden die Oberschulbehörde und die Berufsschulbehörde zur Landesschulbehörde vereinigt, die ab 01.06.1933 zusammen mit der Hochschulbehörde die Landesunterrichtsbehörde bildete, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Am 24.09.1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. Am 01.04.1938 wurden das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur 4. (Schul- und Hochschul ) Abteilung der Staatsverwaltung formiert und die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde gegründet mit den drei Abteilungen 1. Allgemeine Abteilung, 2. Hochschulabteilung, 3. Schulabteilung. Vom 01.01.1971 bis 29.02.1980 gehörte die Schulverwaltung zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, vom 01.03.1980 bis 28.02.1989 zur Behörde für Schule und Berufsbildung und seit dem 01.03.1989 zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Archivierungsgeschichte: Der Best. Oberschulbehörde I enthält die Reste der älteren Hauptregistratur: Allgemeine Angelegenheiten, Kriegsakten des Ersten Weltkrieges, Stiftungen, die Protokolle des Plenums und der einzelnen Sektionen, Dienstgebäude und Matrikeln der Lehrkräfte. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I Oberschulbehörde I, Nr. ...

Senat-Kriegsakten (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 111-2 · Fonds · (1907) 1888-1940, (-1940)
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)

Staatsarchiv Hamburg, 113-5 · Fonds · (1922-) 1937-1945, (-1949)
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Archivierungsgeschichte: Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft). Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, best. 113-5 Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft).

Steuerdeputation
Staatsarchiv Hamburg, 313-3 · Fonds · 1603-1928
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Nach dem Abzug der Franzosen aus Hamburg im Jahre 1814 wurde im Zuge der Verwaltungsreform die Sterdeputation geschaffen (Rats- und Bürgerschluß vom 9. März 1815). Von 1863 bis 1896 unterstand diese Behörde als "Deputation für direkte Steuern" der Verwaltungsabteilung für die Finanzen, bis 1920 führte sie dann wieder die Bezeichnung "Steuerdeputation". Am 1. April 1920 wurde die Steuerdeputation aufgehoben; die Aufgaben gingen zum Teil auf die Finanzdeputation, zum Teil auf das Landesfinanzamt Unterelbe über. Folgende Steuern wurden der Steuerdeputation zur Verwaltung und Erhebung zugewiesen: Grundsteuer 1815-1920.- Außerordentliche Kriegs- und Vermögensabgabe 1815.- Bürgermilitärsteuer 1814-1866.- Entfestigungssteuer 1819-1866.- Brandsteuer 1842-1866.- Erwerbs-, Einkommens- und Luxussteuer 1831,1832,1836,1837,1841.- Einkommensteuer 1866-1920.- Sielrente 1866-1920.- Wasserbeiträge 1870-1920.- Schulgeld für die höheren Schulen 1880-1920.- Deichbeitrag 1891-1920.- Abfuhrgebühren 1900-1920.- Privatstraßenreinigungsabgaben 1903-1920.- Wanderlagersteuer 1903-1920.- Wertzuwachssteuer 1908-1920.- Immobilienabgabe 1912-1920.- Erbschaftssteuer und Testamentsstempelabgabe 1914-1920.- Reichswehrbeitrag 1914-1920.- Reichserbschaftssteuer 1914-1920.- Kirchensteuer 1915-1920.- Vermögenssteuer 1917-1919.- Besitzssteuer 1917-1919.- Kriegssteuer 1917-1919.- außerordentliche Kriegsabgabe 1918-1919. Näheres zu den einzelnen Steuern und die Ablieferungen sind im maschinenschriftlichen Findbuch in den Bemerkungen zu den Klassifikationen enthalten. 10.12.1958 Plog Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 313-3 Steuerdeputation, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: 1814 wurde die Steuerdeputation eingerichtet. Sie war mit der Erhebung der direkten Steuern, Beiträge und Gebühren beauftragt. 1863 wurde ihr Name in Deputation für direkte Steuern und 1896 wieder in Steuerdeputation geändert. Nach der Einführung der Reichsfinanzverwaltung gingen die meisten Aufgaben der Deputation auf das Landesfinanzamt Unterelbe, heute Oberfinanzdirektion Hamburg, über. Der Best. umfaßt neben den Deputationsprotokollen und den allgemeinen Akten die Steuer-Hebelisten. Von Bedeutung sind die Einkommensteuerakten der juristischen Personen, also der größeren Firmen. Lit.: L. Behrends, Die Entwicklung der direkten Steuern in Hamburg und die Errichtung der Steuerdeputation 1815, Hamburg 1915 (Bz)