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Archival description
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 146 · Fonds
Part of Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als ‚Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der ‚guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 143 · Fonds
Part of Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der vorliegende Bestand beinhaltet Akten von drei verschiedenen preußischen Kommissionen, die für die Bearbeitung von Entschädigungsforderungen gegenüber dem französischen Staat zuständig waren. Durch personelle Überschneidungen und ähnlich gelagerte Aufgabenstellungen ergibt sich jedoch eine relativ homogene Aktenüberlieferung, deren Schwerpunkt auf der Tätigkeit der Hauptliquidationskommission liegt. Am 3. Juni 1814 wurde der Geheime Staatsrat Johann Christian Magnus Freiherr von Oelssen (1775-1848) zum Kommissar für die Erledigung der Entschädigungsforderungen der preußischen Staatsangehörigen ernannt. Unterstützt wurde er bei der Ausübung seiner Tätigkeit zeitweise durch den protestantischen Generalkonsistorialpräsidenten Johann Friedrich von Jacobi. Die Oberleitung über die Entschädigungsangelegenheiten hatte Wilhelm von Humboldt. Nach der Einnahme von Paris am 3. Juli 1815 beauftragte der Feldmarschall Gebhard Leberecht von Blücher den Generalintendanten der Armee, Friedrich Wilhelm Christian Ribbentrop (1768-1841) , mit den Verhandlungen über die Rückgabe der durch die französischen Truppen in Preußen beschlagnahmten Kunstwerke und Kulturgüter. Zur Unterstützung wurden ihm der Kriegskommissar Jacoby und Prof. de Groote zugeordnet. Im weiteren Verlauf übernahm der Staatsminister Karl vom Stein zum Altenstein (1770-1840) die Verhandlungen und wurde hierbei vom Kammergerichtsrat Johann Albrecht Friedrich Eichhorn (1779-1856) und dem Düsseldorfer Gouvernementsrat Crull unterstützt. Nach dem Zweiten Pariser Frieden am 20. November 1815 wurde schließlich die preußische Liquidationskommission gebildet. Da im weiteren Verlauf auch in den preußischen Provinzen Liquidationskommissionen entstanden, setzte sich für die zunächst in Paris tagende Kommission der Name Hauptliquidationskommission durch. Die Hauptaufgabe dieser Kommission war die Verhandlung mit den französischen Behörden über die Bewilligung von Entschädigungszahlen für die durch preußische Staatsangehörige, Behörden und Gemeinden eingereichten Entschädigungsforderungen aus der Zeit der französischen Besetzung. Ein territorialer Schwerpunkt lag hierbei auf den nach dem Friedensschluss an Preußen gefallenen Gebieten (u. a. die Rheinprovinz). Ein Großteil der überlieferten Akten beinhaltet die eingereichten Entschädigungsforderungen und die Entscheidung der Kommission über die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen. Zum ersten Kommissar wurde Wilhelm von Humboldt und zum zweiten Kommissar der Gouvernementsrat Crull berufen. Der Kommissar Crull bildete auch eine in Paris ansässige Schiedsrichterliche Kommission, die über strittige Entschädigungsforderungen entscheiden sollte. Die Hauptliquidationskommission wurde später nach Berlin verlegt und im Jahre 1823 aufgelöst. Die Akten der Kommission gelangten zu einem nicht mehr zu ermittelnden Zeitpunkt in den Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK und wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Archivar Karl Sattler verzeichnet. Eine Auslagerung des Bestandes während des Zweiten Weltkrieges erfolgte nicht . Deshalb verblieben die Akten auch während der Zeit der deutschen Teilung in Berlin-Dahlem. Da das Findbuch jedoch verloren gegangen ist wurde der Bestand 1953 durch den Archivar Gerhard Kutzsch erneut verzeichnet. Dieses Findbuch wurde im Jahr 2013 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die Akten des Bestandes wurden teilweise durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen. Auf Grund des daraus resultierenden Schimmelbefalls können einige der in diesem Findbuch verzeichneten Akten gegenwärtig nicht zur Benutzung vorlegt werden. Darüber hinaus gehören zum Bestand ca. 50 Amtsbücher (v. a. Kassenbücher, Verzeichnisse, Journale), die auf Grund des Schimmelbefalls noch nicht verzeichnet werden konnten. Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 143 Hauptliquidationskommission der Privatforderungen an Frankreich, Nr. ( ) Berlin, April 2013 Guido Behnke Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I HA. Rep. 143 und 143 A); unverzeichnet