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Verwaltungsinterne Umläufe und Mitteilungen
Kreisarchiv Höxter, (A 0), Nr. 370 · Akt(e) · 1937-1945
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Enthält: u. a.: Kranzspenden; Sammlung für die "Hitler-Urlauberkameradschaften"; Winterhilfswerk; Opferbuch des Gaues Westfalen-Nord; Kreisberufswettkampf; Werbung für Bücher von Reichsorganisationsleiter Dr. Robert Ley; Abschiedsgeschenk für Landrat Dr. Reschke; Hochzeits- und Jubiläumsgeschenke; Freizeitgestaltung durch die KDF; "Kolonialer Vortrag" des SS-Hauptsturmführers v. Amelunxen; Beschaffung von Äpfeln für verheiratete Gefolgschaftsmitglieder; Verbot des Abhörens ausländischer Rundfunksender; Betriebsappell durch einen Wehrmachtsredner; Eisernes Sparen; Sozialversicherungsausgleich für Eiserne Sparbeträge Darin: Rüge wegen des Kaufes einer Luftpumpe durch einen 12jährigen Jungen bei einem Juden

B 1 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, B 1 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : Der vorliegende Bestand umfaßt Akten der Kreisverwaltung Höxter aus den Jahren 1824 bis 1972 einschließlich des 1832 dem Kreis Höxter angegliederten Kreises Brakel. Es handelt sich um einen Restbestand, dem auch andere im Kreishaus Höxter disparat aufgefundene ältere Akten zugeordnet wurden. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden Akten aus dem ausgehenden 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Da der preußische Landrat ein staatlicher Beamter war und die landrätliche Verwaltung bis zu ihrer Kommunalisierung am 1. April 1946 eine staatliche war, erheben die staatlichen Archive Anspruch auf die Akten der Kreisverwaltungen. Aus diesem Grund wurden in insgesamt zehn Ablieferungen von 1939 bis 1951 die Akten der ländrätlichen Verwaltung - dabei auch zahlreiche Akten der seit 1884 bereits daneben bestehenden kommunalen Verwaltung (Kreisausschuß) - an das Staatsarchiv Münster abgegeben. Nach der Einrichtung des Staatsarchivs Detmold mit dem Regierungsbezirk Detmold als Archivsprengel kamen die zunächst nach Münster abgegebenen Akten nach Detmold. Daher bildet die Mehrzahl der Akten aus der preußischen landrätlichen Zeit heute im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Ostwestfalen-Lippe - in Detmold (vordem Staatsarchiv Detmold) den Bestand M 2 Höxter. In der Hauptsache handelt es sich bei den in diesem Findbuch verzeichneten Archivalien um Akten aus dem weiten Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zugeordnet finden sich aber auch u. a. Akten aus den Bereichen Soziales, Bauwesen, Handel und Gewerbe, Siedlung, Land- und Forstwirtschaft. Höxter, im Oktober 2010 gez. Horst-D. Krus Nachtrag:Für die Veröffentlichung des Online-Findbuchs wurden die einzelnen Verzeichnungseinheiten im Juni 2015/März 2016 mit Schutzfristvermerken nach Landesarchivgesetz NRW versehen, einzelne wurden in diesem Zusammenhang überarbeitet oder ergänzt. gez. Kreie, Höxter, d. 14. März 2016Kreisarchiv Höxter B 1 Nr.

C 2 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, C 2 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : C 2 - Gesundheitsamt WarburgMit dem ”Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb- und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Warburg nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. Zu-nächst übernahm bis Juni 1935 der seit dem 1. Februar 1934 als Kreisarzt angestellte Medizinalassessor Dr. Walter Czerwionka die Leitung. Als Leiter trat dann aber am 5. Juni 1935 Dr. Carl Kirchner seinen Dienst an. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Landratsamt (Kreishaus), in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden und in dem das Gesundheitsamt die eigentlich als Landratsdienstwohnung gedachten Räume bezog. Diese Räume waren jedoch für die neuen Anforderungen völlig unzureichend. So wurde der nur schwer heizbare Wintergarten als Warteraum und seit der Einstellung einer Hilfsärztin im Januar 1937 als deren Sprechzimmer mit ”unerträglicher Kälte im Winter“ benutzt, wodurch der Flur zum Warteraum werden musste. 1941 kam das Landratszimmer zum Gesundheitsamt. Über mehrere Jahre wurde ein Neubau erwogen, die Planung 1942 wegen des Krieges jedoch eingestellt. Durch die Besatzungssoldaten wurden im Mai 1945 Räume und Inventar stark verwüstet. Im Mai 1945 nahm der Kreisoffizier der britischen Militärregierung die Räume des Gesundheitsamtes in Beschlag. Das Gesundheitsamt fand ein - unzureichendes und kostspieliges - Ausweichquartier im Haus der Commerzbank und ab 1951 in dessen Hinterhaus, dem durch Pressstoffwände aufgeteilten ehemaligen Saal eines Hotels. 1959 konnte das Gesundheitsamt einen Neubau neben dem Kreishaus beziehen. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des gesamten Personals und des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Warburg an den Kreis über. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Land-tag des Landes Nordrhein-Westfalen das ”Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen“. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Carl Kirchner (geb. 21. September 1889 in Merseburg), der aufgrund eines schweren Leidens mit Ablauf des 31. März 1952 in den Ruhestand trat. Am 1. August 1952 übernahm Medizinalrat Dr. med. Karl-Theodor Roeingh die Leitung des Gesundheitsamtes. Letzter leitender Amtsarzt des Kreises Warburg war Kreismedizinaldirektor Dr. med. Horst Zeidler. Der Bestand enthält die Akten, wie sie von der Nebenstelle Warburg dem Kreisarchiv übergeben wurden. Ein kleiner, 56 Nummern umfassender Splitterbestand liegt im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Abteilung OWL) in Detmold als Bestand ”D 102 Gesundheitsamt Warburg“. Nach einer Auskunft in Nr. 80 des Bestandes im Kreisarchiv ist ”ein großer Teil der Akten des Gesundheitsamtes durch Kriegseinwirkung im Jahre 1945 vernichtet worden“. Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) vom 16. März 2010 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im Februar 2013 (Horst-D. Krus) Es ist zu zitieren: Kreisarchiv Höxter C 2 Nr. ....

Amtsärztliche Tätigkeit - -
Kreisarchiv Höxter, (C 2), Nr. 99 · Akt(e) · 1936-1963
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Enthält: v.a.: Allgemeine Bestimmungen und Erlasse betreffend die gesundheitliche Eignung für Berufe, Tätigkeiten und Verwendungen; Kuren; Kolonialtauglichkeit; Gesundheitszeugnisse allgemein; Zeugnisse für Besuchsreisen

A 0 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, A 0 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : A 0 - Hauptabteilung/HauptamtDer vorliegende Bestand umfasst in der Hauptsache die Akten der Hauptabteilung bzw. des Hauptamtes der Kreisverwaltung Höxter, wie sie bis 1968 geschlossen waren. Er enthält mit wenigen Vorakten (ab 1924) und einigen älteren Schriftstücken in jüngeren Akten (ab 1893) die Akten mit Laufzeiten zwischen 1937 und 1968. Wenige spätere Zugänge wurden in den Bestand eingeordnet. Diese Grenzjahre haben ihre Ursache nicht in rechtlichen Vorgaben oder Änderungen in der Behördenorganisation oder Geschäftsverteilung. Vielmehr ist der Registraturschnitt jeweils bedingt durch einen Wechsel in der Form der Schriftgutablage. Bis 1937 wurde eine Liegeregistratur geführt. In diesem Jahr arbeitete Paul Kölsch, der Kasseler Vertreter der Regis-Gesellschaft in Duisburg, einen neuen Aktenplan für die kommunale Abteilung aus. Mit dem neuen Aktenplan wurde die Umstellung der Registratur auf Stehordner mit Vierloch-Mechanik nach dem Regis-System durchgeführt. Am 11. November 1937 wurde die neue Registratur in Betrieb genommen. Die Stehordnerregistratur war bis 1968 in Gebrauch und wurde dann durch eine Hängeregistratur abgelöst. Die geschlossenen Stehakten wurden als Altregistratur weggestellt und schließlich in das Kreisarchiv übernommen. Die Akten vor 1937 liegen im Staatsarchiv Detmold als Bestand M 2 Höxter, der in geringer Zahl auch Akten mit Laufzeiten bis 1944 enthält. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestandes wurde der Aktenplan zugrundegelegt. In aller Regel war es auch möglich, bei der Ablage der Archivalien im Magazin die durch die Aktenzeichen vorgegebene Ordnung einzuhalten. Die Hauptabteilung trug bis 1945 die Bezeichnung A, von 1945 bis 1955 Ib und ab 1956 0 (Null), was jeweils im Findbuch bei den Aktenzeichen angegeben ist. Die Akten der nationalsozialistischen Zeit sind nicht vollzählig in das Archiv gelangt, denn kurz vor dem Einmarsch der amerikanischen Truppen in Höxter wurde ein Teil der Akten (¿Geheimakten¿) verbrannt (s. Nr. 762). Hinweise auf die Art der vernichteten Akten ergeben sich aus den Listen in Nr. 1274. Der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung war ein Staatsbeamter, der Kreis seit 1933 ein staatlicher Verwaltungsbezirk. Einen Kreistag gab es in nationalsozialistischer Zeit nicht. Durch die Eroberung der Stadt Höxter durch die alliierten Truppen am 7. April 1945 kam die Arbeit der Kreisverwaltung zunächst einmal zum Stillstand. Dann wurde Regierungsoberinspektor Hoffmeister von der Besatzungsmacht zum vorläufigen Landrat bestimmt. Am 25. Mai 1945 wurde Wilhelm Kronsbein, ehemals Bürgermeister der Stadt Höxter, zum Landrat bestellt. Letzte Entscheidungsbefugnis hatte zunächst in allen Dingen jedoch die britische Militärregierung, die vom Mai 1945 bis Mai 1951 mit einem Kreisoffizier (¿British Resident¿) in Höxter vertreten war. Die Militärregierung richtete eine kommunale Verwaltungsstruktur mit der Trennung von Verwaltung und politischer Führung ein. Verwaltungsleiter war ab 1946 der Oberkreisdirektor. Am 15. Januar 1946 trat der erste (von der Militärregierung ernannte) Kreistag mit einem Landrat an der Spitze zusammen. Ab dem 1. April 1946 war die Kreisverwaltung keine staatliche Behörde mehr, sondern eine rein kommunale Verwaltung. Die noch bestehenden staatlichen Behörden Kataster-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär-, und Ernährungsamt sowie die Regierungskasse wurden am 1. November 1948 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Am 13. Oktober 1946 wurde in freier Wahl ein Kreistag gewählt. Er trat am 23. Oktober 1946 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte aus seinen Reihen den Landrat. An der Verwaltungsspitze wurde Oberkreisdirektor Kronsbein am 24. Juni 1946 von Oberkreisdirektor Buss abgelöst, der dieses Amt bis 1968 innehatte. Höxter, Januar 1997 gez. Krus Nachtrag v. 06.07.2015:Im Anschluss an die Retrokonvertierung des maschinenschriftlichen Findmittels im ersten Halbjahr 2015 wurden im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch einzelne Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen und in der Folge (noch) nicht veröffentlicht. gez. KreieKreisarchiv Höxter A 0 Nr.

A 5 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, A 5 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : Mit dem ¿Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des Kreishauses umgebaut. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen, Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt Untersuchungsstellen ein. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an Kreisinspektor Otten. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb. 24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat. Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb. 19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres 1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959. Korrespondierende Bestände:Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u. Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a. Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102 Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt "Gesundheits- und Veterinärwesen") Im Anschluss an die Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015 im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht veröffentlicht (Stand: 20.07.2015). Benutzbarkeit: Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im März 2000/Juli 2015 gez. Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver KreieKreisarchiv Höxter A 5 Nr. ........

Personalwesen
Kreisarchiv Höxter, (A 0), Nr. 379 · Akt(e) · 1937-1947
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Enthält: v. a.: Suche nach Stenotypistinnen für den Einsatz in den Reichsgauen des Ostens; Vormerkung von Beamten für den Kolonialdienst; Einberufung zur Wehrmacht; 1945 aus dem Dienst entfernte Beamte; im August 1945 im Dienst befindliche Beamte; monatliche Meldungen der Personalveränderungen des Kreises und der Kommunen an die Militärregierung 1945-1947 Darin: Fläche, Einwohnerzahlen und Bürgermeister der Gemeinden 1946