5 Treffer anzeigen

Dokumente
BArch, RL 4 · Bestand · 1929-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1.2.1939 Bestellung des Chefs des Aausbildungswesens zur Entlastung des Generalstabs der Luftwaffe. Er unterstand zunächst unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe, seit April 1940 dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Dem Chef Ausbildungswesens wurden die seit 1935 für die einzelnen Waffengattungen bestehenden Inspektionen, die im Krieg über wiegend in Waffengenrale umgewandelt und zumeist dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurden. Im Frühjahr 1943 wurde die Dienststelle Chef des Ausbildunmgswesens aufgelöst. Mit einem Teil der Aufgaben wurde der "General der Fliegerausbildung" betraut, der von Juli 1944 an dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurde und im Oktober 1944 auch den Ausbildungs bereich des Luftwaffenführungsstabes I a mit dem Kartenwesen übernahm. Übersicht über die Bezeichnungen der Inspektionen / Waffengenerale L In 1 1936 - Jan. 1939: Inspektion der Aufklärungsflieger und des Luftbildwesens Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Heeresflieger, zugl. General der Lw. beim ObdH Okt. 1939 - Frühjahr 1942: Inspektion der Aufklärungsflieger Frühjahr 1942 - Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger und General der Lw. beim ObdH ab Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger L In 2 1937 - Jan. 1939: Inspektion der Kampfflieger Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Kampf-, Stuka- und Aufklärungsflieger Okt. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Kampf- und Stukaflieger ab Sept. 1941: General der Kampfflieger L In 3 1936 - 1937: Inspektion der Jagd- und Stukaflieger 1938: Inspektion der Jagdflieger Febr. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Jagd-, Zerstörer- und Schlachtflieger und des Waffenwesens ab Sept. 1941: General der Jagdflieger L In 4 1938 - Sept. 1941: Inspektion der Flakartillerie ab Sept. 1941: General der Flakwaffe L In 5 1938 - Okt. 1939: Inspektion für Flugsicherheit und Geräte Okt. 1939 - 1941: Inspektion für truppentechnische Ausbildung 1942 - Mai 1943: Inspektion für technischen Truppendienst, Gerät und Waffenwesen L In 6 Ab 1937: Inspektion des Kraftfahrwesens (Kraftfahrzeugwesen) L In 7 Inspektion der Luftnachrichtentruppe L In 8 Inspektion der Seeflieger Febr. 1939 - März 1940: Inspektion der Marineflieger Apr. 1940 - Apr. 1942 Inspektion des Seeflugwesens L In 9 Inspektion der Flugzeugführerschulen L In 10 Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens, zugl. Kommando der Luftkriegsschulen Juni - Dez. 1944: Inspektion für Truppendienst und Erziehung in der Luftwaffe L In 11 1939: Inspektion der Luftlande- und Fallschirmtruppe, zugl. Kommandeur der Fliegerdivision 7 L In 12 1939 - Jan. 1941: Inspektion für Flugnavigation (Blindflug- und Wetterdienstinspektion) L In 13 1939 - 1942: Inspektion des zivilen Luftschutzes ab 1942: Inspektion des Luftschutzes L In 14 1939 - 1944 Inspektion des Sanitätswesens L In 15 Inspektion der Luftverteidigungszonen L In 16 Inspektion des Seenotdienstes L In 17 Juni 1942 - Frühjahr 1943: Inspektion der Luftwaffenbautruppen Frühjahr 1943 - Apr. 1944: Luftwaffeninspektion für Bautruppen und Kriegsgefangene Mai - Sept. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere und Kriegsgefangenenlager Ab Okt. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere, Landesschützen und Transportbegeleitkompanien L In 18 Dez. 1942 - Anfang 1944: Inspektion der Luftwaffenfeldverbände Bestandsbeschreibung: Die Dienststelle Chef des Ausbildungswesens (Chef AW) wurde im Februar 1939 zur Entlastung der 3. (Ausbildungs-) Abteilung des Generalstabes gebildet, die 1937 aus der Ausbildungs-Abteilung des seit 1934 bestehenden Luftkommandoamtes hervorgegangen war und dem Generalinspekteur der Luftwaffe unterstand. Die 3. Abteilung des Generalstabes wurde auf die taktische Ausbildung beschränkt, während der Chef AW nach den Weisungen des Reichsministers der Luftwaffe (Ob.d.L.) die gesamte übrige Ausbildung der Luftwaffe zu leisten hatte. Gleichsam mit Dienststellung und Disziplinarbefugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet, hatte er das Recht, die erlassenen Ausbildungsanordnungen zu überwachen und zur Prüfung des Ausbildungsstandes der Truppe dem Dienst der Einheiten beizuwohnen. Eine unmittelbare Kommandogewalt gegenüber der Truppe übte er jedoch nicht aus. Der Chef AW unterstand zunächst auch unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe (Gen.Insp.d.Lw.), seit April 1940 aber dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Zum Stab gehörten neben der Ausbildungsabteilung die Vorschriften- und Lehrmittelabteilung, die Abteilung Stärke und Ausrüstung sowie die Abteilung Luftbildwesen, die aus der Luftwaffeninspektion 1 (L In 1), der ehemaligen Inspektion der Heeresflieger, ausgegliedert wurde. Die seit ihrer Bildung 1935 ebenfalls dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellten Luftwaffen-Inspektionen 1-14 fielen nun unter die Befugnisse des Chef AW, wobei allerdings ab April 1940 nur noch die Inspektionen 1-3, 8-10 und 12 in seinem Zuständigkeitsbereich verblieben. Im Frühjahr 1943 wurde die Abt. Luftbildwesen zusammen mit der Hauptbildstelle der Luftwaffe dem General der Aufklärungsflieger (ehemals L In 2) angegliedert, um dort als Grundlage für die Aufklärungsarbeit dienen zu können. Das Vermessungswesen wurde der 7. Abteilung des Generalstabes zugewiesen; beim Chef AW verblieben lediglich die Gruppe V (Film) und die Hauptfilmstelle. Umbenannt in "General der Fliegerausbildung" (Gen.d.Fl.Ausb.)(Kreipe) blieb der ehemalige Chef AW auf seine Hauptaufgabe der Truppenausbildung beschränkt. Von Juli 1944 an wurde er dem Chef des Generalstabes (Chef Gen.St.) unterstellt und im Oktober desselben Jahres der Ausbildungsbereich vom Luftwaffenführungsstab Ia (Ausb.Abt.) übernommen, wo bereits seit 1942 das Kartenwesen integriert war. Der "General der Aufklärungsflieger" (v. Barsewisch), der gleichzeitig auch die Funktionen des Generals d. Lw. beim Oberbefehlshaber des Heeres (Ob.d.H.) innehatte (übernommen aus L In 1, Insp. d. Heeresflieger), war für die Organisation und Umrüstung der Aufklärungsverbände und für die Entwicklung von Flugzeugen zuständig. Aufgrund seiner Eindrücke bei Inspektionen konnte er Ausbildungsforderungen an den General der Fliegerausbildung stellen und selbst für die Ausbildung von Offizieren in Aufklärungs-Ergänzungseinheiten sorgen. Im Frühjahr 1945 wurden seine Aufgaben von der 7. Abt. des Lw.Führungsstabes (Lw.F.St.) übernommen. Die Luftwaffen-Inspektionen dienten der Beobachtung und Überwachung von Ausbildung, personeller und materieller Ausstattung der einzelnen Waffengattungen und der sonstigen Einrichtungen der Luftwaffe. Sie brachten Verbesserungsvorschläge ein und standen während des Krieges - teilweise mit den Befugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet und in Waffengenerale umbenannt - dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Ob.d.L.) beratend zur Seite. Die Waffengenerale unterstanden direkt dem Chef des Generalstabes, waren also im Gegensatz zu den Inspektionen dem Chef AW/Gen.d.Fl.Ausb. gleichgestellt. Je nach Bedarf wurden neue Dienststellen eingerichtet oder Zuständigkeitsbereiche verschoben. So wurde die L In. 1 (Inspektion der Heeresflieger) mit dem Bereich Luftbildwesen und der Verbindung zum Heer zwischen dem Chef AW und dem Gen.d.Aufkl.Flieger aufgeteilt bzw. später ganz vom letzteren übernommen. Dem General der Flakartillerie (Flakwaffe) (Rüdel, anschließend v. Axthelm) waren seit Januar 1940 die L In 4 (Flakart.) und die L In 13 (Luftschutz) unterstellt; die letztere wurde ab Oktober eine selbständige Einrichtung. Die Inspektionen 5 (Flugsicherheit), 6 (Kraftfahrwesen) und 14 (Sanitätswesen) unterstanden ab April 1940 direkt dem Chef der Luftwehr - nicht mehr dem Chef AW. -, der wiederum dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellt war. Ende 1944 wurden alle Inspektionen den Waffengeneralen untergeordnet. Als Nachfolger des Technischen Amtes des Generalluftzeugmeisters wurde im Mai 1943 der "General der Truppentechnik" eingesetzt. Aus der 2. Abteilung des Generalquartiermeisters ging 1944 der "General der Fliegerbodenorganisation" hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Vom Chef AW und dem General der Fliegerausbildung sind vornehmlich Bestimmungen über die Ausbildung der Waffengattungen, insbesondere der Fliegertruppe, ferner Stellenbesetzungen und Gliederungen überliefert. Am reichhaltigsten ist der General der Aufklärungsflieger überliefert, in dessen Schriftgut sich der größte Teil der verhältnismäßig umfangreich überlieferten Unterlagen über das Luftbildwesen befindet. Mit nennenswerten Unterlagen sind auch der General der Flakwaffe sowie die Inspektionen des Sanitätswesens und des zivilen Luftschutzes überliefert, letztere mit Erfahrungsberichten über schwere Luftangriffe auf deutsche Städte. Schriftgutreste sind von den Generalen der Kampf-, der Jagd- und der Schlachtflieger sowie vom General des Seewesens, dem die Marine- und Seeflieger fachlich unterstanden, ins Bundesarchiv gelangt.Dokumentiert sind zumeist Führungsgrundsätze, Richtlinien für den Einsatz und die Zusammenarbeit mit Heer und Kriegsmarine (mit Erfahrungsberichten), technische Forderungen, Entwicklungsprogramme, Aufstellungen über den Rüstungsstand und Stellenbesetzungen. Erschließungszustand: Findbuch 1990 Vorarchivische Ordnung: Das nur splitterhaft überlieferte Archivgut stammt aus Aktenrückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamts, von wo es 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurde. Umfang, Erläuterung: 692 AE Zitierweise: BArch, RL 4/...

BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

Reichspatentamt
BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

Reichspropagandaleiter der NSDAP (Bestand)
BArch, NS 18 · Bestand · 1925-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...