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Archival description
BArch, R 1001/6287 · File · Jan. 1927 - Sept. 1941
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Verordnung über die Anwerbung von Eingeborenen in Deutsch-Ostafrika (aus "Amtlicher Anzeiger für Deutsch-Ostafrika", 1913) Eingeborenenarbeit in Angola. Bericht über die Organisierung der Eingeborenen-Arbeit in Ostafrika und ihre Gestaltungsmöglichkeiten auf nationalsozialistischer Grundlage, Berlin 1938 Richtlinien für die Bearbeitung des Kolonial-Völkerkundlichen Handbuchs von Afrika Vorschläge für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Europäer und die Einführung der Reichsversicherung in den Kolonien

BArch, R 1505 · Fonds · 1902-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

BArch, N 428 · Fonds · 1897-1943
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Marineoffizier, Freikorpsführer und Schriftsteller Bogislaw Selchow Lebensdaten 4. Juli 1877 geb. in Köslin gestorben am 6. Februar 1943 gest. in Berlin Militärische Karriere 7.4.1897 Einstellung als Kadett der Kaiserl. Marine Mai 1897 Kadett an Bord von SMS Stein 6.12.1897 Teilnahme an der Belagerung des Hafens von Port au Prince auf Haiti mit SMS Stein 27.4.1898 Beförderung zum Seekadetten Apr. 1898- Sep. 1900 In verschiedenen Funktionen an Bord von SMS Moltke, Hela, Mars und Blücher Jan.-März 1900 Gehirnhautentzündung, Marinelazarett Kiel 3.9.1900 Fähnrich zur See 23.9.1900 Beförderung zum Leutnant zur See Nov. 1900- Nov. 1901 An Bord von SMS Sachsen, ab Okt. 1901 als Adjutant; am 4.9.1901 Kollision mit SMS Wacht bei Rügen, das daraufhin sinkt Nov. 1901- Sep. 1902 Adjutant an Bord von SMS Kaiser Wilhelm der Große 15.3.1902 Beförderung zum Oberleutnant zur See Okt.-Dez. 1902 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Jan.-Apr. 1903 Kompanieoffizier der zweiten Kompanie der I. Torpedoabteilung, im Apr. Funkkursus auf SMS Neptun Apr.-Sep. 1903 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Okt./Nov. 1903 Ausreise als Passagier nach Ostasien an Bord von SS König Albert Nov. 1903- Mai 1905 Wachoffizier an Bord von SMS Hertha im asiatischen Raum mit Heimreise nach Kiel über Afrika und das Mittelmeer 11.9.1904 Verleihung des Kung-Pai-Verdienstordens (Chinesische Silberne Erinnerungsmedaille) anlässlich einer Audienz bei der Kaiserinwitwe und dem Kaiser von China 11.2.1905 Verleihung des Königl. Siamesischen Kronenordens vierter Klasse anlässlich einer Audienz beim König von Siam Juni-Sep. 1906 Kommandant von SM Torpedoboote S 29, S 25 und S 30 sowie Dienste in der Minenkompanie und als Erster Offizier der Minensuchreservedivision Okt. 1906- Juni 1907 Marineakademie 6.3.1907 Beförderung zum Kapitänleutnant Juli 1907 Dienst an Bord von SMS Kurfürst Friedrich Wilhelm Aug.-Sep. 1907 Dienst an Bord von SMS Yorck Okt. 1907- Juni 1908 Marineakademie Juli-Sep. 1908 Sprachurlaub in England 22.8.1908 Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter-Ordens Okt. 1908 Ausreise als Passagier nach Westafrika auf SS Lucie Woermann Nov. 1908- Nov. 1909 Erster Offizier an Bord von SMS Sperber Nov./Dez. 1909 Rückreise als Passagier nach Deutschland auf SS Lucie Woermann Dez. 1909- Jan. 1911 Admiralstab der Marine Jan. 1911- März 1913 Adjutant der Nordseestation 19.9.1912 Verleihung des Rote-Adler-Ordens 4. Klasse Apr. 1913- Nov. 1914 Erster Offizier an Bord von SMS Victoria Louise 22.3.1914 Beförderung zum Korvettenkapitän 17.7.1914 Verleihung der Königl. Krone zum Rote-Adler-Orden 4. Klasse 10.11.1914- 30.6.1915 Kommandeur des I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments III (10.-25.11.1914); II. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments I (26.11.-31.12.1914); I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments II (1.1.-4.2.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 4 (5.2.-10.5.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 5 (11.5.-30.6.1915); Einsatzgebiet: Flandern 1.5.1915 Verwundung bei Het Sas/Belgien durch Granatsplitter in Kopf, rechte Schulter, rechten Arm und rechtes Bein 7.2.1915 Eisernes Kreuz II. Klasse Aug.-Dez. 1915 Erster Offizier an Bord von SMS Freya Jan.-März 1916 Reservelazarett Liebenstein Apr. 1916- Juli 1917 Erster Offizier an Bord von SMS Hannover, in dieser Funktion Teilnahme an der Schlacht am Skagerrak am 31.5./1.6.1916 30.6.1916 Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse 22.8.1916 Verleihung des Oldenburgischen Friedrich-August-Kreuzes I. und II. Klasse 14.9.1916 Neurasthenie als Kriegsdienstbeschädigung anerkannt durch das Kdo. von SMS Hannover Juli 1917- Kriegsende Admiralstab der Marine 1918 Veröffentlichung der Propagandaschrift „Weltkrieg und Flotte" 10.4.1918 Österreichisches Militärverdienstkreuz 3. Klasse mit Kriegsdekoration 20.5.1918 Verleihung der Großherzoglichen Hessischen Tapferkeitsmedaille 16.11.1918- 20.8.1919 Dezernent im Reichsmarineamt 20.8.1919 Beförderung zum Fregattenkapitän Ziviles Leben Nach seiner Verabschiedung aus der Marine begann Bogislav von Selchow ein Studium der Geschichte in Marburg und wurde zugleich von der Reichswehrbrigade Kassel mir der Bildung einer Freiwilligenformation aus Marburger Studenten zum Schutz der jungen Republik beauftragt. Von Selchow gründete das Freikorps „Studentenkorps Marburg" (StuKoMa) und kommandierte es in der Folge bei der Niederschlagung von spartakistischen und rätedemokratischen Unruhen in Thüringen. Dabei kam es am 20.3.1920 zum sog. Massaker von Mechterstädt, bei dem 15 als Aufrührer verdächtigte Arbeiter, die von einem Stoßtrupp des StuKoMa festgesetzt worden waren, erschossen - angeblich „auf der Flucht". Die wegen dieser Tötungen Angeklagten wurden in zwei aufsehenerregenden Prozessen freigesprochen, die Urteile von der Öffentlichkeit als Akt der Klassenjustiz mit Abscheu und Protest aufgenommen. Von Selchow hatte sich im Prozess vor seine Männer gestellt, und auch die Marburger Universität solidarisierte sich mit ihren Studenten und rehabilitierte sie vollständig. Daneben organisierte sich von Selchow in der rechtsextremen, später illegalen sog. Organisation Escherich (Orgesch), die er im westdeutschen Raum zeitweise führte. Die paramilitärische Organisation legte geheime Waffenlager für einen erwarteten Kampf gegen den Bolschewismus an und war für Morde an Persönlichkeiten des gegnerischen politischen Lagers verantwortlich. Enttäuscht vom Zögern Escherichs, einen offensiven Kurs gegen die Republik einzuschlagen, wandte er sich im Dezember 1922 wieder von der Orgesch ab, legte das Kommando des StuKoMa nieder und zog sich bis 1933 aus der politischen Öffentlichkeit zurück. Am 24.1.1923 wurde Bogislav von Selchow von der Universität Marburg promoviert. Bereits 1920 hatte er seinen ersten Gedichtband „Deutsche Gedanken" veröffentlicht, und bald reüssierte er mit seinen Gedichten im rechten Spektrum. Er betätigte sich nun als Schriftsteller und Geschichtsphilosoph und entwickelte, ganz Kind seiner Epoche, ein sog. Zeitwendemodell, das die geistesgeschichtliche und politische Entwicklung der Menschheit abbildete. Von Selchow definierte hierzu die von verschiedenen gesellschaftlichen Kräften geprägten Zeitalter der „Allzeit", der „Wirzeit" und der „Ichzeit". Dieses Denksystem wurde zur Grundlage für seine Werke und machte ihn gemeinsam mit dem von ihm immer wieder aufgegriffenen Topos des Heldischen zu einem ideologischen Wegbereiter des Nationalsozialismus. Sein Antisemitismus und Blick auf das Zeitgeschehen nach dem Untergang der alten Welt hatten ihn spätestens 1933 in die Nähe der NSDAP gebracht: Obwohl nie Parteimitglied, entwickelte er sich zum leidenschaftlichen Nationalsozialisten und gehörte zu den 48 Persönlichkeiten, die 1933 öffentlich zur Wahl Adolf Hitlers aufriefen. 1936 benannte sich die NS-Studentenkameradschaft, die aus der vormaligen Marburger Burschenschaft Germania hervorgegangen war, nach von Selchow. Am 9.6.1939 wurde er dann zum Ehrensenator der Philipps-Universität Marburg ernannt. Bestandsbeschreibung: Der Nachlass besteht aus zwei Schwerpunkten: den sog. Logbüchern und einer literarisch-philosophischen Materialsammlung, die durch Manuskripte ergänzt wird. Die sog. Logbücher liegen bis 1931 lückenlos vor und reflektieren in z. T. epischer Breite einzelne Erlebnisse und Sachverhalte. 39 der 51 „Logbücher enthalten Aufzeichnungen von Selchows aus seiner Zeit als aktiver Marineoffizier und als Führer des „Studentenkorps Marburg" im Freikorpseinsatz. Dazu kommen Kopien der Logbücher 61 bis 68, die lediglich Abbildungen enthalten und den Zeitraum von 1935 bis 1940 abdecken. Die „Logbücher" sind aber keine Tagebücher im engeren Sinne, sondern vielmehr durchkomponierte Erinnerungsbücher. Von Selchow übertrug seine auf Loseblattsammlungen festgehaltenen Tagebucheinträge - ein Beispiel hierfür findet sich in der Sammelmappe zum geplanten „Logbuch" 65 (N 428/86) - in ledereingebundene Folianten und verzierte seine Ausführungen u. a. mit kunstvollen Aquarell- und Federzeichnungen. Leere Stellen in den Logbüchern, auf denen in Bleistift Notizen zu den einzufügenden Bildern oder Zeichnungen eingetragen sind, nachzuvollziehen in N 428/46, geben Hinweis auf dieses Vorgehen. Die Basis der Logbücher, die Tagebuchblätter, aber auch seine Korrespondenz und weitere Unterlagen, die leider in den 1950er Jahren in privater Hand vernichtet wurde, sind bis auf Fragmente, die sich im vorliegenden Bestand finden, verloren. Die „Logbücher" legte von Selchow an, indem er zunächst seine Aufzeichnungen und ergänzendes Material in Einlegemappen sammelte und zusammenstellte. Gestützt auf diese Grundlage übertrug er Text und Illustration auf Blätter, die er in die in hochwertigen Ledereinbände, die das Wappen der Familie von Selchow und eingeprägte Beschriftungen tragen, einbringen ließ. Dieses Vorgehen lässt sich anhand der o. g. Sammelmappe nachvollziehen, andere Mappen verwendete er u. a. für andere Materialsammlungen wieder, siehe N 428/75. Den Quellenwert der „Logbücher" steigern die über 1.000 genau identifizierten Bilder und Fotos, die den Text über die Zeichnungen hinaus illustrieren. Die Abbildungen zeigen für die Zeit bis 1919 Orte, Schiffe, Alltagsszenen aus dem Soldaten- aber auch Privatleben in der Heimat und in internationalen Gewässern, Crews und Personen. Dazu kommen verschiedenste Dokumente wie Seekarten, Einladungen etc. Aus dem Überlieferungskontext lässt sich erschließen, dass die „Logbücher" in der hier vorliegenden Form wahrscheinlich in den 1930er-Jahren entstanden sind, verfügen die Bände 61 bis 68 doch über beschriftete Abbildungen und leergebliebenen Zwischenräumen für den einzutragenden Text. Durch seine Zugehörigkeit zum Uradel verfügte Bogislav von Selchow über einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Logbücher geben Einblick in das Leben dieser Kreise von der Kaiserzeit bis zum Nationalsozialismus und spiegeln in den niedergeschriebenen Erinnerungen und der z. T. wiedergegebenen Korrespondenz die Fülle der dienstlichen und gesellschaftlichen Kontakte wider. Teils spektakuläre Einblicke in das Marineleben geben von Selchows Erinnerungsbücher, die die aktive Dienstzeit bei der Kaiserlichen Marine betreffen. Sie zeigen die Vielfalt des Erlebens und der Eindrücke als Offizier der Kaiserlichen Marine, die rund um die deutschen Kolonien im Einsatz war. Für die ersten Jahre der Weimarer Republik geben die sog. Logbücher wertvolle Einblicke in die Welt der Freikorps, vor allem des sog. Studentenkorps Marburg und der sog. Organisation Escherich; aber auch zur Organisation Consul pflegte von Selchow Kontakte - zu den beiden Letztgenannten finden sich zahlreiche Aussagen in den „Logbüchern". Seine Aufzeichnungen zeugen aber nicht nur für die Frühphase der Weimarer Republik vom Soldatischen im Denken von Selchows. Auch nach seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit im Jahr 1922 blieb er in seiner Grundhaltung auch als in Berlin lebender Dichter, Schriftsteller und Geschichtsphilosoph immer Soldat. So geben die „Logbücher" unmittelbare und einzigartige Eindrücke vom Leben eines - zudem adligen - Angehörigen des kaiserlichen Offizierkorps der Marine und von seinen Reaktionen auf den Zusammenbruch der alten Ordnung. Mentalitätsgeschichtlich ist dieser Teil des Nachlasses für den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik aufschlussreich und wohl der einzige dieser Art, der über die revolutionären Ereignisse in Berlin Auskunft gibt. Sein Wert dürfte unter der Hinzuziehung der Veröffentlichungen von Selchows, besonders seiner Autobiographie „Hundert Tage aus meinem Leben" aus dem Jahr 1936 steigen. Der Nachlass illustriert das Verhältnis von Selchows zum keineswegs unkritisch gesehenen alten und zum verachteten neuen System. Die Kopien der „Logbücher" für die Jahre 1935 bis 1940 dokumentieren in ihren Abbildungen zudem von Selchows Nähe und Zugang zu Teilen der Führungsriege der NSDAP. Neben den Logbüchern bildet der literarisch-philosophische Nachlass von Selchows den zweiten Schwerpunkt des Bestandes. Von Selchow versuchte sich als konservativ-nationalistischer Denker an der Etablierung eines Zeitenmodells, das die Weltgeschichte in geistige Epochen einteilte, denen er bestimmte Entwicklungsschritte der Menschheit in geistiger, aber auch wissenschaftlicher, politischer, religiöser Hinsicht zuordnete. Er folgte damit einem Forschungstrend seiner Zeit. Sein Nachlass aus dieser Lebensphase als Geisteswissenschaftler umfasst Sammlungen von verschiedenartigen, oft losen Materialien, Texten, kleineren Publikationen, Zeitungsartikeln und eigenen Entwürfen, aber auch großen Schaubildern, welche die Grundlage bzw. Zwischenschritte der schriftstellerischen Arbeit darstellen: der Zettelkasten eines konservativ-nationalistischen Schriftstellers der 1920/30er Jahre, angereichert mit eigenen von teils veröffentlichten, teils unveröffentlichten Manuskripten. Die Überlieferung diese Materials, die sich anhand der Schaubilder nachvollziehen lässt, ist jedoch unvollständig, Materialien zu einzelnen Themenbereichen fehlen, wurden aber u. U. schlicht nicht angelegt. Hinweise auf andere Bestände BArch MSg 100 (Bogislav Frhr. von Selchow: Deutsche Marineoffiziere) BArch N 253/262 (Nachlass Alfred von Tirpitz, Schriftwechsel, Buchstabe S) BArch RM 5/920 (Kritik des Korvettenkapitäns von Selchow an Geburtstagsglückwunsch der Angehörigen des Admiralstabs für Großadmiral v. Holtzendorff, Jan. 1919) Vorarchivische Ordnung: Die sog. Logbücher liegen durchgehend für die Jahre 1897 bis 1931 vor. Das Bundesarchiv erwarb die Bände 39 bis 54 bereits 1957 zusammen mit dem nicht-militärischen Nachlass von Selchows und kaufte 1960 die restlichen Stücke der Marine-Offizier-Hilfe, heute: Marine-Offizier-Vereinigung, ab. Die ersten beiden Bände und Band 51 der ehemals insg. 68 Logbücher enthielten familienhistorische Informationen und fehlten bereits beim Erwerb des Nachlasses; während Band 1 sich weiterhin in Familienbesitz befindet, gilt Band 2 seit 1945 als verschollen. Ebenso verhält es sich mit den aus Unterlagen und Briefen bestehenden Hauptnachlass, der 1957 in Privathand vernichtet wurde. Ergänzt werden diese Bände durch die Kopien der „Logbücher" 61 bis 68 für den Zeitraum September 1935 bis Dezember 1940. Die Originale dieser Logbücher befinden sich weiterhin in Familienbesitz. Sie unterscheiden sich von den „Logbüchern", die für die Jahre bis 1931 vorliegen dadurch, dass sie ohne Text geblieben sind. Lediglich Bilder und Fotos wurden hier eingeklebt und auch nur diese Seiten kopiert und in den hier vorliegenden Nachlass übernommen. Diese Bestandsergänzung konnte 1987 in Kooperation mit von Selchows Neffen Wolfgang von Selchow, in dessen Besitz sich die „Logbücher" 61 bis 68 zu diesem Zeitpunkt befanden, durchgeführt werden. Trotz dieser Ergänzung klafft im Bestand eine Lücke, deren Zustandekommen anhand der vorliegenden Informationen nicht geklärt werden kann: Während über den Verbleib der Bände 1, 2 und 51 Informationen vorliegen, ist der Verbleib und der Inhalt der Bände 55 bis 60, die den Zeitraum Januar 1932 bis August 1935 abdecken, unbekannt. Zu den Erinnerungsbüchern tritt das literarisch-geschichtsphilosophische Archivgut, welches das geistige Schaffen von Selchows ab 1920 abdeckt. Die sog. Logbücher und das literarische Material verblieben nach dem Umzug des Militärarchivs nach Freiburg im Jahr 1968 aufgrund der literarischen Anteile zunächst bei der Hauptdienststelle in Koblenz. Erst 1976 kam der Nachlass nach Freiburg, wo in der Militärgeschichtlichen Sammlung unter der Signatur MSg. 100 bereits seit 1957 bzw. z. T. seit 1964 die sog. Wimpelbretter sowie die sog. Ehrentafeln lagerten - Personalbögen der deutschen Marineoffiziere von 1848 bis 1909 bzw. Kurzbiographien und Bilder aller zwischen 1914 und 1918 und in den Nachkriegskämpfen gefallenen und gestorbenen Offiziere der Marine. Zitierweise: BArch, N 428/...

Sozialpolitik: Bd. 1
BArch, R 72/239 · File · Jan. 1927 - Jan. 1930
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Gewerkschafts- und Arbeiterfragen Lage der nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeiter bei Streiks Stahlhelmversicherung Ortsgruppe Radebeul.- "Vorschläge zur Bildung von Unterstützungskassen für Arbeitermitglieder in den Landesverbänden", Jan. 1929 "Soziale Gerechtigkeit" von Janus, Neubiberg, Nov. 1928 Landesverband Mitteldeutschland.- "Die Aufgaben des Sozialreferenten in der Arbeiterfürsorge des Stahlhelm" "Der Kampf um die Seele des Arbeiters" von Bernhard Rausch, in: "Hannoverscher Stahlhelm", Nr. 25, 17. Juni 1928 "Die Lösung der Arbeiterfrage im Stahlhelm" Zusammenstellung der deutschen Arbeiterorganisationen, Jan. 1927 Stellungnahme des Landesführers von Brandenburg zur Frage der Arbeitnehmerorganisationen, o.Dat. "Menschentum und Arbeit, die Grundlagen der Wirtschafts- und Staatsordnung" von Wilhelm Schmidt, Berlin 1929 Landesverband Brandenburg.- "Stahlhelm und Arbeiterschaft" (Richtlinien) Merkblatt für Mitglieder der Stahlhelm-Selbsthilfe Industriearbeiter im Stahlhelm (Statistik), Feb. 1928 Gewerkschaftsbewegung in Afrika.- Schriftwechsel mit dem Gau Südwestafrika

BArch, N 2225/84 · File · Apr. 1891 - Aug. 1906
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Plan für die Gründung und Vorschläge für die Tätigkeit einer Siedlungsgesellschaft für Südwestafrika.- Sitzungsprotokoll über die Wahl eines Syndikats zur Bildung einer südwestafrikanischen Siedlungsgesellschaft.- Auftragserteilung des Syndikats zu einer Reise Pfeils nach Kapland zur Anwerbung von Ansiedlern.- Rentabilitätsberechnungen Pfeils.- Tätigkeitsbericht des Ausschusses des Syndikats vor allem über die Arbeit Pfeils im Dienste des Syndikats.- Zeitungsausschnitte mit Artikeln über die Tätigkeit des Syndikats.- Briefe des Auswärtigen Amts (von Hohenlohe-Langenburg, Kayser) und des Ausschusses an Pfeil über: Pfeils Aufgaben.- Notizen Pfeils

Pfeil, Joachim von