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BArch, RH 23 · Bestand · 1939-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Kommandant rückwärtiges Armeegebiet (Korück) wurde bei der Mobilmachung als Kommandodienststelle bei den Armeeoberkommandos der Wehrmacht eingerichtet. Eingesetzt wurden die Korücks als Verwaltung der besetzten feindlichen Gebiete unmittelbar zwischen Gefechtsgebiet und unter der Verwaltung der Heeresgruppen stehende rückwärtige Heeresgebieten. Anfang des Krieges bestanden neun Korücks, im Verlauf wurden weitere Korücks je nach Bedarf errichtet. Einige Korücks wurden während des Krieges zu Oberfeldkommandanturen umgebildet. Ein Korück bestand gemäß Kriegsstärkenachweisung (Nr. 8 in Kriegsstärkenachweisung (Heer) Sammelband Nr.1, Stand: 1.11.1942) aus 17 Offizieren, 6 Beamten, 18 Unteroffizieren und 38 Mannschaften dazu 7 "Hilfswillige. Aufgabe war die Sicherung von Nachschubwegen, der Versorgungsstützpunkte, Eisenbahnlinien, Nachrichtenverbindungen, der wichtigsten Flughäfen sowie die Bewachung und der Abtransport von Kriegsgefangenen. Den Korücks unterstanden an Sicherungs- und Ordnungstruppen die Sicherungsdivisionen und -regimenter, Landesschützen-Bataillone, Feld- und Orstkommandanturen, Einheiten der Feldgendarmerie und der Geheimen Feldpolizei sowie Stäbe für Gefangenensammelstellen und -durchsgangslager (Dulag). Die Korücks verteilten sich während des Polenfeldzugs wie folgt: Im Osten: 3.Armee (501), 4. Armee (580), 8. Armee (530), 10.Armee (540), 14.Armee (520), HGr. Süd (570) im Westen: 5.Armee (560), 1.Armee (590), 7.Armee (550) Zwischen 10. und 16.09.1939 wurden die Korücks 581-589 und 591-592 neu aufgestellt . Von diesen insgesamt 20 Korücks blieben jedoch in Polen oder wurden anderweitig verwandt: 501 als Stab 421.Infanterie-Division in Ostpreußen 530 als Oberfeld-Kommandantur (OFK) Warschau, später 386.Infanterie-Division 570 als OFK Krakau, später in die Niederlande verlegt 581 als OFK Radom, später 372.Infanterie-Division 586 als Stab "Oberost" (Oberbefehlshaber Ost), später Kommandantur Warschau 587 als OFK Tschenstochau, später 351.Infanterie-Division Am 5.01.1940 wurden weitere 3 Korücks (670-672) errichtet, aber mit einigen anderen noch im Winter 1939/1940 in Oberfeldkommandanturen umbenannt und nach dem Frankreichfeldzug wie folgt eingesetzt: 520 als OFK 520 in Mons 570 als OFK 570 in Gent 589 als OFK 589 in Lüttich 591 als Militärverwaltungsbezirk A St.Germain (zunächst OFK) 592 als Militärverwaltungsbezirk C Dijon (zunächst OFK) 670 als OFK 670 in Lille 671 als Militärverwaltungsbezirk B in Angers (zunächst OFK) 672 als OFK 672 in Brüssel Zur Verwendung bei den Armeen blieben nur: HGr. B 18.Armee, Korück 588, später (1942) Befehlshaber H.Gebiet Südfrankreich 6.Armee, Korück 585 HGr. A 9.Armee, Korück 582 2.Armee, Korück 583 4.Armee, Korück 580 12.Armee, Korück 560 16.Armee, Korück 584 HGr. C 1.Armee, Korück 590 7.Armee, Korück 550 Da die Armeen in Frankreich nach dem Waffenstillstand kein Armeegebiet mehr besaßen, entfiel bei ihnen auch die Dienststelle des Korück. Im Russlandfeldzug und auf den anderen Kriegsschauplätzen waren von Nord nach Süd Korücks wie folgt Armeen zugeteilt: 20.Geb.Armee Korück 525 (10.09.1941, zunächst für Ostkarelien) HGr. Nord 18.Armee 583 (aus 2.Armee Westen) 16.Armee 584 (wie im Westen) HGr. Mitte 9.Armee 582 (wie im Westen; Tausch August 1943 mit 2.Pz.Armee, jetzt 532) 3.Pz.Armee 590 (aus 1.Armee Westen) 4.Armee 559 (01.02.1041) 2.Pz.Armee 532 ( 16.02.1942; Tausch August 1943 mit 9.Armee, jetzt 582 auf dem Balkan) HGr. B 2.Armee 580 (aus 4.Armee Westen) 4.Pz.Armee 593 (15.01.1942; Dezember 1942 Tausch mit 6.Armee, jetzt 585) 6.Armee 585 (wie im Westen; Dezember 1942 Tausch mit 4.Pz. Armee, jetzt 593) HGr. A 1.Pz.Armee 351 (27.03.1942) 17.Armee 550 (aus 7.Armee Westen) 11.Armee 553 (01.02.1041; blieb auf der Krim; 1943 aufgelöst) Balkan 12.Armee/HGr. E: 560 (wurde 01.10.1942 Befhl. Saloniki-Ägäis) Italien 10.Armee 594 ( 01.02.1944 aus Feld-Kommandantur 1047) 14.Armee 511 ( 1944?) Die 1943 in Südrussland neu errichtete 8.Armee hatte zunächst den Korück 595, der als OFK 379 nach Italien ging und am 01.10.1943 durch den Korück 558 (früher OFK 787 Charkow) ersetzt wurde. 1944 erhielten auch die Armeen im Westen wieder einen Korück: 1.Armee 535 (01.10.1944 als Korück AOK 1) 7.Armee 534 (10.01.1945) - oder 534 bei der 1.Fallsch.Armee (vermutlich aus OFK 770) 15.Armee 517 (Dezember 1944 aus Feld-Kommandantur 517) 19.Armee 536 (1944/1945) 25.Armee 533 (*November 1944 aus OFK 670) (nach Tessin, Georg: Verbände und Truppen und der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945, 1.Bd., Osnabrück 1979) Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Kriegstagebücher der Korücks. Diese dokumentieren überwiegend Sicherungsmaßnahmen und die Versorgung, Einsätze gegen Partisanen mit Berichten über Kämpfe von Truppen und Polizei. Daneben liegen Befehle, Dienstanweisungen und Anordnungen z.B. für die Versorgung vor. Weiterhin sind Lage-, Gefechts-, Tätigkeits- und Einsatzberichte sowie Organisations- und Personalunterlagen (Stellenbesetzungslisten usw.) im Bestand vorhanden. Vereinzelt sind Fotografien und Karten (Einsatz- und Lagekarten) überliefert. Bestandsgeschichte Teile der Unterlagen wurden während des Krieges bereits an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben. Nach Kriegsende 1945 wurde das Schriftgut von den US-amerikanischen Streitkräften beschlagnahmt. Nach deren Rückgabe an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in den 1960er Jahren übernahm das Militärarchiv des Bundesarchivs den Bestand. Erschließungszustand: Findbuch Zitierweise: BArch, RH 23/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer