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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1 · Fonds · 1810-1945
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)

Braun, Karl (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Braun, K. · Fonds · 1902-1934 (1961)
Part of Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Korrespondenzen, Lebensberichte und Reisebeschreibungen, Fotos, Manuskripte, Druckschriften und Zeitungsartikel, Adressenliste. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1870 - 1935 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Untitled
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 66/1 · Fonds · (1629-) 1809-1832 (-1864)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen

Stadtarchiv Worms, 242 · Fonds
Part of Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Umfang: 162 Archivkartons u. 1 lfm Überformate (= 763 Verzeichnungseinheiten) = 21,5 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1705 - 1945 Lagerort: Ernst-Ludwig-Schule Zur Ortsgeschichte Urkundlich wird der Ort Nieder-Flörsheim erstmals 768 in einer Schenkungsurkunde im Lorscher Codex genannt. "Am 05.11.768 vergaben Gerolf und sein Bruder Emino zum Seelenheil ihrer Eltern und ihrer Schwester Seghelinda eine Hofreite, 10 Tagewerk Ackerland und Feld geeignet, einen Weinberg darauf anzulegen". Erwähnung des Weinbergs beweist, dass damals die Franken schon Weinbau trieben und über ihre Güter verfügen konnten. Der Ort hieß früher Fletersheim, Flaridesheim, Ilersheim, Nieder-Flersheim. Außer Lorsch besaß auch das Cyrikusstift Neuhausen Güter zu Flörsheim. Nieder-Flörsheim gehörte seit dem Mittelalter zum Wormser Domstift. Im 13. Jh. bedrückte Philipp von Falkenstein das Stift und setzte sich im Dorf fest. Im Jahre 1349 nahm das Stift die Schirmherschaft der Leiningen an und im Jahre 1400 trat es die Hälfte des Dorfes an den Pfalzgrafen Ruprecht III. im Eigentum ab. Die andere Hälfte des Dorfes und der Vogtei gehören dem Stift Neuhausen und als dieses Stift von dem Kurfürsten Friedrich III. im Jahr 1566 aufgehoben wurde, kam auch die andere Hälfte des Dorfes zur Pfalz. Es wurde dem Oberamt Alzey zugeteilt. 1792 wurde der Südwesten wieder erneut in den Krieg verwickelt, als französische Revolutionsheere das linke Ufer besetzten. Wieder kam es zu Plünderungen und Tributleistungen an Geld und Naturalien. Das spätere Rheinhessen und die Kurpfalz bildeten das Departement Donnersberg zu dem auch die 24 Gemeinden Rheinhessens gehören. Verwaltungsreform und wirtschaftlicher Aufschwung in der Landwirtschaft prägten das Leben der Menschen. Nach der Niederlage Napoleons kam Nieder-Flörsheim zum Großherzogtum Hessen. 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1969 Kreis Worms (1946 Rheinland-Pfalz). Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim im Jahr 1969 zu der neuen Gemeinde Flörsheim-Dalsheim zusammengeführt. Die Gemeinde besaß eine Pfarrkirche, die dem hl. Johannes geweiht und erstmals urkundlich 1234 in der Urkunde erwähnt wurde. Bei der pfälzischen Kirchenteilung 1705 fiel die Kirche den Reformierten zu. Die Katholiken richteten sich ein Oratorium im Rathaus ein. Es wurde ein Filial der katholischen Kirche in Dalsheim. Den Lutheranen wurde eine Pfarrei in Dalsheim zugesprochen. In Nieder-Flörsheim gab es zwei Schulen, die reformierte mit dem Schulhaus und die katholische Schule. Die israelitische Gemeinde erbaute 1817 eine Synagoge (Untergasse 10), veräußerte sie aber 1920 an die Familie Häußer. Die Bevölkerung wuchs im Jahr 1811 auf 596 Einwohner. Zum Bestand Das Archivgut in der Gemeinde Nieder-Flörsheim versuchte man schon 1838 zu ordnen. Aus dem Schreiben des Kreisrats des Kreises Worms geht hervor, dass man Herrn Völker aus Wersau (Odenwald) zur Ordnung der Gemeinderegistratur von Nieder-Flörsheim beauftragt hatte (Nr. 0156, s. 13.03.1838). 1914 wurde vom Lehrer A. Trieb ein Aktenverzeichnis des Gemeindearchivs Nieder-Flörsheim angefertigt (s. Abt. 206 Nr. 99). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) behielten die beiden zusammengefaßten Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim zunächst (im Gegensatz zu allen anderen Gem. der VG, die ihre Unterlagen schon im Stadtarchiv Worms deponiert hatten) ihr Archivgut im Rathaus. Erst nach längeren Verhandlungen mit der Gemeinde 1998 wurde das wertvolle Archivgut nach Abschluss eines Depositalvertrags gemeinsam mit den Archivalien von Dalsheim durch die Gemeinde Flörsheim-Dalsheim an das Stadtarchiv übergeben. Das im Gegensatz zu vielen Nachbargemeinden in beiden Orten relativ ungestörte und reiche vor allem ältere Archivgut wurde im Keller der Ernst-Ludwig-Schule eingelagert, mit der Verzeichnung im Herbst 2009 für beide Gemeindearchive begonnen. Zunächst waren zuvor 2008 die Unterlagen gemäß der Reihenfolge des Registraturplans von 1908 aufgestellt worden; die Akten wurden 2009/10 zur Bearbeitung sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und dort bearbeitet. Die Laufzeit beginnt im Wesentlichen im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts und reicht im vorliegenden Bestand in der Regel bis 1945. Besonders erwähnenswert sind die Waldungen von Nieder-Flörsheim. Der Nieder-Flörsheimer Wald diente der Gemeinde als Einnahmequelle. Zahlreiche Holzversteigerungs- u. Abzählungsprotokolle befinden sich in den Urkunden zu den Rechnungen der Gemeindekasse. Aus Datenschutzgründen wurden nach Vorgabe des Landesarchivgesetzes 2 Akten mit Sperrvermerk für die Benutzung versehen. Der Bestand umfasst nach Abschluss der Neuverzeichnung (Sept. 2009 - April 2010) 759 Verzeichnungseinheiten (10.7.2012: 763), die in 162 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Kassationen wurden keine vorgenommen. Wegen der unterschiedlichen Aktenpläne wurde für die ab 1945 bis 1969 angelegten Akten der Gemeinde bis zu ihrer Fusion mit Dalsheim eine neue Abt. 242-N angelegt, die ergänzend heranzuziehen ist. Für Abt. 242 und 243 befindet sich am Bestand noch eine umfangreiche und noch ungesichtete Sammlung von Druckschriften, Gesetzen und anderer grauer Literatur, die einer Aussonderung und Erschließung bedürfte. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 35 Gesundheitsamt Worms -Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim -Abt. 180/10 Volksbank Worms-Wonnegau -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl -Abt. 241 Gemeindearchiv Dalsheim -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 KOßLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Festschrift der Provinz Rheinhessen zur Hundertjahrfeier 1816-1916, Mainz 1916 GALLÉ, Völker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln, 1992 KORB, Willi, Nieder-Flörsheim. Aus der Geschichte eines rheinhessischen Weindorfes. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier, Westhofen, 1968 Worms, April 2010 Magdalena Kiefel

Landratsamt Biberach
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/5 T 3 · Fonds · 1806-1958
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Vorbemerkung Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 kam die Reichsstadt Biberach und das Gebiet des Spitals Biberach mit den Orten Ahlen, Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Höfen, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Volkersheim sodann teilweise Röhrwangen, Warthausen, Winterreute, Ummendorf, Baltringen, 1/3 von Baustetten, Burgrieden und Oberholzheim an Baden, das daraus eine dem "oberen Fürstentum" zugeteilte Obervogtei Biberach errichtete, die sich in die Ratsvogtei (Stadtvogtei) und das Vogteiamt (Amtsvogtei) teilte. Aus dem Gebiet der Köster wurden, soweit sie dem Bezirk angehörten, die unmittelbaren Reichsgrafschaften Metternich-Ochsenhausen, Törring-Gutenzell, Waldbott-Bassenheim-Heggbach und teilweise Wartemberg-Rot und Sternberg-Schussenried gebildet und die Besitzungen des Klosters Salem dem Fürsten von Thurn und Taxis zugeteilt. Die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 brachte die Stadt Biberach und das Gebiet des Spitals an Württemberg und die unmittelbaren Reichsgrafschaften unter württembergische, die an der Iller gelegenen Herrschaften Erolzheim und Kellmünz aber unter bayerische Hoheit. Durch Staatsvertrag mit Bayern wurde das linke Illerufer wieder württembergisch. Zum Oberamt Biberach gehörten nach dem Staatshandbuch von 1807 und 1808 folgende Orte und Weiler: Biberach, Ahlen, Attenweiler, Aufhofen, Baltringen, Baustetten, Bühl, Bihlafingen, Bergerhausen, Birkendorf, Bronnen, Burgrieden, Donaustetten, Dorndorf, Hagenbuch, Häusern, Höfen, Holzheim, Hüttisheim, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Obersulmetingen, Rißegg, Röhrwangen, Steinberg, Stetten a. d. Rottum, Unterweiler, Volkersheim, Westerflach, Wiblingen, Winterreute. Daneben waren dem Oberamt unterstellt: die Patrimonialämter Achstetten, Bußmannshausen, Ellmannshausen, Hürbel, Groß- und Kleinlaupheim und Mittelbiberach und die Patrimonialobervogteiämter Heggbach, Schemmerberg, Sulmingen und Mistingen und Warthausen. Nach der Aufhebung der Patrimonialämter (1809) wurde mit den Orten Ochsenhausen, Bellamont, Berkheim, Erlenmoos, Gutenzell, Haslach, Horn-Fischbach, Hummertsried, Hürbel, Kirchberg, Kirchdorf, Maselheim, Edenbachen, Reinstetten, Ringschnait, Rot, Schönebürg, Spindelwag, Steinbach, Tannheim und Ummendorf das Oberamt Ochsenhausen gebildet. Dem Oberamt Biberach wurde das neu geschaffene Unteramt Wiblingen mit den Orten Wiblingen, Aufhofen, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Hüttisheim, Steinberg, Stetten an der Rottum, Unterweiler und die Burgvogtei Illerrieden unterstellt. Bereits nach einem Jahr wurde das Oberamt Ochsenhausen durch das Organisationsmanifest vom 27. Oktober 1810 wieder aufgehoben und als Unteramt dem Oberamt Biberach unterstellt. Gleichzeitig wurde das Unteramt Wiblingen zu einem Oberamt erhoben. Nach diesen umfangreichen Veränderungen, die das Oberamt verwaltungsmäßig der 11. Landvogtei, der "an der Donau", mit Sitz in Ulm unterstellten, gehörten zum Oberamt Biberach nachfolgende Gemeinden: Biberach, Äpfingen, Ahlen, Altheim, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bellament, Bergerhausen, Birkendorf, Birkenhard, Erlenmoos, Erolzheim, Füramoos, Gutenzell, Grodt, Höfen, Hürbel, Ingerkingen, Kirchberg an der Iller, Langenschemmern, Laupertshausen, Maselheim, Mettenberg, Mittelbiberach, Mittelbuch, Muttensweiler, Obersulmetingen, Ochsenhausen, Reinstetten, Reute, Ringschnait, Rißegg, Rottum, Schemmerberg, Steinhausen an der Rottum, Ummendorf, Unterdettingen, Untersulmetingen, Volkersheim, Warthausen, sowie das Thurn und Taxissche Amtsgericht und Amt Obersulmetingen. Das Unteramt Ochsenhausen wurde, wie alle Unterämter in Württemberg, durch das II. Organisationsedikt über die Oberamtsverfassung vom 31. Dezember 1818 aufgehoben. Durch das Gesetz über die Abänderung der Oberamtsbezirke vom 6. Juli 1842 kam Alberweiler vom Oberamt Ehingen und Stafflangen vom Oberamt Waldsee zum Oberamt Biberach. Folgende Umgemeindungen wurden durchgeführt: 1836 eine Bereinigung im Bereich der Gemeinden Dietmanns und Unterschwarzach, 1844 Winterreute von Ummendorf nach Ringschnait, 1846 Umbrechts von Hauerz nach Ellwangen, 1854 der Glaserhof von Gutenzell nach Oberbalzheim, 1861 die Holzmühle von Burgrieden nach Oberholzheim, 1864 Westerflach von Ingerkingen nach Untersulmetingen, 1933 der Halbertshof von Wain nach Unterbalzheim, 1933 Ziegolz von Dietmanns nach Unterschwarzach, 1933 Buch von Steinach (heute Kr. Ravensburg) nach Mühlhausen, 1951 Rindenmoos von Reute nach Rißegg. Folgende Eingemeindungen fanden statt: 1864 Birkendorf in die Stadt Biberach 1934 Bergerhausen in die Stadt Biberach 1934 Gemeinde Oberdorf nach Mittelbiberach, von dem sie 1899 abgelöst worden war, 1935 Gemeinde Hummertsried nach Mühlhausen. Steinhausen war bis 1892 mit Schussenried verbunden. Laupheim wurde 1869, Schussenried 1947 und Ochsenhausen 1950 zur Stadt erhoben. Nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April umfasst der Landkreis Biberach alle Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks mit Ausnahme von Volkersheim, das dem Landratsamt Ehingen zugeschieden wurde; er erhielt vom Kreis Laupheim die Gemeinden: Achstetten, Altheim, Baltringen, Baustetten, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Burgrieden, Bußmannshausen, Großschafhausen, Laupheim, Mietingen, Oberbalzheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot v. Laupheim, Schönenbürg, Schwendi, Sießen, Sinningen, Stetten, Sulmingen, Unterbalzheim, Wain und Walpertshofen; vom Kreis Leutkirch die Gemeinden: Berkheim, Ellwangen, Haslach, Kirchdorf, Rot an der Rot, Spindelwag und Tannheim; vom Kreis Waldsee die Gemeinden: Dietmanns, Eberhardzell, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt. Die nachstehend verzeichneten Akten wurden vom Landratsamt Biberach/Riß am 9. November 1948, 4. Februar 1949, 3. Oktober 1958 und 24. August 1959 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Die Ablieferungen 1948 und 1949 wurden bereits im Mai 1949 im Staatsarchiv nach dem Provenienzprinzip aufgestellt. Bei der Akzession von 1959 handelt es sich ausschließlich um Dampfkesselakten, die durch eine Ablieferung des Gewerbeaufsichtsamts Sigmaringen 1960 (Acc. 24/1960) einen weiteren Zuwachs erfuhren. Der vorliegende Bestand umfasst 847 Nummern in 23, 85 lfd. m. und die Zeitspanne von 1806-1950. Akten gleicher Provenienz aus früheren Ablieferungen für die Zeitspanne von 1806 bis etwa 1925 befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand F 155. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Regierungsinspektor Kungl, Reinschrift und Register fertigte Frau Kalkuhl. Sigmaringen, Januar 1966 Kungl Regierungsinspektor Nachtrag zum Vorwort Die Amtsversammlungsakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 54-64 und die Bauakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 387-477 wurden an das Kreisarchiv Biberach abgegeben. In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Juni 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet. Die Zitierweise des Bestandes lautet: Wü 65/5 T 3 Nr. [Bestellnummer] Inhalt und Bewertung Enthält: Deutsches Reich: Wahlen, Volksentscheide; König-Karl-Jubiläumsstiftung; Statistik; Oberamt und Amtskörperschaft: Personal und Besoldung, Unterbringung, Tagebücher, Oberamtspflege, Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, Oberamtssparkasse; Gemeinde: Ortsvorsteher, Gemeindebeamte, Gemeindekollegien, Gemeindebesitz, Bürgernutzen und -lasten, Gemeindevisitation, Ausgabe- und Einnahmeverwaltung, Haushaltspläne, Schuldenstand; Adel; Staatsangehörigkeit und Auswanderung; Auszeichnungen und Ehrungen; Deutsche im Ausland; Vermessungsbeamte und Markungsgrenzausgleichungen; Gewerbesteuer; Militärwesen: Erfassung, Wehrüberwachung, Quartierleistungen, Flurschäden, Sanitätswesen, Kriegbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Kriegsgräber, Kriegsfolgen, Requisitionen; Kirchen: Diakonat, Gottesdienst, Kirchen- und Pfarrhausbau, Einrichtung, Kirchenvermögen, Pfarrer, Mesner, Kirche und Staat, Kongregationen, Kirchenpflege, Stiftungen, Umlagen; freireligiöse Gemeinde; Volksschule: Lehrer und Besoldung, Schulhausbau; Arbeitsschulen; höhere Schulen; Armen-, Jugend und Wandererfürsorge; Fürsorge für Flüchtlinge und Vertriebene; Unterstützungen, Stiftungen, Spitäler; Wohltätigkeitsvereine; Arbeitslosigkeit und freiwilliger Arbeitsdienst; Beamte im Bauwesen; Feuerwehr; Land- und Forstwirtschaft: Feldbereinigung, Be- und Entwässerung, Feldwege, Überfahrts- und Trepprechte, Wässerung, Obstbau, landwirtschaftliche Vereine, Ortsviehversicherungsvereine, Güterhändler und Entschuldung, Waldwirtschaftspläne, landwirtschaftliche Arbeiter; Fluß- und Wasserpolizei: Flüsse, Gräben, Brücken, Brunnen, Dohlen; Straßen: Bau und Unterhaltung, Personal, Zwangsenteignungen, Schneebahnen; Gemeinde- und Sicherheitspolizei, Polizeistunde; politische Parteien; Beschlagnahme von Druckschriften; Zigeuner; Gesundheitspolizei: Ärzte, Geisteskranke, Totengräber, Leichenschau, Sanitätskolonne; Tierärzte; Gewerbe-, Handels- und Verkehrspolizei: Konzessionen, Mühlensachen, Dampfkessel; Alters- und Invalidenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; Hinrichtungen; Juden; Provenienz königlich taxissches gemeinschaftliches Amt Obersulmetingen betr. Schemmerberg.

Leichenpredigten
  1. Über Leichenpredigten: Leichenpredigten als Grabreden oder Predigten in der Kirche hat es schon im Mittelalter gegeben. Es finden sich Ansätze dazu bereits in der vorchristlichen Antike. Der Brauch, sie aufzuschreiben und später auch zu drucken, kam jedoch erst kurz nach der Reformation im lutherischen Protestantismus auf. Die katholische Kirche setzte - vor allem den üppigen - Leichenreden Verbote entgegen. Immerhin lassen sich auch für Zwinglianer, Calvinisten und Katholiken Leichenpredigten nachweisen, wenn auch in geringerem Umfang. Wegen des finanziellen Aufwandes wurden Leichenpredigten vor allem für wohlhabende Adelige und Bürger gedruckt. Blütezeit der gedruckten Leichenpredigten waren die Jahrzehnte vor dem 30jährigen Krieg und die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging der Brauch, Leichenpredigten zu drucken, stark zurück. Es gibt zwar auch noch Leichenpredigten aus dem 20. Jahrhundert, diese sind aber wesentlich schlichter als Exemplare aus der Blütezeit. Je nach Entstehungszeit, aber auch nach sozialer Stellung des Verstorbenen können die Leichenpredigten mehr oder weniger üppig ausfallen. Sie reichen vom einfachen Druckbogen mit maximal vier Seiten bis hin zum Groß-Folio-formatigen Band mit 200 oder mehr Seiten, ausstaffiert mit mehreren Kupferstichen, Noten und vielen unterschiedlichen Trauertexten. Zum Teil sind Leichenpredigten auch auf mehrere Bände aufgeteilt, z.B. die Epicedia oder auch nur bestimmte Epicedia separat gebunden. Solch üppige Schriften sind natürlich nur in der Blütezeit der Leichenpredigten und nur bei Personen aus hoher sozialer Stellung denkbar. Leichenpredigten enthalten unterschiedliche Bestandteile. Die eigentliche Leichenpredigt, also die Predigt bei der Bestattung, bildet den Kern der Schrift. Oft rankt sie sich um eine bestimmte Bibelstelle als Leitmotiv, die der Verstorbene selbst bestimmen konnte oder die einen Bezug zur Tätigkeit des Verstorbenen hat. Eine Schrift kann mehrere solcher Predigten enthalten, die bei der Bestattung, beim Trauergottesdienst oder bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten gehalten worden sein können. Vergleichsweise oft enthalten Leichenpredigten einen Lebenslauf des Verstorbenen (als "Personalia" oder "curriculum vitae" bezeichnet), der während der Feierlichkeiten verlesen wurde und die Person des Verstorbenen aus Pietätsgründen nicht allzu negativ schildern kann. Den dritten Bestandteil bilden die Epicedia, Trauergedichte von Verwandten, Freunden oder auch - bei Adeligen - höherrangigen Bediensteten. Aufwendige Kupferstiche - durchaus in Mehrzahl - können eine Leichenpredigt schmücken. Oft wird der Verstorbene mit einem Portrait abgebildet, manchmal auch in eine allegorische Darstellung eingebracht. Bei mehreren Kupferstichen kann der Trauerzug (= Leichenprozession) dargestellt sein oder der Sarg in verschiedenen Ansichten. Relativ selten sind Musikalien. Liedertexte von gesungenen Trauerliedern finden sich öfter, Noten solcher Lieder oder gar anderer Musikaufführungen bei Trauerfeierlichkeiten sind schon eine kostbare Rarität (vgl. das gesonderte Verzeichnis im Anhang). Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2098 Leichenpredigten. Ohne Berücksichtigung der Dubletten sind es 797 verschiedene Stücke. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, in Leichenpredigten zu Mitgliedern des Hauses Hohenlohe (188 Stück ohne Dubletten), in Leichenpredigten anderer Adeliger, die häufig entweder verwandt, verschwägert oder benachbart waren (332 Stück) und in Leichenpredigten von Bürgerlichen (277 Stück). Unter der letztgenannten Gruppe überwiegen Diener und sonstige Beschäftigte der verschiedenen hohenlohischen Häuser. Enthalten sind - allerdings mit einem eher geringen Anteil - auch andere Personalschriften, etwa Gedichte anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeiten oder eines Jubiläums, "Leichengedichte" (identisch mit Epicedia) und auch Schriften anlässlich von Feiern im Hohenlohischen anlässlich des Todes des Kaisers etc. Die Sammlung der Leichenpredigten stellt einen Selektbestand dar, der Material aus mehreren hohenlohischen Archiven vereint. Die Herkunft der einzelnen Leichenpredigten ist in der Regel nicht mehr ermittelbar. Naturgemäß muß man in den Leichenpredigten eine einschlägige Quelle zur Sepulkralkultur sehen. Nicht zuletzt wegen des oft enthaltenen Lebenslaufes sind sie auch für genealogische und andere Forschungen unentbehrlich. Die enthaltenen genealogischen Informationen sind durchaus zuverlässig, wenn auch die Wertungen in einer Leichenpredigt nicht zu negativ ausfallen können. Allgemeine Redensarten über Frömmigkeit, Lebenswandel und Tugenden des Verstorbenen sind dagegen nicht allzu wörtlich zu nehmen. Für die Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte sowie für die Theologie sind Leichenpredigten ebenfalls wertvolle Quellen, wie auch die Sozial- und Wirtschaftgeschichte sich ihnen zunehmend widmet. Die im vorliegenden Bestand gesammelten Leichenpredigten haben noch eine spezielle Bedeutung. Wegen der Lebensläufe von Grafen und Fürsten des Hauses Hohenlohe, ihren Frauen und Kindern und wegen enthaltener Kupferstichportraits sind sie wertvolle Quellen zur Geschichte des Hauses Hohenlohe. Auch Diener und andere Bedienstete hohenlohischer Höfe sind durch sie dokumentiert, wie auch befreundete, verwandte oder benachbarte Adelige. Die Materialien über Trauerfeierlichkeiten an hohenlohischen Höfen, die manche der gesammelten Leichenpredigten enthalten, berühren die hohenlohische Kulturgeschichte. Die Leichenpredigten lassen den sozialen Kreis erkennen, der in exponierter Weise an den Trauerfeierlichkeiten beteiligt war. Dadurch sind sie auch Quellen zu den Beziehungen zwischen den Adelshäusern oder über das Verhältnis von Dienern und Untertanen zu ihren Fürsten. Literatur: Rudolf Lenz: Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften, 3 Bde., Köln Wien 1975-1984, besonders: Rudolf Lenz: Gedruckte Leichenpredigten, Bd. 1, S. 36 ff. 2. Zur Bearbeitung des Bestandes: Im Rahmen eines auch Leichenpredigten anderer Archive und Bibliotheken umfassenden Projektes der Historischen Kommission wurden die Neuensteiner Leichenpredigten erstmals durch Dr. Elisabeth Zimmermann zwischen Sommer 1948 und Sommer 1949 verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Muster des Stollberg’schen Kataloges und war vergleichsweise detailliert. Das Ergebnis war eine Zettelkartei. Anfang der 70er Jahre (bei Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchiv in staatliche Verwaltung) lag diese Zettelkartei nur noch unvollständig vor. Der Bestand war erheblich in Unordnung geraten. In der Zwischenzeit waren noch weitere hohenlohische Archive nach Neuenstein verlagert worden, deren Leichenpredigten ebenfalls in die Sammlung zu integrieren waren. Der Umfang der Sammlung hatte dadurch nicht unerheblich zugenommen. 1987 begann der Angestellte Fritz Kempt unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Moegle-Hofacker eine Neuverzeichnung, die das gesamte vorliegende Material berücksichtigte. Die Titelaufnahmen konnten Kempt bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 1988 weitgehend fertig stellen. Die abschließenden Arbeiten einschließlich der Redaktion des Findbuches erfolgten durch den Unterzeichnenden im Winter 1994/95. Im vorliegenden Findbuch sind die Leichenpredigten nach folgendem Schema beschrieben. Oben rechts ist die für die Lagerung im Magazin maßgebliche Aushebenummer angegeben. Ist diese mit einem Stern () markiert, liegen mehrere Exemplare vor, die am Schluss der Beschreibung als Dubletten aufgeführt sind. Alternativ kann dann auch eine Dublette benutzt werden. Die Aushebenummer kann unterteilt sein, etwa in 6, 6 a und 6 b oder in 6.1 und 6.2. Bei einer solchen Nummernvergabe dürften in der Regel zwei zu einem Band zusammengebundene Leichenpredigten vorliegen. Fett hervorgehoben folgt der Aushebenummer die für die Anordnung im Findbuch maßgebliche Ordnungsnummer und dann der Name der verstorbenen Person als wichtigste Angabe, da hiernach die Einordnung der Leichenpredigt erfolgt. Soweit bekannt schließen in einem eigenen Block die "persönlichen Daten" an: Geburtsname, Geburtsdatum und Ort, + Sterbedatum und Ort, Daten zur Beisetzung, Heiratsdatum, Ehepartner, Ort der Eheschließung sowie Angaben über Stand, Beruf, Ämter sowie Mitgliedschaften. Der zweite Block enthält die Daten zur Leichenpredigt. Dazu gehören die Vorsignatur, alle Leichenpredigten im engeren Sinne (also Leichenpredigten beim Trauergottesdienst, bei der Bestattung sowie bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten) mit Angaben zum Verfasser und gegebenenfalls zum verwendeten Bibelzitat. Hier enthalten sind auch Angaben zu weiteren Bestandteilen der Leichenpredigt wie Personalia (Lebenslauf), Epicedia mit Angabe zu den Verfassern, Kupferstichen mit Bildbeschreibung, Maler und Stecher, Noten, Wappen und Angaben zum Druck sowie Umfang der Schrift. Am Schluss dieses Blockes können sich Hinweise auf Literatur (Autobiographien, Schriftenverzeichnisse etc.) befinden. Eventuell werden in einem dritten Block die Dubletten aufgeführt. Hierunter können Teildubletten fallen, d.h. Doppelstücke von Teilen (etwa bestimmter Epicedia) einer Leichenpredigt. Die Charakterisierung der an der Entstehung der Leichenpredigten beteiligten Personen, also der Verfasser von Predigten oder Epicedia oder der Künstler, ist in der Regel der Leichenpredigt entnommen und bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Abfassung. Die Bezeichnungen ihrer Funktionen konnten manchmal - vor allem im Teil I - modernisiert werden. Im zweiten Teil, der verschiedene Regionen des ehemaligen Reiches umfaßt, sind die Funktionsbezeichnungen oft so wie in der Leichenpredigt (also abgekürzt) wiedergegeben, da die Auflösung und Modernisierung zu große Spezialkenntnisse erfordert hätte. Die Ordnung der Leichenpredigten erfolgte nach den drei Gruppen: Hohenlohe, sonstige Adelige und Bürgerliche. Innerhalb dieser Gruppen ist das Namensalphabet maßgeblich. Die Einordnung wird durch den Namen bestimmt, den die Per son bei ihrem Tod führte. Verheiratete Töchter aus dem Hause Hohenlohe sind daher nicht mehr unter Hohenlohe zu suchen. Im Index werden solche Bezüge allerdings durch Verweise berücksichtigt. Bei Kaisern und Königen ist der Vorname für die Einordnung maßgeblich, für sonstige Adelige der Geschlechtsname. Die Ordnung des Findbuches kann aus mehreren Gründen nicht mit der Lagerungsordnung übereinstimmen. Einige Leichenpredigten sind mit anderen zu dicken Bänden zusammengebunden, das Format der Leichenpredigten wechselt zu oft. Die Sammlung ist außerdem für weitere Zugänge offen zu halten. Daher erfolgt die Lagerung im Magazin nach numerus currens. Für die richtige Aushebung einer gewünschten Leichenpredigt muss die Aushebenummer angegeben werden. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 90 Leichenpredigten" erhielt, umfaßt 2098 Bände in 17,5 lfd. m. Über Trauerfeierlichkeiten im Hauses Hohenlohe sind neben den Leichenpredigten auch die Akten in den einschlägigen Beständen zu Rate zu ziehen, die durchaus ebenfalls Leichenpredigten oder Teile davon enthalten können. Neuenstein, im Dezember 1996 Dr. Schiffer
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 2/3 · Fonds · 1868-1925
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Nachlaß Berthold von Fetzer wurde im Jahre 1965 von Frau Oberin i. R. Frau Friedel Schloßberger-Hoffmann, der Enkelin von Berthold von Fetzer, dem Hauptstaatsarchiv übergeben. Die damals von Frau Schloßberger-Hoffmann abgegebenen Druckschriften und Bücher (u. a. Drucksachen von Carl August und Berthold von Fetzer) wurden in die Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs eingereiht. Der Bestand enthält 40 Bände Tagebücher aus der Zeit 1868 bis 1925 (mit Lücken), fünf Bände Notizbücher der Jahre 1918 bis 1923 sowie drei Fotos, die Berthold von Fetzer darstellen. Von herausragendem Quellenwert sind die Eintragungen Fetzers über seine Tätigkeit als Hofarzt König Karls in den Jahren 1883, 1885 bis 1891 (Band 5-15). Leider fehlt der entsprechende Band über die Zeit April 1883 bis Februar 1885. Er wurde, wie aus dem Schriftwechsel mit Frau Schloßberger-Hoffmann hervorgeht, nicht an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Die in den Jahren 1883 und 1885 bis 1891, vor allem während der Winteraufenthalte des Königs in Südfrankreich und Italien, teilweise detailliert geführten Tagebücher enthalten zahlreiche Informationen über die Person König Karls, seine Krankheiten, seinen Tagesablauf und seine Haltung gegenüber den Personen seiner Umgebung - insbesondere gegenüber Königin Olga, Charles Woodcock (Baron de Savage), Wilhelm Freiherr von Spitzemberg und Julius Albert Freiherr von Griesinger. Gerade während der Winteraufenthalte im Süden wurde Fetzer fast täglich vom König konsultiert, während er in den übrigen Monaten, als der König in Stuttgart, Friedrichshafen oder Bebenhausen weilte, keinen so engen Kontakt zum König pflegte. Daneben geben die Tagebücher Band 5-15 auch interessante Einblicke in das Hofleben. Diese Tagebücher, welche die wichtigste Quelle über die letzten Jahre König Karls sind, wurden von Professor Dr. Paul Sauer für sein Buch "Regent mit mildem Zepter. König Karl von Württemberg" ausgewertet. Für die Tätigkeit Fetzers als Hofarzt unter König Wilhelm II. liegen dagegen bis auf ein Tagebuch (Band 17), das einige Angaben über Erkrankungen der Königin Charlotte enthält, keine vergleichbaren Eintragungen vor. Dies liegt wohl daran, daß Fetzer seltener von dem letzten württembergischen Königspaar konsultiert wurde und in dieser Zeit in erster Linie als Leiter der Medizinischen Abteilung des neugeschaffenen Karl-Olga-Krankenhauses in Stuttgart tätig war. Daher finden sich auch Eintragungen über Fetzers Arbeit im Karl-Olga-Krankenhaus und sein Verhältnis zu den dortigen Kollegen (Band 16, 18, 22, 25 und 26). Neben den Tagebüchern über das Hofleben verdienen auch die beiden Bände mit Eintragungen über Fetzers Wirken als Oberarzt beim Vierten Württembergischen Feldspital im Krieg 1870/71 (Band 1 und 2) Beachtung, in denen er über seine Tätigkeit in den Feldspitälern und im Reservespital Solitude - u. a. über die von ihm durchgeführten Operationen - berichtet. : Außer den genannten Einträgen Fetzers, die alle in irgendeiner Weise mit seiner Arbeit als Arzt in Verbindung stehen, finden sich natürlich in den Tagebüchern auch zahlreiche Angaben, die Hinweise auf sein Familienleben enthalten und Einblicke in die Persönlichkeit Fetzers, seine vielseitigen Interessen und politischen Einstellungen, geben. Neben den teilweise sehr ausführlichen Schilderungen seiner zahlreichen Reisen in Deutschland und ins europäische Ausland sind hier die Notizen und Kommentare zu seiner Lektüre aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaften. Literatur, Kunst bzw. Kunstgeschichte, Philosophie und Geschichte zu nennen. Auch finden sich häufig Berichte über Theater-, Opern- und Konzertbesuche sowie über Besichtigungen von Kunstausstellungen und Museen in den Tagebüchern. Sie vermitteln ein eindrucksvolles Bild eines typischen Bildungsbürgers der Kaiserzeit und sind daher für die Kultur-, Mentalitäts- und Sozialgeschichte von Belang. Die Schilderungen über seine Reisen und mehr noch die Notizen und Kommentare zu seiner Lektüre durchziehen - gleichsam wie ein roter Faden - fast alle seine Tagebücher, wobei sie in den Tagebüchern der Jahre 1913 bis 1925 (Band 27-40) - möglicherweise aus Mangel an berichtenswerten äußeren Erlebnissen Fetzers - breiten Raum einnehmen. Neben den Tagebüchern hat Fetzer in den Jahren 1918 bis 1923 zusätzlich reine Notizbücher mit Anmerkungen zu seiner Lektüre geführt (Band 41-45). Der Nachlaß Fetzer wurde im Sommer 1997 von den Archivinspektoranwärtern Nicole Schütz und Andre Kayser verzeichnet. Die Titelaufnahmen wurden von Archivoberinspektor Eberhard Merk im Herbst 1999 redigiert. Der Bestand umfaßt 46 Titelaufnahmen in 0,3 lfd. Metern. Stuttgart, im November 1999 Eberhard Merk

Fetzer, Berthold von
BArch, R 2301 · Fonds · 1822-1946
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

BArch, R 56-I · Fonds · 1933-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...

Reichsnährstand (Bestand)
BArch, R 16 · Fonds · (1913-) 1933-1945 (1947-1955)
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1933 nach Gleichschaltung der standespolitischen Interessenvertretungen als zwangsweiser Zusammenschluss aller in der Landwirtschaft und im Landhandel Beschäftigter, landwirtschaftliche Produkte weiterverarbeitender oder verteilender natürlicher und juristischer Personen einschließlich der landwirtschaftlichen Genossenschaften, Verbände und Vereinigungen zur "Betreuung" des Landvolkes gebildet; Kompetenzen vorwiegend auf dem Gebiet der Erzeugungs- und Absatzlenkung sowie der Preisregelung; organisiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit durch den Reichskanzler ernanntem Reichsbauernführer (Walther Darré, ab 1942 Backe) an der Spitze. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ins Bundesarchiv gelangt sind nur Restunterlagen der Reichsnährstandsverwaltung. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Sachakten des Stabsamtes bzw. Verwaltungsamtes durch Kriegseinwirkungen weitgehend vernichtet worden sind. Die Akten, die zum größten Teil aus dem Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau stammen sind mit mehreren Abgaben über das Bundesministerium für Ernaährung, Landwirtschaft und Forsten ins Bundesarchiv gelangt, ergänzt durch wenige Bände aus US-Rückgaben. Neben den wenigen Akten des Potsdamer Bestandes 36.03. erhielt der Bestand erheblichen Zuwachs durch die 2005 erfolgte Abgabe von ca. 18 000 Personalakten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Inhaltliche Charakterisierung: In der Masse umfasst das Registraturgut sog. Kreiswirtschaftsmappen (ca. 1000) mit Angaben über Zahl und Größe der bäuerlichen Betriebe, über Bodennutzung, Viehbestand und Erträge in den Kreisbauernschaften sowie in geringerem Umfange Generalakten des Verwaltungsamtes und des Stabsamtes der Zentrale des Reichsnährstandes zu folgenden Hauptsachbetreffen: Zusammenstellungen über die Ernährung und Landwirtschaft fremder Staaten, Filmeinsatz zu Werbezwecken, Rednerorganisation, Veröffentlichungen und Druckschriften 1933-1945, Allgemeine Verwaltung, Generaljustiziariat, Rechtsangelegenheiten 1934-1945, Rechts- und Dienstverhältnisse der im Reichsnährstand Beschäftigten, dabei auch personeller Aufbau in Österreich und Böhmen und Mähren 1894-1945, Ausbildungsrichtlinien, Prüfungsordnung 1935-1945, vermögensrechtliche Verhältnisse der Bediensteten, Versicherung, Stellenpläne 1901-1945, Rechts- und Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten 1934-1944, Tätigkeitsberichte der einzelne Landesbauernschaften v.a. der Landeshauptabteilungen I 1934-1941, Landarbeiterwohnungsbau 1935-1940, Betreuung von Frauen, Kindern und Jugendlichen auf dem Lande 1935-1944, Nachwuchsgewinnung und Berufserziehung; Arbeitseinsatz 1941-1945, Wirtschaft; Bewirtschaftung einzelner Produkte, Marktberichte 1933-1938, 1944-1947, Ernährungssicherung, dabei UK-Stellungen in den Betrieben der Ernährungswirtschaft 1935-1944 Überliefert sind darüber hinaus ca. 18000 Personalakten (zum Teil noch unerschlossen) Erschließungszustand: Findbuch (1981), Findkartei für den als 36.03 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrten Teilbestand (1961) Zitierweise: BArch, R 16/...

BArch, R 113 · Fonds · 1935-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

Schloifer, Otto (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Schloifer, O. · Fonds · 1893-1923
Part of Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Inahlt: Manuskripte, Tagebücher, Druckschriften, Karten und Fotos zur Kolonialgeschichte Besondere Hinweise: siehe auch Schloifer, Otto: Bana Uleia. Ein Lebenswerk in Mrika. Aus den Tagebüchern eines alten Kolonialpioniers, Berlin 1943. Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Schloifer, Otto
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Fonds · 1816-1971
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor