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Flugschriftensammlung bis 1945 (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 150 · Sammlung · 1813-1945 (-1947)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Der Bestand J 150 (Flugschriften - Sammlung) wurde in der Hauptsache aus Nachlässen und Stiftungen ehemaliger Offiziere, sowie aus anderen privaten Zuwendungen gebildet. Eine größere Anzahl Broschüren stammt aus der Sammelaktion für Feldbüchereien im Ersten Weltkrieg. Von einer Eingliederung dieser Schriften in die Handbücherei des Heeresarchivs wurde abgesehen, um die Übersichtlichkeit jener Bestände nicht zu erschweren. Schon aus diesem Grunde schien es ratsam, das Material in einer getrennten Sammlung übersichtlich zu gliedern und so der Forschung zugänglich zu machen. Mit dessen Sichtung hatte Generalmajor z. V. Sieglin im Februar 1939 begonnen. Der Aufbau und die Verzeichnung der Sammlung erfolgte im folgenden Jahr durch den Archivangestellten Martin. Da vielfach ein Verfasser oder Herausgeber nicht genannt ist, rechtfertigte sich die Gliederung der Flugschriften in Stichwortgruppen. In dem Verzeichnis sind auch solche Stichworte aufgeführt, für die noch keine Schriften vorliegen, in deren Gruppen aber ein Zugang erwartet werden kann. Ebenso sind aus diesem Grunde in der fortlaufenden Nummernfolge Lücken, deren Schließung von der späteren Verwendung neuer Stichwörter abhängt. Die alphabetische Reihenfolge konnte im Verzeichnis somit aufrechterhalten werden. Die Verzeichnung erfolgte in der Bibliotheksdatenbank Allegro. Der Bestand ist sowohl mit dem Bibliotheksprogramm als auch über das Online-Findbuch recherchierbar. Inhalt und Bewertung Im wesentlichen enthält die Sammlung staats- und wehrpolitische Schriften aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit, besonders reichlich vorhanden ist Material über Fragen der Kriegsschuld und Kriegsursachen, über Ernährungs- und Rohstofffragen im Kriege und schließlich über den Versailler Friedensvertrag und seine Auswirkungen und Folgen. Ebenso hat die psychische und moralische Haltung der deutschen Bevölkerung in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in der Sammlung seinen Niederschlag gefunden. Stark vertreten ist ferner das Abrüstungsproblem bis in die Zeit der nationalsozialistischen Wehrfreiheit und die Frage der Sicherheit in den Siegerstaaten. In größerem Umfang sind auch Schriften der Alliierten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges vorhanden. Es handelt sich hier meist um Flugblätter, die über den Schützengräben abgeworfen wurden. Unter den fremdsprachigen Schriften befinden sich solche, die im Auftrag des auswärtigen Amtes in Berlin herausgegeben und in arabischer oder türkischer Sprache geschrieben sind. Es befindet sich in der Sammlung auch Material über den nationalsozialistischen Staat, Propagandaschriften und die damaligen Ereignisse. Bei der Sammlung handelt es sich hauptsächlich um Broschüren und Blätter mit Massenverbreitung. Jedoch fehlen keineswegs Schriften allgemeingeschichtlichen, wehrwissenschaftlichen und kulturellen Inhalts, soweit deren äußere Aufmachung eine Eingliederung in die Flugschriften - Sammlung zweckmäßig erscheinen ließ. Aus denselben Erwägungen heraus wurden einzelne Zeitschriften und Zeitungen soweit sie lückenhaft vorhanden waren, in die Sammlung aufgenommen. Zu diesen am meisten vertretenen Zeitschriften zählen die "Süddeutschen Monatshefte" (vielfach mit Randbemerkungen des württembergischen Generals Gerold von Gleich versehen) und die von dem nationalliberalen Publizisten Ernst Jäckh im Ersten Weltkrieg herausgegebenen "Deutschen Flugschriften". Ebenso fand die von General Ludendorff herausgegebene Wochenschrift "Am heiligen Quell Deutscher Kraft" Aufnahme. Für kriegs- und militärwissenschaftliche Forschungszwecke und die Behandlung historisch-politischer Fragen der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, besonders über Deutschlands politische Situation und seinen Kampf um die Gleichberechtigung, können die in Betracht kommenden Schriften durchaus als Quellenmaterial verwendet werden. Während des Zweiten Weltkrieg war der Bestand auf Schloß Neuenstein ausgelagert. Nach Rückführung der Flugschriften - Sammlung wurde festgestellt, daß die Sammlung am Verlagerungsort von unbekannter Seite durchstöbert worden und in Unordnung geraten war. Bei der dadurch erforderlichen Neuordnung ergaben sich neben dem Verlust einer Anzahl von Flugschriften gewisse Mängel, welche eine Änderung in der bisherigen Anordnung notwendig erscheinen ließen. So wurden zwecks Vereinfachung und zur Erzielung einer besseren Übersicht, soweit angängig, einzelne Sparten, besonders der unter "Weltkrieg" verzeichneten Flugschriften wie über "Ernährung, Finanzen etc." aufgelöst und unter die entsprechenden Stichworte der allgemeinen Sammlung aufgenommen, um so mehr als die Trennung von Anfang an nicht immer streng durchgeführt worden war und deshalb zahlreiche Veröffentlichungen, welche sich auf den Ersten Weltkrieg bezogen, bereits im allgemeinen Stichwortverzeichnis eingereiht waren. Der Bestand ist auch über den Bibliothekskatalog des Hauptstaatsarchivs Stuttgart nachgewiesen.

Literatur und Zeitungsartikel
BArch, RM 16/43 · Akt(e) · 1908-1909
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Paul Rohrbach: Deutsch-Chinesische Studien Tsingtau, in : Sonderabdruck aus den Preußischen Jahrbüchern, hg. von Hans Delbrück, Band 134, 2./3. Heft, Berlin 1908 H. Graf Schlieffen: Politisches Wetterleuchten in Ostasien, in: März, Halbmonatsschrift für deutsche Kultur, hg. von Ludwig Thoma u. a., 3. Jahrgang, 1. Februarheft, München 1909, S. 168 - 173 Die Zukunft, hg. von Maximilian Harden, XVII. Jahrgang, Heft Nr. 10, 05. Dez. 1908, Otto Corbach: Fort aus Kiautschau, in: Das Blaubuch. Wochenschrift, h.g. von H. Ilgenstein, IV. Jahrgang, Heft Nr. 6, 1909, S. 135 - 145 Johannes Leonhart: Kiautschou, in: Fortschritt. Halbmonatsschrift für Politik, Wirtschaft und Marinefragen, hg. von Johannes Leonhart, 2. Jahrgang, Heft 24, Kiel den 15. Dez. 1908, S. 699 - 702

Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

Reichskulturkammer/Zentrale (Bestand)
BArch, R 56-I · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...

Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

Togo: Bd. 3
BArch, N 2345/78 · Akt(e) · 1889 - 1900
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Druckschriften und Presseberichte Enthält u.a.: "Kolonisation des Togogebietes. Ein Beitrag zur Lösung der sozialen Frage", Kraus, Josef, München, 1894 "Togo im Jahre 1898/99", in: "Globus. Illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde", Band LXXVII, Nr. 13, 7. Apr. 1900 Krause, Gottlob Adolf: "Einige Stimmen über den Sklavenhandel in Togo", Berlin, 1899

Verschiedene Angelegenheiten
BArch, N 30/44 · Akt(e) · 1915-1918 und o.Dat.
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Inhaltsangabe der Schrift "Unsere Südsee", o.Dat.; "Die Auslandspresse über den Nationalitätenkongreß in Lausanne (vom 27. - 30. Juni)", o.Dat.; Piotr Pawel Kasprzycki: "Die Nationalitätenfrage und der Völkerkrieg", Aug. 1915; Dr. von Glasenapp: "Deutschlands wirtschaftliche und finanzielle Kraft", 1915; Graf J. v. Korwin-Milewski: "Zurück zum Dreikaiserbund", o.Dat. (ca. 1916); Promemoria betr. zwei in den Züricher Neuesten Nachrichten vom 9./10. Feb. erschienene Artikel über eine eventuelle Friedensvermittlung der neutralen Staaten und territoriale Wiederherstellung des Status quo ante bellum, März 1916; Prof. Eduard Meyer: "Denkschrift betr. die deutsche Kriegssituation nach dem Eintritt Amerikas in den Krieg" (Druck), 25. Apr. 1916; Generallandschaftsdirektor Kapp "Die nationalen Kreise und der Reichskanzler", 20. Mai 1916; v. Estorff: "Das deutsche Offizier-Korps in der Zukunft", 1. Aug. 1916; Mitteilungen des "Unabhängigen Ausschusses für einen Deutschen Frieden" (Aufruf), 23. Aug. 1916; Hauptmann Ulrich: "Deutschlands wirtschaftliche Widerstandskraft und Deutschlands Finanzkraft" (Druck), 10. März 1917; Richard Pretzell und Dr. Otto Hellmut Hopfen: Denkschrift betr. Gründung der Neudeutschen Verlags- und Treuhandgesellschaft, Berlin, zur Gesundung des deutschen Pressewesens.- Schilderung der derzeitigen Mißstände in Deutschland, 27. Apr. 1917; "Das Wirtschaftsleben während der Kriegszeit", hrsg. vom Bankhaus Gebr. Arnhold (Druck), 28. Apr. 1917; Denkschrift des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute "Zur Einverleibung der französisch-lothringischen Eisenerzbecken in das Deutsche Reichsgebiet" (Druck), Dez. 1917; "Die staatsrechtliche Stellung des Thronfolgers", hrsg. vom Hauptquartier der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz, Charleville (Druck), 1. Jan. 1918; Aufzeichnung über völkerrechtliche Schutzverträge (übersandt von H. Hatzfeldt mit Schreiben vom 23. März 1918) Wilhelm Hall-Halfen: "Eine für Alle! Umstürzendes Finanzprojekt zur Tilgung der Kriegsschulden" (Druck), März 1918