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Direktorium des Dreisamkreises (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 66/1 · Bestand · (1629-) 1809-1832 (-1864)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen

Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...