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Geheimes Kabinett (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 60 · Bestand · 1803-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Am 25. Oktober 1848 beauftragte das Großherzogliche Geheime Kabinett den Kanzleirat Ludwig vom Generallandesarchiv mit der Ordnung der in der Registratur des Kabinetts vorhandenen Akten, wobei "diejenigen Papiere, welche zur Aufbewahrung in dem Generallandesarchiv oder in den Registraturen der verschiedenen Ministerien sich eignen, dahin verabfolgt werden sollten". Er fand die Akten, die bis in die erste Regierungsperiode des Markgrafen Karl Friedrich zurückreichten, "in sieben überfüllten Kästen" vor. Kanzleirat Ludwig schied die Akten in vier Hauptteile: a) Akten für die ältere und b) Akten für die laufende Registratur des Kabinetts c) Akten für das Großh. Haus- und Familienarchiv d) Akten für das Großh. Staatsarchiv Im Jahr 1860 waren diese Ordnungsarbeiten beendet und die unter c) und d) genannten Akten schon 1850 dem Generallandesarchiv eingeliefert worden. In den Jahren 1879, 1881, 1882 und 1885 erfolgten weitere Einlieferungen. Soweit diese Akten nicht dem Familienarchiv einverleibt oder den verschiedenen Beständen des Generallandesarchivs zugewiesen wurden, erfolgte die Aufbewahrung in einem besonderen Schrank. Bei der Einteilung der Bestände des Generallandesarchivs in Reposituren im Jahr 1888 erhielten die vom Geheimen Kabinett eingelieferten Akten die Repositur II, 2. Trotzdem behielt man bei den Einlieferungen von 1891, 1907 und 1908 das bisher geübte Aufteilungsverfahren bei. Mit der Aufhebung des Geheimen Kabinetts im Jahr 1919 kam fast die ganze die verbliebene Registratur in das Generallandesarchiv. Das Badische Ministerium des Auswärtigen behielt nur diejenigen Akten zurück, die es zur Fortführung der Geschäfte der Ordenskanzlei benötigte; diese Akten befinden sich jetzt in Bestand 233 Staatsministerium. Einzelne Einlieferungsverzeichnisse finden sich teils in GLA 68/778 und teils in GLA 450/403 bzw. 1200. Das vorliegende Findmittel entstand 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. 2009 wurde es mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Dabei mussten nach den Anforderungen von Scope-Archiv vor allem zahlreiche Sammeltitelaufnahmen aufgelöst werden. Die Einzeltitel und die Differenzierung nach Einzellaufzeiten und inhaltlichen Abweichungen ließ jedoch z.T. sehr umfangreiche Rubriken entstehen, bei denen die chronologische Reihung nicht mehr klar erkennbar ist. Konsequent wäre die weitere Untergliederung gewesen; als grundsätzlicher Eingriff in Ordnung und Rubrikenfolge war dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht zu leisten. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte: Eine Kabinettsregierung im eigentlichen Sinn, wie sie etwa in Preußen bestand, hat es in Baden kaum jemals gegeben. das Regierungssystem des Markgrafen Karl Wilhelm, das allenfalls als Kabinettsregierung bezeichnet werden könnte, fand unter seinem Enkel keine Fortsetzung. Markgraf Karl Friedrich begründete im Jahr 1783 das Geheime Kabinett, das nur einen Ausschuß aus dem Geheimen Rat bildete und mit der gleichnamigen preußischen Einrichtung nicht vergleichbar war. Gleichzeitig mit der Aufhebung des Geheimrats-Kollegiums im Jahr 1808 und der Aufteilung der Zentralverwaltung in fünf Ministerial-Departements bestimmte der Großherzog: "Um Unsere höchste Person bilden Wir einen Kabinetsrath" (Regierungsblatt 1808 S. 187). Dieses Kabinett zählte zu den Oberen Staatsbehörden und erhielt folgenden Geschäftskreis zugewiesen: 1. Bearbeitung aller an den Großherzog gerichteten Schreiben 2. "Alle Systematica, wodurch die allgemeine Verfassungs- und Verwaltungs- und Grundsätze festgesetzt und vorgeschrieben werden" 3. Alle Familien- und Hausangelegenheiten 4. Alle Hof-, Ordens- und Zivil-Uniformsangelegenheiten 5. Alles Hof- und Staatszeremoniell 6. Die Direktion des Generallandesarchivs 7. Aufsicht und Leitung des jährlich zu publizierenden Staatshandbuches 8. Die Angelegenheiten der dem Hof angehörigen Kunstanstalten (= Reg. Bl. 1808 S.193). Aber schon im folgenden Jahr wurde infolge des Organisationsedikts vom 26. November 1809 dieses "Kabinettsministerium" als besonderes Departement wieder aufgehoben. Der "Cabinets Minister" blieb " das Organ, durch welches die Anträge der Ministerien an Uns und Unsere Entschließung an sie gehe" (= Reg. Bl. 1809 S. 397). Am 21. September 1811 ernannte der Großherzog die Staatsräte Brauer, Hofer und Wielandt zu Geheimen Kabinettsräten, den Legationsrat Ring zum Geheimen Expeditionsrat und den Expeditor Weiß zum Geheimen Kabinettssekretär (= Reg. Bl. 1811 S. 108). Die damit geschaffenen "Geheimen Cabinets-Referate" wurden am 15. Juni 1817 aufgehoben. Für die im Geheimen Kabinett zu bearbeitenden Gegenstände wurde ein Staatssekretär bestellt, der zugleich Mitglied des Staatsministeriums und des Staatsrats wurde (= Reg. Bl. 1817 S.65). So hat das Geheime Kabinett seine 1808 intendierte zentrale Bedeutung früh wieder verloren; übrig blieb die Rolle eines Sekretariats für die persönlichen Regierungshandlungen des Landesherren. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Geheime Kabinett aus einem Vorstand, einem Registrator und einem Kanzlisten. Nachdem am 24. Mai 1854 für die Besorgung der Hofverwaltungsangelegenheiten ein eigenes Hofsekretariat errichtet worden war (= Reg. Bl. 1854 S. 256), bearbeitete das Geheime Kabinett: 1. Erledigung aller an den Großherzog unmittelbar gerichteten Vorstellungen, Beschwerden, Gesuche und sonstige Eingaben, soweit dieselben nicht zum Geschäftskreise von Hofstellen gehörten und nicht reine Unterstützungssachen waren; 2. Ausfertigung höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung; 3. Ernennung zu Oberhof- und Hofchargen; 4. Entwerfung höchster Handschreiben; 5. Geschäfte des Ordenssekretariats. Am 14. April 1919 ordnete das Staatsministerium die Aufhebung des Geheimen Kabinetts an. Die Abwicklung der Geschäfte der Ordenskanzlei übernahm das Ministerium des Auswärtigen (= Gesetz- und Verordnungsblatt 1919 S. 245). Zum Inhalt: Der Bestand deckt mit seinen Rubriken zwar fast alle Bereiche von Politik, Wirtschaft, Kultur, Konfessionen, Hof und Militär ab, enthält aber vielfach Überlieferung, die sich inhaltsreicher und vollständiger bei den jeweiligen Fachbehörden wiederfindet. Wegen der vielen eigenhändigen, mit Bleistift geschriebenen Konzepte Großherzog Friedrichs I. nimmt er unter dem Hofschriftgut trotzdem einen zentralen Platz ein. Da es sich bei den Immediatgesuchen meist um Unterstützungsanliegen, Geschenke, Adressen u.ä. handelt, sind hier zahlreiche Künstler, Literaten und Vereine vertreten. Julius Kastner 1964 / Hansmartin Schwarzmaier 1991 Konrad Krimm 2009

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 521 · Bestand · 1831-1962 (-1984)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Die Kislauer Haftanstalten: Die Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Jagd- und Lustschlosses der Speyerer Fürstbischöfe in Kislau dienten seit dem Anfall der rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Speyer an Baden der Unterbringung verschiedenster staatlicher Anstalten, die teilweise zeitlich parallel nebeneinander in verschiedenen Gebäuden auf dem Schlossgelände bestanden: als Gefängnis (u.a. für Revolutionsteilnehmer 1848/49, Außenstelle der Festung Rastatt), Verwahranstalt für Frauen und Männer, Arbeitshaus für sozial randständige Männer, Lazarett und Kriegsgefangenenlager im Ersten Weltkrieg, Außenstelle für Frauen der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, Durchgangslager für ehemalige französische Fremdenlegionäre, Flüchtlingslager nach 1945 und Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bis heute. Vor allem aber ist das Kislauer Schloss bis heute verbunden mit der Rolle, die der Ort in der Zeit des "Dritten Reichs" spielte, als dort ein Schutzhaftlager und ein Konzentrationslager für politische Häftlinge untergabracht waren. Bekannte politische Häftlinge in der Zeit des Nationalsozialismus waren z.B. Adam Remmele, Christian Stock und Ludwig Marum, der als offenbar einziger Häftling in Kislau ermordet wurde. Dokumentiert sind in den Kislauer Gefangenenakten aus der Zeit des Nationalsozialismus neben Marum allerdings noch einzelne weitere, anscheinend aber "natürliche" Todesfälle. In der NS-Zeit war Kislau für viele Gefangene Durchgangsstation auf ihrem Weg in andere Lager, insbesondere von/nach Hinzert (SS-Sonderlager), Dachau (Konzentrationslager) und in die Emslandlager (v.a. Wehrmachtangehörige). Während des Zweiten Weltkriegs stammten viele Häftlinge aus dem Ausland; es handelte sich um osteuropäische Fremdarbeiter oder Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten in Westeuropa. Bearbeitung: Die im Bestand 521 überlieferten Gefangenenakten bildeten bis 2015 die Teilbestände 521 Zugang 1982-48 und 521 Zugang 2003-57. Die Akten sind schwerpunktmäßig in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden und betreffen folgende Kislauer Einrichtungen: - Arbeitshaus - Schutzhaftlager/Konzentrationslager/Bewahrungslager - Strafgefängnis - Durchgangslager für Fremdenlegionäre. Einziges Findmittel zu den Akten des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 war bis 2015 eine maschinenschriftliche Auflistung mit Namen und Geburtsdaten, ergänzt um handschriftliche Nachträge. Diese Liste umfasste - dem Anspruch nach - die vorhandenen Akten und einen Teil der Karteikarten der Gefangenenkartei. Nicht festgehalten waren die Inhaftierungsgründe, Herkunftsorte, Aktenlaufzeiten und vor allem die Namen der Einrichtungen, in denen die Betroffenen untergebracht waren. Gezielte und kombinierte Recherchen z.B. nach namentlich vorab nicht bekannten Schutzhäftlingen, nach zeittypischen Straftatbeständen wie z.B. Wehrkraftzersetzung, Arbeitsverweigerung, verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen oder nach Heimatorten u. dgl. waren so nicht möglich. Zudem gab es, wie sich im Zuge der Bearbeitung zeigte, in der Liste nicht enhaltene unverzeichnete Akten, die zwischen den übrigen lagen. Der nur wenige Aktenhefte umfassende Teilbestand 521 Zugang 2003-57 war gänzlich unverzeichnet. Zu Beginn der Erschließungsarbeiten war geplant, das fertige Findmittel nach Anstalten, z.B. Konzentrationslager Kislau, Arbeitshaus Kislau usw. zu strukturieren und innerhalb dieser Gruppen nach Namensalphabet. Das erwies sich als unmöglich, weil viele Häftlinge innerhalb des Kislauer Lagerkomplexes umquartiert worden sind oder weil, vor allem bei sehr vielen kurzzeitig Inhaftierten (v.a. Schubhäftlinge), diese Angaben fehlten, so dass eindeutige Zuordnungen sehr oft nicht möglich waren. Eine besondere Schwierigkeit lag zudem darin, dass die Kislauer Haftanstalten offenbar keine eigenen Verwaltungen hatten, wie man anhand der Eingangsstempel, Briefköpfe und Adressangaben in den Akten erkennen kann. In welcher Anstalt jemand war, ist an den Akten selber nicht immer sicher erkennbar und hätte anhand der Parallelüberlieferung in den konkreten Einzelfällen (z.B. Kislauer Gefangenenbücher, Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Wiedergutmachungsakten) eingehend recherchiert und verifiziert werden müssen. Zumindest aber sind nun im vorliegenden Online-Findmittel die vorgenannten Teilanstalten durch Volltextsuche ermittelbar. In die Einzelverzeichnung einbezogen wurden die Karteikarten der Gefangenenkartei. Diese Karteikarten sind ca. 1933-1938 geführt worden und beinhalten wichtige personenbezogene Grundangaben: Geburtsdaten, Herkunftsorte, Inhaftierungsgründe, Haftorte u.a.m. Oft sind diese Karteikarten der einzige verbliebene Nachweis über die Inhaftierung eines Menschen aus politischen Gründen in Kislau. Karten, zu denen während der Verzeichnungsarbeit Akten ermittelt werden konnten, wurden diesen zugeordnet, wurden also nicht eigens verzeichnet, um Doppelarbeit zu vermeiden. Von der Einzelverzeichnung ausgenommen wurde die Abrechnungskartei, die die Jahre ca. 1935-1944 umfasst. Diese Abrechungskartei enthält Übersichten der Ein- und Auszahlungen von persönlichen Geldmitteln der Gefangenen. Nähere Angaben zu den Gefangenen sind daraus nicht ersichtlich, so dass eine gruppenweise Verzeichnung der Abrechnungskartei ausreichend erschien. Die alten Bestellnummern in der Aktenliste des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 mit rund 8500 Nummern wurden beibehalten, um so weit wie möglich auf eine Konkordanz verzichten zu können. Dementsprechend blieben die vorgefunden wenigen Lücken in der Nummernfolge sowie einzelne Ableitungen ("a-Nummern") erhalten. Dagegen erhielten die Karteikarten und die unsigniert gewesenen Akten aus dem Teilbestand 521 Zugang 2003-57 neue Bestellnummern, die durch Fortzählung gebildet wurden. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Borgstedt, Angela: Das nordbadische Kislau - Konzentrationslager, Arbeitshaus und Durchgangslager für Fremdenlegionäre, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.): Herrschaft und Gewalt. Frühe Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 2001, S. 217-229.

Landtag, II. Kammer (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 231 · Bestand · 1816-1939; Fotos: Ende 19. Jahrhundert - ca. 1934
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die badische Verfassung von 1818 hatte ein parlamentarisches Zwei-Kammer-System geschaffen. Im Gegensatz zu den in der ersten Kammer versammelten Ständevertretern wurden die Volksvertreter der zweiten Kammer durch allgemeine Wahlen bestimmt, bei denen die Masse der Bürger ihre Stimme abgeben konnte. Die politischen Debatten im Karlsruher Ständehaus sollten beim Aufschwung der liberalen Bewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen. 1904 wurde das direkte Wahlrecht für die zweite Kammer eingeführt. Mit dem Ende der konstitutionellen Monarchie verschwand dann auch die erste Kammer des Landtages. Die badische Verfassung von 1919 beseitigte das Klassenwahlrecht und führte das Frauenstimmrecht ein. Am 30.1.1934 fand die Geschichte des Badischen Landtages mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die Aufhebung der Volksvertretungen der Länder nach 115 Jahren ihr Ende. Das Archiv des Landtages wurde in den Jahren 1934 und 1942 an das Generallandesarchiv abgeliefert, die Fotos der Abgeordneten 1943. Diese Fotos befinden sich unter der Rubrik Nr. 40k Ständemitglieder. Die Protokolle und Rechnungen der ersten und zweiten Kammer sind im Bestand 231 zusammengefaßt. Einen großen Umfang nehmen die teils alphabetisch, teils chronologisch geordneten Petitionen der Bevölkerung an ihre Abgeordneten ein. Die vorliegende Kartei wurde 2009 mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert und anschließend von Herrn Michael Bock redigiert. Karlsruhe, im Oktober 2009 Dr. Rainer Brüning