Aus: Hamburger Morgenpost vom 3.4.2003. Online-Dokument. Quelle: http://archiv.mopo.de/
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.
Bestandsgeschichte: Das Familienarchiv Schleiermacher wurde nach längeren Vorverhandlungen von Eigentümer Karl Schleiermacher in Aschau im Juni 2012 im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt deponiert (AZB 48/2012). Im August 2013 wurden noch zwei Handschriften nachgeliefert (AZB 76/2013). Findmittel: (1) Online-Datenbank HADIS (2) DV-Findbuchausdruck mit Vorbemerkung, Kurzbiografien und Indices, von Eva Haberkorn Referent: Rainer Maaß, Eva Haberkorn Bearbeiter: Eva Haberkorn
Enthält u.a.: Denkschrift des deutschen Konsulats für die Südseeinseln über die Munizipalität von Apia, 27. Nov. 1883 Municipality of Apia. Municipal Regulations 1881
Die Kislauer Haftanstalten: Die Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Jagd- und Lustschlosses der Speyerer Fürstbischöfe in Kislau dienten seit dem Anfall der rechtsrheinischen Teile des Hochstifts Speyer an Baden der Unterbringung verschiedenster staatlicher Anstalten, die teilweise zeitlich parallel nebeneinander in verschiedenen Gebäuden auf dem Schlossgelände bestanden: als Gefängnis (u.a. für Revolutionsteilnehmer 1848/49, Außenstelle der Festung Rastatt), Verwahranstalt für Frauen und Männer, Arbeitshaus für sozial randständige Männer, Lazarett und Kriegsgefangenenlager im Ersten Weltkrieg, Außenstelle für Frauen der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, Durchgangslager für ehemalige französische Fremdenlegionäre, Flüchtlingslager nach 1945 und Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bis heute. Vor allem aber ist das Kislauer Schloss bis heute verbunden mit der Rolle, die der Ort in der Zeit des "Dritten Reichs" spielte, als dort ein Schutzhaftlager und ein Konzentrationslager für politische Häftlinge untergabracht waren. Bekannte politische Häftlinge in der Zeit des Nationalsozialismus waren z.B. Adam Remmele, Christian Stock und Ludwig Marum, der als offenbar einziger Häftling in Kislau ermordet wurde. Dokumentiert sind in den Kislauer Gefangenenakten aus der Zeit des Nationalsozialismus neben Marum allerdings noch einzelne weitere, anscheinend aber "natürliche" Todesfälle. In der NS-Zeit war Kislau für viele Gefangene Durchgangsstation auf ihrem Weg in andere Lager, insbesondere von/nach Hinzert (SS-Sonderlager), Dachau (Konzentrationslager) und in die Emslandlager (v.a. Wehrmachtangehörige). Während des Zweiten Weltkriegs stammten viele Häftlinge aus dem Ausland; es handelte sich um osteuropäische Fremdarbeiter oder Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten in Westeuropa. Bearbeitung: Die im Bestand 521 überlieferten Gefangenenakten bildeten bis 2015 die Teilbestände 521 Zugang 1982-48 und 521 Zugang 2003-57. Die Akten sind schwerpunktmäßig in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden und betreffen folgende Kislauer Einrichtungen: - Arbeitshaus - Schutzhaftlager/Konzentrationslager/Bewahrungslager - Strafgefängnis - Durchgangslager für Fremdenlegionäre. Einziges Findmittel zu den Akten des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 war bis 2015 eine maschinenschriftliche Auflistung mit Namen und Geburtsdaten, ergänzt um handschriftliche Nachträge. Diese Liste umfasste - dem Anspruch nach - die vorhandenen Akten und einen Teil der Karteikarten der Gefangenenkartei. Nicht festgehalten waren die Inhaftierungsgründe, Herkunftsorte, Aktenlaufzeiten und vor allem die Namen der Einrichtungen, in denen die Betroffenen untergebracht waren. Gezielte und kombinierte Recherchen z.B. nach namentlich vorab nicht bekannten Schutzhäftlingen, nach zeittypischen Straftatbeständen wie z.B. Wehrkraftzersetzung, Arbeitsverweigerung, verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen oder nach Heimatorten u. dgl. waren so nicht möglich. Zudem gab es, wie sich im Zuge der Bearbeitung zeigte, in der Liste nicht enhaltene unverzeichnete Akten, die zwischen den übrigen lagen. Der nur wenige Aktenhefte umfassende Teilbestand 521 Zugang 2003-57 war gänzlich unverzeichnet. Zu Beginn der Erschließungsarbeiten war geplant, das fertige Findmittel nach Anstalten, z.B. Konzentrationslager Kislau, Arbeitshaus Kislau usw. zu strukturieren und innerhalb dieser Gruppen nach Namensalphabet. Das erwies sich als unmöglich, weil viele Häftlinge innerhalb des Kislauer Lagerkomplexes umquartiert worden sind oder weil, vor allem bei sehr vielen kurzzeitig Inhaftierten (v.a. Schubhäftlinge), diese Angaben fehlten, so dass eindeutige Zuordnungen sehr oft nicht möglich waren. Eine besondere Schwierigkeit lag zudem darin, dass die Kislauer Haftanstalten offenbar keine eigenen Verwaltungen hatten, wie man anhand der Eingangsstempel, Briefköpfe und Adressangaben in den Akten erkennen kann. In welcher Anstalt jemand war, ist an den Akten selber nicht immer sicher erkennbar und hätte anhand der Parallelüberlieferung in den konkreten Einzelfällen (z.B. Kislauer Gefangenenbücher, Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Wiedergutmachungsakten) eingehend recherchiert und verifiziert werden müssen. Zumindest aber sind nun im vorliegenden Online-Findmittel die vorgenannten Teilanstalten durch Volltextsuche ermittelbar. In die Einzelverzeichnung einbezogen wurden die Karteikarten der Gefangenenkartei. Diese Karteikarten sind ca. 1933-1938 geführt worden und beinhalten wichtige personenbezogene Grundangaben: Geburtsdaten, Herkunftsorte, Inhaftierungsgründe, Haftorte u.a.m. Oft sind diese Karteikarten der einzige verbliebene Nachweis über die Inhaftierung eines Menschen aus politischen Gründen in Kislau. Karten, zu denen während der Verzeichnungsarbeit Akten ermittelt werden konnten, wurden diesen zugeordnet, wurden also nicht eigens verzeichnet, um Doppelarbeit zu vermeiden. Von der Einzelverzeichnung ausgenommen wurde die Abrechnungskartei, die die Jahre ca. 1935-1944 umfasst. Diese Abrechungskartei enthält Übersichten der Ein- und Auszahlungen von persönlichen Geldmitteln der Gefangenen. Nähere Angaben zu den Gefangenen sind daraus nicht ersichtlich, so dass eine gruppenweise Verzeichnung der Abrechnungskartei ausreichend erschien. Die alten Bestellnummern in der Aktenliste des Teilbestands 521 Zugang 1982-48 mit rund 8500 Nummern wurden beibehalten, um so weit wie möglich auf eine Konkordanz verzichten zu können. Dementsprechend blieben die vorgefunden wenigen Lücken in der Nummernfolge sowie einzelne Ableitungen ("a-Nummern") erhalten. Dagegen erhielten die Karteikarten und die unsigniert gewesenen Akten aus dem Teilbestand 521 Zugang 2003-57 neue Bestellnummern, die durch Fortzählung gebildet wurden. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Borgstedt, Angela: Das nordbadische Kislau - Konzentrationslager, Arbeitshaus und Durchgangslager für Fremdenlegionäre, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hrsg.): Herrschaft und Gewalt. Frühe Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 2001, S. 217-229.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.
Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys) Findmittel: DV-Findbuch (1996) mit biographischer Einleitung, Stammbäumen und Bestandsgeschichte, bearbeitet von Birgit Aschenbrenner Referent: Dr. Peter Engels
Geschichte des Bestandsbildners: Die 1853 als Marine-Stations-Kommando in Danzig errichtete Marinestation der Ostsee wurde 1865 nach Kiel verlegt. Der Stationschef hatte territoriale Befehlsbefugnisse über alle in seinem Bereich vorhandenen Marinebehörden und Marineteile. Im Gebiet des Reichskriegshafens Kiel hatte er Rechte und Pflichten eines Festungskommandanten. Das Stationskommando bearbeitete auch die Personalien aller zugewiesenen Soldaten. Im Juni 1935 erhielt der Stationschef die Dienstbezeichnung Kommandierender Admiral der Marinestation der Ostsee. Am 1.2.1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando Ostsee (MOK Ost), der Kommandierende Admiral in Oberbefehlshaber Ostsee umbenannt, zu dessen Oberverwaltungsstab ab 1.7.1943 auch die Mariineintendantur Kiel gehörte. Bestandsbeschreibung: Die 1853 als Marine- Stations- Kommando in Danzig errichtete Marinestation der Ostsee wurde 1865 nach Kiel verlegt. Der Stationschef hatte territoriale Befehlsbefugnisse über alle in seinem Bereich vorhandenen Marinebehörden und Marineteile. Im Gebiet des Reichskriegshafens Kiel hatte er Rechte und Pflichten eines Festungskommandanten. Im Juni 1935 erhielt der Stationschef die Dienstbezeichnung Kommandierender Admiral der Marinestation der Ostsee. Am 1.2.1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando Ostsee (MOK Ost), der Kommandierende Admiral in Oberbefehlshaber Ostsee umbenannt, zu dessen Oberverwaltungsstab ab 1.7.1943 auch die Marineintendantur Kiel gehörte. Im Laufe des Krieges erweiterte sich der ursprüngliche Befehlsbereich. Mit dem Polenfeldzug traten auch Gotenhafen und das Gebiet des Korridors um Danzig zum Befehlsbereich, mit dem Unternehmen "Weserübung" dann auch noch die dänische Ost- und Nordküste. Mit dem Rußlandfeldzug kamen weiterhin das Baltikum und Nordrußland, soweit von deutschen Truppen besetzt, hinzu. Zu den Aufgaben der Marinestation gehörten vorrangig: aktiver und passiver Küstenschutz im Bereich; Leitung der Ausbildung und des Dienstbetriebes der unterstellten Marineteile und Behörden an Bord und an Land; Leitung der Personalwirtschaft der Marineteile im Stationsbereich; Leitung des militärischen Nachrichtendienstes sowie Ausgestaltung und Erhaltung des Nachrichtennetzes; Bereitstellung und Belegung von Kasernen und Unterkünften; Regelung des Hafenpolizeidienstes im jeweiligen Reichskriegshafen; Leitung des Küstenschutzes und Küstenverteidigung sowie des Überwachungs- und Nachrichtendienstes im Kriege. Der Bestand ist zur Teilung vorgesehen. Die Unterlagen der Marinestation der Ostsee der Reichsmarine und Kriegsmarine werden den neuen Bestand RM 131 bilden. RM 31 wird dann nur noch die Unterlagen der Marinestation der Ostsee der Preußischen und Kaiserlichen Marine umfassen. Inhaltliche Charakterisierung: Aus der Zeit bis 1918 ist der organisatorische Bereich, auch der meisten Unterbehörden, deren Registraturgut vernichtet worden ist, gut belegt. Besonderer Wert kommt den Kriegsakten der Station aus dem Ersten Weltkrieg zu. Sie enthalten ca. 800 Bände zu folgenden Sachgebieten: Kriegsleistungsgesetz, Hinterbliebenenversorgung, Rohstoffbewirtschaftung, Presseangelegenheiten, Vaterländischer Hilfsdienst, Internierte und Kriegsgefangene, Rotes Kreuz, Arbeiterfragen. Erschließungszustand: Online-Findbuch Zitierweise: BArch, RM 31/...
Geschichte des Bestandsbildners: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeits‧schutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeits‧ministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozial‧versicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt; der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens - mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens - und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Er‧nennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942: Reichswoh‧nungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Bestandsbeschreibung: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeitsschutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeitsministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt. Der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens (mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens) und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Ernennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942 Reichswohnungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Erschließungszustand: 6 Findbücher (1955/1956), Publikationsfindbuch (1991), Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 3901/...
Inhalt: Mit der "Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens" vom 26. April 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I 414 f.) wurden Rechtsgeschäfte, mit denen Juden Verfügungen über bestimmte Teile ihres Eigentums trafen, genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde trat in Baden hauptsächlich das Finanz- und Wirtschaftsministerium auf. Durch die ¿Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens¿ vom 3. Dezember 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1709-1712) wurde diese Regelung dahingehend verschärft, dass die Genehmigungsbehörde ausdrücklich die rechtmäßigen Eigentümer zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte zwingen konnte. Solchen Auflagen unterlagen neben dem Eigentum an Gewerbebetrieben, Liegenschaften und Wertpapieren auch Kunstgegenstände im Wert von über 1000 Reichsmark. Der vorliegende Bestand enthält Akten zu denjenigen Einzelfällen, in denen das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium die sogenannte "Arisierung" von Vermögenswerten (überwiegend Gewerbebetriebe und Liegenschaften) genehmigt bzw. angewiesen hat. Außerdem finden sich Gesuche einzelner Bürger zum Erwerb von Betrieben oder Liegenschaften, deren "Arisierung" vorgesehen war. Nachweisbar sind ferner Akten zu Firmen, die 1933 Opfer von Boykottmaßnahmen gegen jüdische Unternehmen geworden waren sowie Listen kontrollierter Vermögen aus der Zeit nach 1945. Karlsruhe, im Februar 2016 Lutz Bannert Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestands kamen als Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv (Zugang 1967-19) und bildeten zunächst den Bestand 505 "Arisierungsakten". Weil diese Akten schwerpunktmäßig beim badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium entstanden sind, wurden sie Ende der 1990er Jahre umsigniert zu 237 Zugang 1967-19. Akten mit Laufzeitbeginn nach 1945 sind bei Nachfolgebehörden des Finanzministeriums entstanden, d.h. beim Präsidenten des Landesbezirks Baden, Abteilung Wirtschaft, bzw. bei der Wirtschaftsabteilung des Regierungspräsidiums Nordbaden. Sie beinhalten abschlägig beschiedene Anfragen von Wiedergutmachungsbehörden, Gerichten und jüdischen Nachfolgeorganisationen nach "Arisierungs"akten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zu den Akten des Finanzministeriums wurden sie im vorliegenden Bestand belassen. Erschlossen war der Aktenzugang durch eine Kartei, die Ende 2015 konvertiert und anschließend zu einem Online-Findmittel aufbereitet wurde. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl
Findhilfsmittel: Findbuch von 1955, Findkartei (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Ballenstedt gehörten folgende Orte: Ballenstedt, Großalsleben, Gernrode, Hoym mit Hohendorf, Alickendorf, Kleinalsleben, Asmusstedt, Badeborn, Frose, Opperode, Radisleben, Reinstedt und Rieder. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Einen größeren Zuwachs gab es im Jahr 1974 über den Rat des Kreises Quedlinburg. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterlieft und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.
Findhilfsmittel: Findbuch 2010 (online recherchierbar) Registraturbildner: Kreisdirektion Bernburg, Kreiskommunalverwaltung Bernburg, Der Oberbürgermeister Bernburg als Polizeibehörde; Die Bildung der Kreise in den anhaltischen Herzogtümern geht auf das 1848 zurück. Aufgaben und Organisation der Kreisdirektionen unterlagen häufigen Veränderungen. 1870 wurden die Kreise zu einem mit Korporationsrechten versehenen kommunalen Verband umgeformt. Diese sogenannten Kreiskommunalverwaltungen traten damit neben die Kreisdirektionen. Die Verwaltung der staatlichen und kommunalen Kreisangelegenheiten oblag dem staatlich bestellten Kreisdirektion, der damit in Personalunion sowohl der Kreisdirektion als auch der Kreiskommunalverwaltung vorstand. 1878 wurden zwischen die Kreise und die Gemeinden als weitere Verwaltungsebene die Ämter eingeschoben. 1932 wurden die Kreisdirektionen aufgehoben, und an ihre Stelle traten die Kreisämter. Diese waren dem Staatsministerium nachgeordnet (vorher unterstanden die Kreisdirektionen der Regierung. Abteilung des Innern). Zu den damit integrierten Spezialbehörden gehörten die Kreisärzte und Tierärzte, die Kreisschulaufsichten, die Bauverwaltungen, die Vermessungsämter und die Kreiskassen. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges blieben die Kreise zunächst in der überlieferten Form bestehen. Die Veränderungen in den Kreisverwaltungen beschränkten sich im Frühjahr 1945 weitgehend auf eine personelle Neubesetzung. Bis 1947 unterstanden die Kreisverwaltungsorgane den Bezirksverwaltungen, nach deren Auflösung direkt der Provinzialregierung. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil des Bestandes wurde im Dezember 1959 durch den Rat des Kreises Bernburg/Kreisarchiv an das damalige Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau) abgegeben. Kataster- und Vermessungsunterlagen gelangten im Jahr 2001 durch das Katasteramt Köthen ins Archiv. Weitere Zuwächse gab es durch mehrere Übernahmen einzelner Akteneinheiten bzw. durch Provenienzbereinigungen innerhalb verschiedener Bestände. Aus pragmatischen Gründen wurden die Bestände "Kreisdirektion Bernburg I", "Kreisdirektion Bernburg II" und "Kreiskommunalverwaltung Bernburg" zu einem Bestand mit dem Bestandsnamen "Kreisbehörden Bernburg" zusammengefügt. Der Hintergrund dieser Lösung lag darin, dass die Akten von Kreisdirektion und Kreiskommunalverwaltung ohnehin schwer zu trennen waren, da der Landrat des Kreises an der Spitze beider Behörden stand und beider Akten von derselben Registratur verwaltet wurden. Die Überlieferungen des Kreisgerichts Bernburg, des Amtsgerichts Bernburg, der Bauverwaltung Bernburg, des Wasserstraßenamtes Bernburg, des Staatlichen Gesundheitsamtes für Stadt- und Landkreis Bernburg und der Ämter im Kreis Bernburg bilden dagegen eigene Bestände. Ebenfalls einen eigenen Bestand bildet die Nachfolgeeinrichtung der Kreisbehörden Bernburg - die Kreisverwaltung Bernburg (ab 1945).
Findhilfsmittel: 10,90 lfm erschlossen (online recherchierbar )Findbuch, zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Roßlau gehörten folgende Orte: Roßlau, Bräsen, Brambach, Hundeluft, Jeber mit Bergfrieden, Luko, Meinsdorf, Mühlsdorf, Mühlstedt, Natho, Neeken, Ragösen, Rodleben, Stackelitz, Streetz, Thießen, Tornau mit Behrensdorf und Weiden. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der Bestand Amtsgericht Roßlau gelangte über verschiedene Zugänge in das Archiv. Zu den einzelnen Gliederungsgruppen ergibt sich ein unterschiedlicher Erschließungsstand. So ist ein Teil der Akten durch Provenienzbestimmung aus dem Findbuch "Amtsgericht Zerbst-Roßlau" in den Bestand Amtsgericht Roßlau gelangt, und Gliederungsgruppen wie Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistersachen sind über Spezialfindhilfsmittel zugänglich, dagegen sind Erbhofangelegenheiten über eine Findkartei zugänglich.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1992 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Vorläufer der späteren Handelskammer Halle ist der ursprünglich nur für den Bau eines Packhofes 1833 gegründete Verein für den Halleschen Handel anzusehen. Auf Grund von Vorschlägen dieses Vereins und seines Vorstehers Ludwig Wucherer wurde durch Edikt vom 18. Oktober 1844 eine Handelskammer "für die Stadt Halle und die Saale-Örter" errichtet. Ihr Bezirk umfasste anfangs die Städte Halle, Wettin und Alsleben sowie die Landgemeinden Kröllwitz, Rothenburg (Saale) und Salzmünde. 1856 kam Eilenburg hinzu, 1873 schlossen sich die Kreise Bitterfeld, Delitzsch (ohne Stadt Delitzsch), Querfurt, Merseburg, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, der Saalkreis, der Mansfelder See- und Gebirgskreis (ohne die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben) an. 1881 folgten die Stadt Delitzsch, 1894 der Kreis Eckartsberga, 1895 die Kreise Liebenwerda und Torgau, endlich 1920 der Kreis Schweinitz. Damit umfasste die Industrie- und Handelskammer Halle den gesamten Regierungsbezirk Merseburg ohne den Kreis Sangerhausen, der zum Kammerbezirk Nordhausen gehörte, und die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben (Mansfelder Gebirgskreis) mit der Stadt Ermsleben und den Landgemeinden Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Sinsleben und Wieserode, die dem Kammerbezirk Halberstadt zugeteilt waren. Bei der Gründung bestand die Handelskammer aus 9 Mitgliedern, seit 1897 umfasste sie 54 Mitglieder, die in den Fachgruppen Industrie, Bergbau, Großhandel und Einzelhandel in 7 Wahlkreisen gewählt wurden. Im Jahre 1936 wurde für das Gebiet der Industrie- und Handelskammern Halle, Halberstadt, Magdeburg und Dessau, d.h. für den Freistaat Anhalt, die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg und den braunschweigischen Landesteil Calvörde die Wirtschaftskammer Mittelelbe geschaffen, die für ihren Bezirk die genannten Kammern zusammenfasste und auf der mittleren Ebene der Reichswirtschaftskammer entsprach. Nachdem die Anordnung vom 16. Dezember 1942 die Errichtung der Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg bestimmt hatte, wurden die Industrie- und Handelskammer Halle und die Wirtschaftskammer Mittelelbe mit Wirkung vom 31. Dezember 1942 aufgelöst. Auch die Rechte und Pflichten der Wirtschaftskammer Mittelelbe gingen - soweit diese den Bezirk der bisherigen Industrie- und Handelskammer Halle betrafen, zum 1. Januar 1943 auf die Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg über. Nach dem Ende des Krieges wurde die Kompetenz der Industrie- und Handelskammer Halle auf die neugegründete Provinz Sachsen ausgedehnt, bis durch Verordnung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 20. April 1946 die Industrie- und Handelskammer der Provinz Sachsen (ab. 3. Dezember 1946: Sachsen-Anhalt) gebildet wurde. Bestandsinformationen: Die bei der Industrie- und Handelskammer Halle erwachsenen Akten sind vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts einer umfangreichen Kassation unterzogen worden, von der nur jene Aktenbände verschont blieben, die für die laufende Geschäftsführung damals noch benötigt wurden. Dieser ältere Teil des Bestandes gelangte mit den später entstandenen Akten zwischen 1953 und 1958 in drei Ablieferungen an die Außenstelle Merseburg des Staatsarchivs. Im Jahre 1968 wurde dieser Teil der Bestandes nach Magdeburg überführt und hinsichtlich der Verzeichnungsangaben ergänzt; 1969 wurde schließlich der Rest des Bestandes vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen, verzeichnet und in den bereits vorhandenen Bestand eingeordnet. Bei der Bearbeitung von Unterlagen der Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Halle in den 1990er Jahren konnte noch weiteres Schriftgut aus der Zeit vor 1945 ermittelt und dem Bestand zugeordnet werden. Zusatzinformationen: Zu den Prüfungsunterlagen der einzelnen Gewerbe (8.6.) liegt ein maschinenschriftliches Findbuch vor. Literatur: Das Handelskammergebäude zu Halle a. d. Saale. Denkschrift zur Einweihung am 12. Mai 1902.- W. Hoffmann, die Handelskammer zu Halle. Denkschrift zum 75jährigen Bestehen der Handelskammer, Halle 1902.- Die Industrie- und Handelskammer zu Halle, hrsg. von der Geschäftsführung, Leipzig 1937.- Dalchow, Irmtraud, Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau: 150 Jahre Kammergeschichte in Mitteldeutschland 1844 - 1994. Festschrift der IHK Halle-Dessau zum 150jährigen Jubiläum, Halle 1995.
Findhilfsmittel: Findkartei (online recherchierbar)
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Akten der Abwicklungsstelle des Polizei-Regiments 14 in Stuttgart, vor allem solche des Regimentsstabes und des I. Bataillons, gelangten im März 1953 über das Württembergische Hauptstaatsarchiv in das Bundesarchiv. Dazu gehören Akten, die aus der Zeit vor der Errichtung des Regiments, aber auch aus der Zeit nach der Auflösung des Regiments stammen. Im Zuge von Ordnungsarbeiten wurde etwa ein Viertel des Bestandes, vor allem Verwaltungsakten des Reserve-Polizei-Bataillons 51, kassiert. 1962 wurde ein großer Teil der Personalunterlagen an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu aktuellen Bearbeitungszwecken ausgeliehen, später jedoch wieder in den Bestand zurückgeordnet. Die Akten der Polizeischulen stammen überwiegend aus Rückgaben kriegsbedingt verlagerten Archivguts durch die National Archives der Vereinigten Staaten von Amerika an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Aus dem ehemaligen NS-Archiv des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR wurden 12 Akten - vor allem des SS-Polizei-Regiments 20 - eingearbeitet (R 20/227-238). Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Praktikums im August und September 2006. Inhaltliche Charakterisierung: Polizeiregiment 14, 1941-1945 (75), SS-Polizeiregiment 19, 1941-1944 (58), II. Bataillon/Polizei-Regiment 5, 1942-1944 (3), Polizei-Bataillon 63, 1940-1941 (2), Polizei-Bataillon 121, 1941-1942 (2), Polizei-Bataillon 322, 1941-1942 (5), SS-Polizei-Division 1939-1941 (3), andere Einheiten der Ordnungspolizei 1939-1945, 1962 (50), Polizei-Offiziersschule Fürstenfeldbruck 1938-1945 (4), Polizeischulen und -institute in Berlin 1935-1945 (3), Polizeischule für Hochgebirgsausbildung Innsbruck 1939-1945 (4), andere Polizeischulen, Ausbildungsbataillone und -einheiten 1931-1945 (16), Chef der Bandenkampfverbände 1941-1945 (7) Der Bestand R 20 umfasst die splitterhafte Überlieferung einzelner Truppen und Schulen der Ordnungspolizei sowie des Chefs der Bandenkampfverbände. In Bezug auf die Ordnungspolizeitruppen sind vor allem Akten des Polizei-Regiments 14 (insbesondere des Regimentsstabes und des I. Bataillons), des Polizei-Regiments 19 (hier besonders Akten der 3. und 6. Kompanie) und des Polizei-Bataillons 322 (Kopien von Akten) im Bestand vorhanden. Darüber hinaus sind zahlreiche fragmentierte Aktenbestände einzelner Ordnungspolizeieinheiten zu finden. Zu den Polizeischulen sind vor allem Unterlagen der Polizei-Offiziersschule der Ordnungspolizei Fürstenfeldbruck und der Polizeischule für Hochgebirgsausbildung Innsbruck überliefert. Zusätzlich sind einige wenige Dokumente des Chefs der Bandenkampfverbände überliefert. Besonders erwähnenswert ist das Diensttagebuch des SS-Obergruppenführers Erich von dem Bach-Zelewski über den Zeitraum vom 25. Juni 1941 bis zum 22. Januar 1945, in welchem er seine persönlichen Kriegserfahrungen, insbesondere auch in seiner Funktion als Chef der Bandenkampfverbände, festgehalten hat. Im Bestand kommen die grundlegenden Aufgaben der Ordnungspolizeiverbände in den besetzten Gebieten anschaulich zum Ausdruck. Von großer Bedeutung war die Aufgabe der Partisanenbekämpfung. In den Berichten spiegelt sich der rücksichtslose Einsatz gegen Partisanen und deren Sympathisanten wider. Darüber hinaus sind Durchsuchungen in Wohnungen von Juden und Judenghettos, Aussiedlungsaktionen und sonstige Maßnahmen gegen Juden bis hin zu "Säuberungsaktionen" und Massenexekutionen dokumentiert. Anhand der Akten der Ordnungspolizeischulen wird deutlich, auf welche Art und Weise Lehrgänge, insbesondere für Offiziere bzw. Offiziersanwärter, veranstaltet und durchgeführt wurden. So finden sich Lehr-, Ausbildungs- und Wochendienstpläne, Prüfungsaufgaben und Beurteilungen sowie Erfahrungs- und Abschlussberichte zu den durchgeführten Lehrgängen. Des weiteren sind Unterrichtsmaterialien und Merkblätter überliefert, die einen Eindruck von der inhaltlichen und praktischen Ausgestaltung der Waffen- und Gefechtsausbildung sowie der Schulung in Polizeitaktik vermitteln. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 20/...
Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1901 Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserver‧sorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 1. April 1911 dem Preußischen Mini‧sterium des Innern unterstand; mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene"; mit gemeinsamem Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe sowie für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene"; der Präsident des Reichsge‧sundheitsamtes, Professor Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 2. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preu‧ßischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt; Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern; mit dem 1. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das ge‧samte Deutsche Reich: Leiter wurde Professor Dr. Konrich; nach dem Zweiten Weltkrieg Umbe‧nennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentral‧instituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1901 erfolgte die Gründung der "Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung", die zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und ab dem 01. April 1911 dem Preußischen Ministerium des Innern unterstand. Mit Erlass des Preußischen Ministers des Innern vom 27. Februar 1913 erfolgte die Umbenennung in "Königliche Landesanstalt für Wasserhygiene". Mit gemeinsamen Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 erhielt die Einrichtung den Titel "Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene". Der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Prof. Dr. Reiter, wurde durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 02. Februar 1935 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preußischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beauftragt, Aufsichtsbehörde war das Reichsministerium des Innern. Mit dem 01. April 1942 Umwandlung der Anstalt in die "Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte" und Ausdehnung ihres Arbeitsgebietes auf das gesamte Deutsche Reich, zum Leiter wurde Prof. Dr. Konrich ernannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg Umbenennung in Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene als Zweigdienststelle 3 des Zentralinstituts für Hygiene und Gesundheitsdienst. Erschließungszustand: Findbuch (1984), Listen (1991), Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 154/...
Geschichte des Bestandsbildners: Das aus der Finanzabteilung (bis 1877: Finanzbüro) des Reichskanzleramtes 1879 entstandene Reichsschatzamt wurde 1919 zum Reichsfinanzministerium (RFM). Das RFM übernahm zunächst die Struktur und die dem Reichsschatzamt übertragenen Zuständigkeiten für Reichshaushalt, Währung sowie Zölle und Verbrauchsabgaben. Lediglich die Verwaltung des reichseigenen Besitzes, die Verwertung reichseigenen Gutes v.a. von Heer und Marine und die finanzielle Beaufsichtigung industrieller Betriebe und der Beteiligungen des Reiches an industriellen Unternehmen wurden vorübergehend an das im März 1919 neu geründete und 1923 wieder aufgelöste Reichsschatzministerium abgegeben. Das Aufgabengebiet des Reichsfinanzministeriums wurde im Zuge der Erzbergerschen Finanzreform von 1919/1920 beträchtlich erweitert, vor allem durch die Zuständigkeit für Besitz- und Verkehrssteuern. Die Länder mußten ihren Steuerapparat dem Reich überlassen, so dass das RFM als Spitze der Reichsfinanzverwaltung nun über einen einheitlichen behördlichen Unterbau in Form von Landesfinanzämtern auf regionaler und Finanzämtern und Hauptzollämtern auf lokaler Ebene verfügte. Seit der Auflösung des Reichsministeriums für Wiederaufbau (1924) hatte das RFM außerdem die umfassende Kompetenz für die Abwicklung der Kriegsfolgen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erfuhr das RFM im Zusammenhang mit der Aufhebung der Länderhoheit 1934, in deren Folge die Finanzministerien der Länder der Aufsicht des RFM unterstellt wurden. Lediglich das preußische Finanzministerium konnte seine Selbständigkeit bewahren und wurde dem RFM erst im September 1944 und auch nur formal eingegliedert. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bis 1936 war der größte Teil der bis 1929 entstandenen Akten des RFM sowie auch zahlreiche Akten der "Neuen Registratur" ab 1930, darunter die Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager, bereits an das Reichsarchiv in Potsdam abgegeben worden. Da nur teilweise in die kriegsbedingten Auslagerungen einbezogen, wurden große Teile dieser Akten beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet, darunter fast alle Geheimakten nach 1925 sowie zahlreiche Akten der neuen Registratur, insbesondere zu Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen. Auch bei den vom Reichsarchiv ausgelagerten Akten sind Verluste eingetreten. Als vernichtet gelten heute v.a. die genannten Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager. Weitere Aktenverluste sind durch Aktenvernichtungen in der Behörde selbst und an den Auslagerungsorten eingetreten. Das betrifft insbesondere die nach Sigmaringen ausgelagerten Akten zur Behandlung von volks- und reichsfeindlichem, jüdischem und beschlagnahmten Vermögen der Referate "Eylert" und "Maedel" des RFM. Diese Akten wurden höchstwahrscheinlich kurz vor Kriegsende gemeinsam mit den Unterlagen des Finanzamts Sigmaringen dort verbrannt. Nach Kriegsende gelangten Teile der Überlieferung in Abhängigkeit der Auslagerungsorte sowohl in das Bundesarchiv Koblenz als auch das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Das Bundesarchiv Koblenz übernahm dabei in den 60er Jahren vom Bundesministerium der Finanzen v. a. die zunächst von der "Restverwaltung" bzw. ab 1946 vom "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" verwahrten Akten der bis 1945 laufenden Registraturen. In das DZA Potsdam gelangten v.a. die in die Kalischächte Sraßfurt und Schönebeck ausgelagerten Akten des Reichsarchivs sowie 1955 aus der Sowjetunion zurückgeführtes beschlagnahmtes Schriftgut. Archivische Bearbeitung und Bewertung Die Gesamtüberlieferung des Reichsfinanzministeriums befand sich bis 1990 zu etwa gleichen Teilen im Zentralen Staatsarchiv der DDR und im Bundesarchiv Koblenz. In beiden Archiven wurde die Überlieferung sukzessive verzeichnet und in vorläufigen Findmitteln (Verzeichnisse und Karteien) erfasst. Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungsschwerpunkte beider Teilbestände erfolgte die jeweilige Gliederung des Teilbestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Während der Potsdamer Teilbestand mit Überlieferungsschwerpunkt bis 1930 entsprechend der Abteilungsstruktur sachlich gegliedert wurde, folgte die Koblenzer Gliederung dem 1929 eingeführten Einheitsaktenplan der Reichsfinanzverwaltung. Die als Bestand 21.01 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrte Überlieferung wurde darüber hinaus abhängig vom Enstehungszeitpunkt in zwei Signaturfolgen gegliedert. A-Signaturen erhielten bis 1919 angelegte Akten mit Provenienz Reichsschatzamt, B-Signaturen die Akten des RFM. Bei der Zusammenführung beider Überlieferungsteile 1990 mussten zur eindeutigen Kennzeichnung der Einzelakten auch die unterschiedlichen Signaturfolgen zusammengeführt werden. Die Signaturen der Koblenzer Akten wurden beibehalten, die alten A-Signaturen mit 40000 und die B-Signaturen mit 50000 addiert. Seit dem jahr 2000 erfolgt schrittweise auch die findbuchmäßige Zusammenführung der beiden Überlieferungsteile in Online-Teilfindbüchern, beginnend mit den Haushaltsakten der Fachressorts. . Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des RFM deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Aufstellung des Reichshaushalts, dabei v.a. Akten zur Aufstellung des Haushalts der Fachressorts, zum Heeres-, Marine- und Kolonialetat, zum Schuldenwesen des Reichs sowie zu Reichsbürgschaften, Reichsbeteiligungen, Exportkrediten, zu Banken, Währungs- und Devisenangelegenheiten - Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Reichsfinanzverwaltung, Liegenschafts- und Reichsbauverwaltung, dabei v.a. Akten zur Unterbringung der Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, das Reichsgrundbesitzverzeichnis sowie Akten zur Verwertung militärischer Liegenschaften - Zölle, dabei v.a. Akten zur Zollgesetzgebung, zur Handhabung des Zolltarifs für einzelne Waren und zu Handelsbeziehungen zum Ausland - Reichssteuern und Verbrauchsabgaben, dabei v.a. Akten zur Einkommens- und Umsatzsteuer, zum Reichsbewertungsgesetz und Bodenschätzungsgesetz sowie zu Verbrauchsteuern auf Branntwein, Tabak, Zucker und Süßstoff - Landessteuern, Länder- und Gemeindefinanzen, Finanzausgleich - Abwicklung des Ersten Weltkriegs, dabei v.a. Reparations-, Saar- und Besatzungsangelegenheiten - Rüstungsfinanzierung und Kriegsschäden beider Weltkriege Zum Bestand gehören ca. 4000 Personalakten überwiegend Beschäftigter des höheren Dienstes im RFM (ca. 600) und im nachgeordneten Bereich Erschließungszustand: Findkarteien Vorläufige Findbücher für Koblenzer Teilüberlieferung Online-Findbuch Haushaltsakten A - Ar (2007) Online-Findbuch Haushaltsakten B - Lu (2006) Online-Findbuch Haushaltsakten F (2007/2008) Publikationsfindbuch Haushaltsakten PM-Su (2005) Publikationsfindbuch Haushaltsakten Ve-WM (2003) Zitierweise: BArch, R 2/...
Die Zeitschrift erschien zweimal jährlich. Sie enthält u.a. Schülerlisten, Beschreibungen zum Unterricht und Briefe von Absolventen
Geschichte des Bestandsbildners: 1938 Bildung im Wesentlichen aus dem im Vierjahresplan gebildeten Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe mit der Aufgabe der Organisation und Förderung der Forschung, Entwicklung und des Aufbaus auf dem Gebiet der industriellen Rohstofferzeugung und - verarbeitung und Vorbereitung der Planung auf dem Gebiet der industriellen Erzeugung dem Beauftragten für den Vierjahresplan beim Reichswirtschaftsministerium nachgeordnete höhere Reichsbehörde. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Großteil des Schriftgutes ist vernichtet. Die wenigen bis 1990 im Bundesarchiv Koblenz als Bestand R 25 verwahrten Registraturreste stammen aus Aktenrückgaben aus den USA und betreffen insbesondere die Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der industriellen Rohstofferzeugung und -verarbeitung sowie die Planung und Lenkung industrieller Produktionsprogramme. Im Zentralen Staatsarchiv der DDR wurden bis 1990 zwei Telbestände 31.12 Reichsamt für Wirtschaftsausbau und 31.20 Reichsamt für Wirtschaftsausbau-Beauftragter für Trockeneis verwahrt, die 1959 und 1970 übernommen wurden. Die Herkunft der Unterlagen konnte nicht geklärt werden. In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR wurden die drei Teilbestände unter der Tektoniknummer R 3112 zusammengeführt. Die Akten der Potsdamer Bestände 31.12 und 31.20 wurden umsigniert in neu: R 3112/ 301-383 bzw. R 3112/ 401-468. Archivische Bewertung und Bearbeitung In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR wurden die drei Teilbestände unter der Tektoniknummer R 3112 zusammengeführt. Die Akten der Potsdamer Bestände 31.12 und 31.20 wurden umsigniert in neu: R 3112/ 301-383 bzw. R 3112/ 401-468. Bandfolgen und Serien sind fast ausschließlich archivisch gebildet. Das Findbuch wurde mit den im IT-System des Bundesarchivs vorhandenen Programmen zur Erschließung und Findbucherstellung (BASYS-S) erarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Vorrakten Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe (Sekretariat Pleiger) - Organisation, Haushalt - Sitzungen, Besprechungen, Lageberichte - Statistische Unterlagen u.a. Informationsmaterial - Statistische Unterlagen u.a. Informationsmaterial - Vierjahresplan, Mob-Pläne, Wehrwirtschaftliche Erzeugungspläne, Industrieausbaupläne, Produktionsprogramme - Einzelne Fachgebiete des Wirtschaftsausbaus - Unterlagen des Beauftragten für Trockeneis beim Reichsbeauftragten für Chemie - Forschungsfragen - Vorträge - Handakten Obering. Ludwig Raichle, Kommissar des GebeChem beim Beauftragten für den Vierjahresplan Erschließungszustand: Findbuch (2006) Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 3112/...
Seefried auf Buttenheim, Adolf Freiherr von, Hauptmann im Bayerischen 14. Infanterieregiment Herzog Karl Theodor. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 3] Europäer. - Personalwesen der Deutschen Abteilungen der Grenzkommission. - Deutsch-französische Süd-Kamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 5 - 77] Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 17] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Personalnachweisung, 1905 [fol. 19] Schriefer, Unteroffizier. - Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition, 1906 [fol. 60 - 105] Güttler, Unteroffizier, Kommandierung zur Kamerun-Ost-Grenzexpedition als Ersatz für den verstorbenen Unteroffizier Bernhardt, 1906 [fol. 95 - 96] Güttler, Unteroffizier - Entlassung aus dem Dienst der Kamerun-Ost-Grenzexpedition am 20.1.1907 und Kommandierung zur Residentur der deutschen Tschadsee-Länder, 1907 [fol. 155] von Reitzenstein, Erich Hermann, Leutnant. - Ausscheiden aus dem Dienst des Schutzgebietes Kamerun am 30.9.1907 (Erlass des Auswärtigen Amtes), 1905
Gouvernement von KamerunFindhilfsmittel: Findkartei (online recherchierbar)
Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Herzogtum Braunschweig brachte die Neuordnung der Kreisordnung von 1850 auf der untersten - der Gemeindeebene - die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Neben den bisher für die Verwaltung und die Justiz zuständigen Ämtern wurden Amtsgerichte geschaffen, die nun alle Aufgaben der Rechtssprechung allein übernahmen. Die Ämter verloren damit ihre Bedeutung und wurden aufgelöst. Das Amtsgericht Blankenburg wurde 1850 gegründet. Es war ein Gericht 1. Instanz für den Bereich des ehemaligen herzoglichen Amtes Blankenburg, das zum Kreis Blankenburg des Herzogtums Braunschweig gehörte. Bestandsinformationen: Der Bestand umfasst insgesamt 63,60 lfm. Davon sind 39,0 lfm (numerisch) verzeichnet, und bei 24,60 lfm sind die Akten alphabetisch nach Nachnamen geordnet (die alphabetische Ordnung betrifft folgende Gliederungspunkte: 04.01. Sorgerecht- und Umgangsrechtsachen, 04.02. Anordnung der Fürsorgeerziehung bzw. Schutzaufsicht, 06.02. Vormundschaften, 06.03. Pflegschaften und Beistand in Pflegschaftssachen, 07.04. Zeugnisse zur Wiederverheiratung, 07.05. Volljährigkeitserklärungen, 08.01. Testamente, Nachlassachen, 11.01.01. Vermögensverzeichnisse, 11.01.02. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch die Mutter, 11.01.03. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch den Vater). Der Bestand ist ingesamt in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Akten sind sehr verschmutzt und teileweise schimmelbefallen. Die Vorlage zur Benutzung muss deshalb im Einzelfall geprüft werden und bedarf eines größeren Zeitaufwandes für die Vorbereitung der einzelnen Akten. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchGLSA unterliegt und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.
Geschichte des Bestandsbildners: 1876 als Kaiserliches Gesundheitsamt gegründete Behörde (seit 1918 Bezeichnung Reichsgesundheitsamt) im Geschäftsbereich des Reichsministerium des Innern; zuständig für das Medizinal- und Veterinärwesen mit nachgeordneter Opiumstelle; der 1900 errichtete Reichsgesundheitsrat unterstützte das Reichsgesundheitsamt bei seinen Aufgaben; zwischen 1935 und 1942 wurden das Preußische Institut für Infektionskrankheiten "Robert Koch" und die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem Reichsgesundheitsamt unterstellt, danach erhielten sie als Reichsanstalten ihre Selbständigkeit zurück; Ende 1945 erfolgte die Umbenennung des Reichsgesundheitsamtes in Institut für allgemeine Hygiene und die Eingliederung als Zweigdienststelle 1 in das Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdienst. Bestandsbeschreibung: 1876 als Kaiserliches Gesundheitsamt gegründete Behörde (seit 1918 Bezeichnung Reichsgesundheitsamt) im Geschäftsbereich des Reichsministerium des Innern. Zuständig für das Medizinal- und Veterinärwesen mit nachgeordneter Opiumstelle. Der 1900 errichtete Reichsgesundheitsrat unterstützte das Reichsgesundheitsamt bei seinen Aufgaben. Zwischen 1935 und 1942 wurden das Preußische Institut für Infektionskrankheiten "Robert Koch" und die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem Reichsgesundheitsamt unterstellt, danach erhielten sie als Reichsanstalten ihre Selbständigkeit zurück. Ende 1945 erfolgte die Umbenennung des Reichsgesundheitsamtes in Institut für allgemeine Hygiene und die Eingliederung als Zweigdienststelle 1 in das Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdienst. Erschließungszustand: 2 Findbücher (2005), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 86/...
Vorbemerkung: Der Bestand 465 d beinhaltet Unterlagen der badisch-elsässischen NSDAP und ihrer Gliederungen, die 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt, nach Amerika transportiert und dort in der Sammelstelle von Alexandria/Virginia registriert und verfilmt worden waren. Nach und nach gelangten diese Akten zurück. Das Bundesarchiv in Koblenz übernahm dafür die Verteilerrolle (wie auch bei den anderen Bundesländern) und lieferte seit 1963 die badischen Provenienzen in größeren oder kleineren Sendungen an das Generallandesarchiv ab. Seit 1971 gelangte auf diesem Weg vereinzelt auch Material des amerikanischen Document Center in Berlin nach Karlsruhe; es handelte sich dabei vor allem um SA-Akten, die jedoch im Unterschied zu den Alexandria-Beständen weder verfilmt noch registriert worden waren. Ein kleiner Teil der eingekommenen Archivalien konnte in vorhandene Bestände des Generallandesarchivs eingegliedert werden (wie Innenministerium, Oberfinanzpräsidium u.a.). Die Akten der "Außenhandelsstelle für Baden und Westmark" (Mannheim) bilden heute als Depositum des Bundesarchivs den Bestand 501. Regionale Provenienzen Südbadens waren von Anfang an an die Außenstelle des Generallandesarchivs in Freiburb, das heutige Staatsarchiv Freiburg, abgeliefert worden. Über den Kernbestand der Archivalien (465 d) ein übersichtliches Repertorium anzufertigen, war zunächst unmöglich, da ständig neue Ablieferungen des Bundesarchivs eingingen; so musste man sich mit einem fortlaufenden Verzeichnis begnügen (angefertigt 1970 und seither ergänzt). Der vorläufige Abschluss dieses Vorgangs ermöglichte 1974 eine vollständige Neuverzeichnung und systematische Ordnung. Obwohl in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten, liegen dieser Ordnung die Provenienzen der einzelnen Parteidienststellen zugrunde. Ihre Reihenfolge orientiert sich an der "Rang- und Organisationsliste der NSDAP" (Stuttgart, 2.Aufl.,1947) und dem "Organisationsbuch der NSDAP", hg. vom Reichsorganisationsletter der NSDAP (München, 2.Aufl. 1937). Dem letzteren ist auch die Ressortgliederung innerhalb einer Parteidienststelle entnommen, soweit überhaupt eine genauere Unterteilung sinnvolì erschien. Abgesehen von den drei Gauämtern (Schulung, NSV, Kommunalpolitik) diese Provenienzen ohnehin nur geringfügig erhalten; daher blieben auch die über- und untergeordneten Instanzen - also die Reichs- bzw. Kreisebene -, die nur fragmentarisch vorkommen, in der Gliederung unberücksichtigt, und wurden den entsprechenden Gauämtern sachlich zugeordnet. Die gesonderten Verbände, die entweder einem Gauamt angegliedert oder disziplinär direkt dem Gauleiter unterstellt waren (wie die "Deutsche Arbeitsfront" und "Kraft durch Freude", Winterhilfswerk, Reichsbund Deutscher Schwestern usw.), wurden zwischen die Gauämter eingereiht. Die Neuverzeichnung geschah im Sommer 1974 durch 3 Werkstudenten unter Anleitung der Herren K. Krimm und Dr. H. Schadek; die Akten wurden entsprechend der neuen Systematik durchnumeriert und umgepackt. Seitdem wurde der Bestand vom Bundesarchiv um weitere kleine Ablieferungen ergänzt. NSDAP-Provenienzen der Gauebene und nachgeordneter Ebenen befinden sich auch in der Beständegruppe 465 c. Teilweise ist die Zuweisung der erhalten gebliebenen Akten der NSDAP zu den eheutigen GLA-Beständen bedingt durch überlieferungsgeschichtliche Zufälle. Beispielsweise sind die Akten des Gaupersonalamts aufgeteilt auf die Bestände 465 c und 465 d. Karlsruhe 1974/1988/2016 K. Krimm, B. Vogler, M. Stingl Konversion: Die Erschließungsdaten der 1980er Jahre zu dem vorliegenden Findmittel wurden 2015 durch Alexander Hoffmann konvertiert und zu einem Online-Findmittel aufbereitet. Nachfolgend wurden die vorgefundenen Daten redigiert mit dem Ziel, die bis dahin nur summarisch verzeichneten Personalakten politischer Leiter des Gaupersonalamts sowie die zu Sammelakten formierten Leumundsanfragen auf Einzelpersonenebene recherchierbar zu machen. Die Gesamtredaktion lag beim Unterzeichneten. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Wilhelm Rohr: Mikroverfilmung und Verzeichnung deutscher Akten in Alexandria, USA, in: Der Archivar 19, 1966, Sp. 251-259.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Nachfolger der seit 1859 bestehenden und 1880 in Konkurs gegangenen Neuen Aktienzuckerraffinerie Halle wurde 1881 die Zuckerraffinerie AG Halle mit Sitz in der dortigen Raffineriestraße gegründet. Hauptzweck des Unternehmens war die Verarbeitung von Roh- zu Verbrauchszucker. Produziert wurde Brot-, Würfel-, Gebrauchs-, granulierter und Puderzucker sowie Melasse. 1885 übernahm die AG die seit 1835 bestehende Hallesche Zuckersiederei Compagnie auf Aktien (Am Hospitalplatz, Halle-Glaucha), deren Betrieb 1906 aufgegeben wurde. 1922 trat die Raffinerie der Vereinigung Mitteldeutscher Rohzuckerfabriken Halle (VEMIRO) bei, deren Vertreter (Rohzuckerfabriken) die Aktienmehrheit am Unternehmen besaßen. Verarbeitet wurde Rohzucker in der Folge nur noch auf Basis von Werklohnverträgen. Den Zuckerverkauf organisierte die Zuckervertriebsgesellschaft AG Halle. Zur Gewährleistung der Raffinerieproduktion setzte man in den 1940er Jahren auch Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und ausländische Arbeitskräfte ein. Im 2. Weltkrieg stark zerstört, wurde die Zuckerraffinerie AG 1946 enteignet und den Industriewerken Sachsen-Anhalt unterstellt. Per 1. Juli 1948 ging der Betrieb als VVB Zuckerindustrie - VEB Zuckerraffinerie Halle in Volkseigentum über. 1951 wurde daraus der VEB "Vorwärts" Zuckerraffinerie Halle. Bestandsinformationen: Aus dem Verwaltungsarchiv des VEB Zuckerkombinat Halle wurden 1981 etwa 6 lfm Schriftgut der Zuckerraffinerie AG Halle an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben, wo 1984 die Neuverzeichnung der Akten auf Karteikarten erfolgte. Der Bestand kam 1994 in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (später Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg). 2013 wurde die Findkartei im Verzeichnungsprogramm scopeArchiv retrokonvertiert. 2016 erfolgte die vollständige Überarbeitung des Schriftgutbestandes. Zusatzinformationen: Korrespondierende Bestände: - I 599 VEMIRO, - I 601 ZVG Halle - Bestände verschiedener Zuckerfabriken Literatur: Karl Sewering: Zuckerindustrie und Zuckerhandel in Deutschland. Poeschel Verlag Stuttgart 1933. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Umbruch. Universitätsverlag der TU Berlin, 2012. Olbrich, Hubert: Zuckermuseum im Exil. Universitätsverlag der TU Berlin, 2013. Olbrich, Hubert: Zucker-Museum, Bd. 26. Druckhaus Hentrich, Berlin, 1989 (2016).
Geschichte des Bestandsbildners: Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt (PTR), als eine dem Reichsministerium des Innern nachgeordnete wissenschaftliche Einrichtung 1887 gegründet und ab 1934 dem Reichsminis-terium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellt, war das Ergebnis jahrelan-ger Bemühungen um eine staatliche Organisation der experimentellen Naturforschung und Präzisionstechnik. Die Durchführung umfangreicher wissenschaftlich-physikalischer Untersuchungen sowie die gleichzeitige praxisbezogene Umsetzung der Ergebnisse in der Präzisionsmechanik und Tech-nik ließ die PTR in der Grundlagenforschung schnell eine wesentliche Rolle einnehmen. Die Leitung dieser wissenschaftlichen Einrichtung lag bei ihrem Präsidenten und einem zur fachlichen Aufsicht und Beratung gebildeten Kuratorium. Präsidenten der PTR waren: Hermann von Helmholtz 1887-1892 Friedrich Kohlrausch 1895-1905 Emil Warburg 1905-1922 Walther Nernst 1922-1924 Friedrich Paschen 1924-1933 Johannes Stark 1933-1939 Abraham Esau 1939-1945 Im Jahre 1923 wurde die 1919 aus der Normaleichungskommission hervorgegangene Reichs-anstalt für Maß und Gewicht mit der PTR vereinigt. Ständig anwachsende bzw. spezieller werdende Aufgabengebiete führten im Laufe der Jahre zu Veränderungen der Abteilungs-struktur. In der Präsidialabteilung waren Laboratorien, Hauptwerkstatt, Hauptbibliothek sowie Verwal-tungsleitung dem Präsidenten unmittelbar unterstellt. Es folgten: Abteilung I: Maß und Gewicht (unter Einbeziehung der Reichsanstalt für Maß und Gewicht seit 1923) Abteilung II: Elektrizität (ab 1936: für Elektrizität und Magnetismus) Abteilung III: Wärme und Druck Abteilung IV: Optik Abteilung V: Atomphysik und physikalische Chemie (seit 1939) Abteilung VI: Feinmechanik und Akustik (seit 1939) Nach 1945 gingen die Aufgaben der PTR auf die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Braunschweig) und das Deutsche Amt für Maß und Gewicht (Berlin) über. Bestandsbeschreibung: 1977 und 1981 gelangten Akten der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt und der Normaleichungskommission (NEK) vom Amt für Standardisierung und Messwesen der DDR in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Sie wurden unter der Bezeichnung PTR zu einem Bestand (R 1519) zusammengefasst. Lückenhaft überliefert sind vor allem Akten der Abteilungen III bis VI der PTR sowie zu Organisation und Geschäftsbetrieb der NEK. Die vormals in das Bundesarchiv in Koblenz gelangten Aktensplitter zu Schall-, Schwingungs- und Druckmessungen bei Torpedo- und Minenentwicklung und Weiterentwicklung von Präzisionsmessgeräten für die Olympischen Spiele 1936 (Bestand R 105) wurden 1996 in Berlin dem Bestand R 1519 zugeordnet. Inhaltliche Charakterisierung: Einen wichtigen Teil der Wissenschaftspolitik des NS-Staates dokumentieren die vorhandenen Unterlagen über Leitung, Organisation, Planung und Berichterstattung der PTR. Weitere Schwerpunkte bilden Vorgänge zu Forschungs- und Ausbildungsfragen, vor allem der Abteilungen I Maß und Gewicht bzw. II Elektrizität und Magnetismus. Überliefert sind gleichfalls Unterlagen zur Entwicklung und Erprobung einer Ziel-Zeit-Kamera, die während der Olympischen Spiele 1936 in Berlin zum Einsatz kam sowie einige Akten zur Torpedo- und Minenentwicklung der Jahre 1940 bis 1944. Erschließungszustand: Findbuch, Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 1519/...
Findhilfsmittel: Findbuch; Findkartei (teilweise online recherchierbar); zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Die erste Eisenbahn in der preußischen Provinz Sachsen nahm ihre Fahrt im Jahre 1839 zwischen Magdeburg und Schönebeck auf. Sie war das erste Teilstück der 1839/40 eröffneten Eisenbahnlinie Magdeburg-Leipzig, die mit einer Streckenführung von Preußen über Anhalt-Köthen bis nach Sachsen die erste länderübergreifende Bahnverbindung in Deutschland darstellte und im Jahre 1841 mit dem Bahnhof Köthen auch den ersten deutschen Eisenbahnknotenpunkt aufwies. Verantwortlich zeichnete für Bau und Betrieb dieser Eisenbahnlinie die Magdeburg-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vorrangig private Eisenbahngesellschaften trieben damals die verkehrstechnische Revolution auf der Schiene voran. Viele weitere Schienenverbindungen entstanden in der Folgezeit, so im Jahre 1843 die Strecke Magdeburg-Halberstadt und 1845 die Linie Berlin-Potsdam-Magdeburg. Nach dem Scheitern einer Verstaatlichungsinitiative des Reiches in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts setzten von Seiten des preußischen Staates Bestrebungen ein, die Eisenbahngesellschaften aufzukaufen. Der Kauf der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft durch den Staat im Jahre 1879 war vertraglich an die Errichtung einer königlichen Verwaltungsbehörde geknüpft. Infolgedessen wurde am 29. Dezember 1879 die „Königliche Eisenbahndirektion in Magdeburg“ gegründet. Die Zuständigkeit der Direktion, die auch die Verwaltung des Hannover-Altenbekener Eisenbahnunternehmens und der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft vorsah, reichte bis in den Berliner Raum. Mit der Neuorganisation der preußischen Eisenbahnverwaltung 1895, in deren Folge auch die Eisenbahndirektion Halle entstand, war für die Eisenbahndirektion Magdeburg ein Verlust von mehr als 200 Eisenbahnkilometern verbunden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in Umsetzung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Für die zunächst dem Reichsverkehrsministerium unterstellten Reichseisenbahnen wurde 1924 ein eigenens Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" gegründet. Die im gleichen Jahr gebildete Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) übernahm am 11. Oktober 1924 den Betrieb der Reichseisenbahnen. Die Verwaltung des Streckennetzes oblag den bereits 1922 gebildeten Reichsbahndirektionen. Auf die Direktion in Magdeburg hatte dies zunächst nur namensändernde Auswirkungen. Doch am 1. Oktober 1931 folgte die Schließung der Reichsbahndirektion Magdeburg und damit die Aufteilung ihrer Reichsbahnbetriebsämter auf die Reichsbahndirektionen Hannover, Halle und Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 18. August 1945, wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg wiederbegründet. Ihre Zuständigkeit weitete sich in den Folgejahren auch auf die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Klein- und Privatbahnen aus. Mit dem Ende der DDR am 1. Oktober 1990 wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg zum zweiten Male aufgelöst. Bestandsinformationen: Im Zuge der Privatisierung der Bahn im Jahre 1994 erfolgte auch die Auflösung der Verwaltungsarchive der Reichsbahndirektionen. Gemäß der vertraglichen Einigungen mit der Deutschen Bahn AG wurde das Schriftgut der ehemaligen Reichsbahndirektion Magdeburg an das damalige Landesarchiv Magdeburg abgegeben. Im Jahre 2008 kam der Bestand in die Abteilung Dessau des Landeshauptarchivs. Mit der Verstaatlichung der privaten Eisenbahngesellschaften sowie der Klein- und Privatbahnen nach 1945 gelangte auch deren Schriftgut in das Archiv der damaligen Eisenbahndirektion bzw. der späteren Reichsbahndirektion Magdeburg. Diese widerum musste infolge ihrer Auflösung im Jahre 1931 große Teile ihres Schriftgutes an die Reichsbahndirektion Hannover abgeben, weshalb sich entsprechende Archivalien heute auch im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover befinden. Auch die sich des öfteren geänderten Zuständigkeitsabgrenzungen zu den Direktionen in Halle und Berlin führten dazu, dass in den jeweiligen Archiven die unterschiedlichsten Provenienzen anzutreffen sind. Bei der Bestandsbildung der Reichsbahndirektion Magdeburg wurde eine Zäsur für das Jahr 1945/1949 vorgenommen. Im Jahr 1949 fanden die Verstaatlichungsmaßnahmen für die Klein- und Privatbahnen ihren Abschluss. Im Bahnarchiv der Reichsbahndirektion Magdeburg traf man die Entscheidung, das Schriftgut dieser Bahnen in den Bestand "G 5" als separate Bestandsgruppe zu integrieren und diesen Akten zu der Bestandssignatur "G 5" den Zusatz "Klb" für Kleinbahnen zu geben. Die Gliederung des Bestandes beruht auf einem im Bahnarchiv praktizierten Ordnungsschema. Für die Zeit von 1945-1990 wurde der Bestand "M 60" gebildet, wobei zeitliche Überschneidungen vorhanden sind. Zusatzinformationen: Wegen des großen Umfangs des Bestandes und um der Öffentlichkeit online möglichst schnell einen Zugang zu den Datensätzen auf Akten- bzw. Dokumentebene zu gewähren, erfolgt die Freischaltung einzelner Datensätze fortlaufend möglichst zeitnah nach ihrer Eingabe und Überprüfung. Es ist also zu berücksichtigen, dass die freigeschalteten Datensätze keineswegs den kompletten Bestand und teilweise auch nicht die gesamten Archivalien einer Gliederungsgruppe widerspiegeln. Enthaltene Karten: 500
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar) Registraturbildner: Ende des 19. Jh. setzte die Entwicklung einer chemischen Großindustrie in Bitterfeld ein. 1893 errichteten die Elektrochemischen Werke GmbH, Berlin, eine chemische Fabrik mit elektrischem Betrieb zur Herstellung von Ätznatron und Chlorkalk. Im selben Jahr beschloss die Chemische Fabrik Elektron AG, Frankfurt/a. M., eine Tochtergesellschaft der Chemischen Fabrik Griesheim, eine Niederlassung in Bitterfeld zu gründen. 1894 entschied sich die Berliner Actiengesellschaft für Anilin-Fabrikation ebenfalls für den Standort Bitterfeld und baute eine Fabrik für Farbstoffe. Begünstigt wurde die Standortwahl vor allem durch das Vorhandensein von Braunkohlevorkommen, Wasser, Lehm- und Tonvorkommen sowie Kalisalzlagerstätten um Halle. Ebenso wichtig für das Transportwesen war der Anschluss an die Bahnlinien. Erster Geschäftsführer der Elektrochemischen Werke GmbH am Standort Bitterfeld war Walther Rathenau. Leiter der Bitterfelder Werke der Chemischen Fabrik Elektron wurde Carl Pistor. Die Chemische Fabrik Griesheim und die Chemische Fabrik Elektron AG fusionierten 1898. Die Werke erhielten die Bezeichnung Werk I (im Süden) für das ehemalige Werk der Chemischen Fabrik Elektron und Werk II (im Norden) für die gepachteten Anlagen der Elektrochemischen Werke. Die bedeutendste Technologie am Standort Bitterfeld war die Chloralkalielektrolyse. Zu den wichtigsten Produktionslinien gehörten bis 1945 die Produkte der Chloralkalielektrolyse, die Aluminium- und Magnesiumproduktion. Bitterfeld gehörte ab 1925 zum IG Farbenkonzern und wurde Sitz der IG Farben Betriebsgemeinschaft Mitteldeutschland. Mit Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. Okt. 1945 wurde das IG-Werk unter Kontrolle der sowjetischen Verwaltung gestellt. Im Jahre 1946 erfolgte die Eingliederung der Bitterfelder Werke Süd und Nord in die SAG Mineral-Düngemittel "Kaustik" und wurde damit bis zum Jahre 1952 Eigentum der UdSSR. Danach lautete der Werksname VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Bestandsinformationen: Der Bestand wurde 1986 durch den VEB Chemiekombinat Bitterfeld an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben. Das Werksarchiv des Chemiekombinates realisierte die Verzeichnung überwiegend durch nichtarchivarische Hilfskräfte, die dadurch mit Mängeln behaftet ist. Im Jahre 1994 gelangte der Bestand zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg. 2011 erfolgte eine Retrokonversion des Findbuches, in deren Ergebnis die Angaben formal überarbeitet, einige Aktentitel aber auch verändert bzw. neu gebildet wurden. Eine komplette Überarbeitung/Neuerschließung des Bestandes wurde im Interesse einer schnellen Zugänglichmachung zurückgestellt. Der Bestand enthält in geringem Umfang Schriftstücke älteren bzw. jüngeren Datums, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Registraturbildner stehen. Des Weiteren ist im Bestand eine umfangreiche Zwangsarbeiterkartei überliefert. Zusatzinformationen: Plumpe, Gottfried: Die IG Farbenindustrie AG. Wirtschaft, Technik und Politik 1904-1945, Berlin 1990.- Hackenholz, Dirk: Die Elektrochemischen Werke in Bitterfeld 1914-1945. Ein Standort der IG-Farbenindustrie AG, Münster 2004.- Bitterfelder Chronik. 100 Jahre Chemiestandort Bitterfeld-Wolfen, Hrsg. Vorstand der Chemie AG Bitterfeld-Wolfen, 1993.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2015 (online recherchierbar) Registraturbildner: Am 5. Okt. 1923 wurde in Halle (Saale) die Zuckervertriebsgesellschaft Halle-Rositz-Holland AG gegründet. Nach Stilllegung der Zuckerfabrik Holland in Dessau-Alten (1932) erfolgte die Umbenennung der Gesellschaft in Zuckervertriebsgesellschaft Halle AG (ZVG), mit den Zweigniederlassungen in Halle und Rositz/Altenburg. Ab 1942 bildete die ZVG mit der Vereinigung mitteldeutscher Rohzuckerfabriken (VEMIRO) eine Doppelgesellschaft im Sinne der Kartellsteuerverordnung. Die Zuckervertriebsgesellschaft koordiniert die Belieferung der Zuckerraffinerien mit Rohzucker, den Verkauf von Zuckerprodukten, steuerte den Rübenanbau und war Verkaufsorgan der in der VEMIRO zusammengeschlossenen Rohzuckerfabriken, vor allem in der Gegend Halle, Köthen und Zeitz/Altenburg. Sie gehörte der Wirtschaftsgruppe Zuckerindustrie Berlin und dem Verband bzw. der Hauptvereinigung der deutschen Zuckerwirtschaft Berlin an. In den 1930er und 1940er Jahren kümmerte sich die Gesellschaft auch um die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte bzw. Zwangsarbeiter für die Raffinerien und Zuckerfabriken. 1946 wurde die Gesellschaft enteignet, den Industriewerken Sachsen-Anhalt zugeordnet und 1947 aufgelöst. Deren Aufgaben und Vermögen übernahm die Zuckerraffinerie Halle. Bestandsinformationen: Aus dem Verwaltungsarchiv des VEB Zuckerkombinat Halle wurde 1981 etwa 2 lfm Schriftgut der ZVG an das Staatsarchiv Magdeburg übergeben, wo die Akten 1984 auf Karteikarten verzeichnet und neu signiert wurden. Der Bestand kam 1994 in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (später Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg), wo die Kartei 2011 im Archivprogramm scopeArchiv retrokonvertiert wurde. 2015 erfolgte die komplette Überarbeitung und Neuordnung des Archivgutbestandes. Zusatzinformationen: Korrespondierende Bestände: - I 599 VEMIRO - I 601 Zuckerraffinerie Halle AG - Bestände verschiedener Zuckerfabriken
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch von 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Hauptteil des Bestandes wurde 1931, 1935 und 1941 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen und noch 1935 einer einstufigen Ordnung nach 50 alphabetisch gereihten Sachgruppen unterzogen. Die Verzeichnung beschränkte sich hierbei auf die Wiedergabe der auf den Aktendeckeln überlieferten Aktentitel des Registraturbildners. Eine weitere Abgabe vor allem von Akten des Kreisausschusses erfolgte im Jahr 1966 durch das Kreisarchiv Stendal. Die Akten wurden größtenteils 1980 in die bestehende Ordnung eingearbeitet. Der geringe Umfang der Überlieferung ist auf erhebliche Bestandsverluste in der Kriegs- und Nachkriegszeit zurückzuführen. Im Zuge der Revision und Kartonierung des Bestandes im Jahr 2010 wurde dieser unter Wegfall der römischen Sachgruppenziffern fortlaufend durchnummeriert. Die Umsignierung ist auf Aktenebene über die Verzeichnungsangabe "Frühere Signaturen" noch nachweisbar. Bei der Überprüfung des Bestandes zur Online-Stellung im Jahr 2016 konnte die 1935 angelegte Gliederung beibehalten werden. Wenn es notwendig erschien, wurden einige Sachgruppenbezeichnungen sprachlich bzw. der tatsächlichen Überlieferung angepasst. Darüber hinaus wurden die Aktentitel überarbeitet, die falsch von den Aktendeckeln abgeschrieben oder bei der Anlegung der Akten zu eng gefasst waren. Bei der Aktengruppe Nr. 492-582 wurden zudem die Enthält-Vermerke von den alten Vorsatzblättern des Kreisarchivs übertragen und bei der Aktengruppe Nr. 330-407 die Akteneinheiten neu verzeichnet. Da es sich hier in der Regel um bei der Trennung von Aktenbündeln gebildete Einzelfallakten über die Durchführung der Dismembrationen im 19. Jh. handelt, sind der zu zerstückelnde Hof mit dem Namen des Besitzers und die Laufzeit der Akte bzw. des Bandes erfasst worden. Die Akte Nr. 489 wurde an den Bestand G 4 Reichstreuhänder der Arbeit Mitteldeutschland/ Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt, Magdeburg abgegeben. Im Ergebnis der Überprüfung des Bestandes entstand das neue online recherchierbare Findbuch. Plänen und Zeichnungen sind unter Angabe der Lagerungssignatur zu bestellen. Zusatzinformationen: Kreisgeschichte Der Kreis Stendal wurde 1816 aus dem Südostteil der Altmark gebildet. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Stendal des Elbdepartements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Stendal. Von 1909 bis 1950 bildete die Kreishauptstadt einen eigenen Stadtkreis. Im übrigen blieb das Kreisgebiet bis 1950 und auch nach der Kreisreform vom Juni 1950 unverändert. Bei der Verwaltungsreform von 1952 trat der Kreis Stendal seinen Südteil an den neugebildeten Kreis Tangerhütte ab, während er andererseits sechs Gemeinden des Kreises Gardelegen erhielt. Der Kreis Stendal gehörte zum Bezirk Magdeburg der DDR. Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 119 Ortschaften. Nach zahlreichen Eingemeindungen, dem Ausscheiden der Stadt Stendal und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke waren es 96 Gemeinden im Jahre 1939, darunter die Städte Arneburg, Bismark, Tangerhütte (bis 1928 Vaethen, Stadtrecht seit 1935) und Tangermünde.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar), Findbucheinleitung (online einsehbar) Registraturbildner: Nach der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 wurde die Provinz Sachsen mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt gebildet, deren Oberpräsident am 1. April 1816 in Magdeburg seine Tätigkeit aufnahm. Als Kontrollinstanz und Stellvertreter der preußischen Staatsbehörden hatte er ursprünglich eine v.a. beobachtende und mehr repräsentativ gedachte politische Stellung. Er unterstand wie die Regierungen den Staatsministerien, nahm aber gleichzeitig die Leitung bzw. Oberaufsicht über die Regierungen und andere Mittelbehörden wahr, als königlicher Kommissar für den Provinziallandtag erhielt er die Aufsicht über die Ständevertretung. In Auswirkung der Verwaltungsreformen von 1872 bis 1883 erweiterte sich sein Verantwortungsbereich auf die gesamte innere Landesverwaltung der Provinz, über den Provinzialverband erhielt er die Staatsaufsicht; zugleich wurde er 1883 vom Amt des Regierungspräsidenten des Bezirkes Magdeburg entbunden. Nach dem ersten Weltkrieg und während des Nationalsozialismus vermehrten sich inbesondere die hoheitlichen und polizeilichen Funktionen des Oberpräsidenten erheblich; die Behörde entwickelte sich zur Mittelinstanz der preußischen Staatsregierung (ab 1932) und schließlich der Reichsregierung (ab 1935). Die Selbstverwaltung der Provinz wurde bereits 1933 faktisch aufgehoben, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten dem Oberpräsidenten übertragen. Die in den anderen Provinzen gehandhabte Verbindung des Oberpräsidialamtes mit dem des Gauleiters der NSDAP fand jedoch nicht statt. Die Behörde gliederte sich ab 1933 in mehrere Abteilungen, insbesondere: Allgemeine Abteilung, Provinzialrat, Abteilung für höheres Schulwesen (Provinzialschulkollegium), Landeskulturabteilung (Generalkommission/ Landeskulturamt), Wasserstraßendirektion (Elbstrombauverwaltung), Gerichtsärztlicher Ausschuss und Inspekteur der Ordnungspolizei. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz Sachsen aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im Frühjahr 1944 wurde die Provinz aufgelöst; an ihre Stelle traten die Provinzen Magdeburg, und Halle-Merseburg mit den Gauleitern der NSDAP als Oberpräsidenten, für den Regierungsbezirk Erfurt wurde der Reichsstatthalter in Thüringen zuständig. Im August 1945 ging das Oberpräsidium Magdeburg als "Der Präsident der Provinz Sachsen, Abwicklungsstelle Magdeburg" in die neue Provinzialregierung über, die Abwicklungsstelle bestand bis Juni 1946. Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte in mehreren Ablieferungen zwischen dem Ende des 19. Jh. bis 1950 in das Staatsarchiv Magdeburg. Er gliederte sich in verschiedene Registraturschichten, die um 1968 zu den Teilbeständen C 20 I Oberpräsident, Allgemeine Abteilung bis C 20 XiX Oberpräsident, Kommandostab der Sicherheitspolizei strukturiert wurden.
Bestandsbeschreibung: Als mittlere und schwere Kampfschiffe bezeichnete man in der deutschen Marine Korvetten, Fregatten, Küstenpanzerschiffe, Kleine (Leichte) Kreuzer und Große (Schwere) Kreuzer, Panzerkreuzer (Schlachtkreuzer), Panzerschiffe und Linienschiffe (Schlachtschiffe). Der Bestand ist zur Teilung vorgesehen. Die Unterlagen der schweren und mittleren Kampfschiffe der Reichsmarine und Kriegsmarine werden den neuen Bestand RM 134 bilden. RM 92 wird dann nur noch die Unterlagen der schweren und mittleren Kampfschiffe der Preußischen und Kaiserlichen Marine umfassen. Inhaltliche Charakterisierung: Von den entsprechenden Schiffen verwahrt das Bundesarchiv- Militärarchiv umfangreiche Bestände an Logbüchern, Kriegstagebüchern und z.T. Akten. Aus der Zeit der Kaiserlichen Marine sind die Logbücher und Kriegstagebücher bis Ende 1918 fast vollständig erhalten. Für die Kriegsmarine sind z.T. Logbücher und Kriegstagebücher der Schiffe, sowie Akten technischen Inhalts, Gefechtsberichte und Wegekarten überliefert. Hervorzuheben sind Kriegstagebücher und sonstige Unterlagen der Schlachtschiffe "Bismarck, "Tirpitz", "Gneisenau" und "Scharnhorst", der Panzerschiffe "Deutschland" (ab 1940 "Lützow"), "Admiral Scheer" und "Admiral Graf Spee" sowie der schweren Kreuzer "Admiral Hipper", "Blücher" und "Prinz Eugen". Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 4523 Zitierweise: BArch, RM 92/...
Bestandsbeschreibung: Im Allgemeinen Truppenamt nahm die Gruppe C der Heeresabteilung auch das Militärtransportwesen wahr, bis Anfang 1920 die Transportabteilung geschaffen wurde. Sie wurde mit der Nutzung des Eisenbahnnetzes und der Schifffahrtswege für den Militärverkehr beauftragt und regelte die Durchführung von Truppen- und Nachschubtransporten. Außerdem war sie zuständig für den Bahnschutz und die betriebliche Aufsicht über die Panzerzüge. Seit dem 1. Juli 1935 bildete sie die 5. Abteilung des Generalstabs des Heeres und wurde schließlich 1939 als Chef des Transportwesens dem Chef des Generalstabs unmittelbar unterstellt. Ihr oblag die Bearbeitung des Transportwesens der gesamten Wehrmacht und die Vorbereitung der Verkehrswege - Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen und Straßen - für die militärische Nutzung. Gleichzeitig vertrat sie die Belange der Wehrmacht gegenüber dem Reichsverkehrsminister (Deutsche Reichsbahn) und dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen. Ferner sorgte sie für die Berücksichtigung der Verkehrsinteressen beim Bau von militärischen Anlagen. Von August 1939 an bekleidete der Abteilungschef der Transportabteilung zugleich den Posten des Chefs des Transportwesens der Wehrmacht, der als Sachbearbeiter des OKW Verfügungen und Befehle für das Transportwesen, die alle drei Wehrmachtteile betrafen, zu erlassen hatte. Dem Transportchef unterstanden im Heimatkriegsgebiet sowie auf den einzelnen Kriegsschauplätzen Dienststellen und Truppen verschiedener Art als durchführende Organe der ihm übertragenen Aufgaben. Bei den ersteren wurde nach ihrer Gliederung und Ausbildung für den Einsatz unterschieden nach Transportdienststellen bei Kommandobehörden (General des Transportwesens, Bevollmächtigte Transportoffiziere, Transportverbindungsstellen, Tansportoffiziere) und nach transportbearbeitenden Dienststellen (Wehrmachttransportleitungen, Wehrmachtverkehrsdirektionen, Transportkommandanturen) und Dienststellen für den Überwachungs- und Außendienst (Bahnhofskommandanturen, Ausladekommissare, Weiterleitungsstellen). Siehe dazu die Anlagen 1-3: Organisationsskizzen (aus Rohde: Das deutsche Wehrmachttransportwesen im Zweiten Weltkrieg) von: 1. Der Chef des Transportwesens in der Spitzengliederung des OKW (1939-1945); 2. Der Stab des Chefs des Transportwesens 1939 und 1945; und 3. Unterstellungsverhältnisse der Dienststellen und Truppen des Chefs des Transportwesens (1939-1945). Vorprovenienzen: Gruppe C der Heeresabteilung im Allgemeinen Truppenamt und 5. Abt. des Generalstabes des Heeres Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen der 5. Abteilung des Generalstabes des Heeres wurden auf Grund der organisatorischen und registraturmäßigen Zusammenhänge in den Bestand Chef des Transportwesens eingeordnet. Neben Aktensplittern zur Organisation des Transportwesens sind insbesondere Unterlagen zu Transportübungen (Vorkriegszeit) sowie über Ausbau und Benutzbarkeit von Verkehrswegen überliefert. Kriegstagebücher oder Tätigkeitsberichte liegen in sehr begrenztem Umfang für die Zeit von 1939 bis 1941 vor. Die Masse der schriftlichen Hinterlassenschaft des Chefs des Transportwesens bezieht sich auf die Zeit vor 1939. Ergänzende Unterlagen lassen sich auf der ministeriellen Ebene, im Bereich der Amtsdrucksachen, in einigen Nachlässen sowie bei Truppenverbänden, Kommandostellen, Dienststellen und territorialen Befehlshabern (z.B. Bevollmächtigter Transportoffizier einer Armee oder Heeresgruppe; General des Transportwesens einer Heeresgruppe) finden. 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise R 5 Reichsverkehrsministerium (im BA, Abteilung R) R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (im BA, Abteilung. R) RH 20 Armeen (Bevollmächtigte Transportoffiziere) RH 47 Verbände und Einheiten der Eisenbahntruppen und Technische Truppen RH 66 General der Eisenbahntruppen RW 18 Transport- und Verkehrskommandanturen N 407 Nachlass Oberst Teske (General des Transportwesens Mitte) N 532 Nachlass Generalleutnant Wilhelm Mittermaier (Wehrmacht-Verkehrsdirektion Brüssel) MSg 2/1470-72, 1474-75, 1477-78 Militärgeschichtliche Sammlung (verschiedene Berichte von Max H. Bork zum Wehrmachttransportwesen, über Versorgungsstraßen, Eisenbahnen und andere Transportwege) Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 300 AE (z.T. noch alte Signaturen) Zitierweise: BArch, RH 4/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Feldzeug-Inspektion (Fz In) wurde am 10. November 1938 neu gebildet durch Zusammenlegung der Heeresfeldzeugabteilung im OKH (Fz) und der Heeresfeldzeugmeisterei (H.Fzm.). Die H.Fzm. ihrerseits war am 1. April 1935 aufgestellt worden, mit den Nvst. (Nachschubverteilungsstellen) 1-3 als nachgeordnetem Bereich und unterstand der Heeresfeldzeugabteilung im OKH. Die erste Nvst. war 1931 in Spandau aufgestellt worden zur Entlastung der damaligen Wa N von nicht-ministeriellen Aufgaben. 1933 wurden in Hannover und München zwei weitere Nvst. aufgestellt, 1935 wurden die drei Nvst. in Feldzeug-Gruppen 1-3 umbenannt. Im Frühjahr 1936 wurden die Aufgaben der Feldzeug-Gruppen stark eingeschränkt. Ziel war es, im Zuge der intensivierten Heeresaufrüstung einen unmittelbaren Verkehr der H.Fzm. mit den in den Feldzeug-Gruppen zusammengefassten Feldzeug-Kommandos und Feldzeug-Dienststellen zu ermöglichen, um so eine beschleunigte Bereitstellung und Ausgabe von Waffen, Gerät und Munition zu erreichen. Die Feldzeug-Gruppen verloren ihre Anordnungsbefugnis gegenüber den FzKdos und FzDstst, hatten nur noch die Dienstaufsicht wahrzunehmen und erhielten hierzu von den Durchführungsanordnungen nur noch Kenntnis, die Verantwortung für den Dienstbetrieb lag allerdings weiter bei ihnen. Bereits im Oktober 1936 wurden die Feldzeug-Gruppen schließlich aufgelöst und statt ihrer drei Feldzeug-Inspizienten eingerichtet. Hintergrund war vor allem die Unmöglichkeit einer ausreichend straffen Dienstaufsicht durch die H.Fzm. bei zunehmend wachsendem Aufgabenbereich. Die Feldzeug-Inspizienten, jeweils einer für Waffen und Gerät, Munition und Kraftfahrzeugwesen sowie für Werkstätten, hatten die Aufgabe, den H.Fzm. in der Dienstaufsicht in ihrem Bereich zu unterstützen. Mit der Aufstellung der Fz In entfiel durch Wegfall der H.Fzm. eine weitere Zwischeninstanz zwischen OKH und dem nachgeordnetem Feldzeug-Bereich. 1939 wurden zwei weitere Fz.Inspizienten, je ein zusätzlicher für Waffen und Gerät einerseits und Munition andererseits eingerichtet. Gleichzeitig entfiel der Fz.Inspizient für Werkstätten. Im Jahr 1940 wurde schließlich ein fünfter Fz.Inspizient für Panzer-Kampf- und Kraftfahrzeugwesen eingerichtet. 1941 erfolgte ein Wechsel bei den Prüfbereichen der Fz.Inspizienten von der bisherigen sachgebietsweisen zu einer territorialen Zuständigkeit, darüber hinaus wurden die Zuständigkeiten der Fz.Inspizienten erweitert zu Anordnungsbefugnissen gegenüber den Fz.Kdos im Rahmen der Behebung festgestellter Mängel. Mit dem 2. Juli 1941 erfolgte schließlich eine grundsätzliche Umgliederung. Die Fz.Inspizienten 1-4 wurden umgewandelt in die Fz.Gruppen 1-3, womit wieder eine Zwischeninstanz mit Kommandogewalt zwischen Fz In und den einzelnen Fz.Kdos und Fz.Dstst entstand. Der Fz.Inspizient 5 (zuständig für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich) blieb als solcher erhalten und wurde umbenannt in Fz.Inspizient K. Die Aufgaben der Fz In als oberster Dienststelle für das gesamte Feldzeugwesen bestanden in der Versorgung des Heeres mit Waffen, Gerät und Munition, damit auch entsprechender Lagerung und Bevorratung, sowie der Ausbildung von Heeres-Waffenmeistern und Heeres-Feuerwerkern. Gemäß der Geschäftseinteilung für die Fz In vom 8. November1938 standen an der Spitze der Fz In der Feldzeugmeister und als sein Stellvertreter der Chef des Stabes. Die Fz In gliederte sich darunter in vier Gruppen. Gruppe I war zuständig für Organisation, allgemeine Verwaltung und Haushalt der Fz In, aufgegliedert in die Referate Ia bis Ie. Gruppe II war zuständig für Personal und Ausbildung im Feldzeug-Bereich, aufgegliedert in die Referate IIa bis IIe. Gruppe III war zuständig für Munition, aufgegliedert in die Referate IIIa bis IIIf. Gruppe IV war zuständig für Waffen und Gerät, aufgegliedert in die Referate IVa bis IVh. Die Kriegsspitzengliederung vom 1. März 1939 sah für die Gruppen I und II jeweils ein Referat und für die Gruppe III zwei Referate weniger vor. Dafür sah sie nun eine Gruppe V vor, zuständig für Bauten, Werkstätten und Baumaßnahmen, aufgegliedert in die Referate Va bis Vc. Der Geschäftsverteilungsplan der Fz In vom 2. Februar 1940 wies demgegenüber allerdings nach wie vor vier Gruppen auf. Gruppe I mit den Referaten Ia bis Ie, Gruppe II mit den Referaten IIa bis IId, Gruppe III mit den Referaten IIIa bis IIIf und Gruppe IV mit den Referaten IVa bis IVh. Im Fernsprechverzeichnis der Fz In vom 1. Juni 1943 finden sich allerdings noch die zusätzlichen Referate IIf (neben einem Doppelreferat IIc/d), IIIg und IVi. Die Referate IVa, IVb, IVc und IVe sind dort in mehrere parallele Referate geteilt. Der nachgeordnete Bereich der Fz In umfasste bis zum 2. Juli 1941 die folgenden Dienststellen: Waffenmeister-Schulen I und II, Feuerwerker-Schulen I und II, Fz.Inspizient 1 für Waffen und Gerät, Fz.Inspizient 2 für Munition, Fz.Inspizient 3 für Waffen und Gerät, Fz.Inspizient 4 für Munition, Fz.Inspizient 5 für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 18 Fz.Kommandos, 7 Ober-Feldzeug-Stäbe. Den Fz.Kommandos unterstanden dabei insgesamt 19 Heeres-Zeugämter, 94 Heeres-Neben-Zeugämter mit 350 Gerätlagern, 65 Heeres-Munitionsanstalten, 120 Heeres-Neben-Munitionsanstalten und die Feldzeug-Arbeitsstäbe Metz und Straßburg mit 6 Fz.Dstst. Die H.Zä und H.N.Zä bildeten den Prüfbereich für die Fz.Inspizienten 1 und 3, die H.Ma und H.N.Ma bildeten den Prüfbereich für die Fz.Inspizienten 3 und 4. Die Fz.Arbeitsstäbe Metz und Straßburg gehörten zu beiden Prüfbereichen. Den Ober-Feldzeug-Stäben nachgeordnet waren 27 Fz.Stäbe, 26 Fz.Bataillone, 26 Fz.Kraftwagen-Kolonnen und 3 Fz.Dienststellen. Nach Umgliederung vom 2. Juli 1941 gestaltete sich der nachgeordnete Bereich wie folgt: Waffenmeister-Schulen I und II, Feuerwerker-Schulen I und II, Feldzeug-Gruppe 1, Feldzeug-Gruppe 2, Feldzeug-Gruppe 3, Feldzeug-Inspizient K für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 7 Ober-Feldzeug-Stäbe. Der Fz.Gruppe 1 waren unterstellt die Fz.Kommandos I, II, III, VIII, XX, XXI und das Feldzeugwesen in den besetzten Nord- und Ostgebieten. Der Fz.Gruppe 2 waren unterstellt die Fz.Kommandos VI, IX, X, XI, XII, XXX und das Feldzeugwesen der besetzten Westgebiete. Der Fz.Gruppe 3 waren unterstellt die Fz.Kommandos IV, V, VII, XIII, XVII, XVIII und das Feldzeugwesen im Protektorat Böhmen und Mähren. Den einzelnen Fz.Kommandos unterstanden wiederum unterschiedlich viele H.Zä, H.Ma, H.N.Zä, H.N.Ma und Gerätlager. Die den Ober-Feldzeug-Stäben nachgeordneten Fz.Dstst beliefen sich nun auf 7, davon 3 Feldzeug-Parke. Dem Anschriftenverzeichnis der Feldzeug-Dienststellen vom 1. Juli 1944 zufolge bestand der nachgeordnete Bereich der Fz In aus den folgenden Dienststellen: Heeres-Waffenmeisterschule I, Heeres-Feuerwerkerschule I, Feldzeuginspizient des Ersatzheeres, Feldzeuginspizient K für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 17 mit den Stellvertretenden Generalkommandos der Armee-Korps verbundenen Feldzeug-Kommandos (Fz.Kdos I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XII, XIII, XVII, XVIII, XX, XXI), einem mit dem Stellvertretenden General-Kommando des General-Gouvernements verbundenen Feldzeug-Kommando, einem mit dem Stellvertretenden General- Kommando des Protektorats Böhmen und Mähren verbundenem Feldzeug-Kommando, einem Panzer-Feldzeugkommando, einem selbständigen Feldzeug-Kommando (Fz.Kdo XXX). Den einzelnen Feldzeug-Kommandos unterstellt waren Heereszeugämter, Heeresnebenzeugämter, Heeresmunitionsanstalten, Heeresnebenmunitionsanstalten, Gerätlager, Munitionslager, Heeres-Bekleidungsämter und Heeres-Nebenbekleidungsämter. Dem Panzer-Feldzeug-Kommando unterstanden zudem Heeres-Panzer-Zeugämter, Heeres-Panzer-Nebenzeugämter und Heeres-Panzer-Werkstätten. Anlagen: 1. Diagramm: Gliederung des Feldzeug-Bereichs bis 2. Juli 1941 2. Diagramm: Gliederung des Feldzeug-Bereichs ab 2. Juli 1941 3. Fernsprechverzeichnis Groß-Berlin (Bereich Fz In) vom 1. Juni 1943 Bearbeitungshinweis: Der Bestand wurde 2002 ausgehend von einer älteren Findkartei neu erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen der Feldzeug-Inspektion des Heeres. Die Unterlagen des nachgeordneten Bereiches (Heeres-Munitionsanstalten/-ämter; Feldzeugkommandos; Zeugämter) befinden sich im Bestand RH 56. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung der Fz In ist insgesamt äußerst dünn. Von den vorhandenen 60 Akten enthalten zudem 26 fast ausschließlich Mitteilungsschriftgut zu allgemeinen Heeresangelegenheiten, das auf dem Verteilerweg innerhalb des OKH auch zur Fz In gelangt war. Mitunter finden sich auf diesen Schriftstücken allerdings auch Vermerke und Verfügungen durch den Feldzeugmeister, bzw. den Chef des Stabes, bei Materien, die das Feldzeugwesen direkt oder indirekt betrafen. In manchen Fällen findet sich dabei auch Schriftverkehr. Bei umfangreicheren Angelegenheiten wurden diese in die Enthält-Vermerke der Titel aufgenommen. Doch auch zu nicht eigens ausgeworfenen Orten, Einheiten und Dienststellen können Informationen in diesen Akten enthalten sein. Darüber hinaus weiten Raum nehmen Akten zur Organisation von Feldzeugdienststellen allgemein und Berichte einzelner Feldzeugdienststellen ein. Zu den eigentlichen Aufgabengebieten der Fz In finden sich, abgesehen von den erwähnten Berichten, nur wenige Akten. Zur Dienststellen-Verwaltung liegen nur 7 Akten vor, davon 5 zu Personalwesen. Zum Aufgabenbereich Munitionswesen liegen zumindest 2 Akten vor, für den Bereich Waffen und Gerät sind keine Akten vorhanden. Insgesamt bietet der Bestand vor allem Informationen zu Organisation und Tätigkeit des nachgeordneten Feldzeug-Bereichs, auch in den besetzten Gebieten, hervorzuheben sind die Jahres- und Tätigkeitsberichte einzelner Feldzeug-Dienststellen. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 100 AE Zitierweise: BArch, RH 12-21/...