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302 NL Bach, C.
Universitätsarchiv Chemnitz, 302 · Bestand · 1838-2007
Teil von Technische Universität Chemnitz
  1. Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.
Dr. Carl Peters (Bestand)

Der im Kreisarchiv befindlichen Teil aus dem Nachlass des deutschen Kolonialpioniers Carl Peters, der das Kerngebiet des späteren "Deutsch-Ostafrika" erwarb, wurde hauptsächlich von seiner Gattin Thea geb. Herbers zusammengetragen und durch Kopien und Abschriften aus dem Bundesarchiv Koblenz und dem damaligen Zentralen Staatsarchiv Potsdam sowie durch Materialien der Familie Berninghaus - Asta Berninghaus war eine Schwester Thea Peters - angereichert. Anfang der 1950er Jahre gelangte die Sammlung in den Besitz des Archivs der Burg Altena. Der Nachlass enthält in acht Kartons Urkunden, Korrespondenzen und Zeitungsausschnitte, die sich zum größten Teil auf die Disziplinarverfahren und Beleidigungsklagen des Kolonialpolitikers beziehen. Neben diesem Schriftgut liegen Fotos und persönliche Gegenstände vor. Zudem wurde die Sammlung durch Bücher und Aufsätze zu kolonialen Themen, inbesondere von und über Carl Peters, ergänzt. Die Verzeichnung erfolgte 1990 durch die Praktikantin Elke Röscher. Biografie: - 27.11.1856 geb. als Sohn eines Pastors in Neuhaus a. d. Elbe - Studium in Göttingen, Tübingen und Berlin - 1879 Promotion in Geschichte - 1880 Oberlehrerexamen in Geschichte und Geographie - seit 1881 Aufenthalt in London, Beschäftigung mit der englischen Kolonialpolitik und -verwaltung - 1883 Rückkehr nach Berlin - 28.03.1884 Carl Peters gründet die "Gesellschaft für deutsche Kolonisation" - September 1884 Aufbruch nach Ost-Afrika, im gleichen Jahr Abschluß von Kolonialverträgen mit den Häuptlingen von Useguna, Uguru, Usagara und Ukami - 12.02.1885 Gründung der DOAG ("Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft") - 27.02.1885 Unterzeichnung des ersten kolonialen Schutzbriefes durch Wilhelm I. für das von Peters erworbene Gebiet - März 1889 bis August 1890 Expedition zur Befreiung Emin Paschas, Abschluß weiterer Verträge in Afrika - 01.07.1890 Helgoland-Sansibar-Vertrag - 1891 Entsendung als Kaiserlicher Reichskommissar zur Verfügung nach Ostafrika - 1992 Mitarbeit an der deutsch-englischen Grenzregulierung in Ostafrika - 03.05.1894 Ernennung zum etatmäßigen "Kommissar" - 13. bis 16.03.1896 Kolonialdebatte des Reichstags, Angriff Bebels gegen Peters, bald darauf Umzug nach London, publizistische Tätigkeit, Gründung eines Wirtschaftsunternehmens - 24.04./15.11.1897 Disziplinarurteile gegen Carl Peters wegen Verfehlungen gegenüber Eingeborenen: Entlassung aus dem Reichsdienst (Rechtsfolgen des Urteils wurden 1937 durch Hitler zugunsten der Witwe Peters aufgehoben) - 1899-1911 Reisen nach Südafrika: Geschäftsführender Direktor der Carl Peters Estates Company - 1905 Gnadenerlass Kaiser Wilhelm II.: Peters erhält den Titel "Reichskommissar" zurück - 1907-1909 verschiedene Beleidigungsklagen insbesondere gegen Redakteure sozialdemokratischer Zeitungen - 1909 Eheschließung mit Thea Herbers - 1914 Carl Peters wird auf Gnadenwege seine Pension gewährt - 10.09.1918 gestorben in Waltorf bei Peine

Peters, Carl
Heylsche Lederwerke Liebenau (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 180/01 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 180/1 Heylsche Lederwerke Liebenau Umfang: 260 Archivkartons u. 7 lfm Bücher/stehend (= 1104 Verzeichnungseinheiten = 40 lfm) Laufzeit: 1879 - 1975 Übernahme, Geschichte des Bestandes Abt. 180/1 umfasst das vollständigste Firmenarchiv innerhalb der Archivbestände des Stadtarchivs Worms. Es steht stellvertretend für die Entwicklung der Wormser Lederindustrie vor allem im Zeitraum von. ca. 1922 bis zum Ende der Produktion nach ihrer Einstellung im Werk in Worms-Neuhausen 1974. Kriegsverluste sind keine festzustellen, Kassationen des Materials, von denen im Einzelnen nichts bekannt ist, hielten sich offenbar in Grenzen. Der zunächst (bis zur Umsignierung 1996) als Abt. 169 firmierende Bestand wurde nach dem Ende der Produktion im Werk Liebenau (Neuhausen, Bereich Kurfürstenstraße, heute befinden sich dort Werkstätten und Verwaltung der Lebenshilfe Worms) in Absprache mit Herrn Ludwig Frhr. v. Heyl, geb. 1920, im Jahre 1974 durch das Stadtarchiv Worms übernommen. Es lagerte bis 2008 in stehender Aufstellung (überwiegend Aktenordner, vgl. Abb.) im Dienstgebäude Adenauerring, Oberer Keller im Umfang von 49 lfm. Bei der Auswahl der Akten zur Abgabe an das Archiv wurde ein erheblicher Teil der auch das Werk betreffenden Unterlagen (diese sind ihrerseits mit Familienarchivalien von Heyl vermengt) von den dem Archiv übergebenen Teilen getrennt; dieser Teil kam im Jahre 1997 als Abt. 185 in das Stadtarchiv. Letztgenannter, sehr reicher und umfänglicher Bestand wird seit 2007 neu verzeichnet und enthält sowohl Firmen- als auch Privatunterlagen der Familie von Heyl. Der Bestand ist zur Ergänzung des hier vorhandenen Quellenmaterials unbedingt heranzuziehen (vgl. künftig das Findbuchvorwort). Der Archivbestand Abt. 180/1 wies bei seiner Übergabe keine klare innere Struktur auf und wurde erstmals 1993/94 durch den Studenten Herrn Burkhard Herd zur Vorbereitung seiner 1994 an der Universität Mannheim entstandenen Diplomarbeit über die Lederindustrie von 1933 bis 1945 (am Beispiel von Heyl-Liebenau) grob bzw. vorläufig erschlossen. Herd nummerierte die Ordner und Hefter (ca.650 Einheiten) und gab sie (ohne Laufzeiten und nähere Erfassung gemäß den i.d.R. vorhandenen Rückentiteln) in eine alphabetische Themenliste ein, die mit zwölf Seiten einen sehr komprimierten ersten Eindruck des Materials zu vermitteln vermochte. Herds anschließend angefertigte (masch. 144 S.) Arbeit umfasst eine partielle Auswertung für Fragen der NS-Wirtschaftsgeschichte am Beispiel der Lederindustrie. In dieser Form war der Bestand stets nur sehr begrenzt zu benutzen. Zuletzt 1993 hat Volker Brecher die Unterlagen für seine Studie über die Arbeitsbedingungen der Lederindustrie im Zweiten Weltkrieg wie auch für die Frage nach dem Einsatz von Zwangsarbeitern ausgewertet, 2007 legte Christoph Hartmann eine Analyse ausgewählter Aspekte der Firmenentwicklung in den 20er Jahren vor. Davon abgesehen blieb der Wert des reichen Quellenmaterials für die Wormser Wirtschaftsgeschichte und die gesamte Entwicklung der Lederindustrie auch überregional wegen der faktisch fehlenden Erschließung bis heute ungenutzt. Verzeichnung: Gliederung bzw. Klassifikation Von Dezember 2007 bis Ende Februar 2009 wurde der gesamte Bestand durch den Unterzeichner vollständig verzeichnet und in ‚Augias’ eingegeben. Dabei wurde eine Klassifikation erarbeitet, mit der versucht wird, den wesentlichen Überlieferungsbesonderheiten und Strukturen des Materials Rechnung zu tragen. Das Material wurde sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und ist größtenteils hier eingelagert. Die Klassifikation stößt dort an ihre Grenzen, wo (wie sehr häufig) die Unterlagen familiär-private Angelegenheiten mit Firmenbelangen vermengen, wo Auslandsgeschäft und Inlandstätigkeit miteinander verschränkt sind (dies gilt für den gesamten Bereich der Korrespondenz) und ähnliches. Relativ klare Abgrenzungen gibt es im Bereich Personal sowie der Tätigkeit des Firmenchefs in Gremien, Kammern und Verbänden seit 1942 bzw. 1949. Inhaltliche Schwerpunkte und Bedeutung Die Unterlagen teilen sich etwa zur Hälfte auf die Zeit vor und nach 1945 auf; es gab wohl keine Kriegsverluste. Der Wert des Bestandes für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung ist sehr hoch zu veranschlagen. Zeitlich liegt der Schwerpunkt zwischen vor allem 1922/23 (Selbständigkeit des Betriebs) und 1962 (Ableben Ludwig C. v. Heyl sen.) bzw. dem Ende der Produktion 1974. Am Ende der 60er Jahre beschäftigte das Werk noch ca. 400 Menschen. Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau in Neuhausen wurden 1901 von Cornelius Wilhelm v. Heyl durch Erwerb der Aktien übernommen und in das Heyl’sche Gesamtunternehmen eingegliedert. Die seit dem Ende des 19. Jh. bestehende Ziegenlederfabrik (vormalig Schlösser & Cie.AG, gegr. 1869 durch den Wormser Fabrikanten L. Schlösser) wurde nach der Aufteilung der Heyl’schen Lederwerke im Testament von Cornelius Wilhelm Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim 1922/23 (+ Sept. 1923 Pfauenmoos) auf die beiden Söhne Cornelius (erhielt die Cornelius Heyl AG, Werk Speyerbenn bzw. Speyerer Schlag im Süden von Worms, 1874-1954) und Ludwig C. v. Heyl (1886-1962) dem jüngeren Sohn übertragen und als eigenes Werk begründet ("Heylsche Lederwerke Liebenau, vormals Cornelius Heyl Werk Liebenau", bestand als GmbH); L. v. Heyl war bereits seit 1912 für das Werk verantwortlich. Mittels Allianzverträgen (v.a. 1936) wurden die jeweiligen Produkte und Vertriebswege abgesprochen, wobei das Verhältnis zur Schwesterfirma bis nach 1945 angespannt blieb, was sich auch im Material abzeichnet. Maßgebliche Persönlichkeit blieb bis zu seinem Ausscheiden 1932 der Generaldirektor Otto Bonhard, gest. Anfang 1933. Mit der faktischen Selbständigkeit unter Führung des auch politisch aktiven Ludwig C. v.Heyl (DVP, zeitweilig Hessischer Landtag, bis 1930 und kurze Zeit nach 1945 Stadtverordneter bzw. Stadtratsmitglied, 1945 Stadtältester wegen politischer Nichtbelastung durch die NS-Zeit) ab 1922/23 setzt die Überlieferung im Wesentlichen ein. Bis 1942 betrifft die Hauptmasse der Unterlagen die Geschäftsführung, vielfach Korrespondenz, Reiseberichte und Fragen des ausgeprägten betrieblichen Sozial- und Gemeinschaftslebens. Die Unterlagen spiegeln die Bedeutung der ausländischen Geschäftsverbindungen (USA-Reisen L. v. Heyl, Reiseberichte etc.), die Abhängigkeit von Rohfellimporten und die Stärke des Auslandsgeschäfts (Schwerpunkt USA) gut wieder. Immer wieder sind in die geschäftlichen Unterlagen auch Informationen zu den privat-persönlichen Beziehungsnetzen und Verbindungen von Heyls eingebunden. Wichtig war und blieb zum Teil auch nach 1945 ein Netz von Tochtergesellschaften (Zürich, Amsterdam, New York, London u.a.). Während des 2. Weltkriegs kommen zahlreiche Unterlagen über die Tätigkeit v. Heyls in der ‚Wirtschaftsgruppe Lederindustrie’ und damit der kriegswirtschaftlichen Bürokratie der NS-Zeit hinzu, deren Vorsitz 1942 bis Ende 1944 v. Heyl wahrnahm. In diesem Bereich reicht die Bedeutung des hier umfangreichen Schriftgutes über die lokalen Gegebenheiten weit hinaus und ist für die Rekonstruktion der erheblichen Probleme der Branche im Krieg von auch überregionalem Gewicht (Rationalisierungen, Arbeitskräfteabzug, Stillegungen, Umstellungen der Produktion, Bewirtschaftungsbürokratie, Ersatzstoffe, Kriegswichtigkeit, Verhältnis zum Reichswirtschaftsministerium, zur Planungsbürokratie und anderen Dienststellen). Durchgängig sind Personalbücher, Unterlagen zum ausgeprägten Gemeinschaftsleben des Werks (einschl. Gesangverein, Feldpostbriefe von eingezogenen Mitarbeitern an die Werksleitung, Vertrauensrat etc.) und sehr reiche Korrespondenzserien vorhanden. Die Jahre nach 1945 lassen den Wiederaufbau und die zunehmenden Probleme der Branche gut erkennen. Das Verhältnis zu den Tochter- und Auslandsgesellschaften, Reiseberichte, Auslandskontakte u.a. sind ebenso zu finden wie Material zum zunehmend wichtigen Verhältnis zu den Banken, vor allem der Commerz- und Creditbank in Frankfurt als Hausbank des Unternehmens. Gut belegt ist eine schwere Absatz- und Finanzkrise des Unternehmens 1952, dem Mitte 1953 die Umwandlung Liebenaus in eine AG gefolgt ist. Für das Jahr 1960 liegen beispielhaft umfangreiche Bank-, Umsatz- und Rechnungszahlen vor, die exemplarisch eine Analyse des Firmenzustandes für diese Zeit möglich machen. Seit den frühen 50er Jahren war Ludwig v. Heyl sen., dem zunehmend sein Sohn Ludwig (geb. 1920) in der Werksleitung gefolgt ist, in zahlreichen Gremien, Kammern, berufsständischen u.a. Vereinigungen, Beiräten, Interessenorganisationen und Vereinen der Lederwirtschaft und -forschung sowie ihres politischen und wissenschaftlich-fachlichen Umfeldes tätig, er nahm in dieser Eigenschaft (vor allem über die Präsidentschaft der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Paris) an Tagungen und Kongressen (Wien 1953, Tokio 1955 u.a.) teil und stand in gutem Kontakt zu Politikern und Wirtschaftsführern der Wiederaufbaujahre. Dieses Segment der Überlieferung reicht bis zu seinem Tod in November 1962 und dürfte für die Entwicklung der Branche nach 1945 über Worms hinaus auch überregional von Belang sein. Das Ableben von Heyls ging mit einem umfassenden Generationswechsel an der Spitze um 1959/63 einher. In den 60er Jahren wurde die seit 1930 enge Zusammenarbeit mit der Lederfabrik Emil Waeldin in Lahr, deren Aufsichtsrat Ludwig sen. vorstand, weiter intensiviert. Die Firma, die mit Liebenau seit 1954/55 eine gemeinsame Ein- und Verkaufsgesellschaft GmbH mit Sitz in Frankfurt (EVG) gebildet hatte, firmierte in der letzten Phase ihrer Tätigkeit ab 1971 als "Heyl & Waeldin AG". Nachdem die übrigen Wormser Lederbetriebe in den 50er Jahren im Abschwung waren und in den 1960er Jahren ihre Produktion eingestellt haben, hielt sich Liebenau bis 1974. Einen kleinen Teil des Bestandes nehmen Fotografien, Tonbänder und eine Plan- und Kartensammlung ein. Unterlagen zu Rezepturen, technischen Fragen und Versuchsreihen des Labors ergänzen die Unterlagen auch für technikgeschichtliche Fragestellungen der Lederherstellung. Bemerkungen zur Firmengeschichte der Lederwerke Heyl-Liebenau Der folgende Überblick kann lediglich ausgewählte Aspekte der komplexen Firmenentwicklung beleuchten bzw. anreißen. Eine vergleichend angelegte, umfassende Unternehmensgeschichte, deren Fundament in den hier verzeichneten Akten vorliegt, steht bisher noch aus. Der 1. Weltkrieg trug zu einem starken Rückgang der Beschäftigtenzahlen bei, welche auf ein Viertel des Vorkriegsstandes zurückgingen. Erst 1920 konnte wieder Zahl von 1913/14 erreicht werden, wobei ein hoher Anteil weiblicher Beschäftigter erhalten und für das Werk auch danach charakteristisch blieb. Einer kritischen Geschäftslage 1918 bis 1920 folgte eine nur langsame Erholung von den Kriegsfolgen. Seit Dezember 1922 oblag die alleinige Verantwortung für die ‚Heylschen Lederwerke Liebenau bei Ludwig v. Heyl; mit der Gründung der Cornelius Heyl AG im März 1923 wurde die Transformation des Familienunternehmens abgeschlossen. Als Hauptprodukt stellte das Werk auf der Basis einer geographisch weit reichenden Rohstoffversorgung (Rohfelle) schwarzes Chevreauxleder (Nibelungkid) in hervorragender Qualität her. Der Markt war in den 20er Jahren von einer stärker werdenden internationalen Konkurrenz um hochwertige Rohwaregekennzeichnet, Liebenau musste sich bei ca. 75% ausländischer Rohfell-Provenienz auf einem globalen Markt behaupten. Der Einkauf inländischer Rohfelle erfolgte v.a. über Großhändler und wohl auch Absprachen der deutschen Lederindustrie untereinander. Liebenau wurde rasch zum deutschen Marktführer für hochwertiges Chevreauxleder, das an Schuhfabriken im gesamten Reichsgebiet verkauft wurde. Der Exportanteil des Konzerns betrug etwa drei Viertel, man behauptete sich zunehmend auch auf dem US-Markt, den Ludwig v. Heyl mittels mehrerer längerer, gut dokumentierter Geschäftsreisen bis nach dem Krieg auch persönlich gepflegt hat. Tochtergesellschaften wie die Firma Capra in Amsterdam kümmerten sich um Fragen der Ziegenfellveredelung und Lohngerbung. Am Ende des Geschäftsjahres 1921/22 beschäftigte Liebenau in der Produktion 874 Personen (davon 369 Frauen = 42%), dazu 121 Beamte u. Angestellte in der Werksverwaltung. Nach der Inflation gingen die Zahlen im Produktionsbereich vorübergehend zurück. Die Gesamtzahlen lagen nach einem Abbau zwischen 1930 und 1934 im letztgenannten Jahr wieder bei ca. 1100 Beschäftigten. Das Werk konnte im Gegensatz zu den anderen beiden Wormser Lederwerken seine Mitarbeiterzahlen bis zum 2. Weltkrieg erhöhen (1924: ca. 860, 1939: ca. 1200 Mitarbeiter, davon zu dieser Zeit fast 54% weiblich). Die Beschäftigtenzahlen sanken seit 1939 kontinuierlich auf etwa 300 bei Kriegsende. Das Werk Liebenau blieb von direkten Folgen der Bombenangriffe fast ganz unberührt. Bemerkenswert blieben (auch nach 1918/19) ein hoher Stand der freiwilligen sozialen betrieblichen Fürsorgeeinrichtungen bzw. Leistungen und damit zusammenhängend Bemühungen um die Jubilare und das Gesundheitswesen der Beschäftigten. Ludwig von Heyl war auch persönlich in besonderer Weise um das Wohlergehen der ihm anvertrauten Beschäftigten und ihrer Familien besorgt. Auch dazu findet sich reiches Quellenmaterial in Abt. 180/1. Gemeinschaftseinrichtungen wie der Werksgesangverein (er bestand noch bis nach 1970 !) vertieften die Bindung der Arbeiterschaft an das Werk Liebenau. Während der Weltwirtschaftskrise 1929/32 kam Liebenau (wie auch andere Firmen der Branche in Worms) in eine Kreditkrise mit ihrem Höhepunkt 1931; Banken waren seinerzeit das Bankhaus Dreyfus und die Frankfurter Bank Metzler. Wie schon 1923 hat man bei allen Bemühungen um Kostensenkungen versucht, die Belegschaft zu halten . Die NS-Zeit brachte für das Werk infolge der Autarkiepolitik zunehmende Probleme bei der Devisenbeschaffung für die Rohwareneinschränkungen und Absatzprobleme auf dem Weltmarkt, nicht zuletzt auch infolge der politischen Rahmenbedingungen . Während des Kriegs war es besonders nachteilig, dass die Produktpalette der Wormser Lederindustrie wegen ihrer Einstufung als ‚nicht kriegswichtig’ starke Einbußen an Personal und Devisen erlitten hat. Nach 1945 wurde mit der Rhenopella ein Pelzveredelungswerk in Liebenau eingerichtet, das bis 1954 für die hochwertige Bekleidungsindustrie tätig war. Praktische Hinweise Der Zustand der meisten Akten ist zufriedenstellend, punktuell bestehen Kopierverbote wegen schlechter Papierqualität. Sperrungen bestehen keine, die Akten sind frei nutzbar. Ein kleiner Teil der Akten ist wegen der Lagerung im Dienstgebäude Adenauerring nicht direkt zugänglich. Verweis auf ergänzende Archivbestände In erster Linie ist bei nahezu allen Unterlagen des Bestandes ergänzend das Material in Abt. 185 heranzuziehen, das ursprünglich auch aus einer Provenienz stammt und thematisch deshalb überaus eng mit Abt. 180/1 verschränkt und verwoben ist; es birgt sehr zahlreiches weitere Material zur Geschichte der Firma und der Familie von Heyl (bzw. Ludwig v. Heyls, 1886-1962, und seiner Familie) in all ihren Facetten für die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Produktionsende in Liebenau 1974. Für das Schwesterunternehmen Cornelius Heyl AG sei verwiesen auf trümmerhafte Akten in Abt. 180/2. Daneben ist auch für die Firmengeschichte wichtig der Sammlungsbestand zur Familie v. Heyl Abt. 170/26. Siehe auch Material in Abt. 204 (Zeitgeschichtliche Sammlung) und Abt. 6 (Stadtverwaltung seit 1945). In Abt. 30 (Hessisches Kreisamt Worms) befinden sich mehrere umfangreiche Aktenbände über die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der gewerblichen Anlagen durch das Kreisamt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. In Abt. 18 (Bauordnungsamt/Städt. Bauaufsicht) finden sich zahlreiche Bauakten aus derselben Zeit bis zum Ende der Betriebstätigkeit in den 1970er Jahren. Reiches Material zu den Werken mit Schwerpunkt auf den 1920er Jahren birgt die Fotoabteilung des Archivs. Literatur Hartmann, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.) Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, bearb. v. Gerold Bönnen, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 79) Eberhardt, Otto, Die industrielle Entwicklung der Stadt Worms, Diss. masch. Heidelberg 1922 Illert, Friedrich M., Cornelius Wilhelm Freiherr Heyl zu Herrnsheim. Ehrenbürger der Stadt Worms, Ehrenmitglied des Altertumsvereins Worms. Zu seinem hundertsten Geburtstag am 10. Februar 1943, in: Der Wormsgau 2, 1934-43, S. 393-419 Lucht, Walter E., Die Arbeiterverhältnisse in der Wormser Lederindustrie, Diss. masch. Gießen 1923 Reuter, Fritz, Vier bedeutende Wormser Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie. Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661 Brecher, Volker, Kriegswirtschaft in Worms. Arbeitsbedingungen ausländischer und deutscher Beschäftigter in der Lederindustrie und anderen Wirtschaftszweigen 1939-1945, Worms 2003 (Der Wormsgau, Beiheft 37) (v.a. S. 17-21 zur Lage der Fa. 1933 bis 1939, folgend zu Arbeitsbedingungen und Zwangsarbeitereinsatz bis 1945) Herd, Burkhard, Die Lederindustrie in Deutschland zwischen 1933 und 1945, Diplomarbeit masch. Universität Mannheim 1994 [bezieht sich auf die Lederwerke Heyl-Liebenau] Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (Gerold Bönnen, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig Brüchert, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823) Dr. Gerold Bönnen Stadtarchiv Worms 3.3.2009

Justizministerium II (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 · Bestand · 1807-1936
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372

Reichspatentamt
BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 119 · Bestand · 1811, (1816), 1835-1974 und o. J.
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Biografien: Der Bestand GU 119 umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Prinzessin von Bayern verh. Herzogin von Urach. Daneben finden sich in dem Bestand auch Teilnachlässe bzw. Nachlasssplitter von Verwandten der Prinzessin Wiltrud v. a. aus dem Hause Bayern (Wittelsbach). Im Einzelnen handelt es sich dabei v. a. um Nachlassunterlagen der Eltern Prinzessin Wiltruds, Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin Modena), der Tante Wiltruds, Therese Prinzessin von Bayern, und der Großeltern Wiltruds, Luitpold Prinzregent und Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana). Im Folgenden wird auf die Biografien der im Bestand GU 119 vertretenen Persönlichkeiten, von denen Teilnachlässe vorhanden sind, kurz eingegangen. 1.1 Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Wiltrud Marie Alix Prinzessin von Bayern wurde am 10. November 1884 in München als zehntes von dreizehn Kindern des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten und Königs Ludwig III. von Bayern, und der Marie Therese Prinzessin von Bayern geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena, der späteren Königin von Bayern, geboren. Über die Kindheit und Jugend der Prinzessin Wiltrud finden sich nur einzelne Unterlagen in dem vorliegenden Bestand (Unterrubrik 1.1.1), so dass über diese Zeit nur wenige Angaben gemacht werden können. Demnach wurde Prinzessin Wiltrud zusammen mit ihren Geschwistern von Hauslehrern unterrichtet. Um die Erziehung der Kinder kümmerte sich auch die Mutter Prinzessin Marie Therese, die bis zum Regierungsantritt des Prinzen Ludwig kaum repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Familie des Prinzen Ludwig lebte vor allem auf Schloss Leutstetten in der Nähe des Starnberger Sees. Zu Schloss Leutstetten gehörte ein großes Gut, das zum Privatvermögen des Prinzen Ludwig zählte und das dieser zu einem landwirtschaftlichen Mustergut ausbaute. Später bewohnte Prinz Ludwig mit seiner Familie auch das Palais Wittelsbach in München. Als Prinz Ludwig nach dem Ableben seines Vaters Prinzregent Luitpold im Jahre 1912 die Nachfolge als Prinzregent des Königreiches Bayern antrat, hatten seine Gattin Prinzessin Marie Therese und seine Tochter Prinzessin Wiltrud auch vermehrt Repräsentationsaufgaben zu übernehmen, worüber die im vorliegenden Bestand in der Rubrik 1.5 vorhandenen Materialien Auskunft geben. Während des Ersten Weltkrieges unterstützte Prinzessin Wiltrud ihre Mutter bei deren umfangreichen karitativen Tätigkeiten. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ihren Schwestern und deren Hofdamen packte sie Geschenkpakete (sog. "Liebesgaben") für die an der Front befindlichen bayerischen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, in denen Schinken, Schokolade, Konserven und teilweise auch Wäsche eingepackt wurden (vgl. Unterrubriken 1.9.1 und 1.9.2). Auch Bekannte der königlichen Familie aus Sárvár (Ungarn), wo Königin Marie Therese ein großes Landgut besaß, und aus Sulden (Südtirol), wo die königliche Familie häufig Bergtouren unternahm, kamen in den Genuss dieser Geschenkpakete. Die Empfänger dieser begehrten "Liebesgaben" bedankten sich häufig bei Prinzessin Wiltrud mit Feldpostbriefen, teilweise umfangreichen Berichten vom Kriegsgeschehen und Aufnahmen von der Front und von den besetzten Gebieten. Diese z. T. recht anschaulichen Materialien haben sich in den Unterrubriken 1.9.2 und 1.9.3 des vorliegenden Bestandes erhalten. Außerdem besuchte Prinzessin Wiltrud mit ihrer Mutter Lazarette und Hospitäler und spendete den dort liegenden Soldaten und Offizieren der bayerischen Armee Trost. Schließlich arbeitete Prinzessin Wiltrud auch in der von ihrer Mutter in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eingerichteten "Kriegsnähstube" zeitweise mit, in der 600 bis 800 Näherinnen und Strickerinnen tätig waren. Die "Kriegsnähstube" versorgte die ins Feld ziehenden bayerischen Truppen schnell und unbürokratisch mit Wäsche. Als im November 1918 der sozialdemokratische Politiker Kurt Eisner in München die Republik ausrief, verließ die königliche Familie München und zog sich zunächst nach Schloss Wildenwart zurück. Das Ende der Monarchie in Bayern stellte für Prinzessin Wiltrud und für die anderen Angehörigen des Hauses Bayern eine einschneidende Zäsur dar. Prinzessin Wiltrud verlor wie alle Vertreter der deutschen Fürstenhäuser ihre Privilegien. Bis zu Ihrer Heirat wohnte Prinzessin Wiltrud zunächst auf Schloss Wildenwart. Am 25. November 1924 heiratete Wiltrud Prinzessin von Bayern Wilhelm (II.) Herzog von Urach standesamtlich in München. Am folgenden Tag erfolgte die kirchliche Trauung, ebenfalls in München. Die Ehe blieb kinderlos. Nach der Heirat wohnte Herzogin Wiltrud abwechselnd auf Schloss Lichtenstein und im Palais Urach in Stuttgart. Als im Jahre 1928 ihr Gemahl starb, übernahm Herzogin Wiltrud auch die Sorge für die jüngsten Kinder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach aus dessen Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern). In den 1930er Jahren zog Herzogin Wiltrud in das ehemalige königliche Jagdhaus nach Oberstdorf um, das ihr aus dem väterlichen Erbe zugefallen war und das sie eigens für diesen Zweck renovieren ließ. Zeitweise weilte Herzogin Wiltrud auch auf Schloss Lichtenstein und auf Schloss Wildenwart. Herzogin Wiltrud zeigte Interesse an Musik, bildender Kunst, Geschichte und Botanik, was an den im vorliegenden Bestand erhaltenen Drucksachen und Materialien zu erkennen ist. Darüber hinaus unternahm sie mehrere Reisen, u. a. eine längere Schiffsreise auf der "Monte Rosa" im Jahre 1935 nach Brasilien, Senegal und Marokko. In den Jahren 1901 bis 1903 bereiste sie mit ihrer Mutter und ihren jüngeren Schwestern den Balkan. Außerdem machte sie mit ihrer Mutter, ihren jüngeren Schwestern und Karl Stephan Erzherzog von Österreich in dieser Zeit eine Schiffsreise auf der Adria, über die sie auch ein Reisetagebuch anfertigte, das auszugsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Ein Exemplar dieser Zeitschrift findet sich in Bü 719. Auch über einen Ausflug auf den Arlberg (Österreich) schrieb sie Artikel in Zeitschriften (Bü 719). Daneben reiste sie häufig, um ihre Stiefkinder, ihre Geschwister und deren Familien und die übrige Verwandtschaft zu besuchen, worüber nicht zuletzt die umfangreiche Korrespondenz, die sich im vorliegenden Bestand erhalten hat, Auskunft gibt. Neben den bereits erwähnten Reisebeschreibungen veröffentlichte Herzogin Wiltrud auch Gedichte in Zeitschriften und Kalendern unter ihrem Namen (Bü 842). Wie viele Angehörige des Hauses Bayern war Herzogin Wiltrud tiefreligiös und hatte eine streng katholische Erziehung bekommen. Die Herzogin hielt auch engen Kontakt zu katholischen Geistlichen und Nonnen, was sich an der Korrespondenz mit diesen ablesen lässt (v. a. Bü 249 und 250). Nicht zuletzt legen die Mitgliedschaften Herzogin Wiltruds in religiösen Vereinen, Bruderschaften und Kongregationen, die in Bü 731 dokumentiert sind, und die Vielzahl an religiösen Druckschriften und die Materialsammlung in den Unterrubriken 1.11.1 und 1.18.3 Zeugnis von der Religiosität der Herzogin ab. Wiltrud Prinzessin von Bayern starb am 28. März 1975 in Oberstdorf. Sie wurde auf dem Friedhof von Großengstingen bei Reutlingen begraben. 1.2 Therese Prinzessin von Bayern Therese Charlotte Marianne Auguste Prinzessin von Bayern wurde am 12. November 1850 als drittes von vier Kindern und einzige Tochter des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten von Bayern, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Gemeinsam mit ihren Brüdern Ludwig, der später als Prinzregent und König Ludwig III. Bayern regieren sollte, Leopold und Arnulf wurde sie von ihrer Mutter und nicht - wie in Fürstenhäusern damals üblich - von Hauslehrern unterrichtet. Schon früh zeigte sich bei Prinzessin Therese ein außerordentliches Sprachentalent. Als Erwachsene beherrschte sie zwölf Sprachen. Neben ihrem Sprachentalent entwickelte die Prinzessin bereits in jungen Jahren ein großes Interesse an den Naturwissenschaften und an der Geografie und Kultur fremder Länder. Da ihr als Frau ein Studium an der Universität verwehrt blieb, eignete sich Prinzessin Therese ihr umfangreiches naturwissenschaftliches Wissen im Selbststudium an. Die Prinzessin erwarb in den Fächern Geografie, Ethnologie, Botanik und Zoologie - vor allem in der Ornithologie (Vogelkunde) - ein beachtliches Fachwissen. Als junge Frau begann Prinzessin Therese ihre umfangreiche Reisetätigkeit. Zusammen mit ihrem Bruder Prinz Leopold und dessen Gemahlin Gisela Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich) bereiste sie Nordafrika, Spanien, Portugal und Frankreich. Prinzessin Therese reiste fast immer inkognito, häufig unter dem Namen einer "Gräfin Elpen", und mit kleinem Gefolge. Im Jahre 1898 unternahm sie eine mehrmonatige Forschungsreise nach Südamerika, von der sie eine reichhaltige Sammlung an zoologischem, botanischem und ethnologischem Material, darunter beispielsweise über 200 Fischarten, mitbrachte. Diese Sammlungen wurden später testamentarisch der Zoologischen Staatssammlung München und dem Münchner Völkerkundemuseum vermacht. Leider sind die Sammlungen im Zweiten Weltkrieg jedoch fast vollständig zerstört worden. Prinzessin Therese entdeckte auf ihren Reisen auch bisher unbekannte Tierarten, wie den Harnischwels in Kolumbien, einen Bockkäfer in Ecuador und eine Singzirpe auf Trinidad. Auf ihren Reisen nach Südamerika erforschte sie außerdem einige Indianerstämme im Amazonasgebiet, die bis dato in wissenschaftlichen Kreisen Europas noch unbekannt waren. Im Jahre 1893 bereiste Prinzessin Therese Nordamerika, wo sie sich besonders für die Indianer der Plains interessierte. Neben den ethnologischen und zoologischen Studien betrieb die Prinzessin auch botanische Studien auf ihren Reisen. Die dabei von ihr entdeckten Pflanzen fanden mit dem Namenszusatz "theresiae" Eingang in die botanische Fachliteratur. Über ihre zahlreichen Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese wissenschaftliche Abhandlungen und Reiseberichte: Im Jahre 1880 erschien der Artikel "Ein Ausflug nach Tunis" über ihre Nordafrika-Reise. Die Erlebnisse ihrer Russland-Reise flossen in die Abhandlung "Reiseeindrücke und Skizzen aus Russland" ein, die 1895 publiziert wurde. Die Eindrücke der Reisen der Prinzessin Therese nach Mittel- und Südamerika wurden in den Publikationen "Über mexikanische Seen", "Meine Reise in den Brasilianischen Tropen", "Über Zweck und Ausgaben meiner 1898 nach Südamerika unternommenen Reise", "Schriften über eine Reise nach Südamerika", "Auf einer Reise in Westindien und Südamerika", "Einige Worte über die Kulturentwicklung im vorspanischen Peru" und "Reisestudien aus dem westlichen Südamerika", die in den Jahren 1895 bis 1908 erschienen, verarbeitet. Über die Pueblo-Indianer schrieb sie 1902 den Aufsatz "Einiges über die Pueblo-Indianer". Ihre ersten Aufsätze über ihre Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese noch unter dem Pseudonym "Th von Bayern", um zu verhindern, dass ihr als Frau a priori von den männlichen Fachkreisen die Anerkennung verweigert wird. Außer in den genannten Veröffentlichungen dokumentierte Prinzessin Therese ihre Reisen auch mit Hilfe der damals neu erfundenen Rollfilm-Kamera. Von den Ehrungen, die Prinzessin Therese im Laufe ihres Lebens zuteil wurden, seien hier nur die wichtigsten genannt: Als erste Frau erhielt die Prinzessin am 9. Dezember 1897 den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität München "wegen ihrer durch vortreffliche Bücher bewiesenen ausgezeichneten Kenntnis der Naturwissenschaften" ("propter insignem rerum naturalium scientiam praeclaris libris comprobatam"). Im Jahre 1892 wurde Sie Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Geografischen Gesellschaft in München. 1897 wurde Prinzessin Therese korrespondierendes Mitglied der Geografischen Gesellschaft in Lissabon, 1898 Ehrenmitglied der Geografischen Gesellschaft in Wien. 1908 erhielt Prinzessin Therese das österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst. Ein Jahr später wurde ihr der Titel eines "Officier de l’Instruction publique" durch das französische Unterrichtsministerium verliehen. Zur selben Zeit wurde Prinzessin Therese Ehrenmitglied der Société des Américanistes de Paris. Nach dem Ableben ihres Vaters Prinzregent Luitpold gab die Prinzessin die längeren Reisen auf und widmete sich dafür karitativen und sozialen Projekten und Einrichtungen, für die sie das Protektorat übernahm. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges richtete sie in ihrer "Villa Amsee" in Lindau ein Lazarett für Verwundete ein. Bilder dieses Lazaretts sind in Bü 986 und 1166 des vorliegenden Bestandes vorhanden. Prinzessin Therese, die Äbtissin des Damenstifts St. Anna in München war, blieb zeitlebens unverheiratet. Der einschlägigen Fachliteratur zufolge hat sich die Prinzessin in jungen Jahren in ihren Vetter Prinz Otto, den späteren Otto König von Bayern, verliebt, der jedoch an einer Geisteskrankheit litt und deswegen für eine Heirat nicht in Frage kam. Noch in späteren Jahren interessierte sich Prinzessin Therese für das gesundheitliche Befinden ihres Vetters König Otto, wie die in diesem Bestand erhaltene Korrespondenz mit Philipp Freiherr von Redwitz und Georg Freiherr von Stengel, den Hofmarschällen König Ottos, über das gesundheitliche Befinden des Königs beweist (Unterrubrik 2.1.1.2, Bü 1105, 1107 und 1149). Prinzessin Therese starb am 19. September 1925 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche in München bestattet. An Prinzessin Therese erinnert in Bayern heute die im Jahre 1997 gegründete "Therese-von-Bayern-Stiftung" zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Stiftung fördert Habilitationen und wissenschaftliche Projekte von jungen Akademikerinnen und vergibt regelmäßig den "Therese-von-Bayern-Preis". Im Jahre 1997 wurde auch eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel "Prinzessin Therese von Bayern - Forscherin, Sammlerin, Weltreisende" über die Prinzessin erstellt. Außerdem wurde im selben Jahr von H. Bußmann und E. Neukum-Fichtner die Publikation ""Ich bleibe ein Wesen eigener Art" - Prinzessin Therese von Bayern. Wissenschaftlerin - Forschungsreisende - Mäzenin (1850-1925)" herausgegeben. 1.3 Ludwig III. König von Bayern Ludwig Prinz von Bayern, der spätere König Ludwig III., wurde am 7. Januar 1845 in München als Sohn des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Prinz Ludwig wurde von Hauslehrern, u. a. von dem Geistlichen Karl Rinecker, erzogen. 1864 bis 1865 studierte der Prinz an der Universität München Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte, ohne jedoch einen Abschluss in den einzelnen Fächern zu erlangen. Im Krieg 1866 diente Ludwig als Oberleutnant und Ordonnanzoffizier seines Vaters Prinz Luitpold. Als Sohn eines nachgeborenen Prinzen hatte Prinz Ludwig zunächst keine Aussicht auf die bayerische Königskrone, da diese an König Ludwig II. und König Otto, die Söhne von Ludwigs Onkel König Maximilian II. und somit Vettern des Prinzen Ludwig sind, überging. Stattdessen bestand aber eine Anwartschaft Ludwigs auf den griechischen Königsthron, weil Ludwigs Onkel Otto König von Griechenland keine Nachkommen hatte. Als aber im Jahre 1862 König Otto aufgrund einer Militärrevolte Griechenland verlassen musste, verlor Ludwig die Aussichten auf den griechischen Königsthron. Am 20. Februar 1868 heiratete Ludwig Prinz von Bayern Marie Therese Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena in Wien. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinz Ludwig zeigte großes Interesse an der Landwirtschaft, an der Tiermedizin und an der Technik. Im Jahre 1868 wurde er Ehrenpräsident des Zentralkomitees des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern. Das von ihm im Jahre 1875 erworbene Gut Leutstetten am Starnberger See baute Ludwig zu einem landwirtschaftlichen Mustergut aus, was ihm in der Bevölkerung den Spitznamen "Millibauer" eintrug. Schließlich setzte sich Prinz Ludwig für den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und für den bayerischen Kanalverein ein. Politisch betätigte sich Prinz Ludwig in der katholisch-konservativen Patriotenpartei, der späteren Zentrumspartei, für die er bei der Reichstagswahl 1871 erfolglos kandidierte. Außerdem war der Prinz Mitglied des Reichsrats, wo er sich für die bayerischen Belange einsetzte und die Interessen der Einzelstaaten gegenüber dem Reich betonte. Im Reichsrat sprach sich Prinz Ludwig auch für die direkte relative Mehrheitswahl aus, was ihm von Seiten August Bebels großes Lob verschaffte. Bebel meinte, würde in Deutschland der Kaiser vom Volk aus einem der regierenden Fürstenhäuser gewählt werden, dann hätte Prinz Ludwig beste Aussichten Deutscher Kaiser zu werden. Außerdem nahm Ludwig in den Jahren nach 1900 häufig Repräsentationspflichten für seinen Vater Prinzregent Luitpold wahr. Als im Jahre 1912 Prinzregent Luitpold starb, trat Prinz Ludwig im Dezember die Nachfolge als Prinzregent von Bayern an. Gleich zu Beginn der Regentschaft des Prinzen Ludwig kam es in Bayern zu Diskussionen in Bezug auf die Königsfrage. Die Zentrumspartei und der bayerische Ministerpräsident Georg von Hertling sprachen sich für die Umwandlung der Regentschaft in ein Königtum und damit für die Absetzung des wegen Geisteskrankheit unmündigen Königs Otto aus. Nach harten politischen Auseinandersetzungen und einer Verfassungsänderung wurde schließlich Otto König von Bayern für abgesetzt erklärt, und Prinzregent Ludwig konnte am 5. November 1913 als König Ludwig III. den bayerischen Königsthron besteigen. Während des Ersten Weltkriegs war Ludwig III. Oberbefehlshaber der bayerischen Truppen und ab 1915 auch preußischer Generalfeldmarschall, wobei die letztgenannte Funktion ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt war. Zu Beginn des Krieges erhoffte sich Ludwig, die bayerische Pfalz um Teile des Elsass erweitern zu können. Der Kriegsverlauf machte jedoch dieses Vorhaben zunichte. Am 2. November 1918 verkündete Ludwig die Einsetzung eines parlamentarischen Regierungssystems in Bayern. Eine neue Staatsregierung mit Beteiligung der Mehrheits-Sozialdemokraten (MSPD) konnte Ludwig allerdings nicht mehr installieren, da er bereits am 7. November 1918 von dem sozialdemokratischen Politiker Kurt Eisner für abgesetzt erklärt wurde. In der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918 floh Ludwig mit seiner schwerkranken Gemahlin und seiner Familie zunächst nach Schloss Wildenwart, da in München seine Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Von Schloss Wildenwart begab er sich nach Schloss Anif bei Salzburg, wo er am 13. November in einer Erklärung die Beamten, Offiziere und Soldaten in Bayern von dem Treueeid entband. König Ludwig III. weigerte sich weiterhin, formell abzudanken und auf seine Thronansprüche zu verzichten. Ludwig lebte nach der Einführung der Republik in Bayern zeitweise in Österreich, in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Schloss Wildenwart. Auch in Sárvár (Ungarn) hielt sich der König auf, wo er am 18. Oktober 1921 verstarb. Ludwig III. fand zusammen mit seiner Gemahlin Marie Therese Königin von Bayern, die bereits am 3. Februar 1919 verstorben war, im Liebfrauendom zu München seine letzte Ruhestätte. Die Trauerrede bei den Beisetzungsfeierlichkeiten am 5. November 1921 hielt der Erzbischof von München-Freising Kardinal Michael von Faulhaber. Eine gedruckte Fassung der Rede findet sich in Bü 839 des vorliegenden Bestandes; Abbildungen von der Beisetzung sind in Bü 934 und 1170 vorhanden. Ludwigs Herz wurde, der Tradition im bayerischen Königshaus entsprechend, in der Gnadenkapelle zu Altötting beigesetzt (vgl. die Abbildungen in Bü 1087). 1.4 Marie Therese Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) Marie (Maria) Therese Henriette Dorothea Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena wurde am 2. Juli 1849 in Brünn als einziges Kind des Ferdinand Erzherzog von Österreich-Este Prinz von Modena und der Elisabeth Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena (geb. Erzherzogin von Österreich) geboren. Bereits wenige Monate nach der Geburt Marie Thereses starb ihr Vater am 15. Dezember 1849 in Brünn an Typhus. Marie Thereses Mutter heiratete 1854 Karl Ferdinand Erzherzog von Österreich. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Im Einzelnen sind dies: Friedrich Erzherzog von Österreich Herzog von Teschen (1856-1936), Karl Stephan Erzherzog von Österreich (1860-1933), kaiserlicher und königlicher Admiral, Eugen Erzherzog von Österreich (1863-1954), Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher und königlicher Generalfeldmarschall, und die Tochter Maria Christina Erzherzogin von Österreich (1858-1929). Letztere heiratete im Jahre 1879 Alfonso XII. König von Spanien und übernahm nach dem frühen Tod ihres Gemahls in den Jahren 1885 bis 1902 die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn Alfonso XIII. König von Spanien. Erzherzogin Marie Therese entstammte dem Haus Österreich-Este, einer Linie des Hauses Österreich, die bis zu deren Einverleibung in das Königreich Italien im Jahre 1859 über die oberitalienischen Herzogtümer Modena und Guastalla herrschte. Marie Therese hatte väterlicherseits über die Häuser Savoyen und Orléans die Thronansprüche der Stuarts auf den englischen Thron geerbt, weshalb sie für die Stuart-Anhänger und Legitimisten als Mary III. die rechtmäßige Königin von Schottland und Mary IV. die legitime Königin von England, Frankreich und Irland war. Natürlich wurden die Thronansprüche Marie Thereses auf die englische, französische, schottische und irische Königswürde von dieser niemals eingefordert. Erzherzogin Marie Therese wurde streng katholisch erzogen und erhielt Unterricht bei Hauslehrern. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die jung verstorbene Mathilde Erzherzogin von Österreich im Jahre 1867 lernte sie Ludwig Prinz von Bayern kennen, in den sie sich sofort verliebte. Der Erzherzogin gelang es ihren Wunsch, Prinz Ludwig zu ehelichen, gegen den Widerstand ihrer Familie und v. a. ihres Onkels Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este durchzusetzen. Dieser wollte Marie Therese ursprünglich mit Ferdinand (IV.) Titular-Großherzog von Toskana Erzherzog von Österreich-Toskana, welcher der Sohn des 1859 ins Exil gegangenen Großherzogs Leopold II. von Toskana war und in Österreich und Böhmen im Exil lebte, verheiraten. Die Hochzeit von Erzherzogin Marie Therese und Ludwig Prinz von Bayern fand am 20. Februar 1868 in Wien statt. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinzessin Marie Therese kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Da sie in den ersten Jahren ihrer Ehe kaum Repräsentationspflichten zu erfüllen hatte, blieb ihr dafür genügend Zeit. Prinzessin Marie Therese widmete sich sozial-karitativen Aufgaben. Seit 1889 leitete sie das Bayerische Rote Kreuz. In dieser Funktion besuchte sie auch Henri Dunant, den Gründer des Roten Kreuzes (vgl. Bü 584). Während des Ersten Weltkrieges richtete sie - wie bereits erwähnt - in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eine sog. "Kriegsnähstube" ein, welche die an der Front befindlichen Soldaten schnell und unbürokratisch mit Wäsche versorgte. Königin Marie Therese hatte großes Interesse an den Naturwissenschaften. Sie legte in Leutstetten ein sog. Alpinum an, in dem sie die alpine Flora beinahe vollständig zusammenstellte. Außerdem war Prinzessin Marie Therese eine begeisterte Hobby-Künstlerin. Marie Therese Königin von Bayern starb am 3. Februar 1919 auf Schloss Wildenwart. Sie wurde zunächst in der Schlosskapelle auf Schloss Wildenwart bestattet. Nach dem Ableben ihres Gemahls wurden ihre sterblichen Überreste zusammen mit denen ihres Gemahls am 5. November 1921 im Liebfrauendom zu München beigesetzt. 1.5 Luitpold Prinzregent von Bayern Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent von Bayern, wurde am 12. März 1821 in Würzburg als Sohn des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren König Ludwigs I. von Bayern, und der Therese Prinzessin von Bayern (geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen), der späteren Königin von Bayern, geboren. Prinz Luitpold wurde von namhaften Persönlichkeiten und Hauslehrern unterrichtet. Zu nennen sind insbesondere der Theologe Georg von Oettl, der Schüler Johann Michael Sailers war und später Bischof von Eichstätt wurde, der Maler Domenico Quaglio, der Naturphilosoph Gotthilf Heinrich von Schubert, der Philosoph George Philipps und der Nationalökonom Friedrich Benedikt von Hermann. Als nachgeborener Prinz bestanden für Prinz Luitpold zunächst keine Aussichten auf den Königsthron. Der Prinz absolvierte ab 1835 eine militärische Laufbahn. Bereits 1848 wurde er zum Generalleutnant befördert. Im Jahre 1856 wurde er zum Kommandeur der 1. Division ernannt. Ab 1861 war Luitpold Feldzeugmeister bei der Armee-Inspektion. Am Krieg 1866 nahm er als Kommandeur der 3. Division teil. In den Jahren nach 1866 wurde ihm die Reorganisation des bayerischen Militärs nach dem Vorbild Preußens übertragen. Im Krieg 1870/71 war der Prinz als Vertreter Bayerns an das Große Hauptquartier abkommandiert. Im Jahre 1876 wurde Prinz Luitpold zum Generalfeldzeugmeister im Range eines Generalfeldmarschalls ernannt. Politisch war Luitpold in den Jahren vor 1866 auf Seiten der Großdeutschen und für eine Annäherung an Österreich. Am 10. Juni 1886 übernahm Prinz Luitpold zunächst die Regentschaft für seinen Neffen Ludwig II. König von Bayern, der für geisteskrank und regierungsunfähig erklärt worden war. Nach dem Tode König Ludwigs übernahm Luitpold die Regentschaft für seinen geisteskranken Neffen Otto König von Bayern, den Bruder König Ludwigs II. Obwohl die Bevölkerung Luitpold gegenüber anfangs reserviert gegenüberstand, gewann der Prinzregent bald die Zuneigung großer Teile des bayerischen Volkes. Prinzregent Luitpold regierte streng konstitutionell. Die Regierungszeit Luitpolds ist von den Zeitgenossen retrospektiv als "Prinzregentenzeit" verklärt worden, die von wirtschaftlichem Aufschwung, einer Verbesserung der Lebenssituation und vor allem einer kulturellen Blüte gekennzeichnet war. Gerade letztere ist untrennbar mit der Prinzregentenzeit verbunden. Unter Luitpolds Regentschaft entwickelte sich München zu einem kulturellen Zentrum in Deutschland. "München leuchtete", schrieb Thomas Mann in seiner Novelle "Gladius Dei". Luitpold Prinzregent von Bayern starb am 12. Dezember 1912 in München. Er wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 1.6 Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana wurde am 1. April 1825 in Florenz als Tochter des Leopold II. Großherzog von Toskana und der Maria Anna Großherzogin von Toskana (geb. Prinzessin von Sachsen) geboren. Sie heiratete am 15. April 1844 in Florenz Luitpold Prinz von Bayern. Aus der Ehe gingen die Söhne Ludwig, der spätere König Ludwig III., Leopold, der spätere Generalfeldmarschall, und Arnulf, der spätere Generaloberst, und die Forschungsreisende Prinzessin Therese hervor. Die tiefreligiöse Prinzessin Auguste Ferdinande kümmerte sich zusammen mit den Hauslehrern um die streng katholische Erziehung ihrer Kinder. Die Prinzessin Auguste Ferdinande zeigte großes Interesse an den Künsten - sie besaß ein zeichnerisches Talent - und an der Geschichte. Prinzessin Auguste Ferdinande starb am 26. April 1864 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 2. Zu Inhalt, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 119 umfasst - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere Teilnachlässe von Angehörigen des Hauses Bayern. Der mit Abstand größte und umfangreichste Teilnachlass ist der der Wiltrud Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Bayern (Rubrik 1). Im Folgenden wird zunächst auf den Inhalt des Nachlasses der Herzogin Wiltrud näher eingegangen. 2.1 Nachlass Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Den umfangreichsten Teil innerhalb des Nachlasses der Herzogin Wiltrud im Bestand GU 119 bilden neben den Aufnahmen die Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2). Innerhalb der Korrespondenzen stellen die Briefe von Angehörigen der Verwandtschaft Wiltruds und der ihres Mannes eine wichtige und große Gruppe dar. Am Beginn der Rubrik 1.2 stehen die Briefe von Mitgliedern des Hauses Bayern (Wittelsbach) an Prinzessin Wiltrud (Unterrubrik 1.2.1). Allen voran sind hier die Briefe von ihren Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern zu nennen (Unterrubrik 1.2.1.1.1). Weiter müssen hier die Korrespondenzen mit den Geschwistern Wiltruds und deren Familien erwähnt werden: im Einzelnen sind dies Briefe von Rupprecht Kronprinz von Bayern, von den Prinzen Karl, Franz und Wolfgang von Bayern und von den Prinzessinnen Adelgunde (verh. Fürstin von Hohenzollern), Maria (verh. Herzogin von Kalabrien Prinzessin von Bourbon-Sizilien), Mathilde (verh. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha), Hildegard, Helmtrud und Gundelinde (verh. Gräfin von Preysing-Lichtenegg-Moos) von Bayern (Unterrubrik 1.2.1.1.2). Auch Briefe der Gattinnen und Gatten sowie der Kinder der Geschwister finden sich in der Unterrubrik 1.2.1.1.2. Daneben sind auch Briefe der übrigen Vertreter der königlichen Linie (Unterrubrik 1.2.1.1.3) und der herzoglichen Linie des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.2.1.2) sowie des mit dem Haus Bayern verwandten Hauses Leuchtenberg (Unterrubrik 1.2.1.3) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Schließlich gehören in die Unterrubrik 1.2.1 auch die Briefe der Angehörigen des bayerischen Hofstaates (Unterrubrik 1.2.1.4) und der Bediensteten der königlichen Familie in Bayern und in Sárvár (Ungarn) (Unterrubrik 1.2.1.5). Unter den Briefen von Mitgliedern des Hofstaates sind v. a. die Briefe der Bertha Freiin von Wulffen, die Erzieherin und später Hofdame der Prinzessin Wiltrud war, hervorzuheben (Bü 440-447). Zur näheren Verwandtschaft der Prinzessin Wiltrud gehören auch die Mitglieder des Hauses Österreich (Habsburg), mit denen v. a. über Wiltruds Mutter Marie Therese Königin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena war, und über Wiltruds Großmutter Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Toskana war, enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Nicht zuletzt war das Haus Bayern mit dem Haus Österreich im 19. Jahrhundert auch über die Hochzeit der Elisabeth Herzogin in Bayern mit Kaiser Franz Joseph von Österreich und die eheliche Verbindung von deren Tochter Gisela Erzherzogin von Österreich mit Leopold Prinz von Bayern sowie über die Heirat der Adelgunde Prinzessin von Bayern mit Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este verwandtschaftlich verbunden. Die Briefe von Vertretern des Hauses Österreich finden sich in der Unterrubrik 1.2.2 des vorliegenden Bestandes. Darunter sind Briefe von Angehörigen der Linien Österreich-Ungarn (Unterrubriken 1.2.2.1 und 1.2.2.2), Österreich-Este (Herzogliche Familie von Modena) (Unterrubrik 1.2.2.3) und Österreich-Toskana (Unterrubrik 1.2.2.4) sowie der Mitglieder des Hofstaates des Hauses Österreich (Unterrubrik 1.2.2.5) zusammengefasst. Neben zwei Schreiben der Zita Kaiserin von Österreich Königin von Ungarn (geb. Prinzessin von Bourbon-Parma) (Bü 368) sind die Briefe des Hoch- und Deutschmeisters Eugen Erzherzog von Österreich (Bü 180), des k. u. k. und polnischen Obersts Karl Albrecht Erzherzog von Österreich (Bü 400), des k. u. k. Feldmarschalls Friedrich Erzherzog von Österreich (Bü 390) und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 346 und 347) erwähnenswert. Die Korrespondenz der Herzogin mit der Verwandtschaft ihres Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach findet sich vor allem in Unterrubrik 1.2.3. Neben Briefen ihres Schwagers Karl Fürst von Urach (Unterrubrik 1.2.3.1) sind Briefe der Kinder Herzog Wilhelms (II.) aus der Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) (Unterrubrik 1.2.3.2) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Auch die Briefe der Ehegatten und Ehegattinnen der Kinder sowie der Enkel Herzog Wilhelms (II.) sind in der Unterrubrik 1.2.3.2 enthalten. Dagegen finden sich keine Briefe des Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach an seine Gemahlin Wiltrud im vorliegenden Bestand. Einen umfangreichen Briefwechsel führte Herzogin Wiltrud auch mit den mit dem Haus Urach verwandten Familien Altieri, Enzenberg, Thun-Hohenstein, Vetter von der Lilie, Forni und Bayer von Ehrenberg (Unterrubrik 1.2.3.3). Die verwandtschaftlichen Beziehungen mit diesen Familien kamen über die Eheschließungen der Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verw. Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) und Mathilde Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg (verh. Principessa Altieri), die Halbschwestern Herzog Wilhelms (II.) waren, sowie über die Heirat der Marie Gräfin von Württemberg, die eine Tochter von Wilhelm Herzog von Württemberg und Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis) war, mit dem Grafen von Taubenheim zustande. In der Unterrubrik 1.2.3.4 sind Briefe von Bediensteten des Hauses Urach vorhanden. Zu der Verwandtschaft Herzog Wilhelms (II.) gehören auch die Vertreter des Hauses Württemberg (Unterrubrik 1.2.4), darunter u. a. Charlotte Königin von Württemberg (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) (Unterrubrik 1.2.4.1), Albrecht Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht Herzog von Württemberg (Unterrubrik 1.2.4.2), Louis II. Fürst von Monaco (Unterrubrik 1.2.5) und Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach) und ihr Gatte Karl Prinz von und zu Liechtenstein (Unterrubrik 1.2.6), von denen jeweils Briefe vorliegen. Außer mit den Angehörigen der bereits erwähnten Fürstenhäuser korrespondierte Prinzessin Wiltrud auch mit den Mitgliedern der übrigen Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa (Unterrubriken 1.2.7 und 1.2.8). Zu nennen sind hier vor allem Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) (Bü 122), die Großherzoginnen Maria Anna (geb. Infantin von Portugal) und Charlotte von Luxemburg (Bü 247 und 124), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 243) und Alfonso XIII. König von Spanien (Bü 504). Unter den Vertretern der deutschen regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser sind hier Friedrich II. Großherzog von Baden (Bü 359), Max Prinz von Sachsen (Bü 366), Professor der katholischen Liturgie und der Sprachen des christlichen Ostens in Fribourg/Üechtland, und Hermine Prinzessin von Preußen (verwitwete Prinzessin von Schönaich-Carolath geb. Prinzessin Reuß) (Bü 106), die zweite Gemahlin Kaiser Wilhelms II., hervorzuheben. Von Kaiser Wilhelm II., den Herzogin Wiltrud in Haus Doorn/Niederlande besuchte, liegt ein Telegramm vor (Bü 319). Auf die Korrespondenz mit den Mitgliedern der Fürstenhäuser folgen die Briefe von Angehörigen der standesherrlichen und gräflichen (Unterrubrik 1.2.9.1), freiherrlichen (Unterrubrik 1.2.9.2) und adeligen Häuser (Unterrubrik 1.2.9.3) in Deutschland und in Österreich. Briefe von Adeligen finden sich auch in den Korrespondenzserien "adelige Bekannte aus Bayern" (Unterrubrik 1.2.9.4) und "adelige und bürgerliche Bekannte aus Württemberg" (Unterrubrik 1.2.11). Die in den beiden Korrespondenzserien vorhandenen Briefe von Adeligen wurden explizit in der jeweiligen Serie belassen und nicht in die Unterrubriken 1.2.9.1 bis 1.2.9.3 eingeordnet, um die von Herzogin Wiltrud vorgenommene Formierung beizubehalten. Unter den Briefen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.2.13) sind besonders in Bü 250 die Briefe der Geistlichen Michael von Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, Giovanni Battista Montini, päpstlicher Unterstaatssekretär und später Papst Paul VI., Carl Joseph Leiprecht, Bischof von Rottenburg, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf, Bischof von Passau, und Prälat Konrad Kümmel (Bü 27), Herausgeber des "Katholischen Sonntagsblattes", hervorzuheben. Korrespondenz von Johann Baptista Sproll, Bischof von Rottenburg, findet sich in Bü 38. Bei den Briefen von Schriftstellern sind vor allem die Briefe der Schriftstellerinnen Emmy Giehrl (geb. Aschenbrenner, Pseudonym "Tante Emmy") (Bü 246) und Gertrud Freiin von Le Fort (Bü 68) erwähnenswert. Mit Letzterer pflegte Herzogin Wiltrud auch persönlichen Umgang, da Gertrud Freiin von Le Fort seit 1939 ebenfalls in Oberstdorf lebte. Bei fast allen im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen handelt es sich um sog. unilaterale Korrespondenzen, das bedeutet, dass lediglich die eingehenden Schreiben der Korrespondenzpartner im Bestand GU 119 zu erwarten sind. Nur vereinzelt finden sich bei diesen Briefpartnern auch Briefkonzepte oder -entwürfe der Herzogin Wiltrud, darunter auch solche von später nicht abgesandten Briefen. Die Gegenüberlieferung, also die Schreiben der Herzogin Wiltrud an die betreffenden Personen, ist dagegen überwiegend in den Nachlässen der Korrespondenzpartner zu suchen. Lediglich einige der Briefe der Prinzessin Wiltrud an ihre Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern sowie an ihre Tante Therese Prinzessin von Bayern werden im Bestand GU 119 in den Teilnachlässen von König Ludwig III. (Rubrik 3), Königin Marie Therese (Rubrik 4) und Prinzessin Therese (Rubrik 2) (Bü 1098, 1099, 1101-1103 und 1112) verwahrt. Die Briefe der Eltern und der Tante Prinzessin Therese an Prinzessin Wiltrud sind dagegen in den Unterrubriken 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2 im Nachlass der Prinzessin Wiltrud aufgeführt (Bü 344, 345, 350 und 352-354). Betrachtet man die Laufzeit der im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen Wiltruds, so fällt auf, dass aus der Zeit nach 1960 bis auf wenige Ausnahmen kaum Briefe an Wiltrud enthalten sind. Über die Gründe hierfür und den Verbleib der Korrespondenz aus dieser Zeit können keine Aussagen getroffen werden. Einen interessanten Einblick in die Denkweise des deutschen Adels in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vermitteln die im Bestand GU 119 verwahrten umfangreichen Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2) sowie die nach Umfang wesentlich geringeren Korrespondenzen der Therese Prinzessin von Bayern (Rubrik 2.1), des Ludwig III. König von Bayern (Rubrik 3.1), der Marie Therese Königin von Bayern (Rubrik 4.1) und des Luitpold Prinzregent von Bayern (Rubrik 5.2). Darüber hinaus sind die Korrespondenzen für prosopographische und biografische Forschungen v. a. über den Adel in Deutschland und in Österreich sowie für die Geschichte einzelner deutscher Fürsten- und Adelshäuser von Belang. Neben den umfangreichen Korrespondenzen finden sich auch Materialsammlungen und Unterlagen, die zum Teil Ansätze von Sachakten haben, im vorliegenden Bestand. Das Interesse der Herzogin Wiltrud an der Genealogie des Hauses Grimaldi, der Fürstenfamilie von Monaco, schlägt sich in umfangreichen Materialien zur Geschichte des Hauses Monaco und in der in diesem Zusammenhang geführten Korrespondenz der Herzogin mit Louis II. Fürst von Monaco und den Mitgliedern der Häuser Chabrillan bzw. Lévis-Mirepoix nieder (Bü 520 und 1244). Unterlagen zum Hofleben, zur Hofgesellschaft und zum Protokoll v. a. am bayerischen Königshof, die einen Einblick in den Hof und in die Repräsentationsverpflichtungen des Prinzregenten und späteren Königs Ludwigs III. von Bayern und seiner Familie geben, finden sich in Rubrik 1.5. Dazu gehören insbesondere die Materialien über die offiziellen Besuche Ludwigs in bayerischen Städten und über Staatsbesuche u. a. Kaiser Wilhelms II. in Bayern. Einzelne Dokumente befassen sich auch mit dem württembergischen Königshof und dem Haus Urach. Hier sind etwa die Erinnerungen der Emilie von Sonntag an Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Monaco) (Bü 144) und an Wilhelm (I.) Herzog von Urach (Bü 356) zu nennen. Dokumente zu Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen und anderen Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern und Urach sowie in anderen Fürstenhäusern sind in Rubrik 1.7 vereinigt. Wie bereits erwähnt, bilden die Abbildungen, Aufnahmen und Fotos die neben der Korrespondenz umfangreichste Rubrik (1.16) des Bestandes GU 119. Die größte Unterrubrik stellen dabei die Abbildungen von Personen und Gruppenaufnahmen dar (Unterrubrik 1.16.1). In dieser Unterrubrik sind Bilder von Prinzessin Wiltrud, von ihren Eltern, von ihren Geschwistern und von den übrigen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.16.1.1) sowie von Angehörigen der Häuser Österreich (Unterrubrik 1.16.1.2), Hohenberg (Unterrubrik 1.16.1.2.2), Urach und Württemberg (Unterrubrik 1.16.1.3) vereint. Außerdem finden sich Abbildungen von Vertretern der regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser in Europa (Unterrubrik 1.16.1.6) und in Deutschland (Unterrubrik 1.16.1.7), von den übrigen Adeligen in Deutschland, in Österreich und im übrigen Europa (Unterrubriken 1.16.1.8 und 1.16.1.9) und von Bürgerlichen (Unterrubrik 1.16.1.10) sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.16.1.11). Die Gliederung der Abbildungen folgt dabei im Wesentlichen der Gliederung der Korrespondenz. Bei den Abbildungen von Personen, den Gruppenaufnahmen und den Aufnahmen von Ereignissen werden meist die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen im Enthält-Vermerk aufgeführt. Dabei wurden häufig die Angaben auf der Rückseite der Aufnahmen, die zum größeren Teil von Herzogin Wiltrud stammen, übernommen. Eine Überprüfung dieser Angaben war mit Blick auf den damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. Auch musste häufig die Identifizierung von Personen auf den Aufnahmen, die auf der Rückseite keine Angaben aufweisen, aus denselben Gründen unterbleiben. Die Unterrubrik 1.16.2 umfasst Abbildungen von Ereignissen. Unter dieser Unterrubrik sind vor allem Aufnahmen von offiziellen Ereignissen, Repräsentationsverpflichtungen (Unterrubrik 1.16.2.1) und Familienfesten sowie familiären Ereignissen (Unterrubrik 1.16.2.2) vereinigt. Die Abbildungen dieser Unterrubriken stellen somit teilweise Ergänzungen zu den in den Unterrubriken 1.5 und 1.7 verwahrten schriftlichen Unterlagen zu Hofleben, Hofgesellschaft, Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern sowie Familienfeiern und familiären Ereignissen dar. Daneben sind in der Rubrik 1.16 auch Abbildungen von Reisen der Herzogin Wiltrud, von Orten, Gebäuden und Landschaften, Kunstwerken, Tieren, Schiffen, Zeppelinen usw. vertreten (Unterrubriken 1.16.3 bis 1.16.8). Die in der Rubrik 1.16 aufgeführten umfangreichen Bildsammlungen ergänzen die im Bestand GU 99 (Fotosammlungen- und alben der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg) verwahrten Abbildungen und Bildsammlungen, die zum Teil ebenfalls aus dem Besitz der Herzogin Wiltrud stammen bzw. von ihr angelegt wurden. Die Abbildungen in den Beständen GU 99 und GU 119 stellen zusammen mit den in den bereits erwähnten Rubriken 1.5 und 1.7 verwahrten Materialien zum Hofleben, zu den Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern und zu Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern, Österreich und Urach eine interessante Quelle zur Geschichte der genannten Häuser dar. Darüber hinaus sind die genannten Bildbestände und die Materialien der Rubriken 1.5 und 1.7 für die Kultur- und Mentalitätsgeschichte und die Alltagsgeschichte des Adels von Bedeutung. Unterlagen zu Herzogin Wiltrud sind - wie bereits angedeutet - im Bestand Fotoalben und -sammlungen der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg (Bestand GU 99) sowie in den Beständen GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 120 (Karl Fürst von Urach) zu erwarten. 2.2 Teilnachlass Prinzessin Therese von Bayern Wie eingangs bereits erwähnt, finden sich im Bestand GU 119 außer Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) auch Teilnachlässe und Nachlasssplitter von anderen Angehörigen des Hauses Bayern. Der umfangreichste Teilnachlass, der zum vorliegenden Bestand gehört, ist der der Forschungsreisenden Therese Prinzessin von Bayern (1850-1925), der in Rubrik 2 erschlossen ist. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin Therese, die an ihre Nichte Herzogin Wiltrud übergegangen sind. Die im Bestand GU 119 verwahrten Materialien wurden - wie aus Bü 297 hervorgeht - von Oberarchivrat Franz Xaver Deybeck vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München an Herzogin Wiltrud übergeben, da sie für eine Verwahrung in der Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, in der der größere Teil des schriftlichen Nachlasses der Prinzessin Therese verwahrt wird, nicht in Frage kamen. Deybeck hielt einige der Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin für "Makulatur", nur von "persönlichem Wert und Bedeutung" und damit für das "Hausarchiv ohne Wert", wie einige der Aufschriften Deybecks auf den entsprechenden Umschlägen verraten. Sie "eignen sich daher nicht für die Abgabe an das Hausarchiv", so Deybeck (Bü 1104 und 1140). Die Gliederung des Teilnachlasses der Prinzessin Therese orientiert sich im Wesentlichen an der Gliederung des Nachlasses der Herzogin Wiltrud. In der Unterrubrik 2.1 Korrespondenz finden sich vor allem Briefe von Verwandten aus den Häusern Bayern (Unterrubrik 2.1.1), Österreich, Österreich-Este und Österreich-Toskana (Unterrubrik 2.1.2). Darunter sind Briefe von Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) (Bü 1110, 1112, 1120-1122), Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1131), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verwitwete Erzherzogin von Österreich-Este) (Bü 1123 und 1124) sowie von Eugen Erzherzog von Österreich, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Feldmarschall, Karl Stephan Erzherzog von Österreich, Stephanie Kronprinzessin von Österreich (geb. Prinzessin von Belgien und später verheiratete Fürstin Lónyay von Nagy-Lónya) (alle Bü 1135). Prinzessin Therese korrespondierte außerdem mit Angehörigen der Häuser Württemberg und Urach. Zu nennen sind hier u. a. die Königinnen Pauline, Olga (geb. Großfürstin von Russland) und Charlotte (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) von Württemberg (alle Bü 1113), Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Württemberg), Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Eugenie Gräfin von Württemberg (alle Bü 1114) sowie Auguste Eugenie Gräfin von Thun-Hohenstein (verwitwete Gräfin von Enzenberg geb. Gräfin von Württemberg) (Bü 1116) und Donna Mathilde Principessa Altieri (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg) (Bü 1115). Von den Briefpartnern unter den Vertretern der übrigen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa sind hier Carola Königin von Sachsen (geb. Prinzessin Wasa) (Bü 1104), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 1125) sowie Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) und Josephine Königin von Schweden und Norwegen (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (beide Bü 1136) hervorzuheben. Außerdem sind zwei Briefe der Schriftstellerin, Pazifistin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha Freifrau von Suttner (geb. Gräfin Kinsky von Chinic und Tettau) (Bü 1152) im Teilnachlass Prinzessin Therese vorhanden. Die Aufnahmen bilden auch im Teilnachlass Therese Prinzessin von Bayern die nach der Korrespondenz umfangreichste Rubrik. Erwähnenswert sind vor allem die Abbildungen von Therese Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 2.7.1.1) und von anderen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 2.7.1.2). 2.3 Sonstige Teilnachlässe und Nachlasssplitter v. a. von Vertretern des Hauses Bayern Rubrik 3 vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass des Ludwig III. König von Bayern. Darin finden sich u. a. Briefe der Prinzessinnen Wiltrud und Hildegard an ihren Vater König Ludwig III. (Bü 1099, 1103 und 1237) und ein Notizblock des Prinzen Ludwig, des späteren Königs Ludwig III., mit Eintragungen zu seinem Militärdienst 1863 (Bü 1092). Daneben enthält der Teilnachlass Ludwigs III. Telegramme der Johanna Freiin von Malsen an König Ludwig III. und an "Gräfin Elpen" (Inkognito der Therese Prinzessin von Bayern), die beide im Exil in Luzern weilten, über die Krankheit und das Ableben der Marie Therese Königin von Bayern 1919 (Bü 1178). Außerdem sind zehn Audienzhefte des Prinzen bzw. Prinzregenten Ludwig aus den Jahren 1902 bis 1913 vorhanden, in denen sich Angaben über die Namen der von dem Prinzen Ludwig in Audienzen empfangenen Personen und über die in den Audienzen besprochenen Themen finden (Bü 1091). Diese Audienzhefte dienten der Prinzessin Wiltrud und ihren Schwestern als Gedächtnisstütze für die Konversation mit den Hofherren, Diplomaten, Ministern und Generälen. Die Audienzhefte stellen eine interessante Quelle über das Hofleben am bayerischen Königshof dar. Der in Rubrik 4 verwahrte Teilnachlass der Marie Therese Königin von Bayern enthält nur Briefe und Postkarten an die Königin. Darunter sind die Briefe der Prinzessin Wiltrud (Bü 1098, 1101 und 1102) und der Therese Prinzessin von Bayern (Bü 1126-1128) von Belang. Die Unterlagen aus dem Teilnachlass des Prinzregenten Luitpold von Bayern, welche die Rubrik 5 bilden, umfassen u. a. die Korrespondenz des Prinzregenten mit seiner Schwester Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1155), die gedruckte Ansprache des Bischofs Johann Michael Sailer anlässlich der Vermählung des Prinzen Luitpold mit Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana (Bü 1095) und Gedichte des Prinzen Luitpold mit Widmungen u. a. an Olga Großfürstin von Russland (verh. Königin von Württemberg), Marie Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Königin von Hannover) und Alexandra Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Großfürstin von Russland) (Bü 1093). Im Teilnachlass Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) (Rubrik 6) finden sich u. a. neben einem Brief ihres Vaters Großherzog Leopold II. von Toskana (Bü 1194) an Auguste Ferdinande und Briefen Auguste Ferdinandes an ihre Hofdame Natalie Gräfin von Rotenhan (Bü 1148) das Fragment eines Tagebuchs in italienischer Sprache (Bü 1188), Abschriften von literarischen Texten (Unterrubrik 6.3) und Drucksachen religiöser Art (Unterrubrik 6.5). Rubrik 7 vereint Nachlasssplitter von Hildegard Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 7.1), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este) (Unterrubrik 7.2), Mathilde Erzherzogin von Österreich (Unterrubrik 7.3), Therese Freifrau von Giese (Unterrubrik 7.4) und Gustav Freiherr von Perfall (Unterrubrik 7.5). Erwähnenswert sind hier Briefe der Therese Prinzessin von Bayern an Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este (Bü 1108), sowie Briefe der Alexandra Prinzessin von Bayern und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) an Mathilde Erzherzogin von Österreich. Mit Ausnahme der Prinzessin Wiltrud verwahrt die Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München die Hauptnachlässe der in diesem Bestand vertretenen Angehörigen des Hauses Bayern. 2.4 Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 119 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wiltrud Herzogin von Urach die Signatur GU 119. Da die Archivalien des vorliegenden Bestandes zum größten Teil ungeordnet waren, mussten die Verzeichnungseinheiten sehr häufig neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die vorgefundenen Einheiten, etwa bei den Korrespondenzserien, beibehalten. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 119 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach geb. Herzogin in Bayern), GU 120 (Karl Fürst von Urach), GU 123 (Carola Hilda Fürstin von Urach), GU 128 (Margarethe Fürstin von Urach) und GU 134 (Mechthilde Fürstin von Urach verh. Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst) zugewiesen. Die im vorliegenden Bestand aufgeführten verheirateten Damen, v. a. des Hochadels, sind in der Regel stets unter dem Ehenamen, d. h. dem Familiennamen des Gemahls, aufgeführt, wobei in der Titelaufnahme in Klammern der Mädchenname genannt wird. In Ausnahmefällen sind die verheirateten Damen auch unter dem Mädchennamen erwähnt, und der Ehenamen steht dann in Klammern. Im Personenindex sind verheiratete Damen unter beiden Namen aufgeführt, unter Hinzufügung des jeweiligen Mädchennamens oder Ehenamens nach der Heirat. Beispielsweise wird Adelgunde Fürstin von Hohenzollern (geb. Prinzessin von Bayern) im Personenindex unter "Hohenzollern, Adelgunde Fürstin von, geb. Prinzessin von Bayern" und unter "Bayern, Adelgunde Prinzessin von, verh. Fürstin von Hohenzollern", erwähnt. Bei den verheirateten Angehörigen der gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häuser wurde - sofern dies mit vertretbarem Aufwand und mit Hilfe des Genealogischen Handbuchs des Adels möglich war - der jeweilige Mädchenname oder Ehenamen ermittelt. Wenn der Mädchenname oder Ehenamen bereits in einer Notiz der Herzogin Wiltrud genannt wird, wurde dieser ohne Überprüfung desselben anhand der einschlägigen Literatur übernommen. Da bei bürgerlichen Ehefrauen keine vergleichbare Möglichkeit der Recherche bestand, wurde nur in den Fällen, in denen eine Identifizierung aufgrund von Notizen und Aufschriften der Herzogin Wiltrud möglich war, der jeweilige Mädchenname oder angeheiratete Familiennamen ohne Überprüfung der Angaben der Herzogin Wiltrud übernommen. Die Archivalien des Bestandes GU 119 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Findbuch des Bestandes GU 119 wurde im Winter 2007 fertiggestellt. Der Bestand umfasst vor der Verpackung ca. 13 lfd. Meter mit 1247 Nummern. Stuttgart, im November 2007 Eberhard Merk
Urach, Wiltrud