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Dokumente
Hofmarschallamt
Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, 6-13-5001 · Bestand
Teil von Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Hofmeister und Hofmarschälle sind am Weimarer Hof bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar (vgl. vorliegenden Bestand Nr. 403). Eine Neubesetzung und -organisation ("Retablierung") des Hofmarschallamtes fand unter sachsen-coburgischer Obervormundschaft im Jahre 1750 statt (Nr. 411c). Zum Geschäftskreis des Hofmarschallamtes gehörte nach Angabe der Staatshandbücher der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus vorbehaltenen Teiles des Kammervermögens, des sogenannten Krongutes (Verordnung vom 4. 5. 1854, Reg.Bl. S. 229), und die Oberaufsicht über das damit verbundene Kasse- und Rechnungswesen, die Sorge für die Vorräte bei Hof und die Überwachung von deren Verbrauch, die Angelegenheiten der Hofetikette, der Pagen, die Hofoffizien (Hofküche, -kellerei, -silberkammer, Garderobe usw.), die Verwaltung der Schlösser, Parks und Gärtnereien, die Handhabung der Disziplin bei der untergebenen Dienerschaft, die Ausübung der Polizeirechte in den eximierten Besitzungen des Großherzoglichen Hauses, die Oberaufsicht über die 1830 eröffnete Pensionanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle sowie die Aufsicht über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe (staatlich seit 1903). Die Geschäfte der Hoftheaterdirektion nahm das Hofmarschallamt von 1828 bis 1857 wahr (Nr. 3123, 3126), ferner von 1851 bis 1855 die Geschäfte des in dieser Zeit aufgehobenen Hofstallamtes (Reg.Bl. 1851 S. 12, 1856 S. 64). Nach dem Thronverzicht des Großherzogs im Jahre 1918 wurde das Hofmarschallamt zusammen mit der Hofhauptkasse am 31. 3. 1922 aufgehoben (Nr. 538). Eine Großherzoglich Sächsische Schatullverwaltung bestand in Weimar bis zur Fürstenenteignung 1948 fort. Die Akten des Hofmarschallamtes sind meist erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts überliefert. Verursacht ist dies durch erhebliche Verluste beim Brand des Weimarer Schlosses im Jahre 1774 (vgl. Nr. 2553, Bl. 2). Das Hofmarschallamt hat noch während seines Bestehens, und zwar in den Jahren 1893 und 1917, dem Staatsarchiv Weimar archivreifes Schriftgut zugeführt, dabei handelte es sich jedoch ausschließlich um Reihen von Rechnungsbänden, die zu den damals vorhandenen Archivkörpern genommen worden sind. Die Akten des Hofmarschallamtes dagegen sind dem Staatsarchiv Weimar erst vom Thüringischen Finanzministerium als Nachfolgebehörde des Hofmarschallamtes in zwei Ablieferungen Februar 1923 und September 1933 übergeben worden. Zusammmen mit den Akten gelangten die drei Repertorien A, B und C (jetzt in den Bestand eingereiht als Nr. 1b, 1c, 1d) zur Abgabe; die Ablieferung von 1933 umfasste die im "neuen" Repertorium C verzeichneten Akten. Das Repertorium C ist beim Hofmarschallamt als jüngstes 1898/99 angelegt worden, wobei aus den Repertorien A und B verschiedene, noch laufend benötigte Akten in das "neue Repertorium" C übertragen worden sind, während die übrigen in A und B verzeichneten Stücke "zurückgelegt" wurden (vgl. Nr. 530). Eine größere Menge nicht verzeichneter Akten und ferner auch ein Bestand meist handschriftlicher Noten für Instrumentalmusik aus der Zeit von etwa 1775 gelangte überdies in das Staatsarchiv. Hier sind sämtliche Akten zu einem Bestand zusammengearbeitet worden. Die Kapiteleinteilung des Repertoriums C wurde dabei für die Bestandsgliederung zugrunde gelegt. Die den Stücken aufgrund ihrer älteren Verzeichnung in den Repertorien A, B und C gegebenen Signaturen sind in einer besonderen Spalte des nunmehrigen Repertoriums festgehalten. Aus den überkommenen Repertorien wurden auch Aktentitel mit in das vom Staatsarchiv geschaffene Repertorium übernommen, zu denen sich Akten nicht mehr feststellen ließen. Eine große Zahl solcher zunächst vermisster Akten des Hofmarschallamtes hat sich jedoch dann noch unter den Akten vorgefunden, die das Volksbildungsministerium des Landes Thüringen bei seinem Weggang nach Erfurt im Jahre 1950 dem Staatsarchiv hinterlassen hat. Dem eigentlichen Bestand Hofmarschallamt (als Hofmarschallamt I bezeichnet) sind in besonderern Teilen angehängt worden als - Hofmarschallamt II: Gartendirektion Eisenach (1804 errichtet, 1890 aufgehoben) Nr. 4000 - 4142: Akten, die bei dieser erwachsen sind (besondere Provenienz) Nr. 4200 - 4222: Akten des Hofmarschallamtes über diesen Gegenstand - Hofmarschallamt III: Gärtnereien und Parkverwaltung Nr. 4223 - 4463: Akten des Hofmarschallamtes (Diese gehören mit den in Hofmarschallamt I Kapitel 58: Gärtnereien, Parks verzeichneten zusammen). Die dem Bestand Hofmarschallamt verwandten Provenienzen des Hofstallamtes zu Weimar (B), dem namentlich die Aufsicht über den Großherzoglichen Marstall zu Weimar oblag, sowie des Hofgestütes zu Allstedt (C) sind als eigene Provenienzen (Bestände) mit jeweils neuer Zählung und eigenen Findmitteln behandelt. Beide Behörden sind 1920 aufgehoben worden. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Staatsarchiv Weimar durch Regierungsrat Dr. Paul Goehts in der Zeit von April 1945 bis Dezember 1847. Die nachträglich aufgefundenen, im Repertorium zumeist schon vermerkten Stücke wurden 1954 und 1955 in den Bestand eingefügt. Die abschließenden Arbeiten besorgte Landesarchivar Dr. Rudolf Diezel. Weimar, den 30. September 1955 Prof. Dr. Flach Bemerkungen: Der Bestand enthält die Akten des Hofmarschallamtes des Herzogtums/Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach vornehmlich seit der Neuorganisation im Jahre 1750. In ihnen dokumentiert sich die gesamte Verwaltung des Weimarer Hofes. In den Jahren 1828 bis 1857 war der Behörde auch das Hoftheater und die Hofkapelle untergeordnet. Seit 1830 war das Hofmarschallamt Aufsichtsbehörde über die Pensionsanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle und sowie bis 1903 über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe. Seit 1854 oblag ihm auch die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus zur Eigennutzug überlassenen "Krongutes" und die Polizeigewalt auf diesem Besitz. Ebenfalls im Bestand befinden sich die von den Hoffourieren geführten Verzeichnisse der Teilnehmer der fürstlichen Tafel für den Zeitraum von 1749 - 1918 (Fourierbücher). Das Hofmarschallamt wurde 1922 aufgehoben. Die Akten sind in mehreren Ablieferungen 1893, 1917, im wesentlichen aber erst 1923 und 1933 an das Archiv abgegeben worden.