Aperçu avant impression Fermer

Affichage de 2 résultats

Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Fonds · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

Stadtarchiv Worms, 040 · Fonds
Fait partie de Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.