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Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 45 · Fonds
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Familie Aldinger-Ostermayer: Am 24. Januar 1944 heirateten Karl Aldinger und Hertha Ostermayer. Die Ehe währte über sechs Jahrzehnte. Erst der Tod von Karl Aldinger 2005 beendete sie. Die Vorfahren des Ehepaares waren weitverzweigt und können durch die verwahrten Unterlagen des Bestandes weit zurückverfolgt werden. Aufgrund der zahleichen tradierten Quellen und vieler geduldigen familiengeschichtlichen Recherchen waren sie tief im Bewusstsein von Karl und Hertha Aldingers verankert. Während des Zweiten Weltkrieges war Karl Aldinger (1917-2005) Soldat (zuletzt Oberleutnant). Anschließend verwaltete er verschiedene landwirtschaftliche Güter (Gut Staufeneck, Gutsverwaltung Schafhof, Hofgut Alteburg). 1957 übernahm er die Leitung der Jugendherberge Esslingen, die er bis 1963 ausübte. Danach betrieb er bis 1990 eine Fremdenpension in Saig (Schwarzwald), die aus der Erbschaft einer Tante seiner Frau stammte. Hertha Aldinger (1920-2012) hatte eine landwirtschaftliche Ausbildung durchlaufen und war seit Januar 1944 Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde. Sie übte die berufliche Tätigkeit nach dem 1. Juli 1944 nicht mehr aus, sondern widmete sich ihren fünf Kindern (eines war sehr früh verstorben) und unterstützte ihren Mann in dessen verschiedenen Aufgaben. Das Familienarchiv Aldinger-Ostermayer dokumentiert die Vorfahren von Karl und Hertha Aldinger in nahezu allen Linien bis ins endende 18. Jh. zurück. Reichhaltig enthalten sind Unterlagen zu den Familien Aldinger, Trißler, Unrath (Vorfahren von Karl Aldinger) und Ostermayer, Görger, Baur/Giani, Heldbek/Gaiser, Riedlin und Schinzinger (Vorfahren von Hertha Aldinger). Die Unterlagen beziehen sich auf Mitglieder der gehobenen Mittelschicht in Württemberg und Baden. Einige Familienmitglieder waren Soldaten im Ersten und Zweiten Weltkrieg (u.a. Eduard Ostermayer (1867-1954), Helmut Ostermayer (1919-1941) und Karl Aldinger) und haben Fotos, Tagebücher und Erinnerungen sowie Briefe aus der Kriegszeit hinterlassen. Die Familie Aldinger stellte über mehrere Generationen hinweg landwirtschaftliche Gutsverwalter. Zahlreich sind die Ärzte aus dem Familienkreis: Dr. Oskar Görger (1847-1905), der seinen Reichtum durch seine Praxis in Australien begründete, Dr. Eduard Ostermayer (1867-1954), der noch im 80sten Lebensjahr praktizierte und damit in den 50er Jahren als ältester praktizierender Arzt Stuttgarts bekannt war, Dr. Karl Schinzinger (1861-1948), ebenfalls Arzt in Australien und Dr. Albert Schinzinger (1827-1911), der seine Karriere als Chirurg begann und nach der Habilitation als Medizinprofessor an der Universität Freiburg wirkte (über ihn Pagel: Biographisches Lexikon hervorragender Ärzte des neunzehnten Jahrhunderts. Berlin, Wien 1901, Sp. 1499-1500). Erwähnenswert sind auch die Pfarrer: Karl Ludwig Heldbek (1756-1829), Pfarrer in Scharenstetten, Christoph Erhardt Heldbek (1803-1877), Stadtpfarrer in Weilheim, Emil Heldbek (1849-1884), Pfarrer in Auendorf, und Dr. Paul Aldinger (1869-1944), Pfarrer in Kleinbottwar, Kolonist und Pfarrer in Brasilien. Die Ostermayers waren über mehrere Generationen Kaufmänner, anfangs lokal in Weilheim/Teck und ab ca. 1870 in der württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Max (1860-1942) und Gottlieb Ostermayer (1871-1910) wirkten schließlich als Kaufleute in Indien. Auch die Familie Heldbek/Gaiser kannte Kaufleute, deren Tätigkeit sich später bis nach Afrika (Lagos) erstreckte. Der bekannteste ist Gottlieb Leonhard Gaiser (1817-1892). Er versuchte, in Mahinland (östlich von Lagos) eine deutsche Kolonie zu gründen, scheiterte aber an der kolonialpolitischen Zurückhaltung Bismarcks (Ernst Hieke: Gaiser, Gottlieb Leonhard, in: Neue Deutsche Biographie, 6 (1964), S. 39f.). Als Vertreter von Wissenschaft und Kunst sind Robert Karl Edmund Schinzinger (1898-1988), Universitätsprofessor und Lektor in Japan und Ernst Ostermayer (1868-1918), Professor und Kunstmaler hervor zu heben. Im Bereich von Politik und Diplomatie wirkte Albert Joseph Fridolin Schinzinger (1856-1926), der japanischer Generalkonsul in Berlin war. 2. Bearbeitung des Bestandes: Das Familienarchiv Aldinger-Ostermayer entstand Zug um Zug. In ältester Zeit wurden herausragende Dokumente verwahrt und der nächsten Generation anvertraut. Tradiert wurden zunächst nur wenige Dokumente, meistens Briefe oder Schriftstücke mit besonderem Erinnerungswert. Dies geschah sowohl bei den Aldinger- wie auch den Ostermayer-Vorfahren. Erst spätere Generationen hinterließen komplette Nachlässe, also geschlossene Überlieferungen. Dies war bei Eduard Ostermayer und seinem Sohn Helmut sowie Karl und Hertha Aldinger der Fall. Für Oskar Görger und seine Frau Marie sind Originalunterlagen in nennenswertem Umfang überliefert, allerdings in geringerer Menge. Familienkundliche Recherchen in größerem Umfang hatte es schon in den 30ger Jahren im Zusammenhang mit dem Ariernachweis bei den Aldingers und den Ostermayers gegeben. Für die Familie Aldinger sammelte Lore Braitsch, geb. Aldinger ältere Unterlagen, die sie auch auswertete (z.B. Festrede zu Ehren von Dr. Paul Aldinger, vgl. Bü 360). Nach ihrem Tod 1998 kamen diese Unterlagen an Hertha und Karl Aldinger, so dass bei ihnen ein Familienarchiv für die Familien Aldinger und Ostermayer zusammenwuchs. Dieses hat Hertha Aldinger bearbeitet. Sie ergänzte die Originale mit Kopien und Transkriptionen. In bewundernswerter Geduld hat sie die in alter, nicht mehr allgemein lesbarer Schrift abgefassten Dokumente zunächst handschriftlich und später auch maschinenschriftlich transkribiert. Schon 1996 arbeitete sie auch mit dem Computer. Wichtiger noch sind ihre Auswertungen der Familienunterlagen. Sie stellte unterschiedliches Material zu bestimmten Personen wie auch ganzen Familienzweigen zusammen, so für ihren Mann Karl (Bü 179) und für sich (Bü 118). Auch verfasste sie Erinnerungen des Ehepaares unter dem Titel „Unsere 20 Anfangsjahre“ (Bü 246). Sie hielt ebenfalls ihre persönlichen Erinnerungen an ihre Eltern (Bü 181) schriftlich fest. Für die Familien Ostermayer (Bü 284, 304 und 334), Heldbek (Bü 453, 473) und Schinzinger (Bü 226, 237, 296) stellte sie Material zusammen bzw. verfasste Ausarbeitungen zu der Geschichte dieser Familien. Wahrscheinlich geht auch die Ordnung des Familienarchivs auf sie zurück. Diese berücksichtigte nur eine Trennung der einzelnen Familienzweige und war ansonsten wenig strukturiert. Bei der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv im Januar 2013 befanden sich die Materialien in Leitzordnern, die Untereinheiten waren in Klarsichthüllen formiert. Daneben gab es andere Verpackungsarten. Eine handschriftliche Fixierung dieser Ordnung erfolgte anlässlich der Übergabe des Familienarchivs an das Hauptstaatsarchiv in einem Übergabeverzeichnis (Bü 550). Die intensiven familienkundlichen Recherchen und Arbeiten Hertha Aldingers haben Spuren im Ordnungszustand hinterlassen. Die Einheiten waren durch Kopien, oft auch Mehrfachkopien aufgebläht. Originalüberlieferung und Kopie bzw. Transkription waren nicht getrennt. Die ursprünglichen Briefserien waren zerrissen, es gab die Gruppe der bereits transkribierten Stücke und die Gruppe der noch unbearbeiteten Briefe. Die archivische Ordnung der Unterlagen stellte die Serien der Original-Briefe wieder her. Die Kopien wurden reduziert. Es hat wenig Zweck, im gleichen Büschel ein Original und eine Kopie davon zu verwahren. Auch bei den Transkriptionen konnten Mehrfachkopien kassiert werden. Unterschiedliche Bearbeitungsstufen (z.B. Konzepte, endgültige Fassung) wurden jedoch belassen. Es gab eine größere Sammlung von Postkarten, die nach Bildmotiven angelegt worden war. Diese Sammlung enthielt aber auch beschriebene und gelaufene Postkarten, also Familienkorrespondenz. Diese musste den Briefen und Karten wieder zugeordnet werden. Die Sammlung von Postkarten wurde dadurch auf die unbeschriebenen Stücke reduziert (Bü 506, 509). Die archivische Verzeichnung legte hohen Wert auf eine detaillierte Charakterisierung des Büschel-Inhaltes in den Enthält-Vermerken. Dies war besonders dann erforderlich, wenn die Titelaufnahme zum Büschel sehr allgemein bleiben musste. Der Bestand wurde so gegliedert, dass die zentrale Bedeutung von Karl und Hertha Aldinger für die Unterlagen hervorgehoben wird. Auf Karl und Hertha Aldinger werden ausdrücklich die verwandten Familienzweige bezogen. Die Schreibung der Vornamen wurde nach der heutigen Schreibweise vereinheitlicht: Helmut statt Hellmut, Karl statt Carl, Jakob statt Jacob etc. Der Index führt die Frauen bei den genannten Familien aus dem Verwandtenkreis Aldinger-Ostermayer auf, nennt aber ergänzend auch den Heiratsnamen. Frauen, die in den Verwandtenkreis eingeheiratet haben, sind unter ihrem Heiratsnamen eingeordnet, ihr Geburtsname wird erläuternd genannt. Der Bestand P 45 „Familienarchiv Aldinger-Ostermayer“ wurde vom Unterzeichneten im Frühjahr/Sommer 2013 geordnet und verzeichnet. Die Laufzeit der Unterlagen reicht von ca. 1770 bis 2013, der Umfang des Bestandes beträgt 553 Einheiten in 6,1 lfd. m. Stuttgart, im Oktober 2013 Dr. Peter Schiffer
Stadtarchiv Worms, 170/02 · Fonds
Fait partie de Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 170/2 Nachlass Georg u. Barbara Freed Umfang: 819 Verzeichnungseinheiten (= 23 lfm Archivkartons u. 9 lfm gerollte Pläne) = zus. 32 lfm Laufzeit: 1792 - 1941 Familie und Stiftung Im Wege der Bildung einer testamentarisch verfügten Stiftung an die Stadt Worms haben der Wormser Architekt Georg Ludwig Freed (1858-1936) und seine Schwester Barbara (Babette 1855-1941) dem damaligen Museum bzw. den städtischen Kulturinstituten Unterlagen vermacht, die im Jahre 1942 von Dr. Illert übernommen wurden (vgl. Der Wormsgau 2, S. 99). Angehörige der Familie Freed waren seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Worms als Maler- und Tünchermeister ansässig. Sie besaßen bereits im Vormärz wichtige Positionen in bürgerlichen Vereinen, darunter der Schützengesellschaft, der Turngemeinde 1846 Worms und der Feuerwehr. Beide Geschwister bleiben zeit ihres Lebens unverheiratet, die Schwester Anna Maria (1854) war die Frau des Museumsleiters und seit 1898 Stadtarchivars August Weckerling. Das Material der ’Stiftung Freed’ umfasst persönliche Briefe, Postkarten und Papiere, Tagebücher, Dokumente sowie handwerklich-künstlerische und familiengeschichtliche Unterlagen in großer Breite (v.a. ca. 1850 bis 1935), ohne dass offenbar nach dem Ableben der Geschwister Unterlagen kassiert worden wären. Einen großen Teil nimmt der eigentliche Architektennachlass Freed ein (zahlreiche Entwürfe, Zeichnungen, Karten, Pläne, Zeitungen u.a.), dessen zeitlicher Schwerpunkt in seinen Mannheimer Jahren zwischen 1889/93 und 1914 liegt. Dazu kommen Vereinsunterlagen aus dem gesamten protestantisch-nationalliberalen Milieu einschließlich Militaria und Landsmannschaften bzw. akademische Vereinigungen der TH Darmstadt. Relevant sind neben den Unterlagen seines Vaters Georg Fr. Freed aus der Zeit seit ca. 1840 auch die geschlossene Aktenüberlieferung zu dem seit um 1800 bewohnten Haus Wollstr. 28, das 1941/42 der Stadt Worms vermacht und später von dieser an privat veräußert worden ist (Haus erhalten, Teil einer Denkmalzone). Familie Großvater von G. Freed: Johann Ph. Freed 1794-1845 verh. mit Johanna Friederika Uswald 1798-1823 (Tochter von:) Carl Ernst Ußwald aus Oelsnitz/Vogtland 1754, ab 1796 in Worms, + 1818 (= Urgroßvater von G. Freed), heiratete Anna Katharina Köhler geb. Völcker (1776-1846), war Maler und Zeichenmeister (Stammbuch: Nr. 87, Beschreibung Reuter 1968, S. 204 Nr. 3), drei weitere Stammbücher aus der Familie beschrieben ebda. S. 212. Elisabeth Margareta Freed, Stiefenkelin von C.E. U., geb. 1826 Schwester: Katharina Anna, 1825-1912 unverh. Stiefbruder: Georg Friedrich F., geb. 1823 Worms (= Enkel von C. E. Uswald) erlernte das Maler- und Tüncherhandwerk, Gesellenjahre Wiesbaden 1843/44, Dresden 1844, Wien 1845; in Worms Heirat 1851 mit Elisabeth Müller (1825-1899), ev., Stadtverordneter 1874-1892; 1837-1851 Stammbuch (Beschreibung Reuter 1968 S. 212); gest. 1896 = Vater von Georg, Babette und Anna Maria Freed (Anna M. Freed (*1854) verh. mit August Weckerling, der somit Schwager der beiden Freeds war, dies begründete sicher die Bereitschaft zur Stiftung der Sammlung an das von Weckerling geführte Museum, dessen Nachfolger Illert nach dem Tod Barbaras 1941 als Testamentsvollstrecker fungierte) Lebenslauf [6.5.1899 z. Zt. Privat-Architekt] Geb. 26.11.1858 Worms, ev., Sohn des Rentners, Tünchermeisters und Stadtverordneten Georg Friedrich Freed (1823-1896, verh. mit Elisabeth Freed geb. Müller), 1865-1869 Besuch der Vorschule, 1869-1875 Realschule Worms; nimmt 1875 Privatunterricht der höheren Mathematik und Sprachen, bestandene Aufnahmeprüfung, acht Semester als ordentlicher Student der Bauschule an der TH Darmstadt immatrikuliert; Belegung auch der für den Staatsdienst vorgeschriebenen Fächer, Herbst 1879 Schlussprüfung zusammen mit den Staatsdienst-Aspiranten, Teilnahme an Studienreisen und Exkursionen u.a. 1878 Weltausstellung Paris, 1.4.1880 Einjährig-Freiwilliger Reg. 118 Worms, von Sommer 1881 bis Sommer 1885 zu weiterer v.a. auch künstlerischer Ausbildung in München im Atelier Prof. Hauberrisser, dort Mitarbeit an großen Bauprojekten, 1885-1887 tätig in Berlin in Ateliers Architekt Kayser u. v. Großheim, Erdmann & Spinoler; 1887-1888 bei der Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Hamburg beschäftigt, ab März 1888 längere Studienreise Italien, ab Herbst 1888 in Worms z.T. mit Bearbeitung seiner Studien, teils mit Konkurrenzarbeiten beschäftigt, ab Sommer 1889 im Dienst der Stadt Mannheim (Projektierung und Leitung des Neubaues der Oberrealschule an der Ringstraße; Monumentalbau mit schwierigen Fundationsverhältnissen, Differenzen mit Großunternehmer (zugleich Stadtverordneter) führten zur Lösung des Dienstverhältnisses in Mannheim, seit Sommer 1893 war er dort als Privat-Architekt tätig (Nennung dabei entstandener Arbeiten), 1914 bis 1918 Tätigkeit als Reserveoffizier im Einsatz bei der Postüberwachungsstelle Lörrach, 19.11.1918 (lt. Meldekarte) polizeiliche Anmeldung in Worms (Beruf: ’Privatmann’), Wollstr. 28 (väterliches Haus, gemeinsamer Haushalt mit seiner Schwester Babette/Barbara 16.11.1855 - 28.12.1941, ev., unverh.), Freed starb am 14.2.1936 Zum Schicksal der von Freed geplanten, im Material gut dokumentierten Hauptbauten - Villa Dr. Wilhelm Rohn, Mannheim (Oststadt) Mollstr. 58/Ecke Kolpingstr. [Hildastr.] 1903-06 (dazu Werner, Mannheimer Villen, S. 294-298, mit Foto): besteht nicht mehr - Normannenhaus Jena (Verbindunghaus der akadem. Turnerschaft Normannia, 1897-99), steht renoviert Jena, Forstweg 12 (steht weitgehend unverändert, saniert, dient als Haus für exklusive Veranstaltungen, vgl. Internet-Quellen, Fotos vorhanden) - Villa Köhler, Heidelberg, Hausackerweg 20 (steht weitgehend unverändert) - vorm. Apotheke Ludwigshafen-Rheingönheim, Hauptstr. 240 (steht, denkmalgeschützt) Verzeichnung Der bis 2007/08 zu diesem Zeitpunkt nur zu einem sehr kleinen Teil sehr grob bzw. vorläufig masch. erschlossene Architektennachlass (es waren Archivalien in grober Vorordnung in ca. 30 älteren Schachteln untergebracht, vgl. Foto, der weitaus größte Teil ungeordnet) geriet 2008 durch Recherchen von Dr. Ferdinand Werner (Worms, Verleger u. Kunsthistoriker) im Rahmen seiner Arbeiten über Mannheimer Villen in den Mittelpunkt größeren Interesses, da festgestellt werden konnte, dass Freed über längere Jahrzehnte (v.a. 1893 bis 1914) in Mannheim als Architekt tätig war und der Nachlass reiches, in Mannheim so sonst kaum vorhandenes Material enthält. Bis dahin hatte sich die Forschung mit Person und Wirken so gut wie gar nicht befasst. Zur Vorbereitung der Nutzung wurde der Bestand grob vorsortiert und auf diese Weise ansatzweise nutzbar gemacht. Ab Anfang 2011 erfolgte zunächst durch Archivleiter Dr. Bönnen ein erster Verzeichnungsschritt (bis ca. neue Verzeichnungseinheit Nr. 190), dann wurde der Bestand im Sommer 2011 durch die studentische Praktikantin Frau Verena Schenk zu Schweinsberg weiter bearbeitet. Da sie sich in kurzer Zeit in die Besonderheiten des Bestandes eingearbeitet hatte, wurde vereinbart, dass sie im Wege eines Honorarvertrages die Arbeit am Nachlass (ohne Plansammlungs-Teil) abschließen sollte. Mit dem Stadtarchiv Mannheim wurde dabei verabredet, dass die Arbeit durch den dortigen Förderverein Architektur- und Bauarchiv finanziell maßgeblich unterstützt und der Mannheim betreffende Teil anschließend im Stadtarchiv Mannheim als Dauerleihgabe hinterlegt wird. Dies ergab sich aufgrund der Bedeutung der Unterlagen für die Mannheimer Architekturgeschichte und des starken, gut dokumentierten Engagements Freeds in diversen Vereinen des nationalliberalen Segments in der Quadratestadt zwischen ca. 1893 und 1914. Die Unterlagen wurden zur Bearbeitung durch Frau Schenk zu Schweinsberg (Heidelberg) zwischen September und November 2011 im Universitätsarchiv Heidelberg hinterlegt und dort bearbeitet. Im November 2011 wurde die Arbeit abgeschlossen, das Findbuch mit der bereits früher entworfenen Klassifikation überarbeitet bzw. korrigiert und einige noch im Museum der Stadt Worms gefundene Bestandsteile samt Planunterlagen nachbearbeitet. Zwischen Januar und Juli 2013 hat Frau Kiefel die Verzeichnung der bis dahin im Unteren Keller Dienstgebäude Adenauerring lagernden, unsortierten und umfangreichen gerollten Pläne zahlreicher Bauprojekte durchgeführt (Nr. 540-564, 732-819, zus. 1800 Stück), wodurch die archivische Bearbeitung des Bestandes abgeschlossen werden konnte. Einige Pläne eignen sich als Ausstellungsstücke für eine Ausstellung, diese sind mit einem Vermerk versehen. Hervorheben sind die Pläne vom Projekt Normannenhaus zu Jena. Zu diesen Zeichnungen sind Fotos vom Haus in Jena (angefertigt 2013) beigefügt. Interessant sind auch die Mustertapeten (u.a. Lincrusta, Original, s. Nr. 551), die für den Flur verwendet wurden, sowie Späne von der Originaltreppe, die sich bei den Plänen befinden (s. Nr. 780/1). Auch andere zahlreiche Tapetenmuster (u.a. Originalentwurf von Architekt Hermann Straub, s. Nr. 552), die für den Salon, Geschäftszimmer oder für das Kneipzimmer verwendet wurden, befinden sich ebenso im Bestand. Vierzehn Pläne wurden abgelichtet oder eingescannt und im Bildfeld zu der jeweiligen Beschreibung der Pläne eingefügt. Nähere Vereinbarungen mit Mannheim wegen der teilweisen Hinterlegung des Bestandes dort stehen noch aus und sollen in Kürze getroffen werden. Worms, im Juli 2013 Foto G. Freed: Fotoabt. Neg.-Nr. 61455b (Füller, undat), Passbild in: Abt. 170/2 Nr. 606 Literatur Werner, Ferdinand, Mannheimer Villen. Bürgerliche Architektur und Wohnkultur in den Quadraten und der Oststadt, Worms 2009 (Beiträge zur Mannheimer Architektur- und Baugeschichte 6), vgl. S. 333, S. 294-299, s.a. Register Huth, Kunstdenkmäler Mannheim I: S. 753 Realgymnasium Friedrichsring 6 (1890/93 Architekt Freed zusammen mit Uhlmann), bis 1901 Oberrealschule, im Krieg zerstört S. 958: N 3 Nr. 11/12 errichtet 1900/01 Wohn- und Geschäftshaus Gebr. Suzen/Hill und Müller nach Plänen Freed (Mannheim und seine Bauten S. 286ff.) S. 1137f.: Oststadt: Mollstr. 58 (zweigeschossige Villa Dr. Rohn in historisierenden Formen, um 1904)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, N 1/85 T 1 · Fonds · 1904-2009
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Biographische Angaben Heinz Braun wurde im Jahre 1927 als Sohn des Heinrich Braun und der Barbara Braun, geb. Müller, geboren. Mit zehn Jahren ging der Realschüler Heinz Braun zur Hitlerjugend, mit 15 wurde er Mitglied der Feuerwehr, mit 16 wurde er Luftwaffenhelfer. Im Alter von 17 Jahren wurde er eingezogen. Nachdem Heinz Braun 1945 in Einsatz um Breslau gekommen war, verbrachte er mit seinen Kameraden einige Ruhewochen in einem Dorf bei Prag. Schließlich kam Heinz Braun auf dem Weg an den Balaton Mitte April 1945 in Wien zum Einsatz. Bei der Verteidigung einer Straßenkreuzung gerieten er und seine Kameraden in russische Kriegsgefangenschaft. Nach dreimonatigem Aufenthalt in Wien wurden sie nach Stalingrad gebracht. Im Januar 1950 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurück. Mit Hilfe der Rückkehrerfürsorge begann er eine Ausbildung zum Elektriker, der er den Techniker anschloss. Im Jahre 1956 heiratete Heinz Braun eine junge Frau aus Rottweil, mit der er zwei Söhne hat. 1985 ging er in Vorruhestand. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Nachdem Herr Braun vom Nachlass Kugler, den das Staatsarchiv Sigmaringen veröffentlicht hatte, erfahren hatte, schenkte er dem Archiv 2006 ein Fotoalbum mit einer Feldpostkartensammlung sowie einigen Fotografien (Zugang 2006/45). Die überwiegende Zahl der Feldpostkarten hatte seine Mutter Barbara Braun, geb. Müller, von ihren Brüdern Jakob und Philipp während des Ersten Weltkriegs erhalten. Des Weiteren schenkte Herr Braun im Jahre 2007 (Zugang 2007/02)) dem Staatsarchiv Sigmaringen Briefe, persönliche Unterlagen und Fotografien, die aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammen. Zusätzlich hat Herr Braun seine Vergangenheit, insbesondere seinen Aufenthalt in einem Kriegsgefangenenlager in Stalingrad, sowie die Vergangenheit seiner Mutter und seines Onkels Jakob Müller mit persönlichen Aufzeichnungen ergänzt und teilweise literarisch aufgearbeitet. Den Überlieferungsschwerpunkt des Bestandes bilden die 167 Feldpostkarten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges. Sie visualisieren den Soldatenalltag wie auch die Auswirkungen des Krieges. Eingesetzt als Propagandamittel gegenüber der eigenen Bevölkerung verdeutlichen sie daneben aber auch die Ausweitung der psychologischen Kriegsführung im Ersten Weltkrieg. Innerhalb der neugebildeten Klassifikationsstufen wurden die Verzeichnungseinheiten chronologisch geordnet. Nicht zu datierende Postkarten und Fotografien sind am Ende einer Klassifikationsgruppe eingeordnet. Aufzeichnungen, Briefe und persönlichen Unterlagen des Nachlassgebers wurden in thematischen Einheiten zusammengefasst. Titel der Postkarten und Fotografien wurden auf Grund der Textaufdrucke gebildet. Waren keine Textaufdrucke vorhanden, wurden die handschriftlichen Titel der Postkartenbesitzer in Anführungszeichen übernommen. Eigene Titelbildungen oder -ergänzungen erfolgten ohne Anführungszeichen. Bei versandten Postkarten ist außerdem der jeweilige Absender und Empfänger vermerkt. Im Titel sind Ortsnamen in der Schreibweise, die auf den Postkarten und Fotografien verwandt wurde, wiedergegeben. Sofern die heutigen amtlichen Ortsnamen davon abweichen, wurden sie in eckigen Klammern hinzugefügt. Die Ortsbenennungen der damaligen Zeit, aber auch eingedeutschte Bezeichnungen für ausländischer Orte lassen sich so nachvollziehen. Datiert sind die Postkarten nach dem Versandtdatum der Karte. Hat der Verfasser einer Postkarte seine Mitteilung auf einen Zeitpunkt datiert, der vor dem Versandtdatum liegt, wurden beide Datierungen aufgenommen. Angaben zu Verlagen, Fotoateliers, Serien- und Filmnummerierungen erscheinen im Datenfeld "Vorsignatur 1". In ScopeArchiv aufgenommen und verpackt wurde der Bestand unter Anleitung von Dr. Volker Trugen berger und Sibylle Brühl durch die Praktikantin Sarah Bongermino im Juli und August 2008. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 15 Fotografien und 10 Akteneinheiten in einem Gesamtumfang von 0,4 laufenden Regalmetern. Die Zitierweise des Bestandes lautet: N 1/85 T 1 Nr. [Bestellnummer] Sigmaringen, im August 2008 Sarah Bongermino Die in den Jahre 2008 (Zugang 2008/56) und 2009 (Zugänge 2009/28 und 2009/37) geschenkweise überlassenen persönlichen Unterlagen, Fotografien und Karten (N1/85 T 1 Nr. 200-234) wurden von Sibylle Brühl und den beiden Praktikanten Bernhard Homa und Anika Mester im September 2009 erschlossen und in den Bestand eingeordnet. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 31 Fotografien, 19 Akteneinheiten und 5 Karten in einem Gesamtumfang von 0,5 laufenden Regalmetern. Sigmaringen, im September 2009 Sibylle Brühl Inhalt und Bewertung Feldpostkarten- und Fotosammlung zum Ersten Weltkrieg; Briefe, persönliche Unterlagen, Karten und Fotografien aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie Aufzeichnungen der Lebensgeschichte des Nachlassgebers und der von Familienangehörigen

Reichspostministerium (Bestand)
BArch, R 4701 · Fonds · (1811-) 1867-1945
Fait partie de Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

Best. 7705 · Fonds
Fait partie de Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik)

Flugblätter, -schriften, Einladungen, Programme, Festschriften, Zeitungen, Artikel, Streit-, Denkschriften, Reden, Gelegenheitsgedichte – jeweils Einzelstücke – zu Köln, seiner Vergangenheit und Geschichte. I. Reichsstädtische; Eisgang von 1784, Totenfeier für Kaiser Leopold II., Reichspost in Köln, Streitschrift der ev. Eingesessenen gegen Bürgermeister und Rat in Köln (Wetzlar 1715), städtische Lotterie, Gelegenheitsgedichte zu Hochzeiten, einzelne Persönlichkeiten (Jan von Werth, Frhr. Theodor Steffan von Neuhoff); II. Zeit der französischen Besetzung 1794-1815: u.a. Eröffnung des protestantischen Gotteshauses (1802), Bildungsangelegenheiten (Collége de Cologne, Université), Heshuisensche Erbschaft, Säkularisierung, Friede von Tilsit, Departementswahl 1804; Assignaten, Zahnärzte, Befreiungskriege; Nachfolgegesellschaft der Gesellschaft bei Wirz, Neumarkt (1813); III. Preußische Zeit (1815-1945): Besuch von Mitgliedern des preußischen Königshauses, Kaisergeburtstagsfeiern, Dom, Dombau, Domvollendungsfeier 1880, Dombauverein; Hohenzollern-, Südbrücke, Denkmal für Friedrich Wilhelm III., Grundsteinlegung des Rhein. Appellhofs (1824), Baufest für das Stadthaus (1913), Rathaus, Propsteigebäude an St. Maria ad Gradus; Vororte (Terrain in Marienburg, Pfarrgemeinde St. Marien, Kalk: Fabriken, Arbeiter, 1903); Reiseprospekte, Stadtpläne, Artikel über Köln für den Tourismus; Gedenk- und Feiertage; Revolution 1848; Parteien, Wahlen (Zentrum, liberale Parteien, Sozialdemokratische Partei); Reichstags-, Stadtverordnetenwahlen; städtische Verlautbarungen/Veröffentlichungen, Verfügungen betr. Schuldenwesen (1824), Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, Volkszählung, Geschäftsverteilung in der Verwaltung; Verlautbarungen des Nachrichtenamtes; Allg. Komptoir- oder Tafelkalender 1814-1829 (lückenhaft); Programme der Konzertgesellschaft Köln und der Gürzenich-Konzerte (1849-1933); Programme der Kammermusik-Konzerte (1897-1914); Programme der Musikalischen Gesellschaft (1900- 1916), Musikfeste, u.a. Niederrheinische Musikfeste (1844-1910); Kölner Theater-Almanach (1904-1908), Stadttheater, Schauspielhaus, u.a. Programmhefte, -zettel; Theater Millowitsch; Musikaufführungen zu Feiern und Festen, Konzertprogramme; Kölnischer Kunstgewerbe-Verein (Jahresbericht 1912); Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv: Satzung, Geschäftsordnung 1907; Ausstellungen, u.a. Kunst in Kölner Privatbesitz (1916), Carstan’s Panoptikum (1888), Deutsche Kunstausstellung, Köln 1906, Deutsche Werkbund-Ausstellung 1914, Ausstellung für Kriegsfürsorge Köln 1916; Handelshochschule Köln; Hochschulkurse in Brüssel (1918); Frauen-Hochschulstudium für soziale Berufe (1916/17); Konservatorium der Musik (1913); Gymnasien, Fortbildungsschulen, Volksschulen, Webschule in Mülheim, Waldschulhof Brück (1917), Volksschullehrerinnen-Seminar; wissenschaftliche Tagungen: 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner 1895, IX. Jahresversammlung des Vereins der Badefachmänner 1910, 12. Verbandstag des Verbands deutscher Berufsfeuerwehren 1912; Gelegenheitsgedichte zu Familienfeiern, Hochzeiten; Vereine; Programme, Mitgliedskarten, Diplome, Statuten von Kranken- und Sterbekassen; Kath. Kirche: Vereine, Pfarreien, Heilige und Patrone; ev. Kirche: Gottesdienstordnung bzw. Totenfeiern für den Oberpräsidenten Graf Solms-Laubach (1822), für Moritz Bölling (1824); Einweihung der neuen Synagoge, Glockengasse (1861); Militär: Regimentsfeste, Verz. verbotener Straßen und Wirtschaften (vor 1914); Denkschriften betr. die Garnison Köln (1818); Lebensmittelversorgung im Ersten Weltkrieg: Lebensmittelmarken, Brot- und Warenbücher, Bezugsscheine und -formulare, u.a. für Kohlenbezug; Einkaufs-Gesellschaft Rhein-Mosel m. b. H.; Wirtschaft: Stadtsparkasse, Viehmarkt in Köln, Börse, Bierpreiserhöhung 1911; einzelne Wirtschaftsunternehmen, Handlungs- und Geschäftshäuser, Hotels: Prospekte, Briefköpfe, Werbekarten und -zettel, Preislisten, Statuten; Schiffahrt: Rheinschiffahrtsreglement, Fahrpläne, Preislisten, Denkschriften; Hauptpostgebäude, Einweihung 1893; Rheinische Eisenbahn, Köln–Gießener Eisenbahn; Deutsch- Französischer Krieg 1870/71; Erster Weltkrieg, u.a. Flugblätter, Kriegsanleihen, Feldpostbriefe, Kriegsgedichte; Kreuzer „Köln“; Naturkatastrophen: Rheinüberschwemmungen, Eisenbahnunglück in Mülheim 1910, Wirbelstürme; Soziales: Wohltätigkeits-Jahrmarkt, Asyl für männliche Obdachlose, ev. Heim für erwerbstätige junge Mädchen, Invaliditäts- und Altersversicherung; St. Marien-Hospital; Sport: Vereine, Sporteinrichtungen, Turnfeste; Karneval: Programme, Karnevalszeitungen, - lieder, -gedichte; Feiern, Festakte zu Kaisersgeburtstagen, Inthronisationen von Erzbischöfen, Feiern sonstiger Persönlichkeiten; IV. Weimarer Republik und Nationalsozialismus: Hochwasser; Kirchen, Schatzkammern; Dom; einzelne Gebäude, Denkmäler, u.a. Altstadt, Rathaus, Gürzenich, Haus zum großen Rosendal, Mühlengasse; Revolution 1918: Arbeiter- und Soldatenrat; Geschenke, Ehrenbürgerschaft an NS-Größen; Erhängung von Zwangsarbeitern; Bankräuber Gebrüder Heidger (1928); städtische und andere Behördenveröffentlichungen betr. Luftschutz, NSRechtsbetreuungsstelle; Mitteilungsblatt des Wohlfahrtsamtes 1937, 1938; Kameradschaftsdienst der Verwaltung für Wirtschaftsfürsorge, Jugendpflege und Sport 1940, 1943, 1944; Müllabfuhr und Müllverwertungsanstalt, Wirtschaftspolitik, Industrieansiedlung, Eingemeindung von Worringen, Erweiterung des Stadtgebiets; Parteien: Werbe-Flugblätter zu Wahlen, Anstecknadeln, Abzeichen von DNVP, NSDAP, SPD, Zentrum; Tarnschriften der KPD; Aufrufe, Kundgebungen verschiedener politischer Gruppen, u.a. Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren (gegen den Young-Plan, 1929), Reichspräsidentenwahl, Volksabstimmung im Saargebiet, Arbeitsausschuß Deutscher Verbände (gegen den Versailler Vertrag); Städtische Bühnen: Zeitschrift „Die Tribüne“, 1929-1940, Jahresberichte 1939-1944, Programm-, Besetzungszettel für Aufführungen im Opernhaus und im Schauspielhaus, auch in den Kammerspielen; Niederrheinische Musikfeste; Galerien (Dr. Becker, Goyert), Kölnischer Kunstverein: Einladungen zu Ausstellungen (1934-1938), Rundschreiben an Mitglieder; Kunstversteigerungen bei Fa. Math. Lempertz (1925-1931); Musikaufführungen, Konzerte: Kölner Männer-Gesang-Verein, Städtisches Orchester, Konzerte junger Künstler, Concert-Gesellschaft Köln; Jahrtausend-Ausstellung 1925; Museen: Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Kunstgewerbemuseum (u.a. Denkmäler altrussischer Malerei, 1929), Schnütgen-Museum, Kunstausstellungen, u.a. Arno Breker (NSDAP-Gaupropaganda-Amt Gau Köln–Aachen), Werkausstellung westdeutscher Künstler (Deutsche Arbeitsfront), Richard Seewald, Deutscher Künstlerbund, Ausstellungsgemeinschaft Kölner Maler; Hochschulen, u.a. Universität Köln (Vorlesungsverzeichnisse, Neubau, Jubiläum 1938), Hochschule für Musik bzw. Konservatorium der Musik in Köln; Reichstätigkeitsberichte des Auslandsamtes der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen (1939-1942); Niederrheinische Musikfeste; Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen u.a. Petrarca-Haus, Deutsch-Italienisches Kulturinstitut, Volksbildungsstätte Köln, Deutsch-Niederländisches Institut, Kölner Meisterschule, Vereinigung für rechts- und staatswissenschaftliche Fortbildung in Köln, Österreichische Wochen, Kampfbund für deutsche Kultur e.V.; Tagungen (Westdeutscher Archivtag 1939, Deutsche Anthropologische Gesellschaft 1927, Rheinische Siedlungstage 1925, Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz, Grenzland- Kundgebung der Beamten der Westmark, Köln 1933, Internationaler Brieftauben-Züchter- Kongreß (IBRA) 1939; Schulen: Einladungen, Zeugnisse betr. Volksschulen, Berufsschulen, Gymnasien; Sport: Vaterländische Festspiele 1924, Zweckverband für Leibesübungen Groß-Köln, 14. Deutsches Turnfest 1928, II. Deutsche Kampfspiele 1926, Leichtathletik-Welt- und Länderkämpfe, Westdeutscher Spielverband, Hockey-Damen-Länderspiel Deutschland– Australien 1930, Excelsior-Club Köln e.V., XII. Bannerspiele der weiblichen Jugend der Rheinprovinz 1926; Kath. Kirche (amtl. Verlautbarungen und Veröffentlichungen wie z.B. Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Köln; Flugschriften; Programm, Gebetszettel); Britische Besatzung, französische Kolonialtruppen im Rheinland, Ausweise, Pässe; britische Kriegsflugblätter des 1. Weltkrieges; Befreiungsfeier in Köln 1926; Zweiter Weltkrieg: Aufrufe, Merkblätter betr. Luftangriffe, Verteidigung, Tieffliegerbekämpfung, Verdunkelung usw.; Zeitungsartikel über Luftangriffe auf Köln; Werbung: Schriften, Faltblätter des Werbeamtes, des Verlags Kölner Woche und des Verkehrsverein Köln e.V. für Köln, auch Umgebung und näheres Rheintal; Einladungen, Speisekarten zu Empfängen und Essen des Oberbürgermeisters Adenauer (1927-1929); Lohnzettel, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsbücher von Kölner Firmen; Kölner Messe: Programme, Prospekte, Klebemarken, Kataloge zu Messen und Ausstellungen (1924-1933); Lebensmittelmarken, -karten betr. Erster Weltkrieg; Bekanntmachungen; Kleiderkarten, Grundkarten für Normalverbraucher betr. Zweiter Weltkrieg; Gutscheine der Stadt Köln (Notgeld) der Jahre 1920-1923, Jubiläumsgutscheine der Gewerbebank eGmbH Köln-Mülheim, auch der Dellbrücker Volksbank eGmbH; Sparkassen: Jahresberichte der Sparkasse der Hansestadt Köln; Unterlagen, Sparbücher der Spar- und Darlehnskasse Köln-Dünnwald, der Kreissparkasse des Landkreises Köln, Bergheim und Mülheim, auch der Zweigstelle Köln-Worringen, der Bank des Rheinischen Bankvereins/der Rheinischen Bauernbank; Köln-Bonner-Eisenbahnen: Geschäftsberichte, Bilanzen (1939-1941); Straßenbahnen: Geschäftsbericht, Jahresbericht (1939, 1940), Fahrkarte; Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn: Tarife; Schiffahrt: Preussisch-Rheinische Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Köln, Dampfschiffahrtsgesellschaft für den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf (Geschäftsberichte 1938-1940), Köln– Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, Weber-Schiff (Fahrpläne); Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, Wipperfürth (Geschäftsberichte 1939, 1940, Werbebroschüre 1937); Werbeschrift der Flughafenverwaltung Köln (1929); Einzelne Firmen: Hausmitteilungen, Werbeblätter, -karten, -broschüren, Klebemarken, Bezugsquittungen von Industrieunternehmen (Ford Motor Company AG, Glanzstoff- Courtaulds GmbH, Herbig-Haarhaus, Kaufhäuser. Kaufhaus Carl Peters, Versicherungen, Zeitungen, Verlage, Buchhandlungen, Handwerksbetriebe, Ladengeschäfte (Tabakgeschäfte); Kölner Brücken (Mülheimer Brücke), Post, Gaststätten, Hotels; Einladungen zu Festen, Veranstaltungen, Jubiläen von Vereinen, Programme; Berufsverbände; Genossenschaften (Köln-Lindenthaler Vereinigte Spar- und Baugenossenschaft (1930-1938); Soziales: Kölner Nothilfe, Wohnungsfürsorge, Kinderentsendung (meist amtliche Drucksachen); Sammelbilder von Kölner und anderen Firmen, vor allem der Lebensmittel- und Genußmittelbranchen, so von Kaffee- und Tabakunternehmen, u.a. der Firmen Haus Neuerburg, Himmelreich Kaffee, Stollwerk AG, König & Bergmann, Köln-Mülheim (Paradies-Kaffee), Brinkmann-Tabak, Reemtsma, Garbáty Cigaretten, Cigarrenfabrik Salem, Gold Dollar, W. Lande, Zigaretten- und Tabakfabrik, Eckstein-Halpaus, Orientalische Cigaretten-Compagnie „Yosma“, Waldorf-Astoria, Trumpf-Schokolade; Karneval: Liedertexte, Noten, Liederausgaben (u.a. von Willi Ostermann), Einladungen zu Veranstaltungen, Postkarten mit Liedtexten, Zeitungsberichte über Rosenmontagszüge, Werbehefte des Werbeamtes der Stadt Köln, Kölner Rosenmontagszeitung (1924-1939); Lustige Kölner Zeitung, einzelne Nrn. 1925-1934; Persönlichkeiten, u.a. Paul Silverberg, Konrad Adenauer, Wilhelm Sollmann, Bruno Walter, Paul Clemen; V. Nachkriegszeit, Bundesrepublik (ab 1945): Staatsbesuche in Köln (Einladungen zu Empfängen); Parteien: Programme, Statuten, Thesenpapiere, Wahlmaterial für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen; Werbematerial der Parteiuntergliederungen, auch Ortsverbände, Wahldepeschen, u.a. Altstadt, Innenstadt, Bayenthal, Deutz, Ehrenfeld, Bickendorf/ Ossendorf, Lindenthal, Nippes, Mülheim und Merheim, u.a. CDU (Bundespartei, CDUKöln, CDU Ratsfraktion, Ortsverbände, auch Junge Union, Mittelstandsvereinigung), SPD (Bundespartei, Bezirk Mittelrhein, Unterbezirk Köln, SPD-Ratsfraktion, Ortsvereine, auch Kölner Jungsozialisten, Sozialistische Bildungsgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Arbeitskreis obdachloser Jugendlicher, Arbeitskreis schwuler Sozialdemokraten), FDP (u.a. Liberales Zentrum Köln e.V., Vereinigung liberaler Arbeitnehmer, FDP-Ratsfraktion), KPD, DKP, KPD/Marxisten-Leninisten, Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), sozialistische, kommunistische und anarchistische Gruppen (u.a. Aktion demokratischer Fortschritt, Bund westdeutscher Kommunisten, Demokratische Sozialisten, Freie Arbeiter-Union, Gruppe Internationale Marxisten, Internationale Kommunistische Strömung, Kommunistischer Bund, Marxistische Gruppe, Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg), Friedensbewegung (u.a. Kölner Friedenswochen, Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit, örtliche Friedensinitiativen, Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner e.V.); Rheinische Volkspartei; nationalistische/nationalsozialistische Parteien/Gruppen (u.a. NPD); Europa-Parteien (u.a. Europa-Union, Europäische Volkspartei, Europäische Föderalistische Partei, Europäische Arbeiterpartei); antifaschistische Organisationen (u.a. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)-Bund der Antifaschisten); Veröffentlichungen, Dokumentationen zur Frauenbewegung (u.a. Frauen helfen Frauen e.V., Deutscher Frauenring e.V., Frauen lernen Leben, Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen, Demokratische Fraueninitiative); Faltblätter, Flugblätter, Aufrufe betr. nicht parteigebundene politische Äußerungen und Kundgebungen politischer Organisation betr. Menschenrechte/ Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten (u.a. Chile, Irak, Iran, Vietnam, Türkei, Israel und Libanon (Palästinenser-Problem), Rumänien, Nicaragua, Jugoslawien, Argentinien, Kambodscha, Biafra, Zimbabwe, Benin, Äthiopien, Südafrika und Eritrea, Kölner Appell, Komitee gegen Ausländerfeindlichkeit, Berufsverbot, Roma-Initiative Ossendorf; Veröffentlichungen des Bundes, des Bundespräsidenten, des Parlaments, der Bundesregierung, einzelner Ministerien, des Presse- und Informationsamtes, der Bundeszentrale für politische Bildung, auch des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung und einzelner Ministerien, der Landeszentrale für politische Bildung; Kunst: Neumarkt der Künstler, Kölner Kunstmarkt (1969-1977); Künstler-Union-Köln: Einladungen; Museen: Einladungen, Kataloge, Faltblätter zu Ausstellungen: Wallraf- Richartz-Museum, Schnütgen-Museum, Kunstgewerbemuseum/Museum für Angewandte Kunst, Museum für Ostasiatische Kunst, Kölnisches Stadtmuseum, Römisch-Germanisches Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum Ludwig, Josef-Haubrich-Kunsthalle (ab 1946); Einladungen, Veranstaltungen, Ausstellungen des Kölnischen Kunstvereins; Jahresprogramme, Veranstaltungskalender der Museen; Kataloge der Messen, Fachausstellungen, Wirtschaftsschauen; u.a. photokina, Allgemeine Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (Anuga), Herren-Mode-Wochen, Internationale Messen (ab 1947); Einladungen, Faltblätter zu Ausstellungen/Veranstaltungen des Historischen Archivs (1953- 1988); Bundesgartenschauen 1957 und 1971; Einladungen zu Ausstellungen in der Sparkasse der Stadt Köln „Die kleine Ausstellung“ (1962-1988), dsgl. Ausstellungen in Zweigstellen; Veranstaltungen der Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e.V.; Ausstellungen im Rathaus; Einladungen zu Ausstellungseröffnungen in Galerien; Veranstaltungen, Einladungen des Vereins Pro Arte Medii Aevi, Freunde des Schnütgen- Museums e.V., des Vereins der Freunde des WRM und des Museums Ludwig e.V., der Archäologischen Gesellschaft Köln, der Overstolzengesellschaft, des Japanischen Kulturinstituts, der Deutsch-Isländischen Gesellschaft e.V., der Deutschen China- Gesellschaft; Förderverein der Stadt Köln (Literaturpreis, Musikpreis, Kunstpreis, Heinrich- Böll-Preis); Museumspädagogische Gesellschaft, Museumsdienst; Deutsch-Finnische Gesellschaft in Köln; Gesellschaft für Völkerkunde zur Förderung des Rautenstrauch-Joest- Museums; Gesellschaft für Erdkunde zu Köln e.V., Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V.; Literarische Gesellschaft Köln – Freunde der Stadtbücherei; Artothek der Stadtbücherei Köln; Wirtschaft und Arbeit in Köln, Bürgerinitiativen gegen Massenarbeitslosigkeit, Kölner Arbeitslosenzentrum; Industrie- und Handelskammer Köln; Bekanntmachungen betr. Lebensmittelversorgung 1945-1948, Lebensmittelmarken; Deutscher Gewerkschaftsbund: Aufrufe, Veröffentlichungen, Bildungsarbeit, DGB-Jugend; Einzelgewerkschaften, u.a. IG Metall, IG Druck und Papier, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Deutscher Beamtenbund, Komba; Industrieverbände, Arbeitgebervereinigungen; chemische Industrie in und bei Köln, Energieversorgung, Kernenergie, Kernkraftgegner; Stadtwerke Köln GmbH, u.a. Kölner Verkehrsbetriebe, Nahverkehrsunternehmen; Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost, Brauereien; Handwerk, Handwerkskammer Köln; Firmen des Metall- und Baugewerbes; Handwerksfirmen; Großhandel, Einzelhandel, sonstige Firmen; Versicherungen, Krankenkassen; Banken, Stadtsparkasse Köln, Kreissparkasse Köln; Kölner Sportstätten GmbH; Straßenbau; Brücken; Schiffahrt; Bahnen; Fahrradverkehr, Flughafen Wahn, Häfen; Verkehrssicherheit, -beruhigung, Verkehrspolitik, Gaststätten, Hotels, Restaurants, Diskotheken; Verlage, u.a. Balduin Pick Verlag, Verlag Bachem, Verlag M. DuMont Schauberg; Heinen-Verlag; Buchhandlungen, Antiquariate; Universität Köln; Vorlesungsverzeichnisse, Institute; Staatliche Hochschule für Musik; Veranstaltungen, Programme; Rheinische Musikschule; Sporthochschule, Pädagogische Hochschule; Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln; Französisches Kulturinstitut Köln, British Council „Die Brücke“; Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), sonstige studentische Verbindungen, u.a. Sozialistischer Hochschulbund (SHB), Allgemeiner Studenten-Ausschuß (ASTA), Evangelische Studentengemeinde, Katholische Hochschulgemeinde, linke Gruppen; Volkshochschule Köln; einzelne Schulen, bes. Jubiläen von Gymnasien, Fachoberschulen, Schülervertretungen; Bibliotheken, Stadtbücherei, Universitäts- und Stadtbibliothek, Amerikahaus; Fachhochschulen; Tanz, Sommerakademie des Tanzes, Tanzfestivals; Künstler, Künstlerateliers; Belgisches Haus; Petrarca-Haus – Deutsch-Italienisches Kulturinstitut; Sport: Sportverbände, Stadtsportbund Köln e.V., Stadtbezirks-Sportverbände, Westdeutscher Schwimmverband, Westdeutscher Skiverband; Deutsche Jugendkraft (DJK), Sportfeste, -veranstaltungen, Wassersport, u.a. Freie Wassersport-Vereinigung Groß Köln e.V., Kanu-, Ruder-, Schwimmvereine; vaterstädtische Festspiele; sonstige Sportvereine, Turn- und Spielvereine, Behindertensport, Reitsport, Tennis- und Hockeysport, Athletik- Sport-Verein Köln (ASV), Ballsport: Fußball-, Basketball-, Handballsport; Jugend: Konfessionelle Jugendorganisationen, u.a. Bund deutscher katholicher Jugend, Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Christlicher Verein junger Männer; politische/gewerkschaftliche Jugend, u.a. „Die Falken“; freie Jugendorganisationen; allgemeine Organisationen, u.a. Kölner Jugendfahrtendienst, Jugendkulturring des Jugendamtes Köln, Kölner Jugendring; kath. Studentenjugend, Neudeutschland; Bundeszentrale für politische Bildung; Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Erziehung, psychische Beratung; Arbeitskreis Drogenhilfe Köln e.V.; Bauwesen, Bauwerke (Dom, Gürzenich, Rathauswiederaufbau, Neubau des Wallraf- Richartz-Museums/Museum Ludwig (1983), Umweltschutz, Kölner Umweltwochen, Tierschutz; Wohnungswesen, Mieterschutz, Hausbesetzungen, Baugenossenschaften; Kirchen: Kath. Kirche, u.a. Fronleichnamsprozessionen, Albertus-Magnus-Verein, Diözesanfilmstelle, Katholikentagsausschuß der Stadt Köln, kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kath. Bildungswerk, Mitteilungen und Pfarrbriefe einzelner Pfarrgemeinden, Kath. Familienbildungswerk, Kath. Mütterbildungswerk, Besuch von Papst Johannes Paul II. (1987), Diözesanmuseum, Diözesanbibliothek; Ev. Kirche, u.a. Ev. Stadtkirchenverband, Mitteilungen, Informationen u. Gemeindebriefe von ev. Kirchengemeinden, Melanchthon- Akademie; Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, u.a. Wochen der Brüderlichkeit; christliche Sekten; außerchristliche Religionen; Soziales: einzelne Arbeitskreise, Hilfsdienste, Verbände, Einrichtungen, u.a. City-Treff, Altenpflege, Kindertagesstätten, Arbeiterwohlfahrt, Jugendzentren, Bürgerzentren, Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK), Stadt Köln (Personalvertretung, Frauen- Gleichstellungsstelle, Frauengruppen, Bezirksverwaltungsstellen, -vertretungen), städtische Veröffentlichungen (u.a. Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor, Statistisches Amt, Nachrichtenamt/Presse- und Informationsamt („Köln-Informationen“), Schulamt, Schulverwaltungsamt, Sozialamt, Jugendamt, Bauverwaltung, Verwaltung für öffentliche Einrichtungen (u.a. Stadtreinigungs- und Fuhramt), Personalamt, Verkehrsamt, Kulturamt, Hauptamt, Amt für Umweltschutz, Gesundheitsamt, Krankenanstalten, Stadtplanungs-, Stadtentwicklungsamt (u.a. Bürgeranhörungen/Bürgerbeteiligungen, Informationsschriften, Stadterneuerung), Amt für Leibesübungen/Sport- und Bäderamt, Amt für Wirtschafts-, Mittelstands- und Verkehrsförderung, Grünflächenamt, Tage der offenen Tür; Partnerschaft Köln–Breslau; Kulturtage und Kulturwochen, kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen, Wirtschaftstagungen, Domjubiläum 1948, Stadtjubiläum 1950; Kölner Originale, Mundartdichtung; Schützenfeste, -vereine; Wiederaufbau nach dem Krieg (u.a. Gesellschaft der Freunde des Wiederaufbaus der Stadt Köln); Innenstadt (Alt-, Neustadt), Vororte, u.a. Deutz, Mülheim, Nippes, Worringen, Ehrenfeld, Porz, Höhenberg; einzelne Kölner Persönlichkeiten: Maler Curtius Schulten, Robert Görlinger, Heinrich Böll, Carl Diem, Herbert Lewin, Kardinal Josef Frings, Kardinal Joseph Höffner, Konrad Adenauer.