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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 · Bestand · (1861-1864), 1867-1925, (1926) und o. J.
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Biographie: Karl Joseph Wilhelm Florestan Gero Crescentius Fürst von Urach Graf von Württemberg wurde am 15. Februar 1865 in Ulm als jüngerer Sohn des Wilhelm (I.) Herzog von Urach und der Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco geboren (1). Der Fürst besuchte zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder Wilhelm (II.) Herzog von Urach die Grundschule und das Gymnasium der Jesuiten in Monaco (2). Im Jahre 1877 wechselte er an die Jesuiten-Erziehungsanstalt Unserer Lieben Frau Stella matutina in Feldkirch über. Nach einem erneuten Schulwechsel 1881 legte er im Jahre 1883 am Karlsgymnasium in Stuttgart das Abitur ab. Nach dem Abitur studierte Fürst Karl 1883 bis 1884 zwei Semester an der Universität München (3). Dort besuchte er u. a. Vorlesungen in Metaphysik und Geschichte der griechischen Philosophie bei dem Philosophie-Professor und späteren bayerischen Ministerpräsidenten und deutschen Reichskanzler Georg Graf von Hertling (1843-1919) sowie Vorlesungen in Staatswissenschaften bei dem Journalisten und Schriftsteller Professor Wilhelm Heinrich Riehl (1823-1897). Im Jahre 1883 erfolgte die Ernennung des Fürsten zum Secondelieutenant à la suite des Ulanen-Regiments König Karl (1. Württ.) Nr. 19 (4). Im April 1886 trat Fürst Karl in den aktiven Dienst dieses Regiments ein, musste aber infolge einer Erkrankung den aktiven Dienst wieder verlassen. Im März 1887 schied der Fürst als Offizier à la suite aus dem aktiven Dienst des Regiments aus. In den folgenden Jahren wurden dem Fürsten die für ein Mitglied des Hauses Württemberg üblichen Beförderungen unter Stellung à la suite des Regiments zuteil: 1887 wurde er zum Premierlieutenant, 1891 zum Rittmeister, 1899 zum Kavallerie-Major und 1906 zum Oberstleutnant ernannt. Im Jahre 1911 wurde ihm schließlich der Charakter eines Oberst verliehen. In den Jahren ab 1884 unternahm Karl Fürst von Urach zahlreiche ausgedehnte Reisen (5): 1884 bis 1886 bereiste er Südamerika, wo er v. a. die Kordilleren besuchte und die Indianerstämme am Oberlauf des Amazonas studierte (6). Die ethnologische Sammlung, die er auf der Reise anlegte, übergab er später dem Linden-Museum in Stuttgart. Auch in der Zeit nach 1887 hielt er sich häufig in Italien, Griechenland, auf dem Balkan, in Ägypten, wo er in Heliopolis bei Kairo Immobilien besaß (7), und im Osmanischen Reich auf. Im Jahre 1891 beteiligte er sich an einer Expedition nach Spitzbergen (8), 1893 bereiste der Fürst die USA(9). Die wenigen im vorliegenden Bestand erhaltenen Unterlagen zu der USA-Reise (v. a. Empfehlungsschreiben) (10) lassen vermuten, dass diese Reise auch ethnologischen Studien zu Indianerstämmen diente. Ein bevorzugtes Reiseziel des Fürsten war der Orient, der auf ihn eine große Faszination ausübte. So lernte er Türkisch, Arabisch und Persisch. Nicht zuletzt ließ der Fürst in den Jahren 1893 bis 1925 in seinem Palais in der Neckarstraße in Stuttgart arabische Räume (11) einbauen, die er mit Möbeln, Schnitzereien, Kacheln, Arbeiten aus Gipsstuck, Teppichen und anderen Antiquitäten aus dem Orient ausschmückte. Die Räume, die sogar zeitweise besichtigt werden konnten und als Attraktion galten, wurden bei einem Bombenangriff im Jahre 1944 zerstört. Während des Ersten Weltkrieges konnte Fürst Karl schließlich seine Sprachkenntnisse und sein auf den vielen Reisen in den Orient erworbenes Wissen über diese Region in seine Tätigkeit als deutscher Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich (12) einbringen. Diese Funktion übte er in den Jahren 1916 bis 1917 aus. Fürst Karl übernahm einige ehrenamtliche Ämter. So war er Präsident der württembergischen Landesgruppe der Deutschen Kolonialgesellschaft (13) und Mitglied des württembergischen Landesverbandes des Deutschen Flotten-Vereins (14). Er unterstützte die Gesellschaft zur Förderung der Deutschen Ansiedlungen in Palästina (15). Außerdem förderte er die Arbeit des Luftschiff-Konstrukteurs Ferdinand Graf von Zeppelin mit der Zeichnung von Anteilen an der Gesel lschaft zur Förderung der Luftschifffahrt AG (16). Karl Fürst von Urach wurden im Laufe seines Lebens zahlreiche Orden verliehen (17): 1883 erhielt der Fürst den monegassischen Orden Saint Charles, 1889 das Großkreuz des persischen Sonnen- und Löwenordens (18), 1897 den Osmanie-Orden Erster Klasse, 1899 die Kaiser-Wilhelm-Erinnerungsmedaille. 1910 wurde er mit dem preußischen Roten Adlerorden ausgezeichnet. 1916 bekam er das Wilhelmskreuz mit Schwertern und Krone, ein Jahr später den königlich ungarischen Sankt-Stephansorden und das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Karl Fürst von Urach starb am 5. Dezember 1925 in Stuttgart. Er wurde in der Katholischen Abteilung der Gruft der Schlosskirche Ludwigsburg begraben. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes:: Der Bestand GU 120 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Karl Fürst von Urach die Signatur GU 120. Da sich die Materialien in einem schlechten Ordnungszustand befanden, mussten die Verzeichnungseinheiten größtenteils erst gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die bereits vorgefundenen Einheiten beibehalten. Während der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 120 umfangreiche Unterlagen ausgegliedert und insbesondere den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 100 (Fremdarchivalien und sonstige Sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha Freiin von Biegeleben) zugewiesen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weiteres Material der Provenienz Karl Fürst von Urach in bisher noch unverzeichneten Beständen des Hauses Urach befindet. Den weitaus größten Teil des Bestandes bilden die umfangreichen Korrespondenzen des Fürsten (Rubrik 2), vor allem mit seiner Mutter (Rubrik 2.1.1) mit seinem Bruder Wilhelm und dessen Familie (Rubrik 2.1.2) sowie mit Bertha von Biegeleben (Rubrik 2.1.5). Letztere war die Hofdame seiner Mutter Florestine und eine enge Vertraute des Fürsten. Außerdem finden sich Korrespondenzen mit Vertretern der deutschen und europäischen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäusern in dem Bestand (Rubrik 2.5). Karl Fürst von Urach korrespondierte zudem auch mit zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Rubrik 2.7), u. a. mit Gelehrten. Bei fast allen Korrespondenzen handelt es sich um sogenannte unilaterale Korrespondenzen, d. h. es finden sich lediglich die Briefe des Korrespondenzpartners im vorliegenden Bestand. Wenn vereinzelt auch Briefe oder Briefentwürfe des Fürsten an den jeweiligen Adressaten vorhanden sind, ist dies ausdrücklich in der Titelaufnahme erwähnt. Meist handelt es sich dabei um nachträglich an den Fürsten oder dessen Familie zurückgegebene Briefe des Fürsten. Zudem ist zu beachten, dass Fürst Karl bei seiner Korrespondenz keine Durchschläge angefertigt hat. Die Korrespondenzen können als interessante Quelle für die Alltags- und Mentalitätsgeschichte des Adels angesehen werden. In ihnen zeigen sich die vielfältigen Kontakte, die der Fürst zu Mitgliedern anderer Adelsfamilien pflegte. Auch bieten sie sicherlich Details zu den zahlreichen Reisen des Fürsten. Eine inhaltliche Erschließung der Korrespondenz war allerdings aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwandes nicht möglich. Leider weisen die Korrespondenzen bzw. Korrespondenzserien, die in diesem Bestand enthalten sind, teilweise kleinere Lücken auf. Ob sich in den bisher noch unverzeichneten Beständen des Archivs des Hauses Urach noch Korrespondenz des Fürsten befindet, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Neben den Korrespondenzen bilden die umfangreichen Sammlungen von Fotos und Aufnahmen (Rubrik 10) den nach Anzahl der Titelaufnahmen zweitgrößten Teil des Bestandes. Von Interesse sind dabei vor allem die Fotos und Fotoalben mit Aufnahmen von den zahlreichen Reisen des Fürsten u. a. nach Südamerika, nach Ägypten und ins Osmanische Reich und auf den Balkan (Rubrik 10.2.2). Außerdem finden sich Fotos, die während der bereits erwähnten Tätigkeit des Fürsten als Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs entstanden sind (Rubrik 10.2.4). Fürst Karls Interesse an islamischer (arabischer) Kunst spiegelt sich auch in den zahlreichen Aufnahmen zu Bauten und Kunstwerken islamischer Kunst, die in der Rubrik 10.3 vereinigt sind. Möglicherweise dienten ihm auch diese Aufnahmen als Quelle der Inspiration beim Bau der Arabischen Räume im Palais Urach zu Stuttgart. Von den übrigen in dem vorliegenden Bestand verwahrten Materialien seien noch die Manuskripte des Fürsten mit literarischen und kunsthistorischen Texten und eine Denkschrift zur politischen Neuordnung Europas durch Deutschland im Ersten Weltkrieg zu erwähnen. Ferner finden sich interessante Dokumente über die bereits oben aufgeführten Vereine und Gesellschaften, in denen der Fürst tätig war bzw. die er finanziell unterstützte, in dem Bestand. In einem Anhang (Rubrik 16) sind Fotos, ein Album und Siegel aus dem Besitz der Wera Herzogin von Württemberg geb. Großfürstin von Russland vereinigt, die nach dem Tod der Herzogin von deren Tochter Olga Prinzessin zu Schaumburg-Lippe an Karl Fürst von Urach übergeben wurden. Außerdem wurden dem Bestand Korrespondenzen des Bruders von Karl Fürst von Urach, Wilhelm (II.) Herzog von Urach, zum Nachlass Karls, zu den Arabischen Räumen sowie zu einem Zeitungsartikel über den Fürsten eingegliedert (19). Da sich diese Materialien auf Karl Fürst von Urach beziehen, erschien die Einordnung in den vorliegenden Bestand sinnvoll. Unterlagen zu Karl Fürst von Urach sind erwartungsgemäß auch in anderen Beständen des Archivs des Hauses Urach vorhanden. Insbesondere sind hier die Bestände GU 99 (Fotoalben und -sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha von Biegeleben) zu nennen. Die Archivalien des Bestandes dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Der Bestand GU 120 wurde von Herbst 2004 bis April 2005 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 4,6 lfd. Meter mit 318 Nummern. Stuttgart, im April 2005 Eberhard Merk Fußnoten: (1) Zu Karl Fürst von Urach siehe v. a.: Artikel von Wolfgang Schmierer in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 390. Heinrich Fischer: Fürst Karl von Urach als Forschungsreisender. In: Schwäbischer Merkur vom 11. Dezember 1926 S. 17f. (Sonntagsbeilage zum Schwäbischen Merkur Nr. 580). Zeitungsartikel und Nachrufe in M 743/2 Bü 542. (2) Vgl. hierzu Bü 1 (Ordnungsnummer 1) in diesem Bestand. Bei Schmierer wird der Schulbesuch in Monaco nicht erwähnt. Die Daten zum Schulbesuch des Karl Fürst von Urach wurden dem kurzen Lebenslauf, verfasst von Wilhelm (II.) Herzog von Urach, in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) entnommen. (3) Siehe hierzu Bü 11 (Ordnungsnummer 2). (4) Zur militärischen Karriere vgl. die Personalakte Fürst Karls in: M 430/1 Bü 2797. Außerdem Bü 7 (Ordnungsnummer 3), 121 (Ordnungsnummer 98). (5) Eine Aufstellung der Reisen des Fürsten, angefertigt von Karls Bruder Herzog Wilhelm (II.), wird in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) verwahrt. Diese Aufstellung diente auch Heinrich Fischer als Grundlage für seinen Artikel (a.a.O.). (6) Siehe dazu das Manuskript des Fürsten in Bü 269 (Ordnungsnummer 145). Eine ausführliche Beschreibung des Reiseverlaufes der Südamerika-Reise findet sich in dem Artikel von Heinrich Fischer (a.a.O.). (7) Bü 297, 298 (Ordnungsnummer 208, 211) (8) Vgl. dazu den Briefwechsel des Max Graf von Zeppelin in Bü 161 (Ordnungsnummer 118) und das Manuskript des Fürsten in Bü 273 (Ordnungsnummer 146). Fotos von Spitzbergen und Norwegen finden sich in Bü 59 (Ordnungsnummer 247). (9) Zu dieser Reise gibt es keine Fotos im vorliegenden Bestand. (10) Bü 177 (Ordnungsnummer 138) (11) Siehe dazu Bü 20 (Ordnungsnummer 217), Bü 80 (Ordnungsnummer 288), Bü 83 (Ordnungsnummer 202), Bü 316 (Ordnungsnummer 198). Eine eindrückliche Beschreibung der arabischen Räume liefert: Claus Mohr: Arabische Kunst in Stuttgart. In: Deutsches Volksblatt Jg. 1926 Nr. 170 vom 28. Juli 1926. (12) Siehe dazu Bü 108, 293 (Ordnungsnummern 5 und 6). Fotos aus dieser Zeit haben sich in Bü 42 (Ordnungsnummer 264) erhalten. (13) Zur Arbeit des Fürsten in der Deutschen Kolonialgesellschaft finden sich keine Materialien im vorliegenden Bestand. (14) Bü 285 (Ordnungsnummer 193) (15) Bü 294 (Ordnungsnummer 191) (16) Bü 296 (Ordnungsnummmer 189) (17) Siehe dazu Bü 6, 101 (Ordnungsnummern 7 und 8) (18) Die Verleihung erfolgte anlässlich des Staatsbesuchs von Schah Nasir-el-din im Jahre 1889 in Stuttgart. (19) Bü 10 (Ordnungsnummer 9), Bü 21 (Ordnungsnummer 11), Bü 23 (Ordnungsnummer 216)
Urach, Karl von
Koloniale Unternehmungen in Brasilien.

Enthält: 1. Einzelkorrespondenzen über brasilianische Angelegenheiten, 1884-1891; 2. Informationsreise von Professor Keller-Lenzingen, Stuttgart, nach Brasilien im Auftrag der Kolonialgesellschaft zur Prüfung der Ansiedlungsbedingungen; Berichte von Professor Keller; Übersendung von Empfehlungsschreiben für den Nuntius in Brasilien und den Kaiser von Brasilien durch Kardinal Gustav zu Hohenlohe-Schillingsfürst; Bitten von Keller um Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Stellung oder um Verwendung im Dienst der Kolonialgesellschaft, 1885-1887; 3. Berichte von Jorge Jenckner über die zum Teil mit Keller-Lenzingen unternommene Reise, 1886-1887; 4. Erkundungsreise von Dr. Hermann Soyaux nach Brasilien, 1885-1887; 5. Korrespondenz mit dem Halbbruder des Kaisers von Brasilien Baron de Capanéma, Direktor der brasilianischen Telegraphengesellschaft, über mögliche Landabtretungen der brasilianischen Regierung an den Kolonialverein, 1885-1887; 6. Gründung einer Gesellschaft für deutsche Ansiedlung in Südamerika "Herman", 1886-1894.

mit Richard Jakob, Berlin; Graf Stolberg-Wernigerode; Otto von Tettenborn, Oberst z.D., Dresden; Paul Zilling, Stuttgart; Prof. H. Wagner, Göttingen; Prof. Ratzel, München; Richard Lesser, Berlin (Deutsche Kolonialzeitung); Livonius, Vizeadmiral a.D.; Graf Hatzfeld-Trachenberg; Dr. M. Lindemann, Bremen; Graf Behr-Bandelin; Admiral von Werner; Achter Deutscher Geographentag-Freiherr von Richthofen; Fürst zu Wied-Neuwied; Prof. W. Detmer, Jena; G. Schweinfurth; R. v. Bennigsen, Hannover u.a..

Minister und Ministerialbeamte Lit. G - K
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T., Nr. 1052 · Akt(e) · 1880 - 1908, ohne Datum
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Enthält: - Gauß, Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat, Berlin: Errichtung eines Katasteramtes in Berlin 20.12.1894 - Goßler, v., Minister, Danzig: Bleichröder-Stiftung für Tuberkulose 28.10.1894 - Glasenapp, v., (Reichsschatzamt), Berlin: Beratungen wegen des Orientalischen Seminars 30.9.1891 - Goeppert, Geheimrat, Kultusministerium, Berlin: Habilitation 20.6.1880 - Goßler, v., Exzellenz, Berlin: Übersendung eines Gedichtes von Felix Dahn zur weiteren Verbreitung o. D., Erholungswünsche 1.8.1886, Frage nach einem geeigneten Schriftsteller für das Abfassen der Geschichte der Hansa 16.4.1896 - Greiff, Exzellenz, Berlin: Einladung zum Zusammentreffen 19.3.1889, Antwort auf eine Originalanfrage von Althoff wegen der nicht Möglichmachung der Verschiebung der Sitzung verbunden mit der Bitte der Vertretung seiner Person in Breslau bei der Beerdigung 29.3.1890 - Groos, Dr. Ernst Gisbert, Regierungsrat, Kultusministerium, Berlin: Mitteilung zum Tod seines Onkels, des Senatspräsidenten Groos 21.7.1908 - Gruner, F., Geheimer Regierungsrat, Berlin: Übersendung seines Handbuches der Unfallversicherung 18.7.1892 - Heeringen, v., Fregattenkapitän, (Reichsmarineamt), Berlin: Danksagungen 27.12.1900, Sache Arons 6.2. o. J. - Halley, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Berlin: Einladung zum Essen 11.3.1902, Übersendung eines Schecks 31.8.1904 - Harder, Geheimer Oberregierungsrat, Berlin: Bitte um die Notizen über Frau v. Leyden für Exzellenz Mirbach 29.12.1900 - Hasse, Prof. Dr. K. E., Geheimer Hofrat, Hannover: Danksagung für den Glückwunsch zum 60. Doktorjubiläum 28.3.1893 (fehlt) - Heerwart, v., (Reichsamt des Innern), Berlin: Konferenz 11.11.1897 - Heim, v., Herzoglicher Staatsminister, Meiningen: Anfrage wegen der Zulassung von Frauen zu den Vorlesungen an den Universitäten in Preußen 9.2.1895 - Heller, (Finanzministerium), Berlin: Mitteilung über den erfolgten Vorschlag seines Schwagers Horstmann zum Extraordinarius 24.6.1898 - Hellwig, (Finanzministerium), Berlin: Mitteilung der Adresse der Frau Minister v. Goßler und über die Ernennung Abbs zum Hofrat 3.9.1888 - Herrmann, Ministerialdirektor, Berlin: Mitteilung zu seinem Sohn wegen der Assistentenstelle bei Lesser 15.6.1901 - Herzog, Exzellenz, Berlin: Einladung zum Skat 17.12.1886, Einladung zum Frühlingsanfang 13.3.1894 - Heyden-Rynsch, v. d., Wirklicher Geheimer Oberbergrat, Nervi/Genua (Italien): Mitteilung über das Schreiben an Minister Bosse wegen des Geheimen Bergrats Arndt 30.11.1897 - Hobrecht, Arthur, Exzellenz, Berlin: Danksagung für die literarische Beschäftigung einer Frau Schmidt 3.9.1886 - Holter, Geheimer Regierungsrat, (Ministerium der öffentlichen Arbeiten), Berlin: Empfehlung eines jungen tüchtigen Mannes 30.11.1887 - Hofmann, Karl v., Staatssekretär, Ministerium für Elsaß-Lothringen, Straßburg: Neujahrsglückwunsch 3.1.1884, ärztliche Kandidaten für Südwestafrika 15.5.1888 - Holle, Ludwig v., Kultusminister, Berlin: Rücksendung der Rektoratsrede von Harnack verbunden mit seinem Dank 19.8.1907 - Hollmann, Friedrich v., Exzellenz, Berlin: Stiftung Böttinger für die Madrider Kapelle und für das Offiziersgenesungsheim 26.3.1907, Entschuldigung wegen der Verwechslung von Böttinger und Ebbinghaus 4.4.1907, Übersendung der Abschrift eines Briefes an Seine Majestät wegen der Förderung des Genesungsheims 7.9.1906, Genesungswunsch 9.11.1906 - Holleben, v., Exzellenz, Stuttgart: Meldung wegen seiner Berufung als Vizepräsident der deutschen Kolonialgesellschaft 27.12.1903 - Hopf, Geheimer Oberregierungsrat, Berlin: Festschrift für den medizinischen Kongress 25.3.1890 - Horn, v., Exzellenz, Berlin: Mitteilung zum Tod seiner Schwiegermutter 25.5.1885 - Hoseus, Dr. H., Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Straßburg: Universitätsgesetz 8.1.1887 - Huber, Geheimer Oberregierungsrat, (Reichsamt des Innern), Berlin: Pension für die Witwe des Prof. Roser aus Marburg 2.11.1889 (fehlt) - Hübler, Geheimer Oberregierungsrat, Berlin: Kritik über ein Werk von Wach 28.12. o. J., Einladung zum Abendimbiss 24.7. o. J. - Kern, v., Ministerialdirektor, Stuttgart: Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 11.10.1904 - Köhler, Dr., Regierungsrat, Ministerium des Innern, Stuttgart: Danksagung für den Erhalt des Roten Adler IV. Klasse 8.6.1901 - Köpke, Reinhold, Geheimer Rat, Kultusministerium, Berlin: Bericht über eine Examinationsreise 19.7.1899, Gratulation zu den Diamanten zum Kronenorden (lateinisch) 1.3.1906 - Kügler, Dr., Ministerialdirektor, Berlin: Tuberkulosemittel von Koch 13.12.1890, Brief vom Februar 1895 - Keetmann, Ministerialrat, Straßburg: Bitte um Versetzung seines Bruders von Uetersen nach Neuwied 22.1.1888.; Aktenmaterial

BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...