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Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 260 II · Fonds · 1865-1924 (Na bis 1970)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)

W Wald 1808-1929 (Bestand)
Stadtarchiv Solingen, W · Fonds · 1703-1940
Fait partie de Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik)

Skizze zur Geschichte Walds Die Siedlungsanfänge des "Wauler Dorps", wie die Älteren den Ortskern heute noch nennen, gehen vermutlich auf das 10. Jahrhundert zurück. Die Anlage des zur Abtei Deutz gehörenden Fronhofes und der Bau der Pfarrkirche im 11. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das Kirchspiel Wald. Sein Gebiet umfasste die späteren Gemeinden Gräfrath, Wald und Ohligs. In der Folgezeit hätte neue Ansiedlungen um die Walder Kirche eine kleine Stadt entstehen lassen können. Aber die Entwicklung des 1187 in Gräfrath gegründeten Klosters führte dort zu einer Siedlung, die 1402 Freiheitsrechte verliehen bekam. So wurde Gräfrath, und nicht Wald mit seiner Pfarrkirche, zum städtebaulichen Mittelpunkt im Kirchspiel Wald. Erst nach dem Verkauf des Klosterbesitzes, der die Kirche, außer im Westen, von allen Seiten umschloss, und dem Ausbau der Landstraße, die Wald und Gräfrath mit dem Rheinhafen Monheim verband, bekam das "Wauler Dorp" Anfang des 19. Jahrhunderts durch Neubauten um die Kirche einen abgerundeten Ortskern.1808 wurde Wald eine selbständige Gemeinde, 1816 hatte die Bürgermeisterei Wald 2767 Einwohner. Ihr Gemeindegebiet erstreckte sich von Weyer im Westen bis zur Foche im Osten. Im Südosten grenzte Wald am Schlagbaum und Mangenberg an Solingen. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung auf 5278 Bewohner an. 1856 bekam Wald die Stadtrechte verliehen.Die Haupterwerbsquelle der Walder Bevölkerung war jahrhundertlange wie im gesamten Solinger Raum die kleingewerbliche Schneidwarenherstellung. Aber mit der Schirmfurniturenindustrie gelang in Wald schon in einem Teilbereich Anfang des 19. Jahrhunderts der Sprung ins Fabrikzeitalter. Im Zuge der Hochindustrialisierung kamen ab 1870 weitere moderne Metallbetriebe hinzu. Werkzeugfabriken, Eisen- und Metallgießereien, Schloß- und Schlüsselfabriken, Gesenkschmieden sowie Fabriken für Fahrradteile entstanden. Eine besondere Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung kam dabei dem 1887 erbauten Walder Bahnhof zu, obwohl er nur an der "Korkenzieherbahn" genannten Nebenstrecke von Solingen nach Vohwinkel lag. Nicht einmal die benachbarten Großstädte Köln und Düsseldorf konnten in direkter Fahrt erreicht werden. Für den industriellen Güterverkehr aber war er um die Jahrhundertwende von außerordentlicher Wichtigkeit. Neue Fabriken und neue Arbeitsplätze führten zu einem rasanten Anstieg der Walder Bevölkerung. Im Jahre 1910 zählte die Stadt 25311 Einwohner. Die urbane Lebensader der Stadt war die Hauptstraße zwischen dem Bahnhof im Osten und der 1831/33 erbauten katholischen Kirche im Westen. Den Mittelpunkt des städtischen Lebens bildete die evangelische Kirche Wald. In ihrem Umkreis konzentrierten sich Handel, Dienstleistungen (Walder Bank, Sparkasse, Post) und Verwaltung (Rathaus). Seit 1899 schlängelte sich die Strassenbahn durch den engen Ortskern. Mit der stetigen Zunahme des individuellen motorisierten Verkehrs wurde die Lösung der Probleme auf den Straßen im "Wauler Dorp" immer dringlicher. Insbesondere die Enge des "Walder Schlauchs", wie der Teil der Hauptstraße zwischen evangelischer Kirche und Einmündung der Poststraße - heute Wiedenkamper Straße - im Volksmund genannt wird, bereitete Stadtplanern und Architekten schon vor der Städtevereinigung von 1929 Kopfzerbrechen. Zur Entlastung der Hauptstraße vom Durchgangsverkehr plante man deshalb eine Umgehungsstraße, die von der katholischen Kirche bis zum Bahnhof führen sollte. Dieses Vorhaben konnte wegen der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkrieges nicht realisiert werden. Erst 1961 wurde das engste Stück der nunmehr Friedrich-Ebert-Straße genannten Walder Hauptstraße durch den Bau einer kleinen Umgehungsverbindung vom Durchgangsverkehr entlastet. Zu diesem Zweck wurde ein großer Teil der historischen Bebauung um die evangelische Kirche abgerissen werden, der "Walder Rundling" verschwand. Der "Walder Schlauch", seit 1962 Stresemannstraße genannt, wurde 1978 zur Fußgängerzone umgebaut. Parallel begannen die erneuten Planungen einer südlichen Umgehung des gesamten Ortskerns. 1982 wurden ersten Baumaßnahmen der Walder Stadtsanierung in Angriff genommen. Bürgerinitiativen wehrten sich zum einen gegen den Abriss alter Häuser im Zentrum des "Wauler Dorps", zum anderen gegen den Ausbau der Liebermannstraße zur südlichen Umgehung um Wald herum. Die Stadtverwaltung verteidigte die Sanierung. Nur so könne die Friedrich-Ebert-Straße vom Durchgangsverkehr (25.000 Autos täglich) befreit und der Walder Ortskern in seiner alten Form wiederhergestellt werden. Im Sommer 1998 bildete die Fertigstellung des neuen "Walder Rundling", der mit seinen Geschäfts- und Wohnbauten an die Form des historischen Vorbildes anknüpft, den Abschluss der Stadtteilsanierung. Aber Wald bietet nicht nur einen alten Ortskern und Industriekultur aus der Zeit der Hochindustrialisierung. Mit dem Ittertal weist der Stadtteil ein Gebiet auf, das bis in das 19. Jahrhundert hinein mit seinen Schleifkotten am Itterbach eine der wichtigen Erwerbsquellen der Walder darstellte. Mit dem Funktionsverlust der durch Wasserkraft getriebenen Werkstätten wandelte sich das Ittertal zum Naherholungs- und Freizeitareal. Schon 1914 ließ der Walder Unternehmer Carl-Friedrich Ern, der seine Firma an der Wittkulle hatte, im Ittertal ein öffentliches Strandbad errichten. 1936 übernahm die Stadt Solingen die Verantwortung für das Freibad Ittertal, 1975 wurde es um eine Eislaufbahn ergänzt. Um die Schließung zu vermeiden, wurde die Freizeitanlage 1987 dem gemeinnützigen Verein "Sport- und Kulturzentrum Ittertal" übertragen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Strandbad Ittertal eröffnete zu Beginn der 1930er Jahre der "Märchenwald" seine Pforten. Jahrzehntelang war er ein beliebtes Ausflugsziel für jung und alt, seit einiger Zeit versuchen neue Betreiber wieder an die frühere Attraktivität anzuknüpfen. Ein weiteres bemerkenswertes Denkmal im Stadtteil ist die am 27. Mai 1928 eröffnete Jahnkampfbahn, eine Stadion für 10.000 Zuschauer. Das Gelände im oberen Krausener Bachtal wurde von der Stadt Wald bereits in den Jahren 1912 bis1920 erworben, ursprünglich um eine Parkanlage in dem durch Abwässer versumpften Tal zu schaffen. Von 1921 bis 1926 wurde das zwischen zwei Straßendämmen liegende Gebiet durch Notstandsarbeiten nutzbar gemacht. Zwei Jahre dauerten dann die Bauarbeiten an der eigentlichen Sportanlage. Mit der bereits bestehenden Wald-Merscheider Turnhalle im Westen und der Errichtung des Gefallenen-Ehrenmals im Osten entstand eine zusammenhängende Erholungs- und Spielfläche in nächster Nähe des Stadtkerns. Zur Geschichte der Erschließung des Bestandes Nach der Städtevereinigung im Jahre 1929 wurden die Altregistraturen der ehemals selbständigen Städte im neu eingerichteten Stadtarchiv Solingen unter der Leitung von Richard Erntges zunächst im neuen Verwaltungsgebäude Cronenberger Straße (ehemals Fa. WKC) untergebracht. In keiner der ehemals selbständigen Städte hatte es zuvor ein eigenständiges Archiv gegeben. Erntges erschloss - unter Mithilfe von Hilfskräften - dieses sechs Bestände nach einem einheitlichen Aktenplan. Deswegen ergeben sich in allen Aktenbeständen der ehemals selbständigen Städte Lücken in der Systematik. In den meisten Fällen dienten die einzelnen Systematikgruppentitel auch als Aktentitel, meist nur unterschieden nach "generalia" (in der Regel ohne örtliche Betreffe) und "specialia" (die von der jeweiligen Stadtverwaltung angelegten Akten zum lokalen geschehen. Einige Akten, die laut Aktenplan oder Bandzählung ursprünglich einmal vorhanden gewesen waren, wurden von Erntges in das Verzeichnis aufgenommen, weil er wohl die Hoffnung hatte, dass die Akten möglicherweise noch einmal auftauchen könnten. Bis heute ist dies nicht geschehen, so dass wir in diesen Fällen von Kassationen vor 1929 ausgehen müssen. Im Findbuch findet sich der Vermerk "leer" bei diesen Akten. Aus Vollständigkeitsgründen wurden auch die Datensätze aus dem "Historischen Archiv" in diesen Bestand dupliziert, deren Laufzeit nach 1808 endet. Ebenso endet ein Teil der Akten (v.a. Schulchroniken und Gewerbe- bzw. Gaststätten-Konzessionen) erst nach 1930, gehört also korrekterweise zum Bestand SG. Eine weitergehende Verzeichnung ist bis heute aus Zeitgründen unterblieben. Nur im Bestand Wald wurden von Frau Gisela Jacobs Ende der 1980er Jahre darin-Vermerke erfaßt. Mai 2008 Ralf Rogge