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Description archivistique
Abteilung Bernburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 18 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1316 - 1901
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch um 1900 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen Bestandsinformationen: Nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 entwickelten sich in den neu gebildeten Teilfürstentümern Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst in den jeweiligen Residenzen eigene Archive. In Bernburg wurde im Schloss ein "Hauptarchiv" eingerichtet, das noch benötigte Akten aus dem bisherigen Anhaltischen Gesamtarchiv, Korrespondenzen und privates Schriftgut der Linie Anhalt-Bernburg sowie der Hof- und Landesbehörden des Bernburger Landesteils aufnahm. Nach dem Aussterben der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg kam es 1863 zur Vereinigung des Landes zu einem Herzogtum. In den Jahren 1872 bis 1875 wurden dann die Archivalien der anhaltischen Fürsten-/Herzogtümer im Schloss Zerbst zum "Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv" zusammengeführt, die in ihrer Gesamtheit als eigene Bestände - die so genannten "Abteilungen" Dessau, Köthen und Bernburg - erhalten blieben, jedoch unabhängig von ihrer Provenienz in ein einheitliches Sachschema gegliedert worden sind. Für die Anhalt-Zerbster Bestände konnte diese Ordnung nicht realisiert werden. In die "Abteilungen" gingen in etwa aus dem Zeitraum 1606 bis zum Verwaltungseinschnitt nach der Revolution von 1848 in Anhalt , z.T. auch darüber hinaus, u.a. ein: die Akten der obersten und oberen Landesbehörden, der Ämter/Justizämter und Stadtgerichte sowie von Spezialbehörden. Für einige dieser Behörden sind auch Provenienzbestände überliefert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden aus Sicherheitsgründen zahlreiche Bestände des Anhaltischen Staatsarchivs Zerbst, darunter auch die Archivalien der Abteilung Bernburg, an andere Orte ausgelagert. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Akten ist verloren gegangen bzw. gilt seit Kriegsende als verschollen. Das trifft in besonderem Maße auf den vorliegenden Bestand zu, da die Gliederungsgruppen C 3 bis C 8 vollständig zu diesen Kriegsverlusten zählen. Zusatzinformationen: Ein großer Teil des Bestandes wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 20

Abteilung Köthen (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 70 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1316 - 1887
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch um 1900 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen Bestandsinformationen: Nach der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 entwickelten sich in den neu gebildeten Teilfürstentümern Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst in den jeweiligen Residenzen eigene Archive. In Köthen wurde im Schloss ein Archiv eingerichtet, das noch benötigte Akten aus dem bisherigen Anhaltischen Gesamtarchiv, Korrespondenzen und privates Schriftgut der Linie Anhalt-Köthen sowie der Hof- und Landesbehörden des Köthener Landesteils aufnahm. Nach dem Aussterben der Linien Zerbst, Köthen und Bernburg kam es 1863 zur Vereinigung des Landes zu einem Herzogtum. Ab 1872 wurden dann die Archivalien der anhaltischen Fürsten-/Herzogtümer im Schloss Zerbst zum "Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv" zusammengeführt, die in ihrer Gesamtheit als eigene Bestände - die so genannten "Abteilungen" Dessau, Köthen und Bernburg - erhalten blieben, jedoch unabhängig von ihrer Provenienz in ein einheitliches Sachschema gegliedert worden sind. In die "Abteilungen" gingen in etwa aus dem Zeitraum 1606 bis zum Verwaltungseinschnitt nach der Revolution von 1848 in Anhalt , z.T. auch darüber hinaus, u.a. ein: die Akten der obersten und oberen Landesbehörden, der Ämter/Justizämter und Stadtgerichte sowie von Spezialbehörden. Für einige dieser Behörden sind auch Provenienzbestände überliefert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden aus Sicherheitsgründen zahlreiche Bestände des Anhaltischen Staatsarchivs Zerbst, darunter auch die Archivalien der Abteilung Köthen, an andere Orte ausgelagert. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Akten ist verloren gegangen bzw. gilt seit Kriegsende als verschollen. Vereinzelt ist der davon auch der vorliegende Bestand betroffen. Zusatzinformationen: Der Bestand wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 12

Forstamt Marktheidenfeld (Bestand)
Staatsarchiv Würzburg , Forstamt Marktheidenfeld · Fonds · 1885-1962
Fait partie de Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

Vorwort Forstamt Marktheidenfeld: Verwaltungsgeschichte: Nach den napoleonischen Kriegen wurde Franken und einige Teile des kurmainzischen Gebiets dem Königreich Bayern zugeordnet. Um eine einheitliche Verwaltungsgrundlage zu schaffen, führte man u. a. eine umfassenden Forstorganisation durch. Dabei wurden die Grenzen der Forstämter neu gestaltet und die Forstämter älterer Ordnung mit ihren Revieren geschaffen. Die durch die Revolution von 1848 aufgelösten adligen Reviere unterstellte man der Staatsforstverwaltung. Neue staatliche Reviere entstehen. Der große Gemeindewald Marktheidenfeld bleibt bei dem Kommunalrevier Neubrunn und war nicht seinem Heimatrevier, sondern dem Forstamt Würzburg zugeteilt. Mit der Zeit bekamen Forstreviere mehr eigene Rechte. Dies bereitete schließlich die Gründung des neuen Forstamtes Marktheidenfeld vor. Nach dem Krieg von 1866, der Abtretung der Bezirksämter Orb und Gersfeld, wurden diese Forstämter mit ihren Revieren aufgelöst. Soweit letztere bei Bayern blieben, kamen sie zum Forstamt Lohr, das wiederum das Kommunalrevier Michelrieth an das Forstamt Stadtprozelten abtrat. Durch Verfügung vom 12.9.1866 wurde das Revier Michelrieth umbenannt und sein Sitz nach Marktheidenfeld verlegt. 1868 besserte man die Revierbildung nach: Schollbrunn wurde abgetreten, dafür Karbach und Marktheidenfeld übernommen. Durch Vollzugsverordnung vom 23. 6. 1885 wurden in Unterfranken 58 Forstämter gegründet darunter auch das Forstamt Marktheidenfeld. Obwohl während der Jahre noch einige kleinere Grenzänderungen und -verschiebungen vorkamen, blieb das Forstamt, zu dem umfangreicher Gemeindewald gehörte, bis 30.4.1962 bestehen (Forstsetzung s. Verwaltungsgeschichte Forstamt Marktheidenfeld II; Rep. 5.1.-58.2). Bestandsbildung: Das vorliegende Findbuch umfasst hauptsächlich Akten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und erste Hälfte des 20. Jahrhunderts. Während wenige bereits vor 1850 beginnen, reichen andere bis in die 1950er Jahre. Geordnet sind sie nach dem Aktenplan des 19. Jahrhundert, der dem Findbuch vorangestellt ist. Besonders auf älteren Akten sind Aktenzeichen von früheren Aktenplänen vermerkt, die aber nicht mehr genau zuzuordnen sind. Abgabe ans Staatsarchiv: Die Akten wurden im Zuge der Forstreform von 2005 übernommen. Früher abgegebene Akten sind ebenso eingearbeitet wie gemeindliche Wirtschaftspläne. Benützungshinweise: Da den verzeichneten Akten der Forstamtsaktenplan vorangestellt ist, wurde auf ein Sachregister verzichtet. Eine sachbezogene Recherche ist deshalb über den Aktenplan durchzuführen. Es wurde ein geschlossener Block Generalakten aufgenommen, deren Inhalt über die "Enthältvermerke" gut zu übersehen ist. Bei Forschungen ist auf alle Fälle der Aktenbestand Marktheidenfeld II mit heranzuziehen. Würzburg, Juni 2009 Barbara Hellmann

Hessisches Kreisamt Worms (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 030 · Fonds
Fait partie de Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 30 Hessisches Kreisamt Worms Umfang: 182 Archivkartons (= 906 Verzeichnungseinheiten = 20 lfm) Laufzeit: 1800/16 - 1938 Zur Geschichte der Kreisverwaltung und des Kreises Worms von 1835 bis 1945 Im Februar 1835 wurden in Rheinhessen - wie bereits einige Jahre zuvor (1832) in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen - die Kreise als staatliche Verwaltungsbezirke eingerichtet (Mainz, Bingen, Alzey, Worms) . Die an der Spitze der Verwaltung stehenden Kreisräte, denen als Vertreter ein Kreissekretär zugeordnet wurde, waren in der Regel direkt dem Ministerium des Innern und der Justiz unterstellt. Der Kreis Worms umfasste die hinsichtlich ihrer Ausdehnung noch in die französische Zeit zurückreichenden Kantone Worms, Osthofen (bis 1822 Bechtheim) und Pfeddersheim, die vor allem als Friedensgerichts- und Wahlbezirke fungierten. Unter dem Einfluss der liberalen Revolution von 1848 wurden durch Gesetz vom 31.7.1848 die bisherigen Kreise zu etwas größeren Regierungsbezirken zusammengefasst, wobei Worms zunächst zum Bezirk der Regierungskommission Mainz gehörte, bevor ab Mitte 1850 kurzzeitig ein gesonderter Regierungsbezirk Worms (ehemalige Kreise Alzey und Worms) geschaffen wurde. Bereits 1852 endete diese Episode, da mit Edikt vom 15.2. die Kreise wieder hergestellt wurden; für Worms wurde der alte Sprengel zugrunde gelegt. Neben den Kreisrat traten nun der Kreisassessor und nach dem Gesetz vom 10.2.1853 die Bezirksräte als Beratungsorgane auf Kreisebene. Der Kreis Worms mit den drei Friedensgerichtsbezirken (vgl. Abt. 31 und 32) Worms, Pfeddersheim und Osthofen umfasste 1854 45 Orte mit 43.941 Einwohnern bei einer Fläche von 33.321 Hektar. Unter Fortbestehen ihres Zuschnitts erhielten die Kreise durch das dem preußischen Vorbild folgende ’Gesetz betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen’ vom 12.6.1874 neben dem Fortbestehen ihrer Aufgaben als staatliche Verwaltungsbezirke die Funktionen korporativer Kommunalverbände zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten mit einem gewählten Kreistag und sechsköpfigem Kreisausschuss als Selbstverwaltungsorganen unter dem Vorsitz des Kreisrates. Gesetzliche Grundlage für die Kreise und Provinzen war seit 1911 die Kreis- und Provinzialordnung. Im Frühjahr 1917 trat an die Stelle des Kreisrats der auch nach 1918/19 von der Staatsregierung ernannte Kreisdirektor; ein Gesetz vom 15.4.1919 brachte eine Demokratisierung der Wahlbestimmungen für Kreistag und Provinzialtag. Die Aufgaben der Kreisverwaltungen wuchsen mit der allgemeinen Ausweitung der Verwaltungsaufgaben seit den 1870er Jahren stetig an (z. B. 1881 Einführung der Kreisstraßen) und umfassten zunehmend Aufgaben der Wohlfahrtspflege (vgl. auch 1912 Kreisbauverein für die Landgemeinden, 1913 Bezirkssparkasse für die Landgemeinden des Kreises, Wasserversorgungsverband für das Seebachgebiet, Rheinhessischer Elektrizitätsverband). Im Jahre 1900 zählte der Kreis Worms 74.160 Bewohner. Während der Zeit der französischen Besatzung von 1918/19 bis zum 30.6.1930 wurde das im früheren Bettendorfschen Palais an der Andreasstraße (1945 zerstört) untergebrachte Kreisamt zur Vermittlungsstelle zwischen der Kreisbevölkerung und den Besatzungsbehörden. Ein separatistischer Übergriffsversuch auf die Kreisverwaltung Ende 1923/24 scheiterte. Im Zuge der durch die Nationalsozialisten ab 1933/34 durchgeführten Veränderungen der Verfassung und Verwaltung im Volksstaat Hessen bzw. im Gau Hessen-Nassau schieden durch ein Gesetz vom 9.8.1938 (in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.11.1938) die Städte Mainz und Worms, die als Stadtkreise konstituiert wurden, aus ihren jeweiligen Kreisverbänden aus. Übernahme, Struktur, Laufzeit und Verzeichnung Infolge der 1938 erfolgten Verselbständigung des Stadtkreises Worms wurden die die Stadt Worms einschließlich der 1898 eingemeindeten Vororte Neuhausen, Hochheim und Pfiffligheim betreffenden Akten des Kreisamts der Stadt übertragen und gelangten im September 1941 mitsamt einer vom Landrat (seit 1939 Bezeichnung für den Kreisdirektor) unterzeichneten Abgabeliste vom Kreis- bzw. Landratsamt in die Obhut der Stadtbibliothek. Die umfangreichen Bestände werden durch die bereits 1939 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegebene und aufgrund anderweitiger Lagerung erhalten gebliebene umfangreiche Abgabe des Kreisamts an das Staatsarchiv ergänzt, die gemeinsam mit dem Wormser Anteil den größten Teil der erhaltenen rheinhessischen Kreisamtsüberlieferung ausmacht (Staatsarchiv Darmstadt, G 15 Worms, vgl. das Findbuch). Beide Abteilungen zusammengenommen, kann Worms zu den am besten erhaltenen hessischen Kreisamtsbeständen überhaupt gezählt werden. Die Laufzeit des Bestandes reicht von 1814 (mit Vorakten der Zeit bis ca. 1780) bis 1838/42. Der Schwerpunkt der Überlieferung reicht vom späten 19. Jahrhundert bis in die 1920er Jahre. Die Gliederung des Bestandes entspricht dem im Aktenplan von 1906 verbindlich vorgeschriebenen Gruppenschema, das wiederum starke Ähnlichkeiten mit dem Registraturplan für die Bürgermeistereien vom Jahre 1908 aufweist. Der gesamte Bestand wurde in den Jahren 2000 bis Oktober 2003 - auch unter Einsatz studentischer Praktikantinnen und Praktikanten - neu verzeichnet, in Augias eingegeben und indiziert. Er umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 906 Verzeichnungseinheiten bzw. 181 Archivkartons. Benutzungsbeschränkungen bestehen keine. Lagerungsort ist das Magazin im Raschi-Haus.

Königliches Kabinett II (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 14 · Fonds · (1763 -) 1805 - 1918 (1919)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Den Inhalt des vorliegenden Repertoriums bilden Akten des Kgl. Kabinetts, die nach der Revolution mit zwei summarischen Verzeichnissen dem Staatsarchiv übergeben wurden. Da diese Verzeichnisse sich als unzureichend erwiesen, wurde ein neues, umfangreiches Repertorium angelegt. Der ursprüngliche Bestand ist bis auf wenige, in den alten Registern nicht verzeichnete, unbedeutende Faszikel, die ausgeschieden wurden, in seinem ganzen Umfang erhalten und im Wesentlichen in seiner ursprünglichen Ordnung gelassen; nur an einigen Stellen erfuhr diese zu Gunsten einer zusammenfassenderen oder systematischeren Einteilung Änderungen. Die alten Verzeichnisse sind am Ende des Bestandes angefügt.

Schleicher, Kurt von (Bestand)
BArch, N 42 · Fonds · 1918-1933
Fait partie de Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 07.04.1882 - 30.06.1934, General der Infanterie, Reichskanzler (1932-1933) Bestandsbeschreibung: Persönliche Unterlagen, Handakten aus der Tätigkeit im Reichswehrministerium mit Unterlagen zur Revolution 1918, Außen-, Innen-, Kultur- und Wirtschaftspolitik, Lufthansa, zum Reitsport und zur Pferdezucht Zitierweise: BArch, N 42/...

Staatsministerium Dessau 2 (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 107 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1837 - 1865
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet. Nach dem Aussterben der Herzöge von Anhalt-Bernburg fusionierte das Staatsministerium Dessau mit dem Staatsministerium Bernburg am 13. September 1863 zum Staatsministerium Dessau. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Bestandsinformationen: Die Akten wurden zunächst beim Staatsministerium Dessau 3 als "Aktenrepertorium Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums D" verwahrt und am Ende des 19. Jahrhunderts an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 7 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 3

Staatsministerium Dessau 3 (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 109 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1847 - 1941
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Nach dem Anfall der Bernburger Linie an Anhalt-Dessau-Köthen 1863 wurde aus den bisherigen Staatsministerien Dessau und Bernburg am 13. September1863 das Staatsministerium Dessau gebildet. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Mit dem Verlust der Selbständigkeit der Länder und der Einrichtung des Reichsstatthalters für Braunschweig und Anhalt verlor das Staatsministerium an Bedeutung. Als nach Kriegsende das alte Land Anhalt zunächst der Provinz, dann dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert wurde, wurde ein Staatsministerium als oberste Behörde obsolet. Die Sachaufgaben der verschiedenen Ministerialabteilungen gingen, soweit sie nicht direkt von der Provinzialregierung in Halle übernommen wurden, an die neu gebildete Mittelinstanz der Bezirksverwaltung Dessau über. Bestandsinformationen: Die Akten wurden größtenteils zwischen 1923 und 1935 an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 9 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 11 Enthaltene Fotos: 65