Aperçu avant impression Fermer

Affichage de 2 résultats

Description archivistique
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Hamburg · Fonds
Fait partie de Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Behördengeschichte Die Gesandtschaft in Hamburg gehörte zu den wichtigsten diplomatischen Vertretungen Preußens in Deutschland. Ihre Bedeutung lag vor allem auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik sowie der Schifffahrt. Besondere Akzente wurden dabei durch die wirtschaftsgeografische Lage des gesandtschaftlichen Zuständigkeitsbereiches als Ausgangsbasis des deutschen Überseehandels und als Endpunkt der wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen Elbe und Weser gesetzt. Die Gesandtschaft erlangte noch eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Kolonialpolitik. Die Entwicklung der Zuständigkeit der Gesandtschaft Hamburg ist recht kompliziert, doch bleibt festzuhalten, dass in der Regel die drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie die beiden Mecklenburg zum Gesandtschaftsbereich gehörten. Vom Tilsiter Frieden 1807 bis zur Annexion der Hansestädte und Oldenburgs durch Frankreich im Dezember 1810 erstreckte sich die Zuständigkeit der Mission außer auf die genannten Staaten auch auf Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Nach der durch die französische Annexion der deutschen Nordseeküste bedingten Auflösung der Hamburger Gesandtschaft 1810 wurden die diplomatischen Kontakte Preußens zu Mecklenburg, gebunden an die Person des bisherigen Gesandten in Hamburg, im Wesentlichen von der Gesandtschaft in Dresden wahrgenommen. Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die Gesandtschaft neu gegründet und erhielt einen großen Zuständigkeitsbereich, der sich außer auf die Hansestädte und Mecklenburg auch auf Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold erstreckte. 1832 wurden die Vertretungen bei Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold von der Gesandtschaft Kassel übernommen. 1837 wurde Oldenburg in den Bereich der neugegründeten Mission in Hannover einbezogen. Der somit auf die Hansestädte und Mecklenburg verengte Zuständigkeitsbereich blieb bis zur Auflösung der Gesandtschaft Hamburg, die am 31. März 1920 erfolgte, konstant. Missionschefs 1804 - 1811 Grote, Graf August Otto von 1814 - 1830 1830 - 1832 Maltzan, Mortimer von 1832 - 1848 Haenlein, Johann Christian Ferdinand Louis von 1848 - 1859 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1859 - 1867 Richthofen, Freiherr Emil Carl Heinrich von 1867 - 1869 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1869 - 1872 Magnus, Anton von 1872 - 1875 Rosenberg, Freiherr Adalbert von 1875 - 1885 Wentzel, Robert Albrecht Friedrich Otto von 1885 - 1890 Kusserow, Heinrich von 1890 - 1894 Thielmann, Freiherr Max von 1894 - 1895 Kiderlen-Waechter, Alfred von 1895 - 1898 Wallwitz, Graf Nikolaus von 1898 - 1902 Metternich, Graf Paul von 1902 - 1907 Tschirschky und Boegendorff, Heinrich Leonhard von 1907 - 1908 Heyking, Freiherr Edmund von 1908 - 1915 Bülow, Gustav Adolf von 1915 - 1920 Quadt von Wyckradt und Isny, Albert Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand setzte sich aus fünf Registratur- bzw. Abgabeschichten (A-E) zusammen, die zwischen 1834 und 1940 ins Archiv gelangten. 1840 wurde für die Gruppe A ein Findbuch angelegt, in das auch die weiteren Abgabeschichten eingetragen wurden. Die Akzessionen Nr. 8042 bis 8168 wurden im Januar 1870 zu Gruppen zusammengefasst, ein Teil als wertlos klassifiziert (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 33). Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand Rep. 81 Hamburg in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck ausgelagert und zu Kriegsende in die Sowjetunion gebracht. Im Jahre 1955 erfolgte seine Rückführung in das Zentrale Staatsarchiv nach Merseburg. Der Bestand wurde in den Teil vor 1807 und den Teil nach 1807 getrennt. Letzterer Teil 1968 von Joachim Nossol neu verzeichnet und 1969 unter Anleitung Dr. Joachim Lehmann und Roswitha Nagel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Die unterste Gliederungsstufe ist chronologisch - unter Wahrung sachlicher Zusammenhänge - gereiht. Die redaktionellen Arbeiten besorgte die Archivarin Maria Lehmann, das Findbuch schrieb Magdalena Sabor. Die Institutionsgeschichte wurde von Dr. Joachim Lehman verfasst. Im Zuge der Neuverzeichnung des Bestands I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover wurde eine Akte aufgefunden, die provenienzmäßig in den Bestand der Gesandtschaft Hamburg gehört (Altsignatur Rep. 81 Hannover B 4 a). Der Bestand Gesandtschaft Hamburg umfasst insgesamt 1.350 Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920. Merseburg, im Juni 1981 gez. Nagel überarbeitet Berlin, im Februar 2011 gez. Dr. Puppel letzte vergebene Nummer: ____ zu bestellen: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hamburg zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate nach 1807, Gesandtschaft Hamburg Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Fonds
Fait partie de Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.