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Archival description
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 110 · Fonds
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Sammelbestand ohne räumliche Beschränkung analog zu Bestand N 100, an den er sich im großen und ganzen zeitlich anschließt. Die meisten der hier vereinigten Karten bildeten zusammen mit den Karten in M 640 (bis 1978: N 111) die Kartensammlung des früheren Heeresarchivs Stuttgart, das nach 1945 dem Hauptstaatsarchiv angegliedert wurde. Diese Sammlung sowie sonst vorhandene Karten der Zeit bis 1945 wurden in den Jahren 1963-1964 neu geordnet und verzeichnet. Karten aus der Zeit vor etwa 1820 bis 1830 sonderte man aus und wies sie dem Bestand N 100 zu. Im übrigen trennte man in militärische und nichtmilitärische Karten, die 1968 die verschiedenen Bestandssignaturen N 111 und N 110 erhielten. Die Gliederung der nichtmilitärischen Karten im vorliegenden Bestand, die in ihrer Masse dem 19. Jahrhundert angehören, folgt der bis 1914 gültigen politischen Gebietseinteilung und weist nachstehende Gruppen auf: Weltkarten, Afrika, Amerika, Asien, Europa, Mitteleuropa, Europäische Länder (Balkan, Belgien, Bulgarien, Dänemark und Schleswig-Holstein, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland mit Finnland, Randstaaten und Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei), Deutsches Reich, Deutsche Länder (Bayern, Elsaß-Lothringen, Hessen, Hohenzollern, Lippe, Lübeck, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden). Bei allen Gruppen machen die topografischen Karten und Kartenwerke der verschiedensten Maßstabsbereiche die wichtigste Gattung aus; namentlich bei den deutschen Ländern kommen Verwaltungs-, Verkehrs- und Wanderkarten, sonstige thematische Karten und Stadtpläne hinzu. Der Bestand enthält - von einzelnen Blättern abgesehen - keine Katasterkarten.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 154 · Fonds · 1871-1939
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Druckvorschriften: Druckvorschriften sind allgemeine Regelungen der Ausführung bestimmter militärischer Dienste. Seit dem 19. Jahrhundert gaben die Kriegsministerien und die militärischen Kommando- und Verwaltungsstellen in zunehmendem Umfang dienstliche Vorschriften in gedruckter Form heraus. Die Aktualisierung dieser Druckvorschriften erfolgte nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Die etatmäßigen Druckvorschriften besaßen eine Druckvorschriftenetatnummer (D.V.E. Nr.) und waren durch ein "Verzeichnis der etatsmäßigen Druckvorschriften" erschlossen. Die Verteilung der etatmäßigen Druckvorschriften auf die Militärbehörden und Truppenteile wurde durch den "Druckvorschriftenetat" geregelt. Bestandsgeschichte: Die in diesem Bestand gesammelten nichtetatmäßigen Druckvorschriften entstammen unterschiedlichen Provenienzen und wurden auf Grundlage des alten Abgabverzeichnisses neu verzeichnet. Erfasst wurden Titel, Herausgeber, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr der einzelnen Druckvorschriften. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 281 Faszikel mit einem Umfang von 1,50 laufenden Metern.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 312/135 I · Fonds · 1900-1963
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Der Bestand enthält Nachlassakten des Notariats Stuttgart. Diese kamen in verschiedenen Ablieferungen und auf unterschiedliche Arten ins Staatsarchiv. Bei den Archivalieneinheiten Bü 1-2112, Bü 2217 und Bü 2223-2227 handelt es sich um Akten des Zugangs 2012/005. Diese Akten wurden direkt im Notariat Stuttgart durch Dr. Elke Koch gesichtet und nach dem baden-württembergischen Bewertungsmodell für Unterlagen der Notariate ausgewählt; dieser Zugang umfasste die Aktenjahrgänge 1900 bis 1918. Im Staatsarchiv Ludwigsburg befand sich seit 2002 eine weitere Ablieferung von Nachlassakten des Notariats Stuttgart, die sich über den Zeitraum 1906-1927 erstrecken. Diese Akten waren bereits 1962 bzw. 1968 vom Notariat an das Stadtarchiv Stuttgart abgegeben worden; dieses lieferte die Akten zuständigkeitshalber 2002 (Zugang 2002/66) an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab. Vermutlich hatte das Notariat in den 1960er Jahren diejenigen Nachlassakten, in denen keine Erbscheine oder Testamente enthalten waren, ausgesondert und diese dann komplett an das Stadtarchiv Stuttgart abgeliefert. Die Nachlassakten des Zugangs 2002/66 wurden ursprünglich im Bestand FL 310/1 geführt. Nachdem die Verzeichnung des Zugangs 2012/005 abgeschlossen war, wurden auch die anderen Nachlassakten nach dem baden-württembergischen Modell nachbewertet und die historisch wertvollen im vorliegenden Bestand FL 312/135 I erschlossen. Die Akten aus dem Zugang 2002 erhielten hier die Bü-Nummern: Bü 2113-2116 und Bü 2228-2470. Ergänzt wird der Bestand noch durch einige wenige Akten, die als Zugang 2011/029 nachgeliefert wurden (Bü 2218-2222). Damit sind alle Nachlassakten beim Notariat Stuttgart für die Jahrgänge 1900 bis 1918 ausgesondert, die historisch wertvollen übernommen und in FL 312/135 I verzeichnet. Der Bestand enthält auch Akten von 1919-1927; weitere Akten ab 1919 befinden sich aber noch unausgesondert im Notariat. Die Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsakten des Notariats bilden den Bestand FL 312/135 II. Dr. Elke Koch, 28.7.2016

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 465 d · Fonds · 1910-1945, (1947-1951)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand 465 d beinhaltet Unterlagen der badisch-elsässischen NSDAP und ihrer Gliederungen, die 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt, nach Amerika transportiert und dort in der Sammelstelle von Alexandria/Virginia registriert und verfilmt worden waren. Nach und nach gelangten diese Akten zurück. Das Bundesarchiv in Koblenz übernahm dafür die Verteilerrolle (wie auch bei den anderen Bundesländern) und lieferte seit 1963 die badischen Provenienzen in größeren oder kleineren Sendungen an das Generallandesarchiv ab. Seit 1971 gelangte auf diesem Weg vereinzelt auch Material des amerikanischen Document Center in Berlin nach Karlsruhe; es handelte sich dabei vor allem um SA-Akten, die jedoch im Unterschied zu den Alexandria-Beständen weder verfilmt noch registriert worden waren. Ein kleiner Teil der eingekommenen Archivalien konnte in vorhandene Bestände des Generallandesarchivs eingegliedert werden (wie Innenministerium, Oberfinanzpräsidium u.a.). Die Akten der "Außenhandelsstelle für Baden und Westmark" (Mannheim) bilden heute als Depositum des Bundesarchivs den Bestand 501. Regionale Provenienzen Südbadens waren von Anfang an an die Außenstelle des Generallandesarchivs in Freiburb, das heutige Staatsarchiv Freiburg, abgeliefert worden. Über den Kernbestand der Archivalien (465 d) ein übersichtliches Repertorium anzufertigen, war zunächst unmöglich, da ständig neue Ablieferungen des Bundesarchivs eingingen; so musste man sich mit einem fortlaufenden Verzeichnis begnügen (angefertigt 1970 und seither ergänzt). Der vorläufige Abschluss dieses Vorgangs ermöglichte 1974 eine vollständige Neuverzeichnung und systematische Ordnung. Obwohl in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten, liegen dieser Ordnung die Provenienzen der einzelnen Parteidienststellen zugrunde. Ihre Reihenfolge orientiert sich an der "Rang- und Organisationsliste der NSDAP" (Stuttgart, 2.Aufl.,1947) und dem "Organisationsbuch der NSDAP", hg. vom Reichsorganisationsletter der NSDAP (München, 2.Aufl. 1937). Dem letzteren ist auch die Ressortgliederung innerhalb einer Parteidienststelle entnommen, soweit überhaupt eine genauere Unterteilung sinnvolì erschien. Abgesehen von den drei Gauämtern (Schulung, NSV, Kommunalpolitik) diese Provenienzen ohnehin nur geringfügig erhalten; daher blieben auch die über- und untergeordneten Instanzen - also die Reichs- bzw. Kreisebene -, die nur fragmentarisch vorkommen, in der Gliederung unberücksichtigt, und wurden den entsprechenden Gauämtern sachlich zugeordnet. Die gesonderten Verbände, die entweder einem Gauamt angegliedert oder disziplinär direkt dem Gauleiter unterstellt waren (wie die "Deutsche Arbeitsfront" und "Kraft durch Freude", Winterhilfswerk, Reichsbund Deutscher Schwestern usw.), wurden zwischen die Gauämter eingereiht. Die Neuverzeichnung geschah im Sommer 1974 durch 3 Werkstudenten unter Anleitung der Herren K. Krimm und Dr. H. Schadek; die Akten wurden entsprechend der neuen Systematik durchnumeriert und umgepackt. Seitdem wurde der Bestand vom Bundesarchiv um weitere kleine Ablieferungen ergänzt. NSDAP-Provenienzen der Gauebene und nachgeordneter Ebenen befinden sich auch in der Beständegruppe 465 c. Teilweise ist die Zuweisung der erhalten gebliebenen Akten der NSDAP zu den eheutigen GLA-Beständen bedingt durch überlieferungsgeschichtliche Zufälle. Beispielsweise sind die Akten des Gaupersonalamts aufgeteilt auf die Bestände 465 c und 465 d. Karlsruhe 1974/1988/2016 K. Krimm, B. Vogler, M. Stingl Konversion: Die Erschließungsdaten der 1980er Jahre zu dem vorliegenden Findmittel wurden 2015 durch Alexander Hoffmann konvertiert und zu einem Online-Findmittel aufbereitet. Nachfolgend wurden die vorgefundenen Daten redigiert mit dem Ziel, die bis dahin nur summarisch verzeichneten Personalakten politischer Leiter des Gaupersonalamts sowie die zu Sammelakten formierten Leumundsanfragen auf Einzelpersonenebene recherchierbar zu machen. Die Gesamtredaktion lag beim Unterzeichneten. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweis: Wilhelm Rohr: Mikroverfilmung und Verzeichnung deutscher Akten in Alexandria, USA, in: Der Archivar 19, 1966, Sp. 251-259.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 503/1 · Fonds · 1931-1945
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Gerichte der NSDAP fungierten als Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Parteidisziplin, zur Bewältigung innerparteilicher Konflikte und als Instrumente der Säuberung der Partei von rassisch wie politisch unerwünschten und unbotmäßigen Mitgliedern. Aus den Untersuchungs- und Schlichtungssauschüssen (Uschlas) der "Kampfzeit" hervorgegangen, waren sie von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängig, an deren Verfahrensstruktur sie sich jedoch anlehnten. In der Parteihierarchie waren sie der Politischen Organisation in Form von Orts-, Kreis- und Gaugerichten angepasst und beigeordnet. Das vom US-Militär im Sprengel des NSDAP-Kreisgerichts Aalen erbeutete Schriftgut umfasst Überlieferung aus den Zuständigkeitsbereichen der vormaligen NSDAP-Kreisgerichte Ellwangen und Neresheim. Nach dem Abschluss der politischen Säuberung gelangten die Akten in das Staatsarchiv Ludwigsburg, wo sie die Bestandssignatur PL 503/1 erhielten. Verzeichnet wurde der Bestand zwischen Mai 2004 und Februar 2007 von Dr. Carl-Jochen Müller im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523. Der Bestand umfasst 321 Einheiten = 0,6 lfd. m.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 503/29 · Fonds · 1934-1942
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Gerichte der NSDAP fungierten als Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Parteidisziplin, zur Bewältigung innerparteilicher Konflikte und als Instrumente der Säuberung der Partei von rassisch wie politisch unerwünschten und unbotmäßigen Mitgliedern. Aus den Untersuchungs- und Schlichtungssauschüssen (Uschlas) der "Kampfzeit" hervorgegangen, waren sie von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängig, an deren Verfahrensstruktur sie sich jedoch anlehnten. In der Parteihierarchie waren sie der Politischen Organisation in Form von Orts-, Kreis- und Gaugerichten angepasst und beigeordnet. Das vom US-Militär erbeutete Schriftgut des NSDAP-Kreisgerichts Stuttgart gelangte nach dem Abschluss der politischen Säuberung in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Dort erhielt es die Signatur PL 503/29.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 516 · Fonds · 1925-1944
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Die Akten der Gauwaltung Württemberg - Hohenzollern des Nationalsozialistischen Lehrerbundes gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg, wenngleich unvollständig, an das Document Center in Berlin und von dort über das Bundesarchiv ins Staatsarchiv Ludwigsburg, wo sie unter der Signatur PL 516 zu einem eigenen Bestand formiert wurden. Inhalt und Bewertung Der Nationalsozialistische Lehrerbund (NSLB), 1929 als Kampforganisation der nationalsozialistischen Erzieher gegründet, entwickelte sich während des Dritten Reiches im Zuge der allmählichen Auflösung der traditionellen Lehrerverbände zur alleinigen Lehrerorganisation mit der Aufgabe, alle Lehrer im nationalsozialistischen Sinne auszurichten, u.a. mittels Kursen, Freizeiten und Schulungslagern. Der NSLB war ein angeschlossener Verband der NSDAP. Seine komplizierte Organisationsstruktur und seine mehr und mehr aus dem Ruder laufendes Finanzwesen führten ihn in eine Krise, die sich während des Zweiten Weltkrieges verschärfte. 1943 wurde der NS-Lehrerbund auf Anweisung der Parteikanzlei "stillgelegt" und damit faktisch aufgelöst. Zwischen 1981 und 1990 verzeichneten Dr. Wolfgang Schmierer, Dr. Günter Cordes und Dr. Herwig John etwa 4/5 des Bestandes und sonderten dabei Doppelstücke, Mahnschreiben, Kassenbelege u.a. - insgesamt rund 3,5 Regalmeter - aus. Die Korrespondentenakten wurden in Gruppen- Schriftverkehr mit Behörden, mit der NSDAP und ihren Gliederungen, mit den Kreiswaltungen den NS- Lehrerbundes- zusammengefasst. Die durcheinander geratene Mitgliederkartei, die fortan den dritten Teil des Bestandes ausmacht, wurde von Werkschüler Rainer Hornung wieder alphabetisch geordnet. Die Zuordnung bzw. Verzeichnung des Restbestandes erfolgte zwischen Mai 2004 und Februar 2007 durch Dr. Carl-Jochen Müller im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523. Das Schwergewicht der erhaltenen Unterlagen liegt bei der vielseitigen Korrespondenz mit den Kreiswaltungen; verhältnismäßig gut dokumentiert sind auch die sozialen Dienste sowie die Ausstellungstätigkeit und Schülerwettbewerbe.

Oberamt Backnang (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Fonds · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 166 IV · Fonds · 1806-1938 (Va ab 1763, Na bis 1971)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Die bisher reichsunabhängige Grafschaft Limpurg kam mit ihren Linien Limpurg-Gaildorf und Limpurg-Sontheim 1806 an Württemberg. Gaildorf wurde Sitz eines Oberamts. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten Verwaltungsreform wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Gaildorf. Mit der Kreisreform wurde der Landkreis Backnang zum 1. Januar 1973 aufgelöst und mit dem Landkreis Waiblingen zum Rems-Murr-Kreis vereinigt. Die vorliegenden Akten des Oberamts Gaildorf stammen aus einer Ablieferung des Landratsamts des Rems-Murr-Kreises, Aussenstelle Backnang, die im Jahr 1974 erfolgte. Bei der Revision dieser Ablieferung im Oktober 2004 wurden die Akten des Oberamts Gaildorf ausgesondert und ein neuer Bestand F 166 IV gebildet, der als Ergänzung des Bestandes F 166 I nunmehr die Verwaltungsakten des Oberamts Gaildorf umfasst. Die bisher nur grob erfassten Akten befanden sich in einem völlig ungeordneten Zustand, daher war eine Neuverzeichnung erforderlich. Dr. Matthias Röschner begann 2004 mit der Verzeichnung der Bü 1-60, die im Jahr 2010 von der Unterzeichneten weitergeführt und im Jahr 2011 abgeschlossen wurde.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 240 Zugang 1987-53 · Fonds · (1922-) 1933-1945 (-1960)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit dem Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.2.1934 wurden die Justizbehörden der Länder Reichsbehörden. In Baden trat an die Stelle des Justizministeriums auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 5.12.1934 die Abteilung Württemberg-Baden des Reichsjustizministeriums. Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe führte die Geschäfte in den Räumen des ehemaligen Ministeriums in der Herrenstraße 1. 1944 wurde dieses Gebäude zerstört; fast alle Akten der ¿Präsidialabteilung¿ verbrannten. Dagegen scheinen die Akten der ¿Verwaltungsabteilung¿ in der Herrenstraße - oder im Oberlandesgerichtsgebäude in der Hoffstraße? - weitgehend erhalten geblieben zu sein. Zusammen mit den wenigstens zum größten Teil geretteten Verwaltungsakten des Generalstaatsanwalts beim OLG Karlsruhe (309 Zugang 1987-54) bilden diese Akten daher eine gar nicht zu überschätzende Quellengrundlage für die Erforschung der Justiz im NS-Staat. Seit 1940 gehörte auch das Elsaß zum Sprengel des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Da in Stuttgart sowohl die Akten des Oberlandesgerichts wie die des Generalstaatsanwalts vernichtet sind, kommt damit der Karlsruher Überlieferung eine Bedeutung zu, die weit über den engeren Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Bei der Übernahme der Akten in das Generallandesarchiv Karlsruhe wurde daher nur sehr zurückhaltend bewertet. Kassiert wurden lediglich Akten, die außer dem Deckblatt nichts oder nur Sammlungen von Amtsdrucksachen des Reichsjustizministeriums enthielten. Die Grundverzeichnung stammt von Prof. Dr. Gerhard Schmitt/Heidelberg, der sich aus rechtshistorischem Interesse dieser Aufgabe dankenswerterweise in seinem Ruhestand unterzog. Seine Titelaufnahmen wurden von Frau Archivinspektorin Andrea Rumpf und den Archivreferendaren Irmgard Becker, Peter Exner und Christoph Popp überarbeitet und ergänzt. Die Klassifikation des Generalaktenplans der Justiz nach dem Stand von 1941 blieb erhalten. Da die Positionen des Aktenplans auf der Aktenstufe häufig mehrfach belegt sind, wurde auch noch die unterste Stufe des Aktenplans als Rubrik behandelt und den Titelaufnahmen entsprechend vorgeschaltet; das wirkt im Einzelfall ungewohnt und als überflüssige Verdoppelung des Aktentitels, läßt jedoch in der Regel die Zusammengehörigkeit von General-, Sammel- (Einzelfall-) und Beiakten besser erkennen. Die Texte wurden von Frau Edeltraud Reibenspies eingegeben, Herr Ralf Quellmalz fertigte die Register; die Schlußredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Bestand umfaßt rund 12 lfd. m in 114 Archivbehältern. Karlsruhe, im März 1997 Konrad Krimm Konversion: Im Juni 2014 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Bestand in die Archivsoftware Scope Archiv importiert. Einzelne strukturelle Unstimmigkeiten zwischen Akten- und Datenbestand wurden aufgelöst und die wenigen vorhandenen inhaltlichen Fehler in den Ursprungsdaten bereinigt. Die vorgefundene Gliederung wurde im Wesentlichen beibehalten und lediglich leicht gestrafft. Die Konversion und strukturelle Prüfung der Daten lag bei Alexander Hoffmann, die abschließenden Redaktionsarbeiten übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Juni 2014 Martin Stingl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 204 I · Fonds · (1903) 1952-1978
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Das Oberschulamt Stuttgart wurde durch Verordnung der vorläufigen Regierung von Baden-Württemberg vom 07.10.1952 errichtet und übernahm einen Teil der Aufgaben des aufgelösten Kultministeriums von Württemberg-Baden (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1952 Nr. 12 vom 11.10.1952). Gemäß Landesverwaltungsgesetz vom 07.11.1955 ist es - wie die übrigen drei Oberschulämter - höhere Sonderbehörde (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1955 Nr. 22 vom 23.11.1955). Als obere Schulaufsichtsbehörde führt das Oberschulamt Stuttgart unter anderem die Fachaufsicht über die Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart, die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die staatlichen Schulämter (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1964 Nr. 12 vom 13.05.1964 und 1973 Nr. 23 vom 30.11.1973). Die hier verzeichneten Personalakten von Lehrern an Volks-, Real- und Sonderschulen sind überwiegend beim Oberschulamt Stuttgart erwachsen und wurden 1977 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die bis zum Jahr 1903 zurückreichenden Vorakten entstanden bei den jeweiligen Vorgängerbehörden (siehe Vorbemerkungen zu den Repertorien E 202 und E 203 I). Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes EL 204 I wurde in den Jahren 1978 und 1979 von der Zeitangestellten Anita Hundsdörfer unter Leitung der Archivinspektoren z.A. Heinrich Graf und Wolfgang Schneider vorgenommen. Dabei wurden die Personalakten alphabetisch vorgeordnet und fortlaufend numeriert, so daß mit nur wenigen Ausnahmen die Ordnung der Akten am Lagerort mit der Aufstellung im Findbuch identisch ist. Den Titelaufnahmen sind neben den üblichen Angaben auch die letzte Dienststellung, der letzte Dienstort sowie die Angabe des Jahres der Pensionierung bzw. des Todes zu entnehmen. Die Abschlußarbeiten wurden von dem Unterzeichneten vorgenommen. Ludwigsburg, Dezember 1980 Schneider

Personalakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 E · Fonds · 1835-1949
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Benutzungshinweise: Der Bestand enthält die Personalakten derjenigen Offiziere, die zu den Formationen gehörten, die ihren Ersatztruppenteil im Bereich des XIV. Armeekorps hatten. Außerdem sind auch Personalakten von Militärärzten, Apothekern, Zahlmeistern, Zeughausbediensteten, Militärbeamten sowie einigen Unteroffizieren archiviert. Die Personalakten dienten der Wehrüberwachung und wurden in der Regel bei den Bezirksämtern und der Landwehrinspektion Karlsruhe geführt. Die Datumsangaben bei den frühen Laufzeiten beziehen sich hauptsächlich auf Akteneintragungen und betreffen nicht die eigentlichen Entstehungszeiten der Akten. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei den entsprechenden Abwicklungsstellen. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 16.686 Faszikel mit einem Umfang von 85,50 laufenden Metern.

Personalakten V (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 430/5 · Fonds · 1839-1941
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte des Bestandes: Wie die Bestände M 430/1 - 430/4 bildet der Bestand M 430/5 einen Selektbestand. Er vereinigt die Personalunterlagen von Militärbeamten (einschließlich Militärapothekern und Militärgeistlichen) und Veterinären des XIII. Armeekorrs ‚also in der Regel aus der Zeit nach 1870/71, und entstand spätestens im Jahr 1950 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart durch die Vereinigung von Schriftgut zahlreicher Provenienzstellen. Um oder nach 1934 wurden ihm weitere Akten württembergischer Militärbeamter eingegliedert‚ die die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart anscheinend vom Reichsministerium des Innern erhalten hatte; außerdem ordnete man einzelnen Büscheln gelegentlich Konzepte oder Durchschriften von Militärdienstzeitbescheinigungen den Reichsarchivzweigstelle bzw. (seit 1937) des Heeresarchivs Stuttgart ein. Mit dessen übrigen Beständen kam der Bestand im Jahr 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hier wurde er im Zuge der Neuordnung der Bestände N 430/1 - 430/4 in den Jahren 1971 - 1973 durch einzelne Schriftstücke oder Büschel, die bisher in diesen Beständen überliefert waren, ergänzt. Angesichts des ungenügenden Ordnungs- und Verzeichnungszustands der Bestände militärischer Provenienzen vor 1870/71 kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der fortschreitenden Neuordnung dieser Archivalien noch weitere Personalakten zum Vorschein kommen, die - weil nach 1870/71 fortgeführt - ebenfalls dem vorliegenden Bestand eingeordnet werden müssten. Wieweit so verfahren werden wird bzw. wieweit solche Akten doch bei den im allgemeinen mit den Jahren 1870/71 abschließenden Beständen der jeweiligen Provenienzen bleiben werden, muss ggf. von Fall zu Fall entschieden werden. 1. Zur Ordnung des Bestandes: Das bisher gültige Repertorium der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart von September 1930, das den Bestand vermutlich als erstes Findmittel erschloss, verzeichnete in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Personen, über die Akten vorlagen. Während das Repertorium in der Regel das Geburtsdatum und die Dienststellung des einzelnen Beamten angab, enthielt es keine Angaben über die Laufzeit der Akten und Über die Provenienzstellen, bei denen diese erwachsen sind. Die Akten selbst waren entsprechend dem Repertorium in 63 große Bunde geordnet und hatten im einzelnen keine Archivsignaturen. Demgegenüber wurde bei der jetzigen Neuordnung versucht, das für eine Person bei verschiedenen Provenienzstellen erwachsene Schriftgut provenienzgerecht zu trennen und zu verzeichnen. Oft konnte allerdings bei einzeln überlieferten Schriftstücken (Personalbogen; Nachweise über die persönlichen, Dienst- und Einkommensverhältnisse; Qualifikationsberichte; Beschäftigungsnachweise; Berechnungen der pensionsfähigen Dienstzeit; Militärpässe; Ranglistenauszüge; Dienstzeugnisse in denen man zum Teil wohl die Reste durchkassierter Akten zu sehen hat, die Provenienz nicht eindeutig geklärt werden; wo bei den Titelaufnahmen Angaben darüber fehlen, handelt es sich daher in der Regel um Schriftgut dieser Art. Der Hauptteil des Bestandes ist bei militärischen Stellen Württembergs erwachsen. Wie der Anhang 1 zeigt sind in ihm aber auch zahlreiche nichtwürttembergische militärische und zivile Provenienzstellen vertreten. Diese Akten wurden beim Übertritt der betreffenden Beamten und Veterinäre in württenbergische Dienste an württembergische Stellen abgegeben und dort in den meisten Fällen weitergeführt. Um die im Bestand vereinigten Personalunterlagen nicht erneut zu zersplittern, blieben jetzt aber auch nichtweitergeführte Akten dem Bestand einverleibt. Zur jetzigen Neuverzeichnung ist zu bemerken, dass von den Vornamen der Beamten und Veterinäre nur der Rufname angegeben wird, Soweit nötig und möglich, wurden er und. etwa fehlende Geburtsdaten mit Hilfe anderer Archivalien ergänzt diese Ergänzungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet, Von den Dienstststellungen wird nur die zuletzt erreichte angegeben; allerdings werden Titel und bei ehemals aktiven Offizieren, die in die Militärverwaltung übergetreten sind, der frühere militärische Rang ebenfalls aufgeführt. Um die Titelaufnahme zu entlasten, werden für häufiger vertretene Provenienzstellen Abkürzungen verwandt, die in Anhang II erklärt sind Aus gleichem Grund wird in zahlreichen Darin- und Enthält- Vermerken einheitlich die Formulierung "Witwenbeihilfe für N. N." verwandt, auch wenn es sich um die Regelung einer Pension oder Gewährung von Waisengeldern, Invalidenrenten, Kriegsbeihilfen und dgl. für die Witwen und Waisen der Beamten handelt. Der am Schluss angefügte Index erschließt die Sach-, Orts- und Personenbetreffe der Titelaufnahmen mit Ausnahme der Provenienzstellen, bei denen die Akten erwachsen sind, und der Namen, Titel und Dienststellungen der einzelnen Beamten und ihrer Angehörigen. Der Bestand umfasst 2908 Büschel (14 lfd. m), Er wurde - nach umfangreichen, vom Unterzeichneten beaufsichtigten Vorarbeiten des Archivangestellten Herrmann - vom Frühjahr 1975 bis Herbst 1976 durch Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der auch die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im Februar 1977 (Fischer) 3. Anhang I: Verzeichnis der im Bestand vertretenen Provenienzen: I. Württembergisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Oberkriegsgericht Intendantur XIII. A. K. Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. Intendantur der 26. Division Intendantur der 27. Division Montierugsdepot Heilbronn Bekleidungsamt XIII. A. K. Kriegsbekleidungsamt XIII. A. K. Artilleriedepot Ludwigsburg Proviantamt Ludwigsburg Proviantamt Stuttgart Proviantamt Ulm Garnisonsverwaltung Hohenasperg Garnisonsverwaltung Ludwigsburg Garnisonsverwaltung Ulm Militär-Bauamt II Ludwigsburg Militär-Neubauamt Cannstatt Militär-Neubauamt Esslingen Sanitätsamt XIII. A. K. Garnisonslazarett Stuttgart Unteroffozoer-Vorbildungsanstalt Ellwangen 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. Korpsgeneralarzt XIII. A. K. Festungskommando und Kasernenverwaltung Hohenasperg Gericht der 26. Division Gericht der 27. Division Auditeur der Garnison Ulm Bezirkskommando Biberach Bezirkskommando Calw Bezirkskommando Ehingen Bezirkskommando Ellwangen Bezirkskommando Esslingen Bezirkskommando Gmünd Bezirkskommando Hall Bezirkskommando Heilbronn Bezirkskommando Horb Bezirkskommando Leonberg Bezirkskommando Ludwigsburg Bezirkskommando Mergentheim Bezirkskommando Ravensburg Bezirkskommando Reutlingen Bezirkskommando Rottweil Bezirkskommando Stuttgart Bezirkskommando I Stuttgart Bezirkskommando II Stuttgart Bezirkskommando Ulm Grenadier-Regiment Nr. 119 Infanterie-Regiment Nr. 120 Füsilier-Regiment Nr. 122 Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 126 Infanterie-Regiment Nr. 127 Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 246 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 119 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 126 Dragoner-Regiment Nr. 26 Ersatz-Eskadron Ulanen-Regiments Nr. 19 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 13 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 29 Ersatz-Bataillon Fußartillerie-Regiments Nr. 13 Pionier-Bataillon Nr. 13 Minenwerfer-Kompagnie Nr. 254 Württ. Fernsprech-Abteilung Nr. 204 Nachrichten-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Train-Abteilung Nr. 13 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Feldpostexpedition Nr. 754 Feldpostexpedition Nr. 796 Feldpostexpedition Nr. 985 3. Abwicklungsstellen Heeresabwicklungsamt Württemberg Abwicklungsintendantur XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Bekleidungsamts XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Füsilier-Regiments Nr. 122 Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 126 II. Preußisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Intendantur I. A. K. Intendantur II. A. K. Intendantur III. A. K. Intendantur IV. A. K. Intendantur V. A. K. Intendantur VIII. A. K. Intendantur X. A. K. Intendantur XI. A. K. Intendantur XIV. A. K. Intendantur XV. A. K. Intendantur XVI. A. K. Intendantur der 12. Division Intendantur der 16. Division Intendantur der 20. Division Intendantur der 21. Division Intendantur der 22. Division Intendantur der 29. Division Intendantur der 30. Division Intendantur der 31. Division Feldintendantur der 56. Division Garnisonsverwaltung Straßburg 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Bezirkskommando Bremen Bezirkskommando Donaueschingen Bezirkskommando Heidelberg Bezirkskommando Potsdam Bezirkskommando Stockach Bezirkskommando Straßburg Generalkommando XV. A. K. Luftschiff-Ersatz-Abteilung Nr. 3 Auflösungskommando Luftschiffer-Bataillons Nr. 4 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 10 III. Bayerisches Heer Bezirkskommando Ansbach Bezirkskommando Augsburg 6. Feldartillerie-Regiment IV. Reichswehr und Reichsbehörden 1. Reichswehr a) Militärverwaltung: Reichswehrministerium Reichswehrbefehlsstelle Württemberg Wehrkreiskommando V Intendantur des Wehrkreises V Heeresanwaltschaft bei der 5. Division Reichsbekleidungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Tübingen Wirtschafts- und Rechnungsamt der Nachrichten-Abteilung 5 Heeresarchiv Stuttgart b) Truppen Brigade-Nachrichtenabteilung 13 2. Reichsbehörden Reichsministerium des Innern Reichsschatzministerium Reichsarchivzweigstelle Stuttgart Reichsdisziplinarkammer für Württemberg Reichspensionsamt - Abteilung Württemberg Reichsvermögensamt Ludwigsburg Reichsvermögensamt Stuttgart Landesfinanzamt Stuttgart Hauptversorgungsamt Stuttgart Versorgungsstelle Biberach Versorgungsstelle Ehingen Versorgungsamt Gmünd Versorgungsamt Heilbronn Versorgungsamt Horb Versorgungsamt Ludwigsburg Versorgungsstelle Stockach Versorgungsamt Stuttgart Versorgungsamt Ulm
BArch, NS 19 · Fonds · (1806-1807) 1925-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L

Plieningen
917 · Fonds
Part of Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: Plieningen wurde vermutlich im 6. Jahrhundert n. Chr. von den Alemannen angelegt. Die ortsansässigen Herren von Plieningen, deren Geschlecht 1645 im Mannesstamm ausstarb, waren im 12. Jahrhundert Lehensleute der Grafen von Calw, dann der Welfen und schließlich im 13. Jahrhundert der Pfalzgrafen von Tübingen. 1942 erfolgte die Eingemeindung nach Stuttgart. Die Teilgemeinde Hohenheim wird erstmals um 1100 urkundlich erwähnt. Nach mehrfachem Besitzwechsel erwarb das Katharinenhospital in Esslingen 1432 das Gut Hohenheim und veräußerte dieses 1676 an den kaiserlichen Oberproviantkommissar Immanuel von Garb, der es als württembergisches Lehen zum Garbenhof ausbaute. 1768 zog Herzog Carl Eugen den Hof als erledigtes Lehen ein und schenkte ihn 1772 Franziska von Leutrum. 1942 wurde Hohenheim zusammen mit Plieningen nach Stuttgart eingemeindet. Umfang: 2784 Einheiten / 110,5 lfm Inhalt: Amtsbücher (u.a. Rechnungsbände, Protokolle, Steuerregister, Zunftbücher, Gebäudekataster, Kaufbücher, Inventuren und Teilungen) Akten (Gemeindeverwaltung, Steuerangelegenheiten, Bau-, Verkehrs- und Feuerlöschwesen, Straßen und Wege, öffentliche Gewässer, Wirtschaft, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Kultur, Schule und Kirche, Polizei, Meldewesen, Presse, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fürsorge und Wohlfahrtswesen, Gesundheitswesen, Sport, Bestattungswesen, Rechtspflege, Personenstandswesen, Strafrechtspflege, Heeresangelegenheiten, Wehrmacht, Luftschutz, Statistik) Laufzeit: 1550-1969 Benutzungshinweise: Bei einigen Akten sind personenbezogene Sperrfristen zu beachten.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 10/5 · Fonds · 1932-1956
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Polizeidirektion Heidenheim hat im Dezember 2007 etwa 30 in ihren Kellerräumen lagernde Aktenordner an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Ordner enthalten vorwiegend Unterlagen aus der Zeit des Dritten Reichs. Sie betreffen Aufbau, Einrichtung und Geschäftsführung der Polizei in Heidenheim mit der dort angegliederten Schutzpolizeischule. Die Unterlagen nach 1945 beziehen sich auf das Städtische Polizeiamt Heidenheim und das Landespolizei-Kommissariat Heidenheim. Neben Dienstanweisungen und Merkblättern ist ausführlich die Unterbringung und Verpflegung der Polizeibeamten dokumentiert, im Allgemeinen, bei auswärtigem Einsatz und bei Kriegseinsatz. Einen Überblick über das in Heidenheim beschäftigte Personal ermöglichen die bei der Polizeikasse aufbewahrten Zahlungsnachweise sowie die Unterlagen zur politischen Säuberung von Polizeibediensteten. Besonders erwähnenswert ist ein von Juni 1939 bis Oktober 1944 detailliert geführtes Kriegstagebuch (Bü 31). Es berichtet über Anordnungen und Durchführung von Maßnahmen im Kriege, zusätzlich enthält es die über Heidenheim und Umgebung abgeworfenen, durch gezielte Suchaktionen aufgefundenen Flugblätter. In seinem Praxissemester von März bis Juli 2012 verzeichnete und klassifizierte Julian Dauner unter Anleitung von Gabriele Benning die aus den Jahren 1932-1956 stammenden Akten. Im April 2013 (Zugang 2013/42) kamen 5 Bände von der Polizeidirektion Heidenheim ein, die in den Bestand eingeordnet wurden (Bü 39-43).

Präsidialkanzlei (Bestand)
BArch, R 601 · Fonds · (1917) 1918 - 1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 · Fonds · (1775-) 1852 - 1945 (-1946)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht In der Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen fielen Akten zu folgenden Bereichen an: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen, Instruktionen von und für Medizinalpersonen; Physikate bzw. Oberamtsärzte bzw. Kreisärzte; Hebammen; Personalien der Oberamts- bzw. Kreisärzte und der Oberamts- bzw. Kreisveterinärräte; Medizinalpolizei: Verhütung von Krankheiten unter Menschen, Verhütung von Krankheiten unter Tieren, Aufsicht über Apotheken, Kurpfuscherei; Medizinalheilanstalten; Mineralquellen und Bäder; Gerichtliche Medizin; Behandlung von Scheintoten und Verunglückten; Periodische Medizinalberichte und Visitationen. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen von 1852 (siehe Nr. 478) und von 1927 (siehe Nr. 479). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern Hechingen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius". Eine Akte wurde trotz Fremprovenienz - nämlich "Preußische Regierung Trier" - beim Bestand belassen, da es sich hierbei um eine Vorakte handelt. Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenöss ischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten demnächst archivgerecht verpackt werden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2006 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 479 Verzeichnungseinheiten und 16,5 lfd.m (unverpackt) und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 23-24 Nr. Sigmaringen, Dezember 2006 Birgit Meyenberg Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen Medizinalwesen, Allgemeines; Etat der Medizinalverwaltung; Staatsprüfungen der Medizinalpersonen; Niederlassung von Ärzten; Niederlassung von ausländischen Ärzten; Staatsprüfung der Medizinalpersonen; Befugnisse der Wundärzte; Taxen für Medizinalpersonal; Medizinal- und Gesundheitspolizei; Taxbestimmungen für die ärztliche Gerichtspraxis; chirurgische Instrumente und Instrumente zur Geburtshilfe; Ärzte; homöopathische Ärzte; Zahnärzte; Tierärzte; Ausbildung von Krankenpflegern und -pflegerinnen; medizinal-statistische Aufnahme; Verzeichnis von Krankheiten und Todesursachen; Erkrankungsstatistiken; Titelverleihungen an Ärzte; Standesvertretung der Apotheker; Prüfung der Heilgehilfen und Krankenpfleger; bakteriologische Untersuchungsstelle; Entscheidungen ärztlicher Ehrengerichte; Gewerbeärzte; Dienstinstruktionen für Physikate; Leichenschau; Totenregister; Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte; Gebührenordnung für die Gerichtspraxis; Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Landeskrankenhaus Sigmaringen; Bahnarztstellen; Ärzteverein; Geburtenrückgang; Veterinärräte; Ärztekammer, Tierärztekammer; schulärztliche Untersuchungen - Physikate, Kreisärzte Verwaltung der Physikate und der Oberamtsarzt- bzw. Kreisarztstellen; Kreisassistentenarztstellen; Oberamtswundarztstellen - Hebammen Hebammen-Lehrkurse und -Prüfungen; Hebammenlehranstalt; Wahl, Aufstellung und Entlassung; Gehälter und Gebühren; Verwaltung des Hebammenfonds in Donaueschingen; Prüfung von Hebammen in der Frauenklinik Tübingen - Personalien der Kreismedizinal- und Kreisveterinärräte Verzeichnis der Medizinalpersonen; Personalakten von Ärzten, Sanitäts- und Medizinalräten sowie von Wundarzneidienern; Untersuchungen gegen Ärzte; Prüfung von Chirurgiekandidaten; Disziplinarverfahren - Medizinalpolizei Verhütung von Krankheiten unter Menschen Behandlung ansteckender Krankheiten; Anordnungen über körperliche Erziehung; Impfungen; Kinderkrankheiten; Geschlechtskrankheiten; Krebskrankheiten; Landkrankenpflegestellen; Eheberatungsstellen; Fleischvergiftungen; Abwasser vom Truppenübungsplatz Heuberg; Einstellung der Schafwäsche in der Schmeie; Ortsbesichtigungen durch Ärzte; Ernährung; medizinische Verordnungen; Tuberkulosenfürsorge; Volkshygiene; Kropfkrankheiten; Vergiftungen; Besichtigung von Molkereien; Reinigung von Abwässern - Verhütung von Krankheiten unter Tieren Behandlung ansteckender Krankheiten; Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes; Wildseuchen; Schlachtviehversicherungen; Fleischbeschau; Tierschutz; Bekämpfung der Dasselfliege; Seuchenordnung für Preußen; Beförderung von Vieh mit der Eisenbahn; Viehseuchengesetz; Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte; Durchfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks; Durchführung des Lebensmittelgesetzes; Seuchenpolizei; Viehseuchenübereinkommen mit dem Ausland; öffentliche Schlachthausanlagen; Fleischvergiftungen; Abdeckereiwesen; Reichsgesundheitsblatt; Kriegsmaßnahmen - Aufsicht über Apotheken Apotheken, Allgemeines; Staatsprüfung der Apotheker; Visitationen der Apotheken; Beaufsichtigung; Arzneiordnung; Drogenhandlungen; Arzneitaxe; Hausapotheken; Prüfung von Apothekergehilfen; Revision von Apotheken - Medizinalpfuscherei Verbot des Verkaufs von Arzneimitteln durch Nichtapotheker; Bekämpfung des Kurpfuschertums - Medizinalheilanstalten Errichtung von Irrenheil- bzw. Irrenverwahrungsanstalten; Aufnahme und Entlassung von Geisteskranken; Aussatzhäuser des Mittelalters; Errichtung von Krankenanstalten - Mineralquellen, Bäder Heil- und Mineralquellen; Badeanstalten; Quellenschutzgesetz von 1908 - Gerichtliche Medizin Sammlung gerichtsärztlicher Gutachten; Obduktions- und Gemütszustandsverhandlungen - Behandlung von S cheintoten und Verunglückten Medizinische Rettungsapparate - Periodische Medizinalberichte Sanitätsberichte der Physikate; Veterinär-Sanitätsberichte; Medizinalvisitationen; Gesundheitsberichte - Finalabschlüsse der Medizinalverwaltung Nichts mehr vorhanden

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 26-28 · Fonds · (1629-) 1850-1945 (-2003)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion XI Schulwesen von 1852 (siehe Nr. 2180) und von 1927 (siehe Nr. 2181). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schufen Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA(=Neuverzeichnete Akten)-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Außerdem wurden Lehrerpersonalakten an die nachfolgenden Behörden Kultministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Oberschulamt Tübingen abgegeben. Die Personalakten, die dort keinen Zuwachs erfuhren, wurden in drei Ablieferungen (Acc. 23/1956, 1/1969 und 17/1969) vom Oberschulamt Tübingen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Die Ablieferungen standen bisher gesondert und wurden erst jetzt wieder an ihren ursprünglichen Platz eingefügt. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Teil des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Die Personalakten aus den Ablieferungen des Oberschulamtes Tübingen wurden eingegliedert. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern-Hechingen", "Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius", "Kreisschulinspektion Beuthen", "Kreisschulinspektion Xanten", "Oberamt Hechingen", "Oberschulkommission Hechingen", "Preußische Regierung Aachen", "Preußische Regierung Arnsberg", "Preußische Regierung Danzig", "Preußische Regierung Düsseldorf", "Preußische Regierung Frankfurt an der Oder", "Preußische Regierung Kassel", "Preußische Regierung Koblenz", "Preußische Regierung Köln", "Preußische Regierung Königsberg", "Preußische Regierung Köslin", "Preußische Regierung Marienwerder", "Preußische Regierung Münster", "Preußische Regierung Oppeln", "Preußische Regierung Posen", "Preußische Regierung Trier", "Preußische Regierung Wiesbaden", "Provinzschulkollegium Berli n", "Provinzschulkollegium Berlin-Lichterfeld", "Provinzschulkollegium Koblenz", "Provinzschulkollegium Münster", "Bezirkspräsidium des Oberelsass", "Schulkommissariat Haigerloch", "Schulkommissariat Hechingen", "Schulkommission Hechingen" und "Schulkommission Sigmaringen". Als Nachprovenienzen erscheinen "Kultusministerium Württemberg-Hohenzollern", "Oberschulamt Tübingen" und "Schulamt Sigmaringen". Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgelistet sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten in letzter Zeit archivgerecht verpackt wurden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2007 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 1759 Verzeichnungseinheiten und 40,3 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 26-248 Nr. Sigmaringen, Juli 2009 Birgit Meyenberg

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 3 · Fonds · (1667-) 1850-1946
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Registraturgeschichte der Präsidialabteilung Der Aktenführung nach war die preußische Regierung in drei bzw. vier Abteilungen gegliedert, nämlich in Präsidialabteilung (Abteilung P), Verwaltung (Abteilung I) sowie Steuer- und Kassenwesen (Abteilung II). In der Überlieferung der Präsidialabteilung konnten zwei Registraturschichten festgestellt werden. Die erste Schicht unterschied zwischen General- und Spezialakten mit jeweils durchlaufender Nummerierung. Die Akten dieser ersten Schicht wurden in den Aktenplan der zweiten Schicht überführt, der seit ca. 1905 angewendet wurde. Die Gliederung der zweiten Schicht stellte den letzten Ordnungszustand der Präsidialregistratur dar. Sie setzte sich aus 14 Hauptgruppen zusammen, die in etwa die seit 1852 bestehenden Dezernate widerspiegelten. Personalakten bildeten eine zusätzliche Hauptgruppe. Die jeweiligen Hauptgruppen wurden mit römischen Ziffern von I bis XIV, die Obergruppen mit Großbuchstaben bezeichnet. Lediglich die Obergruppe E, Behörden und Beamte, in der Hauptgruppe I, Landeshoheit, war weiter untergliedert. Diesen Gliederungspunkten wurden Kleinbuchstaben vorangestellt. Innerhalb der Hauptgruppen wurde mit der Zählung jeweils von vorne begonnen. Das Behördenrepertorium der Präsidialregistratur war auf Zuwachs in den einzelnen Hauptgruppen angelegt, d.h. dass in der Regel innerhalb einer Hauptgruppe jeder Obergruppe ein Nummernbereich reserviert war. Ab dem 1. Januar 1932 wurde die Aktenführung der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltung des Gesundheitswesen, des Hochbaus, des Inneren und der landrätlichen Verwaltung sowie einiger Sonderbereiche auf den einheitlichen Aktenplan der preußischen Verwaltung umgestellt. Dieser baute auf einer Dezimalklassifikation auf und ersetzte die bisher fadengehefteten Akten durch mechanische Stehordner. In der Präsidialregistratur wurden die Akten jedoch zumindest teilweise nach dem alten Aktenplan fortgeführt. Das Behördenrepertorium enthält Vermerke, welche Akten aus der aktuellen Registratur in die sogenannte Bodenregistratur, d.h. in die Altregistratur, und welche in das Archiv gelangen sollten. Bei manchen Akten findet sich der Hinweis "vernichtet". Allerdings geben diese Hinweise keine verlässliche Auskunft über das tatsächliche Schicksal der Akten. Bei einigen Aktentiteln fand sich ein Verweis auf die Überführung der Unterlagen in die Stehregistratur (v.a. bei Personalakten). Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Hingewiesen sei v.a. auf Schriftgut des Königlich Preußischen Kommissarius (vgl. Bestand Ho 231). Inhalt und Bewertung Verzeichnungsgrundsätze Im Rahmen eines Stipendiums der Volkswagenstiftung arbeitete sich die polnische Archivarin Beata Waclawik vom Staatsarchiv Allenstein in der Zeit vom 20.4 bis 15.8.1990 in das preußische Registratur- und Aktenwesen ein. Während ihrer Tätigkeit im Staatsarchiv Sigmaringen begann sie mit der Verzeichnung der Präsidialabteilung. Ihre Verzeichnungsleistung floß in überarbeiteter Form in das vorliegende Repertorium ein. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden die im Behördenrepertorium aufgeführten Aktenbetreffe als Grundlage der Verzeichnung verwendet. Nahezu alle Aktendeckel waren ebenfalls mit einem Aktenbetreff versehen, der mit dem im Repertorium weitgehend übereinstimmte. Der Aktentitel wurden mit dem Akteninhalt verglichen und gegebenfalls abgeändert und normalisiert. Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Waren diese in den Repertorien der Sektionen aufgeführt und nicht mit Registratursignaturen der Präsidialabteilung gekennzeichnet, wurden sie zur entsprechenden Sektion zurückgeordnet. Waren sie aber in das Registraturschema der Präsidalabteilung eingegliedert, verblieben sie dort, auch wenn sie keinen weiteren Zuwachs bei der Präsidialabteilung erfahren hatten. Gesetze und Verordnungen wurden grundsätzlich nicht ausgeworfen. Karten und Pläne wurden, sofern sie nicht im Faszikel eingebunden waren, aus konservatorischen Gründen herausgelöst und dem Kartenselekt einverleibt. Gebiete und Orte, die sich nach 1918 nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet befanden, wurden, soweit möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Die Verzeichnung erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Unterzeichnete. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 16,1 lfd.m (in unverpacktem Zustand) und 895 Verzeichnungseinheiten, beginnend mit Nr. 32 bis 926. Die Nr. 1 bis 31 sind im Bestand Ho 235 T 2 verzeichnet. Für das vorliegende Online-Findbuch konnten die ebenfalls im Bestand enthaltenen 380 Personalakten aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden. Enthält v.a.: Landeshoheitssachen Königlich preußisches Haus und fürstlich hohenzollerisches Haus Feierlichkeiten bei Anwesenheit von Angehörigen aus dem königlichen Haus und bei Festtagen von Angehörigen des königlichen und fürstlichen Hauses; sonstige Ereignisse innerhalb der Familien; beabsichtigte Erwerbung des Zollernkegels durch das Königshaus; Titelstreit zwischen der preußischen Regierung und dem fürstlichen Haus - Standesherrschaften Verhältnis der Regierung zu den Standesherrschaften Fürstenberg und Thurn und Taxis in Hohenzollern - Landesverfassung und Landesfarben Besitzergreifung der hohenzollerischen Fürstentümer durch Preußen und die sich daraus ergebenden verfassungsmäßigen Veränderungen; Abtretungsvertrag; Huldigungsfeiern; Übernahme von Beamten; Farben und Wappen Hohenzollerns; Änderung des Landesnamens; Gedenkfeiern zum Anschluss an Preußen - Behörde und Beamte Organisation der Landesverwaltung Reorganisation der Verwaltung nach Übernahme der Fürstentümer durch Preußen; Anstellung eines Preußischen Kommissarius; Einsetzung und Auflösung einer Immediatkommission; Regelung der behördlichen Zuständigkeiten; Verwaltungsreformen; Diskussionen um die etwaige Neuregelung der staatlichen Zugehörigkeit Hohenzollerns - Geschäftsverteilung und Dienstanweisungen für die Regierung Geschäfts- und Dienstinstruktionen; Feuerordnung für das Regierungsgebäude; Errichtung einer Abteilung für indirekte Steuern; Geschäftsprüfungen; Büroreform; Geschäftsverteilungspläne - Verwaltungs berichte Immediatzeitungsberichte - Beamte - Allgemeines Übernahme von Beamten durch den preußischen Staat und deren Vereidigung; Disziplinaruntersuchungen; Unterscheidungszeichen auf Dienstmützen; Besuch von Ministern und hohen Beamten in Hohenzollern; Anstellung und Ausbildung von Beamten; außerdienstliches Verhalten; politisches Verhalten; Unterstützungen - Regierungspräsidium Verwaltung des Regierungspräsidiums - Regierungskollegium und Regierungsreferendare Stellenbesetzungen; Ausbildung; Versetzungen; persönliche und dienstliche Verhältnisse; von Regierungsmitgliedern gefertigte Skizzen - Büro-, Kanzlei- und Unterbeamte Einstellung; Ausbildung; Prüfung; Stellvertretung; Versetzung; Personalabbau - Archiv-, Registratur- und Bibliothekswesen Errichtung eines Regierungsarchivs und eines Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs; Aktenverzeichnis der Präsidialregistratur; Benutzung des Staatsarchivs; Aktenaussonderungen; Bibliotheksangelegenheiten - Bezirksausschuss, Kreis- und sonstige Behörden und deren Beamte Verwaltung der Oberämter; Stellung der Oberamtmänner bzw. Landräte; Hohenzollernsche Deputation für das Heimatwesen; Errichtung des Bezirksrats bzw. des Bezirksausschusses; Bezirkskrankenkasse der Straßenbauverwaltung; Bezirksforstbeamte; Oberversicherungsämter; Auflösung des Hauptzollamts Sigmaringen - Gerichtsbehörden und deren Beamte Justizverwaltung und -organisation; Staatsprüfung der Rechtskandidaten; Staatsanwaltschaft; Beschwerden in Justizsachen; Justizreform; Geschworenenlisten; Bildung von Schöffengerichten; Untersuchung gegen den Advokaten Dopfer in Sigmaringen; Dienstführung des Polizeianwalts Ruff von Hechingen - Allgemeine Anweisungen Erwerb und Verlust der preußischen Untertaneneigenschaft; Beglaubigung von Schriftstücken; Beflaggung öffentlicher Gebäude; Dienstkraftwagen - Gesetzgebung Reallastenablösung; Wassergenossenschaften; Familienfideikommisse; Verlegung der Landesgrenze gegen Württemberg; Grundstückszusammenlegungen; Literatur über hohenzollerische Gesetze - Statistik, Topografie und Meteorologie Orthographie des Namens Wehrstein; Übermittlung statistischer Notizen; Einrichtung und Betreibung einer meteorologischen Station; Mitteilungen zum Preußischen Hof- und Staatshandbuch bzw. zum Preußischen Staatskalender - Ordens- und Titelverleihungen Ordens- und Titelverleihungen; Verleihung von Amtsbezeichnungen; Titelstreit zwischen Regierung und dem fürstlichen Haus Hohenzollern; Titulaturwesen; Auflistung der Ordensinhaber - Wahlen Wahlen der beiden preußischen Kammern; Wahlen des Abgeordnetenhauses; politische Zustände in Hohenzollern; Reichstagswahl des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches - Amtsblatt; Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften Amtsblätter; Förderung der Verbreitung von Zeitschriften; Förderung von Subskriptionen auf Bilder und Bücher - Militärwesen Mobilmachung Ausführung bzw. Abänderung von Mobilmachungplänen; Schutz Hohenzollerns beim Kriegsfall mit der Schweiz; Okkupation Hohenzollerns durch württembergische Truppen im deutsch-deutschen Krieg; Kriege von 1866 und 1871; Demobilisierung; Heimkehr von Kriegsgefangenen nach dem 1. Weltkrieg - Sonstiges Anwartschaft auf die sogenannten Hundertthalerstellen; Untersuchung gegen hohenzollerische Offiziere und Mannschaften wegen Fehlverhaltens in der Schlacht bei Oos von 1849; "Kleine Garde"; geplanter Erwerb des Kollerschen Badehauses zu Hechingen für militärische Zwecke; militärische Vermessung Hohenzollerns; Waffen der ehemaligen Bürgerwehren; Garnisonierungen; katholische Militärseelsorge; Volkstrauertag; Gesuch von Versorgungsanwärtern um Vormerkung für den Bürodienst - Gemeidesachen Landeskommunalverband Landeskommunalverband und dessen Beamte Amtsverbände und Landeskommunalverband; Dienstverhältnisse der Beamten - Kommunallandtag Bildung; Wahl; Tagungen; Einberufungen; Sitzungen des Landesausschusses; Etats; Vorsitzender und dessen Stellvertreter; Behandlung der Domänenfrage - Landesausschuss Mitglieder und deren Vereidigung - Gesetzliche Regelungen Verhandlungen der 1. Kammer über die Provinzialverfassung; Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzen; kommunale Selbstverwaltung; Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten und Verwaltungsvereinfachung beim Landeskommunalverband - Finanzen Aufnahme von Darlehen u. a. für den Kauf und Umbau des Hotels Schach zum Landeshaus; Unterschlagungsklagen u. a. gegen den Landgerichtspräsidenten a. D. Evelt; Etatsverhältnisse; Veräußerungen von Grundvermögen - Überregionale Vertretungen Wahlen zum preußischen Staatsrat; Provinzialrat - Spar- und Leihkasse Organisation - Fürst-Karl-Landesspital 50-jähriges Jubiläum; Direktoren; Sitzungen der Landeskommission des Spitals - Ackerbauschule - Straßenbau Selbstverwaltung im Bereich des Wegewesens - Amtsverbände Aufnahme von Darlehen; Etats; Verwaltungsberichte; Feststellungsbeschlüsse; Dienstliche Aufsicht über die Verbände - Bürgermeister und Gemeinderäte Beaufsichtigung von Gemeinderatswahlen; Verhalten der Gemeinderäte; Versammlung der Bürgermeister, Ortsvorsteher und Vögte - Schuldentilgungskasse Errichtung - Disziplinaruntersuchungen - Gemeindeordnung Entwürfe; Verbesserungen - Wohltätigkeit Unterstützungen Suppenküchen; Armenunterstützung; Unterstützung der Witwe des ehemaligen Regierungspräsidenten Frank von Fürstenwerth - Gnadensachen Gnadengeschenke - Stiftungen Stephanie-Stiftung für die Aussteuer frommer Jungfrauen; Karl-Anton-Josephinen-Stiftung zur Unterstützung von ersten ehelichen Verbindungen und von Jubelpaaren; König-Wilhelm-Stiftung bzw. Preußische Striftung für hilfsbedürftige erwachsene Beamtentöchter; Kaiserin-Augusta-Stiftung und Kaiserin-Augusta-Verein für deutsche Töchter - Ehrenämter des Regierungspräsidenten Vorsitzender des Provinzialvereins des Roten Kreuzes für die Hohenzollerischen Lande; Bezirksverband der Cecilienhilfe - Bausachen und Verkehrsanstalten Bausachen Übernahme von fürstlichen Gebäuden und Inventarien; Bau der Burg Hohenzollern; Saal und Sitzungszimmer im Regierungsgebäude; Straßen- und andere Bauten; Dienstwohnung des Regierungspräsidenten; Gymnasium Hedingen in Sigmaringen - Post- und Telegrafenwesen Badisch-preußische Telegrafenlinie; Portofreiheit für einige Beamte; Überlassung des Postwesens in Hohenzollern an Württemberg - Eisenbahn Eisenbahnprojekte; Einführung des Eisenbahngesetzes in Hohenzollern; Hohenzollerische Landesbahn - Kultur Musik Privater Musikunterricht; Jubiläen von Gesangsvereinen - Denkmalpflege, Altertümer Erwerb und Sammlung von Altertümern und Baudenkmälern; Konservierung von Denkmälern; Inventarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler; Landeskonservator; Ausführungsbestimmungen zum Ausgrabungsgesetz von 1914; Verein für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern; Durchführung der archäologischen Forschung in Hohenzollern durch das württembergische Landesamt für Denkmalpflege - Handel und Gewerbe Gesteinskunde; Einführung neuer Industriezweige; Hebung des Gewerbebetriebs; Handwerkerfortbildungsschulen; Förderung der Seidenzucht; Tuchfabriken - Landwirtschaft Förderung; Bildung des Landesökonomie-Kollegiums; Ablösung der Reallasten; Saatenstandsberichte; Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe; Bund der Landwirte (Hohenzollerischer Bauernverein); Disziplinarverfahren - Polizei Politische Polizei Untersuchungen wegen Hochverrat; Beobachtung der politischen Aktivitäten der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz; Bekämpfung der Sozialdemokratie; Überwachung der anarchischen Bewegung, politische Überwachung; Behandlung anonymer Briefe; Revolution 1918; Kapp-Putsch; kommunistische Aktivitäten - Strafanstalten Aufsichtspersonal der Strafanstalt Hornstein; beabsichtigter Rückerwerb des Schlosses Hornstein durch die Freiherren von Hornstein - Presse Beaufsichtigung; Redaktion des Hohenzollernschen Wochenblatts; staatliche Beihilfe für die in Hechingen erscheinenden Hohenzollerischen Blätter für den Abdruck amtlicher Mitteilungen - Vereinswesen Überwachung von Vereinen - Feuerversicherung Gebäudefeuerversicherung; Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen - Medizinalwesen Besetzung von Medizinalbeamtenstellen; Organisation der Medizinalverwaltung; Privatklinik in Hechingen; Prüfung der Geschäftsführung der Oberamtsärzte - Kirchensachen Allgemeines Trennung der Kirche vom Staat; Proteste katholischer Geistlicher gegen die Beerdigung von Protestanten auf katholischen Friedhöfen; Festtage - Katholische Kirche Angelegenheiten der katholischen Kirche; Oberrheinischer und badischer Kirchenstreit bzw. Kulturkampf; Pfarrstellenbesetzung; Verhalten von Priestern; Besetzung des erzbischöflichen Stuhls und von Domkapitelstellen in Freiburg; angedachte Trennung Hohenzollerns vom Sprengel der Erzdiözese Freiburg; Ausübung des Patronatsrechts; Ordensniederlassungen; Verhältnis von Kirche und Schulen; Titelverleihungen; Firmungen und Kircheneinweihungen; geistliche Gerichtsbarkeit; Sperrgelder-Verwendungsgesetz; Aufwendungen für die Bistumsverwaltung in Freiburg - Aufsicht über die Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen und Kirchengemeinden Gesetz über die Vermögensverwaltung; Wahl von Kirchenvorstehern; Dienstinstruktionen für die Kirchenvorstände; Ausübung der staatlichen Aufsicht; Erhebung von Kirchensteuern - Evangelische Kirche Kirchliche Verhältnisse der evangelischen Einwohner; Besoldungsverhältnisse der Pfarrer; Kollekten zur Unterstützung armer evangelischer Gemeinden und Theologiestudenten; Kirchenvorstände; Abhaltung und Lokalien für den Gottesdienst; evangelische innere Mission - Jüdische Glaubensgemeinschaft Kultusverhältnisse der Juden - Schulwesen Höhere Schulen Personalsachen; Verhalten von Lehrern; Verhältnis des Gymnasiums Hedingen zum Erzbischof von Freiburg - Volksschulen Personalsachen, v. a. Disziplinaruntersuchungen; städtisches Schulwesen; Schulkommissare und Schulinspektoren; Gründung evangelischer Gemeindeschulen; Gesetz über die Unterhaltung öffentlicher Volksschulen - Kassenwesen Kassen und Banken Geplante Errichtung von Banken; Jahresberichte des Salzbergwerkes Stetten und Revision der Salzwerkskasse - Etat, Gehälter und Pensionen - Schulden Denkschrift über die Tilgung der hohenzollerischen Landesschulden; Aufnahmeeiner Staatsanleihe - Dispositionsfonds - Personalakten

BArch, PHD 2 · Fonds · 1867-1919
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1809 als oberste Zentralbehörde der Preußischen Armee geschaffen, ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Süden Hessens und in Baden zuständig. Nachfolgebehörde 1919: Reichswehrministerium Bestandssignatur: PH 2 Zitierweise: BArch, PHD 2/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 202 T 3 · Fonds · 1850-1925
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte des preußischen Oberamts Haigerloch Im Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 trat Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen zusammen mit dem Fürsten Konstantin von Hohenzollern-Hechingen die hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen ab. Nach Zustimmung der preußischen Kammern wurde Hohenzollern durch Gesetz vom 12. März 1850 mit Preußen vereinigt. Nach der Einverleibung der beiden Fürstentümer in Preußen wurden die früheren Verwaltungsbehörden zunächst beibehalten. Es wurden somit in der unteren Instanz die Oberämter Glatt, Haigerloch, Hechingen, Gammertingen, Trochtelfingen, Sigmaringen, Straßberg, Ostrach und Wald nunmehr preußische Behörden. Beim Übergang des Oberamts Haigerloch an Preußen zählten die Orte Bietenhausen, Bittelbronn, Empfingen, Gruol, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen und Weildorf zum Oberamtsbezirk. Durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Januar 1854 wurde das Oberamt Glatt aufgehoben und dem Oberamt Haigerloch einverleibt. So kamen die Orte Betra, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Glatt und Fischingen zum Oberamt Haigerloch. Das durch die Glatter Orte vergrößerte Oberamt Haigerloch hat während seines ganzen Bestehens (bis 1925) keine weiteren Gebietsveränderungen erfahren. Durch Bekanntmachung vom 1. September 1854 im Amtsblatt wurde die Ausführung der neuen Bezirksorganisation, d.h. die Amtsübergabe und Einsetzung des neuen Bezirksamts auf den 28. September 1854 durch Kommissar-Regierungsrat Viebig festgesetzt. Bis zum Übergabetermin sollten die Akten und Kassen des früheren Oberamts Glatt nach Haigerloch geschafft sein. Bei der Übergabe waren anwesend: Regierungsrat und Kommissar Viebig, der bisherige Oberamtmann Stehle, der künftige Oberamtsvorstand Appellationsrichter Emmele und der bisherige Verweser des Oberamts Glatt und nunmehrige Oberamtssekretär Kordeuter. Ab 1. Januar 1858 erhielten beide Amtskorporationen eine gemeinschaftliche Amtskasse und Amtskassenrechnung, deren Führung Kordeuter übernommen hatte. Das Gesetz vom 7. Oktober 1925 betr. Vereinfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande brachte das Ende des Oberamtsbezirks Haigerloch, indem dieser mit dem Oberamtsbezirk Hechingen zum Kreis Hechingen vereinigt wurde. Bis zum Ende 1851 führte die Verwaltung des Oberamts Haigerloch Oberamtmann Harz, vom 1. Januar 1852 bis 17. September 1852 als Oberamtsverweser der Oberamtsassessor Rehmann. Ab 17. September 1852 war Oberamtmann Stehle in Straßberg mit der kommissarischen Verwaltung des Oberamts beauftragt. Auf ihn folgte der Appellations-Gerichtsreferendarius Emele, zunächst als Oberamtsverweser ab 28. September 1854 und als Oberamtmann vom 4. Januar 1856 bis Ende Juni 1891. An seine Stelle trat der Regierungsassessor Sauerland, zunächst als kommissarischer Oberamtmann vom 1. Juli 1891 ab, dann als Oberamtmann vom 1. Februar 1892 bis 2. Februar 1902. Am 20. Februar 1902 wurde Regierungsassessor von Schulz-Hausmann kommissarischer Oberamtmann und am 1. August 1902 Oberamtmann bis Ende Februar 1914. Ihm folgte am 5. März 1914 Regierungsassessor Großpietsch als kommissarischer Oberamtmann und vom 16. August 1914 an als Oberamtmann. Da Großpietsch während des Weltkrieges zum Heeresdienst eingezogen war, wurden die Geschäftsräume des Oberamts Haigerloch von November 1916 ab nach Hechingen verlegt und die Verwaltung desselben von dem Oberamtmann in Hechingen mitübernommen. 2. Ordnung des Bestandes Die hier verzeichneten Akten umfassen die Zeitspanne von 1850 ¿ 1925 und entstammen der Ablieferung des Oberamts Haigerloch von 1925, den neuverzeichneten Akten I und zu einem geringen Teil auch den neuverzeichneten Akten II. Sämtliche Akten sind nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Diese Arbeiten musste der Regis trator mit den Schreiberlehrlingen und dem Oberamtsdiener erledigen. Da alle Generalakten sowohl Haigerlocher als auch Glatter Schriftgut enthalten, kann angenommen werden, dass die Aktenheftung erst nach der Einverleibung des Glatter Oberamtsbezirks in Haigerloch erfolgt ist. Bei den Sachakten wurde alles, was man in einem Betreff auffinden konnte, in einen Aktendeckel geheftet. Viele dieser Akten nehmen deswegen ihren Anfang bei der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein oder bei der Murischen Herrschaft Glatt im 18. Jahrhundert und noch früher. Eine Trennung dieser Provenienzen ist wegen der Heftung nicht angezeigt. Stattdessen wurden zahlreiche Verweise sowohl in die Repertorien der fürstlichen Oberämter Haigerloch und Glatt als auch in die Repertorien Herrschaft Haigerloch-Wehrstein und Murische Herrschaft Glatt zur Vervollständigung derselben aufgenommen. Die Verweise des preußischen Oberamts Hechingen haben im Repertorium keine Nummern. Bei den Akten befinden sich keine Grund-, Unterpfands- bzw. Zielerbücher, weil diese auf Anordnung des Kommissarius für die Hohenzollernschen Lande von Villers vom 24.12.1851 auf den 1.1.1852 den neu geschaffenen Kreisgerichtskommissionen übergeben wurden. Für Haigerloch und Glatt war zunächst die Kreisgerichtskommission in Hechingen zuständig. Obwohl diese Amtsbücher von 1850 und 1851 von der Kreisgerichtskommission in der bisherigen Form nicht weitergeführt wurden, konnten sie nicht zum Bestand Oberamt Haigerloch genommen werden, weil sie Löschungsvermerke und Verweise auf Akten der Kreisgerichtskommission enthalten. Nachdem auf diese Weise die freiwillige Gerichtsbarkeit einschließlich der Führung der Grund- und Unterpfandsbücher von den Kommunalbehörden genommen wurde, beschränkten sich die Befugnisse des Oberamts nach der Gerichtsorganisation auf die Bestrafung von Finanzvergehen oder Steuerdefraudationen (VO-Blatt vom 30.1.1852) nach dem bisherigen Gesetz vom 6.3.1840 (G.S. V, S. 144) und vom 27.12.1842 (G.S. VI, S. 260). Die systematische Gliederung des Repertoriums wurde nach den vorhandenen alten Signaturen vorgenommen und die alte Registraturordnung weitgehend wiederhergestellt. Ein 1858 begonnenes Aktenrepertorium, in welches sämtliche angefallenen Akten bis einschließlich 1915 aufgenommen wurden, lässt außer den 17 Hauptgruppen nichts weiteres erkennen, da die Akten nacheinander chronologisch eingetragen wurden. Der vorliegende Bestand umfasst 40 laufende Meter mit 2928 laufenden Nummern. Er wurde 1968 von Regierungsoberinspektor Kungl aus den neuverzeichneten Akten I ausgesondert und verzeichnet. Die Aussonderung der Haigerlocher Akten aus den neuverzeichneten Akten II und aus der Ablieferung 1925 des Oberamts Haigerloch besorgte der Angestellte Abt, der auch bei der Paketierung mithalf. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Queck. Sigmaringen, im Sommer 1968 Kungl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, F-S Wochenschau · Fonds · 1917-1918
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung: Schenkung von Frau Maria Fink aus Ettlingen an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahr 2014. Bearbeitung: Der Bestand umfasst 255 Propagandafotos aus den Jahren 1917 und 1918. Sie stammen wohl vom Bild- und Filmamt (Bufa), das Anfang 1917 von der Obersten Heeresleitung gegründet worden war. Anhand der Foto- und Seriennummern sowie des Bildinhalts wurden die undatierten Fotos nach Möglichkeit in einer chronologischen Reihe geordnet. Die exakte zeitliche Einordnung ist dabei schwierig, da oftmals nicht klar ist, in welchem Kontext das Bild entstand und wann genau es in der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Der Einsatz der Bilder erfolgte wohl im Umfeld einer "Wochenschau" oder eines "Dokumentarfilms" als Aushangfoto. Zur Verwendung des Kinematographen vergleiche auch das Bild Nr. 10. Inhalt: Inhaltlich nehmen die deutschen militärischen Erfolge der Jahre 1917 und 1918 besonderen Raum ein: der Durchbruch in Ostgalizien, die 12. Isonzoschlacht, die Friedensverhandlungen von Brest-Litowsk und die Frühjahrsoffensive 1918 im Westen (Operation Michael). Auch spektakuläre Einzeltaten wie die Rückkehr des Hilfskreuzers "Wolf" im Februar 1918 nach Kiel finden Erwähnung. Ein personeller Schwerpunkt wird auf die Berichterstattung über den Kaiser sowie Hindenburg und Ludendorff gelegt. Neben Bilder von den wirtschaftlichen Anstrengungen an der Heimatfront treten ethnologisch anmutende Darstellungen vom Balkan, aus der Türkei, der Ukraine und Georgien, aber auch aus den verlorenen deutschen Kolonien. Zusätzlich gibt es Aufrufe zur Zeichnung der 8. und 9. Kriegsanleihe. Großherzog Friedrich II. von Baden erscheint bei der Begrüßung von Austauschgefangenen in Konstanz (Nr. 196), Prinz Max von Baden anlässlich seiner Ernennung zum Reichskanzler im Oktober 1918 (Nr. 255).

Rastatt, Amt (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 173 · Fonds · (1452) 1523-1870
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Erschließung: Bestand GLA 173 wurde als Pertinenzbestand im Generallandesarchiv gebildet. Der Bestand setzt sich aus Akten aller Verwaltungsebenen zusammen, wobei jedoch Schriftgut der badischen Rentkammer und der Amtskellerei Rastatt überwiegt (vgl. Bestände 220 und 371). Das Findbuch von 1955 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt. Geschichte und Inhalt: Das baden-badische Oberamt Rastatt umfaßte außer der Amtshauptstadt die Orte Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim, Gaggenau, Haueneberstein, Kuppenheim, Niederbühl, Oberndorf, Oberweier, Ötigheim, Rauental, Rotenfels, Steinmauern, Waldprechtsweier und Würmersheim. Hervorzuheben sind neben Personalakten Unterlagen über Murgfischerei und -flößerei sowie über französische Emigranten nach 1790. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm

BArch, R 86 · Fonds · 1819-1954
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1876 als Kaiserliches Gesundheitsamt gegründete Behörde (seit 1918 Bezeichnung Reichsgesundheitsamt) im Geschäftsbereich des Reichsministerium des Innern; zuständig für das Medizinal- und Veterinärwesen mit nachgeordneter Opiumstelle; der 1900 errichtete Reichsgesundheitsrat unterstützte das Reichsgesundheitsamt bei seinen Aufgaben; zwischen 1935 und 1942 wurden das Preußische Institut für Infektionskrankheiten "Robert Koch" und die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem Reichsgesundheitsamt unterstellt, danach erhielten sie als Reichsanstalten ihre Selbständigkeit zurück; Ende 1945 erfolgte die Umbenennung des Reichsgesundheitsamtes in Institut für allgemeine Hygiene und die Eingliederung als Zweigdienststelle 1 in das Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdienst. Bestandsbeschreibung: 1876 als Kaiserliches Gesundheitsamt gegründete Behörde (seit 1918 Bezeichnung Reichsgesundheitsamt) im Geschäftsbereich des Reichsministerium des Innern. Zuständig für das Medizinal- und Veterinärwesen mit nachgeordneter Opiumstelle. Der 1900 errichtete Reichsgesundheitsrat unterstützte das Reichsgesundheitsamt bei seinen Aufgaben. Zwischen 1935 und 1942 wurden das Preußische Institut für Infektionskrankheiten "Robert Koch" und die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem Reichsgesundheitsamt unterstellt, danach erhielten sie als Reichsanstalten ihre Selbständigkeit zurück. Ende 1945 erfolgte die Umbenennung des Reichsgesundheitsamtes in Institut für allgemeine Hygiene und die Eingliederung als Zweigdienststelle 1 in das Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdienst. Erschließungszustand: 2 Findbücher (2005), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 86/...

Reichskolonialamt (Bestand)
BArch, R 1001 · Fonds · 1832-1943
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1907 Bildung des Reichskolonialamts aus der seit 1890 bestehenden Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts; 1919 Umwandlung in ein Reichskolonialministerium und Übernahme der Abwicklungsgeschäfte für die ehemaligen deutschen Kolonialgebiete; nach dessen Auflösung 1920 Übernahme der Aufgaben durch das Reichsministerium für Wiederaufbau (Kolonialzentralverwaltung) bis zu seiner Auflösung 1924; danach Bearbeitung der Kolonialangelegenheiten wieder durch das Auswärtige Amt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs haben die ver‧schiedenen Organisationsveränderungen vom Sachgebiet bzw. Referat im kaiserli‧chen Auswärtigen Amt bis hin zum kaiserlichen Reichsamt und Ministerium der Wei‧marer Republik und wieder zurück zum Referat bzw. Sachgebiet im Auswärtigen Amt jeweils mitgemacht. Viele Aktenbände oder Betreffserien wurden ohne weiteres über die verschie‧denen Veränderungen hinweg organisch weitergeführt; für die Zeit nach 1920 heißt das vielfach, sie verebbten langsam. Wirkliche Brüche in der Aktenfüh‧rung lassen sich in der Regel nicht feststellen. Die Registratur des Reichskolonialmi‧niste‧riums bildete daher 1919 einen geschlossenen und nach dem weitgehenden Verlust der kolonialpolitischen Aufgaben in den Augen vieler sogar abgeschlossenen Kör‧per. Die Akten verteilten sich nach den ehemals Geheimen Registraturen des Reichsko‧lonialamts wie folgt: Geheime Registratur KA I Ostafrika Geheime Registratur KA II Südwestafrika Geheime Registratur KA III Südsee Geheime Registratur KA IV Kamerun und Togo Geheime Registratur KA V Rechtssachen Geheime Registratur KA VI Wissenschaftliche und Medizinalsachen Geheime Registratur KA VII Allgemeines Geheime Registratur KA VIII Landwirtschaft Geheime Registratur KA I-VII Fremde Länder und Besitzungen Geheime Registratur KB I Etats- und Rechnungswesen Geheime Registratur KB II Technische Sachen Geheime Registratur KB III Eisenbahnsachen Bereits in der Kabinettsssitzung am 1. Sept. 1919 war der Reichsminister des Innern Matthias Erzberger auf die Akten des damals noch existierenden Kolonialministeri‧ums zu sprechen gekommen und hatte angeregt, dass man "die Archive des Reichs‧kolonialamts und des Reichs-Marineamts mit den entsprechenden Einrichtungen des Großen Generalstabes vereinigen und in einer noch zu bestimmenden Stadt ein selbständiges Reichsarchiv schaffen solle, das dem Reichsministerium [Kabinett] unmittelbar unterstellt sein würde." Dem hatte Ministerialdirigent Meyer-Gerhard in seiner Denkschrift vom 30. Sept. 1919 widersprochen und die Übergabe sowohl der Akten als auch der umfangreichen Bibliothek des Reichskolonialministeriums an das Auswärtige Amt gefordert, bei dem er auch die dauerhaft zu erhaltenden Orga‧nisati‧onseinheiten des Kolonialministeriums angesiedelt sehen wollte. Nur die nicht mehr benötigten Akten sollten vernichtet oder dem Reichsarchiv übergeben werden. Tatsächlich wurden die Akten zunächst dem Reichsministerium für Wiederaufbau übergeben und 1924 beim Übergang der Kolonialabteilung in das Auswärtige Amt einer Sichtung unterzogen. Ein Inventar weist nach, welche Akten unmittelbar dem Reichsarchiv übergeben wurden, an das Auswärtige Amt übergingen oder gleich ver‧nichtet wurden. Während nur sehr wenige Akten sofort vernichtet wurden und der bei weitem größte Teil der Akten gleich an das Archiv abgegeben wurde, bean‧spruchte das Auswärtige Amt neben einigen Unterlagen von grundsätzlicher Be‧deutung selbst aus langen chronologischen Bandfolgen meist nur diejenigen Bände, die für die ak‧tuellen Geschäfte von Wichtigkeit waren und überließ die älteren Bände jeweils dem Archiv. Aber auch die vom Auswärtigen Amt übernommenen Ak‧ten sind im Laufe des kontinuierlichen Reduktionsprozesses, dem die kolonialpoliti‧sche Unterabteilung bzw. das "Kolonialreferat" ausgesetzt war, zu einem großen Teil an das Reichsarchiv abgegeben worden. Reste dieser Unterlagen sind im Februar 2000 vom Auswärti‧gen Amt an das Bundesarchiv abgegeben worden. Im Reichsarchiv dürfte sich 1945 also eine weitgehend geschlossene Überlieferung der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs befunden haben. Der orga‧nische Charakter der Überlieferung verbot eine Aufgliederung der Unterlagen, so dass die gesamte Überlieferung in einem Bestand Reichskolonialamt zusammenge‧faßt wurde. Bei der Zerstörung des Reichsarchivs am 14. April 1945 wurden die Ak‧ten der Reichskolonialverwaltung stark in Mitleidenschaft gezogen. Ca. 30 % des Bestands verbrannten, darunter vollständig die Registraturen KB I (Etats- und Rech‧nungswesen), II (Technische Sachen) und III (Eisenbahnsachen). Auch die Akten der Schutztruppen und die ins Reichsarchiv gelangten Akten der Verwaltungen ein‧zelner Schutzgebiete sind den Flammen vollständig zum Opfer gefallen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam wurde bei der Bearbeitung des Be‧stands 10.01 Reichskolonialamt die ursprüngliche Registraturordnung als Klassifika‧tion für den Bestand verworfen. Die registraturmäßige, systematische und territoriale Ordnungskriterien verbindende Mischordnung wurde durch eine Gliederung ersetzt, welche die Akten nach Möglichkeit nach territorialen Gesichtspunkten ordnete. Im Zuge der Überarbeitung der im Zentralen Staatsarchiv erstellten Findbücher für das vorliegende Findbuch wurde unter Zuhilfenahme der im Jahr 2000 in das Bundesar‧chiv gelangten Registraturhilfsmittel die ursprüngliche Ordnung des Bestands jedoch wei‧testgehend wieder hergestellt. Die sich aus den Kontexten der ursprünglichen Regi‧straturordnung ergebenden inhaltlichen Zusammenhänge ermöglichen nach An‧sicht des Bearbeiters einen besseren und an der Struktur der Kolonialverwaltung ori‧en‧tierten Überblick über die Gesamtüberlieferung als eine die systematische Aspekte ver‧schleiernde "Regionalisierung" des Bestands. Der frühere "Koblenzer" Bestand R 101 Reichskolonialamt bestand größtenteils aus Kopien, die der Kolonialschriftsteller Georg Thielmann-Groeg vor allem im Reichsar‧chiv aus den Akten des Reichskolonialamts angefertigt hat. In einem Anhang wird die auf das einzelne Aktenstück hinuntergehende Erschließung dieser Sammlung die‧sem Findbuch beigegeben, weil sie - mit einem Schwerpunkt auf Deutsch-Süd‧west‧afrika - wichtige Dokumente zur deutschen Kolonialgeschichte in komprimierter Form zusammenstellt. Aus konservatorischen Gründen wurden die überformatigen Anlagekarten aus den Aktenbänden des Bestands R 1001 entnommen und durch Verweisblätter ersetzt. Die Karten wurden auf Farb-Makrofiches aufgenommen und in einem Karten-Neben‧bestand unter der Bezeichnung R 1001 Kart organisiert. Inhaltliche Charakterisierung: Kolonien und Kolonialpolitik, Allgemeines; Militär und Marine; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Nichtdeutsche Kolonien und Liberia: Britische Kolonien; Französische Kolonien; Portugiesische und spanische Kolonien; Italienische, niederländische, nordamerikanische Kolonien. Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht, Strafsachen, Nachlaß- und Liegenschaftswesen; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Kamerun: Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft, Gesellschaft Süd- und Nordwestkamerun; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung; Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post- und Verkehr; Gesundheitswesen; Missionen und Schulen. Togo: Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Kongo: Allgemeines; Berliner Konferenz. Neuguinea: Neuguinea-Kompagnie; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Steuern, Zölle, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Gesundheitswesen, Schulen. Karolinen-, Marianen- und Palau-Inseln: Kolonisation, Allgemeines, Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Samoa: Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Aussiedlung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft; Post, Verkehr, Schiffahrt; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Marshall-Inseln: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Erforschung, Vermessung, Ansiedlung, Arbeitsverhältnisse; Handel, Zölle, Steuern, Post, Verkehr; Missionen, Schule, Gesundheitswesen. Salomon-Inseln: Kiautschou/China R 1001 Anhang: Fotokopien von Dokumenten über den Erwerb der deutschen Kolonialgebiete; Fotokopien von Dokumenten zu Deutsch-Südwestafrika; Abschriften von Akten des Reichskolonialamtes zu Deutsch-Südwestafrika; Tagebuch des Hottentottenführers Hendrik Witbooi in Deutsch-Südwestafrika; Pferdezucht in Nordkamerun. Erinnerungen von Kurt Freiherr von Crailsheim; "Kriegsnachrichten" Zeitung aus Deutsch-Südwestafrika, Jg. 1915 Nr. 3 ; Reproduktionen von Bildnissen verschiedener Personen in Deutsch-Südwestafrika; Lebenslauf des Reichskommissars Dr. jur. Heinrich Goering. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (2002); Online-Findbuch (2003) Zitierweise: BArch, R 1001/...

Imperial Colonial Office
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 520 · Fonds · 1936-1945
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Der Reichskolonialbund (RKB), keine Gliederung der NSDAP, sondern ein Sammelbecken aller zuvor für das Kolonialwesen tätigen Verbände, bestand zwischen 1936 und 1943. Das vom US-Militär erbeutete Schriftgut des Ende 1942 rund 49.000 Mitglieder zählenden RKB -Gauverbands Württemberg - Hohenzollern gelangte nach dem Abschluss der politischen Säuberung in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Dort bildet es unter der Signatur PL 520 einen eigenen Bestand, der im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523 zwischen Mai 2004 und Februar 2007 von Dr. Carl-Jochen Müller geordnet und verzeichnet wurde.

BArch, R 8034-II · Fonds · 1893-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1921 durch Fusion des Bundes der deutschen Landwirte mit dem Deutschen Landbund als agrarpolitischen Organisation und Interessenvertretung landwirtschaftlicher Verbände entstanden, war der Reichslandbund von Bedeutung für die national - sozialistische Einflußnahme in bäuerlichen Kreisen; 1933 Eingliederung in den Reichsnährstand (Hauptabteilung I). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Aufbau des Pressearchivs des Reichslandbunds, das zu den größten und ältesten deutschen Pressearchiven zählte, begann bereits nach Gründung des Bundes der Landwirte 1893. Beim Zusammenschluss des Bundes der Landwirte mit dem Deutschen Landbund zum Reichslandbund 1921 und der Überführung des Reichslandbundes in den Reichsnährstand 1933 wurde das Pressearchiv weitergeführt. Die Akten gelangten zusammen mit den Sachakten des Reichslandbunds in das Zentrale Staatsarchiv der DDR. Inhaltliche Charakterisierung: Das Pressearchiv enthält Sammlungen von Presseausschnitten zu folgenden Sachthemen: Politik, Wirtschaft und Kultur im Inland, dabei: Politische und sonstige Ereignisse 1905-1945, I. und II. Weltkrieg, Kriegsfolgen, besetzte Gebiete 1912-1945, Verhältnis Reich - Länder 1894-1945, Reichstag und Reichstagswahlen 1893-1942, Nationalversammlung, Arbeiter- und Bürgerräte 1918-1931, Reichsrat, Reichswirtschaftsrat 1897-1944, Kaiser und Reichspräsident 1894-1941, Reichskanzler, Reichsregierung 1894-1944, Parteien, Vereine, Verbände 1871, 1893-1945, Heer, Flotte, Luftwaffe 1896-1945, Justiz und Polizei 1894-1944, Bevölkerungsstruktur, Klassen und Schichtenlage einzelner Bevölkerungsgruppen 1894-1945, Preußen 1895-1944, sonstige deutsche Länder A-Z 1898-1944; Wirtschaft und Gewerbe, dabei: Wirtschaft und Wirtschaftspolitik 1899-1944, Organisation der Wirtschaft 1897-1944, Industriezweige und einzelne Produkte 1893-1945, Gewerbe und Handwerk 1893-1944, Land- und Forstwirtschaft, Ernährung und Fischereiwesen, allgemeines 1893-1945, Bund der Landwirte bzw. Reichslandbund 1893-1945, Reichsnährstand 1933-1945, sonstige Organisationen der Landwirtschaft 1893-1944, Landwirtschaftliche Produktion 1893-1945, Landarbeiter, soziale Angelegenheiten der Landwirtschaft 1893-1945, Finanzen und Kredite 1893-1945, landwirtschaftliche Ausbildung 1905-1945, Ausstellungen 1908-1945, bäuerliche und ländliche Kultur und Kunst 1904, 1933-1945, bäuerliches Erbrecht 1894-1945, Forstwirtschaft und Fischereiwesen 1895-1945, Handel, Handelsvertragspolitik, Zolltarif, Preise 1894-1945, Handelskammern und -vereine 1893-1944, Einzelhandel, Gaststätten, Konsum 1904-1944, Finanzen, Steuern, Zölle, Bank-, Börsen- und Kreditwesen 1894-1945, Versicherungen 1893-1944, Eisenbahnen und Straßenverkehr 1894-1944, Binnen- und Seeschifffahrt 1894-1943, Post 1898-1944, Sozialpolitik und Fürsorge 1895-1945, Gesundheitswesen 1899-1945, Wohnungswesen 1904-1944, Schulen und Hochschulen 1896-1944, Kirchen und Sekten 1898-1945, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport 1901-1945; Außenpolitik. Politik, Wirtschaft und Kultur im Ausland, dabei: Deutsche Außenpolitik und Außenpolitik anderer Länder, Internationale Bündnisse und Verträge 1896-1944, Kolonialpolitik 1897-1944, Heer und Flotte 1900-1944, Gewerkschaften, Sozialdemokratie, Sozialpolitik 1904-1944, Internationale Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft des Auslandes 1893-1944, Internationales Verkehrswesen 1894-1944, Kultur- und Bildungswesen, Presse 1905-1945, Unterlagen zu einzelnen Ländern in Europa, Asien und Amerika 1993-1945 Erschließungszustand: Findbücher (1978) Zitierweise: BArch, R 8034-II/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Fonds · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Fonds · 1854-1947
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

BArch, R 4701 · Fonds · (1811-) 1867-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

62011 · Fonds · 1840 - 1960
Part of Archivverbund Bautzen (Archivtektonik)

Bestandsgeschichte: Ergänzend zu den Repertorien I bis X wurden Mitte des 20. Jahrhunderts aufgefundene Akten aus der Entstehungszeit zwischen 1840 und 1960 nicht mehr den entsprechenden Repertorien des Neuen Archivs zugeordnet, sondern in einem separaten Bestand zusammengefasst und als Repertorium XI angefügt. Der Bestand wurde 2011 erweitert verzeichnet und klassifiziert. Zu beachten ist, dass sich im Bestand Akten befinden, die inhaltliche Verbindungen zu den zu den Repertorien I bis X aufweisen. Erschließungszustand: vorläufig erschlossen, 10,01 lfm Inhalt: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.- Polizeiangelegenheiten.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- kommunale und soziale Angelegenheiten.- interne Dienstangelegenheiten.- Industrie, Handwerk, Gewerbe, Handel.- Bankwesen, Finanzwesen und Vermögen.- Versicherungen.- Landwirtschaft und Forstwirtschaft.- Gesundheitswesen.- Kultur, Jugend, Sport.- Feste, Gedenktage und Feiertage. Findhilfsmittel: Findliste von 1930 mit Nachträgen AUGIAS-Datenbank 2011 Zitierweise: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62011 Repertorium X, lfd. Nr.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 52 · Fonds · 1812-1821 (Va ab 1763, Na bis 1840)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg oblag seit dem 7. Mai 1803 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten oder Kabinettsministerium. Mit Dekret vom 12. Februar 1812 wurde ein eigenes Polizeiministerium gebildet, das für Polizeiangelegenheiten in den Städten Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm und Cannstatt zuständig war, darüber hinaus für die Sicherheitspolizei, insbesondere das Vorgehen gegen Bettler und Vaganten, und die Feuer- und Fremdenpolizei. 1816 kamen die Zuständigkeiten in Polizeiangelegenheiten an das Ministerium des Innern; für die Residenzpolizei war weiterhin das Kabinettsministerium als Polizeiministerium zuständig. Vom 1. März 1817 bis 23. August 1821 existierte noch einmal ein separates Ministerium der Residenzpolizei. Der vorliegende Bestand enthält neben Akten in Polizeiangelegenheiten, die aus der Registratur der Polizeiministerien stammen, auch solche des Innen- und des Kabinettsministeriums. Inhalt und Bewertung Erhalten sind Unterlagen über Personalsachen, die Organisation der Polizeidirektionen Ludwigsburg und Stuttgart und der Polizeikommissariate Cannstatt und Ulm, allgemeine Polizeiverfügungen sowie Angelegenheiten der Armenpolizei, der Zensur, der Zwangs- und Arbeitshäuser, der Feld-, Feuer- und Gebäudepolizei (mit Baugesuchen in Stuttgart und Ludwigsburg), der Zulassung von Gewerben, der Markt-, Medizinal-, Militär-, Pass- und Ausländerpolizei sowie der Sicherheitspolizei.

Sanitätsamt (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Fonds · 1815-1920
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 20 · Fonds · (1593), (1643), 1830-1949, 1971, 1987 und o. J.
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Geschichte des Schlosses Lichtenstein Der Bestand GU 20 enthält Unterlagen zu Bau, Umbau, Instandsetzung, Verwaltung und Nutzung des Schlosses Lichtenstein im Landkreis Reutlingen, das sich im Besitz des Hauses Urach befindet. Da sich der Bestand GU 20 auf Schloss Lichtenstein bezieht, wird im Folgenden auf die Geschichte des Schlosses Lichtenstein eingegangen. Um 1100 errichteten die Herren von Lichtenstein etwa 500 Meter südöstlich des heutigen Schlosses Lichtenstein eine Burg, von der heute nur noch Mauerreste erhalten sind (vgl. GU 20 Büschel 176 und 180). Die Herren von Lichtenstein waren Ministerialen im Dienste der Grafen von Achalm, später der Grafen von Württemberg. Im Verlauf von kriegerischen Auseinandersetzungen der Württemberger im 14. Jahrhundert wurde die Burg Lichtenstein zerstört. Das Haus Württemberg, das seit dem Ende des 14. Jahrhunderts im Besitz der Burg war, baute die Burg nach 1389 nicht an der alten Stelle wieder auf, sondern auf einem frei stehenden Felsen über dem Echaztal, an der Stelle, an der sich heute das Kernschloss von Schloss Lichtenstein befindet. Fortan diente die Burg dem Hause Württemberg als Jagdschloss und Wohnung der Burgvögte. Während des Bauernkrieges 1525 versuchten die Pfullinger vergebens, Burg Lichtenstein einzunehmen. Ab 1567 war der Lichtenstein Sitz eines Forstknechts, der die herzoglichen Wälder in der Umgebung verwaltete. Dieser war dem Forstmeister in Urach unterstellt. Daneben fungierte Burg Lichtenstein bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts zeitweilig als Jagdschloss der Herzöge von Württemberg. Als im 18. Jahrhundert die Herzöge jedoch andere Jagdgebiete bevorzugten, verfiel die Burg zusehends. Nach einem Brand im Jahre 1802 ließ daher Herzog Friedrich II., der spätere König Friedrich I., den oberen Teil des Gebäudes, das Vorwerk und die Zugbrücke abtragen. Auf den Grundmauern der Burg wurde ein Gebäude mit einem Krüppelwalmdach erbaut, das bis 1837 Sitz eines Revierförsters war. Im Jahre 1837 suchte Wilhelm Graf von Württemberg (1810-1869), der spätere erste Herzog von Urach, einen geeigneten Platz für den Bau einer Ritterburg im "altdeutschen Style", also im Stil der Gotik. Die Burgruinen Hohenurach, Hohenneuffen und Zavelstein kamen aus verschiedenen Gründen dafür nicht in Betracht. Die Wahl fiel schließlich auf den Lichtenstein, wofür die Nähe zu den Besitzungen des Grafen in Urach und Offenhausen und die geringe Größe des Objekts sprachen. Andere Burgen und Liegenschaften wären für den Bau und Unterhalt einer Burg nach Aussage des Grafen Wilhelm zu kostspielig geraten (vgl. hierzu das Briefkonzept des Grafen vom 29. November 1837, GU 20 Büschel 225, abgedruckt bei Bidlingmaier, a.a.O., S. 117-120). Die Entscheidung für den Lichtenstein wurde möglicherweise auch durch den Roman "Lichtenstein" von Wilhelm Hauff (1802-1827) inspiriert, der als einer der ersten Historienromane der deutschsprachigen Literatur 1826 erschienen war. Schauplätze dieses Romans sind u. a. die Burg Lichtenstein und die Nebelhöhle, in der sich Herzog Ulrich von Württemberg vor den Truppen des Schwäbischen Bundes versteckt, um sich nachts auf die Burg Lichtenstein zu begeben, wo er von dem Ritter von Lichtenstein und dessen Tochter Marie verköstigt wird. Der Roman "Lichtenstein" wurde zu einem großen Erfolg, den Wilhelm Hauff aber wegen seines frühen Ablebens nicht mehr genießen konnte. Dem Erbauer des Schlosses Lichtenstein, Wilhelm Graf von Württemberg, war der Roman bekannt. Die Erinnerung an den Schriftsteller Wilhelm Hauff wurde auf dem Lichtenstein auch immer wachgehalten, wie das Hauff-Denkmal in der Nähe des Schlosses Lichtenstein und die Abhaltung einer Feier zum Gedenken an Wilhelm Hauff im Jahre 1927 beweisen (vgl. GU 20 Büschel 3 und 178). Die Verhandlungen über den Kauf der Burg Lichtenstein zwischen Wilhelm Graf von Württemberg und der württembergischen Forstverwaltung und dem Finanzministerium wurden in den Jahren 1837 bis 1838 geführt (vgl. dazu GU 20 Büschel 143). Wilhelm I. König von Württemberg gab am 19. März 1838 seine Einwilligung in den Verkauf der Burg Lichtenstein mit den zugehörigen Grundstücken an seinen Vetter Wilhelm Graf von Württemberg. Zuvor hatte das Finanzministerium unter der Bedingung dem Verkauf zugestimmt, dass für den bisher auf dem Lichtenstein ansässigen Förster ein neues Forsthaus errichtet wird. Der Kaufvertrag wurde am 25. August 1838 unterzeichnet (GU 20 Büschel 143). Die ersten Entwürfe zu Schloss Lichtenstein, die nicht datiert und größtenteils nicht signiert sind, entstanden möglicherweise ebenfalls in dem Zeitraum 1837 bis 1838. Diese Entwürfe, die im Bestand GU 97 (Schloss Lichtenstein: Pläne, Risse und Zeichnungen) verwahrt werden, stammen vermutlich von dem württembergischen Hofmaler Franz Seraph Stirnbrand (geboren zwischen 1788 und 1794, gest. 1882) (u. a. GU 97 Nr. 49, 51 und 53). Ein weiterer Entwurf wurde von dem Offizier Christian Wilhelm von Faber du Faur (1780-1857) angefertigt (GU 97 Nr. 64). Alle diese genannten Entwürfe weichen zum Teil erheblich von dem tatsächlich realisierten Schlossbau ab. Schließlich fertigte der Maler, Architekt und Denkmalpfleger Carl Alexander von Heideloff (1789-1865) zu Beginn des Jahres 1838 Pläne für den Bau des Kernschlosses an. Da Heideloff aufgrund seiner Tätigkeit als Direktor am Polytechnikum Nürnberg und seiner Arbeit als Denkmalpfleger in Franken häufig verhindert war, beauftragte Graf Wilhelm kurzerhand den in Reutlingen wohnhaften Architekten und Denkmalpfleger Johann Georg Rupp (1797-1883) mit der Anfertigung von Plänen zum Bau des Schlosses Lichtenstein. Heideloff blieb dennoch in die Planungen involviert, indem er etwa Stellungnahmen zu Rupps Plänen lieferte. Rupp legte im Folgenden eine Reihe von Entwurfszeichnungen zum Kernschloss vor, die vor allem im Bestand GU 97 dokumentiert sind und im Großen und Ganzen dem tatsächlich realisierten Bau ähneln. Über die Vorstellungen des Grafen Wilhelm zum Bau des Schlosses Lichtenstein sind wir durch einen Brief seines Sekretärs genau informiert (GU 20 Büschel 143, abgedruckt bei Bidlingmaier, a.a.O., S. 126f.). Graf Wilhelm nahm selbst Einfluss auf die Planungen, wie seine handschriftlichen Korrekturen auf den Plänen und Entwurfszeichnungen Rupps beweisen. Die Bauarbeiten wurden in den Jahren 1839 bis 1842 ausgeführt. Am 27. Mai 1842 weihte Wilhelm I. König von Württemberg das Schloss ein. Die Schlossanlage umfasste nach der Fertigstellung neben dem Kernschloss auf dem Felsen über dem Echaztal den Ritterbau (rechts vom Eingangstor), den Fremdenbau (links vom Eingangstor) und die Festungsanlage. In den Jahren 1857 bis 1858 erfolgte der Um- und Ausbau der Festungsanlage, wohl auch mit Blick auf die revolutionären Ereignisse der Jahre 1848 bis 1849 (vgl. GU 20 Büschel 141 und 155). Wahrscheinlich wollte Graf Wilhelm ein sicheres Refugium für sich und seine Familie errichten, das im Falle eines Aufstandes Schutz bieten konnte (vgl. hierzu Christian Ottersbach: Befestigte Schlossbauten im Deutschen Bund 1815-1866, a.a.O., S. 104f.). Graf Wilhelm, der ab 1857 Gouverneur der Festung Ulm war und daher auf dem neuesten Stand der Festungsbaukunst war, fertigte selbst Pläne und Zeichnungen zum Um- und Ausbau der Festungsanlage an, die im Bestand GU 97 erhalten sind (GU 97 Nr. 6-9, 13, 14, 17-19, 30-32 und 62). Um 1900 entstanden weitere Anbauten an die bisherigen Gebäude. 1899 wurde der Gerobau als Anbau an den Fremdenbau errichtet, in dem u. a. Räume für die Kinder von Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) untergebracht waren (vgl. hierzu Unterrubrik 2.3.6). Der Fürstenbau wurde in den Jahren 1907 bis 1908 an den Ritterbau angebaut (vgl. hierzu Unterrubrik 2.3.7). Schloss Lichtenstein erregte bereits kurz nach seiner Fertigstellung die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit: Der Sondelfinger Pfarrer Carl Christian Gratianus (1780-1852) veröffentlichte 1844 ein kleines Bändchen unter dem Titel "Die Ritterburg Lichtenstein. Landsitz Sr. Erlaucht des Grav Wilhelm von Wirtemberg. Vergangenheit und Gegenwart" (Hauptstaatsarchiv Bibliothek A 3048). 1852 erschien das Werk "Der im mittelalterlichen Styl neu erbaute Lichtenstein. Burg Sr. Erlaucht des Herrn Graven Wilhelm von Württemberg. Eine Zusammenstellung von Ansichten, Plänen, ornamentalen & architektonischen Details in Farbendruck, nebst Text mit Holzschnitten" (GU 97 Nr. 5), das von dem Maler und Architekten Georg Eberlein (1819-1884) herausgegeben wurde. Eberlein, ein Schüler Carl Alexander von Heideloffs, war auch an der Ausmalung der Innenräume des Schlosses maßgeblich beteiligt. In den letzten Jahren wurde Schloss Lichtenstein renoviert. Das Schloss ist im Besitz des Hauses Urach, wird aber nicht mehr ständig von Mitgliedern des Hauses bewohnt. 2. Inhalt des Bestandes Den Auftakt des Bestandes bilden die in Rubrik 1 versammelten Unterlagen zu den Verhandlungen über den Kauf des Schlosses Lichtenstein, die Graf Wilhelm mit der württembergischen Forstverwaltung und dem Finanzministerium führte (GU 20 Büschel 143). Rubrik 2 vereinigt Archivalien zu Bau, An- und Umbauten, Instandsetzungsarbeiten und Haustechnik des Schlosses Lichtenstein, einschließlich zugehöriger Rechnungsbelege. Sie ist bezüglich ihres Inhaltes die bedeutendste und gemessen am Umfang die zweitgrößte Rubrik des Bestandes. Neben Rechnungsbelegen und Quittungen zum Bau und zu Umbaumaßnahmen sind Bauakten, teilweise mit Plänen und Entwürfen, zu erwarten. In der Unterrubrik 2.1.1 sind die Rechnungsbelege und Quittungen zum Schlossbau und in der Unterrubrik 2.1.2 die Korrespondenzen des Bauherrn Wilhelm Graf von Württemberg mit den Architekten und Künstlern Carl Alexander von Heideloff (GU 20 Büschel 225), Johann Georg Rupp (GU 20 Büschel 219) und Georg Eberlein (GU 20 Büschel 216 und 154), die am Bau des Schlosses beteiligt waren, vorhanden. Bei den genannten Korrespondenzen handelt es sich allesamt um sog. unilaterale Korrespondenzen, d. h. es sind nur die Schreiben der genannten Personen an Graf Wilhelm zu finden. In den Briefen der genannten Künstler spiegeln sich die Baugeschichte und die späteren Baumaßnahmen des Schlosses wider. Vor allem die Briefe Heideloffs verdienen besondere Beachtung, denn neben der Baugeschichte des Schlosses Lichtenstein enthalten diese auch Ausführungen zu den umfangreichen anderen Baumaßnahmen und Planungen Heideloffs, etwa im Auftrag der Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen. Sogar ein Angebot des portugiesischen Königs Ferdinand II., welcher der katholischen Linie Sachsen-Coburg-Gotha-Kohary entstammte, an Heideloff, beim Bau von Schloss Pena mitzuwirken, wird in den Briefen genannt. Auch Heideloffs nicht unwichtige Tätigkeit als Denkmalpfleger in Nürnberg und im übrigen Franken ist darin dokumentiert. Die Briefe sind eine interessante Quelle zur Biografie Heideloffs und darüber hinaus auch zur Kunstgeschichte des 19. Jahrhunderts (Auszüge u. a. bei Bidlingmaier, Ottersbach, a.a.O.). Für die Baugeschichte und die Kunstgeschichte von Belang sind auch die Briefe des bereits genannten Malers und Architekten Georg Eberlein in GU 20 Büschel 216. Sie informieren über die Ausmalung des Schlosses Lichtenstein und daneben auch über Eberleins Wirken beim Bau der Burg Hohenzollern und im Auftrag des von Graf Wilhelm mitbegründeten Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins (siehe dazu auch Bidlingmaier, a.a.O.). Die Unterrubrik 2.2 beinhaltet Archivalien zu späteren Baumaßnahmen nach der Vollendung des Schlosses, die sich auf mehrere Gebäude der Schlossanlage Lichtenstein beziehen. In der Unterrubrik 2.2.2 finden sich Briefe des bereits erwähnten Johann Georg Rupp aus den Jahren 1856 bis 1883 (GU 20 Büschel 220 und 222), also aus der Zeit nach Fertigstellung des Schlossbaus, und des Architekten Karl Mayer aus den Jahren 1883-1904 (GU 20 Büschel 1-4). Letzterer war als Architekt bei Baumaßnahmen in der Zeit um 1900, etwa beim Bau des Gerobaus und des Fürstenbaus, maßgeblich beteiligt. Unterlagen zu einzelnen Gebäuden der Schlossanlage sind in der Unterrubrik 2.3, Materialien zu technischen Einrichtungen auf Schloss Lichtenstein sind in der Unterrubrik 2.4 zu erwarten. Rubrik 3 ist die umfangreichste Rubrik des Bestandes. In ihr finden sich Instruktionen der Herzöge und der Herzogin für die Schlossverwalter (v. a. Unterrubrik 3.1), Berichte der Schlossverwalter an den Herzog und die Herzogin (v. a. Unterrubrik 3.2), Monatsabrechnungen und -berichte (Unterrubrik 3.3), Status bzw. Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben (v. a. Unterrubrik 3.4), Kassen-Tagebücher (Unterrubrik 3.5), Auszüge aus den Kassen-Tagebüchern (Unterrubrik 3.6), ein Postbuch (Unterrubrik 3.7), die Versicherung des Schlosses und des Hausrats (Unterrubrik 3.8) und Personalangelegenheiten des Schlossverwalters (Unterrubrik 3.9). Bei den genannten Serien gibt es teilweise Überschneidungen. So enthalten die Berichte der Unterrubriken 3.2.2.1, 3.2.2.2 und 3.2.2.3 auch die Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben (Status). Es erschien sinnvoll, die vorgefundenen Einheiten zu belassen und die entsprechenden Inhalte in den Enthält- und Darin-Vermerken aufzuführen. Hervorzuheben sind in Rubrik 3 vor allem die Berichte der Schlossverwalter an den Herzog und die Herzogin und die Instruktionen des Herzogs und der Herzogin an die Schlossverwalter, da in diesen häufig die Baumaßnahmen auf Schloss Lichtenstein Erwähnung finden. Rubrik 4 enthält die Inventare der Räume des Schlosses Lichtenstein, die eine wichtige Quelle für die Ausstattung des Schlosses sind. In den Inventaren werden auch die auf dem Lichtenstein verwahrten Kunstwerke und Sammlungen aufgeführt. Diese Sammlungen und Kunstwerke sind natürlich vorrangig Gegenstand der Rubrik 5. Von Bedeutung sind die Gemäldesammlungen (Unterrubrik 5.1), die Skulpturensammlungen (Unterrubrik 5.2) und die Sammlungen griechischer und römischer Altertümer (Unterrubrik 5.3). Die größtenteils von Wilhelm Graf von Württemberg angelegten Sammlungen sind zugleich ein beredtes Zeugnis für das rege Interesse und die profunden Kenntnisse des Grafen in den Fächern Geschichte, Kunstgeschichte und Geologie. Erwähnung verdienen die von dem Stuttgarter Kunstforscher und Rechtsanwalt Karl Walcher (1831-1906) angelegten Materialsammlungen, Aufzeichnungen und Publikationen zu den Skulpturen des Neuen Lusthauses in Stuttgart, das von Georg Beer unter Mitwirkung von Heinrich Schickhardt Ende des 16. Jahrhunderts erbaut worden war. Graf Wilhelm hatte vor dem Umbau des Neuen Lusthauses zum Königlich Württembergischen Hoftheater in den 1840er Jahren einige der an dem Gebäude befindlichen Skulpturen erworben, auf den Lichtenstein verbracht und damit vor dem sicheren Untergang gerettet. Walcher, der als Rechtsanwalt häufig die Interessen des Hauses Urach vertrat, hat sich intensiv mit den Lusthausfiguren befasst und Publikationen darüber vorgelegt. Seine Materialsammlungen und seine wissenschaftliche Korrespondenz mit Gelehrten zu diesem Thema hat Walcher dem Haus Urach übergeben. Sie befinden sich in Unterrubrik 5.2.1. Die Korrespondenzen mit den Bildhauern Ernst Macholdt und August Schwenzer über die Restaurierung der Lusthausfiguren, sind in GU 20 Büschel 159, 161 und 210 zu erwarten. Auch der Bestand GU 97 weist Archivalien zum Neuen Lusthaus auf (v. a. Nr. 125, 136 und 137). In Unterrubrik 5.8 ist vor allem die umfangreiche Korrespondenz des Grafen Wilhelm mit Künstlern, Kunsthändlern und Restauratoren hervorzuheben. Graf Wilhelm hat zahlreiche Gemälde und Skulpturen erworben. Darunter befanden sich viele sakrale Kunstwerke, die nach der Säkularisation auf den Kunstmarkt gelangten. Mit dem Erwerb dieser Kunstwerke hat Graf Wilhelm diese Kunstobjekte vor dem Untergang oder dem Verkauf ins Ausland gerettet. In diesem Zusammenhang verdient das in GU 20 Büschel 301 vertretene Gutachten des Kunstsammlers und -gelehrten Sulpiz Boisserée (1783-1854) zu der Gemälde-Sammlung des Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein Beachtung. Der Fürst beabsichtigte damals, seine Gemälde-Sammlung dem Stuttgarter Museum der Bildenden Künste, der Vorgänger-Institution der Staatsgalerie, zum Verkauf anzubieten. Die Materialien zur Bibliothek des Hauses Urach sind in Rubrik 6 versammelt. Darin sind die Verzeichnisse der Bibliothek der Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco) erwähnenswert (GU 20 Büschel 236 und 255). Einzelne Dokumente zu dem früher auf Schloss Lichtenstein verwahrten Archiv finden sich in Rubrik 7. Rubrik 8 hat die Nutzung des Schlosses Lichtenstein und die Hofhaltung des Hauses Urach auf dem Schloss zum Gegenstand. Die Fremdenbücher (Unterrubrik 8.1.1.1) und die Einschreibebücher der Herzogin (Unterrubrik 8.1.1.2) und des Herzogs (Unterrubrik 8.1.1.3) geben Auskünfte über die prominenten Besucher des Schlosses aus den Reihen der europäischen Fürstenhäuser, des deutschen Hochadels, der Stuttgarter Hofgesellschaft, des Militärs, des Kabinetts und der Verwaltung in Württemberg. Unter den Besuchern sind u. a. die Könige Wilhelm I., Karl und Wilhelm II. von Württemberg, die Königinnen Pauline, Olga und Charlotte von Württemberg und Wilhelm III. König der Niederlande Großherzog von Luxemburg, Albert I. Fürst von Monaco, Albert I. König und Elisabeth Königin der Belgier, Mary Fürstin von Teck (verh. Königin von Großbritannien und Irland Kaiserin von Indien), Ferdinand Graf von Zeppelin, der spätere russische Außenminister und Staatskanzler Alexander Fürst Gortschakow, Ludwig Uhland, Sulpiz Boisserée und Paul Wilhelm von Keppler Bischof von Rottenburg zu nennen. Bei einzelnen Einträgen ist jedoch nicht immer ersichtlich, inwieweit sich diese auf Besuche bei Angehörigen des Hauses Urach im Palais Urach in Stuttgart oder auf Schloss Lichtenstein beziehen. Im Fremdenbuch des Schlosses Lichtenstein (GU 20 Büschel 184) finden sich außerdem Klecksbilder oder sog. "Klecksographien" und Gedichte u. a. über den Lichtenstein von dem Arzt und Dichter Justinus Kerner. Archivgut über Schloss Lichtenstein und die Öffentlichkeit sind in Rubrik 9 vereinigt. Die Besichtigung des Schlosses (Unterrubrik 9.1.) ist durch die Besucher-, Fremden- und Einschreibebücher des Schlosses (Unterrubrik 9.1.1), in denen die weniger prominenten Besucher auftauchen, Eintrittskarten (Unterrubrik 9.1.2) und Anfragen von Schlossbesuchern (Unterrubrik 9.1.3) dokumentiert. Außerdem sind Archivalien über Veranstaltungen auf dem Schloss und die Lichtensteinspiele in Honau (Unterrubrik 9.2) und die verkehrstechnische Anbindung des Schlosses (Unterrubrik 9.3) zu erwarten. Von Interesse sind etwa die Überlegungen zum Bau einer Drahtseilbahn auf den Lichtenstein (GU 20 Büschel 179), die jedoch wegen der damit verbundenen Verunstaltung der Landschaft nicht realisiert wurden. Zeitungsartikel, Typoskripte, Manuskripte und Gedichte über Schloss Lichtenstein enthält Rubrik 9.4. Die Umgebung des Schlosses hat Rubrik 10 zum Inhalt. Hier sind Unterlagen u. a. über das ehemalige Forsthaus bzw. den Sitz des staatlichen Revierförsters auf dem Lichtenstein (Unterrubrik 10.1), die Wälder in der Nähe von Schloss Lichtenstein (Unterrubrik 10.2), die geologische Pyramide auf dem Lichtenstein (Unterrubrik 10.5) und die eingangs bereits erwähnte Burgruine Lichtenstein (Unterrubrik 10.6) aufgeführt. Schließlich folgen die meteorologischen Aufzeichnungen des Schlossverwalters Feil für Graf Wilhelm vor allem aus dem Jahr 1844 (Rubrik 11). Die in dem vorliegenden Bestand vorhandenen Archivalien bilden neben dem Bestand GU 97 die zentralen Quellen für die Baugeschichte des Schlosses Lichtenstein. Für Forschungen zum Bau des Schlosses Lichtenstein und zu An- und Umbaumaßnahmen ist es sinnvoll, in den Beständen GU 20 und GU 97 parallel zu recherchieren. Auch für die Biografie des Erbauers von Schloss Lichtenstein Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg (1810-1869) und die Geschichte des Hauses Urach sind die Materialien von großem Interesse. Darüber hinaus haben die Quellen im Bestand GU 20 Bedeutung für die Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Kulturgeschichte sowie die Alltags- und Mentalitätsgeschichte des Adels. 3. Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 20 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Bau, Nutzung und Verwaltung des Schlosses Lichtenstein die Signatur GU 20. Bereits lange vor der Abgabe der Archivalien an das Hauptstaatsarchiv gab es Versuche, einen Teil der Akten zum Bau des Schlosses Lichtenstein zu ordnen, um einen besseren und schnelleren Zugriff auf benötigte Dokumente zu erhalten. Auf einigen Akten des Bestandes GU 20 und auf den Mappen mit Plänen im Bestand GU 97 sind daher Vorsignaturen vorhanden, die bei den Konkordanzen der Vorsignaturen in diesem Repertorium unter den Vorsignaturen 1, 2 und 3 aufgeführt sind. Einige der Vorsignaturen auf den Aktendeckeln stammen möglicherweise von Wilhelm (II.) Herzog von Urach (1864-1928) selbst. Bei allen diesen Maßnahmen handelte es sich jedoch nur um Ansätze zu einer groben Ordnung, die nur kleine Teile der heutigen Bestände GU 20 und GU 97 betrafen. Im Jahre 1984 wurden schließlich die Akten und Pläne zum Bau des Schlosses, die jetzt den Beständen GU 20 und GU 97 zugewiesen sind, teilweise neu geordnet. Auf den Aktendeckeln und auf den Mappen wurden in diesem Zusammenhang handschriftliche Verzeichnisse, mit sehr knappen Angaben zum Inhalt, angebracht. Auch diese Ordnung bezog sich jedoch nur auf einen begrenzten Teil der Unterlagen. Die bei dieser Vorordnung vergebenen Signaturen in Form von arabischen Ziffern finden im Repertorium bei den Konkordanzen als Vorsignatur 4 Erwähnung. Da die Bestände GU 20 und GU 97 noch vor deren Neuverzeichnung Benutzern zugänglich gemacht wurden, sind häufig die 1984 vergebenen Vorsignaturen in der Literatur genannt (v. a. bei Ottersbach und Bidlingmaier, a.a.O.), da andere Signaturen für Zitatnachweise damals nicht zur Verfügung standen. Wie bereits erwähnt, waren Teile des vorliegenden Bestandes ungeordnet. Hier mussten die Verzeichnungseinheiten neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, insbesondere bei den Serien der Rechnungen und Quittungen, Instruktionen für den Schlossverwalter, Berichten der Schlossverwalter und Auszügen aus den Kassen-Tagebüchern, wurden die vorgefundenen Einheiten beibehalten. Die in den genannten Serien vereinzelt enthaltenen Pläne und Korrespondenzen der Schlossverwalter und der Mitglieder des Hauses Urach wurden im Enthält- bzw. Darin-Vermerk aufgeführt. Da für die vorliegenden Akten keine grundlegende Ordnung, geschweige denn ein Aktenplan oder -verzeichnis, vorlag, musste vom Bearbeiter eine neue Klassifikation entwickelt werden. Im Zuge der Erschließung wurden aus dem Bestand GU 20 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 10 (Vermögensverwaltung des Hauses Urach), GU 97 (Schloss Lichtenstein: Pläne, Risse und Zeichnungen), GU 105 (Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg) und GU 120 (Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg) zugewiesen. Die Archivalien des Bestandes GU 20 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Repertorium des Bestandes GU 20 wurde im November 2009 fertiggestellt. Der Bestand umfasst - vor der Verpackung - ca. 5 lfd. Meter mit 400 Nummern. Stuttgart, im November 2009 Eberhard Merk Literatur über Schloss Lichtenstein und das Haus Urach: Carl Christian Gratianus: Die Ritterburg Lichtenstein. Landsitz Sr. Erlaucht des Grav Wilhelm von Wirtemberg. Vergangenheit und Gegenwart. Tübingen 1844. Georg Eberlein: Der im mittelalterlichen Styl neu erbaute Lichtenstein. Burg Sr. Erlaucht des Herrn Graven Wilhelm von Württemberg. eine Zusammenstellung von Ansichten, Plänen, ornamentalen & architektonischen Details in Farbendruck, nebst Text mit Holzschnitten. Reutlingen 1852. Friedrich Pfäfflin (Bearbeiter): Wilhelm Hauff und der Lichtenstein. [Ausstellung von März bis Juni 1981 im Schiller-Nationalmuseum Marbach am Neckar] (Marbacher Magazine 18). Marbach am Neckar 1981. Rolf Bidlingmaier: Schloß Lichtenstein. Die Baugeschichte eines romantischen Symbols. In: Reutlinger Geschichtsblätter NF 33 (1994) S. 113-152. Wolfgang Schmierer: Die Seitenlinie der Herzöge von Urach (seit 1867). In: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 376-398. Christian Ottersbach: Befestigte Schlossbauten der Romantik. Die Schlösser Lichtenstein ob Honau und Hohenzollern. Magister-Hausarbeit im Fach Kunstgeschichte. Marburg 1998. Katharina und Nikola Hild: Lichtenstein. Reutlingen 2000. Hans-Christoph Dittscheid: Erfindung als Erinnerung. Burg Lichtenstein zwischen Hauffs poetischer Fiktion und Heideloffs künstlerischer Konkretisierung. In: Wilhelm Hauff oder Die Virtuosität der Einbildungskraft. Hg. von Ernst Osterkamp, Andrea Polaschegg und Erhard Schütz in Verbindung mit der Deutschen Schillergesellschaft. Göttingen 2005. Architektur wie sie im Buche steht. Fiktive Bauten und Städte in der Literatur. Katalog anlässlich der gleichnamigen Ausstellung im Architekturmuseum der Technischen Universität München in der Pinakothek der Moderne vom 8. Dezember 2006 bis 11. März 2007. München 2006. S. 477-480. Christian Ottersbach: Befestigte Schlossbauten im Deutschen Bund. Petersberg 2007. Andrea Knop: Carl Alexander Heideloff und sein romantisches Architekturprogramm. Monographie und Werkkatalog (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte Bd. 67). Nürnberg 2009.
Schweninger, Ernst (Bestand)
BArch, N 2281 · Fonds · 1866 - 1925
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Die persönlichen Papiere Ernst Schweningers wurden im Juli 1926 von seiner Witwe, Frau Lena Schweninger, dem Reichsarchiv übereignet. Im September 1936 kamen ergänzend zahlreiche Briefe der Familie Bismarck an Ernst Schweninger aus dem Besitz von Frau Ingeborg Schulze, Stuttgart, hinzu. Ein Einzelband (N 2281/184) wurde im Jahre 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Im Zweiten Weltkrieg ausgelagert und danach in die Sowjetunion gebracht, wurde der Nachlass in zwei Teilen - 1950 bzw. 1959 - an die DDR übergeben und in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam überführt. Dort erhielt er die Bestandssignatur 90 Schw 4 und wurde 1980 über eine Findkartei erschlossen. Vereinbarungsgemäß blieben die Unterlagen bis Dezember 1956 für jegliche Benutzung gesperrt. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 gelangten die Unterlagen schließlich in das Bundesarchiv und werden seither unter der Bestandssignatur N 2281 verwahrt. Im Jahre 1997 wurde zum Bestand ein Findbuch erstellt, welches eine weitgehend unveränderte Abschrift der damaligen Findkartei darstellte. Bei der jetzigen Bearbeitung wurden die Archivalieneinheiten in die Archivdatenbank BASYS-S überführt. Klassifikation, Titelaufnahmen, Laufzeiten wurden überprüft und teilweise korrigiert. Dr. Ernst Schweninger, der Leibarzt des Reichskanzlers Otto von Bismarck, hat eine umfangreiche Korrespondenz mit vielen bekannten Persönlichkeiten seiner Zeit, wie Herbert von Bismarck, Bernhard von Bülow, Maximilian Harden, Alfred Krupp u.a., geführt. Die Überlieferung besteht daher zum ganz überwiegenden Teil aus Briefen von Freunden, Kollegen, Patienten und nicht zuletzt von Familienangehörigen und umfasst den Zeitraum 1866 - 1925. Literaturhinweis: E. Espach: Beiträge zur Biografie Ernst Schweningers. Schriftenreihe der Münchener Vereinigung für Geschichte der Medizin, München 1979 Zitierweise: BArch, N 2281/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Fonds · 1933-1945 (-1981)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

Charakteristik: Der Bestand 229 ist nach Umfang und Faszikelzahl (118.938 Nummern) der bedeutendste des Generallandesarchivs. Er enthält, wie seine Bezeichnung besagt, "Spezialakten der kleineren Ämter, Städte und Landgemeinden", das heißt Provenienzen aus den zahlreichen Territorien und Herrschaften, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts in dem damals neu geschaffenen Großherzogtum Baden ganz oder teilweise aufgegangen sind. Er ist ein klassischer, topographisch bezogener Pertinenzbestand. Entsprechend der Brauer’schen Archivordnung von 1801 wurden im 19. Jahrhundert die unter die "Spezialrubriken" der einzelnen Orte fallenden "Spezialakten" oder "Spezialia" - Ortsbetreffe - nach alphabetisch gereihten, der juristischen Terminologie jener Zeit entlehnten Sachrubriken abgelegt und innerhalb dieser Rubriken chronologisch geordnet. Bestandsgeschichte: Zunächst existierten mehrere Spezialaktenbestände nebeneinander, so etwa Baden-Baden, Baden-Durlach, Pfalz, Breisgau, Bruchsal und ein Waldaktenarchiv. Erst in den Jahren 1874/75 wurden im Interesse der einfacheren Handhabung diese bisher eigenständigen Spezialabteilungen in einem einzigen, damals rund 14000 Konvolute umfassenden Bestand zusammengeführt, und 1878 begann man mit dessen Verzeichnung. Obgleich seit 1887 auch im Generallandesarchiv das Provenienzprinzip gelten sollte, blieb der monströse Ortsaktenbestand auch weiterhin erhalten und erlebte bis in die 1930er Jahre noch zahlreiche Zuwächse. Der 1939 eingeführte Bestandsnummernplan gab ihm die bis heute gültige Nummer 229; zuvor allerdings waren die Akten von Ämtern und Städten (Bestände 129 bis 228) ausgegliedert worden. Eine fortlaufende Durchnumerierung der einzelnen Faszikel erfolgte Mitte des 1950er Jahre. Indes kamen die Verzeichnungsarbeiten erst Mitte der 1970er Jahre zum Abschluss. Provenienzen: In seinem Kern umfasst der Bestand Schriftgut, das mit den Archiven von Vorgängerterritorien oder Klöstern an Baden gefallen ist, aber auch Akten, die, soweit sie sich auf badische Orte beziehen, von Bayern oder Württemberg an Baden extradiert wurden. Mehr oder minder dürftig ist diese Überlieferung zumeist im Fall von Orten, die zu den einstigen Herrschaftsgebieten des 1806 mediatisierten Adels gehörten, weil diesem - sowohl den fürstlichen und gräflichen Standesherren (Wertheim, Leiningen, Fürstenberg etc.) als auch den Angehörigen der ehemaligen Reichsritterschaft (in Odenwald, Kraichgau, Ortenau, Hegau etc.) - seine Archive belassen wurden; entsprechendes Material ist daher in den jeweiligen Herrschaftsarchiven zu suchen. Inhalte: Das zeitliche Spektrum der in Bestand 229 verwahrten Überlieferung reicht im wesentlichen vom 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert. Selten findet sich darin auch einmal ein originales Schriftstück aus dem 15. Jahrhundert, schon sehr viel häufiger trifft man auf solche aus dem 16. Jahrhundert. Aus alter Gewohnheit wurden hier aber nicht selten auch noch Akten des 19. Jahrhunderts einsortiert. Inhaltlich ist die ganze Breite des dörflichen Rechtslebens vertreten. Erschließung: Das nachstehend präsentierte, um 1990 von Reinhold Rupp mit größter Sorgfalt erstellte und für den Internetauftritt nur behutsam überarbeitete Verzeichnis kann selbstverständlich nicht die Inhalte der einzelnen, unter den verschiedenen Orten verwahrten Akten erschließen. Vielmehr will es dem ortsgeschichtlich interessierten Forscher einen Eindruck vermitteln vom Umfang des jeweils vorhandenen Materials nach der Zahl der Faszikel, nach dem Umfang in laufenden Metern und nach der Laufzeit der Überlieferung. Die stichwortartige Nennung älterer politischer Zusammenhänge versteht sich dabei als Hinweis darauf, in welchen anderen Beständen des Generallandesarchivs gegebenenfalls noch weiter zu recherchieren wäre. Die inhaltliche Beschreibung hebt ausgewählte Sach-, Orts- und Personenbetreffe unter Angabe der jeweiligen Laufzeit hervor, soweit diese über die eigentliche Ortsgeschichte hinaus Interesse beanspruchen können. Außerdem werden die vorkommenden örtlichen Herrschaftsträger genannt, womit in vielen Fällen zugleich die einschlägigen Provenienzen Erwähnung finden; die Hauptprovenienz wird gelegentlich eigens hervorgehoben. Die einleitenden Informationen zu den einzelnen Gemeinden sind nach einem festen Gliederungsschema aufgebaut: aktuelle administraive Zugehörigkeit: Gemeinde/Landkreis, in Klammer: Information, zu welchem Bezirksamt der Ort 1898 gehörte Landesherrschaft um 1800 / Ortsherrschaft, sofern von der Landesherrschaft unterschieden (Ritterkanton bei ritterschaftlichen Orten) zugehörige Wohnplätze Umfang nach Faszikelzahl (Laufzeit) Umfang in lfd. m Inhalt: u.a. Sach-, Orts- und Personenbetreffe (in Auswahl) Herrschaftsträger Provenienz (teilweise) Die Angaben sind identisch mit: Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 7: Spezialakten der badischen Ortschaften (229), bearbeitet von Reinhold Rupp (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 39/7). Stuttgart 1992.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 902/1 · Fonds
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Einteilung nach Aktenzeichen: Aalen (1/1); Abtsgmünd (1/2); Adelmannsfelden (1/3); Aufhausen (1/4); Baldern (1/5); Bopfingen (1/7); Dewangen (1/9); Dirgenheim (1/10); Dorfmerkingen (1/11); Ebnat (1/12); Elchingen (1/13); Essingen (1/16); Fachsenfeld (1/17); Flochberg (1/18); Goldburghausen (1/20); Hofen (1/21); Hohenstadt (1/22); Hülen (1/23); Hüttlingen (1/24); Kerkingen (1/26); Kirchheim/Ries (1/27); Kösingen (1/28); Laubach (1/29); Leuterburg (1/31); Neresheim (1/33); Neubronn (1/34); Oberdorf/Ipf (1/37); Oberkochen (1/38); Ohmenheim (1/39); Pflaumloch (1/41); Pommertsweiler (1/42); Röttingen (1/45); Schlossberg (1/46); Schweindorf (1/50); Trochtelfingen (1/53); Unterkochen (1/54); Unteriffingen (1/55); Utzmemmingen (1/58); Waldhausen (1/59); Wasseralfingen (1/70-1/74); Aalen und Ellwangen (1/75); Heidenheim (1/76); SV-Akten Aalen und Ellwangen; Verstorbene. Hinweis: Nicht belegte Ziffern siehe Ellwangen (EL 902/2).