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Oberämter und Landratsämter

Überlieferungsgeschichte 1803 bis 1810 wurden die Oberämter teilweise als Nachfolger der altwürttembergischen Ämter errichtet; Doppelstellung des Oberamtmanns als Staatsbeamter und Leiter der Amtskörperschaft; 1818 Verselbständigung der Oberamtsgerichte; 1842 Sprengeländerungen; 1928 erhält der Oberamtmann die Amtsbezeichnung Landrat; 1938 Umbenennung in Landratsämter und Sprengeländerungen; aufgrund der Verordnung Nr. 60 des französischen Oberkommandierenden und der Kreisordnung 1948 war der Landrat Staatsbeamter; 1955 wurde der Landrat durch die Landkreisordnung kommunalisiert; das Landratsamt wurde Verwaltungsbehörde des Landkreises und untere Verwaltungsbehörde; 1973 Sprengeländerungen durch die Kreisreform.