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Partei-Kanzlei (Bestand)
BArch, NS 6 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 11-12 · Bestand · (1752 - ) 1852 - 1945 (- 1946)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte In der Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten fielen Akten zu folgenden Bereichen an: allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen, allgemeine Bestimmungen über Anstellung und Prüfung der Baubeamten, Personalien der Baubeamten, staatliche Gebäude, Baudenkmäler, Privatbauten, allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau, Staatstraßen, Vizinalwege, Materialplätze, Materialgewinnung und Materialbeifuhr, Wasser- und Brückenbau, Verkehrsanstalten: Post- und Botenwesen, Telegrafen, Eisenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und elektrische Starkstromanlagen sowie Etats- und Kassenwesen der Bauverwaltung. Außerdem finden sich u.a. Unterlagen zu Themen wie Anlage von Kleinsiedlungen und Kleingartenanlagen für Erwerbslose vor allem in den 30er Jahre, KFZ-Zulassungen und Fahrschulen. Die Wasserversorgungsakten wurden am 27. Mai 1946 an das Wasserwirtschaftsamt Sigmaringen zur dortigen Aufgabenerledigung übergeben und von diesem mit den Akzessionen 1/1955, 40/1957, 16/1958 und 1/1961 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Viele Straßenbauakten gelangten an den Landeskomunalverband, da der Straßenbau in dessen Aufgabenbereich überging. Diese Akten wurden vom Straßenbauamt Sigmaringen mit Akzession 11/1979 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Eine Akte kam über den Landeskommunalverband an das Staaltliche Vermessungsamt Sigmaringen und wurde von diesem am 15.07.1970 dem Staatsarchiv Sigmaringen übergegeben. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten von 1852 und 1927 (siehe Nr. 981 und 982). Die beiden Behördenfindmittel stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. Einige der hier verzeichneten Akten (möglicherweise z.T. Handakten von Baubeamten) waren in den Behördenrepertorien nicht aufgeführt. Die Unübersichtlichkeit und die schlechte Handhabbarkeit der beiden Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Lediglich das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Darin-Vermerke von formal auffälligen Aktenteilen fanden Aufnahme ins Repertorium.Vorprovenienzen wurden nicht nachgewiesen. Hauptsächlich ist aber mit den Vorprovenienzen "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius" zu rechnen. Einzelne Akten wurden trotz Fremprovenienz beim Bestand belassen. Als Fremdprovenienzen erscheinen "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Hofkammer Sigmaringen", "Kreisbauamt Hechingen" "Preußischer Kommissarius" sowie "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Bei sämtlichen Akten mit einer der ersten vier genannten Fremdprovenienzen handelt es sich um Vorakten, das heißt, es fielen weitere Akten mit Provenienz "Preußische Regierung Sigmaringen" mit denselben Aktentiteln an. Die Behörde "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle" h atte nach Auflösung des Landes Preußen die Aufgabe, die Geschäfte der ebenfalls 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Bei Akten, die bis 1945 geführt wurden, ist sie nicht ausgeworfen, da es sich dann meist nur um ein einzelnes Blatt mit anderer Provenienz als "Preußische Regierung Sigmaringen" handelt. Beim Ortsindex wurden Gebiete und Orte, die sich nach 1918 bzw. 1945 nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet befanden, soweit wie möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die in den beiden Behördenverzeichnissen aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "Akte nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bislang lose und unverpackt im Regal lagen.Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist nicht zu erwarten, da der Bestand inzwischen archivgerecht verpackt wurde. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 2003/2004 durch die Unterzeichnete. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnete vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 982 Verzeichnungseinheiten und 33 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 11-12 Sigmaringen, März 2005 Birgit Kirchmaier Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen Zustand der Bauverwaltung; Ministerialerlasse; Geschäftskreis; Maße; Benennung von Wegen; Straßenbau; Wasserbauten; Hochbauten; Invaliditäts-, Kranken- und Altersversicherung der Bauarbeiter; Einführung der mitteleuropäischen Einheitszeit; Baukosten; Elektrizitätswerke und Einführung des elektrischen Lichtes; bauwissenschaftliche Versuche; allgemeine Vertragsbedingungen im Bauwesen; Tiefbohrungen; Materialprüfungsamt; Personalsachen; Arbeiterschutz und Arbeiterfürsorge; Förderbahnen, Bauberatungsstellen; Wohnungswesen; Wohnungsgesetz von 1918; Reichsmietengesetz; Beamten- und Landjägerwohngebäude in Sigmaringen; Darlehen für Wohnungsbauten; Baugenossenschaften; Nutzbarmachung der Wasserkräfte für elektrische Kraftgewinnung; Geschäftsberichte der Energie-Versorgung Schwaben; Elektrische Kräfteversorgung; Tiefbohrungen; Mitglieder der Enteignungsbehörde; Wohnungswesen; Beschwerden; Kleinsiedlungen; Reichsbürgschaften; Darlehen für Lehrer; Hauszinssteuer-Hypotheken; Volkswohnungen; Eigenheimförderungen; Baugenossenschaften; Arbeiterwohnstätten; Bedarfsdeckung von Bauschnittholz; Zementversorgung; Finanzierungsbeihilfen des Reichs bei Gemeinschaftssiedlungen; Betriebsführerdarlehen; deutsches Wohnungshilfswerk; Ausgleich von kriegswichtigem Raumbedarf - Allgemeine Bestimmungen über Anstellung, Prüfung etc. der Baubeamten Vorschriften für die Ausbildung im Baufach; Instruktionen für den Kreisbaumeister von Hechingen; Dienstanweisungen für mittlere und Unterbeamte der allgemeinen Bauverwaltung - Personalien der Baubeamten Prüfung der Baumeister und Bauführer; Straßenbaupersonal; Dienstverhältnisse von Bauräten und Feldmessern; Werkmeister; Bauführer; Baumeister; Straßeninspektoren; Bauinspektoren; Straßenmeister; Errichtung einer Kreisbaumeisterstelle in Hechingen; Angestellte der Bauverwaltung - Königliche Gebäude/Staatliche Gebäude Vermietung von staatlichen und kommunalen Wohnräumen; bauliche Unterhaltung von staatlichen Gebäuden; Beschaffung von Feuerlöschgeräten; staatliche Gebäude in Hinterzarten; Auseinandersetzungen mit der fürstlichen Verwaltung wegen Gebäuden im Oberamt Haigerloch; Unterhaltung von Dienstwohnungen; Entschädigungsansprüche; Hausordnungen; Neu-, Um- und Erweiterungsbauten; Zentralheizungsanlagen; Inventarien der in den Oberamtsgebäuden befindlichen Dienstwohnungen; hauswirtschaftliche Kosten; staatlicher Grundbesitz am Titisee; Landratsamtsgebäude - Baudenkmäler Wiederherstellung und Befestigung der Stammburg Hohenzollern; Erhaltung des Torturms bei Hechingen; Verkehrs- und Baumuseum - Privatbauten Vorschriften für Neubauten; Aufzüge und Fahrstühle; Bau- und Wohnungsverein; Privatbauten in den einzelnen Oberämtern; Stadtpfarrkirche Trochtelfingen; Fabrikneubau Müller in Sigmaringen; statische Berechnungen; Verunstaltungen von Ortschaften - Allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau Anwendung der altländischen Bestimmungen; Gleichstellung der Hechinger mit den Sigmaringer Landesteilen; Änderung des Charakters von Straßen; Staatsprämien für Staatsbauten; Straßenpolizeigesetze; Instandhaltung der Landstraßen; Einteilung der Staatsstraßen in zwei Straßenbezirke; Dunglegen an Staatsstraßen; Instruktion für Straßenmeister; Zäune an Straßen; Beschaffung von Dampfwalzen; Straßenanbauwesen; Kanalisation; Bewachung von Parkplätzen; Staatsprämien für Straßenbauten; Zählung von Kraftfahrzeugen; Fahrzeugzulassungen; Führerscheine; Kraftfahrzeugsteuer; Fahrlehrer; Fahrschulen; Probefahrtkennzeichen; Luftfahrwesen; internationale Fahrausweise; Führerscheinentzug; Polizeiverordnungen über den Kraftfahrzeugverkehr; Prüfung von Kraftfahrzeugen und deren Fahrer; Straßensperrungen; kraftsportliche Veranstaltungen; Luftfahrtunternehmen; Fahrlehrerscheine; Warnungstafeln; Instruktion für die Verwaltung der Baukassenrendanten; Straßenbaugesetz von 1928; Straßenbauordnungen; Neuregelung des Straßenwesen; Straßenbrückenbauwesen; Starkstromwegegesetz; Rei chsautobahnen; Bau von Radfahrwegen; Umgehungsstraßen - Staatsstraßen Zustand des Straßenbaus; Kosten der Straßenunterhaltung; Unterhaltung von Landstraßen; Vermarken von Staatsstraßen; Bepflanzung der Landstraßen mit Bäumen; Kleinschlagen von Steinen auf den Landstraßen; Offenhaltung der Fahrbahn; Straßenneubauten; Wiederherstellung von Straßen; Instandhaltung; Straßenkorrekturen; Herstellung von Wasserdurchlässen; Ableitung des Regenwassers; Bepflasterung der Straßen; Verwaltung der Landstraßen; Aufstellung der Straßenverzeichnisse; Berichtigung der Generalstabskarten; Trottoirs und Straßenübergänge; Beilagen zum Straßenbauetat - Vizinalwege Anlage; Unterhaltung; Korrekturen; Visitation durch die Oberamtsvorstände; Differenzen zwischen Gemeinden wegen Benutzung - Materialplätze, Materialgewinnung und Beifuhr Bildung eines Gratifikationsfonds für Straßenaufseher aus der Gras- bzw. Weidenutzung; Landerwerb; Straßenmaterialplätze; Bedingungen für das für den Straßenbau zu verwendende Kies- und Steinmaterial; Erwerb von Materialplätzen; Grenzstreit an der Kiesgrube Deutwang; Steuererhebung auf dem Fiskus gehörige Grundstücke; Entnahme von Kies, Sand und Steingeröll aus Flüssen; Verpachtung fiskalischer Grundstücke - Wasser- und Brückenbau Überschwemmungen und deren Verhütung; Brückenbauten und Brückenstatiken; Uferbauten; Hydrografische Arbeiten; Pegelstände; Flusskorrekturen; Wassermangel; künstliche Wasserversorgungsleitungen; Schifffahrtskanäle; Motorboote; Strombaupolizei; Anlandungen; Donauversickerung; Kraftwerk Fridingen; Ableitung von Regenwasser - Verkehrsanstalten Post und Botenwesen Regulierung des Post- und Portowesens; Organisation des Landpostwesens; Privatpostanstalten; Postbeamte; Personalveränderungen; Portodienstmarken; Radioanlagen - Telegraphen Telegraphenanstalten; Genehmigung zu Telegraphenleitungen; Fernsprecheinrichtungen - Eisenbahnen Eisenbahnwesen in Hohenzollern; Staatsaufsicht über die Eisenbahnen; Eisenbahnbau auf verschiedenen Strecken; Bahnlinien ins benachbarte Ausland; Kleinbahnen; Eisenbahngrundbuch für Kleinbahnen; Vertretung Hohenzollerns im Beirat der württembergischen Verkehrsanstalten; Bahnhof Sigmaringen - Baupläne; Donaukorrekturen; Vereidigung württembergischer und badischer Bahnpolizeibeamter; Hohenzollerische Landesbahn: Fahrpläne, Aufsichtsrat, Generalversammlung, Voranschläge, Bilanzen, Tarife, Umwandlung in eine Nebenbahn, Aufsichtsprüfung, Aufsichtsprüfungsbericht, Satzungsänderungen, Betriebsführung, Steuersachen, Löhne, Gehälter, Personalsachen, Geschäftsberichte - Kraftfahrzeuglinien Linienverkehr der deutschen Reichspost und der deutschen Reichsbahn; Kraftfahrzeuglinien; Personenbeförderung; Güternahverkehr - Etat- und Kassenwesen der Bauverwaltung Etat über die Verwaltung; fiskalische Beiträge zur Straßenunterhaltung; Beiträge der Gemeinden zur Straßenunterhaltung; Übernahme der Straßenbaukosten auf die Landeskasse

Universitätsarchiv Stuttgart, 33/1/1169 · Akt(e) · 14/01/1941 - 17/03/1943
Teil von Universitätsbibliothek Stuttgart, Abteilung Universitätsarchiv

Enthält: u.a.: Prüfungsberichte vom 6.8.1942 (Durchschlag) und vom 25.4.1941; Photographien des fertigen Barackenhauses; Zeichnungen ´´Versuchshaus für das Reichskolonialamt und das Oberkommando des Heeres´´ Personenindex: Adolph, Gustav / Graf, Otto / Künzel, Alfred Sachindex: Porenit-Werk Dr. Adolph KG, Haar bei München / Elektrochemische Werke München AG, Höllriegelskreuth / Generalarbeitsführer- Bevollmächtigter für den Holzbau, Berlin-Grunewald / Steine und Erden GmbH der Reichswerke Hermann Göring, Verkaufsdirektion Berlin / Karl Kübler AG, Stuttgart / Barackenbau / Porenbeton

Regierung Aachen BR 0005 (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, BR 0005 · Bestand
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Verfassung und Verwaltung. Staatshoheit; Standesamtsangelegenheiten; Ordnungsrecht; Zentralverwaltung. Politische Akten. Grenzsachen. Polizei. Militärwesen. Handel und Gewerbe. Kommunalwesen. Bezirksausschuss. Schulwesen. Kirchenwesen. Eisenbahnen.Post. Verkehr. Enteignungen. Wegebau. Bauwesen. Landwirtschaft. Domänen und Forsten. Gesundheit. Veterinärangelegenheiten. Sozialwesen. Steuer- und Rechnungswesen. Wasserbau. Kunst- und Kulturpflege Das Findbuch "211.09.00 Regierung Aachen, Kirchenwesen" ist nicht nur diesem sondern auch noch anderen Beständen zugeordnet.

Reichspostministerium (Bestand)
BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

Sammlung Carl J. H. Villinger (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 212 · Sammlung
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 212 Sammlung Carl J. H. Villinger Umfang: 285 Archivkartons u. 0,5 lfm Überformate (= 723 Verzeichnungseinheiten = 32,5 lfm) Laufzeit: ca. 1833/1900 - 1977 Zur Person Der Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher Carl J. H. Villinger (09.07.1905 - 27.05.1977) hat seit 1927 eine große Zahl von Zeitschriftenartikeln und Aufsätzen vornehmlich zu historischen, kunst- und kulturgeschichtlichen Fragen, überwiegend mit Bezug auf Worms und mit Schwerpunkt auf dem Katholizismus (Kirchen- und Bistumsgeschichte, Kämmerer von Dalberg), veröffentlicht. Vierzehn Jahre lang gehörte Villinger, der seit 1948 freier Mitarbeiter der Allgemeinen Zeitung (Ausgabe Worms) war, für die CDU dem Stadtrat an. Sein besonderes Interesse galt neben den genannten Themen der Arbeit für den Aufbauverein (vgl. Abt. 76, einige Akten wurden ihrer Herkunft gemäß in die Sammlung Villinger eingegliedert), beim Altertumsverein (vgl. Abt. 75 Nr. 13), beim 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ (Vereinsvorsitzender von 1948 bis 1968), vgl. Abt. 77/8 und beim KKV Probitas (Abt. 212 Nr. 430), bei denen er als Pressewart tätig war (Abt. 212 Nr. 0371). Bereits 1968 hatte Villinger seine umfangreichen Sammlungen (darunter die ca. 10.000 Bände umfassende Bibliothek und eine Sammlung von Grafik) der Stadt vertraglich als ’Villinger-Schenkung’ überschrieben, von der ein erheblicher Teil in das Stadtarchiv übernommen wurde (Notarieller Schenkungsvertrag Abt. 6-U Nr. 317). Zum Inhalt der Sammlung Die Sammlung, deren zeitlicher Schwerpunkt nach 1945 liegt, gliedert sich wie folgt: eigene Artikel und Veröffentlichungen Villingers (thematisch geordnet), Das christliche Worms (v.a. Catholika), Wormser Stadtgeschichte (Wormser Dom, Nibelungen, usw.), Wormser Künstler, Dalberg-Archiv, Heylshof sowie Materialsammlung: Biographische Sammlung, Materialsammlung Wormatiensia, Grafische Sammlung (16 bis 20 Jh.), über Sport und Kunst, Politisches Archiv, Druck-, Fest- und Gedenkschriften/Kleinschrifttum (Umlandorte und Worms, Vereine und Gesellschaften), Reproduktionen Worms betr. Handschriften, aus Abt. 76 (Aufbauverein) in den Nachlass eingegliederte Akten (v.a. Stadtrats- und Ausschußsitzungen, Bauwesen/Wiederaufbau, Zeitungsausschnitte). Villinger war ein leidenschaftlicher Sammler. Bemerkenswert ist seine Grafische Sammlung (s. ab Nr. 544) in der sich zahlreiche Kupferstiche von versch. Maler und Kupferstecher befinden. Spitzen- und Textilbilder sowie eine Sammlung von Exlibris (Bücherzeichen), die er angekauft oder geschenkt bekommen hatte, bereichern die bemerkenswerte Sammlung (zu Exlibris s. Aufsätze in Nr. 579). Erwähnenwert ist die Tätigkeit Villingers als Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof. Sein Aufgabengebiet waren nicht nur Herausgabe der zahlreichen Manuskripten/ Veröffentlichungen (u.a. Führer u. Heylshof-Katalog, Nr. 182) über die Kunstschätze des Heylshofs sowie Gestaltung von Ausstellungen (Nr. 210) und Projekten (Nr. 181). Laut Korrespondenz zwischen Villinger und Cornelius Heyl bekam Villinger freier Zutritt zu den Beständen des Heylshofs, dazu kommt die Verzeichnung der Bestände, Restaurierung der Gemälde (Nr. 0211), Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Druck und andere Aufgaben im Heylshof (u.a. Auflistung der Gemälde, die Baron von Heyl dem Heylshof überlassen hatte, s. Nr. 178). Durch langjährige Recherchen sowie Ankauf von Literatur (u.a. ’Der Staatsrath Georg Steitz u. oder Fürstprimas Karl von Dalberg’. Ein Blatt aus Frankfurt’s Geschichte im Anfange des XIX. Jh. mit urkundlichen Beilagen von Georg Eduard Steitz, Frankfurt 1869 (Buch), s. Nr. 0404) konnte Villinger nicht nur eine Sammlung zusammenzutragen, sondern auch zahlreiche Beiträge über Mitglieder der Familie Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (u.a. Carl Theodor von Dalberg (Nr. 397, Nr. 412), Friedrich Hugo von Dalberg (Nr. 394-395) veröffentlichen. Carl Villinger verzeichnete den Bestand des Herrnsheimer Dalberg-Archivs und setzte sich im Stadtrat für die Erwerbung des Dalberg-Archivs und der Herrnsheimer Schlossbibliothek von der Stadt Worms ein (Nr. 387-388). In seiner Tätigkeit arbeitete Villinger gerne mit den Wormser Künstler zusammen, somit enstand eine biographische Sammlung zu den Wormser Künstlern (Nr. 321-322) sowie eine Sammlung über die Wormser Kunst (u.a. Nachforschung über den Verbleib der Wormser Kunstwerke, u.a. Régence-Kanzel des Wormser Karmeliterklosters, s. Nr. 323). Villinger veröffentlichte nicht nur Serien-Artikel in der Wormser Zeitung (u.a. ’Wormser Studenten an Universitäten’, s. Nr. 283), sondern sammelte Zeitungsausschnitte, die unentbehrlich für die Geschichte der Stadt Worms sind (s. Wormatiensia/Zeitungsausschnitte, Nr. 275ff.). Broschüren (u.a. das Jüdische Worms (Nr. 530), Wormser Dom (Nr. 407), Zeitungen (Wormser Zeitung, Nr. 232, Nr. 234), Zeitschriften ("Rostra", s. Nr. 165) und Druckschriften mit und ohne Bezug auf Worms (das Lutherdenkmal, s. Nr. 528; Alzey, Kriegstagebuch, 1914-1918, s. Nr. 477) können zur Recherchierung herangezogen werden. Postkarten (Nr. 452), Fotos (Nr. 449) sowie eine Sammlung von Münzen und Medaillen, die man zur Ausstellungszwecken benutzen kann. Nennenswert ist die Mitgliederkartei des Wormser Rudervereins (Nr. 665). Die Mitgliederkarten enthalten umfangreiche Information zu Personen und ihrer Tätigkeit im Ruderverein. Villinger selbst war kein Mitglied des Rudervereins. Zu vermuten ist, dass Villinger 1947, als sich die Rudergesellschaft e.V. und der Wormser Ruderverein e.V.1911 vereinten und die Zusammenarbeit misslang, in den Besitz der Mitgliederkartei kam. Im Anhang des Findbuches befindet sich ein separates Verzeichnis der Noten: Dalberg-Noten (Nr. 401), von Rudi Stephan (Nr. 599), von Friedrich Gernsheim (Nr. 600), einige davon sind Originalnoten; Liste der Andachtsbilder (Nr. 400 u. Nr. 554) sowie Bibliographie Carl J. H. Villinger, masch. Findbuch mit relativ detaillierter Verzeichnung und einer ausführlichen Bibliographie von Villingers Artikeln und Aufsätzen (Aktenordner), zusammengestellt von Joachim Schalk, s. Schrank Nr. 22. Erschließung: Augias-Datei (Neuverzeichnung 5/2010 bis 5/2011, dabei auch Nachkassation und Erarbeitung einer neuen Klassifikation). Der Bestand umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 723 Einheiten, die in 285 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand, Benutzungsbeschränkungen bestehen nicht. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 6 Stadtverwaltung Worms ab 1945 -Abt. 76 Aufbauverein Worms e.V. -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung -Abt. 170/16 Nachlass Dr. Friedrich Illert -Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv -Abt. 217 Grafische Sammlung -Abt. 214 Sammlung Fritz Reuter -Abt. 77/8 1. Wormser Schwimmclub ’Poseidon’ -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. von Heyl BÖNNEN, Gerold ’Geschichte der Stadt Worms’, Stuttgart 2005 REUTER, Fritz ’Sammler und Sammlung Carl J. H. Villinger’, in: Der Wormsgau 13, 1979-81, S. 134-136 REUTER, Fritz ’Wormser Historiker, Kunsthistoriker und Heimatforscher aus dem 19./20. Jahrhundert und ihre Grabstätten’, in: Der Wormsgau 19, 2000, S. 97-99 ILLERT, Georg ’Die "Villinger-Schenkung"’, in: ’Der Wormsgau 9, 1970-1971 SCHALK, Joachim ’In Memoriam Carl Johann Heinrich Villinger (1905-1977)’, Sonderdruck aus: ’Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte’ 29, 1977 Juni 2011 Magdalena Kiefel

PrAdK 0735 · Akt(e) · 1914 - 1917
Teil von Archiv der Akademie der Künste

Protokolle folgender Sitzungen: Sektion für die bildenden Künste, Senat und Genossenschaft (Teilnehmer in wechselnder Zusammensetzung: Alexander Amersdorffer, German Bestelmeyer, Wilhelm v. Bode, Peter Breuer, Adolf Brütt, Otto H. Engel, Reinhold Felderhoff, Philipp Franck, Richard Friese, August Gaul, Hans Herrmann, Ernst Herter, Hildebrand, Ludwig Hoffmann, Hermann Hosaeus, Oskar Hossfeld, Ulrich Hübner, Julius Jacob, Louis Jacoby, Gerhard Janensch, Ludwig Justi, Friedrich Kallmorgen, Arthur Kampf, Heinrich Kayser, Conrad Kiesel, Fritz Klimsch, Georg Koch, Karl Koepping, Max Kruse, Hugo Lederer, Max Liebermann, Hans Looschen, Ludwig Manzel, Meyer, Paul Meyerheim, Ernst Pfannschmidt, Bruno Paul, Fritz Schaper, Schmidt, Franz Schmitz, Walter Schott, Rudolf Schulte im Hofe, Raffael Schuster-Woldan, Franz Schwechten, Heinrich Seeling, Paul Seidel, Max Slevogt, Constantin Starck, Louis Tuaillon, August Vogel, Hugo Vogel, Anton v. Werner): 7. Jan. 1914 (Senat): Einführung von Ulrich Hübner in den Senat; veränderte Vergabebedingungen für den Großen Staatspreis, Abschrift des Ministerialerlasses vom 9. Dez. 1913; Beschlagnahmung von Postkarten mit Abbildungen plastischer Kunstwerke; Genehmigung der Wahlen des Senats für die Landeskunstkommission; Vergabe der Überschüsse der Großen Berliner Kunstausstellung an den Kunstausstellungsgelderfonds; Verleihung des Professorentitels an Ulrich Hübner, Max Uth, Adolf Meyer und Hugo Ungewitter (Bl. 1). 30. Jan. 1914 (Senat): Bericht über den Aquarellmaler Max Fritz (Bl. 4). 18. Febr. 1914 (Senat): Genehmigung der Vorschlagsliste für Einladungen zur nächsten Mitgliederausstellung, der vorgeschlagenen Kollektivausstellungen sowie Aufnahme einer kleinen Kollektion von Werken des verstorbenen Bildhauers Ignatius Taschner; Entwurf von Bestimmungen für Akademieausstellungen; Beratung über die Genehmigung einer Martersteig-Gedächtnisausstellung und einer Internationalen Ausstellung des Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an die Maler Mattschaß, Grotemeyer, Maß und an Baurat Seeling; Stipendien aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung für Roloff, Hänsch und Korn (Bl. 5). 17. Apr. 1914: Sichtung der Bewerbungen für den Großen Staatspreis; Entscheidung über die Preisträger der Staatspreiskonkurrenzen: Maler Paul Plontke, Bildhauer Otto Placzek, (Bl. 8, 10). 17. Apr. 1914 (Senat): Beurteilung des Malers Gustav Richter; Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Dammann und Breitkopf-Cosel; Wahl von Heinrich Seeling in den Sachverständigenbeirat zum Schutz der Stadt Berlin vor Verunstaltung; Stipendium der Schmidt-Michelsen-Stiftung für den Bildhauer Willy Kluck; quartalsweise Vergabe der Ateliers in Rom (Bl. 12). 19. Mai 1914 (Senat): Beurteilung der Maler Alfred Stöcke, Grotemeyer und Bielefeld (Bl. 15). 30. Juni 1914: Entscheidung über den Preisträger des Dr.-Paul-Schultze-Preises für Bildhauer 1914: Joseph Sommer (Bl. 18). 30. Juni 1914 (Senat): Entscheidung über Stipendien aus der Louisa-E.-Wentzelschen Stiftung: Maler Erich Feyerabend, Bildhauer Friedrich Heuler, Graphiker Friedrich Maron, Architekten Hellmuth Korth (Bl. 19). 13. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Bildhauer Joseph Limburg, Maler Hans am Ende, Maler Otto Modersohn; Preisaufgabe für die Dr.-Paul-Schultze-Preis 1915; Gutachten Amersdorffers über den Maler und Architekten Dreßler (Bl. 22). 27. Okt. 1914: Beschluß zur Überweisung der Überschüsse aus früheren Großen Berliner Kunstausstellungen an die akademische Kriegshilfskasse; Große Berliner Kunstausstellung 1915 (Bl. 27). 27. Okt. 1914 (Senat): Wiederwahl des stellvertretenden Senatsvorsitzenden Schwechten; Neubesetzung der durch den Tod Otzens vakanten Stelle des Vorstehers eines Meisterateliers für Architektur, Beratung über den vorgeschlagenen Friedrich Ostendorf; Gutachten von Engel über den Maler Gotthilf Schnee; Bedeutung des Preußischen Kunstvereins; Wahl Liebermanns zum Stellvertreter von Looschen bei der Ständigen Deputation für das Reklamewesen beim Ältestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft; Wiederwahl von Kampf und Meyerheim in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung, von Hildebrandt in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung, von Liebermann in das Kuratorium der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung; Frage einer Ausschreibung der Akademie-Wettbewerbe für 1915; Bekanntgabe von Erlassen des Kultusministeriums (Bl. 29). 27. Nov. 1914: Entscheidung über den Preisträger des Dr.-Hugo-Raussendorff-Preises 1914, den Maler Kurd Albrecht, sowie über den Preisträger des v.-Rohr-Preises 1914, den Architekten Pohle (Bl. 29). 21. Dez. 1914: Gedenken an Giovanni Sgambati; Frühjahrsausstellung 1915; Zusammensetzung der Ausstellungskommission für die Große Berliner Kunstausstellung; Menzel-Denkmal; Annahme der Fischer- und der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Wahl Schwechtens in den Sachverständigenbeirat der Stadt Berlin; Austritt von Dagnan-Bouveret und Saint-Saëns aus der Akademie (Bl. 31f.). 15. Jan. 1915 (Genossenschaft): Gedenken an Rudolf Weyr und Anton v. Werner; Fehlbetrag der Großen Berliner Kunstausstellung 1914; Wahllisten für die Mitgliederwahlen (Bl. 50). 22. Jan. 1915 (Genossenschaft): Wahl von Ernst Pfannschmidt und Friedrich Oskar Hossfeld zu neuen Mitgliedern (Bl. 55). 12. Febr. 1915 (Genossenschaft): Zusammensetzung der Aufnahme- und Anordnungskommission für die Große Berliner Kunstausstellung 1915; Forderung einer größeren Kompetenz für die Genossenschaft bei der Vorbereitung der akademischen Ausstellungen (Bl. 56-58). 17. Febr. 1915 (Senat): Vorschläge für die Nachfolge des verstorbenen v. Werner als Direktor der Hochschule für die bildenden Künste: Kampf, Dettmann, Manzel, Kallmorgen; Einrichtung einer Kommission zu Reformen des akademischen Unterrichts (Bl. 35, 61). 17. Febr. 1915: Preisträger des I. Michael-Beer-Preises: Maler Berthold Ehrenwerth; keine Verleihung des Preises der II. Michael-Beerschen Stiftung für Kupferstecher (Bl. 36, 59). 15. März 1915 (Senat): Beschluß zur Vergabe von Unterstützungen aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung an Korn, Brandes, Petrich und Miehe und aus der Stadt-Charlottenburg-Stiftung an König und Dahmen (Bl. 39, 64). 19. März 1915 (Genossenschaft): Einführung der neuen Mitglieder Hossfeld und Pfannschmidt; Wahl von Engel, Meyerheim, Liebermann, Brütt, Seeling und Hoffmann zu Senatsmitgliedern; Diskussion und Abstimmung über den Antrag von Hoffmann zur Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Ausstellungen durch die Genossenschaft und Ablehnung der Kooptierung durch den Senat; Antrag gegen die Propaganda des Preußischen Kunstvereins (Bl. 65-67). 30. Apr. 1915 (Senat): Annahme des Vermächtnisses von Koepping; Ablehnung des Ankaufs des v.-Werner-Porträts von Koner; Verlängerung der Matrikel des Meisterschülers P. Joseph (Meisterschule Humperdinck); Mitteilung über die Ernennung von Kampf zum Direktor der Hochschule für die bildenden Künste (Bl. 41, 73). 30. Apr. 1915: Vertagung wegen Beschlußunfähigkeit (Bl. 72). 18. Mai 1915 (Genossenschaft): Gedenken an Oskar Frenzel; Wahl von Friedrich Kallmorgen zum Vorsitzenden, von Hans Meyer zum Stellvertreter (Bl. 76). 4. Juni 1915 (Senat): Betrauung des Ausschusses für die akademischen Ausstellungen mit der Einreichung von Vorschlägen für den Ankauf von Kunstwerken; Dr.-Paul-Schultze-Preis 1916; Wahl von Franck in die Kommission für die Beratung von Fragen zur Neuregelung des akademischen Unterrichts (Bl. 45, 78). 11. Juni 1915: Teilung des Dr.-Paul-Schultze-Preises 1915: Herbert Garbe und Willy Kluck (Bl. 46, 79). 16. Juni 1915: Teilung des Blechen-Preises für Landschaftsmaler 1915: Erich Feyerabend und Erich Müller; Helfft-Preis 1915 für Adolf Harten (Bl. 47f., 80f.). 23. Juni 1915 (Senat): Annahme der S.-Fischer-Stiftung; Vorschlagsliste zum Ankauf von Kunstwerken (Bl. 84). 28. Okt. 1915 (Senat): Wahl von Manzel zum stellvertretenden Senatsvorsitzenden; Beschluß einer Ausstellung von Kriegsbildern in der Akademie; Vorschläge für Ankäufe von Kunstwerken; Berufung von Liebermann in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung und der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung, von Hildebrand in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung; Reisebericht des Stipendiaten Adolf Harten (Bl. 93). 21. Dez. 1915: Schmidt-Michelsen-Preisträger: Walter Miehe (Bl. 96). 11. Jan. 1916 (Senat): Einführung von Hans Herrmann; Vorschlag zur Wiederbesetzung des v. Wernerschen Meisterateliers: Slevogt, Hugo Vogel, Dettmann; Wahl von Hübner in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung (Bl. 98). 23. Febr. 1916 (Senat): Unterstützungen aus der Schmidt-Michelsen-Stiftung für Korn, Douzette und Brandis; Protest gegen des Plan einer Besteuerung der lebenden Kunst durch die Kriegsgewinnsteuer (Bl. 102). 12. Mai 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Georg Schmitt, Bennewitz v. Loefen, Max Schlichting, L. Corinth und Felderhoff; Vorlage des Entwurfs von Lederer für die Wahlurne der Universität (Bl. 105). 5. Juli 1916 (Senat): Bestätigung der Wahl von Schwechten zum Präsidenten, von Gernsheim zum Stellvertreter, der Wiederwahl der Senatoren Kallmorgen, Breuer, Kayser und Rüfer; Wiederwahl von Kallmorgen und H. Meyer als Vorsitzende bzw. Stellvertreter in der Sektion für die bildenden Künste und von Gernsheim und Rüfer in der Sektion für Musik; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Rudolf Schäfer und Em. Grosser; Änderungen des Satzungsentwurfs der Maeder-Stiftung; Dankschreiben der Singakademie sowie von Herter (Bl. 110). 2. Okt. 1916 (Senat): Wahl von Manzel zum stellvertretenden Senatsvorsitzenden; Übernahme der Komposition einer Kantate von Kahn zur Geburtstagsfeier des Kaisers 1917, Rede von Krebs; Ablehnung der Führung des Lippe-Detmoldschen Professorentitels durch Max Bernhardt; Wiederwahl von Hübner und Liebermann in das Kuratorium der Adolph-Menzel-Stiftung, von Hildebrand in das Kuratorium der Adolf-Ginsberg-Stiftung und von Liebermann in das Kuratorium der Dr.-Hermann-Günther-Stiftung; Begutachtung einer Medaille von Eue (Bl. 113). 27. Nov. 1916 (Senat): Bestätigung der Wahl von Schumann zum Stellvertreter des Präsidenten; Ablehnung einer Bruno-Schmitz-Ausstellung; Gesuch von Boese zur weiteren Nutzung eines staatlichen Ateliers; Wahl von Kampf anstelle von Anton v. Werner in das Kuratorium der Emil-Wentzel-Stiftung (Bl. 120). 8. Jan. 1917 (Senat): Gedenken an Dücker, Scholz und Rudorff; Ausstellungsräume für das Auswärtige Amt für die Sammlung Deutsches Bauwesen im Kriege; Planung einer Alfred-Rethel-Ausstellung und einer zweiten Kriegsbilder-Ausstellung; Vorschlag für die Auszeichnung von Lehrkräften der Unterrichtsanstalt des Vereins der Künstlerinnen zu Berlin: Siegert, Seeck und Schottmüller; Widmung von Kriegszeichnungen Richard Müllers an den Kaiser; Wiederwahl von Liebermann und Looschen in die Städtische Deputation für das Reklamewesen; Wahl von Schwechten in den Sachverständigenbeirat der Stadt Berlin; Annahme der Roeder-Stiftung; Änderungen der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Ablehnung der Verlängerung der Matrikel des Meisterschülers Salingré (Bl. 121). Sektion für Musik, Senat und Genossenschaft (Teilnehmer in wechselnder Zusammensetzung: Heinrich Barth, Friedrich Gernsheim, Engelbert Humperdinck, Hugo Kaun, Friedrich E. Koch, Carl Krebs, Hermann Kretzschmar, Philipp Rüfer, Philipp Scharwenka, Xaver Scharwenka, Felix Schmidt, Georg Schumann, Max Seiffert, Ernst Eduard Taubert): 17. Jan. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Schattschneider und Franz Nekes, des Musikdirektorentitels an Max Kaden, Krantz, Traugott Heinrich, Fritz Panzer und Schneider; Delegation Schumanns zu Beratungen im Polizeipräsidium über Vorschriften für den Geschäftsbetrieb der Konzertagenten; Änderungen der Satzungen der Genossenschaft deutscher Tonsetzer; Begutachtung des neuen Tonsystems Euphonion von August Ludwig, Komposition von Wilhelm Grimm, Ballade von Robert Linarz (Bl. 2). 21. Febr. 1914 (Senat): Mitteilungen des Ministers: Anweisung an John zur Kürzung seiner Komposition, Verleihung des Musikdirektorentitels an Kühn, Krelle, Traugott Heinrich, Adolf Göttmann und Ernst Potthof, des Professorentitels an Leo Zellner; Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Moritz Bauer, Heidingsfeld, Binder und Max Krause; Beschwerde an das Ministerium über Breitkopf & Härtel wegen der Urtextausgaben klassischer Musikwerke; Gutachten über die Einführung der Janko-Klaviatur und des Wagnerschen Notensystems; Bewerbungen um den Michael-Beer-Preis (Bl. 6). 21. März 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Max Wiedemann, Paul Oeser, Julius Boehmer, Arnold Ebel, Henrion und Schuch, des Professorentitels an Paul Schärf (Bl. 7). 16. Mai 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Bauer, Heidingsfeld und Wally Schauseil, des Musikdirektorentitels an Breckau, Zingel, Oeser und Schneider; Vorlage eines Opernfragments des Meyerbeer-Stipendiaten Friedrich Schirmer; Begutachtung eines Marsches von Ernst Weigt; Frage einer Auszeichnung des Cellisten und Pianisten Hutschenreuter (Bl. 13). 27. Juni 1914: Beschluß zur Aufführung des Halleluja von Friedrich E. Koch zum Geburtstag des Kaisers 1915 (Bl. 16). 27. Juni 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitels an Adolf Schulze, Schauseil und Josephsohn, des Musikdirektorentitels an Paul Oeser, Lange, F. C. Lindlar, Autem und R. E. Zingel; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Koch; Beurteilung des rhythmischen Chorals von H. Post; Gutachten über eine Komposition von Karl Gleich; Bewilligung der letzten Stipendienrate des Giacomo-Meyerbeer-Preises von 1911 an Friedrich Schirmer (Bl. 17). 13. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Henrion, Reidock und Lindlar; Gutachten über Kompositionen von Klünder, A. Pohlmann und A. Dietrich; Verleihung des Stipendiums der Louisa-E.-Wentzel-Stiftung an Kurt Stiebitz (Bl. 22). 20. Juli 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Ulrich Hildebrandt, Dippel und Klemens Lemacher, des Professorentitels an Lange (Bl. 23). 26. Sept. 1914 (Senat): Mitteilung des Ministers über die abermalige Berufung von Max Seiffert in den Senat; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Hermann Möskes, Senftleben und Heinrich Sauer; Titelverleihung an Alexander Weinbaum; Begutachtung von Kompositionen von Karl Wendl, Laux, Georg Gellert und Walter Leo (Bl. 24). 24. Okt. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Professorentitel an Felix Blaesing, des Musikdirektorentitels an Weyler; Begutachtung von Kompositionen von Ernst Wilms, Paul Hassenstein, Carl Kittel, Arthur Stubbe und Arthur Reuther (Bl. 25). 28. Nov. 1914 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Joh. Emilius; Begutachtung der Kompositionen von Heinrich Kruse, Fritz Fleck, Nelly Walter, Alexander Seiffert, Eduard Walter, Otto Stephan und Ferdinand Streng; Behandlung einer Anfrage des Polizeipräsidenten über die Konzertagentur von Arthur Laser und Emil Liepe (Bl. 30). 16. Jan. 1915 (Senat): Annahme der Fischer-Stiftung und der Stiftung von Frau Wentzel-Heckmann; Austritt von Dagnan-Bouveret und Saint-Saëns aus der Akademie; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Latz; Unterstützung an Carl Fuchs für eine Forschungsreise; Begutachtung von Kompositionen von Felix Erdler, M. Sannemann, Martin Philipps, Adalbert Paschen, F. J. Siedler und Johannes Schüler (Bl. 33, 53). 16. Jan. 1915 (Genossenschaft): Erfolglose Vorwahl neuer Mitglieder (Bl. 54). 20. Febr. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Ball, Gustav Lesnau und Lehmann; Anfrage zur Verleihung der Konzession als Konzertagent an Ernst Heinemann; Gesuche um die Erlaubnis zur Widmung von Kompositionen an Wilhelm II., u.a. von Ramrath und Lubrich (Bl. 37, 62). 20. März 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an R. A. Zingel, Latz, Hoffmann und Carl Schroeder; Anfrage zur Konzessionserteilung als Konzertagent an L. Löwensohn und B. Klein sowie Heinemann; Zinszahlungen der folgenden Stiftungen: Siegfried-Ochs-Stiftung an Franz Dorn, Gouvy-Stiftung an Robert Brauer, Nathalie-Hirsch-geb.-Wolff-Stiftung an Katharine Schurzmann (Bl. 40, 70). 20. März 1915 (Genossenschaft): Wiederwahl der Senatoren Koch und Taubert (Bl. 68, 71). 1. Mai 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Weyler und Hanske; Mitteilung über die Senatorenwahlen in der Sektion für die bildenden Künste: Engel, Meyerheim, Liebermann, Brütt, Hoffmann und Seeling; in der Sektion für Musik: Koch und Taubert; Begutachtung von Kompositionen von Mayerhoff und Arno Schütze (Bl. 42, 74). 19. Juni 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Lehmann, Hauske, Böttcher, Herrmann, Süssmann, Ottinger und Rudolf Fiering des Professorentitels an Nathanael Boettcher; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Koch; Anfrage zur Verleihung der Konzession als Konzertagent an Reimer (Bl. 49, 83). 19. Juni 1915 (Genossenschaft): Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden, Stellvertreter Rüfer (Bl. 82). 10. Juli 1915: Kompositionsauftrag für die Kantate zum Geburtstag des Kaisers an Gernsheim (Bl. 85). 10. Juli 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Reidock und Hauske (Bl. 86-88). 11. Sept. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Hoffmann, Dippel, Süßmann, Latz und Sperling, des Professorentitels an Aron Friedmann und Richard Krucko; Zustimmung zu einer nach dem Kriege geplanten Änderung der Gewerbeordnung zur Konzessionierung von Konzertagenten; Annahme der von Koepping geschenkten Werke (Bl. 89). 16. Okt. 1915 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Wilke und Dietrich; Begutachtung von Liedern von A. C. Rauch und Harriers-Wippern; kriegsbedingte einjährige Verschiebung des Einlieferungstermins der Arbeiten für den Meyerbeer-Preis (Bl. 90). 13. Nov. 1915 (Senat): Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Schmeidler (Bl. 94). 8. Jan. 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Sperling, Böttcher, Bahr, Schrader, Gerloff, Mertens, Mehring, Schoppe; Begutachtung von Kompositionen von Kreuz, Seling (Bl. 97). 15. Jan. 1916: Wahl von Robert Kahn zum neuen Mitglied, keine Mehrheit für Max Reger (Bl. 99). 19. Febr. 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Radochla, Lätsch, Schoppe und Wilke; Verleihung eines Titels an Franz Tiebach; Begutachtung von Kompositionen von Medger, Sulzbach, Nürnberg, Lorenz, Zellner und Spors (Bl. 100). 25. März 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Penzhorn, Ohst, Scharbach, Bahr, Gerloff; Begutachtung der Kompositionen von Bachmann, Dietrich und Spors; Zinszahlung der Siegfried-Ochs-Stiftung an Ella Behrends, Anna Brauer und Thies, Zinsen der Gouvy-Stiftung an Paul Horn; Stipendium der Nathalie-Hirsch-geb.-Wolff-Stiftung an Rose Söhlmann (Bl. 103). 13. Mai 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Clausen, Drews, des Professorentitels an Gustav Pohl; Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Kurt Geisler (Bl. 106). 24. Juni 1916: Übernahme der Komposition einer Kantate von Kahn zum Geburtstag des Kaisers (Bl. 108). 24. Juni 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Schrader, Radochla, Drews, Mäurer, Rothe und Wohlbier, des Professorentitels an Gustav Pohl; Anfrage des Polizeipräsidenten zur Ausdehnung der Konzertagenturen auf Theaterengagements; Begutachtung von Kompositionen, u.a. von Dittberners Sammlung; Wahl von Gernsheim zum Senatsvorsitzenden, Stellvertreter Koch; Verlängerung der Matrikel der Meisterschülerin Katharina Schurzmann; Änderungen der Satzung der Karl-und-Philippine-Maeder-Stiftung (Bl. 109). 19. Juli 1916 (Senat): Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Gern, Szczepanski und Seiffert; Ordensauszeichnung für Pohl (Bl. 111). 23. Sept. 1916 (Senat): Gedenken an Friedrich Gernsheim; Antrag auf Verleihung des Musikdirektorentitels an Clausen, Quarder, Markscheffel, Wohlbier, Rothe, Donath und Lattermann, des Professorentitel an Fritz Zierau; Gesuch des Pfarrers Bachmann; Begutachtung von Kompositionen u.a. von Hubay (Bl. 112). 14. Okt. 1916 (Senat): Wahl von Koch zum Vorsitzenden des Senats, Stellvertreter Philipp Scharwenka (Bl. 114f.). 4. Nov. 1916 (Senat): Vorschlag zur Verleihung des Musikdirektorentitels an Poggendorf, Szczepanski und Gern; Begutachtung einer neuen Notenschreibweise von Edgar de Smet (Bl. 118). 13. Jan. 1917 (Senat): Gedenken an Rudorff und Scholz; Vorschlag zur Verleihung des Professorentitels an Brune, des Musikdirektorentitels an Baruch; Annahme der Roeder-Stiftung; Änderung der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Frage der Leitung der Ouvertüre zum Geburtstag des Kaisers (Bl. 122). Gesamtsenat (Teilnehmer der folgenden Sitzungen in wechselnder Zusammensetzung: Amersdorffer, Barth, Bestelmeyer, v. Bode, Breuer, Brütt, Engel, Felderhoff, Franck, Gernsheim, Herrmann, Hildebrand, Hoffmann, Hübner, Humperdinck, Janensch, Justi, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Kiesel, Koch, Krebs, Kretzschmar, Liebermann, Manzel, Meyerheim, Paul, Rüfer, Schaper, Ph. Scharwenka, Friedrich Schmidt, Felix Schmidt, Schumann, Schwechten, Seeling, Seidel, Seiffert, Taubert, Tuaillon): 30. Jan. 1914: Einführung von Hübner in den Senat; Geburtstagsfeier des Kaisers; Genehmigung des Statutenentwurfs zur Marie-und-Wilhelmine-Seebach-Stiftung; Überlassung der Ausstellungsräume an das Reichsamt des Innern für den Wettbewerb um ein Kolonialkrieger-Denkmal; Verlängerung der Matrikel von Meisterschüler Görms im Atelier von v. Werner; Verleihung des Professorentitels an den Maler Karl Hagemeister (Bl. 3). 17. Apr. 1914: Gedenken an Hubert Herkomer; Wiederwahl von Philipp Scharwenka in den Senat; Genehmigung des Statuts der Marie-und-Wilhelmine-Seebach-Stiftung und der Schäfer-Stiftung; Mitteilung über die Stiftung der verstorbenen Frau Wentzel-Heckmann; Verlängerung der Matrikel von Koeppings Meisterschüler Heermann; Genehmigung der Verleihung der Büste Skarbinas von Schauß an die Leipziger Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik (Bl. 11). 19. Mai 1914: Gedenken an Josef Scheurenberg; Bekanntgabe der Genehmigung des Statuts der Marie-und Wilhelmine-Seebach-Stiftung und der Annahme der Maeder-Stiftung durch den Minister; Vorschläge für die Verleihung des Ordens Pour le mérite: v. Angeli, Zorn, Skovgaard; Wiederwahl von Koepping in den Fachausschuß für die akademischen Ausstellungen (Bl. 14). 13. Juli 1914: Bestätigung der Wiederwahl des Präsidenten Manzel und seines Stellvertreters Gernsheim; Verzicht auf die in Aussicht gestellte Stoewer-Stiftung; Planung der Geburtstagsfeier des Kaisers; Genehmigung der Zuwendungen von Johanna Stuttmeister; Beratung der Statuten der Hedwig-Stuttmeister-Stiftung und der Friedrich-Schaefer-Stiftung (Bl. 20). 27. Okt. 1914: Gedenken an Karl Koepping und Julius Raschdorff; Einführung von Conrad Kiesel in den Senat; Annahme der Gerhart-Fischer-Stiftung für die Hochschule für Musik; Joseph-Joachim-Stiftung; Verwendung des Vermögens der de-Ahna-Stiftung; Johanna-Stuttmeister-Stiftung; Ehrendoktortitel der Universität Cambridge für Max Bruch (Bl. 26). 17. Febr. 1915: Gedenken an Anton v. Werner und Ferdinand Graf Harrach; Mitteilung über die Wahl von Ernst Pfannschmidt und Oskar Hossfeld zu neuen Mitgliedern; Ablehnung des Antrags der Sektion für Musik auf Ausschluß der englischen und französischen Mitglieder; Annahme der Joseph-Joachim-Stiftung und der Stuttmeister-Stiftung (Bl. 34, 60). 15. März 1915: Bekanntgabe der Bestätigung der Wahl von Pfannschmidt und Hossfeld; Anfrage des Ministeriums zu Möglichkeiten der Veranstaltung der Großen Berliner Kunstausstellung in der Akademie (Bl. 38, 63). 15. Mai 1915: Wahl von Franz Schwechten zum Präsidenten, von Friedrich Gernsheim zum Stellvertreter (Bl. 43, 75). 4. Juni 1915: Einführung von Philipp Franck in den Senat; Gratulation zur Ernennung Schapers zum Kanzler des Ordens Pour le mérite; Neuwahlen für die Senatsausschüsse; Forderung von Bruch und Koch nach Ausschluß von Saint-Saëns aus der Akademie (Bl. 44, 77). 28. Okt. 1915: Planung der Feier des Geburtstags des Kaisers; Annahme eines Bildnisses Paul Meyerheims von Eduard Magnus; Statut der Karl-und-Philippine-Maeder-Stiftung; Wahlen in die Fachausschüsse für den verstorbenen Meyerheim: für Unterstützungen (Engel), für Verleihung von Auszeichnungen (Kallmorgen); Verlängerung der Matrikel der Meisterschüler Kurd Albrecht (Hübner) und Alexander v. Volborth (v. Werner) (Bl. 92). 1. Dez. 1915: Mitteilung über die Wahl von Hans Herrmann in den Senat als Nachfolger von Meyerheim; Annahme der Marie-Fabian-Gernsheim-Stiftung; Planung einer Menzel-Feier mit dem Verein Berliner Künstler (Bl. 95). 23. Febr. 1916: Unterstützungen des Bildhauers Thorak und des Musikers Ernst Schaeling aus der Raussendorff-Stiftung; Überlassung der Ausstellungsräume an den Frauenverein vom Roten Kreuz für die Kolonien (Bl. 101). 12. Mai 1916: Gedenken an Schmitz; Annahme der Satzung der Wentzel-Heckmann-Stiftung; Neuwahl der Senatsausschüsse; Beschluß zur Sammlung von Medaillen der Kunst und Übergabe an die Reichsbank (Bl. 104). 17. Mai 1916: Wahl von Franz Schwechten zum Präsidenten, von Gernsheim zum Stellvertreter (Bl. 107). 28. Okt. 1916: Bericht über den Vergleichsvorschlag der Testamentsvollstrecker in Sachen Wentzel-Heckmann-Stiftung; Wahl von Schumann und Koch in die Senatsausschüsse für den verstorbenen Gernsheim; Verlängerung der Matrikel der Meisterschülerin Hildegard Quiel (Humperdinck); Bekanntgabe der Wahlen der Sektionsvorsitzenden (Bl. 117). 4. Nov. 1916: Wahl von Georg Schumann zum Stellvertreter des Präsidenten (Bl. 119). Gesamtakademie: 28. Okt. 1915: 500jähriges Hohenzollernjubiläum; Gedenken an Paul Meyerheim, Kaspar v. Zumbusch, Max Baumbach, Oskar Hossfeld, Heinrich Gerhardt und an Meisterschüler Rehrmann; Einführung von Senator Bestelmeyer; Große Berliner Kunstausstellung 1916; Auflage an Gemeinden zur Einholung von Gutachten einer künstlerischen Instanz vor der Errichtung von Denkmälern; Bekanntgabe der Verleihung des Ordens Pour le mérite an Heinrich v. Angeli; Wahl von Gernsheim zum Vorsitzenden, von Rüfer zum Stellvertreter der Sektion für Musik (Bl. 91). Preisrichter der Giacomo-Meyerbeer-Stiftung für Tonkünstler vom 20. März 1915 (Teilnehmer: Gernsheim, P. Scharwenka, X. Scharwenka, Schumann, Koch, Taubert): Zulassung von Bewerbern um den Giacomo-Meyerbeer-Preis; Bestimmung des Fugenthemas (Bl. 69).

Stadtarchiv Greven, StaG B · Bestand · 1822-1995
Teil von Stadtarchiv Greven (Archivtektonik)

Vorwort Herkunft und Geschichte des Bestandes Provenienz bzw. Bestandsbildner des Bestandes B war die Amtsverwaltung Greven (bzw. Stadtverwaltung Greven für Akten nach Auflösung des Amtes Greven am 15. Mai 1954). Der Bestand beginnt mit der Einführung einer Stehregistratur 1932. Die älteren Akten in preußischer Fadenheftung sind 1938 von Joseph Prinz als eigener Bestand („alte Registratur“, heute Bestand A) verzeichnet worden. Mit dem Bestand B handelt sich um den bis 1952 reichenden, älteren Teil der per Findlisten nach dem Musteraktenplan von 1954 (Herausgeber: NRW Landkreistag, NRW Städtebund, Gemeindetag Nordrhein und Gemeindetag Westfalen, siehe Akte C 13023) erschlossenen Akten der Amts- und Stadtverwaltung Greven von 1932 bis ca. 1986. Die nach 1952 entstandenen, jüngeren Akten sind im Bestand C zu finden, wobei Überschneidungen der Laufzeiten nicht zu vermeiden waren. Der Musteraktenplan besteht aus zehn Hauptgruppen. 1954 war beabsichtigt, den „Aktenplan der hiesigen Verwaltung nach und nach im Sinne dieses Musteraktenplans neu zu ordnen“ (Schreiben des Stadtdirektors vom 7.8.1954 in C 13023). Dies ist in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Die Hauptgruppen sind: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand 2 Schulen 3 Kultur und Sport 4 Sozialwesen, Jugendwohlfahrt, Lastenausgleich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung 6 Bau- und Vermessungsverwaltung 7 Wirtschaft und Verkehr 8 Wirtschaftliche Betätigung und öffentliche Einrichtungen 9 Finanzen und Steuern Die Akten aus der Zeit von 1932 bis 1952 sind 1965-1975 durch den bestandsbildenden ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze in die Ordnung des Musteraktenplans eingefügt worden. Diese Maßnahme hatte er mit dem Landesamt für Archivpflege, namentlich dem wissenschaftlichen Archivar Dr. August Schröder, abgestimmt. Zur ursprünglichen Registraturordnung dieser Akten vermerkt Schwartze in der Vorbemerkung zur Neuordnung der Registratur vom Januar 1975 (ZwA 32842), sie habe „in etwa der Ordnung des von Dr. Prinz geschaffenen Repertoriums“ (heute Bestand A) entsprochen, die aus fünf Hauptgruppen besteht (I: Reichs- und allgemeine Verwaltung, II: Kommunalverwaltung, III: Abgaben und Steuern, IV: Polizei- und Gerichtswesen, V: Militärwesen). Diese Ordnungsmerkmale dürften sich jedoch nur in den ältesten Akten des Bestandes B finden. Denn das Amt Greven hat im Oktober 1931 eine „komplett betriebsfertige Verwaltungsregistratur“ nach dem Regis-Dezimalsystem erhalten (B 3162, Bl. 2-31). Auch die Dienstordnung für die Amtsverwaltung des Amtes Greven vom 9. April 1936 verweist in § 3 auf das von einem Hauptaktenplan „für die gesamte Verwaltung nach dem Zehner-System aufgestellte Aktenverzeichnis“ (B 3160, Bl. 4). Im Sommer 1936 bestellte die Amtsverwaltung einen Aktenplan für Gemeindeverwaltungen bei der Firma Soennecken in Bonn, der nach dem Dewey-Dezimalsystem aufgebaut war und sich in sieben Hauptgruppen gliederte: Allgemeine Verwaltung, Polizei, Schulwesen und Kultur, Wohlfahrtswesen, Bauwesen, Gemeindewirtschaft, Finanzverwaltung. Es ist unklar, ob er das Regis-Dezimalsystem ersetzte und die Registraturordnung verändert wurde. (B 3162, Bl. 43). Jedenfalls ist 1938 die Nutzung des offenbar 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegebenen Einheitsaktenplans „nicht vorgenommen worden und ist auch nicht beabsichtigt“ gewesen, u.a. „weil die Registratur des Amtes Greven noch verhältnismäßig neu“ war (B 3162, Bl. 46f.). Ein komplettes Aktenverzeichnis ist nicht erhalten, die erhaltenen Teile des Aktenverzeichnisses verdeutlichen aber, dass der Aktenplan bis 1954 in Kraft blieb. Die vergebenen Aktennummern waren fünfstellig, wobei die ersten drei Ziffern die Akten-Hauptgruppe, Akten-Gruppe und die Akten-Sachgruppe angaben, denen nach einem Trennzeichen (üblicherweise Strich oder Schrägstrich) die zweistellige Nummerierung der Akte innerhalb der Sachgruppe folgte. Beispiele einzelner Aktenverzeichnisse bieten die folgenden Akten: B 3161: Hauptgruppe 1: Allgemeine Verwaltung (1945) ZwA 25045: Hauptgruppe 3, Schul- und Bildungswesen (1939, enthält Regis-Registerblätter von 1931) ZwA 25057-25059: Hauptgruppe 7, Bauwesen (1939-1954/1963) Das Vorwort zu den von Schwartze erstellten Findlisten, die den 10 Hauptgruppen des Aktenplans entsprechen, datiert von Januar 1975 (ZwA 32842). Dieses Datum markiert zwar nicht das Ende der Arbeiten am Bestand, stellt aber einen markanten Einschnitt dar, der einer regulären Übernahme in das Stadtarchiv gleichzusetzen ist. Der Bestand umfasst 3164 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1932-1952 als Kernzeitraum, jeweils rund 500 Akten reichen in die Zeit davor bis 1830 bzw. die Zeit danach bis 1995. Der Umfang beträgt rund 100 laufende Meter. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus den genannten zehn Hauptgruppen und decken die Verwaltungstätigkeit der Amtsverwaltung Greven vollständig ab. Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners Die Amtsverwaltung Greven verwaltete das Amt Greven als kommunale Gebietskörperschaft für das Gebiet der heutigen Stadt Greven und die zum Amt Greven gehörenden Gemeinden. Dies waren seit der Trennung und Dreiteilung der Gemeinde Greven 1894 die Gemeinden Greven-Dorf, Greven links der Ems (mit den Bauerschaften Aldrup, Westerode, Herbern und Hembergen sowie ab 1925 der Siedlung Reckenfeld), Greven rechts der Ems (mit den Bauerschaften Pentrup, Wentrup, Hüttrup, Schmedehausen, Bockholt, Fuestrup, Guntrup und Maestrup) sowie die Gemeinde Gimbte. 1950 erhielt die Gemeinde Greven-Dorf Stadtrechte und schloss sich 1952 mit den Gemeinden Greven rechts der Ems und Greven links der Ems zusammen ("Wiedervereinigung") zur Stadt Greven. 1954 erfolgte die Auflösung des Amtes Greven und die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Greven mit der Gemeinde Gimbte, die schließlich 1975 nach Greven eingemeindet wurde. Die umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten einer kommunalen Verwaltung lassen sich konkret aus den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplänen bzw. Organisationsplänen der Amtsverwaltung Greven ermitteln. Es liegen vor: Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan 1939 (B 3160) Organisationspläne 1949, 1951, 1953, 1954 (C 13021) Entsprechend der Verwaltungsstruktur ist als nächsthöherer Registraturbildner die Verwaltung des Landkreises Münster zu nennen, deren archivwürdige Anteile heute im Stadtarchiv Münster zu finden sind und zahlreiche Verweise auf Grevener Angelegenheiten beinhalten. Polizeiangelegenheiten finden sich auch im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Ortspolizeibehörde Amt Greven 1942-1945. Verweis: Zwei Akten der Stadtwerke zum Elektrizitätswerk, VEW, Stromversorgung 1920-1955 finden sich im Stadtarchiv Greven in Dep. 70, Nr. 37 und 38. Festschriften: - Leo Drost, Festschrift zur Wiedervereinigung der drei Grevener Gemeinden, Greven 1952. - Leo Drost, Amt Greven 1844-1954, Rückblick auf das Amt Greven, [Greven 1954]. Bearbeitung des Bestandes Die Registrierung der Akten ab 1931 wurde 1961 auf Anregung des Stadtdirektors Dr. Werra begonnen und ab 1965 von dem Lehrer und ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze bis 1975 weitergeführt, von 1976 bis 1986 von dem pensionierten Standesbeamten und nebenamtlichen Archivar Heinrich Schmücker. Schwartze bildete den Bestand mit Registraturgut bis etwa 1970, ordnete ihn und erstellte 1975 die Findlisten („Repertorien“) zu den zehn Hauptgruppen. Zu seinen Bewertungskriterien und zu Kassationen gibt es keine Hinweise. Gleiches gilt für die Nachträge bis 1986 durch Schmücker. Die Ordnung nach dem Musteraktenplan von 1954, auch für die Akten aus der Zeit ab 1931, ist schon oben erläutert worden. Die Teilung des Bestandes entlang des Stichjahrs 1952 war eine Entscheidung, die 1990 durch die Archivare Christoph Spieker und Angelika Haves getroffen wurde. Damit wurde der Bestand B mit der Laufzeit 1932-1952 von den jüngeren Akten abgegrenzt, um diesen durch die ebenfalls 1990 begonnene EDV-Erschließung zügig nutzbar zu machen. Da der Bestand B den Zeitraum des Nationalsozialismus abdeckt, der schon durch nur schwer zu rekonstruierende wilde Kassationen dezimiert ist, wurde auch entschieden, keine weiteren Kassationen bei Akten dieser Laufzeit vorzunehmen. Die Neuverzeichnung ab Findliste 0 erfolgte ab 1990 bis Mitte 1999 durch Christoph Spieker (B 3000-B 3908). Seine tiefe Erschließung wurde von Stefan Schröder ab August 1999 fortgeführt und im Oktober 2010 abgeschlossen. Mit Abschluss der Verzeichnung von Findliste 1 erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf eine flache Erschließung (ab B 4381). In den Findlisten 2 bis 9 wurden daher in der Regel keine oder nur noch wenige Enthält-Vermerke gemacht. In geringem Maße wurden Titeländerungen vorgenommen, wenn diese dem Inhalt einzelner Akten nicht genügend entsprachen. Als Klassifikation wurden die Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen des Musteraktenplans beibehalten. Bei der Neuverzeichnung ab 1990 erfolgte die Vergabe neuer Signaturen (ab B 3000) statt der uneindeutigen alten Aktenzeichen, die aber in der EDV-Verzeichnung als „alte Archiv-Signatur“ zum Zwecke der Konkordanz verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet die Signatur B 4937, in der die aus verschiedenen Akten entnommenen Karten und Pläne verzeichnet sind. Da diese Zusammenstellung Klassifikationsgruppenübergreifend ist, wurde diese Akte im Findbuch unter der Rubrik „Unsystematisiertes“ den Klassifikationsgruppen vorangestellt. Hinzuweisen ist auch auf Besonderheiten in der Klassifikationsgruppe 0-6 (Wahlen und Abstimmungen): Die Klassifikationsuntergruppe 0-61 (Wahlen zum Bundestag) enthält mit der Signatur B 3691 auch die Reichstags- und Landtagswahl 1933; 0-62 (Landtagswahlen) enthält mit der Signatur B 3689 neben der Wahl zum Landtag auch den Volksentscheid über die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen 1950; die Klassifikationsuntergruppen 0-63 (Kommunalwahlen) und 0-64 (Sonstige Wahlen) enthalten in verschiedenen Kombinationen Kreistags-, Amts- und Gemeinderatswahlen. Schon seit 1965 sind die Akten liegend in beschilderten Heftmappen abgelegt worden, die jedoch Metallteile und nicht archivtaugliche Plastikbügel enthielten. Die in den Akten enthaltenen Metallteile wurden parallel zur Neuverzeichnung ab 1990 entfernt. Teilweise, aber nicht durchgängig, wurden überformatige Karten und Pläne aus den Akten entnommen, gesondert plan abgelegt und unter Verweis auf den Provenienzzusammenhang als B 4937 verzeichnet. Seit 2007 ist der Bestand – mit Ausnahme gebundener Amtsbücher – im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt des Landes NRW in Etappen entsäuert worden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge dieser bestandserhaltenden Maßnahme wurden die Mappen und Bügel gegen archivtaugliche Mappen und Bügel ausgetauscht, mit der neuen Signatur versehen und Kopien der alten beschilderten Heftmappen vorgeheftet. Gleichzeitig wurden die Aktenblätter paginiert, so dass eine verbesserte Zitierfähigkeit gegeben ist. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise Einzelne Archivalien sind wegen archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt. Sperrvermerke wurden nicht durchgängig gemacht, die im Findbuch enthaltenen Sperrvermerke wurden nur teilweise geprüft. Das Fehlen von Sperrvermerken bedeutet daher nicht automatisch ein Recht auf Einsichtnahme, eine Prüfung erfolgt individuell. Die Digitalisierung von B 3091 bis B 3095 (Protokollbücher Amtsvertretung Greven 1935-1954, Gemeinderat Greven-Dorf 1935-1950, Gemeinderat Greven links 1935-1952, Gemeinderat Greven rechts der Ems 1935-1952 und Stadtvertretung Greven 1950-1954) aus Klassifikationsgruppe 0-22 (Oberste Gemeindeorgane) wird derzeit realisiert, so dass sie spätestens 2015 online im Archivportal NRW jederzeit benutzt werden können. Bitte zitieren Sie uns wie folgt, sofern vorhanden mit Blattnummer oder Seitenangabe: StaG B [Nr. der Akte] Bl. [Blattnr.] bzw. StaG B [Nr. der Akte] S. [Seitennr.] Beispiel: Stadtarchiv Greven, Bestand B, Nr. 3022, Blatt 13 ist zu zitieren als: StaG B 3022 Bl. 13. Literaturhinweise: - Detlev Dreßler/Hans Galen/Christoph Spieker, Greven 1918-1950, 2 Bände, Greven 1991 und 2. verb. Aufl. Greven 1994. - Joseph Prinz, Greven an der Ems, 2. erw. Aufl. in 2 Bänden, Greven 1976/77. - Volker Innemann, Industrialisierung in Greven, Greven 1992. - Indra Ecke, Die Volksschule zur Zeit des Nationalsozialismus, Staatsexamensarbeit, Münster 1998. - Christoph Leclaire, "Unser Pole - ein anständiger Kerl", Zwangsarbeit im Amt Greven, Magisterarbeit, Münster 2003. - Jochen Wilsmann, Die Reorganisation des politischen Lebens im Amt Greven nach 1945, Staatsexamensarbeit, Münster 1995. - Stefan Schröder, Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945-1951, Münster 2005. Greven, den 27. Juni 2014 Dr. Stefan Schröder

Universitätsarchiv Stuttgart, 33/1/1082 · Akt(e) · 15/05/1941 - 14/01/1944
Teil von Universitätsbibliothek Stuttgart, Abteilung Universitätsarchiv

Enthält: u.a.: Antrag mit Arbeitsplan und Kostenvoranschlag vom 5.11.1941 Personenindex: Garbotz, Georg (1) / Graf, Otto (2) / Ludin, Adolf Sachindex: Technische Hochschule Berlin, Lehrstuhl für Maschinenwesen beim Baubetrieb / Reichsforschungsrat, Kolonialwissenschaftliche Abteilung / Reichsforschungsrat, Präsident / Leichtbaustoffe

FA 1 / 866 · Akt(e) · 1903 - 1905
Teil von Cameroon National Archives

Bauwesen der Schutztruppe in den Rechnungsjahren 1901/02, 1902/1903 und 1904/05. - Beantstandung haushaltsrechtlich nicht abgedeckter Baumaßnahmen und Mittelverweigerung durch das Auswärtige Amt, 1904 Bau einer Wasserversorgung für den Sitz des Kommandos der Schutztruppe für Kamerun in Soppo, 1904

Gouvernement von Kamerun
VOA 6: Bischofsheim (Bestand)
Stadtarchiv Mainz, VOA 6 · Bestand · 1820 - 1934
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Die knapp 9 m Akten des Bestandes VOA 6 gelangten nach der Eingemeindung Bischofsheims im Zuge zweier Ablieferungen an das Stadtarchiv Mainz. Am 01.12.1934 wurden 161 "Rechnungs-Archivalien" überwiegend aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Ortsverwaltung Mainz-Bischofsheim abgegeben (Zug.: 1934/96). Anfang 1939 lagen bei ihr 60 Pakete "erledigte Akten" zum Einstampfen bereit. Der damalige Leiter des Stadtarchivs, Dr. Dertsch, sonderte 40 Pakete mit Akten vornehmlich aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts als nicht archivwürdig aus. Sie betrafen die Bereiche Sozialfürsorge, Lebensmittelversorgung während und nach dem Ersten Weltkrieg, "Allgemeiner Geschäftsgang", Land- und Reichstagswahlen sowie Wald- und Gemeindeangelegenheiten. Übernommen wurden am 03.03.1939 20 Pakete (ohne Zugangsnummer). Zu ihnen zählten acht Pakete "verschiedene alte Akten von 1820-1920", je vier Pakete Militaria und "erledigte Schulangelegenheiten bis 1930", zwei Pakete zu Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen zwischen 1850 und 1914 und je ein Paket zu Landwirtschaft (1870-1900) und zum Bauwesen ("erledigte ältere Akten"). Mit den beiden Zugängen kam das überlieferte, zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schriftgut der Gemeindeverwaltung Bischofsheim nicht vollständig an das Stadtarchiv Mainz. Ein Teil verblieb im Ort, so daß die Bischofsheimer Überlieferung heute geteilt ist. In Bischofsheim werden vornehmlich Akten und Amtsbücher aus der frühen Neuzeit und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwahrt. Es handelt sich hierbei um einen Bestand, der im Kern bereits 1914 in den Inventaren der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau als Archivgut aufgeführt wurde (vgl. Becker, Wilhelm Martin (Hg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau, Darmstadt 1914 (Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen, Bd.3: Inventar der hessischen Gemeinde-Archive, H.1), S.7f. Das Bischofsheimer Verzeichnis wurde von Lehrer Bechtolsheimer erstellt und ergänzt vom Kreisurkundenpfleger). Der Bestand wurde offensichtlich nach dem Zweiten Weltkrieg mit Materialien jüngeren Datums ergänzt (vgl. Inventar-Verzeichnis des Gemeindearchivs der Gemeinde Bischofsheim. In: Bischofsheimer Geschichtsblätter, H.40, September 1967, S.212-219). Die im Stadtarchiv Mainz aufbewahrten 701 Bände (ohne Rechnungsduplikate) verfügen insgesamt zwar über eine Laufzeit von 1733 bis 1937, doch liegt ihr Schwerpunkt auf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Thematisch ragen die Bereiche "Gemeindeangelegenheiten" und "Schulwesen" heraus. Hinzuweisen ist auch auf die Akten zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, zur französischen Besatzung nach dem Ersten Weltkrieg sowie zum Bauwesen. Bei der Übernahme durch das Stadtarchiv waren die Akten grob nach dem Registraturplan für die großherzoglichen Bürgermeistereien von 1908 geordnet. Bei der Sichtung der Archivalien zeigte sich aber, daß zum einen die durch den Registraturplan vorgegebenen Titel der Akten deren Inhalt oftmals nur ungenügend beschrieben und daß zum anderen zwischen den einzelnen Schriftstücken eines Aktenbandes vielfach kein organischer und in etlichen Fällen auch kein sachlicher Zusammenhang bestand. Dies erschwerte die Verzeichnungsarbeiten. Um eine ausreichende Erschließung zu gewährleisten, mußten zum Teil - unter Mißachtung archivarischer Prinzipien - neue Akteneinheiten formiert werden. Aus dem gleichen Grund wurden die Titel möglichst ausführlich formuliert sowie häufig mit Vermerken ("Enthält", "Enthält u.a.", "Enthält v.a.") ergänzt. Auf betrefffremde Schriftstücke sowie auf Zeitungen und Druckschriften, Photos und Pläne (außer bei Bauakten) wurde mit "Darin auch" verwiesen. Kassiert wurden nur wenige Schriftstücke, vor allem nicht ausgefültle Formulare und Fragebögen zu statistischen Erhebungen, die in mehreren Exemplaren vorlagen, sowie Werbematerial von Firmen außerhalb des Sprengels des Stadtarchivs Mainz. Ein Vergleich zwischen den Ablieferungsvermerken bzw. -listen von 1934 und 1939 einerseits und dem vorgefundenen Bestand andererseits läßt vermuten, daß zwischen Übernahme und Verzeichnung in geringem Umfang Material vernichtet wurde. Dabei muß unklar bleiben, ob dies aufgrund einer archivarischen Entscheidung oder infolge von Kriegseinwirkung geschah. Bei der abschließenden Klassifikation erschien die vollständige Übernahme des Registraturplans von 1908 wenig sinnvoll, denn zahlreiche Abteilungen wären kaum oder überhaupt nicht belegt worden. Deshalb wurde auf Grundlage des Registraturplans und unter Anlehnung an die bei anderen Vorortarchiven des Stadtarchivs Mainz anzutreffenden Bestandsgliederungen ein neues Schema entworfen, das dem tatsächlichen vorgefundenen Aktenbestand Rechnung zu tragen sucht. An der Erstellung des Findbuchs waren - bedingt durch einen Personalwechsel - zwei Bearbeiter beteiligt, deren unterschiedliche "Handschriften" sich bei der Endredaktion nicht ganz unterdrücken ließen. Begonnen wurde mit der Verzeichnung im Frühjahr/Sommer 1988 durch Frau Andrea Eckel, abgeschlossen wurde sie im Winter 1990/91 durch den Unterzeichnenden, Herrn Heiner Stauder, der auch die Klassifikation vornahm und das Vorwort erstellte. Die Eingabe des Findbuchs in die Datenbank "Archibal" erfolgte im November 1999 durch Frau Gerda Kessler in Zusammenarbeit mit Frau Ramona Göbel (Archivoberinspektorin). Ortsgeschichte Bischofsheim: Die Anfänge des heutigen Bischofsheim reichen bis in die Zeit der fränkischen Landnahme zurück. Hierfür sprechen sowohl archäologische Funde als auch die Endung des Ortsnamens auf "-heim". Allerdings handelt es sich bei dem vorangestellten Bestimmungsort nicht - wie ansonsten meist üblich - um einen Personennamen, sondern um eine kirchliche Amtsbezeichnung. Staab schließt daraus auf den Mainzer Bischof als den Gründer der fränkischen Siedlung. Vermutlich gehörte ihm auch die örtliche Kirche, die wahrscheinlich dem heiligen Martin geweiht war. Sie ging wohl um 1000 in den Besitz des Stiftes Sankt Viktor bei Weisenau über, das neben dem Domstift unter den in Bischofsheim begüterten Mainzer Stiften und Klöstern der bedeutendste Grundherr war. Auch bezog es in dem größten Teil der Gemarkung den großen Zehnten und besaß das Patronatsrecht, das es auch nach der Einführung der Reformation in Bischofsheim während des 16. Jahrhunderts behielt. Als Träger von Hoheitsrechten lassen sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Mitglieder verschiedener Zweige des Reichsministerialengeschlechts von Bolanden greifen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich anscheinend die Linie Hohenfels durchgesetzt, doch verkauften Mitglieder dieses Hauses 1331 das Dorf Bischofsheim mit Gericht, Leuten und allem Zubehör für 400 Pfund Heller an den Grafen Rudolf von Wertheim und an Gottfried von Eppstein. Der Wertheimer Adel scheint bald in die Hände des Mainzer Erzstiftsübergegangen zu sein, das ihn 1417 an Henne von Erlebach gen.: von Weilbach, verpfändete. Einer seiner Nachfahren, Adam von Erlebach, und dessen Ehefrau Margarethe gelangten auf die gleiche Weise in den Besitz des Eppsteiner Anteils, den der Pfandherr 1478 an Graf Philipp von Katzenelnbogen verkaufte. Nach seinem Tod im folgenden Jahr beerben ihn die Landgrafen von Hessen, deren Darmstädter Linie es gelang, sich in den vollständigen Besitz von Bischofsheim zu setzen. Nach langwierigen Verhandlungen verkauften 1577 die Herren von Hattstein als Nachfolger der von Erlebach ihre Rechte an den Landgrafen Georg I., zwei Jahre später tat das Erzstift Mainz das gleiche. Somit gehört Bischofsheim seit 1579 zu Hessen (-Darmstadt). Von dem Herrschaftswechsel 1577/79 und der vermutlich bereits zuvor eingesetzten Reformation blieben die Besitzungen und Rechte der Mainzer Stifte und Klöster unberührt. Erst 1802/03 fielen ihre Güter im Zuge der Säkularisation an den hessischen Staaat. Dieser Übergang war eine der zahlreichen Neuerungen, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts einstellten. Im Gefolge der von 1820 im Großherzogtum Hessen erlassenen Verfassung wurden Justiz und Verwaltung getrennt, was eine Neugliederung des Staats notwendig machte. Bischofsheim, das bisher dem Amt Rüsselsheim zugehört hatte, wurde dem Landratsbezirk Dornberg in der Provinz Starkenburg bzw. dem Landgericht Groß-Gerau zugewiesen. Während die Justizgliederung in den nächsten 110 Jahren weitgehend gleich blieb - nur 1879 wurde mit der Einführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 03.09.1878 aus dem Landgericht das Amtsgericht Groß-Gerau -, war die territoriale Verwaltungseinteilung mehrfach Änderungen unterworfen. 1832 wurde Bischofsheim dem Kreis Groß-Gerau zugeschlagen, nach der Auflösung der Kreise im Zuge der Revolution von 1848 dem Regierungsbezirk Darmstadt. Als die Kreise im Zuge der Reaktion 1852 restituiert wurden, kam Bischofsheim wieder zum Kreis Groß-Gerau, bei dem es bis zur Eingemeindung nach Mainz 1930 verblieb. Mit der Konstitution von 1820 war auch die überkommene Kommunalverfassung nicht mehr vereinbar, weshalb 1821 eine neue Gemeindeordnung erlassen wurde. Sie ersetzte auch in Bischofsheim den Schultheißen durch den Bürgermeister, der zusammen mit dem Beigeordneten und dem Gemeinderat den Ortsvorstand bildete. Allerdings scheint in Bischofsheim die Bezeichnung "Schultheiß" noch eine Zeitlang in Gebrauch gewesen zu sein. Eine weitere Neuerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete die Aufhebung der traditionellen Agrarverfassung: Grund- und Zehntherrschaft verschwanden mit der Grundlastenablösung, die in Bischofsheim bis 1842 weitgehend durchgeführt worden war. Zu diesem Zeitpnkt lebten die Bischofsheimer noch überwiegend von der Landwirtschaft. Ihr Dorf hatte sich noch nicht über den Ortsdamm hinweg ausgedehnt, der angelegt worden war, um die Bewohner der Mainufergemeinde vor dem oftmals drohenden Hochwasser zu schützen. Ein tiefgreifender sozioökonomischer und demographischer Wandel setzte mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Zahlreiche Beschäftigte der in den Nachbargemeinden entstehenden Betriebe, namentlich MAN in Gustavsburg und Opel in Rüsselsheim, stammten aus Bischofsheim bzw. zogen dorthin. Wichtigster Arbeitgeber für die Bischofsheimer wurde jedoch die Eisenbahn, die die Geschichte des Ortes entscheidend geprägt hat. Nachem 1858 die Linie Mainz-Darmstadt und 1863 die Strecke Mainz-Frankfurt eröffnet worden waren, wurde ab der Jahrhundertwende der Bahnhof Bischofsheim zum größten Verschiebebahnhof Süddeutschlands und zum Entlastungsgüterbahnhof von Mainz ausgebaut. Dies trug wesentlich zum Wachstum von Siedlung und Bevölkerung bei. Durch den Zuzug von Eisenbahnangestellten und Fabrikarbeitern entstand auch eine katholische Gemeinde, nachdem Bischofsheim - abgesehen von einigen Juden - rein evangelisch gewesen war. Die Veränderungen im Zuge der Industrialisierung wirkten sich selbstverständlich auch auf die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung aus. Verwiesen sei hier auf Schul- und Ortsstraßenbau, die sich in den vorliegenden Akten spiegeln. Diese geben auch Auskunft über die Folgen der französischen Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg und des passiven Widerstands. Da dieser insbesondere auch von zahlreichen Eisenbahnern ausgeübt wurde, kam es in Bischofsheim zu zahlreichen Ausweisungen durch die Besatzungsbehörden. Ende der 1920er Jahre plante die Ortsverwaltung die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen. Diese beiden Projekte brachten die Gemeinde im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise in arge finanzielle Bedrängnis. In dieser Situation wurde erstmals der Gedanke an eine Eingemeindung nach Mainz wach, der nach harten Auseinandersetzungen in Bevölkerung und Gemeinderat schließlich realisiert wurde. Zum 01.01.1930 wurde Bischofsheim zusammen mit dem benachbarten Ginsheim-Gustavsburg sowie mit Bretzenheim und Weisenau in die Stadt Mainz eingemeindet, die sich von einer Ausdehnung ihrer Fläche Vorteile versprach. 1930 verdoppelte sich ihr Areal von 4096 ha auf 8195 ha, davon entfielen 930 ha auf die Gemarkung Bischofsheim. Nach der Eingemeindung fungierte zunächst der seitherige Bürgermeister Fischer als Ortsvorsteher, bis er nach der nationalsozialistischen Machtergreifung von dem Parteigenossen Fritz Eitel abgelöst wurde, der auch dem Stadtteil Ginsheim-Gustavsburg vorstand. Während seiner Amtszeit begann die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung, die ihren ersten Höhepunkt in der Pogromnacht vom 9./10.11.1938 erreichte. Damals wurde die Bischofsheimer Synagoge beschädigt. Die noch in Bischofsheim verbliebenen jüdischen Einwohner wurden während des Krieges Opfer des Holocaust. Opfer forderten auch die alliierten Bombenangriffe, die auf den Bahnhof zielten, vielfach aber auch die Siedlung in Mitleidenschaft zogen. Nach dem Krieg wurde der Rhein zur Grenze zwischen zwei Besatzungszonen bzw. Bundesländern. Infolgedessen wurde auch die Verbindung zwischen Mainz und Bischofsheim gelöst, Bischofsheim erklärte sich wieder zur selbständigen Gemeinde im Kreis Groß-Gerau. Bürgermeister und Ortsvorsteher von Bischofsheim (1853-1945), (Quelle: Mangold, S. 114 und Bischofsheimer Geschichtsblätter 14, 1965 (Sondernummer). Auf eine Auflistung der Schultheißen und Bürgermeister vor 1853 wurde verzichtet, da sich aus den Archivalien Abweichungen von den Amtszeiten ergaben, die in der gen. Literatur genannt werden. Zur Überprüfung und ggf. Richtigstellung müssen auch Archivalien herangezogen werden, die im Gemeindearchiv in Bischofsheim aufbewahrt werden. Insbesondere sind die Rechnungen heranzuziehen.) 1853-1862: Johannes Schneider, Bürgermeister; 1862-1865: Michael Dammel, Bürgermeister; 1865-1909: Philipp Jakob Wiesenecker, Bürgermeister; 1910-1920: Heinrich Hünerkopf, Bürgermeister; 1921-1933: Georg Fischer, Bürgermeister, ab 1930 Ortsvorsteher; 1933-1939: Friedrich Eitel, Ortsvorsteher; 1939-1945: Georg Fischer, Ortsvorsteher Bevölkerungsentwicklung Bischofsheim Quellen, soweit nicht anders angegeben: Mangold, S. 73. 1792: Gesamt: 400; 1829: Gesamt: 668; 1861: Gesamt: 1078; 1865 (statistische Übersicht in Aktenband 621): Gesamt: 1169, hiervon evang.: 1093, kath.: 6, Juden: 70, Häuser: 146; 1873: Gesamt: 1404, (lt. Hartwig-Thürmer, S. 11ff.): hiervon kath.: 50, Juden: 60; 1895: Gesamt: 2264; 1900: Gesamt: 2961; 1910: Gesamt: 4456, hiervon evang.: 3686, kath.: 717, Juden: 46; 1930: (lt. "Groß-Mainz", S. 5:) Gesamt: 5438, hiervon evang.: 4358, kath.: 982, Juden: 31, Häuser: 690; 1939: Gesamt: 6407 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.); 1948: Gesamt: 7412 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.) Bischofsheimer Geschichtsblätter 1950 ff. (= Publikationsorgan des Heimat- und Geschichtsvereins Bischofsheim); "Groß-Mainz". Sonderausgabe des Mainzer Anzeiger zum 1. Januar 1930. Beilage zur Ausgabe Nr. 303 vom 31.12.1929; Hansel, Klaus: Das Stift St. Victor vor Mainz. Phil.Diss. Mainz. Gernsheim 1952.; Hartwig-Thürmer, Christine: Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim. Die Mainspitze unterm Hakenkreuz. Frankfurt/M. o.J.; Dies.: "Hier war’s schon schlimm ...". In: Als die letzten Hoffnungen verbrannten. 9./10.November 1938. Mainzer Juden zwischen Integration und Vernichtung. Mainz 1988 (Mainz Edition, Bd.5), S. 115-125.; Leiwig, Heinz/ Neliba, Dieter H.: Die Mainspitze im Fadenkreuz der Royal Air Force und der 8. USAAF - Bischofsheim 1939-1945 -. Ginsheim-Gustavsburg 1985.; Mangold, Georg: Bischofsheim. Ein geschichtliches Heimatbuch. Mainz 1929 (Starkenburg in seiner Vergangenheit, Bd. 5). Müller, Wilhelm (Bearb.): Hessisches Ortsnamenbuch Bd.1: Starkenburg. Darmstadt 1937.; Ruppel, Hans-Georg/ Müller, Karin (Bearb.): Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaates Hessen. Darmstadt 1976 (Darmstädter Archivschriften, Bd. 2).; Staab, Franz: Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit. Wiesbaden 1975 (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 11).

W Wald 1808-1929 (Bestand)
Stadtarchiv Solingen, W · Bestand · 1703-1940
Teil von Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik)

Skizze zur Geschichte Walds Die Siedlungsanfänge des "Wauler Dorps", wie die Älteren den Ortskern heute noch nennen, gehen vermutlich auf das 10. Jahrhundert zurück. Die Anlage des zur Abtei Deutz gehörenden Fronhofes und der Bau der Pfarrkirche im 11. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das Kirchspiel Wald. Sein Gebiet umfasste die späteren Gemeinden Gräfrath, Wald und Ohligs. In der Folgezeit hätte neue Ansiedlungen um die Walder Kirche eine kleine Stadt entstehen lassen können. Aber die Entwicklung des 1187 in Gräfrath gegründeten Klosters führte dort zu einer Siedlung, die 1402 Freiheitsrechte verliehen bekam. So wurde Gräfrath, und nicht Wald mit seiner Pfarrkirche, zum städtebaulichen Mittelpunkt im Kirchspiel Wald. Erst nach dem Verkauf des Klosterbesitzes, der die Kirche, außer im Westen, von allen Seiten umschloss, und dem Ausbau der Landstraße, die Wald und Gräfrath mit dem Rheinhafen Monheim verband, bekam das "Wauler Dorp" Anfang des 19. Jahrhunderts durch Neubauten um die Kirche einen abgerundeten Ortskern.1808 wurde Wald eine selbständige Gemeinde, 1816 hatte die Bürgermeisterei Wald 2767 Einwohner. Ihr Gemeindegebiet erstreckte sich von Weyer im Westen bis zur Foche im Osten. Im Südosten grenzte Wald am Schlagbaum und Mangenberg an Solingen. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs die Bevölkerung auf 5278 Bewohner an. 1856 bekam Wald die Stadtrechte verliehen.Die Haupterwerbsquelle der Walder Bevölkerung war jahrhundertlange wie im gesamten Solinger Raum die kleingewerbliche Schneidwarenherstellung. Aber mit der Schirmfurniturenindustrie gelang in Wald schon in einem Teilbereich Anfang des 19. Jahrhunderts der Sprung ins Fabrikzeitalter. Im Zuge der Hochindustrialisierung kamen ab 1870 weitere moderne Metallbetriebe hinzu. Werkzeugfabriken, Eisen- und Metallgießereien, Schloß- und Schlüsselfabriken, Gesenkschmieden sowie Fabriken für Fahrradteile entstanden. Eine besondere Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufschwung kam dabei dem 1887 erbauten Walder Bahnhof zu, obwohl er nur an der "Korkenzieherbahn" genannten Nebenstrecke von Solingen nach Vohwinkel lag. Nicht einmal die benachbarten Großstädte Köln und Düsseldorf konnten in direkter Fahrt erreicht werden. Für den industriellen Güterverkehr aber war er um die Jahrhundertwende von außerordentlicher Wichtigkeit. Neue Fabriken und neue Arbeitsplätze führten zu einem rasanten Anstieg der Walder Bevölkerung. Im Jahre 1910 zählte die Stadt 25311 Einwohner. Die urbane Lebensader der Stadt war die Hauptstraße zwischen dem Bahnhof im Osten und der 1831/33 erbauten katholischen Kirche im Westen. Den Mittelpunkt des städtischen Lebens bildete die evangelische Kirche Wald. In ihrem Umkreis konzentrierten sich Handel, Dienstleistungen (Walder Bank, Sparkasse, Post) und Verwaltung (Rathaus). Seit 1899 schlängelte sich die Strassenbahn durch den engen Ortskern. Mit der stetigen Zunahme des individuellen motorisierten Verkehrs wurde die Lösung der Probleme auf den Straßen im "Wauler Dorp" immer dringlicher. Insbesondere die Enge des "Walder Schlauchs", wie der Teil der Hauptstraße zwischen evangelischer Kirche und Einmündung der Poststraße - heute Wiedenkamper Straße - im Volksmund genannt wird, bereitete Stadtplanern und Architekten schon vor der Städtevereinigung von 1929 Kopfzerbrechen. Zur Entlastung der Hauptstraße vom Durchgangsverkehr plante man deshalb eine Umgehungsstraße, die von der katholischen Kirche bis zum Bahnhof führen sollte. Dieses Vorhaben konnte wegen der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkrieges nicht realisiert werden. Erst 1961 wurde das engste Stück der nunmehr Friedrich-Ebert-Straße genannten Walder Hauptstraße durch den Bau einer kleinen Umgehungsverbindung vom Durchgangsverkehr entlastet. Zu diesem Zweck wurde ein großer Teil der historischen Bebauung um die evangelische Kirche abgerissen werden, der "Walder Rundling" verschwand. Der "Walder Schlauch", seit 1962 Stresemannstraße genannt, wurde 1978 zur Fußgängerzone umgebaut. Parallel begannen die erneuten Planungen einer südlichen Umgehung des gesamten Ortskerns. 1982 wurden ersten Baumaßnahmen der Walder Stadtsanierung in Angriff genommen. Bürgerinitiativen wehrten sich zum einen gegen den Abriss alter Häuser im Zentrum des "Wauler Dorps", zum anderen gegen den Ausbau der Liebermannstraße zur südlichen Umgehung um Wald herum. Die Stadtverwaltung verteidigte die Sanierung. Nur so könne die Friedrich-Ebert-Straße vom Durchgangsverkehr (25.000 Autos täglich) befreit und der Walder Ortskern in seiner alten Form wiederhergestellt werden. Im Sommer 1998 bildete die Fertigstellung des neuen "Walder Rundling", der mit seinen Geschäfts- und Wohnbauten an die Form des historischen Vorbildes anknüpft, den Abschluss der Stadtteilsanierung. Aber Wald bietet nicht nur einen alten Ortskern und Industriekultur aus der Zeit der Hochindustrialisierung. Mit dem Ittertal weist der Stadtteil ein Gebiet auf, das bis in das 19. Jahrhundert hinein mit seinen Schleifkotten am Itterbach eine der wichtigen Erwerbsquellen der Walder darstellte. Mit dem Funktionsverlust der durch Wasserkraft getriebenen Werkstätten wandelte sich das Ittertal zum Naherholungs- und Freizeitareal. Schon 1914 ließ der Walder Unternehmer Carl-Friedrich Ern, der seine Firma an der Wittkulle hatte, im Ittertal ein öffentliches Strandbad errichten. 1936 übernahm die Stadt Solingen die Verantwortung für das Freibad Ittertal, 1975 wurde es um eine Eislaufbahn ergänzt. Um die Schließung zu vermeiden, wurde die Freizeitanlage 1987 dem gemeinnützigen Verein "Sport- und Kulturzentrum Ittertal" übertragen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Strandbad Ittertal eröffnete zu Beginn der 1930er Jahre der "Märchenwald" seine Pforten. Jahrzehntelang war er ein beliebtes Ausflugsziel für jung und alt, seit einiger Zeit versuchen neue Betreiber wieder an die frühere Attraktivität anzuknüpfen. Ein weiteres bemerkenswertes Denkmal im Stadtteil ist die am 27. Mai 1928 eröffnete Jahnkampfbahn, eine Stadion für 10.000 Zuschauer. Das Gelände im oberen Krausener Bachtal wurde von der Stadt Wald bereits in den Jahren 1912 bis1920 erworben, ursprünglich um eine Parkanlage in dem durch Abwässer versumpften Tal zu schaffen. Von 1921 bis 1926 wurde das zwischen zwei Straßendämmen liegende Gebiet durch Notstandsarbeiten nutzbar gemacht. Zwei Jahre dauerten dann die Bauarbeiten an der eigentlichen Sportanlage. Mit der bereits bestehenden Wald-Merscheider Turnhalle im Westen und der Errichtung des Gefallenen-Ehrenmals im Osten entstand eine zusammenhängende Erholungs- und Spielfläche in nächster Nähe des Stadtkerns. Zur Geschichte der Erschließung des Bestandes Nach der Städtevereinigung im Jahre 1929 wurden die Altregistraturen der ehemals selbständigen Städte im neu eingerichteten Stadtarchiv Solingen unter der Leitung von Richard Erntges zunächst im neuen Verwaltungsgebäude Cronenberger Straße (ehemals Fa. WKC) untergebracht. In keiner der ehemals selbständigen Städte hatte es zuvor ein eigenständiges Archiv gegeben. Erntges erschloss - unter Mithilfe von Hilfskräften - dieses sechs Bestände nach einem einheitlichen Aktenplan. Deswegen ergeben sich in allen Aktenbeständen der ehemals selbständigen Städte Lücken in der Systematik. In den meisten Fällen dienten die einzelnen Systematikgruppentitel auch als Aktentitel, meist nur unterschieden nach "generalia" (in der Regel ohne örtliche Betreffe) und "specialia" (die von der jeweiligen Stadtverwaltung angelegten Akten zum lokalen geschehen. Einige Akten, die laut Aktenplan oder Bandzählung ursprünglich einmal vorhanden gewesen waren, wurden von Erntges in das Verzeichnis aufgenommen, weil er wohl die Hoffnung hatte, dass die Akten möglicherweise noch einmal auftauchen könnten. Bis heute ist dies nicht geschehen, so dass wir in diesen Fällen von Kassationen vor 1929 ausgehen müssen. Im Findbuch findet sich der Vermerk "leer" bei diesen Akten. Aus Vollständigkeitsgründen wurden auch die Datensätze aus dem "Historischen Archiv" in diesen Bestand dupliziert, deren Laufzeit nach 1808 endet. Ebenso endet ein Teil der Akten (v.a. Schulchroniken und Gewerbe- bzw. Gaststätten-Konzessionen) erst nach 1930, gehört also korrekterweise zum Bestand SG. Eine weitergehende Verzeichnung ist bis heute aus Zeitgründen unterblieben. Nur im Bestand Wald wurden von Frau Gisela Jacobs Ende der 1980er Jahre darin-Vermerke erfaßt. Mai 2008 Ralf Rogge

Zeitgeschichtliche Sammlung (1800-1980) (Bestand)

Flugblätter, -schriften, Einladungen, Programme, Festschriften, Zeitungen, Artikel, Streit-, Denkschriften, Reden, Gelegenheitsgedichte – jeweils Einzelstücke – zu Köln, seiner Vergangenheit und Geschichte. I. Reichsstädtische; Eisgang von 1784, Totenfeier für Kaiser Leopold II., Reichspost in Köln, Streitschrift der ev. Eingesessenen gegen Bürgermeister und Rat in Köln (Wetzlar 1715), städtische Lotterie, Gelegenheitsgedichte zu Hochzeiten, einzelne Persönlichkeiten (Jan von Werth, Frhr. Theodor Steffan von Neuhoff); II. Zeit der französischen Besetzung 1794-1815: u.a. Eröffnung des protestantischen Gotteshauses (1802), Bildungsangelegenheiten (Collége de Cologne, Université), Heshuisensche Erbschaft, Säkularisierung, Friede von Tilsit, Departementswahl 1804; Assignaten, Zahnärzte, Befreiungskriege; Nachfolgegesellschaft der Gesellschaft bei Wirz, Neumarkt (1813); III. Preußische Zeit (1815-1945): Besuch von Mitgliedern des preußischen Königshauses, Kaisergeburtstagsfeiern, Dom, Dombau, Domvollendungsfeier 1880, Dombauverein; Hohenzollern-, Südbrücke, Denkmal für Friedrich Wilhelm III., Grundsteinlegung des Rhein. Appellhofs (1824), Baufest für das Stadthaus (1913), Rathaus, Propsteigebäude an St. Maria ad Gradus; Vororte (Terrain in Marienburg, Pfarrgemeinde St. Marien, Kalk: Fabriken, Arbeiter, 1903); Reiseprospekte, Stadtpläne, Artikel über Köln für den Tourismus; Gedenk- und Feiertage; Revolution 1848; Parteien, Wahlen (Zentrum, liberale Parteien, Sozialdemokratische Partei); Reichstags-, Stadtverordnetenwahlen; städtische Verlautbarungen/Veröffentlichungen, Verfügungen betr. Schuldenwesen (1824), Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, Volkszählung, Geschäftsverteilung in der Verwaltung; Verlautbarungen des Nachrichtenamtes; Allg. Komptoir- oder Tafelkalender 1814-1829 (lückenhaft); Programme der Konzertgesellschaft Köln und der Gürzenich-Konzerte (1849-1933); Programme der Kammermusik-Konzerte (1897-1914); Programme der Musikalischen Gesellschaft (1900- 1916), Musikfeste, u.a. Niederrheinische Musikfeste (1844-1910); Kölner Theater-Almanach (1904-1908), Stadttheater, Schauspielhaus, u.a. Programmhefte, -zettel; Theater Millowitsch; Musikaufführungen zu Feiern und Festen, Konzertprogramme; Kölnischer Kunstgewerbe-Verein (Jahresbericht 1912); Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv: Satzung, Geschäftsordnung 1907; Ausstellungen, u.a. Kunst in Kölner Privatbesitz (1916), Carstan’s Panoptikum (1888), Deutsche Kunstausstellung, Köln 1906, Deutsche Werkbund-Ausstellung 1914, Ausstellung für Kriegsfürsorge Köln 1916; Handelshochschule Köln; Hochschulkurse in Brüssel (1918); Frauen-Hochschulstudium für soziale Berufe (1916/17); Konservatorium der Musik (1913); Gymnasien, Fortbildungsschulen, Volksschulen, Webschule in Mülheim, Waldschulhof Brück (1917), Volksschullehrerinnen-Seminar; wissenschaftliche Tagungen: 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner 1895, IX. Jahresversammlung des Vereins der Badefachmänner 1910, 12. Verbandstag des Verbands deutscher Berufsfeuerwehren 1912; Gelegenheitsgedichte zu Familienfeiern, Hochzeiten; Vereine; Programme, Mitgliedskarten, Diplome, Statuten von Kranken- und Sterbekassen; Kath. Kirche: Vereine, Pfarreien, Heilige und Patrone; ev. Kirche: Gottesdienstordnung bzw. Totenfeiern für den Oberpräsidenten Graf Solms-Laubach (1822), für Moritz Bölling (1824); Einweihung der neuen Synagoge, Glockengasse (1861); Militär: Regimentsfeste, Verz. verbotener Straßen und Wirtschaften (vor 1914); Denkschriften betr. die Garnison Köln (1818); Lebensmittelversorgung im Ersten Weltkrieg: Lebensmittelmarken, Brot- und Warenbücher, Bezugsscheine und -formulare, u.a. für Kohlenbezug; Einkaufs-Gesellschaft Rhein-Mosel m. b. H.; Wirtschaft: Stadtsparkasse, Viehmarkt in Köln, Börse, Bierpreiserhöhung 1911; einzelne Wirtschaftsunternehmen, Handlungs- und Geschäftshäuser, Hotels: Prospekte, Briefköpfe, Werbekarten und -zettel, Preislisten, Statuten; Schiffahrt: Rheinschiffahrtsreglement, Fahrpläne, Preislisten, Denkschriften; Hauptpostgebäude, Einweihung 1893; Rheinische Eisenbahn, Köln–Gießener Eisenbahn; Deutsch- Französischer Krieg 1870/71; Erster Weltkrieg, u.a. Flugblätter, Kriegsanleihen, Feldpostbriefe, Kriegsgedichte; Kreuzer „Köln“; Naturkatastrophen: Rheinüberschwemmungen, Eisenbahnunglück in Mülheim 1910, Wirbelstürme; Soziales: Wohltätigkeits-Jahrmarkt, Asyl für männliche Obdachlose, ev. Heim für erwerbstätige junge Mädchen, Invaliditäts- und Altersversicherung; St. Marien-Hospital; Sport: Vereine, Sporteinrichtungen, Turnfeste; Karneval: Programme, Karnevalszeitungen, - lieder, -gedichte; Feiern, Festakte zu Kaisersgeburtstagen, Inthronisationen von Erzbischöfen, Feiern sonstiger Persönlichkeiten; IV. Weimarer Republik und Nationalsozialismus: Hochwasser; Kirchen, Schatzkammern; Dom; einzelne Gebäude, Denkmäler, u.a. Altstadt, Rathaus, Gürzenich, Haus zum großen Rosendal, Mühlengasse; Revolution 1918: Arbeiter- und Soldatenrat; Geschenke, Ehrenbürgerschaft an NS-Größen; Erhängung von Zwangsarbeitern; Bankräuber Gebrüder Heidger (1928); städtische und andere Behördenveröffentlichungen betr. Luftschutz, NSRechtsbetreuungsstelle; Mitteilungsblatt des Wohlfahrtsamtes 1937, 1938; Kameradschaftsdienst der Verwaltung für Wirtschaftsfürsorge, Jugendpflege und Sport 1940, 1943, 1944; Müllabfuhr und Müllverwertungsanstalt, Wirtschaftspolitik, Industrieansiedlung, Eingemeindung von Worringen, Erweiterung des Stadtgebiets; Parteien: Werbe-Flugblätter zu Wahlen, Anstecknadeln, Abzeichen von DNVP, NSDAP, SPD, Zentrum; Tarnschriften der KPD; Aufrufe, Kundgebungen verschiedener politischer Gruppen, u.a. Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren (gegen den Young-Plan, 1929), Reichspräsidentenwahl, Volksabstimmung im Saargebiet, Arbeitsausschuß Deutscher Verbände (gegen den Versailler Vertrag); Städtische Bühnen: Zeitschrift „Die Tribüne“, 1929-1940, Jahresberichte 1939-1944, Programm-, Besetzungszettel für Aufführungen im Opernhaus und im Schauspielhaus, auch in den Kammerspielen; Niederrheinische Musikfeste; Galerien (Dr. Becker, Goyert), Kölnischer Kunstverein: Einladungen zu Ausstellungen (1934-1938), Rundschreiben an Mitglieder; Kunstversteigerungen bei Fa. Math. Lempertz (1925-1931); Musikaufführungen, Konzerte: Kölner Männer-Gesang-Verein, Städtisches Orchester, Konzerte junger Künstler, Concert-Gesellschaft Köln; Jahrtausend-Ausstellung 1925; Museen: Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Kunstgewerbemuseum (u.a. Denkmäler altrussischer Malerei, 1929), Schnütgen-Museum, Kunstausstellungen, u.a. Arno Breker (NSDAP-Gaupropaganda-Amt Gau Köln–Aachen), Werkausstellung westdeutscher Künstler (Deutsche Arbeitsfront), Richard Seewald, Deutscher Künstlerbund, Ausstellungsgemeinschaft Kölner Maler; Hochschulen, u.a. Universität Köln (Vorlesungsverzeichnisse, Neubau, Jubiläum 1938), Hochschule für Musik bzw. Konservatorium der Musik in Köln; Reichstätigkeitsberichte des Auslandsamtes der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen (1939-1942); Niederrheinische Musikfeste; Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen u.a. Petrarca-Haus, Deutsch-Italienisches Kulturinstitut, Volksbildungsstätte Köln, Deutsch-Niederländisches Institut, Kölner Meisterschule, Vereinigung für rechts- und staatswissenschaftliche Fortbildung in Köln, Österreichische Wochen, Kampfbund für deutsche Kultur e.V.; Tagungen (Westdeutscher Archivtag 1939, Deutsche Anthropologische Gesellschaft 1927, Rheinische Siedlungstage 1925, Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz, Grenzland- Kundgebung der Beamten der Westmark, Köln 1933, Internationaler Brieftauben-Züchter- Kongreß (IBRA) 1939; Schulen: Einladungen, Zeugnisse betr. Volksschulen, Berufsschulen, Gymnasien; Sport: Vaterländische Festspiele 1924, Zweckverband für Leibesübungen Groß-Köln, 14. Deutsches Turnfest 1928, II. Deutsche Kampfspiele 1926, Leichtathletik-Welt- und Länderkämpfe, Westdeutscher Spielverband, Hockey-Damen-Länderspiel Deutschland– Australien 1930, Excelsior-Club Köln e.V., XII. Bannerspiele der weiblichen Jugend der Rheinprovinz 1926; Kath. Kirche (amtl. Verlautbarungen und Veröffentlichungen wie z.B. Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Köln; Flugschriften; Programm, Gebetszettel); Britische Besatzung, französische Kolonialtruppen im Rheinland, Ausweise, Pässe; britische Kriegsflugblätter des 1. Weltkrieges; Befreiungsfeier in Köln 1926; Zweiter Weltkrieg: Aufrufe, Merkblätter betr. Luftangriffe, Verteidigung, Tieffliegerbekämpfung, Verdunkelung usw.; Zeitungsartikel über Luftangriffe auf Köln; Werbung: Schriften, Faltblätter des Werbeamtes, des Verlags Kölner Woche und des Verkehrsverein Köln e.V. für Köln, auch Umgebung und näheres Rheintal; Einladungen, Speisekarten zu Empfängen und Essen des Oberbürgermeisters Adenauer (1927-1929); Lohnzettel, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsbücher von Kölner Firmen; Kölner Messe: Programme, Prospekte, Klebemarken, Kataloge zu Messen und Ausstellungen (1924-1933); Lebensmittelmarken, -karten betr. Erster Weltkrieg; Bekanntmachungen; Kleiderkarten, Grundkarten für Normalverbraucher betr. Zweiter Weltkrieg; Gutscheine der Stadt Köln (Notgeld) der Jahre 1920-1923, Jubiläumsgutscheine der Gewerbebank eGmbH Köln-Mülheim, auch der Dellbrücker Volksbank eGmbH; Sparkassen: Jahresberichte der Sparkasse der Hansestadt Köln; Unterlagen, Sparbücher der Spar- und Darlehnskasse Köln-Dünnwald, der Kreissparkasse des Landkreises Köln, Bergheim und Mülheim, auch der Zweigstelle Köln-Worringen, der Bank des Rheinischen Bankvereins/der Rheinischen Bauernbank; Köln-Bonner-Eisenbahnen: Geschäftsberichte, Bilanzen (1939-1941); Straßenbahnen: Geschäftsbericht, Jahresbericht (1939, 1940), Fahrkarte; Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn: Tarife; Schiffahrt: Preussisch-Rheinische Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Köln, Dampfschiffahrtsgesellschaft für den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf (Geschäftsberichte 1938-1940), Köln– Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, Weber-Schiff (Fahrpläne); Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, Wipperfürth (Geschäftsberichte 1939, 1940, Werbebroschüre 1937); Werbeschrift der Flughafenverwaltung Köln (1929); Einzelne Firmen: Hausmitteilungen, Werbeblätter, -karten, -broschüren, Klebemarken, Bezugsquittungen von Industrieunternehmen (Ford Motor Company AG, Glanzstoff- Courtaulds GmbH, Herbig-Haarhaus, Kaufhäuser. Kaufhaus Carl Peters, Versicherungen, Zeitungen, Verlage, Buchhandlungen, Handwerksbetriebe, Ladengeschäfte (Tabakgeschäfte); Kölner Brücken (Mülheimer Brücke), Post, Gaststätten, Hotels; Einladungen zu Festen, Veranstaltungen, Jubiläen von Vereinen, Programme; Berufsverbände; Genossenschaften (Köln-Lindenthaler Vereinigte Spar- und Baugenossenschaft (1930-1938); Soziales: Kölner Nothilfe, Wohnungsfürsorge, Kinderentsendung (meist amtliche Drucksachen); Sammelbilder von Kölner und anderen Firmen, vor allem der Lebensmittel- und Genußmittelbranchen, so von Kaffee- und Tabakunternehmen, u.a. der Firmen Haus Neuerburg, Himmelreich Kaffee, Stollwerk AG, König & Bergmann, Köln-Mülheim (Paradies-Kaffee), Brinkmann-Tabak, Reemtsma, Garbáty Cigaretten, Cigarrenfabrik Salem, Gold Dollar, W. Lande, Zigaretten- und Tabakfabrik, Eckstein-Halpaus, Orientalische Cigaretten-Compagnie „Yosma“, Waldorf-Astoria, Trumpf-Schokolade; Karneval: Liedertexte, Noten, Liederausgaben (u.a. von Willi Ostermann), Einladungen zu Veranstaltungen, Postkarten mit Liedtexten, Zeitungsberichte über Rosenmontagszüge, Werbehefte des Werbeamtes der Stadt Köln, Kölner Rosenmontagszeitung (1924-1939); Lustige Kölner Zeitung, einzelne Nrn. 1925-1934; Persönlichkeiten, u.a. Paul Silverberg, Konrad Adenauer, Wilhelm Sollmann, Bruno Walter, Paul Clemen; V. Nachkriegszeit, Bundesrepublik (ab 1945): Staatsbesuche in Köln (Einladungen zu Empfängen); Parteien: Programme, Statuten, Thesenpapiere, Wahlmaterial für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen; Werbematerial der Parteiuntergliederungen, auch Ortsverbände, Wahldepeschen, u.a. Altstadt, Innenstadt, Bayenthal, Deutz, Ehrenfeld, Bickendorf/ Ossendorf, Lindenthal, Nippes, Mülheim und Merheim, u.a. CDU (Bundespartei, CDUKöln, CDU Ratsfraktion, Ortsverbände, auch Junge Union, Mittelstandsvereinigung), SPD (Bundespartei, Bezirk Mittelrhein, Unterbezirk Köln, SPD-Ratsfraktion, Ortsvereine, auch Kölner Jungsozialisten, Sozialistische Bildungsgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Arbeitskreis obdachloser Jugendlicher, Arbeitskreis schwuler Sozialdemokraten), FDP (u.a. Liberales Zentrum Köln e.V., Vereinigung liberaler Arbeitnehmer, FDP-Ratsfraktion), KPD, DKP, KPD/Marxisten-Leninisten, Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), sozialistische, kommunistische und anarchistische Gruppen (u.a. Aktion demokratischer Fortschritt, Bund westdeutscher Kommunisten, Demokratische Sozialisten, Freie Arbeiter-Union, Gruppe Internationale Marxisten, Internationale Kommunistische Strömung, Kommunistischer Bund, Marxistische Gruppe, Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg), Friedensbewegung (u.a. Kölner Friedenswochen, Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit, örtliche Friedensinitiativen, Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner e.V.); Rheinische Volkspartei; nationalistische/nationalsozialistische Parteien/Gruppen (u.a. NPD); Europa-Parteien (u.a. Europa-Union, Europäische Volkspartei, Europäische Föderalistische Partei, Europäische Arbeiterpartei); antifaschistische Organisationen (u.a. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)-Bund der Antifaschisten); Veröffentlichungen, Dokumentationen zur Frauenbewegung (u.a. Frauen helfen Frauen e.V., Deutscher Frauenring e.V., Frauen lernen Leben, Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen, Demokratische Fraueninitiative); Faltblätter, Flugblätter, Aufrufe betr. nicht parteigebundene politische Äußerungen und Kundgebungen politischer Organisation betr. Menschenrechte/ Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten (u.a. Chile, Irak, Iran, Vietnam, Türkei, Israel und Libanon (Palästinenser-Problem), Rumänien, Nicaragua, Jugoslawien, Argentinien, Kambodscha, Biafra, Zimbabwe, Benin, Äthiopien, Südafrika und Eritrea, Kölner Appell, Komitee gegen Ausländerfeindlichkeit, Berufsverbot, Roma-Initiative Ossendorf; Veröffentlichungen des Bundes, des Bundespräsidenten, des Parlaments, der Bundesregierung, einzelner Ministerien, des Presse- und Informationsamtes, der Bundeszentrale für politische Bildung, auch des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung und einzelner Ministerien, der Landeszentrale für politische Bildung; Kunst: Neumarkt der Künstler, Kölner Kunstmarkt (1969-1977); Künstler-Union-Köln: Einladungen; Museen: Einladungen, Kataloge, Faltblätter zu Ausstellungen: Wallraf- Richartz-Museum, Schnütgen-Museum, Kunstgewerbemuseum/Museum für Angewandte Kunst, Museum für Ostasiatische Kunst, Kölnisches Stadtmuseum, Römisch-Germanisches Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum Ludwig, Josef-Haubrich-Kunsthalle (ab 1946); Einladungen, Veranstaltungen, Ausstellungen des Kölnischen Kunstvereins; Jahresprogramme, Veranstaltungskalender der Museen; Kataloge der Messen, Fachausstellungen, Wirtschaftsschauen; u.a. photokina, Allgemeine Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (Anuga), Herren-Mode-Wochen, Internationale Messen (ab 1947); Einladungen, Faltblätter zu Ausstellungen/Veranstaltungen des Historischen Archivs (1953- 1988); Bundesgartenschauen 1957 und 1971; Einladungen zu Ausstellungen in der Sparkasse der Stadt Köln „Die kleine Ausstellung“ (1962-1988), dsgl. Ausstellungen in Zweigstellen; Veranstaltungen der Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e.V.; Ausstellungen im Rathaus; Einladungen zu Ausstellungseröffnungen in Galerien; Veranstaltungen, Einladungen des Vereins Pro Arte Medii Aevi, Freunde des Schnütgen- Museums e.V., des Vereins der Freunde des WRM und des Museums Ludwig e.V., der Archäologischen Gesellschaft Köln, der Overstolzengesellschaft, des Japanischen Kulturinstituts, der Deutsch-Isländischen Gesellschaft e.V., der Deutschen China- Gesellschaft; Förderverein der Stadt Köln (Literaturpreis, Musikpreis, Kunstpreis, Heinrich- Böll-Preis); Museumspädagogische Gesellschaft, Museumsdienst; Deutsch-Finnische Gesellschaft in Köln; Gesellschaft für Völkerkunde zur Förderung des Rautenstrauch-Joest- Museums; Gesellschaft für Erdkunde zu Köln e.V., Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V.; Literarische Gesellschaft Köln – Freunde der Stadtbücherei; Artothek der Stadtbücherei Köln; Wirtschaft und Arbeit in Köln, Bürgerinitiativen gegen Massenarbeitslosigkeit, Kölner Arbeitslosenzentrum; Industrie- und Handelskammer Köln; Bekanntmachungen betr. Lebensmittelversorgung 1945-1948, Lebensmittelmarken; Deutscher Gewerkschaftsbund: Aufrufe, Veröffentlichungen, Bildungsarbeit, DGB-Jugend; Einzelgewerkschaften, u.a. IG Metall, IG Druck und Papier, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Deutscher Beamtenbund, Komba; Industrieverbände, Arbeitgebervereinigungen; chemische Industrie in und bei Köln, Energieversorgung, Kernenergie, Kernkraftgegner; Stadtwerke Köln GmbH, u.a. Kölner Verkehrsbetriebe, Nahverkehrsunternehmen; Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost, Brauereien; Handwerk, Handwerkskammer Köln; Firmen des Metall- und Baugewerbes; Handwerksfirmen; Großhandel, Einzelhandel, sonstige Firmen; Versicherungen, Krankenkassen; Banken, Stadtsparkasse Köln, Kreissparkasse Köln; Kölner Sportstätten GmbH; Straßenbau; Brücken; Schiffahrt; Bahnen; Fahrradverkehr, Flughafen Wahn, Häfen; Verkehrssicherheit, -beruhigung, Verkehrspolitik, Gaststätten, Hotels, Restaurants, Diskotheken; Verlage, u.a. Balduin Pick Verlag, Verlag Bachem, Verlag M. DuMont Schauberg; Heinen-Verlag; Buchhandlungen, Antiquariate; Universität Köln; Vorlesungsverzeichnisse, Institute; Staatliche Hochschule für Musik; Veranstaltungen, Programme; Rheinische Musikschule; Sporthochschule, Pädagogische Hochschule; Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln; Französisches Kulturinstitut Köln, British Council „Die Brücke“; Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), sonstige studentische Verbindungen, u.a. Sozialistischer Hochschulbund (SHB), Allgemeiner Studenten-Ausschuß (ASTA), Evangelische Studentengemeinde, Katholische Hochschulgemeinde, linke Gruppen; Volkshochschule Köln; einzelne Schulen, bes. Jubiläen von Gymnasien, Fachoberschulen, Schülervertretungen; Bibliotheken, Stadtbücherei, Universitäts- und Stadtbibliothek, Amerikahaus; Fachhochschulen; Tanz, Sommerakademie des Tanzes, Tanzfestivals; Künstler, Künstlerateliers; Belgisches Haus; Petrarca-Haus – Deutsch-Italienisches Kulturinstitut; Sport: Sportverbände, Stadtsportbund Köln e.V., Stadtbezirks-Sportverbände, Westdeutscher Schwimmverband, Westdeutscher Skiverband; Deutsche Jugendkraft (DJK), Sportfeste, -veranstaltungen, Wassersport, u.a. Freie Wassersport-Vereinigung Groß Köln e.V., Kanu-, Ruder-, Schwimmvereine; vaterstädtische Festspiele; sonstige Sportvereine, Turn- und Spielvereine, Behindertensport, Reitsport, Tennis- und Hockeysport, Athletik- Sport-Verein Köln (ASV), Ballsport: Fußball-, Basketball-, Handballsport; Jugend: Konfessionelle Jugendorganisationen, u.a. Bund deutscher katholicher Jugend, Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Christlicher Verein junger Männer; politische/gewerkschaftliche Jugend, u.a. „Die Falken“; freie Jugendorganisationen; allgemeine Organisationen, u.a. Kölner Jugendfahrtendienst, Jugendkulturring des Jugendamtes Köln, Kölner Jugendring; kath. Studentenjugend, Neudeutschland; Bundeszentrale für politische Bildung; Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Erziehung, psychische Beratung; Arbeitskreis Drogenhilfe Köln e.V.; Bauwesen, Bauwerke (Dom, Gürzenich, Rathauswiederaufbau, Neubau des Wallraf- Richartz-Museums/Museum Ludwig (1983), Umweltschutz, Kölner Umweltwochen, Tierschutz; Wohnungswesen, Mieterschutz, Hausbesetzungen, Baugenossenschaften; Kirchen: Kath. Kirche, u.a. Fronleichnamsprozessionen, Albertus-Magnus-Verein, Diözesanfilmstelle, Katholikentagsausschuß der Stadt Köln, kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kath. Bildungswerk, Mitteilungen und Pfarrbriefe einzelner Pfarrgemeinden, Kath. Familienbildungswerk, Kath. Mütterbildungswerk, Besuch von Papst Johannes Paul II. (1987), Diözesanmuseum, Diözesanbibliothek; Ev. Kirche, u.a. Ev. Stadtkirchenverband, Mitteilungen, Informationen u. Gemeindebriefe von ev. Kirchengemeinden, Melanchthon- Akademie; Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, u.a. Wochen der Brüderlichkeit; christliche Sekten; außerchristliche Religionen; Soziales: einzelne Arbeitskreise, Hilfsdienste, Verbände, Einrichtungen, u.a. City-Treff, Altenpflege, Kindertagesstätten, Arbeiterwohlfahrt, Jugendzentren, Bürgerzentren, Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK), Stadt Köln (Personalvertretung, Frauen- Gleichstellungsstelle, Frauengruppen, Bezirksverwaltungsstellen, -vertretungen), städtische Veröffentlichungen (u.a. Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor, Statistisches Amt, Nachrichtenamt/Presse- und Informationsamt („Köln-Informationen“), Schulamt, Schulverwaltungsamt, Sozialamt, Jugendamt, Bauverwaltung, Verwaltung für öffentliche Einrichtungen (u.a. Stadtreinigungs- und Fuhramt), Personalamt, Verkehrsamt, Kulturamt, Hauptamt, Amt für Umweltschutz, Gesundheitsamt, Krankenanstalten, Stadtplanungs-, Stadtentwicklungsamt (u.a. Bürgeranhörungen/Bürgerbeteiligungen, Informationsschriften, Stadterneuerung), Amt für Leibesübungen/Sport- und Bäderamt, Amt für Wirtschafts-, Mittelstands- und Verkehrsförderung, Grünflächenamt, Tage der offenen Tür; Partnerschaft Köln–Breslau; Kulturtage und Kulturwochen, kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen, Wirtschaftstagungen, Domjubiläum 1948, Stadtjubiläum 1950; Kölner Originale, Mundartdichtung; Schützenfeste, -vereine; Wiederaufbau nach dem Krieg (u.a. Gesellschaft der Freunde des Wiederaufbaus der Stadt Köln); Innenstadt (Alt-, Neustadt), Vororte, u.a. Deutz, Mülheim, Nippes, Worringen, Ehrenfeld, Porz, Höhenberg; einzelne Kölner Persönlichkeiten: Maler Curtius Schulten, Robert Görlinger, Heinrich Böll, Carl Diem, Herbert Lewin, Kardinal Josef Frings, Kardinal Joseph Höffner, Konrad Adenauer.