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Allgemeine Verfügungen und Anordnungen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 11 Nr. 4 · Akt(e) · Februar 1919-September 1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Enthält u. a.: Allgemeiner Schriftwechsel; militärische Sicherheitswachen; Abwicklungs- und Presseangelegenheiten Darin: Gedruckte Rede des Reichskolonialministers Dr. Johannes Bell "Gegen den Kolonialraub" vom 15. Mai 1919

Armee-Oberkommando 7 (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 1 · Bestand · 1914-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Zur Geschichte des Armee-Oberkommandos 7: Der Aufmarschplan für das Westheer in einem zukünftigen Krieg gegen Frankreich sah 1914 die Bildung von insgesamt sieben Armeen an der deutschen Westgrenze vor. Dabei hatte die 7. Armee, deren Zuständigkeitsbereich sich von der Linie Hagenau - Saarburg bis an die elsässisch-schweizerische Grenze erstreckte, die Aufgabe, den Schutz der linken Flanke des Westheeres zu gewährleisten und damit den drei sog. Umfassungsarmeen (1 - 3, s. Schliefen-Plan) entsprechende Seitensicherung zu garantieren. Dieser 7. Armee, die unter dem Befehl der Generalobersten von Heeringen stand, waren an kämpfenden Truppenformationen das Generalkommando des XV. AK (Straßburg), das Generalkommando des XIV. AK (Karlsruhe) und das Generalkommando des XIV. Reservekorps zugewiesen. Bis auf wenige preußische und württembergische Truppenteile, die sich überwiegend bei der 28. Reserve-Division, der 55. gemischten Ersatz-Brigade und bei der 55. Landwehr-Brigade befanden, bestand das Gros der 7. Armee (neben den Verbänden des XV. AK) aus den badischen Truppenteilen des XIV. AK und des XIV. Reservekorps. Mit diesen Truppen gelang es Generaloberst von Herringen, in einer der ersten Schlachten des Weltkriegs, den Vormarsch der französischen Einheiten auf die Rheingrenze zu stoppen und sie aus der elsässischen Ebene auf die Vogesenkämme zurückzuwerfen. Mit dem Übergang des Bewegungskrieges in den Stellungskrieg, verbunden mit dem beschleunigten Austausch von Truppenteilen innerhalb der verschiedenen Armeekorps und Armeen, verschwimmt die eindeutige Zuordenbarkeit bestimmter Truppenteile zu größeren Verbänden. Mit der Beruhigung der Oberelsaß- und Vogesenfront im Winter 1915 wurden größere Teile der badischen kämpfenden Truppe aus dem Zuständigkeitsbereich der 7. Armee herausgezogen und durch Landwehrformationen (ebenfalls badische, jedoch auch württembergische, bayerische und preußische) ersetzt. Diese Truppenteile, die an fast allen Kriegsschauplätzen im Westen eingesetzt wurden, blieben in der Regel dem Oberkommando der 7. Armee unterstellt. Während die Heeresgruppen und Heeresfronten ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung waren, verbanden die "Armee-Oberkommandos" als Kommandobehörden die Gefechtsführung mit Verwaltungsaufgaben. Ihr Armeegebiet war in das "Operationsgebiet" und die "Etappe" eingeteilt, in der die Versorgungseinrichtungen der Armee stationiert waren. Die Zuteilung von Armeetruppen (Pioniere, Verkehrstruppen und Luftstreitkräfte) richtete sich nach den jeweiligen operativen Zielen und variierte auch im Bereich der 7. Armee. Fliegerabteilung, Feldluftschiffer-Abteilung, Telegraphen-Abteilung und ein Funkerkommando mit zwei schweren Funkstationen gehörten allerdings 1914 zur "Grundausstattung" einer jeden Armee. Bestandsgeschichte: Das Wissen über die ursprüngliche Zuständigkeit der 7. Armee und ihre sie bildenden Truppenteile wird wohl ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die miltärische Überlieferung dieser Großformation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht in das Heeresarchiv nach Potsdam überführt worden, sondern im Zweigarchiv Heilbronn und später im Heeresarchiv in Stuttgart verblieben ist. Von dort gelangte der geschlossene Bestand 1949 im Rahmen der Abgabe "badischer" Militärprovenienzen in das Generallandesarchiv (zur Archivgeschichte der Überlieferung des XIV. Armeekorps vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium 456 F 8 - Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps). Ordnung und Verzeichnung: Vorliegender Bestand wurde im Jahre 1985 vom langjährigen Sachbearbeiter der Beständegruppe 456, Heinrich Raab, verzeichnet. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden anschließend entsprechend dem militärischen Geschäftsverteilungsplan nach Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Sachbetreffen geordnet. Bei der Umpackung des Bestandes in säurefreie Archivbehälter wurden die Titelaufnahmen vom Unterzeichneten überprüft und teilweise ergänzt, die innere Ordnung des Bestandes allerdings weitestgehend beibehalten. Darüber hinaus wurden Aktenfaszikel, die in anderen Beständen der Beständegruppe 456 aufgefunden wurden, dem Bestand provenienzgerecht eingegliedert. Karlsruhe, im August 1990 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 10 Nr. 1 · Akt(e) · 1700-1902
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Blatt 1 Rückseite: Kaiserliches Nebenzollamt St. Ludwig, o.D. Blatt 2: P. F. Schulze, Ebersdorf/Reuss, 1870. Edmund Abbot, Athen/Griechenland, 1868. E. Milson, Lyon, 1867. Johann von der Crone, Markkleeberg/Sachsen, 1869. F. Lewthwaite, London/England, 1868. Schwarzwälder, Eimeldingen/Baden, 1730. Econome, Saloniki/Türkei, 1868. F. Lawer, Reading/Amerika 1868. Preußischer Gesandter, um 1865. J. Barker, Whitehaven/England, 1868. J. De Grenier, Paris/Frankreich, 1869. A. Und L. Von Berg, New York/Amerika, 1867. Behrens, Manchester/England, 1875. F. Von Trapp, Hertwangen, 1700. Directeur Ravenel, Neuchâtel, 1870. Major Specht, Lörrach, 1885. K. Krafft, St. Blasien/Baden, 1870. Zwei englische Adelswappen, 1875/76. R. Reinau, Kalte Herberge/Baden, 1700. Kramer, Kandern/Baden, 1700. Förster Kramer, Steinen, 1750. E. Scheffelt, Steinen, 1830. Blatt 3: Fred Ward, Warschau, 1867. Grumkow, Mainz, 1865. Graf von Inn und Knyphausen, Hannover. 1866. Lord Fr. Ryder, London, 1867. Zant-Strübe, Auggen-Schopfheim/Baden, 1800. Sattler, Binzen/Baden, 1830. K. Von Bültzinsloewen, Wiesbaden, 1902. Scheffelt, Williamsville/Amerika, 1849. F. Grether, Tumringen/Baden, 1850. Graf von Pexberg, Pommern/Preußen, 1865. Pfarramt Steinen/Baden, 1860. P. J. Schulze, Petersburg. Kreishypothekenbank Lörrach. Blatt 4: Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, 1838. Generaladjudantur Baden, 1830. Österreichisches Erzbischofswappen, 1700. Evangelische Zentralkasse St. Gallen. Französische Gesandtschaft in der Schweiz, 1850. Württembergisches Kameralamt Reutin, 1870. Württembergische Arbeiterkompanie, 1870. Hauptlager der Schwarzwaldarmee in Rheinweiler, 1870. Württembergisches Kameralamt Crailsheim, 1870. Feldpost Stuttgart. Badische Ökonomieverwaltung Karlsruhe, 1870. G. Zielke Tokarz, Lodsch. Blatt 5: Baurittel, Schopfheim/Baden, 1850. L. Dilzer, Pforzheim/Baden, 1850. Pf. Gutheil, Heidelberg, 1868. E. Grether, Tumringen, 1868. General Uh, Baltimore, 1838. Pf. Leichtlen, Emmendingen, 1869. Ortsschulrat Steinen, 1863. Gustav-Adolph-Verein, 1839. Fürstenbergische Kanzlei, 1862. Eidgenössische Postverwaltung Basel, 1859. Berlin-Hamburger Eisenbahn, 1865. Wiensthalbahn-Direktion, Baden, 1864. Blankenhorn, Müllheim/Baden, 1868. Versorgungsanstalt Baden, 1854. Jakob O. Grether, Schopfheim, 1700-1800. Onoph. Grether, Tumringen. Kramer, Steinen, 1810. Ed. Tschiraz, Cincinnati/Amerika, 1849. Blatt 6: Privatsiegel des Manlius?, 1856 erhalten. Badisches Ministerium, 1840. Badische Hausmeisterei Badenweiler, 1830. Auguste de la Fontaine, Karlsruhe, 1873. Orléans, Frankreich, 1780. Geheimrat Prof. Dr. Hirsch/Berlin im Schwedischen Ministerium, Abteilung für Medizinalsachen. Russischer Stempel, 1887. Gemeinde Badenweiler, 1870. König Karl der Kahle (800), 1866 bei Steinen ausgegraben. Hauptkasse der Reichsbank, 1889. Blatt 7: Familie Favarger, Neuchâtel/Badenweiler [fehlt]. Comte et Comtesse de Chambrun, Paris 1889. Von Goerne, Ressburg bei Deutschkrone, 1896. Moussin-Puchkin, Petersburg. Siegel einer preußischen Kommission. Juwelier Kraus, Freiburg. Schwarz, Rheinfelden, 1845. Richards von Taschwitz, London/Dresden, 1878. Graf Moussine-Puchkine, Petersburg/Kiew. Fürst von Fürstenberg. Dekan Brandt, Rheinbischofsheim, 1876. Von Schüyten, Dordrecht, 1876. W. Mezel, Überlingen/Lörrach, 1877. F. Madler, Steinen. Generaldirektor P. Thurn, Frankfurt. I. M. Scheffelt, Steinen, 1818. Russische Stempel, 1887 und 1884. Von Kilch, Brombach, 1860. Blatt 8: Graf Moussin-Puchkin, Petersburg/Kiew. Russisches Wappen. Russische Gesandtschaft Madrid, 1893. Gräfliche Familie Schalsberg-Thannheim, 1880. Vorschussbank Lörrach. Stachelin-Burkhard, Basel. Badisches Hauptsteueramt, Basel. Preußisches Landgericht Düsseldorf. Elsass-Lothringen. Universität Freiburg, 1886. Komtoir der Reichshauptbank für Wertpapiere, 1888. Schwarzes Siegel des preußischen Amtsgerichts Wattenscheid, 1888. Wetzhausen. Von Pochhammer, Berlin, 1869. Treasury, 1875. Education Departement Whitehall, 1875. Inspector of Factories, 1875. Kaiserlich deutsche Postverwaltung Badenweiler, 1877. Blatt 9: Graf von Landberg, Lahr/Baden, 1870. Mecklenburgisches Hofjagddepartement, 1893. Großherzog von Mecklenburg, 1893. Mecklenburgisches Hoftheater Schwerin, 1893. General von Wolff, Karlsruhe/Badenweiler, 1900. Württembergisches Amtsgericht. Württembergische Staatsanwaltschaft. Allcard, Schottland, 1896. Bankgeschäft von Speyr, Basel. Dänischer Königshof, 1895. Graf Plessen auf Ivenack, 1894. Neu-Guinea-Kompanie, 1893. Juwelier Kraus, Freiburg, 1880. Liebrecht-Haniel, Ruhrort-Tervoort am Rhein, 1878. Russische Behörde?, 1893. Kölnische Immobiliengesellschaft, 1894. F. W. Liebrecht, Ruhrort, 1880. Hauptkasse der Dresdner Bank, Berlin. Russisches Behördenwappen. Blatt 10: Drei Wappenzeichnungen (Hueglin, Hassler, Reichenbach). Sparkasse Müllheim. Von Schönfeld, Österreich. Freiherr von Krafft-Ebing, Baden. Ministerium für Elsass-Lothringen. Gesamtvorstand des badischen Landesverbands des Roten Kreuzes. Badische Bezirksforsterei Oberweiler. Katholische Gemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Badischer Notar im Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Preußisches Hauptsteueramt Köln. Russisches Siegel. Badische Wasser- und Straßenbauverwaltung. Badische Steuereinnehmerei Badenweiler. Badische Badanstaltenkasse Müllheim. Badischer Notar Michael Huber. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Preußische Eisenbahndirektion Köln. Generaldirektion der württembergischen Staatseisenbahnen. Kaiserlich-königliches Post- und Telegraphenamt Karlsbad. Gemeindesiegel Badenweiler. Blatt 11: Gemeinde Zunzingen. Altes Stadtwappen Badenweiler, bis 1898. Wappen von Lörrach. Gemeinde Niederweiler. Badische Obereinnehmerei Müllheim. Juwelier Krauss, Freiburg. Badische Generalstaatskasse. Gemeinde Müllheim. Katholische Kirchengemeinde Müllheim. Badisches Finanzamt Müllheim. Gemeinde Oberweiler. Gemeinde Müllheim. Gemeinde Vögisheim. Großherzoglicher Badearzt in Badenweiler. Gemeinde Badenweiler. Bürgermeisteramt Freiburg. Pfarramt Gersbach, 1824. Hauptkasse der Reichsbank. Polizeidirektion Braunschweig. Intendantur des Schweriner Hoftheaters, 1893.

Badische Schwesternschaft (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Bad. Schwesternschaft · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Geschichte des Vereins: Die Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz ist die älteste Rotkreuz-Schwesternschaft Deutschlands. Ihre Anfänge liegen in dem 1859 auf Anregung der Großherzogin Luise von Baden gegründeten Badischen Frauenverein. Seine Gründung veranlasste der sogenannte "Italienische Krieg", die Satzung formuliert entsprechend auch den Vereinszweck als "Unterstützung der in Folge der Kriegsbedrohung oder eines Krieges in Noth Gerathenen, sowie Versorgung für Verwundete und erkrankte Militärpersonen". Unter dem Protektorat der Großherzogin Luise bestand der Verein jedoch weiter und fand rasch im ganzen Großherzogtum Verbreitung. Allmählich traten neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die Förderung der Erwerbsfähigkeit von Frauen, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung, die Armen-, Mädchen-, Gefangenen-, Arbeiterinnen-, Kinder- und Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Tuberkulosebekämpfung und Säuglingsfürsorge. Schwerpunkte blieben die Krankenpflege und Ausbildung des Personals. Während der folgenden Kriege schien vor allem die Versorgung verwundeter Soldaten der Verbesserung bedürftig. Durch eine systematische Ausbildung in Karlsruher, später auch in Pforzheimer, Mannheimer und Heidelberger Krankenhäusern und Beschäftigung der Pflegerinnen in Friedenszeiten konnte sichergestellt werden, dass im Kriegsfall genügend ausgebildete Schwestern auch im Feld zur Verfügung standen, z. B. 1870/71 und im Ersten Weltkrieg. 1866 wurde der Badische Frauenverein auf Betreiben der Großherzogin Luise als Abteilung des Genfer Nationalen Hilfsvereins den Grundsätzen des Roten Kreuzes unterstellt. Im gleichen Jahr erhielt er eine erste eigene Vereinsklinik, seit 1890 das Ludwig-Wilhelm-Krankenheim an der Kaiserallee. Dies diente zugleich als Mutterhaus der Schwestern. Sein Erfolg führte 1899 zur Errichtung des Friedrichsbaus für die Chirurgische Abteilung, 1904 zur Erweiterung des Mutterhauses, zum Bau eines Schwesternaltersheims ("Luisenheim") und des sogenannten Wöchnerinnenheims (1913). Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen am Ende des Ersten Weltkriegs konnten nicht spurlos am Badischen Frauenverein und seiner Krankenpflegeabteilung vorübergehen, war doch der starke Bezug zum großherzoglich-badischen Haus für den Verein grundlegend. Der politische Umschwung machte eine Neuorientierung notwendig. So ermöglichte 1923 die Gründung des sogenannten Pensionsversicherungsvereins eine selbständige Vermögensverwaltung. Zugleich erhielt die für Krankenpflege zuständige Abteilung III des Badischen Frauenvereins als "Mutterhaus der Schwestern des Badischen Frauenvereins vom Roten Kreuz" eine eigene Organisationsstruktur. Eine gewisse Verbindung zum Badischen Frauenverein blieb jedoch erhalten, da immer ein Vertreter des Frauenvereins im Vorstand des Mutterhauses saß. Die Neuorganisation sah auch größere Mitspracherechte der Schwestern vor. Wirtschaftliche Schwierigkeiten führten zur Verpachtung des Wöchnerinnenheims an das Land Baden als Landeshebammenanstalt. Das nun erforderliche neue Gebäude für die Schwesternschaft sowie die Erweiterung des Luisenheims zur Unterbringung und Ausbildung der Schwestern wurden im Jubiläumsjahr 1930 eingeweiht. Bei der Zentralisierung des Deutschen Roten Kreuzes im Jahr 1934 wurden auch die Schwestern des Badischen Frauenvereins in die neue Organisation eingebunden, nach Auflösung aller Rotkreuz-Vereine 1937 als Karlsruher Schwesternschaft dem DRK-Präsidium unterstellt. Im Zweiten Weltkrieg war diese in verschiedenen Lazaretten an der West- und Ostfront eingesetzt. Das Luisenheim, vor allem aber das Ludwig-Wilhelm-Krankenheim und mit diesem das Mutterhaus wurden während des Krieges stark beschädigt und konnten nur zum Teil wieder aufgebaut werden. Nach dem Krieg war die Zukunft der Schwesternschaft zunächst ungewiss. Trotz Auflösung des Deutschen Roten Kreuzes durch die Alliierten bemühte sie sich, die Vereinsarbeit so gut wie möglich weiterzuführen. Viele Arbeitsgebiete in den Krankenhäusern waren dem Verein erhalten geblieben und wurden wieder mit Schwestern besetzt. Die Krankenpflegeschulen wurden 1946 wieder anerkannt. 1949 erhielt der Verein schließlich wieder eine eigene Satzung und wurde unter dem Namen "Badische Schwesternschaft vom Roten Kreuz (Luisenschwestern) e.V." als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Vorrang hatte zunächst der Wiederaufbau des zerstörten Luisenheims bzw. der Neubau eines Mutterhauses für die Schwesternschaft. Das Luisenheim konnte bis 1951 wieder bezogen werden. Der 1957 eingeweihte Bau des Mutterhauses diente als Verwaltungsgebäude, aber auch zur Unterbringung und zum Unterricht von Schülerinnen. Die Arbeitsfelder des früheren Badischen Frauenvereins in Krankenhäusern sind bis heute von Schwestern der Badischen Schwesternschaft besetzt. Diese betreibt auch das Luisenheim als Altersheim für die Schwestern. Bis heute gehören die Ausbildung des Nachwuchses, die Unterstützung der aktiven Schwestern bei ihrem oft schweren Dienst ebenso wie die Versorgung der pensionierten Schwestern zu den vornehmlichen Aufgaben der Schwesternschaft. Geschichte und Überlieferung des Archivs: Das Archiv der Badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz besitzt eine Tradition, die nahezu so alt ist wie diese selbst, wurden doch schriftliche wie bildliche Dokumente über die Tätigkeit des Badischen Frauenvereins und seiner Nachfolgeorganisationen seit der Gründung des Vereins aufbewahrt. In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts begann die damalige Oberin Elisabeth Leist die Überlieferung der Schwesternschaft gezielt zu sichten, auszusondern und zu ordnen. Es entstanden zwei Sammlungen, die als "Archiv" und "Museum" in getrennten Räumen des Mutterhauses untergebracht waren. Das "Archiv" umfasste vor allem durch Oberin Leist zusammengestellte Akten der Verwaltung, sowie persönliche Unterlagen einzelner Schwestern, wie etwa Zeugnisse oder Tagebücher, aber auch Fotografien, einzelne Baupläne und einige Verbandsschriften. Das "Museum" der Schwesternschaft enthielt im wesentlichen eine Sammlung von Gegenständen, überwiegend Schwesternbroschen, Orden, Ehrenzeichen, Medaillen, aber auch chirurgische Instrumente, vor allem aus Kriegseinsätzen stammende Schrankkoffer einzelner Schwestern, Schwesterntrachten sowie weitere Verbandsschriften und Fotografien. Diese von den persönlichen Interessen der Oberin Leist geprägte Sammlung ergänzen Akten und Rechnungsbücher des Badischen Frauenvereins sowie gezielt archivierte Akten der Altregistatur der Schwesternschaft, darunter auch Personalakten der Schwestern. Dem Bestand hinzugefügt wurde eine Mappe mit Bauplänen vor allem des Mutterhauses und des Luisenheims. Diese sehr unterschiedlichen Gattungen von Archiv- und Museumsgut vermitteln ein umfassendes Bild von den vielfältigen Aufgaben der Badischen Schwesternschaft und ihrer Geschichte. Ordnung und Erschließung: Im Sommer 2004 wurde das Archiv der Badischen Schwesternschaft im Generallandesarchiv Karlsruhe hinterlegt, mit Ausnahme der Schrankkoffer und Schwesterntrachten sowie einiger Bilder, die im Mutterhaus der Schwesternschaft verblieben. Mit Hilfe eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Projekts wurde das ganze Archiv in den folgenden beiden Jahren von der Unterzeichneten geordnet, erschlossen und inventarisiert, um es der Nutzung durch Dritte zugänglich zu machen. Infolge früherer Ordnungsarbeiten und Umlagerungen war die alte, nur teilweise noch erkennbare Struktur des Archivs so gestört, dass ihre Rekonstruktion nicht mehr möglich war. Es wurde daher eine sachthematische Ordnung hergestellt, die im wesentlichen an der Geschichte und Organisation der Schwesternschaft und ihrer Vorgängerorganisationen orientiert ist. Wegen des großen Umfangs des Archivs konnte diese nicht physisch durchgeführt werden, sondern musste auf das Findmittel beschränkt bleiben. Noch erkennbare Überlieferungszusammenhänge blieben soweit wie möglich erhalten. Erforderliche Trennungen sind bei den jeweiligen Titelaufnahmen nachgewiesen. Zahlreiche lose Blattsammlungen, deren Zusammenstellung und Zustandekommen in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar war, oder auch gänzlich zusammenhanglose Einzelblätter wurden soweit wie möglich nach Sachbetreffen geordnet und zu Archivalieneinheiten zusammengefasst, oder bereits vorhandenen, passenden Zusammenhängen zugeordnet. In den Akten gelegentlich überlieferte Zettel mit handschriftlichen Kommentaren stammen in der Regel von der Oberin Elisabeth Leist. Sofern sie zum Verständnis der Unterlagen beitragen, wurden sie in den Akten belassen. Dubletten bei den Verbandsschriften oder wenig aussagekräftige Unterlagen wurden kassiert. Bei den umfangreichen Fotosammlungen des Bestandes lassen sich im wesentlichen vier Arten unterscheiden: aus den Räumen des Mutterhauses stammende oder für Ausstellungen gerahmte Bilder, von Oberin Leist in Leitzordnern zusammengestellte Fotos (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 570-614), vermutlich von Schwestern hinterlassene Fotoalben (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 615-643) und lose, überwiegend ungeordnete Fotografien. Während die gerahmten Bilder einzeln verzeichnet wurden, galt für die Fotosammlungen der Ordner, bzw. das Album als Verzeichnungseinheit. Die ungeordneten Einzelfotos wurden, soweit sie nicht dem Besitz einzelner Schwestern zugewiesen werden konnten, thematisch geordnet und gruppenweise erschlossen (69 Bad. Schwesternschaft Nrn. 650-655, 657-682, 684-688). Viele dieser Fotografien dokumentieren persönliche Erlebnisse der Schwestern, u.a. im Zweiten Weltkrieg. Die im Archiv enthaltenen Publikationen des Badischen Frauenvereins, der Schwesternschaft oder anderer Institutionen des Roten Kreuzes sind als "Verbandsschriften" nach den Regeln deutscher Bibliotheken erfasst. In diesem Kapitel finden sich auch die Satzungen der Badischen Schwesternschaft und anderer Institutionen des Roten Kreuzes (etwa des Verbands Deutscher Mutterhäuser oder des Schwesternversicherungsvereins). Von den in großer Zahl noch vorhandenen Broschen, Dienstabzeichen, Orden und Ehrenzeichen der Schwestern konnten aus Platzgründen nur einige Exemplare jedes Typs aufbewahrt werden. Zahlreiche Gedenkmedaillen und Münzen, meistens über Jubiläen des Roten Kreuzes, kamen als Geschenke, im Tausch oder in seltenen Fällen durch Kauf an die Schwesternschaft. Deren Titelaufnahmen enthalten auch kurze, an der gängigen Ordensliteratur orientierte Beschreibungen der Objekte. Das Depositum kann nach Maßgabe der Nutzungsordnung des Landesarchivs Baden-Württemberg genutzt werden. Bei einigen Unterlagen sind jedoch noch gesetzliche Schutzfristen zu beachten, vor allem bei den jüngeren Personalakten der Schwesternschaft, die in einem eigenen Band erschlossen sind. Parallel-Überlieferung in- und außerhalb des Generallandesarchivs: Das Archiv der badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz ergänzt die im Generallandesarchiv bereits vorhandene Überlieferung zum Roten Kreuz und Karlsruher Krankenhäusern. Der nach 1923 ohne Krankenpflegeabteilung weiterbestehende Badische Frauenverein hatte bereits in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts einen großen Teil seiner Akten an das Generallandesarchiv abgegeben (Bestand 443: Rotes Kreuz, Badischer Frauenverein). Weiteres findet sich im Archiv des Geheimen Kabinetts der Großherzogin Luise (69 Baden, Kabinett Luise), wie z. B. Quellen zum Helferinnenbund des Roten Kreuzes. Während dieser in der Überlieferung der Badischen Schwesternschaft nur mit einem Aktenband vertreten ist, informieren die Akten des Geheimen Kabinetts und des Badischen Roten Kreuzes sehr gut über die Arbeit des Bundes bis zu seiner Auflösung 1935. Weitere Fotos über die Tätigkeit des Badischen Frauenvereins, viele Krankenhäuser, sowie die Aktivitäten der Großherzogin Luise, insbesondere ihre Lazarettbesuche während des Ersten Weltkriegs enthält der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 F I. Auch unter den Huldigungsadressen (69 Baden, Sammlung 1995 D) sind einige, zum Teil sehr aufwendig gestaltete Exemplare, die der Badische Frauenverein mit seinen Zweigvereinen dem großherzoglich-badischen Haus zu verschiedenen Anlässen widmete. Der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 A enthält u.a. ein großes Organigramm des Frauenvereins. Zur Entwicklung der ab 1923 im Gebäude des Wöchnerinnenheims der Vereinsklinik Ludwig-Wilhelm-Krankenheim untergebrachten Landesfrauenklinik siehe die Zugänge zu Bestand 523 (Landesfrauenklinik Karlsruhe). Weitere Pläne zu den Gebäuden der Schwesternschaft lassen sich im Sammlungsbestand zu der staatlichen Hochbauverwaltung nachweisen (424 K), der auch Archivalien des Großherzoglichen Hofbauamts überliefert, darunter z.B. elf Grundrisse und Ansichten zum 1902 errichteten Luisenheim (424 K Karlsruhe 240/1.001-1.011). Diese sind auch in 69 Bad. Schwesternschaft Nr. 721 enthalten, tragen hier aber nachträgliche Vermerke. In 424 K sind ferner 218 Pläne zum Ludwig-Wilhelm-Krankenheim, dessen Nebengebäuden und den auf dem gleichen Areal später entstandenen Gebäuden des Städtischen Krankenhauses (unter dem Gebäudekennzeichen 424 K Karlsruhe 078) aus den Jahren 1887-1980 überliefert, die auch die weitere Entwicklung aufzeigen. Der Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 B bietet schließlich in Nr. 55-66 elf Baupläne und Entwürfe zum Friedrichsbau beim Ludwig-Wilhelm-Krankenheim, das Archiv der Badischen Schwesternschaft dagegen dazu nur wenig, v.a. keinerlei Baupläne. Bestand 233 (Staatsministerium) enthält auch Akten zum Frauenverein und seinen Beamten, 48 Nr. 6470 die badische Ausfertigung der Genfer Konvention. Das Archiv des Deutschen Roten Kreuzes in Bonn überliefert auch Archivalien des Verbands der Schwesternschaften vom Roten Kreuz, u.a. zur Oberinnenvereinigung, darunter Protokolle der Vorstandssitzungen, Oberinnentagungen, Korrespondenz mit andern Oberinnen. Das Archiv der Schwesternschaft dürfte seinerseits vor allem für die Jahre, in denen Oberin Anna Odenwald Vorstandsvorsitzende der Oberinnenvereinigung war, die Überlieferung des DRK-Archivs ergänzen. Eine Kopie des Findbuchs zum "Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz" wurde dankenswerter Weise vom DRK-Archiv für die Erschließungsarbeiten und zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Zeittafel (ggw. aus technischen Gründen im Anhang des Findbuches): [...] Literatur (ggw. aus technischen Gründen im Anhang des Findbuches): [...]

Etatmäßige Druckvorschriften (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 153 · Bestand · 1879-1918
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Druckvorschriften: Druckvorschriften sind allgemeine Regelungen der Ausführung bestimmter militärischer Dienste. Seit dem 19. Jahrhundert gaben die Kriegsministerien und die militärischen Kommando- und Verwaltungsstellen in zunehmendem Umfang dienstliche Vorschriften in gedruckter Form heraus. Die Aktualisierung dieser Druckvorschriften erfolgte nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde zwischen etat- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Die etatmäßigen Druckvorschriften besaßen eine Druckvorschriftenetatnummer (D.V.E. Nr.) und waren durch ein "Verzeichnis der etatsmäßigen Druckvorschriften" erschlossen. Die Verteilung der etatmäßigen Druckvorschriften auf die Militärbehörden und Truppenteile wurde durch den "Druckvorschriftenetat" geregelt. Bestandsgeschichte: Die in diesem Bestand gesammelten etatmäßigen Druckvorschriften entstammen unterschiedlichen Provenienzen und wurden auf Grundlage des Verzeichnisses der etatmäßigen Druckvorschriften vom 21.12.1911 (vgl. GLA 456 F 153, Nr. 2) verzeichnet. Erfasst wurden Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr der einzelnen Druckvorschriften. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 525 Faszikel mit einem Umfang von 3,70 laufenden Metern. Sonstige Hinweise: Die nach dem 21.12.1911 erschienen etatmäßigen Druckvorschriften wurden bei der Verzeichnung dem Allgemeinen Kriegsdepartement zugeordnet. Ausrüstungsnachweisungen der unterschiedlichen Truppengattungen finden sich u.a. auch in der Feldartillerie-Abteilung.

Finanzmisterium: "Arisierungsakten" (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 237 Zugang 1967-19 · Bestand · 1933-1945 (-1968)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Inhalt: Mit der "Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens" vom 26. April 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I 414 f.) wurden Rechtsgeschäfte, mit denen Juden Verfügungen über bestimmte Teile ihres Eigentums trafen, genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde trat in Baden hauptsächlich das Finanz- und Wirtschaftsministerium auf. Durch die ¿Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens¿ vom 3. Dezember 1938 (Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1709-1712) wurde diese Regelung dahingehend verschärft, dass die Genehmigungsbehörde ausdrücklich die rechtmäßigen Eigentümer zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte zwingen konnte. Solchen Auflagen unterlagen neben dem Eigentum an Gewerbebetrieben, Liegenschaften und Wertpapieren auch Kunstgegenstände im Wert von über 1000 Reichsmark. Der vorliegende Bestand enthält Akten zu denjenigen Einzelfällen, in denen das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium die sogenannte "Arisierung" von Vermögenswerten (überwiegend Gewerbebetriebe und Liegenschaften) genehmigt bzw. angewiesen hat. Außerdem finden sich Gesuche einzelner Bürger zum Erwerb von Betrieben oder Liegenschaften, deren "Arisierung" vorgesehen war. Nachweisbar sind ferner Akten zu Firmen, die 1933 Opfer von Boykottmaßnahmen gegen jüdische Unternehmen geworden waren sowie Listen kontrollierter Vermögen aus der Zeit nach 1945. Karlsruhe, im Februar 2016 Lutz Bannert Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestands kamen als Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ins Generallandesarchiv (Zugang 1967-19) und bildeten zunächst den Bestand 505 "Arisierungsakten". Weil diese Akten schwerpunktmäßig beim badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium entstanden sind, wurden sie Ende der 1990er Jahre umsigniert zu 237 Zugang 1967-19. Akten mit Laufzeitbeginn nach 1945 sind bei Nachfolgebehörden des Finanzministeriums entstanden, d.h. beim Präsidenten des Landesbezirks Baden, Abteilung Wirtschaft, bzw. bei der Wirtschaftsabteilung des Regierungspräsidiums Nordbaden. Sie beinhalten abschlägig beschiedene Anfragen von Wiedergutmachungsbehörden, Gerichten und jüdischen Nachfolgeorganisationen nach "Arisierungs"akten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zu den Akten des Finanzministeriums wurden sie im vorliegenden Bestand belassen. Erschlossen war der Aktenzugang durch eine Kartei, die Ende 2015 konvertiert und anschließend zu einem Online-Findmittel aufbereitet wurde. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 9 · Bestand · (1818-) 1879-1918 (-1928)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Im vorliegenden Bestand sind die Akten der Abteilung IV e sowohl des Generalkommandos als auch des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Bad. Armeekorps überliefert, wie sie als zusammenhämgender Bestand im Jahr 1949 aus dem Heeresarchiv in Stuttgart in das Generallandesarchiv Karlsruhe gelangt sind. Es handelt sich um Einzelfallakten zu Vergehen, die zu Friedens- wie zu Kriegszeiten der militärischen Judikative unterworfen waren und von ihr der vorgesetzten Militärbehörde als Sonderfälle gemeldet worden sind. Über den Einzelfall hinaus vermitteln sowohl die sog. Ehrengerichtsakten der Offiziere wie die Straf- und Schutzhaftakten von Zivilpersonen einen umfassenden Einblick in den Tätigkeits- und Geltungsbereich der Militärjusitz im Deutschen Kaiserreich. Besonders für die Zeit des Ersten Weltkriegs wird deutlich, dass und welche politische Aufgaben die Militärjustiz zu erfüllen hatte. Mit der unnachsichtig geführten Verfolgung derjenigen Personen, die als wenig "zuverlässig" galten, deren rechtlich höchst umstrittener Präventivverhaftung und darauf folgender Abschiebung ins Reichsinnere haben sich die zu diesem Zweck eingerichteten außerordentlichen Kriegsgerichte einen zwiefelhaften Nachruhm erworben. Dass sie dabei die in Jahrzehnten erzielten Erfolge bei der Integration des Reichslandes Elsaß-Lothringen in das Wilhelminische Kaiserreich binnen weniger Monate durch ihr Verhalten zunichte machten, gehört zu den tragischen Episoden der Geschichte des Reichslandes zwischen 1871 und 1918. Der vorliegende Bestand war ursprünglich durch ein im Heeresarchivs erstelltes Abgabeverzeichnis erschlossen. Dieses entsprach nicht den archivischen Anforderungen. Mitte der 1980er Jahre wurde mit der Neuverzeichnung begonnen, 1990 wurde sie zum Abschluss gebracht. Karlsruhe, im November 1990 Dr. Kurt Hochstuhl Konversion: Im Jahr 2008 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Findmittel im Rahmen des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe in die neue Erschließungs-Software scopeArchiv konvertiert. Die technische Durchführung des Gesamtprojektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" lag bei Herrn Guido Fögler, die Betreuung bei Alexander Hoffmann. Die redaktionelle Endbearbeitung der Online-Fassung übernahm der Unterzeichnende. Karlsruhe, im Januar 2009 Dr. Martin Stingl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Zugang 1987-54 · Bestand · (1910-) 1933-1945 (-1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Abriss über die Organisation der Justiz im "Dritten Reich" bis 1935: Durch einen Erlass des Justizministeriums vom 20. April 1933 über die Zuständigkeit der Ministerien wurde aus den bis dahin selbstständigen Ministerien des Kultus und Unterrichts sowie des Ministeriums der Justiz ein neues Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gebildet. Die Abteilung Justiz residierte in den alten Räumen des Ministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe. Leiter des neuen Ministeriums wurde Reichskommissar Otto Wacker. Mit dem ¿Gesetz über den Neuaufbau des Reiches¿ vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Damit wurde auch die gesamte Rechtspflege Sache des Reiches. Zunächst jedoch wurde die Rechtspflege weiterhin von den Ländern im Auftrag des Reichs wahrgenommen (1. Verordnung des Reichsministers des Innern über den Neuaufbau des Reiches vom 2. Februar 1934). Das Reichsgesetz vom 5. Dezember 1934 schuf beim Reichsjustizministerium eine Abteilung Württemberg-Baden mit Zweigstelle in Karlsruhe, die vom 1. Januar bis 31. März 1935 die Geschäfte des badischen Justizministeriums übergangsweise weiterführte. Zum 1. April 1935 wurde schließlich in allen deutschen Ländern die Justizverwaltung endgültig vom Reich übernommen. Verbliebene Geschäfte des früheren badischen Justizministeriums, die von der Verreichlichung nicht betroffen waren, gingen auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe und auf die Generalstaatsanwaltschaft über. Beim Oberlandesgericht wurde zu diesem Zweck eine eigene Verwaltungsabteilung gebildet. Mit der deutschen Besetzung des Elsass 1940 griff die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts zum Teil auch auf das Elsass über. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand gelangte 1987 ungeordnet und ohne Einlieferungsverzeichnis in das Generallandesarchiv. Die Registratur des Generalstaatsanwalts war in den alten Räumen des ehemaligen badischen Justizministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe untergebracht. Wie aus handschriftlichen Vermerken auf zwei Aktenheften (Bestellnummern 281 und 1563) zu ersehen ist, ist wohl ein erheblicher Teil der in der Registratur gelagert gewesenen Akten am 27. September 1944 durch Kriegseinwirkung verbrannt. Die Registratur gliederte sich nach der Annexion des Elsass 1940 in zwei Teilregistraturen mit eigenen Geschäftszeichen (Z4 für Baden und Z5 für das Elsass). Die Akten waren nach dem Generalaktenplan der Justiz geordnet und wurden bei der Verzeichnung in dieser Ordnung belassen. Ein Teil der Akten wurde über das Kriegsende 1945 hinaus fortgeführt. Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden von März 1989 bis Juni 1990 von Archivinspektor Bernd Breitkopf durchgeführt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv: Einzelne weitere Akten des Generalstaatsanwalts aus der Zeit des "Dritten Reichs" befinden sich in den Beständen 309, 309-2 und 309 Zugang 1996-66. Zusammen mit den Akten des vorliegenden Bestandes wurden auch Unterlagen der Verwakltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an das Generallandesarchiv abgegeben (240 Zugang 1987-53). Die Akten der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts wurden durch Kriegseinwirkung 1944 vollständig vernichtet. Karlsruhe, im März 1991 Bernd Breitkopf Konversion 2014: Im Jahr 2014 wurden das vorliegende Findmittel konvertiert, um es für das Internet aufbereiten zu können. Die Konversion und Datenaufbereitung übernahm Herr Alexander Hoffmann, die Endredaktion der Unterzeichnete. Karlsruhe, im März 2014 Dr. Martin Stingl Literaturauswahl (Stand: 1991): Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus. Die Lageberichte der Gestapo und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe 1933-1940, bearbeitet von Jörg Schadt, hrsg. vom Stadtarchiv Mannheim, Stuttgart 1976. Im Namen des Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz. Konzeption u. Text: Gerhard Fieberg, Köln 1989. Rehberger, Horst: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, Heidelberg 1966 (Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlung N.F. 19).

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 · Bestand · 1539-1932
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Entstehung und Redaktion: Bei der Bildung des großen Auslesebestands "Haus- und Staatsarchiv" in den 1870er und 1880er Jahren entstand als Abteilung III die Gruppe "Staatssachen". Der Bearbeiter Ludwig Dietz fügte hier hauptsächlich Akten aus dem markgräflichen Archiv sowie des Außenministeriums (Diplomatische Sektion), Geheimen Kabinetts, Kriegsministeriums und Badischen Armeekommandos zusammen. Bei der Konversion schien ausnahmsweise ein redaktioneller Eingriff geraten, um das online-Findmittel, ohne eine Neuverzeichnung leisten zu können, doch wenigstens in Wortlaut und Textgestalt nutzerfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten: Die Titelaufnahmen wurden gestrafft und mit einem ergänzendenen "Enthält"-Vermerk versehen. Auch mussten gerade im Bereich der Namens- und Ortsangaben Präzisierungen vorgenommen werden. Ausdrücklich benannte Provenienzangaben wurden im Feld "Endprovenienz" vermerkt. Inhalt: Das ursprünglich sogenannte "Geheime Staatsarchiv" umfasst hauptsächlich die Haupt- und Staatsaktionen des badischen Staates. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Außenpolitik sowie die Kriegs- und Militärsachen der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts. Besonders zu beachten sind neben den Akten über den Deutschen Bund die über den Staatserwerb und die Territorial- und Erbfolgefrage. Auch sei auf die Gruppe der Staatsverträge hingewiesen. Die Übergänge zu den Beständen I. Personalia (46) und II. Haus- und Hofsachen (47) des Haus- und Staatsarchivs, des Großherzoglichen Familienarchivs, des Geheimen Kabinetts (60), des Staatsministeriums (233) und Kriegsministeriums (238) sind dabei fließend. Benutzung: Der Bestand ist mikroverfilmt. Benutzung nur über Mikrofilm. Literatur: Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 38-50.

Kompendium über Militärrecht, Berlin 1911
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 153 Nr. 4 · Akt(e) · 1911
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Darin: I. Militärstrafgerichtsordnung vom 01.12.1898 Ia. Verordnung, betreffend das strafgerichtliche Verfahren gegen Militärpersonen der Kaiserlichen Schutztruppen vom 02.11.1909 Ib. Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30.06.1878, in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.1898 Ic. Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer und Marine vom 28.05.1901 II. Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20.06.1872 IIa. Allerhöchste Ordnung, betreffend die Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine vom 01.08.1908 III. Kriegsartikel für das Heer vom 22.09.1902 IV. Allerhöchste Verordnung über die Disziplinar-Strafordnung für das Heer vom 31.10.1872 V. Beschwerdeordnung I vom 30.03.1895, II vom 14.06.1894 VI. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIa. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere im Preußischen Herre vom 09.04.1901, Neuabdruck 1910 VIb. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 15.06.1897, Neuabdruck 1910 VIc. Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Sanitätsoffiziere des Kommandos der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 07.11.1901, Neuabdruck 1910 VII. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15.05.1871

Oberlandesgericht Karlsruhe: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 240 Zugang 1987-53 · Bestand · (1922-) 1933-1945 (-1960)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit dem Ersten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.2.1934 wurden die Justizbehörden der Länder Reichsbehörden. In Baden trat an die Stelle des Justizministeriums auf Grund des Zweiten Überleitungsgesetzes vom 5.12.1934 die Abteilung Württemberg-Baden des Reichsjustizministeriums. Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe führte die Geschäfte in den Räumen des ehemaligen Ministeriums in der Herrenstraße 1. 1944 wurde dieses Gebäude zerstört; fast alle Akten der ¿Präsidialabteilung¿ verbrannten. Dagegen scheinen die Akten der ¿Verwaltungsabteilung¿ in der Herrenstraße - oder im Oberlandesgerichtsgebäude in der Hoffstraße? - weitgehend erhalten geblieben zu sein. Zusammen mit den wenigstens zum größten Teil geretteten Verwaltungsakten des Generalstaatsanwalts beim OLG Karlsruhe (309 Zugang 1987-54) bilden diese Akten daher eine gar nicht zu überschätzende Quellengrundlage für die Erforschung der Justiz im NS-Staat. Seit 1940 gehörte auch das Elsaß zum Sprengel des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Da in Stuttgart sowohl die Akten des Oberlandesgerichts wie die des Generalstaatsanwalts vernichtet sind, kommt damit der Karlsruher Überlieferung eine Bedeutung zu, die weit über den engeren Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Bei der Übernahme der Akten in das Generallandesarchiv Karlsruhe wurde daher nur sehr zurückhaltend bewertet. Kassiert wurden lediglich Akten, die außer dem Deckblatt nichts oder nur Sammlungen von Amtsdrucksachen des Reichsjustizministeriums enthielten. Die Grundverzeichnung stammt von Prof. Dr. Gerhard Schmitt/Heidelberg, der sich aus rechtshistorischem Interesse dieser Aufgabe dankenswerterweise in seinem Ruhestand unterzog. Seine Titelaufnahmen wurden von Frau Archivinspektorin Andrea Rumpf und den Archivreferendaren Irmgard Becker, Peter Exner und Christoph Popp überarbeitet und ergänzt. Die Klassifikation des Generalaktenplans der Justiz nach dem Stand von 1941 blieb erhalten. Da die Positionen des Aktenplans auf der Aktenstufe häufig mehrfach belegt sind, wurde auch noch die unterste Stufe des Aktenplans als Rubrik behandelt und den Titelaufnahmen entsprechend vorgeschaltet; das wirkt im Einzelfall ungewohnt und als überflüssige Verdoppelung des Aktentitels, läßt jedoch in der Regel die Zusammengehörigkeit von General-, Sammel- (Einzelfall-) und Beiakten besser erkennen. Die Texte wurden von Frau Edeltraud Reibenspies eingegeben, Herr Ralf Quellmalz fertigte die Register; die Schlußredaktion lag beim Unterzeichneten. Der Bestand umfaßt rund 12 lfd. m in 114 Archivbehältern. Karlsruhe, im März 1997 Konrad Krimm Konversion: Im Juni 2014 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Bestand in die Archivsoftware Scope Archiv importiert. Einzelne strukturelle Unstimmigkeiten zwischen Akten- und Datenbestand wurden aufgelöst und die wenigen vorhandenen inhaltlichen Fehler in den Ursprungsdaten bereinigt. Die vorgefundene Gliederung wurde im Wesentlichen beibehalten und lediglich leicht gestrafft. Die Konversion und strukturelle Prüfung der Daten lag bei Alexander Hoffmann, die abschließenden Redaktionsarbeiten übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Juni 2014 Martin Stingl

Sanitätsamt (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Bestand · 1815-1920
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

Sondergericht Mannheim (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

Zoll- und Steuerdirektion: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 416 · Bestand · 1811-1923
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Vorwort: Die Steuerdirektion wurde durch Verordnung vom 3.3.1826 zur Verwaltung der direkten und indirekten Abgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreisdirektorien (vgl. Bestand 313) herausgelöst. Nach dem Eintritt Badens in den Zollverein kam es durch die Verordnung vom 16.07.1835 zur Einrichtung einer selbstständigen Zolldirektion, die anfangs lediglich eine Sektion der Steuerdirektion war. Das Jahr 1909 brachte schließlich die Wiedervereinigung der beiden Direktionen unter dem Namen Zoll- und Steuerdirektion. Am 01.01.1919 gingen die Geschäfte dieser Behörde an das vom Reich errichtete Landesfinanzamt (vgl. Bestand 452) über. Beim vorliegenden Bestand handelt es sich also um einen Mischbestand. Der Umfang ist mit 4,8 lfd. Regalmetern nicht besonders groß. Eine Trennung in drei Bestände erschien daher nicht sinnvoll. Schatzungsrecht (Steuerkataster), Zollrecht und Zollverwaltung stellen inhaltlich den weitaus größten Teil des Bestandes dar. Der Schwerpunkt der Akten liegt in der Zeit zwischen 1815 und 1835. Weitere Unterlagen der Provenienz Steuerdirektion konnten in Zusammenhang mit den Provenienzbestimmungen für den Beständeausgleich mit dem Staatsarchiv Freiburg in den Beständen 136, 163, 184, 196, 207, 209, 211, 219 und 225 ermittelt werden. Das vorliegende Findbuch entstand als Prototyp eines Digitalisierungsprojektes im Generallandesarchiv zur Umwandlung von Zettel- in Bandrepertorien. Dabei wurde die aus den 50er Jahren stammende Kartei mittels Scanner und Texterkennungssoftware eingelesen und vom Unterzeichneten überarbeitet. Die Recherchemöglichkeiten wurden mit Hilfe einer Konkordanz sowie Orts-, Personen- und Sachregister verbessert. Karlsruhe, im Juni 2001 Johannes Renz