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Description archivistique
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1 · Fonds · 1810-1945
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)

Heeresgruppe Herzog Albrecht (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 30/1 · Fonds · 1917-1918, Vorakten ab 1914
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war das deutsche Feldheer entsprechend den Mobilmachungsplänen in neun Armeen eingeteilt, von denen sieben an der deutschen Westgrenze, die achte in Ostpreußen aufmarschierten. Die Oberste Heeresleitung (OHL) mußte bereits in den ersten Kriegsmonaten die Erfahrung machen, daß die ursprüngliche Konzeption der Führung - direkte Weisungen an die ihr unterstellten Armee-Oberkommandos - durch das Anwachsen der Truppenmassen zu erheblichen Reibungsverlusten führte. Schon frühzeitig ging man dazu über, Heeresgruppen als ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung einzurichten, um neben der einheitlichen Führung der Operationen vor allem die Militärverwaltungsaufgaben einer zentralen Erledigung zu unterwerfen. Am 25. Februar 1917 wurde dem Württembergischen Kriegsministerium der Befehl erteilt, eine neue Heeresgruppe unter dem Oberbefehl Herzog Albrechts von Württemberg, des bisherigen Oberbefehlshabers der 4. Armee, aufzustellen. Sie sollte, wie die anderen drei Heeresgruppen im Westen, "Kronprinz von Bayern", "Deutscher Kronprinz" und "Gallwitz", die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der großen geplanten Westoffensiven erleichtern helfen. Mit der Einrichtung der Heeresgruppe Herzog Albrecht wurden die im südlichen Teil der Westfront operierenden Armee-Abteilungen A und B mit den Festungen Metz und Straßburg, die bislang der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz unterstanden, zusammengelegt und der neuen Heeresgruppe unterstellt. Sie umfaßte damit ein Gebiet von der Schweizer Grenze im Süden über den seit August 1914 quasi unverändert feststehenden Frontverlauf im Sundgau und dem Vogesenkamm, entlang der deutsch-französischen Grenze bis in die Gegend von Pont-à-Mousson. Der Befehlsbereich ist mit dem seit 1871 den Deutschen Reich einverleibten elsaß-lothringischen Reichslanden nahezu identisch. Sitz des Oberkommandos der Heeresgruppe wurde Straßburg, zum Chef des Generalstabes der kgl. bayer. Generalleutnant Krafft v. Dellmendingen, bislang Kommandierender General des Deutschen Alpenkorps, ernannt. Als sein Nachfolger amtierte ab dem 9. September 1917 der Oberst i. G. Heye. Die Unterstellungsverhältnisse der einzelnen Truppenteile wurde durch die vom Chef des Generalstabes des Feldheeres herausgegebene Vorschrift "Unterstellungsverhältnisse der Heerestruppen des Westens", 1917, geregelt (vgl. Bü 346). Nach dem Abschluß der Waffenstillstandsvereinbarungen und der damit verbundenen Demobilisierung verlegte das Oberkommando der nunmehrigen Heeresgruppe D sein Hauptquartier nach Freudenstadt mit einem Nachkommando in Durlach/Karlsruhe. Dieses hatte die Aufgabe, den Rücktransport der Truppen sowie deren Demobilisierung zu organisieren. Sowohl die Heeresgruppe wie auch ihr Nachkommando wurden im Frühjahr 1919 endgültig aufgelöst, der Aktenbestand über die Reichsarchiv-Zweigstelle Heilbronn in die Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart verbracht. Noch vor einer auch nur kursorischen Verzeichnung durch die dort tätigen Militärs gelangten im September 1921 Teile des Bestandes - v. a. die Unterlagen über den "Vaterländischen Unterricht", über die Aufklärung der Truppen sowie über die Abwehr der "amerikanischen Propaganda" - an das Reichsarchiv Potsdam, wo sie offensichtlich in den letzten Tagen des II. Weltkriegs zusammen mit dem Rest des Archivs ein Raub der Flammen wurden. In den Jahren 1923 und 1924 erfolgte erstmals eine listenmäßige Erfassung des Bestandes in der Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart. 1931 wurden große Teile des Bestandes kurzzeitig an das Heeresarchiv Potsdam abgegeben; sie gelangten allerdings nicht vollständig in das Heeresarchiv Stuttgart, wie die Reichsarchiv-Zweigstelle seit 1936 hieß, zurück. Für den Bestand der Heeresgruppe Herzog Albrecht stand bislang lediglich die listenmäßige Erfassung der Archivalien aus dem Jahre 1923/24 als archivisches Findmittel zur Verfügung. Sie entsprach keineswegs den an moderne Archivfindmittel gestellten Anforderungen, zumal sie durch zahlreiche Eintragungen unübersichtlich und kaum benutzbar geworden war. In den Monaten Mai 1988 - März 1989 erfolgte daher eine umfassende Neuverzeichnung und erstmalige Gliederung des vorhandenen Archivbestandes. Seine Neuformierung orientierte sich am Geschäftsverteilungsplan des Oberkommandos der Heeresgruppe vom 15. Oktober 1917 (vgl. Bü 346). Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurde eine sachliche Ordnung vom Bearbeiter vorgenommen. Einige wenige Fremdprovenienzen wurden ausgesondert und in die entsprechenden Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart-Militärarchiv eingereiht. Eine Konkordanz zwischen neuer Bestellnummer und alter Büschelnummer im bisherigen Aktenverzeichnis ermöglicht das Wiederauffinden bereits zitierter Archivalien. Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in den Monaten August 1990 bis März 1991 in Karlsruhe. Der Bestand umfaßt nunmehr 377 Bestellnummern in 15,1 lfd. m. Der Index verweist auf die Ordnungsnummern, d. h. die Abfolge der Titelaufnahmen im vorliegenden Findbuch. Karlsruhe, im April 1991 Kurt Hochstuhl

BArch, R 1505 · Fonds · 1902-1945
Fait partie de Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Fonds · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil