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Description archivistique
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 109, Nr. 1539 (Benutzungsort: Dessau) · Dossier · 1897 - 1898
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Handelsberichte.- Zusammenstellung der im Handel mit Deutsch- Ostafrika vorkommenden gebräuchlichsten Waren.- Bericht über die Handels- und Industrieverhältnisse in den südrussischen Städten. Enthält: Einfuhr französischen Kolonialzuckers nach Holland S. 5. - Vorschläge über Verkehrsunternehmungen in Vorderasien S. 8. - Warnung vor der Firma "Societa Generale di Commissione Esportazione ed Importazione" in Napoli (=Neapel) S. 12, S. 20. - Fabrikation von Tüllgardinen in Russland S. 14. - Schwindelfirmen "Bankvereinigung Grün & Co." in Amsterdam und "Fondsenbank" in Haag S. 16/19, S. 24, S. 45. - Gründung einer Zuckerraffinerie in Uruguay S. 22. - Beteiligung der deutschen Industrie bei Lieferungen für Rumänien S. 28. - Einfuhr von Mineralwasser nach Rumänien S. 32. - den Odessaner (Hafenstadt in der Ukraine) Holzhandel betreffend S. 34. - der Außenhandel Teherans S. 48. - Erhebungen über den Kleinhandel S. 54. - Übelstände der Konkursgesetze in Argentinien S. 55. - das chilenische Zollsystem S. 58. - Handel mit Deutsch-Ostafrika S. 67. - Notiz über den Außenhandel Mexikos S. 72. - Frage wegen Abänderung des bisherigen Verfahrens bei der Konzessierung (=behördliche Genehmigung) gewerblicher Anlagen S. 81/100. - Maschinen-Einfuhr in Indien S. 101/104. - die Verwendung von Kakaoschalen in Belgien S. 105/109. - Bezug von Tabak aus Deutschland durch die Monopolregie in Tunis S. 110. - Errichtung einer Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen und die auf deren Anregung herausgegebenen Schriften S. 106/118, S. 148. - der Handel von Bagdad im Jahr 1896 S. 119/131. - deutsches Kolonialsein, Beteiligung an der Gründung abgelehnt. - Verdrängung ausländischer Fabrikate in Norwegen S. 132. - Bildung eines schwedischen Zuckerringes S. 137/138. - Warnung vor der Firma "M. Kruh" in Rustschuk S. 138/143. - Zusammenstellung der in der südafrikanischen Republik gangbaren Handelsartikel S. 144/144. - Notiz betreffend die Berücksichtigung ausländischer Angebote bei Submissionen der dänischen Staatsbahnverwaltung S. 149. - Handelsbericht des Konsulats in Alexandrien (ägypt. Stadt) über die Vorteile, die eine Güterverfrachtung nach Alexandrien durch die deutsche Levante-Linie (Mittelmeerländer östl. von Italien) den deutschen Interessenten bietet S. 152. - Handels- und Industrie-Verhältnisse in einzelnen südrussischen Städten S. 155. - Ausfuhr von Ziegeln nach Österreich-Ungarn S. 183/184. - Einfuhr von deutschen und englischen Stoffproben und Garnen nach Paramaribo (Hauptstadt von Suriname, Südamerika) S. 185. - Handelsbeziehungen der europäischen Industriezentren mit Uesküb und Monastir (Mazedonien) S. 186/187. - Warnung vor der Bankfirma "G. Bonfils" in Paris S. 188. - Ausnutzung der Wasserkräfte in Schweden für Anlagen der elektrotechnischen Industrie S. 191/195. - Handel der Vereinigten Staaten von Amerika mit den Republiken Südamerikas S. 196/198.- Nutzbarmachung behördlicher Feststellungen für die kaufmännische Krediterkundigung Auskunftei Schimmelpfennig Berlin. - Warnung vor dem Schwindler "E. Waller" in London S. 200/201. - Verbot der Waffeneinfuhr nach Persien S. 202/203. - marktgängige Waren in Togo (Westafrika) S. 204/205. - Warnung vor der Schwindelfirma "Kommanditgesellschaft Th. Keszler & Comp." in Antwerpen S. 206. - Warnung vor der Schwindelfirma "Antwerpener Kommissionsbank" S. 207. - dänischer Exportverein, Absatz von Maschinen- und Metallwaren nach Russland S. 208/209. - Bedingungen einer Submission auf Eisenbahn-Material in Bulgarien S. 210/215. - die Zollverhältnisse in Smyrna (früher Izmir, Türkei) S. 216/217. - Hempelsche Leuchtspirituslampen, Prüfung S. 219/232. - Notiz über den Jodring S. 233/235, S. 243. - Absatz von amerikanischen Bier in Südafrika S. 236/237. -

Ministerium des Innern III (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 146 · Fonds · 1806-1906
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung von 1966: Die im vorliegenden Repertorium verzeichneten Akten wurden vom Ministerium des Innern im Jahre 1896 anlässlich einer Neuordnung der Ministerialregistratur dem Archiv des Innern übergeben (Nachträge 1897, 1903, 1906). Als Fundbehelf diente das nach den Registraturrubriken angelegte umfangreiche Übergabeverzeichnis, auch nach der Vereinigung des Archivs des Innern mit dem Staatsfilialarchiv (seit 1938: Staatsarchiv) Ludwigsburg. Da für die Repertorisierung durch einen wissenschaftlichen Beamten in absehbarer Zeit keine Aussicht bestand, wurde im Jahre 1962 die Archivangestellte I. Müller unter der Leitung des Unterzeichneten mit einer eingehenderen Verzeichnung des Bestandes beauftragt. Diese Arbeit wird sich noch über einen längeren Zeitraum erstrecken und ihren Niederschlag in zahlreichen Repertorienbänden finden. Parallel der Neuverzeichnung, die die bisherige Bestandsgliederung beibehält, werden die Akten neu verpackt und die jeweils fertiggestellten Repertorienbände durch ein Gesamtregister der Orte und Personen erschlossen. Nach Beendigung der Verzeichnungsarbeiten soll dieses bis dahin nur im Konzept geführte Register dem Gesamtrepertorium als Abschlussband beigegeben werden. Der Bestand umfasst insgesamt 2 510 alte Aktenbunde auf 216 lfd. m. Der vorliegende erste Band erschließt davon 113 Bunde (= jetzt 690 Büschel) mit einem Umfang von 11 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1966 Dr. A. Seiler Retrokonversion und weitere Erschließung: Das vorliegende Findbuch stellt das Endprodukt von jahrzehntelangen Erschließungsarbeiten dar, die im Jahre 1962 durch die Archivangestellte Irma Müller unter Anleitung von Dr. Alois Seiler begonnen wurden. Die Arbeiten wurden zunächst bis 1976 durch Gerhard Rukwied, Rainer Trunk, Heinrich Graf und Regina Glatzle fortgeführt. Bis zu diesem Stichjahr wurde die Zahl von 10 Repertorienbänden erreicht, welche die alphabetisch geordneten Rubriken von Ablösungssachen bis Gewerbe und Handel umfassen. Auf Grund sich verschlechternder personeller Ressourcen mussten die Arbeiten für einen langen Zeitraum unterbrochen werden und wurden erst wieder Ende der 90er Jahre von Franz Moegle-Hofacker in Zusammenarbeit mit zahlreichen Referendaren und Archivinspektoranwärtern in Angriff genommen. Nach einem Zuständigkeitswechsel in Folge der Umgestaltung der baden-württembergischen Archivverwaltung im Zuge der Verwaltungsreform 2005 übernahm der Unterzeichnete federführend die weiteren Erschließungsarbeiten, bei denen auch Archivangestellter Julian Schulenburg beteiligt war. Hinsichtlich der Behördengeschichte des württembergischen Ministeriums des Innern wird auf die gedruckte Beständeübersicht des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (E-Bestände) bzw. die Online-Beständeübersicht sowie die Vorworte der Bestände E 151/01 ff. verwiesen. Ein Verzeichnis der württembergischen Innenminister, das dort nicht enthalten war, befindet sich im Anhang. Wegen der vielen Bearbeiter und des langen Erschließungszeitraumes war eine vollständige Homogenität des Gesamtfindbuchs nicht zu erreichen. Allerdings erfolgte auf Grund der teilweise komplexen Beschaffenheit der Unterlagen eine Nachbearbeitung der in den bisherigen Findmitteln enthaltenen Titelaufnahmen, verstärkt zur Anwendung neuerer archivwissenschaftlicher Erschließungsgrundsätze, insbesondere der Stufenerschließung nach ISAD (G). Um die Registraturverhältnisse sachgerecht abbilden zu können, blieb das bis ins Jahr 1922 im Ministerium verwendete Sachrubrikenschema als Gliederung erhalten, wobei einige sehr große Rubriken in Unterrubriken gegliedert wurden. Da die Laufzeit des Bestandes im Jahr 1906 endet, mussten hier keine Überschneidungen verschiedener Aktenpläne befürchtet werden. Diese Praxis sollte auch bei der künftigen archivischen Erschließung der Bestände E 141 und E 150 berücksichtigt werden, von denen bisher nur sehr summarische handschriftliche Findmittel vorliegen. Für die Online-Fassung des Gesamtfindbuchs wurden die 10 früher erstellten Repertorienbände durch die Zeitangestellten Silvia Ebinger und Aurelia Varsami retrokonvertiert und vom Unterzeichneten strukturell und in Einzelfällen auch sprachlich überarbeitet. Als besonders aufwändig erwies sich die Indizierung, wobei zahlreiche, im Bestand nur mit Nachnamen erwähnte Personen nach Möglichkeit anhand einschlägiger Literatur (s. u.) identifiziert werden mussten. Die Verwaltungszugehörigkeit der einzelnen Orte wird jetzt im Ortsindex aufgeführt, nicht mehr in den einzelnen Titelaufnahmen. Insbesondere wurde durchgehend auf neue Rechtschreibung umgestellt. Im Zuge der Verzeichnungsarbeiten wurde der gesamte Bestand durch Regina Eberhardt fachgerecht verpackt. Der Bestand umfasst insgesamt 10181 Büschel bei ca. 244 lfd. Regalmetern. Literatur: Heinrich Ihme, Südwestdeutsche Persönlichkeiten, 3 Bände, Stuttgart 1988 Frank Raberg, Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815 - 1933, Stuttgart 2001 Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landkreise in Baden-Württemberg 1810 - 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996 2. Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AL] Albanien [B] Belgien [BG] Bulgarien [BY] Weißrussland] [C] Kuba [CDN] Kanada [CH] Schweiz [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [GUY] Guayana [H] Ungarn [HR] Kroatien [I] Italien [IL] Israel [IRL] Irland [J] Japan [L] Luxemburg [LV] Lettland [M] Malta [MA] Marokko [MAL] Malaysia [MEX] Mexiko [N] Norwegen [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PRI] Puerto Rico [RA] Argentinien [RCH] Chile [RL] Libanon [RO] Rumänien [RUS] Russland [S] Schweden [SK] Slowakei [SLO] Slowenien [SN] Senegal [SRB] Serbien [SUD] Sudan [TN] Tunesien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika [ZA] Südafrika 4. Verzeichnis der württembergischen Innenminister bis von 1806 - 1906/12 (Laufzeit des Bestandes): Philipp Christian von Normann-Ehrenfels 1806 - Februar 1812 Carl Friedrich Philipp Heinrich Graf von Reischach Februar 1812 bis November 1817 Christian Friedrich von Otto 10. November 1817 bis 29. Juli 1821 Christoph Friedrich von Schmidlin 29. Juli 1821 bis 28. Dezember 1830 Sixt Eberhard von Kapff 3. Januar 1831 bis 3. April 1832 Jakob Friedrich von Weishaar 3. April bis 10. August 1832 Johannes von Schlayer 10. August 1832 bis 6. März 1848 Joseph Freiherr von Linden 6. bis 9. März 1848 Johannes von Schlayer 10. August 1832 bis 6. März 1848 Gustav Heinrich Duvernoy 9. März 1848 bis 28. Oktober 1849 ("Märzministerium") Johannes von Schlayer (2. Mal) 28. Oktober 1849 bis 2. Juli 1850 Joseph Freiherr von Linden 20. September 1852 bis 20. September 1864 Ernst von Geßler 21. September 1864 bis 23. März 1870 Friedrich Karl von Scheuerlen 23. März 1870 bis 1. April 1872 Theodor von Geßler 4. April 1872 bis 16. Mai 1872 Christian Christlieb Heinrich von Sick 16. Mai 1872 bis 13. Oktober 1881 Julius von Hölder 13. Oktober 1881 bis 30. August 1887 Karl Joseph von Schmid 9. September 1887 bis 6. Dezember 1893 Johann von Pischek 14. Dezember 1893 bis 20. Dezember 1912

BArch, R 15-IV · Fonds · 1934-1945(-1961)
Fait partie de Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...