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Sozialamt
201/1 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: Das "Armenbureau", 1885 in Armenamt umbenannt, wurde 1873 gegründet. Am 1. April 1910 wurde die bis dahin selbständige Almosenpflege (zuständig für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten) dem Armenamt angegliedert. Ab Februar 1919 führte das Armenamt die Bezeichnung "städtisches Fürsorgeamt". Nach Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924 erfolgte eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge". Zu diesem Zweck wurde das 1921 gegründete Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestellenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen war weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. Mai 1933 wurden das Fürsorge- und das Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Sozialamt mit folgenden Abteilungen neu errichtet: Wohlfahrtsamt, Jugendamt (seit 1962 eigenständig), Stiftungsamt, Amt für Soforthilfe (1952 unter dem Namen "Ausgleichsamt" ausgegliedert), Flüchtlingsamt (seit 1949). Umfang: 3117 Einheiten/2 Filme/50 Druckplatten/12 Dias/86 Fotos/105 lfm Inhalt: Akten: Allgemeine Fürsorge, Wohlfahrtsamt, Fürsorge für Kriegsopfer, Klein- und Sozialrentner, Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Alkoholiker, Obdachlose, Wanderer, Ausländer, Auslandsdeutsche, Rückwanderer, Umsiedler, Evakuierte, Neubürger, Flüchtlinge, Strafgefangene, Homosexuelle und Prostituierte, Gesundheits-, Erholungs- und Familienfürsorge; Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege; Jugendamt, Kinder- und Jugendfürsorge; Stiftungsamt, einzelne Stiftungen, Spenden und Sammlungen Fotos: Erziehungsanstalten, Kinderheime, Kindergärten Kinderheilanstalten, Jugendwerk, Arbeitsstelle für Pflichtarbeiter in Gaisburg, Lazarette, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter Pläne: Diensträume des Fürsorge- bzw. Wohlfahrtsamts, Bürgerliche Stiftung Cannstatt, Landjahrheim Wart, Kinder- und Fürsorgeheime, Kindergärten, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter, Frauenheim in der Bismarckstraße, Verein für Kinderheime Fotos: v. a. Fürsorgeeinrichtungen (Altenheime, Pflegeheime, Fürsorgeunterkünfte, Jugendhäuser, Kinderklinik) und Einrichtungen des Sozialamts Laufzeit: 1748-1985 Benutzungshinweise: Für alle Akten gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren ab Ende ihrer Laufzeit; der Bestand enthält mehrere Akteneinheiten mit personenbezogener Sperrfrist. Bei den Fotoeinheiten sind vielfach Urheberrechte zu beachten. Vorwort: Einleitung Am 1. Januar 1873 trat in Württemberg das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz in Kraft. Im Zuge der dadurch bedingten Neuorganisation der Armenpflege wurde das "Armenbureau" als Geschäftsstelle für das städtische Armenwesen gegründet. Die Aufgaben dieses im März 1885 in "Armenamt" umbenannten Büros wurden im Statut für die Verwaltung der öffentlichen Armenpflege vom 4. Dezember 1873 festgelegt: 1. Entgegennahme der Unterstützungsgesuche, Durchführung der hierfür erforderlichen Erhebungen, Vorlage des Ergebnisses dieser Untersuchungen und des Gesuchs an die Armendeputation, Vollziehung der Beschlüsse der Armendeputation. 2. Stellung von Gutachten über die Aufnahme in Staatswaisenhäuser, Blinden- und Taubstummenanstalten sowie in das Armenbad Wildbad. 3. Stellung von Anträgen auf sofortige Geldunterstützung beim Stadtvorstand in besonders dringenden Fällen. 4. Anweisung von Naturalunterstützungen sowie von Essen und Quartier im Asyl für Obdachlose; Abgabe von Kleidung an arme Durchreisende. 5. Beratung und Unterstützung der Armendeputation in Geltendmachung von Ansprüchen des hiesigen Ortsarmenverbandes auf Ersatz von Un-terstützungen gegen die rechtlich hierzu verpflichteten Armenver-bände bzw. Privatpersonen; desgleichen bei Verhängung von Arbeitszwang und Einleitung von Zwangserziehung. 6. Mitwirkung bei der Bestellung der freiwilligen Armenpfleger. 7. Desgleichen bei der Wahl der Armenärzte. 8. Desgleichen bei der Wahl der besoldeten Armenaufseher. 9. Beaufsichtigung der in öffentlicher Unterstützung stehenden Armen, Erforschung der Ursachen der Verarmung und der Maßregeln zur Verhütung von Armut. Daneben bestand bis zu ihrer Vereinigung mit dem Armenamt am l. April 1910 die für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten zuständige Almosenpflege. Am 1. April 1913 erfolgte die Einführung der Berufsvormundschaft, die als Sammelvormundschaft eingerichtet wurde. Weitere Aufgaben wuchsen dem Armenamt während des Ersten Weltkriegs durch verschiedene Einrichtungen und Maßnahmen der Kriegsfürsorge zu. Im Februar 1919 wurde das bisherige Armenamt in "städtisches Fürsorgeamt" umbenannt. Am 7. August desselben Jahres beschloß der Gemeinderat die Errichtung der Kriegsfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Die Wohlfahrtsabteilung, zu deren Aufgaben die Gewährung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt aus freiwilligen Zuwendungen an Hilfs-bedürftige bzw. die Weiterleitung von Hilfsbedürftigen an die zuständige Stelle gehörten, wurde am 3. Februar 1921 errichtet. Nach dem Erlaß des Württembergischen Jugendamtsgesetzes vom 8. Oktober 1919, das die Errichtung eines Jugendamts in jeder Amtskörperschaft vorschrieb, wurde ein solches am 1. April 1921 auch in Stuttgart eingerichtet. Es übernahm alle gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe einschließlich der wirtschaftlichen Fürsorge für die hilfsbedürftige Jugend. Nachdem das seit 1910 bestehende Stiftungsamt infolge der Geldentwertung durch Gemeinderatsbeschluß vom 16. August 1923 als selbständiges Amt aufgelöst wurde, erfolgte seine Vereinigung mit dem Fürsorgeamt. Dagegen wurde die Sozialrentnerfürsorge am 1. Januar 1924 vom Fürsorgeamt an die Kriegsfürsorgestelle übertragen, die bereits am 1. September 1923 die seither von der Zentralleitung für Wohltätig-keit ausgeübte Kleinrentnerfürsorge übernommen hatte. Eine wesentliche Neuordnung erfuhr das Fürsorgewesen durch das Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924, durch die eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge" erfolgte. Zu diesem Zweck wurde das Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie (seit 9. Oktober 1924) für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen blieb weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. April 1925 ging die Verwaltung der städtischen Kindergärten von der Schulpflege auf das Wohlfahrtsamt über. Am 25. Februar 1929 erfolgte die Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle beim Jugendamt; diese sollte alle Erziehungsfragen bearbeiten sowie die städtischen Ämter und die Bevölkerung in Erziehungsfragen beraten. Das Stiftungsamt wurde am 1. Oktober 1929 als selbständiges Amt wiedererrichtet. Eine wesentliche Änderung in der Organisation der Sozialfürsorge ergab sich im Jahr 1933, als am 1. Mai desselben Jahres Fürsorge- und Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt wurden. Das neue Amt wurde zunächst in folgende Geschäftskreise eingeteilt: - Allgemeine Wohlfahrtspflege (seitheriges Fürsorgeamt) - Jugendamt - Kriegsfürsorge - Kleinrentnerfürsorge - Sozialrentnerfürsorge Bereits im Dezember desselben Jahres erfolgte eine Neueinteilung der Geschäftskreise: - Allgemeine Verwaltung (mit Stiftungsamt) - Familienfürsorge - Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene - Jugendamt Am 1. Februar 1935 wurde die städtische Arbeitsfürsorge auf das Wohlfahrtsamt übertragen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erhielt das Wohlfahrtsamt durch die Übernahme der Verwaltung der Fürsorgeanstalten am 1. April 1939 sowie durch die Einrichtung einer Abteilung für Familienunterhalt im September desselben Jahres. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde mit der Errichtung odes Sozialamts die Wohlfahrtspflege wiederum neu organisiert. Dieses neu errichtete Amt bekam folgende Abteilungen: 1. Wohlfahrtsamt 2. Jugendamt 3. Stiftungsamt 4. Amt für Soforthilfe (wurde am 1. September 1952 als Ausgleichsamt selbständig) Am 2. Februar 1949 wurde das seither zum Wirtschaftsreferat gehörige Flüchtlingsamt als fünfte Abteilung dem Sozialamt eingegliedert, während das Jugendamt 1962 vom Sozialamt abgetrennt und als eigenständiges Amt weitergeführt wurde. Die hier verzeichneten Akten wurden dem Stadtarchiv in den Jahren 1983 bis 1988 vom Sozialamt übergeben, wobei die Sachakten vollständig übernommen wurden. Da die gesamte Übernahme aller angebotenen Einzelfallakten nicht möglich war, wurden hier lediglich die Akten der Personen aufgehoben, deren Familiennamen mit dem Buchstaben "G" beginnt. Der Bestand enthält 3117 Einheiten, hat einen Umfang von 105 laufenden Metern und gliedert sich in folgende Teile: A Fürsorgerecht, Träger der öffentlichen Fürsorge B Wohlfahrtsamt (Verwaltung) C Fürsorgeleistungen des Wohlfahrtsamts D Jugendfürsorge (gesetzliche Grundlagen) E Jugendamt (Verwaltung) F Fürsorgeleistungen des Jugendamts G Stiftungsamt Es wurde versucht, die Registraturordnung des ehemaligen Wohlfahrtsamts in etwa wiederherzustellen, da sich die Laufzeit der meisten Akten auf die Zeit zwischen 1924 und 1945 bezieht. Erschwerend für die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wirkten sich folgende Gesichtspunkte aus: 1. Die häufigen und zahlreichen Veränderungen in der Ämterorganisation 2. Mehrmalige Änderungen des Aktenplans (so hatten z. B. Akten ver-schiedenen Inhalts gleiche Aktenzeichen) 3. Akten, die vor 1924 im Fürsorgeamt angelegt und später beim Wohlfahrtsamt weitergeführt wurden, erhielten ein neues vierstelliges Aktenzeichen, während Akten, die nicht weitergeführt wurden, ihr altes Aktenzeichen behielten. Auch die lange Laufzeit der Akten (von 1748 bis 1985) machte es schwierig, alle Akten in eine Ordnung zu bringen, wobei es sich bei den Akten, die nach 1945 angefallen sind, zumeist um Einzelfallakten (Sozialhilfe, Tuberkulosehilfe usw.) handelt. In der Mehrzahl enthält der Bestand, wie bereits oben erwähnt, Akten aus der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches, so daß die sozialen Verhältnisse dieser Epoche nachvollzogen werden können. Da der Bestand bereits vor Fertigstellung der Verzeichnungsarbeiten benutzt und auch schon in Veröffentlichungen zitiert wurde, ist dem Repertorium eine Konkordanz beigefügt. Vorhandene Einzelfallakten (Sozialhilfeakten, Familienunterhaltsakten usw.) unterliegen einem besonderen Personenschutz und sind nur in Ausnahmefällen mit besonderer vorheriger Genehmigung benutzbar. Weitere Akten zur Geschichte des Armen- und Sozialwesens in Stuttgart befinden sich im Bestand Depot A, in den Beständen der Hauptaktei sowie im Bestand Stiftungsamt. Stuttgart im Januar 1993 Bearbeitet von Elke Machon 1992 Ergänzungen zum Vorwort: Von Juli bis Oktober 2006 wurde das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zum Bestand "Sozialamt" von Angelika Gyurcsik unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer in das Verzeichnungsprogramm Augias 8 übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden aufgelöst. Im Original-Findbuch zusammengefasste Einheiten wurden bei einer Anzahl von mehr als 10 Einheiten zusammengefasst in Augias übertragen (422-679, 1099-1131, 1281-1396, 1513-1524), bei weniger als 10 Einheiten wurde diese jeweils gesondert erfasst. Im Zuge der Augias-Eingabe wurde der Bestand zum Teil vermessen und Büschel- durch cm-Angaben ersetzt. Im März 2015 wurden aus der Zeitungsausschnittsammlung dort fälschlicherweise aufbewahrte Akten des ehemaligen "Armenamts" entnommen und unter der laufenden Nummer 3116 in den Bestand 201/1-Sozialamt eingegliedert. Die Akten wurden laut eines Vermekrs auf dem Aktendeckblatt am 11. August 1949 dem Archiv übergeben. Eine Einheit (Nr. 3117) wurde nachträglich im Jahr 2015 vom Sozialamt übergeben. Die Fotos wurden dem Stadtarchiv im August 2001 übergeben. Bei den Aufnahmen handelt es sich um zwei Rollfilme, 12 Dias und 50 Druckplatten, alle Aufnahmen sind schwarz/weiß. Die Fotos zeigen soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Jugendhäuser und Fürsorgeeinrichtungen sowie Schulen im Stuttgart der 1950er Jahre. Die Druckplatten sind zum größten Teil mit je einem Abdruck versehen. Von diesen sowie von den Glasdias und den Rollfilmen sind nachträglich je ein PE-Abzug angefertigt worden. Vier Druckplatten sind ohne Abdruck; von diesen lassen sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Abzüge mehr herstellen, da die kleinformatigen Offsett-Druckmaschinen nicht mehr in Gebrauch sind. Die Benutzung erfolgt über die Fotoabzüge. Die Fotos mit der Bestandsbezeichnung FM 86 wurden im Oktober 2001 von Vera Dendler verzeichnet. Es wurde ein maschinenschriftliches Findbuch erstellt. Dieses wurde im Dezember 2016 in das Verzeichnungsprogramm Augias übertragen und dem Bestand 201/1-Sozialamt angegliedert.

Vaihingen-Flattichakten, Gemeindeakten
926/2 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: Die Akten-Überlieferung zu Vaihingen beginnt in den 1820er Jahren und reicht bis 1945. 1942 wurde Vaihingen zusammen mit dem 1936 eingemeindeten Rohr nach Stuttgart eingemeindet. Umfang: 2543 Einheiten / 43,2 lfm 24 lfd. m. Inhalt: Akten: Gemeinderegistratur Zu den Amtsbüchern vgl. Bestand 926. Laufzeit: 1822-1963 (1984, 1985) Benutzungshinweise: Für die überwiegende Zahl von Akten gibt es keine Benutzungsbeschränkungen, einige Unterlagen unterliegen personenbezogenen Sperrfristen. Vorwort: Die erste urkundliche Erwähnung Vaihingens stammt aus der Zeit um 1100. Damals war der Ort im Besitz der Grafen von Calw, bevor er Ende des 12. Jahrhunderts an die Pfalzgrafen von Tübingen gelangte. Diese verkauften Vaihingen 1297 an das Spital in Esslingen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam der Ort an Württemberg. 1936 wurde Vaihingen mit Rohr zu einer Gemeinde zusammengeschlossen. Am 1.4.1942 erfolgte die Eingemeindung nach Stuttgart. Die hier verzeichneten Akten wurden dem Stadtarchiv im Juni 1977 vom Bezirksamt Vaihingen übergeben. Sie umfassen eine Laufzeit von 1822 bis 1963 und haben einen Umfang von 24 laufenden Metern. Die ursprüngliche Ordnung nach dem Flattich-Aktenplan wurde beibehalten. Weitere Unterlagen befinden sich im Bestand 926-Vaihingen. Akten, die nach der Eingemeindung nach Stuttgart angefallen sind, sind im Bestand 863/1-Bezirksamt Vaihingen verzeichnet. Literatur: 900 Jahre Vaihingen, Festschrift zum 900jährigen Jubiläum, hg. vom Heimatring Stuttgart-Vaihingen/Rohr e.V; "Vaihingen, Rohr, Büsnau und Dürrlewang : aus der Geschichte eines Stuttgarter Stadtbezirks", Christine Bührlen-Grabinger ; Dagmar Kraus; Martin Zurowski, 1993 Alte Bestandssignatur: 919 Zitierweise: 926/2-Vaihingen-Flattichakten - Nummer der Akte Bestellweise: 926/2-Vaihingen-Flattichakten - Nummer der Akte - Titel - Laufzeit Stuttgart, im März 2008 Dr. Christa Mack Ergänzung zum Vorwort Die ebenfalls im Jahr 1977 übernommenen Familienunterhalts-Einzelfallakten einschließlich der Familienunterhaltskartei sowie Einzelfallakten aus der Allgemeinen Fürsorge, der Tuberkulose- sowie der Sozial- und Kleinrentnerfürsorge, deren Übernahmedatum nicht mehr ermittelt werden konnte, wurden im Jahr 2014/2015 verzeichnet und dem Bestand hinzugefügt. Der Bestand umfasst jetzt 2543 Einheiten mit einem Umfang von 43,2 lfm. Stuttgart, im März 2015 Elke Machon