Die Beständegruppe A / A Pr. Br. umfasst die Altbestände aus der Zeit bis 1945. Hierzu zählt die Überlieferung der Stadtverordnetenversammlung, des städtischen Magistrats seit 1809 und dessen Vorgängerbehörden seit dem Mittelalter sowie der Bezirksämter seit 1920 samt ihrer Vorläufer. Hinzu kommt Schriftgut der Gerichte sowie preußischer und Reichsmittelbehörden, darunter des Polizeipräsidenten von Berlin und der Preußischen Bau- und Finanzdirektion. Unterlagen zahlreicher Berliner Wirtschaftsunternehmen, wie Borsig und Osram, spiegeln die Wirtschaftsgeschichte Berlins wider. Urkunden, Karten und audiovisuelles Archivgut finden sich in den F-Beständen, Schriftgut von 1945 bis 1990 für Berlin (West) in den B-Beständen, für Berlin (Ost) in den C-Beständen.
Original gemalt von Prof. Hans Bohrdt (1857-1945). Verlag von O. G. Zehrfeld, Leipzig.
Überlieferungsgeschichte Den Kern des um 1850 geschaffenen sog. Neuen Archivs bildet im wesentlichen die Überlieferung der fürstlichen Zentralverwaltung (Domänenkanzlei, Kabinett) ab Mitte des 19. Jahrhunderts einschließlich der damals noch in der Registratur befindlichen älteren Vorakten. Darüber hinaus fand das zunächst an seinem ursprünglichen Standort verbliebene Archiv des Klosters Bronnbach Eingang in das Neue Archiv. In dieses sind zudem in großem Umfang Privatkorrespondenzen und private Unterlagen einzelner Mitglieder des fürstlichen Hauses eingegangen, dazu ein Großteil der Mitte des 19. Jahrhunderts noch unverzeichneten Urkundenüberlieferung des fürstlichen Archivs. Aus der fürstlichen Lokalverwaltung scheinen zunächst nur Auslesearchivalien in das Neue Archiv überführt worden zu sein. Stellen der Zentralverwaltung außerhalb der Domänenkanzlei, wie die verschiedenen Kasssen, scheinen ebenfalls kaum Akten an das Neue Archiv abgegeben zu haben. In erheblichem Umfang eingegliedert worden sind in das Neue Archiv dagegen Archivalien aus dem Alten Archiv, sei es durch direkte Abgaben oder über die Registratur der Domänenkanzlei. Die Bestände des Neuen Archivs weisen daher wowohl in zeitlicher wie in inhaltlicher Hinsicht erhebliche Überschneidungen mit der Überlieferung des sog. Alten Archivs auf. Inhalt und Bewertung Das Neue Archiv setzt sich anders als das kleinteilig strukturierte Alte Archiv aus wenigen weit gefassten Mischbeständen zusammen, die mit Ausnahme des Bestands Lit. St rein akzessorisch strukturiert sind, also keine weitere sachliche Gliederung aufweisen. Eine Sonderstellung innerhalb des Neuen Archivs nimmt der Bestand Lit. St ein, der als einziger eine systematische Gliederung aufweist und zudem überwiegend Schriftgut aus der Zeit vor 1806 enthält. Die verschiedenen Lit.-Bestände überschneiden sich inhaltlich in mehr oder weniger starkem Maße. Ein eindeutiges sachthematisches Profil weisen sie letztlich nicht auf; soweit ein solches bei der Anlage des jeweiligen Bestands bestand, wurde dieses in der Folgezeit zumeist durchbrochen. Auch aus dem Neuen Archiv sind in der Folgezeit Archivalien entnommen worden; dies gilt vor allem für die zunächst in Bestand Lit. A eingegliederten Urkunden, die um 1900 in einem Selekt (US) zusammengefasst wurden. Für die meisten Bestände des Neuen Archivs liegen heute neue datenbankgestützte Findmittel vor, die auch die Provenienz der Unterlagen nachweisen.
Die Entstehung von Militärgerichtsbehörden ist eng verknüpft mit der Bildung stehender Heere. Wurde die den Zivilgerichten ausgenommene militärische Rechtssprechung in Söldnerheeren zumeist von juristischen Laien ausgeübt, so übernahmen in stehenden Heeren ausgebildete Juristen, so genannte Auditeure, diese Aufgabe. Sie waren verantwortlich für die Untersuchung von Straftaten, die Anklage und die Urteilsbegründung im Truppenteil. Der Regimentschef blieb weiterhin Gerichtsherr und sprach das das Urteil. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde in Sachsen eine übergeordnete Militärgerichtsinstanz geschaffen. Nun mussten Urteile der Regimentskriegsgerichte dem Generalkriegsgericht, ab 1835 dem Oberkriegsgericht, zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden, wenn das Urteil gegen "Leib, Leben oder Ehre" des Beklagten ausfiel. Ab 1718 wurde jedem Truppenteil ein Auditor als Militärjustizbeamter zugeteilt, der neben dem Regimentschef dem Generalauditor unterstand. Ab 1789 trat an Stelle der Generalgerichte, bei denen nur der Ober- oder Generalauditor tätig war, das Generalkriegsgerichtskollegium. Diesem waren alle Kriegsgerichte untergeordnet. Es setzte sich aus einem Präsidenten, meist einem General, und vier ständigen Kriegsgerichtsräten, unter denen der Generalauditor den Vorsitz führte, zusammen. <br/><br/>Mit dem Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund 1867 und dem Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen hatte die sächsische Armee aufgehört, selbständig zu existieren und war als XII. Armeekorps in das Norddeutsche Bundesheer integriert worden. Die Militärgerichtsbarkeit orientierte sich nun stark am preußischen Vorbild, welches auf der Zweiteilung der Strafgerichtsbarkeit basierte. Die niedere Gerichtsbarkeit erstreckte sich auf alle Personen, die keinen Offiziersrang besaßen und umfasste die nur mit Arrest bedrohten Vergehen. Die der niederen Gerichtsbarkeit entsprechenden Standgerichte wurden auf Regimentsebene gebildet und ihnen Offiziere als Untersuchungsführer und Vertreter der Anklage zugeordnet. Die höhere Gerichtsbarkeit erstreckte sich auf alle unter Militärstrafgerichtsbarkeit stehenden Personen und umfasste alle Handlungen. Auf Divisionsebene bestanden die Kriegsgerichte aus fünf Richtern, darunter ein oder zwei Kriegsgerichtsräte. Sie waren Gerichte erster Instanz für alle der niederen Gerichtsbarkeit entzogenen Sachen und Berufungsgericht für die Standgerichte.<br/><br/>1898 wurde eine neue, reichseinheitliche Militärstrafgerichtsordnung verabschiedet. Dies führte 1900 zur Auflösung des Oberkriegsgerichts und stattdessen zur Einrichtung neuer Oberkriegsgerichte bei den jeweiligen Generalkommandos. Sie waren Berufungsgerichte für die Urteile der Kriegsgerichte und traten nur noch für den Einzelfall zusammen. Wichtigstes Merkmal der neuen Gerichtsorganisation war die Einführung eines Instanzenzuges. Angefochtene Urteile konnten nunmehr im höheren Rechtszuge durch ein Gericht überprüft werden. Erhalten blieben die Institution des Gerichtsherrn, der nach wie vor Standgerichte, Kriegsgerichte und Oberkriegsgerichte einberufen konnte, sowie die Zweiteilung der Gerichtsbarkeit. Mit der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit 1920 wurden die Kriegsgerichte aufgelöst.
Kurzbeschreibung: Einführung
(Auszug aus: Das Deutsch-Ostafrika-Archiv ... Vol. 1 1973 ) "Bestandsübersicht Eine Zusammenstellung der gebildeten Bestände und Teilbestande mit Angabe der belegten Nummern ergibt folgendes Bild: G 1 - 15 Gouvernement Deutsch-Ostafrika G 1 Allgemeine Verwaltung, Zentralbüro (1-198) G 2 Verwaltungssachen der Schutztruppe (1-13) G 3 Finanz-Abteilung (1-107) G 4 Kommunal-Referat (1-125) G 5 Medizinal-Abteilung (1-38) G 6 Flottille (1-42) G 7 Bau-Abteilung (1-280) G 8 Kultur-Abteilung (1-915) G 9 Missions- und Schul-Referat (1-89) G 10 Personalakten (1-8) G 11 Obergericht (1-5) G 12 Eisenbahn-Abteilung (1-248) G 13 Personalakten Unterpersonal (1-2) G 14 Polizei-Inspektion (1-10) G 15 Landkommissions-Verhandlungen (1-810) G 16 - 18 Sonstige zentrale Dienststellen G 16 Kommando der Schutztruppe (1-13) G 17 Eisenbahnkommissare (1-162) G 18 Staatliche Bauaufsicht der Eisenbahnen (1-10) G 21 - 30 Bezirksgerichte G 21 Bezirksgericht Dar-es-Salaam (1-1318) G 22 Desgl., Grundbuch und Landregister (1-312, 391-529) G 23 Bezirksgericht Bagamoyo/Tanga (1-354) G 24 Desgl., Grundbuch und Landregister (1-392) G 25 Bezirksgericht Muansa (1) G 26 Desgl., Landregister (1-4) G 27 Bezirksgericht Tabora (1-153) G 28 Desgl., Landregister (1-27) G 29 Bezirksgericht Moschi (1-7) G 30 Desgl., Landregister (-) G 31 - 55 Bezirksämter und Residenturen G 31 Bezirksamt Aruscha (1-202) G 32 Bezirksamt Bagamoyo (1-57) G 33 Bezirksamt Bismarckburg (1-26) G 34 Residentur Bukoba (1-24) G 35 Bezirksamt Dar-es-Salaam (1-81) G 36 Bezirksamt Dodoma/Mpapua (1-44) G 37 Militärbezirk Iringa (1-5) G 38 Bezirksamt Kilwa (1-25) G 39 Bezirksamt Kondoa-Irangi (1-3) G 40 Bezirksamt Langenburg (1-61) G 41 Bezirksamt Lindi/Mikindani (1-3) G 42 Militärbezirk Mahenge (1-3) G 43 Bezirksamt Morogoro/Kilossa (1-82) G 44 Bezirksamt Moschi (1-77) G 45 Bezirksamt Muansa (1-59) G 46 Bezirksamt Pangani (1-57) G 47 Residentur Ruanda (-) G 48 Bezirksamt Rufiyi (1-4) G 49 Bezirksamt Ssongea (1-13) G 50 Bezirksamt Tabora (1-67) G 51 Bezirksamt Tanga (1-227) G 52 Bezirksamt Udjidji (1-5) G 53 Residentur Urundi (1) G 54 Bezirksamt Wilhelmstal (1-484) G 55 Bezirksnebenstellen und Militärstationen (1-69) G 56 Kommunalverbände (1-14) G 57 - 65 Fachverwaltungen G 57 Landwirtschaftliche Institute und Kulturstationen: Amani, Kwai (1-3) G 58 Forstämter und Forststationen (1-10]1) G 59 Zollämter und Zollstationen (1-7) G 60 - 64 Vermessungsämter G 60 Vermessungsburo Tanga (1-341) G 60a Vermessungsburo Wilhelmstal (1-215) G 61 Vermessungsbüro Moschi (1-104) G 62 Vermessungsburo Dar-es-Salaam (1-19) G 63 Vermessungsbüro Morogoro (1-195) G 64 Vermessungsbüro Tabora (1-8) G 65 Konsulate: Zanzibar, Nairobi (1-4) G 66 - 72 Nichtstaatliche Bestände G 66 Eisenbahn-Gesellschaft für Ostafrika (Usambara-Bahn) (1-2) G 67 Ostafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft O.A.E.G. (Zentralbahn) (1-50) G 68 Ostafrikanische Land-Gesellschaft O.A.L.G. (1-56) G 69 Private Gesellschaften und Plantagen (1-29) G 70 Rechtsanwälte (1-17) G 71 NS-Organisationen (1-3) G 72 Carl-Peters-Denkmal-Kommittee (1) Auffallig ist hier neben der ungleichmäßigen Überlieferung der Bezirksamter und Gerichte das fast vollige Fehlen der Schutztruppen-Akten und der durch nachträgliche Kassation bewirkte Ausfall der Personalakten. "
Sammelbestand, der hauptsächlich, auch
in seinen ältesten Teilen, aus Abgaben der Bezirksregierungen der
Rheinprovinz herrührt. Hinzu kommen Karten, die im Archiv aus Akten der
Behörden und Gerichte der älteren Zeit herausgelöst wurden; einige
besonders wertvolle Stücke der alten gezeichneten Karten entstammen den
Akten des Reichskammergerichts. Ferner gehören dazu Karten aus
Ablieferungen anderer Behörden der Rheinprovinz wie auch staatlicher und
kommunaler Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Sammlung wird
fortgeführt, jedoch wächst der Bestand derzeit nur noch gering, meist
durch Erwerb von Einzelstücken unterschiedlicher Art und Herkunft.
Kartenablieferungen der Landesbehörden wie auch nichtstaatlicher
Institutionen werden in der Regel zu Provenienzbeständen formiert, die
nach dem Beispiel der Kartenbestände der Abteilungen 2 (Kataster,
Agrarordnung, Wasserbau- und Schiffahrtsbehörden u.a.) und 4
(Geologisches Landesamt, Landesvermessungsamt u.a.) nicht dem
Sammelbestand Karten einverleibt werden, insonderheit dann nicht, wenn
sie wachsen. Die Masse der gezeichneten und gestochenen Karten des
Sammelbestands stammt aus dem 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts. Die
älteste Karte ist eine Ansicht der Stadt Sittard vom Jahr 1538. Stärkere
Beachtung fanden bislang eine Darstellung des Vichttals bei Stolberg mit
dem Messing produzierenden Dollartshammer von 1548, die Karte des
bergischen Amtes Windeck von Arnold Mercator von 1575, die Rheinkarte von
Johann Bucker von 1713, die Topographie des Herzogtums Berg und einiger
jülichscher Ämter von Erich Philipp Ploennies von 1715 und die Karte des
Herzogtums Berg von Wiebeking von 1790-1792; die klevischen
Katasterkarten aus den 1730er Jahren sind jetzt den hiesigen
kleve-märkischen Beständen zugewiesen. Die Archiveinheit (Karten-Nummer)
ist nicht definiert; sie bezeichnet die Einzelkarte ebenso wie die aus
mehreren Blättern zusammengesetzte Karte, das Kartenwerk und den
Atlas.