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Staatliches Forstamt Adelberg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/3 · Bestand · 1902-1975 (Va ab 1822)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Behördengeschichte: Am 1.4.1902 wurde das dem Forstamt (alter Ordnung) Schorndorf unterstehende Revieramt Adelberg als Forstamt (neuer Ordnung) Adelberg verselbständigt, der Forstamtsbezirk Adelberg Teil des Forstverbands Schorndorf. Diese Änderungen erfolgten im Rahmen der durch Gesetz vom 19.2.1902 (Reg.Bl. S. 37) verfügten Neuorganisation der Forst Verwaltung des Königreichs Württemberg. Dabei waren sämtliche Forstämter (alter Ordnung) aufgelöst und die aus den bisherigen Revierämtern gebildeten Forstämter (neuer Ordnung) unmittelbar der Forstdirektion unterstellt worden. Die Aufsicht über die württ. Forstämter behielt die Forstdirektion auch nach Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich im Jahre 1934 bei. Mit dem Aufbau der Landes Verwaltung nach 1945 wurde das Forstamt Adelberg in den Bezirk der Forstdirektion Nordwürttemberg (seit 1.10.1973 Forstdirektion Stuttgart) eingegliedert. Von Maßnahmen der Aufhebung kleinerer Forstämter lange Zeit nicht betroffen, zählte das Forstamt Adelberg dann zu denjenigen 45 Forstämtern, die zum 30.9.1975 bei der im Anschluß an die Verwaltungsreform durchgeführten Organisationsreform der Landesforstverwaltung aufgelöst wurden. Gemäß Anordnung der Landesregierung vom 1.7.1975 (Ges.Bl. S. 549) wurde der Forstbezirk Adelberg unter den mit Wirkung vom 1.10.1975 wieder neu begründeten staatlichen Forstämtern Göppingen und Schorndorf aufgeteilt. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus dem Schriftgut des Forstamts Adelberg sowie den dort weitergeführten Akten des 1902 aufgelösten Forstamts a.O. Schorndorf und des Revieramts Adelberg. Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat dieses Schriftgut (zusammen mit den beim Forstamt a.O. Schorndorf erwachsenen Akten - vgl. Bü 251) in zwei Ablieferungen übernommen: Am 19.8.1971 übergab das Forstamt Adelberg 4,2 lfd. m Akten (Tgb.-Nr. 1291/71); ein weiterer Aktenzugang von 10,6 lfd.m Umfang erfolgte am 7.1.1976 nach Auflösung des Forstamts (Tgb.-Nr. 20/76). Beide Ablieferungsverzeichnisse erfaßten das Schriftgut in der Ordnung des Aktenplans der Landesforstverwaltung von 1955. Das Forstamt Adelberg hatte seinen gesamten Aktenbestand (einschließlich der Altregistratur) auf diesen modernen Aktenplan umgestellt. Zuvor war das Schriftgut nach dem um 1902 eingeführten Normaktenplan ("Repertorium für die Forstamts Registratur" - vgl. Bü 238) registriert worden. Der 1971 noch mit der Archivsignatur F 118 la versehene Bestand erhielt nach Neugliederung der Bestandsserien 1974 die Bezeichnung FL 605/3 - Forstamt n.O. Adelberg. Bei der archivischen Bearbeitung wurde das Schriftgut der Provenienzen Forstamt a.O. Schorndorf und Revieramt Adelberg aus dem Bestand FL 605/3 entnommen und im Anschluß an Bestand F 113 I als F 113 II - Forstamt a.O. Schorndorf - zusammengeführt (vgl. Vorbemerkung F 113 II). Die Signaturen dieser parallel zum Bestand Forstamt Adelberg verzeichneten Archivalien wurden ebenso wie dessen FL 605/3-Signaturen in die Ablieferungsverzeichnisse übertragen; diese können somit als Konkordanz benützt werden. Neben den im Bestand FL 605/3 verbliebenen Vorprovenienzen Forstamt Schorndorf und Revieramt Adelberg waren Vorakten der Forstämter Lorch und Hohengehren sowie des Kameralamts Schorndorf festzustellen. Bearbeiterbericht: Aufgrund seiner geschlossenen Überlieferung sollte das Forstamt Adelberg als Musterbeispiel eines württ. Forstamts dienen und der Bestand, von keiner archivischen Kassation betroffen, vorbildlich erschlossen werden. Die Titelaufnahmen sind daher auch bei Archivalien von geringem Umfang zum Teil sehr ausführlich. Die Vergabe der endgültigen Büschelnummern (= Bestellnummer) erfolgte nach numerus currens. Der Gliederung von Bestand FL 605/3 liegt der Aktenplan der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, l. Ausgabe 1955, Ergänzungen bis 1973, zugrunde. Eine Übersicht über den Aufbau dieses Dezimalplans ist der Gliederung vorangestellt. Um die detaillierte Bestandsgliederung überschaubar zu halten, war bei schwach belegten Aktengruppen das Zusammenlegen von Archivalien mit unterschiedlichen Aktenzeichen in einer Rubrik erforderlich (vgl. Klammerangaben der Gliederung). Jede Titelaufnahme ist außer der Bestellnummer mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen, auf die in dem mittels EDV erstellten Orts- und Personenindex am Schluß des Repertoriums verwiesen wird. Eine Konkordanz führt zusätzlich von der Bestellnummer auf die Ordnungsnummer zurück. Die Angaben im Ortsindex entsprechen Band VIII der ab 1974 erschienenen Reihe "Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden". Der Ortsname Adelberg wurde dabei nur im Zusammenhang mit den Begriffen Gemeinde oder Markung Adelberg berücksichtigt; Forstdistrikte, Hüten, Fluren u.a. innerhalb des Forstbezirks Adelberg sind im Ortsindex ebenfalls nicht ausgeworfen. Benutzungsbeschränkunqen können sich nach den geltenden Bestimmungen ergeben aufgrund der bis 1975 reichenden Laufzeit des Bestandes sowie aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Unterlagen (u.a. Personalakten). Die Benutzung der in Büschel 667 verwahrten Luftbildaufnahmen ist ebenfalls Einschränkungen unterworfen. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes nahm Frau Anita Hundsdörfer von Juni 1979 bis September 1980 unter Leitung des Unterzeichneten vor. Durch mehrfachen Wechsel der zuständigen Bearbeiter konnten Gliederung und Abschluß des Repertoriums erst 1987 zu Ende gebracht werden. Der Text des Repertoriums wurde von Frau Hildegard Aufderklamm auf EDV erfaßt, der Ausdruck des Findbuchs erfolgte bei der Landesarchivdirektion in Stuttgart. Der Bestand FL 605/3 umfaßt 1506 Büschel =9,4 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1987 (Schneider) Literatur: Graner, F.: Die Forstverwaltung Württembergs, 1910 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band l- 2,1951 -l 953(insbes.§§ 351ff.) Die Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 9), 1960, 3. Auflage 1976 ottr W.: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803 (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 54), 1979 Dreißig Jahre Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 63), 1985

Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 229 · Bestand · 1796-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Wichtiger Hinweis: Dieses Findbuch ist ein hoffentlich vorläufiges Hilfsmittel zur Orientierung im Bestand. Die Titelaufnahmen wurden direkt bei der Erfassung und Bewertung der Unterlagen im Naturkundemuseum erstellt, um die Unterlagen wenigstens vorläufig erschlossen und benutzbar in das Staatsarchiv übernehmen zu können. Damit konnte selbstverständlich nur eine oberflächliche Erschließung geleistet werden.Der Bestand umfasst 120 Einheiten. 2. Geschichte des Naturkundemuseums: Das heutige Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart ist aus der herzoglichen Kunstkammer entstanden. Aus dieser wurde 1791 ein eigenständiges "Naturalien-Kabinett" abgetrennt, dem die Sammlung von Mineralien, Pflanzen und Tieren oblag. 1827 erhielt das Naturalienkabinett einen Neubau in der Stuttgarter Neckarstraße, den es zusammen mit dem Staatsarchiv benutzte. Die im Bestand enthaltenen Akten legen Zeugnis ab von der nicht unproblematischen Nachbarschaft zweier kultureller Einrichtungen, die sich offensichtlich gegeneinander anstrengten, um ihre meist knappen Mittel zu behaupten. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, in den 1860er Jahren durch eine Flügelerweiterung zur Archivstraße hin. 1944 wurde das Gebäude von Naturkundemuseum und Staatsarchiv zerstört; die naturkundlichen Sammlungen waren damals im Schloss Rosenstein ausgelagert. Die Gebäudeverlagerungen und Baumaßnahmen haben sich in den erhaltenen Akten des Naturkundemuseums niedergeschlagen.Das Naturalienkabinett erhielt 1900 die moderne Bezeichnung Naturaliensammlung, die bis 1950 verwendet wurde. Seit 1950 ist es Staatliches Museum für Naturkunde.Das Naturalienkabinett wurde 1817 einer neugegründeten Oberbehörde, der Königlichen Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen unterstellt. Diese stand über der öffentlichen Bibliothek, der Münz-, Medaillen-, Kunst- und Altertümersammlung und eben der Naturaliensammlung. Zum 1. April 1919 wurde die Direktion der Wissenschaftlichen Sammlungen aufgehoben, die Naturaliensammlung ebenso wie die Landesbibliothek unmittelbar dem Kultministerium unterstellt.Bisher war man davon ausgegangen, dass die Überlieferung der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen im Zweiten Weltkrieg zusammen mit derjenigen des Kultministeriums weitgehend vernichtet wurde (s. auch unten unter 5.). Erfreulicherweise fanden sich unter den Unterlagen des Naturkundemuseums zahlreiche Akten, die von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen stammen. 3. Inhalt und Ordnung des Bestands: Die Unterlagen geben Auskunft über die Entwicklung einer fürstlichen Preziosensammlung zu einem Wissenschaftsbetrieb und einem für die Öffentlichkeit immer zugänglicher werdenden Museum. Dabei schlugen sich in den hier vorliegenden allgemeinen Verwaltungsakten besonders die praktischen Angelegenheiten des Betriebs nieder: Immer wieder geht es um die Sicherung und den Bau von Räumlichkeiten, um die Beschaffung des notwendigen Mobiliars und um Personalfragen. Die alltägliche Abwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten, der Aufbau der Sammlung und die Organisation des Museumsbetriebs ist diesen Akten dennoch an vielen Stellen zu entnehmen.Angesichts der gestörten Überlieferungslage im Kultministerium wurden die zur Aussonderung angebotenen Unterlagen des Naturkundemuseums bzw. der Direktion bis einschließlich 1945 vollständig übernommen, sofern es sich nicht um inhaltlich völlig bedeutungslose Redundanzen handelte.Es zeigte sich an vielen Stellen, dass ursprünglich von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen angelegte Akten in der Naturaliensammlung fortgeführt worden waren. Zusätzlich hatte es auch im Naturkundemuseum Zuweisungen von Schriftstücken und Vorgängen des Museums zur Akten der Direktion (und umgekehrt) gegeben. Eine fachlich korrekte Trennung der Provenienzen wäre hier nur durch Einzelanalysen zu leisten. Daher wurde im Moment darauf verzichtet, den Bestand aufzuteilen in einen Bestand "Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen" und einen Bestand "Naturaliensammlung/-museum". Auch eine Trennung in einen Altbestand bis 1945 und einen neueren Bestand zum Staatlichen Museum für Naturkunde nach 1945 wäre nicht ohne Detailanalysen möglich und sinnvoll.Um dennoch eine Orientierung zu geben, wurden die Akten entsprechend klassifiziert. Dabei wurden solche Akten, die eindeutig bei der Direktion entstanden (erkennbar u.a. am Aktenzeichen) und noch zur Zeit ihrer Existenz abgeschlossen wurden, der Klassifikationsgruppe "1. Direktion" mit der Endprovenienz "Direktion" zugewiesen. Ansonsten musste gelegentlich nach dem Hauptschwerpunkt der Akte entschieden werden oder die Akteneinheit bis zur Klärung der Lage dem Punkt "5. Akten (Provenienz noch ungeklärt)" zugewiesen werden; das war besonders häufig bei Akten mit sehr langer Laufzeit der Fall. Ansonsten folgt die Klassifikation einem chronologischen Prinzip; es erschien angesichts des doch geringen Umfangs der Unterlagen vertretbar, zumindest vorläufig auf eine sachliche Untergliederung zu verzichten.Vor allem die Direktion folgte offensichtlich einem stringenten Aktenplan, der jedoch nicht aufgefunden werden konnte. In der Naturaliensammlung spielte das Aktenzeichen dem Anschein nach eine untergeordnete Rolle.Der Bestand soll in den kommenden Jahren weiteren Zuwachs erhalten. 4. Benutzungsbestimmungen: Einzelne Akteneinheiten unterliegen noch Schutz- und Sperrfristen nach dem Landesarchivgesetz. 5. Verweis auf andere Unterlagen: Rechnungsunterlagen der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen befinden sich im Bestand E 226/230 des Staatsarchivs Ludwigsburg.Es ist davon auszugehen, dass auch ältere Unterlagen noch im Naturkundemuseum verblieben sind, wo sie zum Teil noch benötigt werden. 6. Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute. Bde. 1 und 2, Stuttgart 1951 und 1953, § 250 und § 270.Vgl. auch die Einleitung zum Bestand E 226/230.Ludwigsburg, 2. Februar 2004 Dr. Elke Koch
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 225 I · Bestand · 1811-1953
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Schon im 18. Jahrhundert waren in Württemberg ein Straßeninspektor und eine Straßendeputation zur Verbesserung der Straßen eingerichtet worden. 1819 wurde das Königreich in 10 Amtsbezirke für Weginspektoren eingeteilt. Aus dem dabei geschaffenen zweiten Bezirk des Jagst-Kreises, der für die Oberämter Künzelsau, Mergentheim, Gerabronn, Hall und Öhringen zuständig war, ging die Straßenbauinspektion Künzelsau hervor (Regierungsblatt S. 163ff.). Infolge der wachsenden Länge der Staatsstraßen wurden die Straßenbauinspektionen im 19. Jahrhundert wiederholt vermehrt, wodurch sich auch die Amtsbezirke veränderten. So war die Straßenbauinspektion Künzelsau seit 1836 (Regierungsblatt S. 655ff.) nicht mehr für das Oberamt Hall, das zur Gmünder Inspektion gekommen war, zuständig, seit 1846 (Regierungsblatt S. 160ff.) auch nicht mehr für das Oberamt öhringen, das nun von der neueingerichteten Inspektion Hall aus betreut wurde. Der so entstandene Zuständigkeitsbereich, der nur noch die Oberämter Künzelsau, Mergentheim und Gerabronn umfaßte, blieb unverändert, als die Straßenbauinspektionen, die auch für den Wasserbau zuständig waren, 1919 in Straßen- und Wasserbauämter umbenannt wurden. Eine Änderung im Amtsbereich trat erst ein, als das Oberamt Gerabronn im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsform in den Landkreis Crailsheim eingegliedert wurde. Denn zugleich wurden 1938 die bisherigen Straßen und Wasserbauämter aufgehoben und in 15 neue Amtsbezirke eingeteilt. Während der neue Landkreis Crailsheim dem Straßen- und Wasserbauamt Hall zugewiesen wurde, erhielt das Künzelsauer Amt die Zuständigkeit für die Kreise Künzelsau und Mergentheim (Regierungsblatt S. 229). Zum l. Juli 1953 übernahmen die neueingerichteten Wasserwirtschaftsämter im Wasserbau die Aufgaben der Straßen- und Wasserbauämter, die mit reduziertem Aufgabenbereich als Straßenbauämter fortbestanden, so auch das Straßenbauamt Künzelsau (Gesetzblatt S. 31f.). 1973 wurde dann im Zuge der Kreisreform in Bad Mergentheim ein Straßenbauamt eingerichtet, das für den Hohenlohe- und den Tauberkreis zuständig war (Gesetzblatt S. 431). Das Künzelsauer Straßenbauamt wurde damit ab dem l. Jan. 1974 zur Bauleitung desselben für den Hohenlohekreis . Der nachstehend verzeichnete Bestand ist aus Ablieferungen der Jahre 1976, 1986 und 1987 folgender Ämter zusammengesetzt: Straßenbauamt Schwäbisch Hall (Bü. 1-66 und 141 - 178) Wasserwirtschaftsamt Schwäbisch Hall (Bü. 309 - 320) Straßenbauamt Bad Mergentheim, Bauleitung Künzelsau (Bü. 67 - 76, 179 - 308 und 321 - 528) Wasserwirtschaftsamt Künzelsau (Bü. 77 - 140). Der Bestandsbildung liegt als Grenzjahr die 1953 erfolgte Trennung der Aufgabenbereiche Straßen- und Wasserbau zugrunde. Nach dem l. Juli 1953 entstandene Unterlagen sind dem Bestand Straßenbauamt Künzelsau (FL 40/6) zugewiesen worden. Die Titelaufnahmen fertigte in den Jahren 1986 und 1987 die Zeitangestellte Emma Edling. Der Unterzeichnete überprüfte die Verzeichnungsarbeit 1988 stichprobenweise, nahm die Gliederung in Anlehnung an den in Bü. 201 überlieferten "Registraturplan für die Straßenbauinspektionen und die Wasserbau-Inspektion" vom Anfang des 20. Jahrhunderts (Druck, o.D.) vor und erstellte den computergestützten Index. Die EDV-Erfassung besorgte Frau Hildegard Aufderklamm. Bei der Benutzung des Findbuchs ist folgendes zu beachten: 1. Der Klassifikation der Straßenbauakten (Abschnitt 4.3) liegt die Zuordnung zu einzelnen Straßenzügen und sodann die Laufzeit des Büschels zugrunde. Eine detaillierte Gruppierung nach einzelnen Straßenabschnitten oder Baumaßnahmen war aufgrund sich überschneidender örtlicher Betreffe nicht sinnvoll. 2. Ein besonderes Problem stellten bei Titelaufnahme und Klassifikation die Neunumerierungen und Umstufungen von Straßenzügen dar. Der Verzeichnung liegen die vorarchivischen Aktentitel zugrunde, bei denen nur teilweise solche Veränderungen - etwa in Form von Zusätzen oder Vermerken - berücksichtigt sind. Von einer durchgängigen Zuordnung zum heutigen Straßennetz wurde abgesehen. 3. Der geographische Index erfaßt alle in den Titelaufnahmen genannten Orte, Grenzorte von Streckenabschnitten jedoch nur, wenn die Baumaßnahme nicht auf eine nähere Lokalität innerhalb des Abschnitts beschränkt ist. Der Sachindex berücksichtigt nur Betreffe, die sich nicht über die Systematik der Gliederung ermitteln lassen. Der Bestand F 225 hat einen Umfang von 16,7 lfd. m (= Bestelinr. l - 528; die Bestellnummern 343 - 352 sind nicht belegt). Ludwigsburg, Oktober 1988 Dr. Kretzschmar Hinweis zu den Vorsignaturen: Bei den Vorsignaturen sind zwei verschiedene Signaturschichten festzustellen, wobei auf zahlreichen Akten die Signaturen beider Schichten vermerkt sind. Findet sich ausschließlich eine Vorsignatur der zweiten Schicht auf dem Akteneinband, ist diese am Ende der Titelaufnahme nur mit 2)... angegeben.

Technisches Landesamt (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 168 · Bestand · 1811-1964
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte: Das Technische Landesamt bestand als technische Oberbehörde für das Land Württemberg vom 1. November 1933 bis zum 31. Dezember 1952. Es war anstelle der aufgelösten Abteilung für Straßen- und Wasserbau beim Innenministerium und der aufgelösten Abteilung für Feldbereinigung bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft errichtet worden (Verordnung des Staatsministeriums vom 12.10.1933 Regbl. S. 396). Das Technische Landesamt vereinigte zunächst alle Bereiche des staatlichen Tiefbauwesens in sich und war neben dem Straßen- und Wasserbau auch für den Kulturbau mit dem Feldbereinigungswesen und das Vermessungswesen zuständig. Im Laufe seines fast 20-jährigen Bestehens veränderten sich Aufgabenbereich und Zuständigkeiten. Zu nennen sind hier insbesondere die Abtrennung der Bereiche Feldbereinigung und Kulturbau im Jahre 1938 und die Übernahme der Verwaltung der Autobahnen im Jahre 1945. Dienstsitz war durchgehend das Schloß in Ludwigsburg. Nach 1945 wurden weitere Diensträume in Stuttgart angemietet. Behördenleiter waren die Präsidenten Bauder (1933-1945), Rudolf Grossjohann (1945-1950) und Kellermann (1950-1952). 1933-1937 Das Technische Landesamt war dem Innenministerium untergeordnet, nahm aber auch Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wahr. Es befasste sich mit sämtlichen Angelegenheiten des Straßen- und Wasserbaus in Württemberg, vor allem mit der Verwaltung der dafür bereitgestellten staatlichen Mittel. Seine Zuständigkeit betraf die Landstraßen I. und II. Ordnung und im Auftrag des Reichs die Reichsstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau sowie Neubau einschließlich der zugehörigen Brücken und Ortsdurchfahrten). Diese Zuständigkeit wurde im Oktober 1935 durch den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen auf den Straßenbau in Hohenzollern erweitert. Im Bereich Wasserbau hatte das Landesamt die Leitung bei Bau und Unterhaltung der vom Staat zu unterhaltenden Flussstrecken an Iller, Donau, Argen und Neckar, ferner beratende Funktionen bei Flussverbesserungen und Wasserwerksanlagen, Nutzung der Wasserkraft, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kanalisationen, Reinigung der Abwässer) durch Gemeinden und Amtskörperschaften sowie die Beratung im Bereich der Gewässerkunde (Wasserstandsbeobachtungen und Hochwasserdienst). Des Weiteren übernahm es die technische Beratung in allgemeinen Angelegenheiten des Straßenbaus, der Straßenpolizei und des Kraftwagenverkehrs, bei der Zulassung von Straßenbahnen und Kraftfahrlinien (Omnibuslinien) und die technische Aufsicht über Privatbahnen. Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums befasste sich das Technische Landesamt mit Kulturbau und Feldbereinigung und bildete hierfür eine eigene "Abteilung für Bodenverbesserung". Bei den Feldbereinigungen hatte es insbesondere die Aufsicht über die technischen Vorarbeiten und deren Ausführung, beim Kulturbau förderte es u.a. alle Maßnahmen zur technischen Bodenverbesserung (Be- und Entwässerung, Wegebau). Zur Durchführung seiner Aufgaben waren ihm die Oberämter, die Straßen- und Wasserbauämter, die Kulturbauämter (1939 umbenannt in Wasserwirtschaftsämter) und die Vermessungsämter für die Feldbereinigung (später Feld- bzw. Flurbereinigungsämter) unmittelbar unterstellt. 1938-1945 Zum 1. Januar 1938 ging die Zuständigkeit für Feldbereinigung ("Umlegung") und Kulturbau auf das Wirtschaftsministerium - Abteilung für Landwirtschaft über (Verordnung des Staatsministeriums vom 10.2.1938 Regbl. S. 129). Dieser Abteilung für Landwirtschaft wurden damit die Kulturbauämter und Feldbereinigungsämter direkt unterstellt. Das Landesamt behielt seine oben ausgeführten Aufgaben im Straßen- und Wasserbau. Während die Aufgaben des Straßenbaus weiterhin dem Innenministerium untergeordnet blieben, wurden die Aufgaben des Wasserbaus jedoch dem Wirtschaftsministerium untergeordnet. Als unterstellte Behörden blieben die Straßen- und Wasserbauämter und die Landkreise. Mit der neuen Landeseinteilung Württembergs i m Jahr 1938 ging auch eine Neueinteilung der Amtsbezirke einher (Verordnung des Staatsministeriums vom 19.7.1938 Regbl. S. 229). Die bisherigen Straßen- und Wasserbauämter, Feldbereinigungsämter und Kulturbauämter wurden aufgehoben und je ein Straßen- und Wasserbauamt, Feldbereinigungsamt und Kulturbauamt neu errichtet, deren Dienstsitz und Zuständigkeit wie folgt festgelegt war: 1. Künzelsau für die Kreise Künzelsau und Mergentheim 2. Hall für die Kreise Hall und Crailsheim 3. Heilbronn für den Stadt- und Landkreis Heilbronn und Kreis Öhringen 4. Besigheim für die Kreise Ludwigsburg, Vaihingen und Leonberg 5. Schorndorf für die Kreise Backnang, Waiblingen und Gmünd 6. Ellwangen für die Kreise Aalen und Heidenheim 7. Herrenberg für die Kreise Calw und Böblingen (1945 aufgelöst) 8. Kirchheim für den Stadtkreis Stuttgart und die Kreise Esslingen und Nürtingen 9. Geislingen für den Stadt- und Landkreis Ulm und den Kreis Göppingen 10. Freudenstadt für die Kreise Freudenstadt und Horb 11. Rottenburg für die Kreise Reutlingen und Tübingen 12. Ehingen für die Kreise Ehingen und Münsingen 13. Rottweil für die Kreise Rottweil, Balingen und Tuttlingen 14. Riedlingen für die Kreise Biberach und Saulgau 15. Ravensburg für die Kreise Ravensburg, Friedrichshafen und Wangen. 1945-1952 Nach der Besetzung des Landes ordnete die örtliche amerikanische Militärbehörde in Ludwigsburg am 5. Juni 1945 die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Technischen Landesamts an. Auf Anweisung der im August 1945 in Stuttgart gebildeten Militärregierung für die amerikanisch besetzte Zone Nordwürttembergs und Nordbadens sollte sich das Technische Landesamt vorrangig um die Wiederherstellung der durch den Krieg beschädigten Straßen und der zum größten Teil zerstörten Brücken kümmern. Als neue Aufgabe wurde ihm die Verwaltung der Autobahnen in Nordwürttemberg und Nordbaden übertragen, da die Besatzungsmacht auf die rasche Instandsetzung dieser wichtigen Fernverkehrsadern besonderen Wert legte. Im Zuge dieses Geschäftszuwachses richtete es eine eigene "Abteilung Autobahnen Stuttgart" ein, die anstelle der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Stuttgart (für Nordwürttemberg) und der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen Frankfurt (für Nordbaden) die nordwürttembergischen und nordbadischen Autobahnstrecken verwaltete. Auch bei den Autobahnen lag das Schwergewicht auf Instandsetzungsarbeiten und der Beseitigung von Kriegsschäden und dem Wiederaufbau von Brücken. Für seine Aufgaben waren dem Technischen Landesamt unterstellt: die Abteilung Autobahnen mit Sitz in Stuttgart und acht Straßen- und Wasserbauämter mit Sitz in Besigheim, Ellwangen, Geislingen, Hall, Heilbronn, Kirchheim, Künzelsau und Schorndorf. Die Aufteilung Württembergs in zwei Besatzungszonen machte eine gemeinsame Straßen- und Wasserbauverwaltung unmöglich. Mit der Einrichtung einer Sonderstelle als Technisches Landesamt für die französische Zone in Rottenburg, dem die in der französischen Zone liegenden Straßen- und Wasserbauämter zugeteilt wurden, versuchte das Technische Landesamt zunächst eine gemeinsame Verwaltung aufrecht zu erhalten. 1946 erfolgte jedoch die Trennung der Landesämter, wobei das Südwürttembergische Landesamt - unter Verlegung seines Dienstsitzes nach Tübingen - als selbständige Abteilung VI (Straßen- und Wasserbau) in das Innenministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern eingegliedert wurde. Die Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 brachte weitgehende Auswirkungen auf die Straßenbauverwaltung. Der Bund wurde Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen, nun als Bundesstraßen des Fernverkehrs bezeichnet, die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet wurden. In Württemberg-Baden führte das Technische Landesamt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen durch, für die Bundesstraßen nur im Bereich des Landesbezirks Württemberg. Auf dem Gebiet der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergaben sich wenig Änderungen (Erlass des Innenministeriums vom 18.5.1949 Amtsblatt IM S. 71). Im wesentlichen wurde bestimmt, dass dem Technischen Landesamt bei der Wasserversorgung die Prüfung aller Entwürfe für Wassergewinnungsanlagen in wasserwirtschaftlicher und hygienischer Hinsicht zusteht und es bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die Gemeinden und Zweckverbände zu beraten, in besonderen Fällen Entwurfsbearbeitung und Bauoberleitung zu übernehmen und die Staatsbeitragsgesuche zu bearbeiten hat. Zum 31. Dezember 1952 wurde das Technische Landesamt aufgelöst (Verordnung der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 15.12.1952 Gesetzblatt S. 58). Seine Aufgaben gingen größtenteils auf das Regierungspräsidium Nordwürttemberg und auf das neu errichtete Autobahnamt über. 2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die im vorliegenden Findbuch erschlossenen Akten des Technischen Landesamts aus den Jahren 1811-1964 stammen aus verschiedenen Beständen und Aktenablieferungen und wurden zu einem neuen Bestand mit der Bestandssignatur E 168 formiert. Der neu gebildete Bestand setzt sich überwiegend aus den Unterlagen der nunmehr aufgelösten Bestände EL 72/1 und EL 72/2 Technisches Landesamt Ludwigsburg zusammen, die 1963 und 1972 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg - Abteilung Straßenbau und 1986 vom Innenministerium (Akten zu Autobahnen) eingekommen sind. Außerdem enthält der Bestand die nach 1933 entstandenen Unterlagen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung aus dem aufgelösten Bestand E 165 c Bauamt für Wasserversorgung. Eingeordnet wurden zudem die aufgrund ihrer Laufzeit zeitlich dazugehörigen Akten aus den Beständen E 166 Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, EL 20/4 Regierungspräsidium Stuttgart - Straßenwesen und Verkehr sowie EL 74 Autobahnamt Baden-Württemberg. In geringem Umfang wurden bislang unverzeichnete Akten mit Provenienz Technisches Landesamt sowie eine 1993 eingekommene Aktenabgabe vom Generallandesarchiv Karlsruhe (siehe Kapitel 4) in vorliegenden Bestand integriert. In einigen Fällen wurden Akteneinheiten getrennt, nach Provenienz zugeordnet und dies durch eingelegte Verweisblätter kenntlich gemacht. Das auf diese Weise vereinigte Schriftgut des Technischen Landesamts dokumentiert überwiegend seine vielfältigen Aufgaben in den Bereichen Straßenwesen, Wasserbau und Autobahnen. Nur wenige Akten beleuchten die Aufgaben im Bereich Kulturbau (siehe Kapitel 4). Den umfangreichsten Teil des Schriftguts bilden neben den zentralen Verwaltungsakten die Unterlagen der nord- und südwürttembergischen Straßen- und Wasserbauämter. Deren Gliederung richtet sich nach der 1938 erfolgten Neueinteilung der Bauamtsbezirke. Die Straßenbauakten innerhalb der Landkreise sind nach Reichsstraßen, Landstraßen I. Ordnung, Landstraßen II. Ordnung und Brücken aneinandergereiht. Die Verzeichnung der Akten erfolgte durch Praktikanten und Zeitangestellte im Rahmen von AB-Maßnahmen unter Anleitung von Dr. Gerhard Taddey, Matthias Grotz und Gabriele Benning, die auch die Zusammenführung der Teilbestände, Gliederung und Endredaktion übernahm. Die Verpackung besorgte Herr Siegfried Schirm, die EDV-gestützte Reinschrift Frau Hildegard Aufderklamm. Der Bestand umfaßt 1214 Büschel mit einem Gesamtumfang von 32,5 lfd. Metern. Ludwigsburg, im Oktober 2004 Gabriele Benning
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 5 · Bestand · 1828-1980 (Vorakten ab 1819)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zum Bestand: Die Geschichte der Firma Franck reicht von der Gründung der Zichorienfabrik in Vaihingen 1828 bis zum Übergang in die Nestlé Deutschland AG, Frankfurt 1987. Auf eine Beschreibung der Firmengeschichte wurde zugunsten einer im Nachfolgenden angeschlossenen Chronik in tabellarischer Form verzichtet. Die im vorliegenden Findbuch erfassten Akten stammen aus einer Aktenablieferung von 1978. Sie erfolgte anlässlich der Firmation mit der Nestlé Gruppe Deutschland GmbH, Frankfurt (seit 1987 Nestlé Gruppe Deutschland AG) und der Verlegung der Geschäftsleitung der Unifranck Lebensmittelwerke GmbH nach München. 1981 kam es zu einer zweiten Aktenablieferung. Aus dem gleichfalls 1978 abgegebenen und bislang unverzeichneten Bibliotheksschriftgut im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zur Vervollständigung der ungedruckten Firmenchroniken des Bestands PL 5 die gedruckten Firmenchroniken übernommen. Die Gliederung der Akten erfolgte in Anlehnung an den Organisationsplan der Heinrich Franck Söhne Zentralverwaltung von 1919 (PL 5 Bü. 145) sowie die vorgefundenen Altsignaturen. Die anhand des Organisationsplans und der Altsignaturen abzuleitende Registraturordnung, die angelegt war nach Art der hergestellten Produkte, zentraler Anbindung an Ludwigsburg oder Berlin sowie nach dem Ort der Niederlassung, wurde aufgrund der Lückenhaftigkeit der Archivalien (z. T. fehlten Registratursignaturen ganz) sowie wegen des leichteren Zugriffs reduziert auf die Ordnungsmerkmale Sitz und Abteilungszuständigkeit gemäß dem Organisationsplan von 1919. Die hergestellten Produkte als Unterscheidungsmerkmale blieben unberücksichtigt. Zur Geschichte des Firmenarchivs lässt sich nur wenig sagen. Den Zentralen Ludwigsburg und Berlin kam die Hauptbedeutung zu. 1935 wurden die Warenzeichen "aus Sicherheitsgründen" aus den Registraturen in Ludwigsburg und Linz nach Berlin überführt (StAL PL 5 Bü. 145). 1943 bis 1947 erfolgte dann eine großräumige Akten- und Werbemittelüberführung nach Ludwigsburg (StAL PL 5 Bü. 1). Inwieweit und nach welchen Kriterien bis zu den Aktenablieferungen 1978/1981 in das Staatsarchiv Ludwigsburg Kassationen vorgenommen wurden, muss offen bleiben. Dass sie stattgefunden haben, lässt sich anhand der lückenhaften Registratursignaturen schließen. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch Frau Dr. Ruth Kappel im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Wirtschaftsarchivarin vom Oktober bis Dezember 1991. Die Indizierung und Fertigstellung des Findmittels übernahm Dr. Günter Cordes 1992. Verpackt wurde der Bestand von Bruno Wagner. Die Datenerfassung erfolgte durch Hildegard Aufderklamm. Ludwigsburg, Januar 1992 Ruth Kappel Firmenchronik: 1827 Erste Versuche der Zichorienkaffeeherstellung durch Johann Franck, Inhaber eines Konditorei- und Spezereigeschäfts in Vaihingen/Enz 1828 Errichtung der Zichorienfabrik in Vaihingen/Enz durch Johann Heinrich Franck Errichtung von Filialbetrieben zur Herstellung von Zwischenfabrikaten: - 1832 Darre in Steinbach (heute Wernau, Kreis Esslingen) - 1844 Darre in Großgartach (heute Leingarten, Kreis Heilbronn) - 1851 Darre mit Rösterei und Mühle im Rieter Tal bei Enzweihingen (heute Vaihingen, Kreis Ludwigsburg) - 1855 Darre in Meimsheim (heute Brackenheim, Kreis Heilbronn) Spätere Gründungen mit Güterbahnanschluss: - 1855 Darre in Bretten (Baden) - 1880 Darre in Eppingen (Baden) - 1880 Darre in Marbach/Neckar 1867 Tod des Firmengründers Johann Heinrich Franck 1868 Standortverlagerung von Vaihingen nach Ludwigsburg (direkter Bahnanschluß) 1871 Firmation zur Heinrich Franck Söhne OHG, Ludwigsburg Gründung von Zweigniederlassungen: - 1879 Linz/Donau - 1883 Komotau (heute CR) - 1883 Mailand - 1883 Basel - 1887 Bukarest H. F. S. OHG, seit 1924 AG - 1888 Kaschau (heute CR) - 1892 Agram (heute Zagreb) - 1895 Flushing (bei New York) - 1896 Pardubitz (heute CR) - 1909 Nagykanizsa (Ungarn) - 1910 Skawina bei Krakau (heute Polen) - 1911 Mosonszentjanos (Ungarn) Erwerb der Fabriken und Marktanteile konkurrierender deutscher Kaffeemittelhersteller bis 1928: - 1883 Daniel Voelcker in Lahr/Baden (gegr. 1806) - 1897 Gebrüder Wickert in Durlach - 1899 Ch. Kuntze und Söhne GmbH in Halle a.d. Saale - 1899 Krause und Co. in Nordhausen/Harz - 1900 C. Trampler in Lahr/Baden (gegr. 1793) - 1908 Emil Seelig AG in Heilbronn - 1910 Bethge und Jordan in Magdeburg - 1911 F.F. Resag AG in Köpenick - 1911/12 Spartana-Nährsalz GmbH in Dresden - 1914 G.G. Weiss in Stettin (gegr. 1866) - 1916 Pfeiffer und Diller in Horchheim - 1916 August Schmidt in Hamburg - 1917 Hillmann und Kischner in Breslau - 1917 Richard Porath GmbH in Pyritz - 1920 A.F.W. Röpe (Nachf.) in Hamburg - 1926 J.G. Hauswaldt in Magdeburg - 1928 Georg Josef Scheuer in Fürth (gegr. 1812) 1911 Beteiligung der Heinrich Franck Söhne OHG und der Kathreiner-Malzkaffee-Fabriken, München an der Resag AG Berlin-Köpenick 1913 Gründung der Kornfranck GmbH in Neuss Anschluß von Heinrich Franck Söhne an die Internationale Nahrungs- und Genußmittel AG (INGA) in Schaffhausen 1914 Einrichtung der Verkaufsleitung Nord in Berlin Verlegung des Sitzes der neugegründeten Heinrich Franck Söhne GmbH von Halle nach Berlin Umwandlung der Heinrich Franck Söhne OHG Ludwigsburg in eine GmbH 1918 Ende des 1. Weltkriegs In den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie bilden sich eigenständige Franck-Betriebe in Form nationaler Aktiengesellschaften. Gründung der Mitteleuropäischen Landwirtschafts- und Betriebsgesellschaft in Berlin, seit 1928 Großwerther, zur verbesserten Rohstoffversorgung 1920 Gründung der FUNDUS Handelsgesellschaft mbH in Linz unter maßgeblicher Beteiligung von Heinrich Franck und Söhne. FUNDUS nimmt Beraterfunktion gegenüber den Franck-Betrieben der Donaumonarchie ein. 1922 Beitritt der Heinrich Franck Söhne Firmen in Deutschland zur Allgemeinen Nahrungsmittel GmbH (ANGES) in Berlin (nach 1930 Umbenennung in ZIMA Verwaltungs-GmbH, Berlin). Aufgabe der ANGES: Koordination von Beschaffung, Technik, Absatz und Finanzen 1928 Hundertjahrfeier in Ludwigsburg und Halle 1933 Nach der Machtergreifung werden die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft zunehmend eingeschränkt. 1939 Ausbruch des 2. Weltkriegs Zunehmender Rohstoffmangel führt zur Annäherung zwischen Heinrich Franck und Söhne sowie der Konkurrenzfirma Kathreiner. 1943 Beginnende Auslagerung der Berliner Verwaltung nach Ludwigsburg 1944 Fusion von Franck und Kathreiner zur Franck und Kathreiner GmbH, Wien 1945 Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau in den Westzonen in: - Karlsruhe (gegr. von Kathreiner) - Ludwigsburg (gegr. von Franck) - Neuss (gegr. von Franck) - Regensburg (gegr. von Kathreiner) - Uerdingen (gegr. von Kathreiner) Sitz der Geschäftsleitung wird Ludwigsburg. Die österreichischen Werke Linz und Wien werden verselbständigt. 1964 Durch Eintritt in das Feinkostgeschäft ("Thomy’s") Änderung des Firmennamens in Unifranck Lebensmittelwerke GmbH 1965 Franck ist mit über 70 % an der INGA beteiligt. 1970 Umwandlung der INGA in die Interfranck Holding AG, Zürich 1971 Fusion der Interfranck-Holding AG mit der Ursina AG zur Ursina-Franck AG, Bern 1973 Übernahme des Gesellschaftsvermögens der Ursina-Franck AG durch Nestlé Alimentana AG, Vevey (Schweiz) 1976 Bildung der Allgäuer Alpenmilch-Unifranck-Vertriebsgesellschaft mbH (Allfa), München 1978 Übernahme der Mehrheit des Unifranck-Stammkapitals durch die Allgäuer Alpenmilch AG, München 1978 Verlegung der Unifranck-Hauptverwaltung nach München und Zusammenschluss mit der Allgäuer Alpenmilch AG. In Ludwigsburg verblieb bis heute das einzige Werk, das noch an die traditionsreiche Kaffeemittelproduktion der Firmengründung anknüpfen kann. 1987 Fusion der Nestlé Maggi GmbH und der Allgäuer Alpenmilch AG zur Nestlé Deutschland AG. Die Unifranck Lebensmittelwerke GmbH wurden zum Minderaktionär der Nestle Deutschland AG, Frankfurt. Der Konzernverbund umfasst 23 Fabriken in Deutschland. Organisation der Heinrich Franck Söhne Zentralen ab 1919: 010 Geschäftsführung - Landesausschüsse und Beiräte 014 Leitende Person 020 Zentralabteilung für Organisation 024 Organisation, Zentralbüro 030 Zentralabteilung für allgemeine Verwaltung: 031 Geschäftsbuchführung 032 Geld- und Finanzbuchwesen 034 Lieferbuchhaltung 036 Rechtsabteilung 037 Steuerabteilung 040 Zentralabteilung für kaufmännische Fabrikleitung: 041 Guteinkauf 045 Dauerzeugeinkauf 047 Lagerzeugeinkauf 049 Güterdirektion 050 Zentralabteilung für technische Fabrikleitung: 051 Verarbeitung von Gut und Erzeugung 054 Druckereibüro 055 Technisches Zentralbüro 060 Zentralabteilung für Verkauf: 061 Verkaufszentralbüro 070 Zentralabteilung für soziale Verwaltung: 071 Angestelltenwesen 075 Angestellten-Sozialfürsorge und Geldwesen 076 Allgemeines Arbeiterwesen 080 Zentralabteilung für Kontrollwesen: 081 Betriebsbuchführung 082 Kostenberechnung 088 Sorten-Statistik 089 Frachten und Tarifbüro Posteinlauf der Zentrale Zweighäuser Literatur: 100 Jahre Franck 1828-1928, Ludwigsburg/Berlin, 1928. Wolfgang Schneider: Das Unifranck-Werbemittelarchiv in Ludwigsburg, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter, 31/1979, S. 79-83. Die Hauptstadt der Cichoria, Ludwigsburg und die Kaffeemittel-Firma Franck, Katalog zur Ausstellung des Städtischen Museums Ludwigsburg, 1. Dez. 1989 bis 1. Dez. 1990, Ludwigsburg 1979.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.