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Landesarchiv Sachsen-Anhalt, G 13 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1824-1969
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Zuge der Umgestaltung des Postwesens wurden 1850 aufgrund einer Kabinettsorder König Friedrich Wilhelms IV. vom 19. September 1849 26 Königliche Oberpostdirektionen gebildet: Aachen, Arnsberg, Berlin, Breslau, Bromberg, Coblenz, Köln, Cöslin, Danzig, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Gumbinnen, Königsberg, Liegnitz, Magdeburg, Marienwerder, Merseburg, Minden, Münster, Oppeln, Posen, Potsdam, Stettin, Stralsund und Trier. Die Oberpostdirektion Merseburg wurde für den Regierungsbezirk Merseburg eingerichtet. Die Oberpostdirektoren leiteten die Verwaltung ihrer Postbezirke selbständig und unter eigener Verantwortlichkeit. Die Beaufsichtigung des am 1. Mai 1849 eingerichteten Eisenbahn-Postdienstes erfolgte durch einen besonderen Eisenbahn-Postinspektor. Seine Geschäfte wurden von 1854 ab mit auf die Bezirkspostinspektoren übertragen. Da das Postamtsgebäude in Halle günstigere Bedingungen bot als das Gebäude in Merseburg, musste die Oberpostdirektion Merseburg zum 1. Oktober 1852 ihren Amtssitz nach Halle verlegen. Mit Verordnung vom 22. Dezember 1875 wurde ab Januar 1876 das Telegraphenwesen den Oberpostdirektionen übertragen. Die Postanstalten führten von diesem Zeitpunkt ab die Bezeichnung Post- und Telegraphenämter. Im November 1881 wurde in Magdeburg mit dem Bau einer Fernsprechanstalt begonnen. Diese wurde im Januar 1882 in Betrieb genommen. Für mehrere Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen zuständig waren die 1909 gebildeten Postscheckämter. Telegraphenbauämter wurden im Jahr 1920 eingerichtet. Die örtlichen Dienststellen als unterste Stufe der Postdienststellen bildeten die Postanstalten bzw. Postämter. Ebenfalls zu den örtlichen Dienststellen als unterste Stufe gehörten die Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Mit Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 ist beschlossen worden, dass u.a. auch die Oberpostdirektion Halle bis zum 1. April 1934 aufzulösen ist. Das Gebiet der Oberpostdirektion Halle wird in die Reichspostdirektion Leipzig eingegliedert (gewissermaßen als Ausgleich für die Eingliederung der Reichsbahndirektion Leipzig in den Reichsbahndirektionsbezirk Halle). Zum Reichspostdirektionsbezirk Halle (Leipzig) gehörten: Oberpostdirektion Halle, Telegraphenzeugamt Halle; Telegraphenbauämter Halle, Naumburg, Torgau; Verstärkeramt Bitterfeld; Ämter größeren Umfangs: Halle 2, Bitterfeld, Eisleben, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz Delitzsch, Eisenburg, Falkenberg, Torgau; Ämter mittleren Umfangs: Ammendorf, Corbetha, Elsterwerda, Hettstedt, Klostermansfeld, Könnern, Schkeuditz, Allstedt, Alsleben, Artern, Bad Dürrenberg, Bad Kösen, Bad Liebenwerda, Bad Schmiedeberg, Düben, Freyburg, Gräfenhainichen, Herzberg, Hohenmölsen, Jessen, Kölleda, Leuna, Mücheln, Querfurt, Roßla, Teuchern, Zahna; Ämter geringen Umfangs: Annaburg, Bad Bibra, Bad Lauchstädt, Belgern, Bockwitz, Crensitz, Crossen, Diemitz, Dölau, Dommitzsch, Droyßig, Eckartsberga, Ermsleben, Gerbstedt, Gröbers, Heldrungen, Heringen, Kelbra, Kemberg, Kleinwittenberg, Landsberg, Laucha, Lauchhammer, Lützen, Mansfeld, Mückenberg, Mühlberg, Nauendorf, Nebra, Niemberg, Oberröblingen, Ortrand, Osterfeld, Prettin, Pretzsch, Roitzsch, Roßleben, Schafstädt, Schildau, Schkölen, Schönewalde, Stößen, Stolberg, Teutschenthal, Theißen, Wallhausen, Wettin, Wiehe, Wippra, Wolfen, Zörbig, Zschornewitz. Bestandsinformationen: Im Zeitraum von 1989 bis 1991 erfolgten durch Mitarbeiter des Landeshauptarchivs Magdeburg mehrere Besuche im Verwaltungsarchiv der Deutschen Bundespost in Halle. Hier wurde das Archivgut gesichtet, bewertet und für die Übernahme in das Landeshauptarchiv (als Endarchiv) vorbereitet. Im Zuge der Standortprofilierung zwischen den einzelnen Standorten des Landeshauptarchivs gelangten die Postarchivalien in mehreren Schritten in die Abteilung 4 (Dessau) des Landeshauptarchivs. So wurden im Mai 2008 ca. 100 lfm Postarchivalien vom Standort Magdeburg übernommen. Im Dezember 2009 gelangten ca. 290 lfm vom Standort Merseburg zum Standort Dessau. Für die Postbestände wurde eine Zäsur auf Mai 1945 festgelegt. Durch die Weiterführung einiger Akteneinheiten beim Registraturbildner über diese Zäsur hinaus ließen sich Überschneidungen in den Laufzeiten der Bestände nicht vermeiden. Für die Archivalien der Post Halle wurden die Bestände G 13 Deutsche Reichspost. Reichspostdirektion Halle und M 403 Deutsche Post. Bezirksdirektion Halle gebildet. Bei der Übernahme der Archivalien vom Standort Merseburg war die Zäsur 1945 - Trennung der Archivalien der Reichspost und der Deutschen Post - noch nicht erfolgt. Für die Personalakten lag ein (wohl von einer Projektkraft erstelltes) Namensverzeichnis vor. Die Personalakten wurden mit einem Umfang von 50,0 lfm dem Bestand G 13 Deutsche Reichspost. Reichspostdirektion Halle zugewiesen. Für den Rest der vom Standort Merseburg übernommenen Postakten erfolgte zunächst eine Bestandszuweisung mit Zäsur 1945 und dann die Erschließung/Verzeichnung der einzelnen Akten über scopeArchiv. Im Rahmen der Erschließungs-/Verzeichnungsarbeiten erfolgte gleichzeitig die technische Bearbeitung der einzelnen Archivalien. Sie wurden gereinigt, entmetallisiert, geglättet, neu verpackt, beschriftet und kartoniert.

BArch, RH 12-7 · Bestand · 1923-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Inspekteur war im Frieden der höchste Vertreter seiner Waffengattung und überwachte ihre Ausbildung. Mit Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung 1939 wurden die Inspekteure dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt und ihre Aufgabenbereich auf Neuaufstellungen sowie Ausbildung ihrer Waffen im Ersatzheer beschränkt. Bis Kriegsende änderte sich das Unterstellungsverhältnis der Waffeninspekteure noch zwei mal (Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer ab Oktober 1942, Waffengenerale im OKH ab November 1944), doch brachte dies keine wesentliche Änderung für ihre Aufgabengebiete mit sich. Nach dem Heeresverordnungsblatt von 1920 (Nr. 1086) war der Inspekteur der Nachrichtentruppen zuständig in Angelegenheiten: - für die theoretische und praktische Ausbildung aller Waffen und insbesondere der Nachrichtentruppe in der Technik und Verwendung der Nachrichtenmittel, - für das Nachrichtenwesen in der Landesverteidigung. Nach der Kriegsspitzengliederung vom 1. März 1939 hatte die In 7 folgende Aufgaben: 1. Organisation der Nachrichtentruppe des Ersatzheeres, Neuaufstellungen für das Feldheer, Kriegsstärkenachweisungen, Personalien, Haushalt, Heereshunde- und Brieftaubenwesen (ging im Nov. 1944 in den Zuständigkeitsbereich des Reichsführers der SS über), Bauangelegenheiten, 2. Ausbildung der Nachrichtentruppe des Ersatzheeres, Ausbildungsvorschriften, 3. Ausstattung mit Nachrichtengerät, Kriegsausrüstungsnachweisungen für Feld- und Ersatzheer, Entwicklung des Nachrichtengeräts, Beschaffungspläne, 4. Fernsprech- und Fernschreibnetze im Bereich B d E, Betrieb dieser Netze, Regelung des Betriebs mit OKW, Zusammenarbeit mit der Reichspost, 5. Funkregelung für den Bereich des B. d. E., Betriebsregelung für Feste-Funk-Stelle Berlin, Herstellen und Verteilung der Geheimschriftenmittel für OKW, Heer und Behörden Dem Abteilungschef der In 7 waren zu dieser Zeit die Nachrichtenbetriebsstaffel des BdE und die Nachrichtenabteilung des BdE unterstellt. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung der In 7 muss als verlorengegangen angesehen werden. Von den wenigen vorliegenden Akten sind ein Verzeichnis der engl. Abkürzungen im Nachrichtenverkehr (4 Bde.), diverse Ausarbeitungen zur Geschichte und Einsatzerfahrungen der Nachrichtentruppe (u. a. Handakten von Generalleutnant Thiele, Chef des Stabes der In 7), die Aufmarschanweisung "Fall Weiß" (mit Ergänzungen und Orientierungsmeldungen, September/Oktober 1939) sowie einige Dokumente zu Nachrichtenhelferinnen hervorzuheben. Detaillierte Angaben zum Funkbetrieb, zur Funk- und Nachrichtentechnik (z.B. Gebrauchsanleitung für die Chiffriermaschine "Enigma") wie auch zur Ausbildung der Nachrichtentruppe liegen in der Amtsdrucksachensammlung vor. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 32 AE Zitierweise: BArch, RH 12-7/...

BArch, R 8076 · Bestand · 1921-1939
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Internationale Olympische Komitee (IOC) die Olympischen Sommerspiele 1936 nach Berlin vergeben hatte, versuchten die Bürgermeister von Garmisch und Partenkirchen zu erreichen, in ihren Gemeinden in jenem Jahr die IV. Olympischen Winterspiele durchführen zu können. Im Juni 1933 war es dann soweit: Die beiden Gemeinden setzten sich innerhalb Deutschlands gegen die Konkurrenzstädte Braunlage und Schreiberhau durch. Und auch die ausländischen Konkurrenten Montreal in Kanada und St. Moritz in der Schweiz hatten das Nachsehen. Im Vorfeld der Olympischen Winterspiele wurden die beiden Gemeinden am 1. Januar 1935 gegen ihren Widerstand zu einer Marktgemeinde (Garmisch-Partenkirchen) zusammengeschlossen. In kurzer Zeit musste ab 1933 die vorbereitende Organisation der Winterspiele erfolgen, die nicht zuletzt finanziell neben Unterstützungszahlungen durch andere Städte und Gemeinden auch durch eine zusätzliche Bürgersteuer der Einwohner von Garmisch und Partenkirchen abgesichert werden sollte. Insgesamt waren Kosten von 2,6 Millionen Reichsmark zu schultern. Am 23. August 1933 wurde zur Durchführung der Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen das Organisationskomitee gegründet. Präsident des Organisationskomitees war der Vorstand des Münchner Bankhauses Auffhäuser, Dr. Karl Ritter von Halt (1891-1964). Sein Stellvertreter und Schatzmeister war der Direktor der Bayerischen Gemeindebank Friedrich Döhlemann, Generalsekretär war Baron Peter Le Fort. Als Pressereferent zeichnete Dr. Hermann Harster verantwortlich. Das Komitee hatte in besonderem Maße die Bau- und Instandsetzungsarbeiten zu organisieren. In Rekordzeit wurden das Olympische Skistadion mit der Großen Olympiaschanze, in dem auch die Eröffnungs- und Schlussfeier stattfinden sollten, sowie das Olympia-Kunsteisstadion errichtet. Am Riessersee wurden die Sportstätten für Eisschnelllauf, Eisschießen und Bobrennen ausgebaut oder neu errichtet. Auch die Streckenverläufe der zum ersten Mal im Rahmen der Olympischen Spiele stattfindenden Skialpinwettkämpfe waren festzulegen. Darüber hinaus hatten logistische Planungen zu erfolgen, wofür die Deutschen Wintersportmeisterschaften 1935 als Probelauf anzusehen sind. Traditionsgemäß standen die Olympischen Winterspiele an Bedeutung immer noch hinter den Sommerspielen zurück. Die IV. Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen waren ein erster Schritt aus dem Schatten der Sommerspiele heraus. Vom 6. bis zum 16. Februar 1936 nahmen 646 Athleten aus 28 Nationen an 17 Wettkämpfen im Bobfahren, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Ski alpin und Ski nordisch teil. Eisschießen und Militärpatrouille wurden als Demonstrationswettbewerbe durchgeführt. Im Zuge der erstmals stattfindenen Skialpinwettkämpfe hatte es zuvor Auseinandersetzungen mit dem Internationalen Skiverband gegeben, weil das IOC sich weigerte, Skilehrer als Profis an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen. Die Skiverbände Österreichs und der Schweiz boykottierten daraufhin die Winterspiele. Eine ebenso große logistische Anstrengung neben der Organisation der Wettkämpfe und der Unterbringung der Sportler brachten die hohen Besucherzahlen mit sich. Nur mit dem effizienten Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel war es zu bewerkstelligen, dass ca. 500.000 Menschen den Spielen als Zuschauer beiwohnen konnten. Alleine die Abschlussveranstaltung mit der Verleihung sämtlicher Medaillen verfolgten ca. 150.000 Menschen. Kooperation mit der Reichsbahn war deshalb notwendig, und auch die Reichspost war für die Rundfunkübertragung ein wichtiger Partner. Die mediale Vermarktung und Übertragung der Spiele stellte einen Vorlauf für die Sommerspiele dar. Daraus wird ersichtlich, dass vor allem die Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Punkt in der Arbeit des Organisationskomitees bildete. Im In- und Ausland wurde Werbung für die Olympischen Winterspiele betrieben, um das Reich als vermeintlich zivilisiertes und friedliches Land zu präsentieren. Nachdem verhindert worden war, dass die USA wegen der rassistischen Politik Deutschlands die Spiele boykottierten, setzte das Organisationskomitee alles daran, die Olympiade zu propagandistischen Zwecken zu nutzen. Karl Ritter von Halt ließ alle Schilder mit antisemitischen Aufschriften entfernen und untersagte judenfeindliche Hetzkampagnen, um das Prestigeobjekt "Olympische Spiele" nicht zu gefährden. Die Winterspiele waren ein Probelauf für die Sommerspiele, weshalb ihnen von IOC und NOK (damals: Deutscher Olympischer Ausschuss), aber auch durch die Reichsregierung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wurde. Unter Anwesenheit Adolf Hitlers und zahlreicher führender Mitglieder der NSDAP wurden sie am 6. Februar 1936 im Skistadion eröffnet. Herausragende Sportler waren die norwegische Eiskunstläuferin Sonja Henie, der norwegische Eisschnellläufer Ivar Ballangrud und die deutsche Skifahrerin Christl Cranz. Zum Personal des Organisationskomitees der IV. Olympischen Winterspiele zählten: Präsident: Dr. Karl Ritter von Halt Generalsekretär: Baron Peter le Fort Adjudantur des Präsidenten: F. von Podewils, Raymund Nölke, Ilse Damköhler Sportliche Organisation: Hans Nölke, Renate Fischer Meldebüro: Anastasia Hartmann, Josephine Dangl, Toni Jeggs, Elisabeth Zehner Anmeldung: Anni Schwab, Hans Karg, Adolf Wiedemann Aufmarschleitung: Major Feuchtinger Verkehr und Ordnung: Hauptmann Walter Titel, Frau Michael Olympia-Bauamt: Joseph Dürr, Josef Hartl, Ludwig Gareis, (Arthur Vollstedt) Programm: Dr. Fritz Wasner, Frau Rönnebeck Olympia-Verkehrsamt: Max Werneck, Max Urban, Anton Wiedemann, Heinrich Witztum, Erich Junker, Heinrich Wegener, Lina Rühling, Eva Ackert Bob-Oberleitung: Alex Gruber, Hans Edgar Endres, Frau Dangl * Schatzmeister: Friedrich Döhlemann Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Organisationskomitees der IV. Olympischen Winterspiele 1936 ging nach Beendigung der Winterspiele an das Reichsarchiv, wo es - abgesehen von einer Ausleihe des Bestandes an das Organisationskomitee wohl anlässlich der Olympischen Spiele 1940 - zunächst verblieb. Ab 1946 befand sich der Bestand im Zentralen Staatsarchiv der DDR, von wo er von 1953 bis 1964 abermals ausgeliehen wurde, diesmal an das Nationale Olympische Komitee der DDR. In diesem Zusammenhang wurden auch Abschriften hergestellt. 1964 wurde der Bestand mit Ausnahme von wenigen Akten wieder in das Zentrale Staatsarchiv zurückgeführt. Seit 1990 gehört er zu den Beständen des Bundesarchivs. Die nach 1964 zunächst noch beim Nationalen Olympischen Komitee der DDR verbliebenen, restlichen 0,2 lfm. wurden im Dezember 2004 aus dem Bestand DR 510 in den Bestand R 8076 überführt. Weitere neun Archivalieneinheiten wurden nachträglich, im Januar 2007, im Zuge von Ordnungsarbeiten an verschiedenen Beständen, darunter dem Bestand R 8077, in R 8076 überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung Über kriegsbedingte Aktenverluste können keine Angaben gemacht werden. Ein Aktenverzeichnis des an das NOK der DDR ausgeliehenen Bestandes wurde in Orientierung an einem im ehemaligen Reichsarchiv vorliegenden Aktenplan durch G. Oehmigen und W. Thilo von der Abteilung Zeitgeschichte der Forschungsstelle an der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig im Jahr 1964 erstellt. Im Zentralen Staatsarchiv der DDR wurde lediglich die erste Hälfte des Bestandes auf Karteikarten verzeichnet. Eine Neuverzeichnung erfolgte 2005/2006 im Bundesarchiv. Da die ursprünglichen Aktentitel nicht aussagekräftig erschienen, wurden neue Titel gebildet und durch Enthältvermerke ergänzt. Außerdem wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, die sich an den Aufgaben des Organisationskomitees orientiert. Im Zusammenhang mit der Neuverzeichnung durch Mathis Leibetseder, Rouven Pons und Stefan Selbmann wurde auch eine Nachkassation durchgeführt. Kassiert wurden aufgrund ihres geringen Informationswertes Bestellscheine für Eintrittskarten, Abrechnungen von Telefongesprächen einzelner Mitarbeiter, Empfangsbestätigungen für Olympiaausweise, Krankenmarken sowie Unterlagen zur Abführung der Bürgersteuer für die Beschäftigten des Organisationskomitees. Die im Bestand vorgefundenen Fotografien der Olympischen Winterspiele, der Deutschen Wintersportmeisterschaften und anderer Sportwettkämpfe wurden herausgenommen und in das Bildarchiv der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Allgemeine Verwaltung: Personal 1933-1937 (44), Finanzen 1933-1939 (84), Liquidation des Komitees 1935-1937 (7); Vorbereitung der Winterspiele: Korrespondenz 1932-1936 (25), Sitzungen 1932-1937 (35), Berichtswesen 1933-1937 (23), Kooperation 1927-1936 (19), Auszeichnungen 1933-1937 (7), Sportanlagen 1932-1936 (54), Meldungen 1934-1936 (54), Eintrittskarten 1933-1936 (35), Devisen, Verkehr, Logistik, Unterbringung 1934-1936 (17), Gewerbetreibende 1934-1936 (3); Durchführung der Wettkämpfe: Öffentlichkeits- und Pressearbeit 1933-1936 (112), Planung und Durchführung 1921-1936 (5), Fest- und Rahmenprogramm 1933-1939 (6), Eis-, Bob- und Skisport 1933-1936 (54), andere Wettkämpfe 1933-1935 (15) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006, 2007) Zitierweise: BArch, R 8076/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 11-12 · Bestand · (1752 - ) 1852 - 1945 (- 1946)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte In der Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten fielen Akten zu folgenden Bereichen an: allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen, allgemeine Bestimmungen über Anstellung und Prüfung der Baubeamten, Personalien der Baubeamten, staatliche Gebäude, Baudenkmäler, Privatbauten, allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau, Staatstraßen, Vizinalwege, Materialplätze, Materialgewinnung und Materialbeifuhr, Wasser- und Brückenbau, Verkehrsanstalten: Post- und Botenwesen, Telegrafen, Eisenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und elektrische Starkstromanlagen sowie Etats- und Kassenwesen der Bauverwaltung. Außerdem finden sich u.a. Unterlagen zu Themen wie Anlage von Kleinsiedlungen und Kleingartenanlagen für Erwerbslose vor allem in den 30er Jahre, KFZ-Zulassungen und Fahrschulen. Die Wasserversorgungsakten wurden am 27. Mai 1946 an das Wasserwirtschaftsamt Sigmaringen zur dortigen Aufgabenerledigung übergeben und von diesem mit den Akzessionen 1/1955, 40/1957, 16/1958 und 1/1961 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Viele Straßenbauakten gelangten an den Landeskomunalverband, da der Straßenbau in dessen Aufgabenbereich überging. Diese Akten wurden vom Straßenbauamt Sigmaringen mit Akzession 11/1979 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Eine Akte kam über den Landeskommunalverband an das Staaltliche Vermessungsamt Sigmaringen und wurde von diesem am 15.07.1970 dem Staatsarchiv Sigmaringen übergegeben. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten von 1852 und 1927 (siehe Nr. 981 und 982). Die beiden Behördenfindmittel stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. Einige der hier verzeichneten Akten (möglicherweise z.T. Handakten von Baubeamten) waren in den Behördenrepertorien nicht aufgeführt. Die Unübersichtlichkeit und die schlechte Handhabbarkeit der beiden Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Lediglich das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Darin-Vermerke von formal auffälligen Aktenteilen fanden Aufnahme ins Repertorium.Vorprovenienzen wurden nicht nachgewiesen. Hauptsächlich ist aber mit den Vorprovenienzen "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius" zu rechnen. Einzelne Akten wurden trotz Fremprovenienz beim Bestand belassen. Als Fremdprovenienzen erscheinen "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Hofkammer Sigmaringen", "Kreisbauamt Hechingen" "Preußischer Kommissarius" sowie "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Bei sämtlichen Akten mit einer der ersten vier genannten Fremdprovenienzen handelt es sich um Vorakten, das heißt, es fielen weitere Akten mit Provenienz "Preußische Regierung Sigmaringen" mit denselben Aktentiteln an. Die Behörde "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle" h atte nach Auflösung des Landes Preußen die Aufgabe, die Geschäfte der ebenfalls 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Bei Akten, die bis 1945 geführt wurden, ist sie nicht ausgeworfen, da es sich dann meist nur um ein einzelnes Blatt mit anderer Provenienz als "Preußische Regierung Sigmaringen" handelt. Beim Ortsindex wurden Gebiete und Orte, die sich nach 1918 bzw. 1945 nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet befanden, soweit wie möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die in den beiden Behördenverzeichnissen aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "Akte nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bislang lose und unverpackt im Regal lagen.Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist nicht zu erwarten, da der Bestand inzwischen archivgerecht verpackt wurde. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 2003/2004 durch die Unterzeichnete. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnete vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 982 Verzeichnungseinheiten und 33 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 11-12 Sigmaringen, März 2005 Birgit Kirchmaier Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen Zustand der Bauverwaltung; Ministerialerlasse; Geschäftskreis; Maße; Benennung von Wegen; Straßenbau; Wasserbauten; Hochbauten; Invaliditäts-, Kranken- und Altersversicherung der Bauarbeiter; Einführung der mitteleuropäischen Einheitszeit; Baukosten; Elektrizitätswerke und Einführung des elektrischen Lichtes; bauwissenschaftliche Versuche; allgemeine Vertragsbedingungen im Bauwesen; Tiefbohrungen; Materialprüfungsamt; Personalsachen; Arbeiterschutz und Arbeiterfürsorge; Förderbahnen, Bauberatungsstellen; Wohnungswesen; Wohnungsgesetz von 1918; Reichsmietengesetz; Beamten- und Landjägerwohngebäude in Sigmaringen; Darlehen für Wohnungsbauten; Baugenossenschaften; Nutzbarmachung der Wasserkräfte für elektrische Kraftgewinnung; Geschäftsberichte der Energie-Versorgung Schwaben; Elektrische Kräfteversorgung; Tiefbohrungen; Mitglieder der Enteignungsbehörde; Wohnungswesen; Beschwerden; Kleinsiedlungen; Reichsbürgschaften; Darlehen für Lehrer; Hauszinssteuer-Hypotheken; Volkswohnungen; Eigenheimförderungen; Baugenossenschaften; Arbeiterwohnstätten; Bedarfsdeckung von Bauschnittholz; Zementversorgung; Finanzierungsbeihilfen des Reichs bei Gemeinschaftssiedlungen; Betriebsführerdarlehen; deutsches Wohnungshilfswerk; Ausgleich von kriegswichtigem Raumbedarf - Allgemeine Bestimmungen über Anstellung, Prüfung etc. der Baubeamten Vorschriften für die Ausbildung im Baufach; Instruktionen für den Kreisbaumeister von Hechingen; Dienstanweisungen für mittlere und Unterbeamte der allgemeinen Bauverwaltung - Personalien der Baubeamten Prüfung der Baumeister und Bauführer; Straßenbaupersonal; Dienstverhältnisse von Bauräten und Feldmessern; Werkmeister; Bauführer; Baumeister; Straßeninspektoren; Bauinspektoren; Straßenmeister; Errichtung einer Kreisbaumeisterstelle in Hechingen; Angestellte der Bauverwaltung - Königliche Gebäude/Staatliche Gebäude Vermietung von staatlichen und kommunalen Wohnräumen; bauliche Unterhaltung von staatlichen Gebäuden; Beschaffung von Feuerlöschgeräten; staatliche Gebäude in Hinterzarten; Auseinandersetzungen mit der fürstlichen Verwaltung wegen Gebäuden im Oberamt Haigerloch; Unterhaltung von Dienstwohnungen; Entschädigungsansprüche; Hausordnungen; Neu-, Um- und Erweiterungsbauten; Zentralheizungsanlagen; Inventarien der in den Oberamtsgebäuden befindlichen Dienstwohnungen; hauswirtschaftliche Kosten; staatlicher Grundbesitz am Titisee; Landratsamtsgebäude - Baudenkmäler Wiederherstellung und Befestigung der Stammburg Hohenzollern; Erhaltung des Torturms bei Hechingen; Verkehrs- und Baumuseum - Privatbauten Vorschriften für Neubauten; Aufzüge und Fahrstühle; Bau- und Wohnungsverein; Privatbauten in den einzelnen Oberämtern; Stadtpfarrkirche Trochtelfingen; Fabrikneubau Müller in Sigmaringen; statische Berechnungen; Verunstaltungen von Ortschaften - Allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau Anwendung der altländischen Bestimmungen; Gleichstellung der Hechinger mit den Sigmaringer Landesteilen; Änderung des Charakters von Straßen; Staatsprämien für Staatsbauten; Straßenpolizeigesetze; Instandhaltung der Landstraßen; Einteilung der Staatsstraßen in zwei Straßenbezirke; Dunglegen an Staatsstraßen; Instruktion für Straßenmeister; Zäune an Straßen; Beschaffung von Dampfwalzen; Straßenanbauwesen; Kanalisation; Bewachung von Parkplätzen; Staatsprämien für Straßenbauten; Zählung von Kraftfahrzeugen; Fahrzeugzulassungen; Führerscheine; Kraftfahrzeugsteuer; Fahrlehrer; Fahrschulen; Probefahrtkennzeichen; Luftfahrwesen; internationale Fahrausweise; Führerscheinentzug; Polizeiverordnungen über den Kraftfahrzeugverkehr; Prüfung von Kraftfahrzeugen und deren Fahrer; Straßensperrungen; kraftsportliche Veranstaltungen; Luftfahrtunternehmen; Fahrlehrerscheine; Warnungstafeln; Instruktion für die Verwaltung der Baukassenrendanten; Straßenbaugesetz von 1928; Straßenbauordnungen; Neuregelung des Straßenwesen; Straßenbrückenbauwesen; Starkstromwegegesetz; Rei chsautobahnen; Bau von Radfahrwegen; Umgehungsstraßen - Staatsstraßen Zustand des Straßenbaus; Kosten der Straßenunterhaltung; Unterhaltung von Landstraßen; Vermarken von Staatsstraßen; Bepflanzung der Landstraßen mit Bäumen; Kleinschlagen von Steinen auf den Landstraßen; Offenhaltung der Fahrbahn; Straßenneubauten; Wiederherstellung von Straßen; Instandhaltung; Straßenkorrekturen; Herstellung von Wasserdurchlässen; Ableitung des Regenwassers; Bepflasterung der Straßen; Verwaltung der Landstraßen; Aufstellung der Straßenverzeichnisse; Berichtigung der Generalstabskarten; Trottoirs und Straßenübergänge; Beilagen zum Straßenbauetat - Vizinalwege Anlage; Unterhaltung; Korrekturen; Visitation durch die Oberamtsvorstände; Differenzen zwischen Gemeinden wegen Benutzung - Materialplätze, Materialgewinnung und Beifuhr Bildung eines Gratifikationsfonds für Straßenaufseher aus der Gras- bzw. Weidenutzung; Landerwerb; Straßenmaterialplätze; Bedingungen für das für den Straßenbau zu verwendende Kies- und Steinmaterial; Erwerb von Materialplätzen; Grenzstreit an der Kiesgrube Deutwang; Steuererhebung auf dem Fiskus gehörige Grundstücke; Entnahme von Kies, Sand und Steingeröll aus Flüssen; Verpachtung fiskalischer Grundstücke - Wasser- und Brückenbau Überschwemmungen und deren Verhütung; Brückenbauten und Brückenstatiken; Uferbauten; Hydrografische Arbeiten; Pegelstände; Flusskorrekturen; Wassermangel; künstliche Wasserversorgungsleitungen; Schifffahrtskanäle; Motorboote; Strombaupolizei; Anlandungen; Donauversickerung; Kraftwerk Fridingen; Ableitung von Regenwasser - Verkehrsanstalten Post und Botenwesen Regulierung des Post- und Portowesens; Organisation des Landpostwesens; Privatpostanstalten; Postbeamte; Personalveränderungen; Portodienstmarken; Radioanlagen - Telegraphen Telegraphenanstalten; Genehmigung zu Telegraphenleitungen; Fernsprecheinrichtungen - Eisenbahnen Eisenbahnwesen in Hohenzollern; Staatsaufsicht über die Eisenbahnen; Eisenbahnbau auf verschiedenen Strecken; Bahnlinien ins benachbarte Ausland; Kleinbahnen; Eisenbahngrundbuch für Kleinbahnen; Vertretung Hohenzollerns im Beirat der württembergischen Verkehrsanstalten; Bahnhof Sigmaringen - Baupläne; Donaukorrekturen; Vereidigung württembergischer und badischer Bahnpolizeibeamter; Hohenzollerische Landesbahn: Fahrpläne, Aufsichtsrat, Generalversammlung, Voranschläge, Bilanzen, Tarife, Umwandlung in eine Nebenbahn, Aufsichtsprüfung, Aufsichtsprüfungsbericht, Satzungsänderungen, Betriebsführung, Steuersachen, Löhne, Gehälter, Personalsachen, Geschäftsberichte - Kraftfahrzeuglinien Linienverkehr der deutschen Reichspost und der deutschen Reichsbahn; Kraftfahrzeuglinien; Personenbeförderung; Güternahverkehr - Etat- und Kassenwesen der Bauverwaltung Etat über die Verwaltung; fiskalische Beiträge zur Straßenunterhaltung; Beiträge der Gemeinden zur Straßenunterhaltung; Übernahme der Straßenbaukosten auf die Landeskasse

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

Reichspostministerium (Bestand)
BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

Zeitgeschichtliche Sammlung (1800-1980) (Bestand)

Flugblätter, -schriften, Einladungen, Programme, Festschriften, Zeitungen, Artikel, Streit-, Denkschriften, Reden, Gelegenheitsgedichte – jeweils Einzelstücke – zu Köln, seiner Vergangenheit und Geschichte. I. Reichsstädtische; Eisgang von 1784, Totenfeier für Kaiser Leopold II., Reichspost in Köln, Streitschrift der ev. Eingesessenen gegen Bürgermeister und Rat in Köln (Wetzlar 1715), städtische Lotterie, Gelegenheitsgedichte zu Hochzeiten, einzelne Persönlichkeiten (Jan von Werth, Frhr. Theodor Steffan von Neuhoff); II. Zeit der französischen Besetzung 1794-1815: u.a. Eröffnung des protestantischen Gotteshauses (1802), Bildungsangelegenheiten (Collége de Cologne, Université), Heshuisensche Erbschaft, Säkularisierung, Friede von Tilsit, Departementswahl 1804; Assignaten, Zahnärzte, Befreiungskriege; Nachfolgegesellschaft der Gesellschaft bei Wirz, Neumarkt (1813); III. Preußische Zeit (1815-1945): Besuch von Mitgliedern des preußischen Königshauses, Kaisergeburtstagsfeiern, Dom, Dombau, Domvollendungsfeier 1880, Dombauverein; Hohenzollern-, Südbrücke, Denkmal für Friedrich Wilhelm III., Grundsteinlegung des Rhein. Appellhofs (1824), Baufest für das Stadthaus (1913), Rathaus, Propsteigebäude an St. Maria ad Gradus; Vororte (Terrain in Marienburg, Pfarrgemeinde St. Marien, Kalk: Fabriken, Arbeiter, 1903); Reiseprospekte, Stadtpläne, Artikel über Köln für den Tourismus; Gedenk- und Feiertage; Revolution 1848; Parteien, Wahlen (Zentrum, liberale Parteien, Sozialdemokratische Partei); Reichstags-, Stadtverordnetenwahlen; städtische Verlautbarungen/Veröffentlichungen, Verfügungen betr. Schuldenwesen (1824), Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, Volkszählung, Geschäftsverteilung in der Verwaltung; Verlautbarungen des Nachrichtenamtes; Allg. Komptoir- oder Tafelkalender 1814-1829 (lückenhaft); Programme der Konzertgesellschaft Köln und der Gürzenich-Konzerte (1849-1933); Programme der Kammermusik-Konzerte (1897-1914); Programme der Musikalischen Gesellschaft (1900- 1916), Musikfeste, u.a. Niederrheinische Musikfeste (1844-1910); Kölner Theater-Almanach (1904-1908), Stadttheater, Schauspielhaus, u.a. Programmhefte, -zettel; Theater Millowitsch; Musikaufführungen zu Feiern und Festen, Konzertprogramme; Kölnischer Kunstgewerbe-Verein (Jahresbericht 1912); Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv: Satzung, Geschäftsordnung 1907; Ausstellungen, u.a. Kunst in Kölner Privatbesitz (1916), Carstan’s Panoptikum (1888), Deutsche Kunstausstellung, Köln 1906, Deutsche Werkbund-Ausstellung 1914, Ausstellung für Kriegsfürsorge Köln 1916; Handelshochschule Köln; Hochschulkurse in Brüssel (1918); Frauen-Hochschulstudium für soziale Berufe (1916/17); Konservatorium der Musik (1913); Gymnasien, Fortbildungsschulen, Volksschulen, Webschule in Mülheim, Waldschulhof Brück (1917), Volksschullehrerinnen-Seminar; wissenschaftliche Tagungen: 43. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner 1895, IX. Jahresversammlung des Vereins der Badefachmänner 1910, 12. Verbandstag des Verbands deutscher Berufsfeuerwehren 1912; Gelegenheitsgedichte zu Familienfeiern, Hochzeiten; Vereine; Programme, Mitgliedskarten, Diplome, Statuten von Kranken- und Sterbekassen; Kath. Kirche: Vereine, Pfarreien, Heilige und Patrone; ev. Kirche: Gottesdienstordnung bzw. Totenfeiern für den Oberpräsidenten Graf Solms-Laubach (1822), für Moritz Bölling (1824); Einweihung der neuen Synagoge, Glockengasse (1861); Militär: Regimentsfeste, Verz. verbotener Straßen und Wirtschaften (vor 1914); Denkschriften betr. die Garnison Köln (1818); Lebensmittelversorgung im Ersten Weltkrieg: Lebensmittelmarken, Brot- und Warenbücher, Bezugsscheine und -formulare, u.a. für Kohlenbezug; Einkaufs-Gesellschaft Rhein-Mosel m. b. H.; Wirtschaft: Stadtsparkasse, Viehmarkt in Köln, Börse, Bierpreiserhöhung 1911; einzelne Wirtschaftsunternehmen, Handlungs- und Geschäftshäuser, Hotels: Prospekte, Briefköpfe, Werbekarten und -zettel, Preislisten, Statuten; Schiffahrt: Rheinschiffahrtsreglement, Fahrpläne, Preislisten, Denkschriften; Hauptpostgebäude, Einweihung 1893; Rheinische Eisenbahn, Köln–Gießener Eisenbahn; Deutsch- Französischer Krieg 1870/71; Erster Weltkrieg, u.a. Flugblätter, Kriegsanleihen, Feldpostbriefe, Kriegsgedichte; Kreuzer „Köln“; Naturkatastrophen: Rheinüberschwemmungen, Eisenbahnunglück in Mülheim 1910, Wirbelstürme; Soziales: Wohltätigkeits-Jahrmarkt, Asyl für männliche Obdachlose, ev. Heim für erwerbstätige junge Mädchen, Invaliditäts- und Altersversicherung; St. Marien-Hospital; Sport: Vereine, Sporteinrichtungen, Turnfeste; Karneval: Programme, Karnevalszeitungen, - lieder, -gedichte; Feiern, Festakte zu Kaisersgeburtstagen, Inthronisationen von Erzbischöfen, Feiern sonstiger Persönlichkeiten; IV. Weimarer Republik und Nationalsozialismus: Hochwasser; Kirchen, Schatzkammern; Dom; einzelne Gebäude, Denkmäler, u.a. Altstadt, Rathaus, Gürzenich, Haus zum großen Rosendal, Mühlengasse; Revolution 1918: Arbeiter- und Soldatenrat; Geschenke, Ehrenbürgerschaft an NS-Größen; Erhängung von Zwangsarbeitern; Bankräuber Gebrüder Heidger (1928); städtische und andere Behördenveröffentlichungen betr. Luftschutz, NSRechtsbetreuungsstelle; Mitteilungsblatt des Wohlfahrtsamtes 1937, 1938; Kameradschaftsdienst der Verwaltung für Wirtschaftsfürsorge, Jugendpflege und Sport 1940, 1943, 1944; Müllabfuhr und Müllverwertungsanstalt, Wirtschaftspolitik, Industrieansiedlung, Eingemeindung von Worringen, Erweiterung des Stadtgebiets; Parteien: Werbe-Flugblätter zu Wahlen, Anstecknadeln, Abzeichen von DNVP, NSDAP, SPD, Zentrum; Tarnschriften der KPD; Aufrufe, Kundgebungen verschiedener politischer Gruppen, u.a. Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren (gegen den Young-Plan, 1929), Reichspräsidentenwahl, Volksabstimmung im Saargebiet, Arbeitsausschuß Deutscher Verbände (gegen den Versailler Vertrag); Städtische Bühnen: Zeitschrift „Die Tribüne“, 1929-1940, Jahresberichte 1939-1944, Programm-, Besetzungszettel für Aufführungen im Opernhaus und im Schauspielhaus, auch in den Kammerspielen; Niederrheinische Musikfeste; Galerien (Dr. Becker, Goyert), Kölnischer Kunstverein: Einladungen zu Ausstellungen (1934-1938), Rundschreiben an Mitglieder; Kunstversteigerungen bei Fa. Math. Lempertz (1925-1931); Musikaufführungen, Konzerte: Kölner Männer-Gesang-Verein, Städtisches Orchester, Konzerte junger Künstler, Concert-Gesellschaft Köln; Jahrtausend-Ausstellung 1925; Museen: Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Kunstgewerbemuseum (u.a. Denkmäler altrussischer Malerei, 1929), Schnütgen-Museum, Kunstausstellungen, u.a. Arno Breker (NSDAP-Gaupropaganda-Amt Gau Köln–Aachen), Werkausstellung westdeutscher Künstler (Deutsche Arbeitsfront), Richard Seewald, Deutscher Künstlerbund, Ausstellungsgemeinschaft Kölner Maler; Hochschulen, u.a. Universität Köln (Vorlesungsverzeichnisse, Neubau, Jubiläum 1938), Hochschule für Musik bzw. Konservatorium der Musik in Köln; Reichstätigkeitsberichte des Auslandsamtes der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen (1939-1942); Niederrheinische Musikfeste; Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen u.a. Petrarca-Haus, Deutsch-Italienisches Kulturinstitut, Volksbildungsstätte Köln, Deutsch-Niederländisches Institut, Kölner Meisterschule, Vereinigung für rechts- und staatswissenschaftliche Fortbildung in Köln, Österreichische Wochen, Kampfbund für deutsche Kultur e.V.; Tagungen (Westdeutscher Archivtag 1939, Deutsche Anthropologische Gesellschaft 1927, Rheinische Siedlungstage 1925, Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz, Grenzland- Kundgebung der Beamten der Westmark, Köln 1933, Internationaler Brieftauben-Züchter- Kongreß (IBRA) 1939; Schulen: Einladungen, Zeugnisse betr. Volksschulen, Berufsschulen, Gymnasien; Sport: Vaterländische Festspiele 1924, Zweckverband für Leibesübungen Groß-Köln, 14. Deutsches Turnfest 1928, II. Deutsche Kampfspiele 1926, Leichtathletik-Welt- und Länderkämpfe, Westdeutscher Spielverband, Hockey-Damen-Länderspiel Deutschland– Australien 1930, Excelsior-Club Köln e.V., XII. Bannerspiele der weiblichen Jugend der Rheinprovinz 1926; Kath. Kirche (amtl. Verlautbarungen und Veröffentlichungen wie z.B. Kirchlicher Anzeiger für die Erzdiözese Köln; Flugschriften; Programm, Gebetszettel); Britische Besatzung, französische Kolonialtruppen im Rheinland, Ausweise, Pässe; britische Kriegsflugblätter des 1. Weltkrieges; Befreiungsfeier in Köln 1926; Zweiter Weltkrieg: Aufrufe, Merkblätter betr. Luftangriffe, Verteidigung, Tieffliegerbekämpfung, Verdunkelung usw.; Zeitungsartikel über Luftangriffe auf Köln; Werbung: Schriften, Faltblätter des Werbeamtes, des Verlags Kölner Woche und des Verkehrsverein Köln e.V. für Köln, auch Umgebung und näheres Rheintal; Einladungen, Speisekarten zu Empfängen und Essen des Oberbürgermeisters Adenauer (1927-1929); Lohnzettel, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsbücher von Kölner Firmen; Kölner Messe: Programme, Prospekte, Klebemarken, Kataloge zu Messen und Ausstellungen (1924-1933); Lebensmittelmarken, -karten betr. Erster Weltkrieg; Bekanntmachungen; Kleiderkarten, Grundkarten für Normalverbraucher betr. Zweiter Weltkrieg; Gutscheine der Stadt Köln (Notgeld) der Jahre 1920-1923, Jubiläumsgutscheine der Gewerbebank eGmbH Köln-Mülheim, auch der Dellbrücker Volksbank eGmbH; Sparkassen: Jahresberichte der Sparkasse der Hansestadt Köln; Unterlagen, Sparbücher der Spar- und Darlehnskasse Köln-Dünnwald, der Kreissparkasse des Landkreises Köln, Bergheim und Mülheim, auch der Zweigstelle Köln-Worringen, der Bank des Rheinischen Bankvereins/der Rheinischen Bauernbank; Köln-Bonner-Eisenbahnen: Geschäftsberichte, Bilanzen (1939-1941); Straßenbahnen: Geschäftsbericht, Jahresbericht (1939, 1940), Fahrkarte; Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn: Tarife; Schiffahrt: Preussisch-Rheinische Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Köln, Dampfschiffahrtsgesellschaft für den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf (Geschäftsberichte 1938-1940), Köln– Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, Weber-Schiff (Fahrpläne); Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, Wipperfürth (Geschäftsberichte 1939, 1940, Werbebroschüre 1937); Werbeschrift der Flughafenverwaltung Köln (1929); Einzelne Firmen: Hausmitteilungen, Werbeblätter, -karten, -broschüren, Klebemarken, Bezugsquittungen von Industrieunternehmen (Ford Motor Company AG, Glanzstoff- Courtaulds GmbH, Herbig-Haarhaus, Kaufhäuser. Kaufhaus Carl Peters, Versicherungen, Zeitungen, Verlage, Buchhandlungen, Handwerksbetriebe, Ladengeschäfte (Tabakgeschäfte); Kölner Brücken (Mülheimer Brücke), Post, Gaststätten, Hotels; Einladungen zu Festen, Veranstaltungen, Jubiläen von Vereinen, Programme; Berufsverbände; Genossenschaften (Köln-Lindenthaler Vereinigte Spar- und Baugenossenschaft (1930-1938); Soziales: Kölner Nothilfe, Wohnungsfürsorge, Kinderentsendung (meist amtliche Drucksachen); Sammelbilder von Kölner und anderen Firmen, vor allem der Lebensmittel- und Genußmittelbranchen, so von Kaffee- und Tabakunternehmen, u.a. der Firmen Haus Neuerburg, Himmelreich Kaffee, Stollwerk AG, König & Bergmann, Köln-Mülheim (Paradies-Kaffee), Brinkmann-Tabak, Reemtsma, Garbáty Cigaretten, Cigarrenfabrik Salem, Gold Dollar, W. Lande, Zigaretten- und Tabakfabrik, Eckstein-Halpaus, Orientalische Cigaretten-Compagnie „Yosma“, Waldorf-Astoria, Trumpf-Schokolade; Karneval: Liedertexte, Noten, Liederausgaben (u.a. von Willi Ostermann), Einladungen zu Veranstaltungen, Postkarten mit Liedtexten, Zeitungsberichte über Rosenmontagszüge, Werbehefte des Werbeamtes der Stadt Köln, Kölner Rosenmontagszeitung (1924-1939); Lustige Kölner Zeitung, einzelne Nrn. 1925-1934; Persönlichkeiten, u.a. Paul Silverberg, Konrad Adenauer, Wilhelm Sollmann, Bruno Walter, Paul Clemen; V. Nachkriegszeit, Bundesrepublik (ab 1945): Staatsbesuche in Köln (Einladungen zu Empfängen); Parteien: Programme, Statuten, Thesenpapiere, Wahlmaterial für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen; Werbematerial der Parteiuntergliederungen, auch Ortsverbände, Wahldepeschen, u.a. Altstadt, Innenstadt, Bayenthal, Deutz, Ehrenfeld, Bickendorf/ Ossendorf, Lindenthal, Nippes, Mülheim und Merheim, u.a. CDU (Bundespartei, CDUKöln, CDU Ratsfraktion, Ortsverbände, auch Junge Union, Mittelstandsvereinigung), SPD (Bundespartei, Bezirk Mittelrhein, Unterbezirk Köln, SPD-Ratsfraktion, Ortsvereine, auch Kölner Jungsozialisten, Sozialistische Bildungsgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Arbeitskreis obdachloser Jugendlicher, Arbeitskreis schwuler Sozialdemokraten), FDP (u.a. Liberales Zentrum Köln e.V., Vereinigung liberaler Arbeitnehmer, FDP-Ratsfraktion), KPD, DKP, KPD/Marxisten-Leninisten, Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), sozialistische, kommunistische und anarchistische Gruppen (u.a. Aktion demokratischer Fortschritt, Bund westdeutscher Kommunisten, Demokratische Sozialisten, Freie Arbeiter-Union, Gruppe Internationale Marxisten, Internationale Kommunistische Strömung, Kommunistischer Bund, Marxistische Gruppe, Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg), Friedensbewegung (u.a. Kölner Friedenswochen, Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit, örtliche Friedensinitiativen, Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner e.V.); Rheinische Volkspartei; nationalistische/nationalsozialistische Parteien/Gruppen (u.a. NPD); Europa-Parteien (u.a. Europa-Union, Europäische Volkspartei, Europäische Föderalistische Partei, Europäische Arbeiterpartei); antifaschistische Organisationen (u.a. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)-Bund der Antifaschisten); Veröffentlichungen, Dokumentationen zur Frauenbewegung (u.a. Frauen helfen Frauen e.V., Deutscher Frauenring e.V., Frauen lernen Leben, Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen, Demokratische Fraueninitiative); Faltblätter, Flugblätter, Aufrufe betr. nicht parteigebundene politische Äußerungen und Kundgebungen politischer Organisation betr. Menschenrechte/ Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten (u.a. Chile, Irak, Iran, Vietnam, Türkei, Israel und Libanon (Palästinenser-Problem), Rumänien, Nicaragua, Jugoslawien, Argentinien, Kambodscha, Biafra, Zimbabwe, Benin, Äthiopien, Südafrika und Eritrea, Kölner Appell, Komitee gegen Ausländerfeindlichkeit, Berufsverbot, Roma-Initiative Ossendorf; Veröffentlichungen des Bundes, des Bundespräsidenten, des Parlaments, der Bundesregierung, einzelner Ministerien, des Presse- und Informationsamtes, der Bundeszentrale für politische Bildung, auch des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung und einzelner Ministerien, der Landeszentrale für politische Bildung; Kunst: Neumarkt der Künstler, Kölner Kunstmarkt (1969-1977); Künstler-Union-Köln: Einladungen; Museen: Einladungen, Kataloge, Faltblätter zu Ausstellungen: Wallraf- Richartz-Museum, Schnütgen-Museum, Kunstgewerbemuseum/Museum für Angewandte Kunst, Museum für Ostasiatische Kunst, Kölnisches Stadtmuseum, Römisch-Germanisches Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum Ludwig, Josef-Haubrich-Kunsthalle (ab 1946); Einladungen, Veranstaltungen, Ausstellungen des Kölnischen Kunstvereins; Jahresprogramme, Veranstaltungskalender der Museen; Kataloge der Messen, Fachausstellungen, Wirtschaftsschauen; u.a. photokina, Allgemeine Nahrungs- und Genußmittel-Ausstellung (Anuga), Herren-Mode-Wochen, Internationale Messen (ab 1947); Einladungen, Faltblätter zu Ausstellungen/Veranstaltungen des Historischen Archivs (1953- 1988); Bundesgartenschauen 1957 und 1971; Einladungen zu Ausstellungen in der Sparkasse der Stadt Köln „Die kleine Ausstellung“ (1962-1988), dsgl. Ausstellungen in Zweigstellen; Veranstaltungen der Freunde des Kölnischen Stadtmuseums e.V.; Ausstellungen im Rathaus; Einladungen zu Ausstellungseröffnungen in Galerien; Veranstaltungen, Einladungen des Vereins Pro Arte Medii Aevi, Freunde des Schnütgen- Museums e.V., des Vereins der Freunde des WRM und des Museums Ludwig e.V., der Archäologischen Gesellschaft Köln, der Overstolzengesellschaft, des Japanischen Kulturinstituts, der Deutsch-Isländischen Gesellschaft e.V., der Deutschen China- Gesellschaft; Förderverein der Stadt Köln (Literaturpreis, Musikpreis, Kunstpreis, Heinrich- Böll-Preis); Museumspädagogische Gesellschaft, Museumsdienst; Deutsch-Finnische Gesellschaft in Köln; Gesellschaft für Völkerkunde zur Förderung des Rautenstrauch-Joest- Museums; Gesellschaft für Erdkunde zu Köln e.V., Deutsche Gesellschaft für Photographie e.V.; Literarische Gesellschaft Köln – Freunde der Stadtbücherei; Artothek der Stadtbücherei Köln; Wirtschaft und Arbeit in Köln, Bürgerinitiativen gegen Massenarbeitslosigkeit, Kölner Arbeitslosenzentrum; Industrie- und Handelskammer Köln; Bekanntmachungen betr. Lebensmittelversorgung 1945-1948, Lebensmittelmarken; Deutscher Gewerkschaftsbund: Aufrufe, Veröffentlichungen, Bildungsarbeit, DGB-Jugend; Einzelgewerkschaften, u.a. IG Metall, IG Druck und Papier, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Deutscher Beamtenbund, Komba; Industrieverbände, Arbeitgebervereinigungen; chemische Industrie in und bei Köln, Energieversorgung, Kernenergie, Kernkraftgegner; Stadtwerke Köln GmbH, u.a. Kölner Verkehrsbetriebe, Nahverkehrsunternehmen; Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost, Brauereien; Handwerk, Handwerkskammer Köln; Firmen des Metall- und Baugewerbes; Handwerksfirmen; Großhandel, Einzelhandel, sonstige Firmen; Versicherungen, Krankenkassen; Banken, Stadtsparkasse Köln, Kreissparkasse Köln; Kölner Sportstätten GmbH; Straßenbau; Brücken; Schiffahrt; Bahnen; Fahrradverkehr, Flughafen Wahn, Häfen; Verkehrssicherheit, -beruhigung, Verkehrspolitik, Gaststätten, Hotels, Restaurants, Diskotheken; Verlage, u.a. Balduin Pick Verlag, Verlag Bachem, Verlag M. DuMont Schauberg; Heinen-Verlag; Buchhandlungen, Antiquariate; Universität Köln; Vorlesungsverzeichnisse, Institute; Staatliche Hochschule für Musik; Veranstaltungen, Programme; Rheinische Musikschule; Sporthochschule, Pädagogische Hochschule; Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln; Französisches Kulturinstitut Köln, British Council „Die Brücke“; Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), sonstige studentische Verbindungen, u.a. Sozialistischer Hochschulbund (SHB), Allgemeiner Studenten-Ausschuß (ASTA), Evangelische Studentengemeinde, Katholische Hochschulgemeinde, linke Gruppen; Volkshochschule Köln; einzelne Schulen, bes. Jubiläen von Gymnasien, Fachoberschulen, Schülervertretungen; Bibliotheken, Stadtbücherei, Universitäts- und Stadtbibliothek, Amerikahaus; Fachhochschulen; Tanz, Sommerakademie des Tanzes, Tanzfestivals; Künstler, Künstlerateliers; Belgisches Haus; Petrarca-Haus – Deutsch-Italienisches Kulturinstitut; Sport: Sportverbände, Stadtsportbund Köln e.V., Stadtbezirks-Sportverbände, Westdeutscher Schwimmverband, Westdeutscher Skiverband; Deutsche Jugendkraft (DJK), Sportfeste, -veranstaltungen, Wassersport, u.a. Freie Wassersport-Vereinigung Groß Köln e.V., Kanu-, Ruder-, Schwimmvereine; vaterstädtische Festspiele; sonstige Sportvereine, Turn- und Spielvereine, Behindertensport, Reitsport, Tennis- und Hockeysport, Athletik- Sport-Verein Köln (ASV), Ballsport: Fußball-, Basketball-, Handballsport; Jugend: Konfessionelle Jugendorganisationen, u.a. Bund deutscher katholicher Jugend, Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Christlicher Verein junger Männer; politische/gewerkschaftliche Jugend, u.a. „Die Falken“; freie Jugendorganisationen; allgemeine Organisationen, u.a. Kölner Jugendfahrtendienst, Jugendkulturring des Jugendamtes Köln, Kölner Jugendring; kath. Studentenjugend, Neudeutschland; Bundeszentrale für politische Bildung; Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Erziehung, psychische Beratung; Arbeitskreis Drogenhilfe Köln e.V.; Bauwesen, Bauwerke (Dom, Gürzenich, Rathauswiederaufbau, Neubau des Wallraf- Richartz-Museums/Museum Ludwig (1983), Umweltschutz, Kölner Umweltwochen, Tierschutz; Wohnungswesen, Mieterschutz, Hausbesetzungen, Baugenossenschaften; Kirchen: Kath. Kirche, u.a. Fronleichnamsprozessionen, Albertus-Magnus-Verein, Diözesanfilmstelle, Katholikentagsausschuß der Stadt Köln, kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kath. Bildungswerk, Mitteilungen und Pfarrbriefe einzelner Pfarrgemeinden, Kath. Familienbildungswerk, Kath. Mütterbildungswerk, Besuch von Papst Johannes Paul II. (1987), Diözesanmuseum, Diözesanbibliothek; Ev. Kirche, u.a. Ev. Stadtkirchenverband, Mitteilungen, Informationen u. Gemeindebriefe von ev. Kirchengemeinden, Melanchthon- Akademie; Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, u.a. Wochen der Brüderlichkeit; christliche Sekten; außerchristliche Religionen; Soziales: einzelne Arbeitskreise, Hilfsdienste, Verbände, Einrichtungen, u.a. City-Treff, Altenpflege, Kindertagesstätten, Arbeiterwohlfahrt, Jugendzentren, Bürgerzentren, Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK), Stadt Köln (Personalvertretung, Frauen- Gleichstellungsstelle, Frauengruppen, Bezirksverwaltungsstellen, -vertretungen), städtische Veröffentlichungen (u.a. Oberbürgermeister, Oberstadtdirektor, Statistisches Amt, Nachrichtenamt/Presse- und Informationsamt („Köln-Informationen“), Schulamt, Schulverwaltungsamt, Sozialamt, Jugendamt, Bauverwaltung, Verwaltung für öffentliche Einrichtungen (u.a. Stadtreinigungs- und Fuhramt), Personalamt, Verkehrsamt, Kulturamt, Hauptamt, Amt für Umweltschutz, Gesundheitsamt, Krankenanstalten, Stadtplanungs-, Stadtentwicklungsamt (u.a. Bürgeranhörungen/Bürgerbeteiligungen, Informationsschriften, Stadterneuerung), Amt für Leibesübungen/Sport- und Bäderamt, Amt für Wirtschafts-, Mittelstands- und Verkehrsförderung, Grünflächenamt, Tage der offenen Tür; Partnerschaft Köln–Breslau; Kulturtage und Kulturwochen, kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftliche Tagungen, Wirtschaftstagungen, Domjubiläum 1948, Stadtjubiläum 1950; Kölner Originale, Mundartdichtung; Schützenfeste, -vereine; Wiederaufbau nach dem Krieg (u.a. Gesellschaft der Freunde des Wiederaufbaus der Stadt Köln); Innenstadt (Alt-, Neustadt), Vororte, u.a. Deutz, Mülheim, Nippes, Worringen, Ehrenfeld, Porz, Höhenberg; einzelne Kölner Persönlichkeiten: Maler Curtius Schulten, Robert Görlinger, Heinrich Böll, Carl Diem, Herbert Lewin, Kardinal Josef Frings, Kardinal Joseph Höffner, Konrad Adenauer.