8 Treffer anzeigen

Dokumente
Staatsarchiv Bremen (STAB), 3-R.1.g. · Bestand · 1886 - 1955
Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

Inhalt: Kolonialpolitik - Kolonialgesetzgebung - Schutzgebietsgesetz - Reichskolonialamt - Kolonialdienst - Koloniales Beschaffungswesen - Schutztruppe - Togo, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika - Hereroaufstand - Eisenbahnbau - Kolonial- und Siedlungsgesellschaften - Kiautschou/Tsingtau - Karolinen, Palau-Inseln und Marianen - Kolonialpolitik und -forschung unter NS-Herrschaft - Stellung Bremens in der Kolonialbewegung, insbesondere Kolonialwissenschaftliches Institut

Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

Deimling, Berthold von (Bestand)
BArch, N 559 · Bestand · 1881-1949
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: General der Infanterie Berthold von Deimling Lebensdaten 21.03.1853 in Karlsruhe 03.02.1944 in Baden-Baden Werdegang 1873 Beförderung zum Sekondeleutnant 1875 Wechsel zum Infanterie-Regiment „Herzog von Holstein" (Holsteinisches) Nr. 85 (Rendsburg) 1880 Beförderung zum Leutnant 1879 bis 1882 Kriegsakademie Berlin 1882 Offizier im Infanterie Regiment Nr. 85 1886 Versetzung in den Großen Generalstab (Eisenbahn-Abteilung) 1888 Hauptmann 1891 Generalstabsoffizier in der 1. Division in Königsberg 1893 Major 1895 im Generalstab des XVI. Armeekorps 1898 Bataillonskommandeur im Infanterie-Regiment „Prinz Wilhelm" (4. Badisches) Nr. 112 in Mülhausen (Sundgau) 1900 Oberstleutnant und Versetzung in den Großen Generalstab (Chef Operationsabteilung II) 1903 Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 112 in Mühlhausen 1904 Kommandeur des 2. Feldregiments 1905 Stellvertreter des Oberbefehlshabers für die Südregion 1905 Erhebung in den erblichen Adelsstand 1906 Kommandeur der Schutztruppe in Südwestafrika 1907 Generalmajor 1908 Rückkehr und Kommandeur der Infanterie-Brigade 58 (Mühlhausen) 1910 Generalleutnant und Ernennung zum Kommandeur der 29. Division in Freiburg i. Br. 1913 General der Infanterie und Kommandierender General des XV. Armeekorps (Straßburg) 1914 Kriegseinsatz im südlichen Elsass, an der Aisne, vor Ypern in Flandern, vor Verdun (XV. Armeekorps) 1916 Auszeichnung mit dem Pour le Merite (Einnahme des Fort Vaux) 1916 Einsatz an der Somme 1916 Versetzung zum Abschnittskommandeur der Armee-Abteilung B (Vogesen) 1917 Verabschiedung unter gleichzeitiger Ernennung zum Chef des 1. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments Nr. 132. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält Lebenserinnerungen, u.a. über die Tätigkeit als Kommandeur der Schutztruppe in Südwestafrika (1906-1907), der 58. Infanterie-Brigade in Mülhausen/Elsaß (1907-1910) und der 29. Division in Freiburg (1910-1913) sowie als Kommandierender General des XV. Armeekorps in des 2. Feldartillerieregiments in Südwestafrika 1904-1906 (Herero- und Hottentottenaufstände); weitere Unterlagen aus der Dienstzeit in Südwestafrika sowie aus dem 1. Weltkrieg; Korrespondenzen u.a. mit Ludendorf und Hindenburg sowie aus der Zeit nach der Pensionierung; ferner Zeitungsartikel und Bildmaterial. Hinweise auf andere Bestände R 1001 Reichskolonialamt (Online-Findmittel) R 1002 Behörden des ehemaligen Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika (Online-Findmittel) N 14 Nachlass Ludwig Boell N 38 Nachlass Arnold Lequis N 103 Nachlass Paul von Lettow-Vorbeck NL 30 Viktor Franke Zitierweise: BArch, N 559/...

Deimling, Berthold von
Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Lettow-Vorbeck, Paul von (Bestand)
BArch, N 103 · Bestand · 1881-1954
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: General Paul von Lettow-Vorbeck Lebensdaten 20.03.1870 geb. in Saarlouis 09.03.1964 gest. in Hamburg Werdegang 1881 Kadett 1884 Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde 07.02.1888 Portepee-Fähnrich beim 4.Garderegiment zu Fuß 1889 Sekondeleutnant 1895 Premierleutnant 1900/01 Teilnahme an der Boxerbewegung China; Beförderung zum Hauptmann 1904-1906 Deutsch-Südwestafrika; Erster Adjutant im Stab des Kommandeurs der Schutztruppe "Lothar von Trotha" und als Kompaniechef an der Niederschlagung des Aufstandes der Herero 1906 Kommandierung zum Großen Generalstab 1907 Beförderung zum Major; Adjutant des Generalkommandos des 11. Armeekorps 1909 Kommandeur II. Seebataillons in Wilhelmshaven 1913 Beförderung zum Oberstleutnant 18.10.1903 Kommandeur der kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun 13.04.1914 Kommandeur Schutztruppen Deutsch-Ostafrika 1918 Beförderung zum Generalmajor Apr. 1919 Führung der Garde-Kavallerie-Schützen-Korps unterstehenden Marine Division Okt. 1919 Führung der Reichswehr Brigade 9 des "Übergangsheeres" in Schwerin 1920 Charakterisierung zum Generalleutnant und Entlassung aus der Reichswehr 1923 Großhandelskaufmann 1928-1930 Abgeordneter der konservativen Deutschnationalen Volkspartei im Reichstag 1930 Wechsel zur Volkskonservativen Vereinigung 1933 Staatsrat in Bremen 27.08.1939 (sog. Tannenbergtag) Charakter eines Generals der Infanterie 1956 Ehrenbürger seiner Geburtsstadt Saarlouis Auszeichnungen 04.11.1916 Pour le Merite 10.10.1917 Eichenlaub zum Pour le Merite 30.01.1920 Ritterkreutz der sächsischen Militär-St.-Heinrichs-Orden Bestandsbeschreibung: Der Nachlass enthält persönliche Papiere, Unterlagen über militärische und öffentliche Ehrungen, private und privatdienstliche Korrespondenzen, Tagebuchnotizen und Lebenserinnerungen sowie Ausarbeitungen zu verschiedenen Themen und Fotografien aus dem Leben des Generals Paul von Lettow-Vorbeck (20.3.1870-9.3.1964). Der Bestand dokumentiert den persönlichen und militärischen Werdegang von Lettow-Vorbecks, darunter die Teilnahme am Boxerkrieg in China (1901-1904) als Adjutant der 1. Ostasiatischen Infanterie-Brigade, den Einsatz im Kommando der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika (1905-1906) sowie als Kommandeur der Schutztruppe Deutsch-Ostafrika (1914-1918). Schlaglichtartig beleuchtet werden darüber hinaus die Aktivitäten Lettow-Vorbecks als Kriegsveteran und Reichstagsabgeordneter der DNVP in der Weimarer Republik sowie die Reaktionen auf seinen Tod im Jahre 1964. Neben kolonialgeschichtlichen Ausarbeitungen finden sich auch Dokumentationen über politische Themen aus der Zeit der Weimarer Republik, vor allem über die Reichswehr und den Kapp-Lüttwitz-Putsch. Hinweise auf andere Bestände insbesondere RM 5 - Admiralstab der Marine; RW 51 - Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee; R 1001 - Reichskolonialamt; R 1002 - Behörden des ehemaligen Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika; digitale Fotos von Paul von Lettow-Vorbeck aus dem Bildbestand des Bundesarchivs bietet die Online-Enzyklopädie Wikipedia Inhaltliche Charakterisierung: Wegen seiner großen Bedeutung und der intensiven Nachfrage durch die Forschung ist der Nachlass bald nach seiner Abgabe an das Bundesarchiv Ende der 1960er Jahre archivisch bearbeitet und verzeichnet worden. Im Jahre 2008 wurde die Erschließung des Bestandes unter Beibehaltung der älteren archivischen Ordnung grundlegend überarbeitet. Vorarchivische Ordnung: Der Nachlass Paul von Lettow-Vorbecks ist im August 1964 von der Tochter des im selben Jahr Verstorbenen, Gräfin Heloise von Rantzau-Pronstorf, an das Bundesarchiv abgegeben worden. Er war dort zunächst als Depositum hinterlegt worden, am 31. Dezember 1999 sind die Unterlagen in das Eigentum des Bundesarchivs übergegangen. Der Bestand enthält Selbstzeugnisse und autobiographische Aufzeichnungen in unterschiedlichen Entstehungsstadien; die Zuordnungen zu den Klassifikationsmerkmalen der archivischen Erschließung ließ sich wegen des spezifischen Charakters der Unterlagen nicht immer eindeutig vornehmen. Zitierweise: BArch, N 103/...

Lettow-Vorbeck, Paul von
Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 137 96 138 260 139 98 140 263 141 120 142 427 143 470 144 527 145 528 146 78 147 499 149 521 151 514 152 535 154 503 155 538 156 513 157 507 162 510 164 532 166 541 167 103 168 465 169 563 170 246 171 55 172 539 173 422 174 421 175 419 176 502 177 595 178 585 179 314 180 313 181 156 182 157 183 158 184 434 185 430 186 435 187 407 188 408 189 431 190 426 191 262 192 461 193 424 194 548 195 587 196 405 197 336 198 586 199 543 200 546 201 545 202 544 203 547 204 337 205 477 206 480 207 479 208 492 209 474 210 335 211 258 212 392 213 215 214 149 215 425 216 138 217 144 218 454 219 432 220 440 221 455 222 453 223 562 224 553 225 487 226 489 227 483 228 484 229 485 230 361 231 270 232 28 233 124 234 125 235 126 236 128 237 127 238 226 239 239 240 142 241 133 242 423 243 496 244 495 245 497 246 494 247 498 248 493 249 552 250 411 251 481 252 478 253 508 254 515 255 509 256 512 257 511 258 517 259 518 260 536 262 529 263 524 265 506 268 505 270 504 271 520 272 404 273 571 274 569 275 570 276 572 277 573 278 574 279 575 280 577 281 393 282 394 283 395 284 398 285 399 286 218 287 265 288 4 289 131 290 346 291 801 292 321 293 234 294 406 295 188 296 255 297 117 298 285 299 251 300 241 301 132 302 143 303 249 304 222 305 175 306 597 307 173 308 274 309 619 310 540 311 523 312 560 313 147 314 140 315 139 316 559 317 810 318 580 319 240 320 462 321 596 322 594 323 221 324 593 325 122 326 180 327 181 328 159 329 148 330 244 331 146 332 119 333 130 334 134 335 182 336 31 337 288 338 261 339 266 340 245 341 568 342 51 343 129 344 170 345 233 346 169 347 102 348 123 349 121 350 549 355 20 356 565 357 463 358 225 359 101 360 23 361 324 362 417 364 438 365 551 366 360 367 403 368 106 369 289 370 305 371 115 372 414 373 35 374 418 375 390 376 459 377 566 378 555 379 45 380 409 381 39 382 592 383 82 384 40 385 299 386 137 387 323 388 135 389 178 390 42 391 37 392 561 393 183 394 41 395 516 397 531 398 525 399 534 400 522 401 500 402 476 403 475 404 99 405 557 406 564 407 588 408 42 8 409 291 410 554 411 290 412 331 413 306 414 537 415 530 416 533 417 460 418 43 419 190 420 268 421 229 422 187 423 338 424 44 425 220 426 152 427 616 428 383 429 79 430 52 431 347 432 348 433 400 434 402 435 301 436 401 437 231 438 161 439 91 440 558 441 582 443 811 444 351 445 441 446 223 447 391 448 281 449 33 450 256 451 247 452 118 453 283 454 250 455 284 456 259 457 94 458 95 459 217 460 278 461 14 462 203 463 16 464 15 465 34 466 13 467 452 468 84 469 87 470 104 471 464 472 456 473 1 474 345 475 317 476 318 477 363 478 27 479 17 480 83 481 153 482 136 483 315 484 340 485 583 486 542 487 618 488 617 489 589 490 567 491 581 492 341 493 298 494 189 495 29 496 316 497 10 498 598 499 599 500 600 501 601 502 602 503 603 504 604 505 605 506 606 507 607 508 608 509 609 510 610 511 611 512 612 513 613 514 614 515 687 516 688 517 689 518 690 519 691 520 692 521 693 522 694 523 695 524 696 525 697 526 698 527 699 528 700 529 701 530 703 531 704 532 705 533 706 534 707 535 708 536 709 537 710 538 711 539 712 540 713 541 714 542 715 543 716 544 717 545 718 546 719 547 720 548 721 549 722 550 723 551 724 552 725 553 726 554 702 555 621 556 622 557 623 558 624 559 625 560 626 561 627 562 628 563 629 564 630 565 631 566 632 567 633 568 634 569 635 570 636 571 637 572 638 573 639 574 640 575 641 576 642 577 643 578 644 579 645 580 646 581 647 582 648 583 649 584 650 585 651 586 652 587 653 588 654 589 655 590 656 591 657 592 658 593 659 594 660 595 661 596 662 597 663 598 664 599 665 600 666 601 667 602 668 603 669 604 670 605 671 606 672 607 673 608 674 609 675 610 676 611 677 612 678 613 679 614 680 615 681 616 682 617 683 618 684 619 685 620 686 621 219 622 727 623 728 624 740 625 741 626 620 627 735 628 743 629 753 630 754 631 752 632 761 633 751 634 413 635 57 636 3 637 768 638 749 639 745 640 760 641 758 642 746 643 748 644 729 645 730 646 732 647 731 648 734 649 733 650 742 651 744 652 750 653 757 654 755 655 756 656 759 657 762 658 736 659 737 660 738 661 739 662 747 663 771 664 769 665 795 666 777 667 765 668 796 669 806 670 800 671 805 672 803 673 809 674 807 675 808 676 802 677 799 678 798 679 770 680 772 681 797 682 763 683 804 684 767 685 764 686 766 687 773 688 774 689 775 690 780 691 779 692 776 693 778 694 781 695 388 696 297 697 296 698 294 699 295 700 293 701 50 702 794 703 791 704 793 705 792 706 782 707 783 708 784 709 785 710 786 711 787 712 788 713 789 714 790 715 882 716 883 717 884 718 885 719 886 720 887 721 888 722 889 723 890 724 891 725 292 726 47 727 49 728 48 729 150 730 267 731 342 732 238 733 286 734 9 735 433 736 81 737 276 738 177 739 2 740 22 741 526 742 46 743 519 744 237 745 65 746 68 747 58 748 66 749 70 750 69 751 72 752 73 753 61 754 62 755 75 756 67 757 60 758 59 759 71 760 63 761 74 762 76 763 77 764 32 765 279 766 282 767 248 768 269 769 280 770 107 771 116 772 30 773 21 774 272 775 11 776 12 777 8 778 6 779 7 780 228 781 5 782 429 783 24 784 25 785 18 786 812 787 813 788 814 789 815 790 816 791 817 792 818 793 819 794 820 795 821 796 822 797 823 798 824 799 825 800 826 801 827 802 828 803 829 804 830 805 831 806 832 807 833 808 834 809 835 810 836 811 837 812 838 813 839 814 840 815 841 816 842 817 843 818 844 819 845 820 846 821 847 822 848 823 849 824 850 825 851 826 852 827 853 828 854 829 855 830 856 831 857 832 858 833 859 834 860 835 861 836 862 837 863 838 864 839 865 840 866 841 867 842 868 843 869 844 870 845 871 846 872 847 873 848 874 849 875 850 876 851 877 852 878 853 879 854 880 855 881 856 366 857 367 858 97 859 184 860 230 861 224 862 38 863 64 864 442 865 443 866 444 867 450 868 445 869 446 870 447 871 448 872 449 873 308 874 436 875 89 876 86 877 90 878 85 879 273 880 80 881 145 882 439 883 160 884 576 885 109 886 110 887 111 888 112 889 113 890 114 891 370 892 371 893 372 894 373 895 374 896 375 897 376 898 377 899 378 900 379 901 380 902 381 903 382 904 369 905 356 906 353 907 389 908 451 909 352 910 350 911 358 912 578 913 579 914 903 915 913 916 902 917 904 918 923 919 925 920 892 921 894 922 921 923 908 924 922 925 911 926 910 927 918 928 919 929 920 930 914 931 907 932 896 933 897 934 917 935 905 936 906 937 900 938 901 939 912 940 893 941 898 942 899 943 926 944 927 945 915 946 909 947 916 948 105 949 895 950 924 4. Literatur:: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815-1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, Göttingen 1964, bes. S. 244-253. Maria Keipert/Peter Grupp (Hrsg.), Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 2, Paderborn u.a. 2005, S. 344f. Thomas Kreutzer, Protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch - Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945, in: Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Hrsg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verb. m. der Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter Symposion, Schriftenreihe 11), Leinfelden-Echterdingen 2007, S. 42-82. Thomas Nicklas, Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. Standesherr, Regent, Diplomat im Kaiserreich (1863-1950), in: Gerhard Taddey (Hrsg.), Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 21, Stuttgart 2005, S. 362-383. Frank Raberg (Hrsg.), Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsab­geordneten 1815-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2001, S. 381f. Karina Urbach, Diplomat, Höfling, Verbandsfunktionär. Süddeutsche Standesherren 1880-1945, in: Günther Schulz/ Markus A. Denzel (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 2004, S. 354-375. Karina Urbach, Zwischen Aktion und Reaktion. Die süddeutschen Standesherren und der Erste Weltkrieg, in: Eckart Conze/ Monika Wienfort (Hrsg.), Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, S. 323-351. Freie Deutsche Presse Coburg, 30.12.1950 (Nachruf). Hohenloher Zeitung, [nach 11.12.]1950 (Nachruf). weitere Materialien: La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 143 Nachlass Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg
Reichskolonialamt (Bestand)
BArch, R 1001 · Bestand · 1832-1943
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1907 Bildung des Reichskolonialamts aus der seit 1890 bestehenden Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts; 1919 Umwandlung in ein Reichskolonialministerium und Übernahme der Abwicklungsgeschäfte für die ehemaligen deutschen Kolonialgebiete; nach dessen Auflösung 1920 Übernahme der Aufgaben durch das Reichsministerium für Wiederaufbau (Kolonialzentralverwaltung) bis zu seiner Auflösung 1924; danach Bearbeitung der Kolonialangelegenheiten wieder durch das Auswärtige Amt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs haben die ver‧schiedenen Organisationsveränderungen vom Sachgebiet bzw. Referat im kaiserli‧chen Auswärtigen Amt bis hin zum kaiserlichen Reichsamt und Ministerium der Wei‧marer Republik und wieder zurück zum Referat bzw. Sachgebiet im Auswärtigen Amt jeweils mitgemacht. Viele Aktenbände oder Betreffserien wurden ohne weiteres über die verschie‧denen Veränderungen hinweg organisch weitergeführt; für die Zeit nach 1920 heißt das vielfach, sie verebbten langsam. Wirkliche Brüche in der Aktenfüh‧rung lassen sich in der Regel nicht feststellen. Die Registratur des Reichskolonialmi‧niste‧riums bildete daher 1919 einen geschlossenen und nach dem weitgehenden Verlust der kolonialpolitischen Aufgaben in den Augen vieler sogar abgeschlossenen Kör‧per. Die Akten verteilten sich nach den ehemals Geheimen Registraturen des Reichsko‧lonialamts wie folgt: Geheime Registratur KA I Ostafrika Geheime Registratur KA II Südwestafrika Geheime Registratur KA III Südsee Geheime Registratur KA IV Kamerun und Togo Geheime Registratur KA V Rechtssachen Geheime Registratur KA VI Wissenschaftliche und Medizinalsachen Geheime Registratur KA VII Allgemeines Geheime Registratur KA VIII Landwirtschaft Geheime Registratur KA I-VII Fremde Länder und Besitzungen Geheime Registratur KB I Etats- und Rechnungswesen Geheime Registratur KB II Technische Sachen Geheime Registratur KB III Eisenbahnsachen Bereits in der Kabinettsssitzung am 1. Sept. 1919 war der Reichsminister des Innern Matthias Erzberger auf die Akten des damals noch existierenden Kolonialministeri‧ums zu sprechen gekommen und hatte angeregt, dass man "die Archive des Reichs‧kolonialamts und des Reichs-Marineamts mit den entsprechenden Einrichtungen des Großen Generalstabes vereinigen und in einer noch zu bestimmenden Stadt ein selbständiges Reichsarchiv schaffen solle, das dem Reichsministerium [Kabinett] unmittelbar unterstellt sein würde." Dem hatte Ministerialdirigent Meyer-Gerhard in seiner Denkschrift vom 30. Sept. 1919 widersprochen und die Übergabe sowohl der Akten als auch der umfangreichen Bibliothek des Reichskolonialministeriums an das Auswärtige Amt gefordert, bei dem er auch die dauerhaft zu erhaltenden Orga‧nisati‧onseinheiten des Kolonialministeriums angesiedelt sehen wollte. Nur die nicht mehr benötigten Akten sollten vernichtet oder dem Reichsarchiv übergeben werden. Tatsächlich wurden die Akten zunächst dem Reichsministerium für Wiederaufbau übergeben und 1924 beim Übergang der Kolonialabteilung in das Auswärtige Amt einer Sichtung unterzogen. Ein Inventar weist nach, welche Akten unmittelbar dem Reichsarchiv übergeben wurden, an das Auswärtige Amt übergingen oder gleich ver‧nichtet wurden. Während nur sehr wenige Akten sofort vernichtet wurden und der bei weitem größte Teil der Akten gleich an das Archiv abgegeben wurde, bean‧spruchte das Auswärtige Amt neben einigen Unterlagen von grundsätzlicher Be‧deutung selbst aus langen chronologischen Bandfolgen meist nur diejenigen Bände, die für die ak‧tuellen Geschäfte von Wichtigkeit waren und überließ die älteren Bände jeweils dem Archiv. Aber auch die vom Auswärtigen Amt übernommenen Ak‧ten sind im Laufe des kontinuierlichen Reduktionsprozesses, dem die kolonialpoliti‧sche Unterabteilung bzw. das "Kolonialreferat" ausgesetzt war, zu einem großen Teil an das Reichsarchiv abgegeben worden. Reste dieser Unterlagen sind im Februar 2000 vom Auswärti‧gen Amt an das Bundesarchiv abgegeben worden. Im Reichsarchiv dürfte sich 1945 also eine weitgehend geschlossene Überlieferung der zentralen Kolonialverwaltung des Deutschen Reichs befunden haben. Der orga‧nische Charakter der Überlieferung verbot eine Aufgliederung der Unterlagen, so dass die gesamte Überlieferung in einem Bestand Reichskolonialamt zusammenge‧faßt wurde. Bei der Zerstörung des Reichsarchivs am 14. April 1945 wurden die Ak‧ten der Reichskolonialverwaltung stark in Mitleidenschaft gezogen. Ca. 30 % des Bestands verbrannten, darunter vollständig die Registraturen KB I (Etats- und Rech‧nungswesen), II (Technische Sachen) und III (Eisenbahnsachen). Auch die Akten der Schutztruppen und die ins Reichsarchiv gelangten Akten der Verwaltungen ein‧zelner Schutzgebiete sind den Flammen vollständig zum Opfer gefallen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Zentralen Staatsarchiv der DDR in Potsdam wurde bei der Bearbeitung des Be‧stands 10.01 Reichskolonialamt die ursprüngliche Registraturordnung als Klassifika‧tion für den Bestand verworfen. Die registraturmäßige, systematische und territoriale Ordnungskriterien verbindende Mischordnung wurde durch eine Gliederung ersetzt, welche die Akten nach Möglichkeit nach territorialen Gesichtspunkten ordnete. Im Zuge der Überarbeitung der im Zentralen Staatsarchiv erstellten Findbücher für das vorliegende Findbuch wurde unter Zuhilfenahme der im Jahr 2000 in das Bundesar‧chiv gelangten Registraturhilfsmittel die ursprüngliche Ordnung des Bestands jedoch wei‧testgehend wieder hergestellt. Die sich aus den Kontexten der ursprünglichen Regi‧straturordnung ergebenden inhaltlichen Zusammenhänge ermöglichen nach An‧sicht des Bearbeiters einen besseren und an der Struktur der Kolonialverwaltung ori‧en‧tierten Überblick über die Gesamtüberlieferung als eine die systematische Aspekte ver‧schleiernde "Regionalisierung" des Bestands. Der frühere "Koblenzer" Bestand R 101 Reichskolonialamt bestand größtenteils aus Kopien, die der Kolonialschriftsteller Georg Thielmann-Groeg vor allem im Reichsar‧chiv aus den Akten des Reichskolonialamts angefertigt hat. In einem Anhang wird die auf das einzelne Aktenstück hinuntergehende Erschließung dieser Sammlung die‧sem Findbuch beigegeben, weil sie - mit einem Schwerpunkt auf Deutsch-Süd‧west‧afrika - wichtige Dokumente zur deutschen Kolonialgeschichte in komprimierter Form zusammenstellt. Aus konservatorischen Gründen wurden die überformatigen Anlagekarten aus den Aktenbänden des Bestands R 1001 entnommen und durch Verweisblätter ersetzt. Die Karten wurden auf Farb-Makrofiches aufgenommen und in einem Karten-Neben‧bestand unter der Bezeichnung R 1001 Kart organisiert. Inhaltliche Charakterisierung: Kolonien und Kolonialpolitik, Allgemeines; Militär und Marine; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Nichtdeutsche Kolonien und Liberia: Britische Kolonien; Französische Kolonien; Portugiesische und spanische Kolonien; Italienische, niederländische, nordamerikanische Kolonien. Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht, Strafsachen, Nachlaß- und Liegenschaftswesen; Sklaven und Sklavenhandel; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen und Schulen; Gesundheitswesen. Kamerun: Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft, Gesellschaft Süd- und Nordwestkamerun; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung; Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post- und Verkehr; Gesundheitswesen; Missionen und Schulen. Togo: Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei, Inspektions- und Informationsreisen; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Kongo: Allgemeines; Berliner Konferenz. Neuguinea: Neuguinea-Kompagnie; Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär und Polizei; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Steuern, Zölle, Banken; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Post und Verkehr; Gesundheitswesen, Schulen. Karolinen-, Marianen- und Palau-Inseln: Kolonisation, Allgemeines, Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Kolonialrecht; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Ansiedlung, Unterstützung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern; Post und Verkehr; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Samoa: Kolonisation, Zentrale und regionale Verwaltung, Politische Entwicklung; Militär; Kolonialrecht, Polizeiangelegenheiten; Erforschung, Vermessung, Grenzziehung; Einwanderung, Aussiedlung, Personenstandswesen; Wirtschaft, Handel, Zölle, Steuern, Banken; Land- und Forstwirtschaft; Post, Verkehr, Schiffahrt; Missionen, Schulen, Gesundheitswesen. Marshall-Inseln: Kolonisation, Allgemeine Leitung und Verwaltung, Politische Entwicklung; Erforschung, Vermessung, Ansiedlung, Arbeitsverhältnisse; Handel, Zölle, Steuern, Post, Verkehr; Missionen, Schule, Gesundheitswesen. Salomon-Inseln: Kiautschou/China R 1001 Anhang: Fotokopien von Dokumenten über den Erwerb der deutschen Kolonialgebiete; Fotokopien von Dokumenten zu Deutsch-Südwestafrika; Abschriften von Akten des Reichskolonialamtes zu Deutsch-Südwestafrika; Tagebuch des Hottentottenführers Hendrik Witbooi in Deutsch-Südwestafrika; Pferdezucht in Nordkamerun. Erinnerungen von Kurt Freiherr von Crailsheim; "Kriegsnachrichten" Zeitung aus Deutsch-Südwestafrika, Jg. 1915 Nr. 3 ; Reproduktionen von Bildnissen verschiedener Personen in Deutsch-Südwestafrika; Lebenslauf des Reichskommissars Dr. jur. Heinrich Goering. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (2002); Online-Findbuch (2003) Zitierweise: BArch, R 1001/...

Reichskolonialamt
Solf, Wilhelm (Bestand)
BArch, N 1053 · Bestand · 1885-1936 (-1954)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Wilhelm Heinrich Solf, Kolonialpolitik. Mein politisches Vermächtnis, Berlin 1919 Eberhard von Vietsch, Wilhelm Solf. Botschafter zwischen den Zeiten, Tübingen 1961 Gouverneur vn Samoa (1900-1911), Staatssekretär des Reichskolonialamtes (1911-1918) und des Auswärtigen Amtes (1918) Bestandsbeschreibung: Persönliche Papiere auch der Ehefrau Hanna Solf-Dotti Veröffentlichungen; vorwiegend privatdienstlicher Schriftwechsel über die Verwaltung von Samoa und die Kolonialpolitik des Deutschen Reiches (mit Aufzeichnungen über Reisen in die afrikanischen Kolonien); Schriftgutreste zur auswärtigen Politik (1918-1919), umfangreiche Materialien aus der Botschafterzeit in Japan (1920-1928); privater Schriftwechsel, u.a. mit Politikern, Wissenschaftlern und Schriftstellern sowie einigen Organisationen wie dem Deutschen Ausland-Institut und dem Japan-Institut (1898-1930). (Stand: 1977) Zitierweise: BArch, N 1053/...

Solf, Wilhelm