2 Treffer anzeigen

Dokumente
BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA GR, Rep. 69 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Einleitung Die Repositur 69, Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, wurde 1781 insbesondere für die Archivalien angelegt, die durch die Entwicklung des Seerechts während des Seekrieges (1778-1783) zwischen England und den Verbündeten Frankreich, Spanien und zeitweise den Niederlanden in Folge des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges im Geheimen Rat entstanden sind. Preußen spielte in diesen Auseinandersetzungen u.a. insofern eine Rolle, als es gemeinsam mit Dänemark, Schweden, Portugal, Österreich und zeitweise den Niederlanden eine Liga der neutralen Staaten unter Führung Rußlands bildete. Verbunden waren die beteiligten Staaten durch bilaterale Konventionen zur "Bewaffneten Seeneutralität" mit Rußland (für Preußen Konvention vom 19. Mai 1781). Die Initiative richtete sich vor allem gegen die Durchsuchung neutraler Schiffe nach Konterbande. Wahrscheinlich vor 1877 wurden größere Teile des Bestandes auf andere Reposituren verteilt, u. a. wurden die damals im Bestand befindlichen Akten über Konsulatsangelegenheiten in die Reposituren I. HA Geheimer Rat, Rep. 9 Allgemeine Verwaltung und Rep. 11 Auswärtige Beziehungen eingeordnet. In der Rep. 69 verblieb nur ein Teil der für die bewaffnete Seeneutralität bedeutenden Archivalien. Dieser Bearbeitungsstand wurde im Roten Buch Bd. IV verzeichnet. Im Zusammenhang mit Seeneutralitäts- und Schifffahrtssachen wird auch auf folgende Bestände hingewiesen: · I. HA Geheimer Rat, Rep. 9 Allgemeine Verwaltung, Lit. L Bestallungssachen und Lit. Z Bestallungssachen der Residenten und Agenten; · I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Auswärtige Beziehungen, insbesondere: Nr. 171 - 175 Moskau (Rußland), Nr. 118 Seeneutralität 1781 - 1784, Fasz. A-E Nr. 66 - 70 Dänemark, Nr. 73 Fasz. C (Ministerielle Korrespondenz mit dem Gesandten Bismarck) · I. HA, Rep. 96 Geheimes Zivilkabinett, ältere Periode, Nr. 22 Lit. G (Korrespondenz mit dem preuß. Gesandten Bismarck in Dänemark) Nr. 41 Lit. E-I und Nr. 42 Lit. A-B (desgl. mit Thulemeier in Den Haag) Nr. 103 Lit. E-I (Briefwechsel Friedrichs II. mit der dänischen Königin Juliane Marie) Nr. 110 P, Vol. II (Schriftwechsel Friedrichs II. mit Kaiserin Katharina II. von Rußland) Nr. 202 Lit. A-I (fernere Immediatberichte) Nr. 424 H (Vorschlag zu einem Handelsvertrag mit Rußland) · II. HA Generaldirektorium, Abt. 3 Generaldepartement, Tit. XXVI Auswärtige Angelegenheiten · II. HA Generaldirektorium, Abt. 21 Ostfriesland, Tit. LXXII Schifffahrtssachen · I. HA Geheimer Rat, Rep. 11 Staatsverträge, Nr. 332, 335, 869 (Vertrag mit Schweden von 1782). Die verbleibende Rep. 69, Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, umfaßt im Wesentlichen Schriftwechsel zum Umgang mit den kriegführenden Staaten und zur Umsetzung der Deklarationen zur Seeneutralität. Vorrangig sind folgende Inhalte überliefert: · Reklamationsangelegenheiten, d. h. Vermittlung durch Konsuln und Gesandte in Fällen von Kaperungen neutraler Handelsschiffe · Ausstellung von Seepässen zur Identifikation von preußischen Handelsschiffen (Hof-Seepässe wurden vom Departement der Auswärtigen Angelegenheiten ausgestellt, im Gegensatz zu einfachen Seepässen, die von den Magistraten und untergeordneten Kollegien vergeben wurden) · jährliche Einsendung von Schiffslisten über den Aufenthalt preußischer Schiffe in fremden Häfen durch dortige Konsuln (meist sind nur noch die Berichte zur Einsendung der Schiffslisten vorhanden). Der Bestand umfaßt 0,5 laufende Meter, bzw. 60 Archivalieneinheiten und eine Laufzeit von 20 Jahren (1778 - 1798). Bei der Bearbeitung wurden die zwei hier vorgefundenen fremden Archivalieneinheiten in die I. HA Geheimer Rat, Rep. 7 B Westpreußen eingeordnet. Die Verweis-Zettel wurden zusammengefaßt und bilden nun die Verzeichnungseinheit Nr. 60. Der Bestand lagert derzeit im Außenmagazin und ist wie folgt zu bestellen: I. HA GR, Rep. 69, Nr. ... und zu zitieren: GStA PK, I. HA Geheimer Rat, Rep. 69 Seeneutralitäts- bzw. Schifffahrtssachen, Nr. ... Literaturhinweise: Krauel, Richard: Preußen und die Bewaffnete Neutralität von 1780, Leipzig 1908 Bergbohm, Carl: Die Bewaffnete Neutralität 1780 - 1783, Berlin 1884 Martens, G. F. v.: Recueil de traités, Göttingen seit 1791 Szymanski, Hans: Brandenburg-Preußen zur See 1605-1815, Leipzig 1939 Berlin, im Dezember 2002 (F. Mücke, AInsp’in z.A.) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.