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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Landratsamt Überlingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 · Bestand · (1775-) 1852 - 1945 (-1946)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht In der Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen fielen Akten zu folgenden Bereichen an: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen, Instruktionen von und für Medizinalpersonen; Physikate bzw. Oberamtsärzte bzw. Kreisärzte; Hebammen; Personalien der Oberamts- bzw. Kreisärzte und der Oberamts- bzw. Kreisveterinärräte; Medizinalpolizei: Verhütung von Krankheiten unter Menschen, Verhütung von Krankheiten unter Tieren, Aufsicht über Apotheken, Kurpfuscherei; Medizinalheilanstalten; Mineralquellen und Bäder; Gerichtliche Medizin; Behandlung von Scheintoten und Verunglückten; Periodische Medizinalberichte und Visitationen. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion IX Medizinalwesen von 1852 (siehe Nr. 478) und von 1927 (siehe Nr. 479). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern Hechingen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius". Eine Akte wurde trotz Fremprovenienz - nämlich "Preußische Regierung Trier" - beim Bestand belassen, da es sich hierbei um eine Vorakte handelt. Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenöss ischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten demnächst archivgerecht verpackt werden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2006 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 479 Verzeichnungseinheiten und 16,5 lfd.m (unverpackt) und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 23-24 Nr. Sigmaringen, Dezember 2006 Birgit Meyenberg Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen, Prüfungen, Anstellungen Medizinalwesen, Allgemeines; Etat der Medizinalverwaltung; Staatsprüfungen der Medizinalpersonen; Niederlassung von Ärzten; Niederlassung von ausländischen Ärzten; Staatsprüfung der Medizinalpersonen; Befugnisse der Wundärzte; Taxen für Medizinalpersonal; Medizinal- und Gesundheitspolizei; Taxbestimmungen für die ärztliche Gerichtspraxis; chirurgische Instrumente und Instrumente zur Geburtshilfe; Ärzte; homöopathische Ärzte; Zahnärzte; Tierärzte; Ausbildung von Krankenpflegern und -pflegerinnen; medizinal-statistische Aufnahme; Verzeichnis von Krankheiten und Todesursachen; Erkrankungsstatistiken; Titelverleihungen an Ärzte; Standesvertretung der Apotheker; Prüfung der Heilgehilfen und Krankenpfleger; bakteriologische Untersuchungsstelle; Entscheidungen ärztlicher Ehrengerichte; Gewerbeärzte; Dienstinstruktionen für Physikate; Leichenschau; Totenregister; Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte; Gebührenordnung für die Gerichtspraxis; Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Landeskrankenhaus Sigmaringen; Bahnarztstellen; Ärzteverein; Geburtenrückgang; Veterinärräte; Ärztekammer, Tierärztekammer; schulärztliche Untersuchungen - Physikate, Kreisärzte Verwaltung der Physikate und der Oberamtsarzt- bzw. Kreisarztstellen; Kreisassistentenarztstellen; Oberamtswundarztstellen - Hebammen Hebammen-Lehrkurse und -Prüfungen; Hebammenlehranstalt; Wahl, Aufstellung und Entlassung; Gehälter und Gebühren; Verwaltung des Hebammenfonds in Donaueschingen; Prüfung von Hebammen in der Frauenklinik Tübingen - Personalien der Kreismedizinal- und Kreisveterinärräte Verzeichnis der Medizinalpersonen; Personalakten von Ärzten, Sanitäts- und Medizinalräten sowie von Wundarzneidienern; Untersuchungen gegen Ärzte; Prüfung von Chirurgiekandidaten; Disziplinarverfahren - Medizinalpolizei Verhütung von Krankheiten unter Menschen Behandlung ansteckender Krankheiten; Anordnungen über körperliche Erziehung; Impfungen; Kinderkrankheiten; Geschlechtskrankheiten; Krebskrankheiten; Landkrankenpflegestellen; Eheberatungsstellen; Fleischvergiftungen; Abwasser vom Truppenübungsplatz Heuberg; Einstellung der Schafwäsche in der Schmeie; Ortsbesichtigungen durch Ärzte; Ernährung; medizinische Verordnungen; Tuberkulosenfürsorge; Volkshygiene; Kropfkrankheiten; Vergiftungen; Besichtigung von Molkereien; Reinigung von Abwässern - Verhütung von Krankheiten unter Tieren Behandlung ansteckender Krankheiten; Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes; Wildseuchen; Schlachtviehversicherungen; Fleischbeschau; Tierschutz; Bekämpfung der Dasselfliege; Seuchenordnung für Preußen; Beförderung von Vieh mit der Eisenbahn; Viehseuchengesetz; Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte; Durchfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks; Durchführung des Lebensmittelgesetzes; Seuchenpolizei; Viehseuchenübereinkommen mit dem Ausland; öffentliche Schlachthausanlagen; Fleischvergiftungen; Abdeckereiwesen; Reichsgesundheitsblatt; Kriegsmaßnahmen - Aufsicht über Apotheken Apotheken, Allgemeines; Staatsprüfung der Apotheker; Visitationen der Apotheken; Beaufsichtigung; Arzneiordnung; Drogenhandlungen; Arzneitaxe; Hausapotheken; Prüfung von Apothekergehilfen; Revision von Apotheken - Medizinalpfuscherei Verbot des Verkaufs von Arzneimitteln durch Nichtapotheker; Bekämpfung des Kurpfuschertums - Medizinalheilanstalten Errichtung von Irrenheil- bzw. Irrenverwahrungsanstalten; Aufnahme und Entlassung von Geisteskranken; Aussatzhäuser des Mittelalters; Errichtung von Krankenanstalten - Mineralquellen, Bäder Heil- und Mineralquellen; Badeanstalten; Quellenschutzgesetz von 1908 - Gerichtliche Medizin Sammlung gerichtsärztlicher Gutachten; Obduktions- und Gemütszustandsverhandlungen - Behandlung von S cheintoten und Verunglückten Medizinische Rettungsapparate - Periodische Medizinalberichte Sanitätsberichte der Physikate; Veterinär-Sanitätsberichte; Medizinalvisitationen; Gesundheitsberichte - Finalabschlüsse der Medizinalverwaltung Nichts mehr vorhanden

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 26-28 · Bestand · (1629-) 1850-1945 (-2003)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion XI Schulwesen von 1852 (siehe Nr. 2180) und von 1927 (siehe Nr. 2181). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schufen Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA(=Neuverzeichnete Akten)-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Außerdem wurden Lehrerpersonalakten an die nachfolgenden Behörden Kultministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Oberschulamt Tübingen abgegeben. Die Personalakten, die dort keinen Zuwachs erfuhren, wurden in drei Ablieferungen (Acc. 23/1956, 1/1969 und 17/1969) vom Oberschulamt Tübingen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Die Ablieferungen standen bisher gesondert und wurden erst jetzt wieder an ihren ursprünglichen Platz eingefügt. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Teil des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Die Personalakten aus den Ablieferungen des Oberschulamtes Tübingen wurden eingegliedert. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern-Hechingen", "Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius", "Kreisschulinspektion Beuthen", "Kreisschulinspektion Xanten", "Oberamt Hechingen", "Oberschulkommission Hechingen", "Preußische Regierung Aachen", "Preußische Regierung Arnsberg", "Preußische Regierung Danzig", "Preußische Regierung Düsseldorf", "Preußische Regierung Frankfurt an der Oder", "Preußische Regierung Kassel", "Preußische Regierung Koblenz", "Preußische Regierung Köln", "Preußische Regierung Königsberg", "Preußische Regierung Köslin", "Preußische Regierung Marienwerder", "Preußische Regierung Münster", "Preußische Regierung Oppeln", "Preußische Regierung Posen", "Preußische Regierung Trier", "Preußische Regierung Wiesbaden", "Provinzschulkollegium Berli n", "Provinzschulkollegium Berlin-Lichterfeld", "Provinzschulkollegium Koblenz", "Provinzschulkollegium Münster", "Bezirkspräsidium des Oberelsass", "Schulkommissariat Haigerloch", "Schulkommissariat Hechingen", "Schulkommission Hechingen" und "Schulkommission Sigmaringen". Als Nachprovenienzen erscheinen "Kultusministerium Württemberg-Hohenzollern", "Oberschulamt Tübingen" und "Schulamt Sigmaringen". Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgelistet sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten in letzter Zeit archivgerecht verpackt wurden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2007 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 1759 Verzeichnungseinheiten und 40,3 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 26-248 Nr. Sigmaringen, Juli 2009 Birgit Meyenberg

Preußisches Oberamt Haigerloch: Akten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 202 T 3 · Bestand · 1850-1925
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte des preußischen Oberamts Haigerloch Im Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 trat Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen zusammen mit dem Fürsten Konstantin von Hohenzollern-Hechingen die hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen ab. Nach Zustimmung der preußischen Kammern wurde Hohenzollern durch Gesetz vom 12. März 1850 mit Preußen vereinigt. Nach der Einverleibung der beiden Fürstentümer in Preußen wurden die früheren Verwaltungsbehörden zunächst beibehalten. Es wurden somit in der unteren Instanz die Oberämter Glatt, Haigerloch, Hechingen, Gammertingen, Trochtelfingen, Sigmaringen, Straßberg, Ostrach und Wald nunmehr preußische Behörden. Beim Übergang des Oberamts Haigerloch an Preußen zählten die Orte Bietenhausen, Bittelbronn, Empfingen, Gruol, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen und Weildorf zum Oberamtsbezirk. Durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Januar 1854 wurde das Oberamt Glatt aufgehoben und dem Oberamt Haigerloch einverleibt. So kamen die Orte Betra, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Glatt und Fischingen zum Oberamt Haigerloch. Das durch die Glatter Orte vergrößerte Oberamt Haigerloch hat während seines ganzen Bestehens (bis 1925) keine weiteren Gebietsveränderungen erfahren. Durch Bekanntmachung vom 1. September 1854 im Amtsblatt wurde die Ausführung der neuen Bezirksorganisation, d.h. die Amtsübergabe und Einsetzung des neuen Bezirksamts auf den 28. September 1854 durch Kommissar-Regierungsrat Viebig festgesetzt. Bis zum Übergabetermin sollten die Akten und Kassen des früheren Oberamts Glatt nach Haigerloch geschafft sein. Bei der Übergabe waren anwesend: Regierungsrat und Kommissar Viebig, der bisherige Oberamtmann Stehle, der künftige Oberamtsvorstand Appellationsrichter Emmele und der bisherige Verweser des Oberamts Glatt und nunmehrige Oberamtssekretär Kordeuter. Ab 1. Januar 1858 erhielten beide Amtskorporationen eine gemeinschaftliche Amtskasse und Amtskassenrechnung, deren Führung Kordeuter übernommen hatte. Das Gesetz vom 7. Oktober 1925 betr. Vereinfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande brachte das Ende des Oberamtsbezirks Haigerloch, indem dieser mit dem Oberamtsbezirk Hechingen zum Kreis Hechingen vereinigt wurde. Bis zum Ende 1851 führte die Verwaltung des Oberamts Haigerloch Oberamtmann Harz, vom 1. Januar 1852 bis 17. September 1852 als Oberamtsverweser der Oberamtsassessor Rehmann. Ab 17. September 1852 war Oberamtmann Stehle in Straßberg mit der kommissarischen Verwaltung des Oberamts beauftragt. Auf ihn folgte der Appellations-Gerichtsreferendarius Emele, zunächst als Oberamtsverweser ab 28. September 1854 und als Oberamtmann vom 4. Januar 1856 bis Ende Juni 1891. An seine Stelle trat der Regierungsassessor Sauerland, zunächst als kommissarischer Oberamtmann vom 1. Juli 1891 ab, dann als Oberamtmann vom 1. Februar 1892 bis 2. Februar 1902. Am 20. Februar 1902 wurde Regierungsassessor von Schulz-Hausmann kommissarischer Oberamtmann und am 1. August 1902 Oberamtmann bis Ende Februar 1914. Ihm folgte am 5. März 1914 Regierungsassessor Großpietsch als kommissarischer Oberamtmann und vom 16. August 1914 an als Oberamtmann. Da Großpietsch während des Weltkrieges zum Heeresdienst eingezogen war, wurden die Geschäftsräume des Oberamts Haigerloch von November 1916 ab nach Hechingen verlegt und die Verwaltung desselben von dem Oberamtmann in Hechingen mitübernommen. 2. Ordnung des Bestandes Die hier verzeichneten Akten umfassen die Zeitspanne von 1850 ¿ 1925 und entstammen der Ablieferung des Oberamts Haigerloch von 1925, den neuverzeichneten Akten I und zu einem geringen Teil auch den neuverzeichneten Akten II. Sämtliche Akten sind nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Diese Arbeiten musste der Regis trator mit den Schreiberlehrlingen und dem Oberamtsdiener erledigen. Da alle Generalakten sowohl Haigerlocher als auch Glatter Schriftgut enthalten, kann angenommen werden, dass die Aktenheftung erst nach der Einverleibung des Glatter Oberamtsbezirks in Haigerloch erfolgt ist. Bei den Sachakten wurde alles, was man in einem Betreff auffinden konnte, in einen Aktendeckel geheftet. Viele dieser Akten nehmen deswegen ihren Anfang bei der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein oder bei der Murischen Herrschaft Glatt im 18. Jahrhundert und noch früher. Eine Trennung dieser Provenienzen ist wegen der Heftung nicht angezeigt. Stattdessen wurden zahlreiche Verweise sowohl in die Repertorien der fürstlichen Oberämter Haigerloch und Glatt als auch in die Repertorien Herrschaft Haigerloch-Wehrstein und Murische Herrschaft Glatt zur Vervollständigung derselben aufgenommen. Die Verweise des preußischen Oberamts Hechingen haben im Repertorium keine Nummern. Bei den Akten befinden sich keine Grund-, Unterpfands- bzw. Zielerbücher, weil diese auf Anordnung des Kommissarius für die Hohenzollernschen Lande von Villers vom 24.12.1851 auf den 1.1.1852 den neu geschaffenen Kreisgerichtskommissionen übergeben wurden. Für Haigerloch und Glatt war zunächst die Kreisgerichtskommission in Hechingen zuständig. Obwohl diese Amtsbücher von 1850 und 1851 von der Kreisgerichtskommission in der bisherigen Form nicht weitergeführt wurden, konnten sie nicht zum Bestand Oberamt Haigerloch genommen werden, weil sie Löschungsvermerke und Verweise auf Akten der Kreisgerichtskommission enthalten. Nachdem auf diese Weise die freiwillige Gerichtsbarkeit einschließlich der Führung der Grund- und Unterpfandsbücher von den Kommunalbehörden genommen wurde, beschränkten sich die Befugnisse des Oberamts nach der Gerichtsorganisation auf die Bestrafung von Finanzvergehen oder Steuerdefraudationen (VO-Blatt vom 30.1.1852) nach dem bisherigen Gesetz vom 6.3.1840 (G.S. V, S. 144) und vom 27.12.1842 (G.S. VI, S. 260). Die systematische Gliederung des Repertoriums wurde nach den vorhandenen alten Signaturen vorgenommen und die alte Registraturordnung weitgehend wiederhergestellt. Ein 1858 begonnenes Aktenrepertorium, in welches sämtliche angefallenen Akten bis einschließlich 1915 aufgenommen wurden, lässt außer den 17 Hauptgruppen nichts weiteres erkennen, da die Akten nacheinander chronologisch eingetragen wurden. Der vorliegende Bestand umfasst 40 laufende Meter mit 2928 laufenden Nummern. Er wurde 1968 von Regierungsoberinspektor Kungl aus den neuverzeichneten Akten I ausgesondert und verzeichnet. Die Aussonderung der Haigerlocher Akten aus den neuverzeichneten Akten II und aus der Ablieferung 1925 des Oberamts Haigerloch besorgte der Angestellte Abt, der auch bei der Paketierung mithalf. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Queck. Sigmaringen, im Sommer 1968 Kungl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 6/001 · Bestand · 1945-1970, Vorakten ab 1869
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

I: Mit dem Gesetz vom 6.November 1926 über das Staatsministerium und die Ministerien trat das Wirtschaftsministerium an die Stelle des 1918 gebildeten Arbeits- und Ernährungsministeriums. Seither ist es - unter wechselnden Bezeichnungen - oberste Landesbehörde für die staatliche Wirtschaftspflege. Im Dezember 1946 wurden die Aufgabenbereiche Landwirtschaft und Ernährung ausgegliedert und zu einem eigenständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (EA/7) zusammengefasst. Auch wurde die bislang im Wirtschaftsministerium selbst integrierte Preisaufsichtsstelle 1947 ausgegliedert und zu einer selbständigen Behörde innerhalb der Wirtschaftsverwaltung. Laut Stand vom 1.6.1948 verteilten sich die Aufgaben des Wirtschaftsministeriums auf folgende Geschäftsteile: 1. Allgemeines, Organisation und Kanzleidirektion 2. Wirtschaftserfassung und wirtschaftliches Organisationswesen 3. Gewerberecht 4. Handwerk und sonstiges Gewerbe 5. Außenhandel, Interzonenverkehr 6. Industrie 7. Planung, Rohstoff- und Produktionslenkung 8. Preisbildung 9. Wirtschaftsstatistik (zu den Geschäftsteilen siehe auch Büschel 139 Nr.244) Als Minister standen dem Wirtschaftsministerium vor: Josef André (CDU) von September 1945 bis Mai 1946, Heinrich Köhler (CDU) von Mai bis November 1946 und Hermann Veit (SPD) von Dezember 1946 bis Juni 1960. II: Der vorliegende Aktenbestand EA 6/001 (frühere Signatur EA 6/3) wurde im Februar 1975 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsakten, die nach einem Dezimalaktenplan abgelegt wurden. Dieser Aktenplan war jedoch weder aufzufinden, noch konnte er rekonstruiert werden. Die nachträgliche Gliederung erfolgte deshalb in Anlehnung an die o.a. Geschäftsteile; da jedoch nicht alle Akten sinnvoll in dieses Ordnungsschema integriert werden konnten, wurde die Ordnung nach Geschäftsteilen bei der Bearbeitung modifiziert und ergänzt. Die im Bestand befindlichen, vor Mai 1945 entstandenen Vorakten wurden - soweit es sich um ganze Büschel handelte - herausgezogen und dem Bestand E 384 (Wirtschaftsministerium 1926-1945) zugeordnet . Einzelne, aus der Zeit vor 1945 stammende Schriftstücke wurden jedoch im Bestand belassen. Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit von 1945-1952, mit Vorakten ab 1869 und Nachakten bis 1970. Bei der jetzigen Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes wurden zehn Aktenbüschel (die Nummern 300, 301, 306, 312, 317 und 329 = 0,2 lfd. m) der Provenienz Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Insgesamt 0,8 lfd. m Akten, die vor allem Durchschläge und Hektographien enthielten, wurden kassiert, so dass der Bestand nunmehr 10,6 lfd. m umfasst. Die Neuverzeichnung und Gliederung erfolgte zwischen September 1990 und März 1991 durch die Unterzeichnete. Die Verpackung der Büschel in Archivboxen besorgte Archiv angestellter Fröhlich. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Stuttgart, im August 1992 Sabine Schnell