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BArch, R 4606 · Bestand · (1923-) 1937-1945 (-1948 )
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Steine sprechen nicht. Noch viel weniger können oder müssen gar ganze Bauwerke die ganze historische Wahrheit verraten. Der Nationalsozialismus sollte funktionieren. Auch Bauen im Nationalsozialismus diente diesem Ziel, unmittelbar im Auftrag des Systems oder mittelbar zumindest, indem es dieser Zielsetzung nicht entgegenstand. Die Indienstnahme der Architektur durch das Regime blieb nicht auf Neubauten der NS-Zeit beschränkt. Der Nationalsozialismus richtete sich auch im Bestand ein, instrumentalisierte Altbauten allenthalben für seine Zwecke. Nicht einmal alle bedeutenden Kommandozentralen des NS-Regimes oder Hauptschauplätze des NS-Terrors waren durchweg in Bauten untergebracht, denen im historischen Rückblick ihre Herkunft und damalige Funktion anzusehen wären. Im Gedächtnis der Stadt und im Stadtraum sind Orte der Täter wie Orte der Opfer überliefert, deren Rolle sich erst in der Erläuterung und Kommentierung ihrer historischen Funktion im "Dritten Reich" erschließt. Vorgeschichte bis 1937 Die Architektur diente im Dritten Reich dazu, Macht und Herrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das wird in der Innenstadt Berlins besonders deutlich. Die monumentalen Neubauten in der Reichshauptstadt sollten "deutsche Weltgeltung" symbolisieren. Adolf Hitler wollte in Berlin "Werke für die Ewigkeit" entstehen sehen, "nur mit dem alten Ägypten, Babylon oder Rom vergleichbar", wie er 1936 sagte. Auf dem Reichsparteitag 1937 verkündete Hitler: "... Deshalb sollen unsere Bauwerke nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft." Bald nach der Machtergreifung wurde mit propagandistisch wirksamen Bauvorhaben begonnen. Dazu gehörten das Reichsluftfahrtministerium, der Flughafen Tempelhof, der zum "Weltflughafen" ausgebaut werden sollte, und das im Hinblick auf die Olympischen Spiele erweiterte und neugestaltete Reichssportfeld. Die machtvollen Bauten wurden mit großem publizistischen Aufwand der Öffentlichkeit präsentiert. Auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg kündigte Hitler den "Neuaufbau von Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches" an. Hitler hatte anfangs die Absicht gehabt, seine Pläne zur Neuordnung des innerstädtischen Bereichs von der Berliner Stadtverwaltung bearbeiten zu lassen. Als er feststellen musste, dass die kommunalen Behörden zögerten, seine weitreichenden Umgestaltungsphantasien durchzusetzen, änderte er die Zuständigkeiten für Planen und Bauen in der Hauptstadt. Der junge Architekt Albert Speer wurde am 30. Januar 1937 zum Generalbauinspektor für die Umgestaltung der Reichshauptstadt (GBI) berufen und direkt dem "Führer" unterstellt. Organisation und Geschichte ab 1937 Wenige Tage nach der Ernennung Speers ordnete Hitler an, das Haus der Akademie der Künste am Pariser Platz Nr. 4, das bis dahin zum Amtsbereich des Erziehungsministers gehört hatte, für das Büro des Generalbauinspektors zu räumen. Binnen anderthalb Jahren schwoll allein der Planungsstab des GBI auf siebenundachtzig Personen an, während die sogenannte Durchführungsstelle noch einmal ebenso viele Mitarbeiter beschäftigte. An die leitenden Stellen der drei Hauptabteilungen, in die er das Amt teilte, berief Speer einige gleichermaßen fachkundige wie zuverlässige Leute: Das Hauptbüro, das den Etat verwaltete, übernahm der Finanzfachmann Karl Maria Hettlage, die Allgemeine Bauleitung Walter Brugmann, den Speer in Nürnberg kennengelernt hatte, und für das Planungsbüro, da ihm sachlich am wichtigsten war, zog er neben Hans Stephan, mit Rudolf Wolters und Willi Schelkes zwei langjährige, ihm seit Studientagen verbundene Freunde heran. Die seit 1937 nacheinander entstandenen Ämter Speers wurden erst Mitte 1940 unter zentraler Leitung des GBI in drei Hauptämter gegliedert. Nach seiner Ernennung zum GBI erweiterte Speer seinen Planungsstab zur "Dienststelle" des GBI. Dieses spätere Hauptamt I, Planungsstelle, war für alle Planungsangelegenheiten zuständig, ordnete bis 1942 mehr als einhundert Bereiche der Neugestaltung an und setzte die jeweiligen Räumungstermine fest. Ab 1938 wurden auf der Grundlage der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" jüdische Mieter zur Aufhebung ihrer Mietverträge gezwungen, es erfolgten Einweisungen in Judenhäuser, später in Konzentrationslager. Für die "Aussiedlung" von Juden und die Neuvergabe der Wohnungen war die "Durchführungsstelle" des GBI unter Leitung von Karl Maria Hettlage eingerichtet worden. Auf diese Weise wurden etwa 18.000 Wohnungen requiriert. Gebiete, aus denen die Juden vollständig vertrieben waren, wurden als "judenfrei" bezeichnet. Die Anzahl der Bauten, die in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft zwischen 1933 und 1945 entstanden sind, ist überraschend hoch, zumal man bedenken muss, dass durch den Zweiten Weltkrieg eigentlich nur sechs Jahre zur Verfügung standen. Im November 1939 wurde ein kriegsbedingtes Neubauverbot erlassen, dem ein halbes Jahr später die Einstellung aller nicht kriegsnotwendigen Baumaßnahmen folgte. Gesetzesgrundlagen Der GBI wurde durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 berufen. Das Amt selbst wurde Albert Speer übertragen, der seit 1934 "Der Beauftragte für Bauwesen im Stab des Stellvertreters des Führers" war und als solcher schon einige NS-Parteibauten vor allem in Nürnberg errichtet hatte. Die Zuständigkeit des GBI ging zunächst nicht über Berlin und nähere Umgebung hinaus. Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4. Okt. 1937 enthält noch keine nähere Bestimmung über die für die Ausführung dieser Vorhaben vorgesehene, von Hitler selbst "beauftragte Stelle". Nur so war es möglich, dass durch Erlass vom 21. Dez. 1938 ein besonderer "Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung" München berufen und dieses Amt mit dem NS-Parteiarchitekten Paul Giesler besetzt wurde; Giesler war außerdem mit der Errichtung von NS-Parteibauten in Augsburg und Weimar beauftragt. Erst durch den dritten Erlass über den GBI vom 18. Okt. 1940 wurde die Zuständigkeit des GBI bedeutend erweitert. Dieser wurde darin ausdrücklich zur "beauftragten Stelle" im Sinne des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte erklärt. Seine neuen Aufgaben wurden dementsprechend wie folgt umschrieben: "Dem GBI obliegt neben der Neugestaltung der Reichshauptstadt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in anderen Städten.....Er ist ermächtigt, die ihm durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 übertragenen Befugnisse für diese Städte entweder selbst oder durch Beauftragte auszuüben." In den Jahren 1938 bis 1942 wurden auf Grund des Gesetzes vom 4. Okt. 1937 insgesamt 32 Städte im damaligen Reichsgebiet durch Erlasse und Verordnungen, die im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, in die neue Planung einbezogen. Ab Ende 1942 ruhte der Fortgang aller städtebaulichen Pläne friedensmäßiger Art völlig, da kriegswichtige Aufgaben der Lösung harrten und Speer daran selbst seit seiner Berufung zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition am 15. Febr. 1942 und am 2. Sept. 1943 zum Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion weitestgehend beteiligt war. Mit dem Erlass über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bombenbeschädigter Städte vom 11. Okt. 1943 wurde Speer in seiner Eigenschaft als GBI mit den notwendigen Aufgaben beauftragt. Er hatte den Rahmen für die künftige Gestaltung der Städte festzulegen und das Recht, in städtebaulichen Fragen der Wiederaufbaustädte an Stelle des Reichsarbeitsministers zu entscheiden. Die Ausschaltung des Reichsarbeitsministers, an den bis dahin Speer als GBI trotz seiner unmittelbaren Unterstellung unter Hitler gebunden war, war vor allem eine Folge der nunmehrigen Stellung Speers als Reichsminister. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferung des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt ist in Deutschland auf drei Archive verteilt: das Bundesarchiv, das Landesarchiv Berlin und das Bayerische Hauptstaatsarchiv München. Für den Bestand R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt lagen insgesamt drei Findbücher im Bundesarchiv vor. Die Bestände sind Anfang der 1990er Jahre aus Potsdam und Koblenz zusammengeführt worden und tragen seitdem die Bestandsbezeichnung R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt. Im Landesarchiv Berlin befinden sich 1016 Akten sowie in der dortigen Plankammer 1.000 Blatt des GBI unter der Signatur A Pr.Br.Rep. 107 aus den Jahren (1935) 1937 bis 1945. Außerdem befinden sich hier Akten des seit Juli 1932 und zuletzt in seinem Auftrag tätigen Gräberkommissars, des ehemaligen sozialdemokratischen Regierungspräsidenten Ernst von Harnack. Die nach Stadtbezirken und Friedhöfen geordnete Kartei der Gräber bedeutender Persönlichkeiten sollte die Errichtung eines Ehrenfriedhofes vorbereiten, der "der geistigen Bedeutung der Reichshauptstadt Ausdruck verleihen" sollte (148 Bde., 1941-1943). Mit der Provenienzangabe "Baubüro Speer" befinden sich im Hauptstaatsarchiv München über 3.000 Pläne für Bauten vor allem in Berlin (u.a. Reichskanzlei, Reichstag, "Haus des Führers", "Große Halle"), das Parteitagsgelände in Nürnberg und andere. Weiterhin existiert im Sonderarchiv in Moskau ein Bestand, der unter Fond 1409 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt insgesamt 86 Akten unterschiedlichsten Inhaltes aus den Jahren 1920 bis 1944 enthält, z.B. zum Einsatz von Kriegsgefangenen beim GBI oder Schriftwechsel Speers mit Behörden und Privatpersonen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand wurde vor 1990 sowohl in Potsdam mit der Bestandsbezeichnung R 46.06 als auch in Koblenz (R 120) bis zur Findbucherstellung archivisch bearbeitet. Mit der genannten Zusammenführung der Bestände erhielten die Koblenzer Akten neue Signaturen. Angesichts des großen öffentlichen Interesses an Informationen aus diesem Archivbestand entschloss man sich im Jahr 2008 zur Retrokonvertierung der Findbücher mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Internet. Erschlossen und nachträglich verzeichnet wurden 177 Akten aus einer Aktenübergabe des Staatsarchivs Bamberg aus den 1980er Jahren, die den Bau des Oberkommandos des Heeres und der Soldatenhalle zum Inhalt haben. Hinzu kamen im Jahre 2008 auch die unter der bisherigen Bezeichnung "Kleine Erwerbungen Nr. 864" geführten 29 Akten Nachlassunterlagen des Abteilungsleiters beim GBI, Schelkes. Eine weitere Übernahme beinhaltete den archivisch in den Bestand übernommenen Bestandsteil "Kunst im Dritten Reich", aus dem 38 Verzeichnungseinheiten an Karten und Plänen dem Bestand zugeordnet und verzeichnet wurden. Die Archivalien sind bereits 1997 von der Abteilung DDR übernommen worden. Sie sind jedoch jedoch wegen Signaturengleichheit nicht dem Bestand hinzugefügt, sondern bis dahin als ein extra Konvolut ohne direkten Bestandsbezug geführt worden. Die vorgefundenen Klassifikationen wurde weitgehend übernommen und sachorientiert zusammengefasst. Die bis dahin vorliegenden Erschließungsdaten wurden zum Teil verändert sowie Serien und Bandfolgen gebildet. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Der Kartenbestand wird in eigens dafür vorgesehenen Mappen und Schränken gelagert. Inhaltliche Charakterisierung: Büro Speer 1937-1944 (111); Handakten leitender Mitarbeiter (soweit nicht sachlich zugeordnet) 1937-1944 (59); Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft: Allgemeine Verwaltung: Dienststellenverwaltung 1937-1945 (99), Allgemeine Aufgabenverwaltung 1932-1945 (442), Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten 1937-1945 (71), Beschaffungswesen und Inventarverwaltung 1937-1945 (4), Haushaltsangelegenheiten 1937-1945 (299), Rechnungs- und Buchhaltungswesen 1938-1944 (17), Geheimakten (chronologisch) 1938-1945 (34), Prüfungsamt 1940-1945 (56), Amtskasse 1938-1945 (91), Sonstige Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten 1939-1945 (11). Personal 1938-1943 (152), Recht 1937-1945 (51), Wohnungsfragen (Räumung und Umsiedlung), 1937-1945 (50), Kontingentsverwaltung 1939-1945 (80); Planungsstelle: Plankammer 1937-1943 (15), Wettbewerbe Ausstellungen und Sammlungen 1934-1942 (44), Bereichserklärungen 1938-1944 (64), Einzelne Bauplanungsbereiche: Allgemeines 1937-1945 (133), Rüstungsausbau 1939-1943 (43), Wehrmachtanlagen 1937-1944 (98), Reichsluftfahrtministerium Flughäfen 1937-1940 (31), Verkehr 1934-1943 (402), Bauten und Anlagen 1935-1944 (567), Behörden und Organisationen 1936-1944 (428), Industriebauten 1936-1944 (402), Wohnbauten in einzelnen Verwaltungsbezirken Berlins und im Umland 1936-1944 (405), Sonstige Planungsvorhaben 1938-1944 (7), Bauvorhaben außerhalb Berlins 1936-1943 (164); Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt 1938-1944(19); Generalbauleitung: Bauleitung Oberkommando des Heeres: Allgemeines 1939-1945 (38), Einzelvorhaben (Baublöcke) 1939-1945 (150). Bauleitungen 1939-1945 (10), Karten Pläne Schemata: Allgemeines 1938-1942 (11), Bebauungsplanung Siedlungen und Randgemeinden 1938-1942 (20), Straßen und Plätze Grün- und Freiflächen 1937-1943 (50), Behörden und Institutionen 1938-1943 (36), Wehrmacht Einrichtungen des Reichsluftfahrtministeriums 1937-1940 (7), Hochschul- und Lehreinrichtungen 1938-1943 (11), Industrie- und Bürobauten 1939-1943 (28), Wohnbauten 1939-1944 (46), Reichsbahnbaudirektion Berlin 1939-1941 (18), Theaterbauten 1936-1943 (260), Bauten außerhalb Berlins 1923-1948 (44). Abwicklungsstelle: 1946-1948 (1). Zitierweise: BArch, R 4606/...

BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 5 · Bestand · 1828-1980 (Vorakten ab 1819)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zum Bestand: Die Geschichte der Firma Franck reicht von der Gründung der Zichorienfabrik in Vaihingen 1828 bis zum Übergang in die Nestlé Deutschland AG, Frankfurt 1987. Auf eine Beschreibung der Firmengeschichte wurde zugunsten einer im Nachfolgenden angeschlossenen Chronik in tabellarischer Form verzichtet. Die im vorliegenden Findbuch erfassten Akten stammen aus einer Aktenablieferung von 1978. Sie erfolgte anlässlich der Firmation mit der Nestlé Gruppe Deutschland GmbH, Frankfurt (seit 1987 Nestlé Gruppe Deutschland AG) und der Verlegung der Geschäftsleitung der Unifranck Lebensmittelwerke GmbH nach München. 1981 kam es zu einer zweiten Aktenablieferung. Aus dem gleichfalls 1978 abgegebenen und bislang unverzeichneten Bibliotheksschriftgut im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zur Vervollständigung der ungedruckten Firmenchroniken des Bestands PL 5 die gedruckten Firmenchroniken übernommen. Die Gliederung der Akten erfolgte in Anlehnung an den Organisationsplan der Heinrich Franck Söhne Zentralverwaltung von 1919 (PL 5 Bü. 145) sowie die vorgefundenen Altsignaturen. Die anhand des Organisationsplans und der Altsignaturen abzuleitende Registraturordnung, die angelegt war nach Art der hergestellten Produkte, zentraler Anbindung an Ludwigsburg oder Berlin sowie nach dem Ort der Niederlassung, wurde aufgrund der Lückenhaftigkeit der Archivalien (z. T. fehlten Registratursignaturen ganz) sowie wegen des leichteren Zugriffs reduziert auf die Ordnungsmerkmale Sitz und Abteilungszuständigkeit gemäß dem Organisationsplan von 1919. Die hergestellten Produkte als Unterscheidungsmerkmale blieben unberücksichtigt. Zur Geschichte des Firmenarchivs lässt sich nur wenig sagen. Den Zentralen Ludwigsburg und Berlin kam die Hauptbedeutung zu. 1935 wurden die Warenzeichen "aus Sicherheitsgründen" aus den Registraturen in Ludwigsburg und Linz nach Berlin überführt (StAL PL 5 Bü. 145). 1943 bis 1947 erfolgte dann eine großräumige Akten- und Werbemittelüberführung nach Ludwigsburg (StAL PL 5 Bü. 1). Inwieweit und nach welchen Kriterien bis zu den Aktenablieferungen 1978/1981 in das Staatsarchiv Ludwigsburg Kassationen vorgenommen wurden, muss offen bleiben. Dass sie stattgefunden haben, lässt sich anhand der lückenhaften Registratursignaturen schließen. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch Frau Dr. Ruth Kappel im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Wirtschaftsarchivarin vom Oktober bis Dezember 1991. Die Indizierung und Fertigstellung des Findmittels übernahm Dr. Günter Cordes 1992. Verpackt wurde der Bestand von Bruno Wagner. Die Datenerfassung erfolgte durch Hildegard Aufderklamm. Ludwigsburg, Januar 1992 Ruth Kappel Firmenchronik: 1827 Erste Versuche der Zichorienkaffeeherstellung durch Johann Franck, Inhaber eines Konditorei- und Spezereigeschäfts in Vaihingen/Enz 1828 Errichtung der Zichorienfabrik in Vaihingen/Enz durch Johann Heinrich Franck Errichtung von Filialbetrieben zur Herstellung von Zwischenfabrikaten: - 1832 Darre in Steinbach (heute Wernau, Kreis Esslingen) - 1844 Darre in Großgartach (heute Leingarten, Kreis Heilbronn) - 1851 Darre mit Rösterei und Mühle im Rieter Tal bei Enzweihingen (heute Vaihingen, Kreis Ludwigsburg) - 1855 Darre in Meimsheim (heute Brackenheim, Kreis Heilbronn) Spätere Gründungen mit Güterbahnanschluss: - 1855 Darre in Bretten (Baden) - 1880 Darre in Eppingen (Baden) - 1880 Darre in Marbach/Neckar 1867 Tod des Firmengründers Johann Heinrich Franck 1868 Standortverlagerung von Vaihingen nach Ludwigsburg (direkter Bahnanschluß) 1871 Firmation zur Heinrich Franck Söhne OHG, Ludwigsburg Gründung von Zweigniederlassungen: - 1879 Linz/Donau - 1883 Komotau (heute CR) - 1883 Mailand - 1883 Basel - 1887 Bukarest H. F. S. OHG, seit 1924 AG - 1888 Kaschau (heute CR) - 1892 Agram (heute Zagreb) - 1895 Flushing (bei New York) - 1896 Pardubitz (heute CR) - 1909 Nagykanizsa (Ungarn) - 1910 Skawina bei Krakau (heute Polen) - 1911 Mosonszentjanos (Ungarn) Erwerb der Fabriken und Marktanteile konkurrierender deutscher Kaffeemittelhersteller bis 1928: - 1883 Daniel Voelcker in Lahr/Baden (gegr. 1806) - 1897 Gebrüder Wickert in Durlach - 1899 Ch. Kuntze und Söhne GmbH in Halle a.d. Saale - 1899 Krause und Co. in Nordhausen/Harz - 1900 C. Trampler in Lahr/Baden (gegr. 1793) - 1908 Emil Seelig AG in Heilbronn - 1910 Bethge und Jordan in Magdeburg - 1911 F.F. Resag AG in Köpenick - 1911/12 Spartana-Nährsalz GmbH in Dresden - 1914 G.G. Weiss in Stettin (gegr. 1866) - 1916 Pfeiffer und Diller in Horchheim - 1916 August Schmidt in Hamburg - 1917 Hillmann und Kischner in Breslau - 1917 Richard Porath GmbH in Pyritz - 1920 A.F.W. Röpe (Nachf.) in Hamburg - 1926 J.G. Hauswaldt in Magdeburg - 1928 Georg Josef Scheuer in Fürth (gegr. 1812) 1911 Beteiligung der Heinrich Franck Söhne OHG und der Kathreiner-Malzkaffee-Fabriken, München an der Resag AG Berlin-Köpenick 1913 Gründung der Kornfranck GmbH in Neuss Anschluß von Heinrich Franck Söhne an die Internationale Nahrungs- und Genußmittel AG (INGA) in Schaffhausen 1914 Einrichtung der Verkaufsleitung Nord in Berlin Verlegung des Sitzes der neugegründeten Heinrich Franck Söhne GmbH von Halle nach Berlin Umwandlung der Heinrich Franck Söhne OHG Ludwigsburg in eine GmbH 1918 Ende des 1. Weltkriegs In den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie bilden sich eigenständige Franck-Betriebe in Form nationaler Aktiengesellschaften. Gründung der Mitteleuropäischen Landwirtschafts- und Betriebsgesellschaft in Berlin, seit 1928 Großwerther, zur verbesserten Rohstoffversorgung 1920 Gründung der FUNDUS Handelsgesellschaft mbH in Linz unter maßgeblicher Beteiligung von Heinrich Franck und Söhne. FUNDUS nimmt Beraterfunktion gegenüber den Franck-Betrieben der Donaumonarchie ein. 1922 Beitritt der Heinrich Franck Söhne Firmen in Deutschland zur Allgemeinen Nahrungsmittel GmbH (ANGES) in Berlin (nach 1930 Umbenennung in ZIMA Verwaltungs-GmbH, Berlin). Aufgabe der ANGES: Koordination von Beschaffung, Technik, Absatz und Finanzen 1928 Hundertjahrfeier in Ludwigsburg und Halle 1933 Nach der Machtergreifung werden die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft zunehmend eingeschränkt. 1939 Ausbruch des 2. Weltkriegs Zunehmender Rohstoffmangel führt zur Annäherung zwischen Heinrich Franck und Söhne sowie der Konkurrenzfirma Kathreiner. 1943 Beginnende Auslagerung der Berliner Verwaltung nach Ludwigsburg 1944 Fusion von Franck und Kathreiner zur Franck und Kathreiner GmbH, Wien 1945 Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau in den Westzonen in: - Karlsruhe (gegr. von Kathreiner) - Ludwigsburg (gegr. von Franck) - Neuss (gegr. von Franck) - Regensburg (gegr. von Kathreiner) - Uerdingen (gegr. von Kathreiner) Sitz der Geschäftsleitung wird Ludwigsburg. Die österreichischen Werke Linz und Wien werden verselbständigt. 1964 Durch Eintritt in das Feinkostgeschäft ("Thomy’s") Änderung des Firmennamens in Unifranck Lebensmittelwerke GmbH 1965 Franck ist mit über 70 % an der INGA beteiligt. 1970 Umwandlung der INGA in die Interfranck Holding AG, Zürich 1971 Fusion der Interfranck-Holding AG mit der Ursina AG zur Ursina-Franck AG, Bern 1973 Übernahme des Gesellschaftsvermögens der Ursina-Franck AG durch Nestlé Alimentana AG, Vevey (Schweiz) 1976 Bildung der Allgäuer Alpenmilch-Unifranck-Vertriebsgesellschaft mbH (Allfa), München 1978 Übernahme der Mehrheit des Unifranck-Stammkapitals durch die Allgäuer Alpenmilch AG, München 1978 Verlegung der Unifranck-Hauptverwaltung nach München und Zusammenschluss mit der Allgäuer Alpenmilch AG. In Ludwigsburg verblieb bis heute das einzige Werk, das noch an die traditionsreiche Kaffeemittelproduktion der Firmengründung anknüpfen kann. 1987 Fusion der Nestlé Maggi GmbH und der Allgäuer Alpenmilch AG zur Nestlé Deutschland AG. Die Unifranck Lebensmittelwerke GmbH wurden zum Minderaktionär der Nestle Deutschland AG, Frankfurt. Der Konzernverbund umfasst 23 Fabriken in Deutschland. Organisation der Heinrich Franck Söhne Zentralen ab 1919: 010 Geschäftsführung - Landesausschüsse und Beiräte 014 Leitende Person 020 Zentralabteilung für Organisation 024 Organisation, Zentralbüro 030 Zentralabteilung für allgemeine Verwaltung: 031 Geschäftsbuchführung 032 Geld- und Finanzbuchwesen 034 Lieferbuchhaltung 036 Rechtsabteilung 037 Steuerabteilung 040 Zentralabteilung für kaufmännische Fabrikleitung: 041 Guteinkauf 045 Dauerzeugeinkauf 047 Lagerzeugeinkauf 049 Güterdirektion 050 Zentralabteilung für technische Fabrikleitung: 051 Verarbeitung von Gut und Erzeugung 054 Druckereibüro 055 Technisches Zentralbüro 060 Zentralabteilung für Verkauf: 061 Verkaufszentralbüro 070 Zentralabteilung für soziale Verwaltung: 071 Angestelltenwesen 075 Angestellten-Sozialfürsorge und Geldwesen 076 Allgemeines Arbeiterwesen 080 Zentralabteilung für Kontrollwesen: 081 Betriebsbuchführung 082 Kostenberechnung 088 Sorten-Statistik 089 Frachten und Tarifbüro Posteinlauf der Zentrale Zweighäuser Literatur: 100 Jahre Franck 1828-1928, Ludwigsburg/Berlin, 1928. Wolfgang Schneider: Das Unifranck-Werbemittelarchiv in Ludwigsburg, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter, 31/1979, S. 79-83. Die Hauptstadt der Cichoria, Ludwigsburg und die Kaffeemittel-Firma Franck, Katalog zur Ausstellung des Städtischen Museums Ludwigsburg, 1. Dez. 1989 bis 1. Dez. 1990, Ludwigsburg 1979.