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Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Schnee, Heinrich (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Schnee, H. · Bestand · 1867-1949
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Lebenslauf Dr. jur.; Dr. rer. pol. h. c.; Wirklicher Geheimer Rat; Gouverneur a. D., Excellenz; MdR. Geboren 4.2.1871 in Neuhaldensleben. Vater: Landgerichtsrat Hermann Schnee. Mutter: Emilie, geb. Scheibe. - Verheiratet mit Ada Adeline, geb. Woodhill, aus Neuseeland, deren Vater ein Engländer aus Birmingham und deren Mutter Irin aus der alten Familie O’Donnell waren. Schnee besuchte das Gymnasium in Nordhausen, studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Heidelberg, Kiel und Berlin, bestand 1892 das Referendar-Examen und wurde 1893 zum Dr. jur. promoviert. Sodann wandte er sich dem Studium des Suaheli und der Kolonialwissenschaft am Orientalischen Seminar Berlin zu und bestand 1897 das Examen als Regierungsassessor. Er trat 1898 in das Auswärtige Amt, Kolonialabteilung, ein und arbeitete als Richter und stellvertretender Gouverneur in Deutsch-Neuguinea. 1900 wurde er Bezirksamtmann und stellvertretender Gouverneur in Samoa. 1904: Legationsrat in der Kolonialabteilung, 1905: Kolonialbeirat an der Botschaft in London. 1906: Vortragender Rat, 1907: Dirigent, 1911: Ministerialdirektor im Reichskolonialamt und Leiter der Politischen und der Verwaltungsabteilung. 1912 wurde Schnee Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz. Von 1912 - 1919 war er Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. Die Preußische Akademie der Wissenschaften zeichnete Schnee mit der Goldenen Leibniz-Medaille aus. Ehrendoktor der Staatswissenschaften der Universität Hamburg wurde er im Jahre 1921. Seit 1924 war er Mitglied des Reichstages (Deutsche Volkspartei). 1925: Präsident des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände, 1926: Präsident des Bundes der Auslandsdeutschen. 1930: Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft. 1931: Präsident der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft. Als Mitglied der Interparlamentarischen Union sowie als Delegierter des Weltbundes der Völkerbundgesellschaften - Schnee war auch Präsident der Deutschen Liga für Völkerbund - nahm er mehrfach an internationalen Kongressen teil. 1932 wurde er vom Auswärtigen Amt in die Mandschurei-Kommission (Lytton-Kommission) delegiert. 1933, nach einer - der einzigen - Unterredung mit Hitler, legte Schnee fast alle Präsidenten-Ämter nieder, sofern diese nicht doch gleichgeschaltet oder aufgelöst worden waren. Lediglich die Leitung der Deutschen Gesellschaft für Völkerbundfragen, später umbenannt in "Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik", hatte er bis 1945 inne. Die literarischen Hauptwerke Heinrich Schnees sind: Bilder aus der Südsee. Reimer, Berlin 1904 Deutsch-Ostafrika im Kriege. Quelle & Meyer, Leipzig 1919 (als Herausgeber:) Deutsches Kolonial-Lexikon. 3 Bände. Quelle & Meyer, Leipzig 1920 Niederbruch und Aufstieg. Quelle & Meyer, Leipzig 1921 Die deutschen Kolonien unter fremder Mandatsherrschaft. Quelle & Meyer, Leipzig 1922 Die koloniale Schuldlüge. Knorr & Hirth, München 1924(von diesem Werk existieren englische, französische, spanische und italienische Ausgaben) Nationalismus und Imperialismus. Hobbing, Berlin 1928 Völker und Mächte im Fernen Osten. Deutsche Buchgemeinschaft, Berlin 1933 Die deutschen Kolonien vor, in und nach dem Kriege. Quelle und Meyer, Leipzig 1939 Kolonialmacht Deutschland. Hillger, Berlin 1941. Heinrich Schnee starb am 23. Juni 1949 in Berlin durch einen Verkehrsunfall. Bestandsbeschreibung: Persönliches, Tagebücher, private Korrespondenz, Personalpapiere, Manuskripte, u.a. unveröffentlichte Memoiren (1945-1949), dienstliche und politische Korrespondenz, Akten aus dienstlicher Tätigkeit in Ostafrika, auch zur Mandschurei-Kommission des Völkerbundes (1932), Zeitungsausschnitte, Fotosammlung. Besondere Hinweise: s. auch Schnee, Heinrich: Als letzter Gouverneur in Deutsch-Ostafrika. Erinnerungen, Beideiberg 1964. Weitere Hinweise: Mommsen Nr. 3367. Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Schnee, Heinrich
Solf, Wilhelm (Bestand)
BArch, N 1053 · Bestand · 1885-1936 (-1954)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Wilhelm Heinrich Solf, Kolonialpolitik. Mein politisches Vermächtnis, Berlin 1919 Eberhard von Vietsch, Wilhelm Solf. Botschafter zwischen den Zeiten, Tübingen 1961 Gouverneur vn Samoa (1900-1911), Staatssekretär des Reichskolonialamtes (1911-1918) und des Auswärtigen Amtes (1918) Bestandsbeschreibung: Persönliche Papiere auch der Ehefrau Hanna Solf-Dotti Veröffentlichungen; vorwiegend privatdienstlicher Schriftwechsel über die Verwaltung von Samoa und die Kolonialpolitik des Deutschen Reiches (mit Aufzeichnungen über Reisen in die afrikanischen Kolonien); Schriftgutreste zur auswärtigen Politik (1918-1919), umfangreiche Materialien aus der Botschafterzeit in Japan (1920-1928); privater Schriftwechsel, u.a. mit Politikern, Wissenschaftlern und Schriftstellern sowie einigen Organisationen wie dem Deutschen Ausland-Institut und dem Japan-Institut (1898-1930). (Stand: 1977) Zitierweise: BArch, N 1053/...

Solf, Wilhelm