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2-Ss.4. Zölle (Bestand)
Staatsarchiv Bremen (STAB), 2-Ss.4. · Bestand
Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

Inhalt: Auswärtige Zölle 1423-1864 - Mitteldeutscher Handelsverein 1828-1834 - Preußisch-Hessischer, später Deutscher Zollverein bis 1850 [einzelne Stücke verschollen] - Steuerverein (Nordwestdeutscher Zollverein) 1835-1853 - Verhandlungen über die Vereinigung der deutschen Staaten zum Schutz der Handels- und Schifffahrtsinteressen 1842-1852 - Stellung Bremens zum Deutschen Zollverein und zum Deutschen Reich in Zollsachen im Allgemeinen 1851-1896 - Anschluss bremischer Gebietsteile an das Zollvereinsgebiet 1869-1885 - Einschluss des gesamten bremischen Staatsgebiets in die Zollgrenzen 1877-1898

Gemeindearchiv Dalsheim (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 243 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 243 Gemeindearchiv Dalsheim Umfang: 187 Archivkartons u. 3 lfm Überformate (= 1090 Verzeichnungseinheiten) = 24 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1618 - 1973 Lagerort: Keller der Ernst-Ludwig-Schule Zum Bestand Das erste Inventar des Gemeindearchivs von ca. 1811 ist nur unvollständig erhalten; vollständig erhaltene Inventare (die sich aber offensichtlich mehr auf die laufende Registratur beziehen und viele alte Stücke nicht auflisten, obwohl diese vielfach eine Nummerierung zeigen) stammen aus den Jahren 1831, 1837 und 1843, vielleicht in Zusammenhang mit einem Rundschreiben der Regierung in Mainz betr. Ordnung der Gemeindearchive von 1830 (Nr. 177 und 466). Im Jahre 1906 wurde eine Anzahl genannter Archivalien durch Kriegsgerichtsrat Obenauer zwecks Verfassung der eigenen Familiengeschichte im Haus- und Staatsarchiv Darmstadt benutzt (Nr. 52). Auf die Fertigung des umfassenden Verzeichnisses von 1914 (Nr. 208) durch Lehrer Trieb von Eppelsheim bezieht sich ein Schreiben vom 01.04.1914, in dem die Rückgabe des zu diesem Zweck ebenfalls nach Darmstadt ausgeliehenen Gemeindearchivs angekündigt wird (Nr. 946). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) hielten die beiden im selben Jahre unter dem Namen "Flörsheim-Dalsheim" zusammengelegten Gemeinden im Gegensatz zu den anderen Gemeinden, die ihre Unterlagen dem Stadtarchiv Worms als Deposita übergaben, die jeweiligen Archive zurück. Erst im Jahre 1997 wurden sie nach längeren Verhandlungen und dem Abschluss eines Depositalvertrages dem Stadtarchiv Worms übergeben, wo sie zuerst im Keller des Ämterhauses am Adenauerring, dann im Keller der Ernst-Ludwig-Schule ihren Platz fanden. Zwischen September 2009 und August 2010 wurden sie zur Verzeichnung nach und nach ins Stadtarchiv und nach Bearbeitung jeweils wieder in die Ernst-Ludwig-Schule zurückgebracht. Parallel dazu wurden die zeitgleich 1997 übernommenen Archivalien der Nachbargemeinde Nieder-Flörsheim bearbeitet, deren Verzeichnung ebenfalls im Sommer 2010 abgeschlossen werden konnte (Abt. 242) Bei der Bearbeitung, die den üblichen Grundsätzen folgte, wurde das Material von den Anfängen bis 1945 einerseits (Abt. 243) und aus dem Zeitraum von 1945 bis zur Schaffung der Verbandsgemeinde 1969 andererseits (Abt. 243-N) getrennt. Dabei wurde ersteres gemäß der vorgefundenen Ordnung nach dem Registraturplan von 1908, letzteres nach dem Aktenplan von 1953 im Findbuch geordnet und als Unterbestand Abt. 243-N separat verzeichnet. Der Zustand des Materials war gut bis auf zwei Stücke, bei denen leichter Schimmelbefall festgestellt wurde (Nr. 245/2 und Nr. 602, am Ende des Bestandes in eigenem Archivkarton gelagert). Kassationen fand nicht statt. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 GALLE, Volker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln 1992 Gauweiler, Wolfgang, 1200 Jahre Dalsheim, Mainz 1966 KOBLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Worms, im August 2010 Martin Geyer, Archivamtmann

Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 242 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Umfang: 162 Archivkartons u. 1 lfm Überformate (= 763 Verzeichnungseinheiten) = 21,5 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1705 - 1945 Lagerort: Ernst-Ludwig-Schule Zur Ortsgeschichte Urkundlich wird der Ort Nieder-Flörsheim erstmals 768 in einer Schenkungsurkunde im Lorscher Codex genannt. "Am 05.11.768 vergaben Gerolf und sein Bruder Emino zum Seelenheil ihrer Eltern und ihrer Schwester Seghelinda eine Hofreite, 10 Tagewerk Ackerland und Feld geeignet, einen Weinberg darauf anzulegen". Erwähnung des Weinbergs beweist, dass damals die Franken schon Weinbau trieben und über ihre Güter verfügen konnten. Der Ort hieß früher Fletersheim, Flaridesheim, Ilersheim, Nieder-Flersheim. Außer Lorsch besaß auch das Cyrikusstift Neuhausen Güter zu Flörsheim. Nieder-Flörsheim gehörte seit dem Mittelalter zum Wormser Domstift. Im 13. Jh. bedrückte Philipp von Falkenstein das Stift und setzte sich im Dorf fest. Im Jahre 1349 nahm das Stift die Schirmherschaft der Leiningen an und im Jahre 1400 trat es die Hälfte des Dorfes an den Pfalzgrafen Ruprecht III. im Eigentum ab. Die andere Hälfte des Dorfes und der Vogtei gehören dem Stift Neuhausen und als dieses Stift von dem Kurfürsten Friedrich III. im Jahr 1566 aufgehoben wurde, kam auch die andere Hälfte des Dorfes zur Pfalz. Es wurde dem Oberamt Alzey zugeteilt. 1792 wurde der Südwesten wieder erneut in den Krieg verwickelt, als französische Revolutionsheere das linke Ufer besetzten. Wieder kam es zu Plünderungen und Tributleistungen an Geld und Naturalien. Das spätere Rheinhessen und die Kurpfalz bildeten das Departement Donnersberg zu dem auch die 24 Gemeinden Rheinhessens gehören. Verwaltungsreform und wirtschaftlicher Aufschwung in der Landwirtschaft prägten das Leben der Menschen. Nach der Niederlage Napoleons kam Nieder-Flörsheim zum Großherzogtum Hessen. 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1969 Kreis Worms (1946 Rheinland-Pfalz). Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim im Jahr 1969 zu der neuen Gemeinde Flörsheim-Dalsheim zusammengeführt. Die Gemeinde besaß eine Pfarrkirche, die dem hl. Johannes geweiht und erstmals urkundlich 1234 in der Urkunde erwähnt wurde. Bei der pfälzischen Kirchenteilung 1705 fiel die Kirche den Reformierten zu. Die Katholiken richteten sich ein Oratorium im Rathaus ein. Es wurde ein Filial der katholischen Kirche in Dalsheim. Den Lutheranen wurde eine Pfarrei in Dalsheim zugesprochen. In Nieder-Flörsheim gab es zwei Schulen, die reformierte mit dem Schulhaus und die katholische Schule. Die israelitische Gemeinde erbaute 1817 eine Synagoge (Untergasse 10), veräußerte sie aber 1920 an die Familie Häußer. Die Bevölkerung wuchs im Jahr 1811 auf 596 Einwohner. Zum Bestand Das Archivgut in der Gemeinde Nieder-Flörsheim versuchte man schon 1838 zu ordnen. Aus dem Schreiben des Kreisrats des Kreises Worms geht hervor, dass man Herrn Völker aus Wersau (Odenwald) zur Ordnung der Gemeinderegistratur von Nieder-Flörsheim beauftragt hatte (Nr. 0156, s. 13.03.1838). 1914 wurde vom Lehrer A. Trieb ein Aktenverzeichnis des Gemeindearchivs Nieder-Flörsheim angefertigt (s. Abt. 206 Nr. 99). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) behielten die beiden zusammengefaßten Gemeinden Nieder-Flörsheim und Dalsheim zunächst (im Gegensatz zu allen anderen Gem. der VG, die ihre Unterlagen schon im Stadtarchiv Worms deponiert hatten) ihr Archivgut im Rathaus. Erst nach längeren Verhandlungen mit der Gemeinde 1998 wurde das wertvolle Archivgut nach Abschluss eines Depositalvertrags gemeinsam mit den Archivalien von Dalsheim durch die Gemeinde Flörsheim-Dalsheim an das Stadtarchiv übergeben. Das im Gegensatz zu vielen Nachbargemeinden in beiden Orten relativ ungestörte und reiche vor allem ältere Archivgut wurde im Keller der Ernst-Ludwig-Schule eingelagert, mit der Verzeichnung im Herbst 2009 für beide Gemeindearchive begonnen. Zunächst waren zuvor 2008 die Unterlagen gemäß der Reihenfolge des Registraturplans von 1908 aufgestellt worden; die Akten wurden 2009/10 zur Bearbeitung sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und dort bearbeitet. Die Laufzeit beginnt im Wesentlichen im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts und reicht im vorliegenden Bestand in der Regel bis 1945. Besonders erwähnenswert sind die Waldungen von Nieder-Flörsheim. Der Nieder-Flörsheimer Wald diente der Gemeinde als Einnahmequelle. Zahlreiche Holzversteigerungs- u. Abzählungsprotokolle befinden sich in den Urkunden zu den Rechnungen der Gemeindekasse. Aus Datenschutzgründen wurden nach Vorgabe des Landesarchivgesetzes 2 Akten mit Sperrvermerk für die Benutzung versehen. Der Bestand umfasst nach Abschluss der Neuverzeichnung (Sept. 2009 - April 2010) 759 Verzeichnungseinheiten (10.7.2012: 763), die in 162 Archivkartons aufbewahrt werden. Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Kassationen wurden keine vorgenommen. Wegen der unterschiedlichen Aktenpläne wurde für die ab 1945 bis 1969 angelegten Akten der Gemeinde bis zu ihrer Fusion mit Dalsheim eine neue Abt. 242-N angelegt, die ergänzend heranzuziehen ist. Für Abt. 242 und 243 befindet sich am Bestand noch eine umfangreiche und noch ungesichtete Sammlung von Druckschriften, Gesetzen und anderer grauer Literatur, die einer Aussonderung und Erschließung bedürfte. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: -Abt. 35 Gesundheitsamt Worms -Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim -Abt. 180/10 Volksbank Worms-Wonnegau -Abt. 185 Familien- u. Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl -Abt. 241 Gemeindearchiv Dalsheim -Abt. 204 Wormser Dokumentation/Sammlung Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 KOßLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Festschrift der Provinz Rheinhessen zur Hundertjahrfeier 1816-1916, Mainz 1916 GALLÉ, Völker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln, 1992 KORB, Willi, Nieder-Flörsheim. Aus der Geschichte eines rheinhessischen Weindorfes. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier, Westhofen, 1968 Worms, April 2010 Magdalena Kiefel

Handelsregister (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 231-3 · Bestand · 1836-1908
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 143 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der vorliegende Bestand beinhaltet Akten von drei verschiedenen preußischen Kommissionen, die für die Bearbeitung von Entschädigungsforderungen gegenüber dem französischen Staat zuständig waren. Durch personelle Überschneidungen und ähnlich gelagerte Aufgabenstellungen ergibt sich jedoch eine relativ homogene Aktenüberlieferung, deren Schwerpunkt auf der Tätigkeit der Hauptliquidationskommission liegt. Am 3. Juni 1814 wurde der Geheime Staatsrat Johann Christian Magnus Freiherr von Oelssen (1775-1848) zum Kommissar für die Erledigung der Entschädigungsforderungen der preußischen Staatsangehörigen ernannt. Unterstützt wurde er bei der Ausübung seiner Tätigkeit zeitweise durch den protestantischen Generalkonsistorialpräsidenten Johann Friedrich von Jacobi. Die Oberleitung über die Entschädigungsangelegenheiten hatte Wilhelm von Humboldt. Nach der Einnahme von Paris am 3. Juli 1815 beauftragte der Feldmarschall Gebhard Leberecht von Blücher den Generalintendanten der Armee, Friedrich Wilhelm Christian Ribbentrop (1768-1841) , mit den Verhandlungen über die Rückgabe der durch die französischen Truppen in Preußen beschlagnahmten Kunstwerke und Kulturgüter. Zur Unterstützung wurden ihm der Kriegskommissar Jacoby und Prof. de Groote zugeordnet. Im weiteren Verlauf übernahm der Staatsminister Karl vom Stein zum Altenstein (1770-1840) die Verhandlungen und wurde hierbei vom Kammergerichtsrat Johann Albrecht Friedrich Eichhorn (1779-1856) und dem Düsseldorfer Gouvernementsrat Crull unterstützt. Nach dem Zweiten Pariser Frieden am 20. November 1815 wurde schließlich die preußische Liquidationskommission gebildet. Da im weiteren Verlauf auch in den preußischen Provinzen Liquidationskommissionen entstanden, setzte sich für die zunächst in Paris tagende Kommission der Name Hauptliquidationskommission durch. Die Hauptaufgabe dieser Kommission war die Verhandlung mit den französischen Behörden über die Bewilligung von Entschädigungszahlen für die durch preußische Staatsangehörige, Behörden und Gemeinden eingereichten Entschädigungsforderungen aus der Zeit der französischen Besetzung. Ein territorialer Schwerpunkt lag hierbei auf den nach dem Friedensschluss an Preußen gefallenen Gebieten (u. a. die Rheinprovinz). Ein Großteil der überlieferten Akten beinhaltet die eingereichten Entschädigungsforderungen und die Entscheidung der Kommission über die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen. Zum ersten Kommissar wurde Wilhelm von Humboldt und zum zweiten Kommissar der Gouvernementsrat Crull berufen. Der Kommissar Crull bildete auch eine in Paris ansässige Schiedsrichterliche Kommission, die über strittige Entschädigungsforderungen entscheiden sollte. Die Hauptliquidationskommission wurde später nach Berlin verlegt und im Jahre 1823 aufgelöst. Die Akten der Kommission gelangten zu einem nicht mehr zu ermittelnden Zeitpunkt in den Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK und wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Archivar Karl Sattler verzeichnet. Eine Auslagerung des Bestandes während des Zweiten Weltkrieges erfolgte nicht . Deshalb verblieben die Akten auch während der Zeit der deutschen Teilung in Berlin-Dahlem. Da das Findbuch jedoch verloren gegangen ist wurde der Bestand 1953 durch den Archivar Gerhard Kutzsch erneut verzeichnet. Dieses Findbuch wurde im Jahr 2013 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die Akten des Bestandes wurden teilweise durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen. Auf Grund des daraus resultierenden Schimmelbefalls können einige der in diesem Findbuch verzeichneten Akten gegenwärtig nicht zur Benutzung vorlegt werden. Darüber hinaus gehören zum Bestand ca. 50 Amtsbücher (v. a. Kassenbücher, Verzeichnisse, Journale), die auf Grund des Schimmelbefalls noch nicht verzeichnet werden konnten. Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 143 Hauptliquidationskommission der Privatforderungen an Frankreich, Nr. ( ) Berlin, April 2013 Guido Behnke Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I HA. Rep. 143 und 143 A); unverzeichnet

Inventar des Archivs der Stadt Werl (Bestand)
Stadtarchiv Werl, INA · Bestand
Teil von Stadtarchiv Werl (Archivtektonik)

Vorwort : Das Findbuch zur A r c h i v a b t e i l u n g B des Stadtarchivs Werl wurde 1952 von Staatsarchivrat Dr. Müller erstellt. Zwischen 1999 und 2001 ist das Findbuch durch den heutigen Stadtarchivar Michael Jolk digitalisiert worden und wird nun 2012 durch ihn online veröffentlicht. Als J. S. Seibertz die Materialsammlung zu seiner Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen durchführte und zu diesem Zwecke im Jahre 1832 auch das Archiv der Stadt Werl besuchte, fand er, wie er berichtet, eine "totale Unordnung" vor (Archivabteilung E Kaps. 9 Nr. 4). Auf Veranlassung des Landrats zu Soest trat deshalb der damalige Bürgermeister Fickermann zu Werl mit dem Oberlehrer Dr. Tross in Hamm, der zu dieser Zeit gerade das Archiv des Erbsälzer-Collegiums zu Werl neu ordnete, in Verhandlungen wegen Neuordnung auch des städtischen Archives ein. Tross begann im nächsten Jahre mit der Arbeit. Im Jahre 1877 wurden die Urkunden unter Zugrundelegung der Tross¿schen Regesten neu repertorisiert, wobei eine Anzahl weiterer Urkunden die Nummern des Repertoriums vermehrte. Der Bearbeiter des Verzeichnisses war Dr. Giefers. Eine andere Hand trug später weitere Urkunden nach und verzeichnete -anscheinend erstmals- auch die ältesten Akten bis zum Ende der hessischen Zeit, die als Abteilung B bezeichnet wurden, und als Abteilung C die Protokolle und Amtsbücher der Stadt bis 1816. Die damals geschaffene Ordnung dieser Akten wurde bei der im Jahre 1948 von Staatsarchivrat Dr. Kausche begonnenen Archiv-Neuordnung unverändert gelassen. Im Rahmen des gesamten Archivs behielt die Abteilung die Bezeichnung Archivabteilung B. 1952 wurden vom Unterzeichneten größere, nachträglich aufgefundene Bestände eingeordnet. Wo sich innerhalb der Pakete noch ältere Inhaltsverzeichnisse finden, können diese Akten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben; vor allem stimmt die dort angegebene Stückzahl der Einzelblätter bzw. Faszikel nicht mehr. Besonders bemerkenswerte Stücke wurden im Repertorium in den intus-Vermerken hervorgehoben, wobei die bei den Nr 27a und b, 39, 42 und 45 ausgeworfenen Betreffe fast einer Einzelverzeichnung gleichkommen. Die bei der alten Ordnung verwendeten verwendeten römischen Nummernbezeichnung wurden durch arabische Ziffern ersetzt. Werl, den 10. Juli 1952 (Dr. Müller) Staatsarchivrat z. Wv. __ Ab B 27a neu geordnet. Werl, den 23 Mai 1972 Preising __ 1992 erstellte Michael Jolk privat ein Register zu den Akten, dass 1998 und 1999 aktualisiert wurde. Von Dezember 1999 bis 1.2.2001 sind die Akten nach den Titelblättern in ein Archivprogramm eingetippt worden. Preising hatte nur verkürzte Titel ins Findbuch übertragen und viele Namen kamen dadurch nicht ins Register! Sicherungsverfilmung dieses Bestandes vgl. Akte 6692 StA Werl und Findbuch Kleiner Bestand 21. A r c h i v a b t e i l u n g C " A m t s b ü c h e r a u s v o r p r e u s s i s c h e r Z e i t " Digitalisiert im April 2012 von Stadtarchivar Michael Jolk. Zahlreiche Ergänzungen stammen von Stadtarchivar a. D. Heinrich Josef Deisting. Vorwort von 1952 von Dr. Wolfgang Müller, der den Bestand erstmals ordnete: Von der 1877 geschaffenen Ordnung dieser Abteilung wurde nur die Unterabteilung I "Protokollbücher" unverändert gelassen; für diese stellt das vorliegende Repertorium eine Abschrift des alten Verzeichnisses dar. Geändert wurde nur die Signatur insofern, als jetzt die Hauptgruppen mit römischer Ziffer, die einzelnen Nummern mit arabischer Ziffer bezeichnet wurden. Da eine größere Anzahl bisher unverzeichneter Amtsbücher in die Archivabteilung C zu übernehmen war, empfahl es sich, die bisherige Unterabteilung 2 in die neuen II-IV unterzuteilen.

Kleine Erwerbungen NSDAP (Bestand)
BArch, NS 20 · Bestand · 1921-1967
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Sammlung von vereinzeltem Schriftgut und Überlieferungssplittern (teilweise in Kopie) von Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP sowie privater Herkunft, auch nach 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Verhandlungen über Regierungsbeteiligungen der NSDAP (1932-1934); Organisation, Aufgaben,Tätigkeit und politische Entwicklung der NSDAP (1932-1942);Sammlung von Ausweisen vorwiegend der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände (1933-1945). Abhandlungen, Berichte, Notizen und Entwürfe zu allgemeinen kolonialpolitischen Vorstellungen (1941). Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassepolitischen Gesichtspunkten (1939). Rundschreiben des Nationalsozialistischen Dozentenbunds (1935-1937). Mitteilungen des Reichskriegerbunds (1942). SS und Konzentrationslager: Übersichten, Verzeichnisse und Gutachten aus der Nachkriegszeit über Dienststellen und Einrichtungen der SS, Ghettos, Zwangsarbeitslager und Konzentrationslager. Lebensborn e.V. und angeschlossene Organisationen (Kopien von beim Internationalen Suchdienstes in Arolsen aufbewahrten Unterlagen). NSDAP-Dienststellen außerhalb der Reichsgrenzen (1937); Unterlagen des "Welt-Dienst"; Sammlung antinationalsozialistischen Propagandamaterials. Handakten u.a. von Sepp Schuster (Tätigkeit im Bund "Freunde des Neuen Deutschlands" (EFENDE) in den USA, in der Kameradschaft USA und als Reichsredner 1934-1940) und Rudolf Jordan (Manuskripte des ehemaligen Gauleiters Halle-Merseburg bzw. Magdeburg-Anhalt und Reichsstatthalters in Braunschweig aus der Nachkriegszeit). Erschließungszustand: Findbuch Zitierweise: BArch, NS 20/...

Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/33 · Bestand · (1803 -) 1806-1918 (- 1922), Vorakten ab 1531
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand E 40/33 setzt sich aus einzelnen Akten aus den bisherigen Beständen E 36 und E 41, den Verzeichnissen 2 und 22 des bisherigen Bestandes E 49 sowie dem Großteil des bisherigen Bestandes E 56 zusammen, der auf drei Ablieferungen des Staatsministeriums aus dem Jahr 1926 basiert. Letzterer wurde im Zuge der Verzeichnungsarbeiten zum neuen Bestand E 40/33 komplett aufgelöst, wobei ein geringer Teil der Unterlagen aus Provenienzgründen und/oder einer Laufzeit vor 1806 in die altwürttembergischen Bestände bzw. den Lehenrat (E 60) eingeordnet wurden. Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten findet sich in der Vorbemerkung zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Inhaltliche Schwerpunkte des Bestandes sind Auskunftsgesuche aus dem Ausland oder anderen deutschen Bundesstaaten über in Württemberg begüterte Adelsfamilien, Ausfolge von Lehenakten an andere (Bundes-) Staaten, Beziehungen zwischen einzelnen Adelsherrschaften und Staaten, vor allem aber adelige Familien-, Erb-, Güter- und Schuldenangelegenheiten. Weitere wichtige Unterlagen zur Geschichte des mediatisierten Adels im Königreich Württemberg werden in folgenden Beständen verwahrt: E 60 Lehenrat E 63/5 Gemeinschaftliche Kommission für die Verhandlungen über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherren und Rittergutsbesitzer E 156 Ministerium des Innern: Adelssachen E 157 Ministerium des Innern, Kommission für die Adelsmatrikel Die Verzeichnungsarbeiten zum vorliegenden Bestand wurden in den Jahren 1996 - 2000 im Rahmen der schrittweisen Auflösung der Bestände E 36, E 41, E 46 und E 49 durch Dr. Kurt Hochstuhl begonnen. Der Unterzeichnete gliederte von Januar bis April 2006 in Verbindung mit einer Neuverzeichnung die Unterlagen des bisherigen Bestandes E 56 ein. Im Rahmen der weiteren Verzeichnungsarbeiten am Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten erfuhr der Bestand noch weiteren Zuwachs. Die im Anschluss an die Verzeichnung erfolgte Verpackung erledigten Ursula Reibnitz und Regina Eberhardt. Der Bestand umfasst nunmehr 881 Büschel bei 7,2 lfd. Regalmetern. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Mirbachs Telegraphisches Büro (Bestand)
BArch, R 8028 · Bestand · 1910-1930
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Mirbachs Telegrafisches Büro (MTB) ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rheinland als kleines Nachrichtenbüro durch den Lektor Mirbach gegründet worden. Gemeinsam mit Professor Arthur Jung war er bis November 1920 Inhaber der "Internationalen Telegraphenagentur (ITA)" mit Sitz in Köln. Nach der Trennung von seinem Kooperationspartner Jung nahm Mirbach zunächst wieder die Arbeit in seinem früheren Korrespondenz Büro auf. Eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des MTB spielte die damalige Situation im Deutschen Reich. Nach der Niederlage des kaiserlichen Deutschen Reichs im Ersten Weltkrieg wurde das neugeschaffene und erstmals so benannte Saargebiet, bestehend aus dem südlichen Teil der Rheinprovinz sowie der Saarpfalz und dem Westen der bayerischen Pfalz, durch die territorialen Bestimmungen des Versailler Vertrags vom Deutschen Reich getrennt. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes unter französische Verwaltung gestellt. Mit der Besetzung des Saargebiets durch französische Truppen ging auch die Verbreitung französischer Propaganda einher (1). Dies geschah vorwiegend durch den Ankauf einiger deutscher Zeitungen, wie z. B. der "Südwestdeutschen Abendzeitung" durch die französische Militärverwaltung (2). Umbenannt in "Neuer Saar Kurier" erschien die Zeitung nun zweisprachig und wurde von französischen Nachrichtendiensten mit Informationen versorgt. Die deutsche Reichsregierung und das Auswärtige Amt sahen sich gezwungen, den Bemühungen Frankreichs um eine Separation der Pfalz entgegenwirken. Auch in den anderen abgetretenen Gebieten Elsass-Lothringen, Rheinland, Eupen-Malmedy, Posen, Nordschleswig, in Teilen Oberschlesiens bzw. in den Grenzgebieten, waren ähnliche Bestrebungen der Besatzungsmächte zu beobachten. Um der Propaganda der Besatzungsmächte entgegenzuwirken, stimmte die Reichsregierung dem Vorschlag des Verlagsdirektors Kristian Kraus zu, einen Nachrichtendienst zu schaffen, der die abgetretenen und besetzten sowie die Grenzgebiete mit Nachrichten aus dem Deutschen Reich versorgen sollte. Kraus organisierte schon seit 1919 im Auftrag der Reichsregierung den Nachrichtendienst für das Saargebiet und besetzte Gebiete des Rheinlandes. Dieser Nachrichtendienst sollte weiter ausgebaut werden. Mirbachs Telegrafisches Büro galt zur damaligen Zeit als "Führung der Rheinischen Korrespondenz"(3). Kraus war an der Übernahme des MTB interessiert, wie er in einem Schreiben an die Presseabteilung der Reichsregierung verdeutlicht. Nach den Verhandlungen zwischen Kraus, Mirbach und der Regierung wurde das MTB in die "Reichsstelle zur Versorgung der besetzten und abgetretenen deutschen Gebiete mit deutschen Nachrichten" eingegliedert. Kraus war von 1920 - 1929 Geschäftsführer und literarischer Leiter dieser auch unter der Bezeichnung "Allgemeines Politisches Informationsbüro G.m.b.H." bekannten Reichsstelle mit Sitz in Berlin (4). In diesem Zuge wurde, ebenfalls durch Kraus betreut, die Nachrichtenagentur Polwona gegründet, die in den besetzten und abgetretenen deutschen Gebieten einige Filialen eröffnete (5). Diese Nachrichtenbüros wurden nach außen hin als privatwirtschaftliche Unternehmen ausgegeben, waren aber finanziell vom Reich abhängig. Täglich wurden durch telefonische Übermittlung Nachrichten von Berlin aus an die Filialen der Polwona geleitet. Diese waren u. a. in Frankfurt am Main (Frankfurter Depeschenbüro), Mannheim (Oberrheinisches Nachrichtenbüro), Saarbrücken (Saarkorrespondenz), Köln (Mirbachs Telegraphisches Büro), in Königsberg (Norel - Ost Korrespondenz) und in Flensburg (Korrespondenzbüro Nordschleswig) eingerichtet (6). Von dort aus wurden die Nachrichten an die Provinzpresse in der Umgebung weitergeleitet. So blieben die Bürger in den besetzten oder abgetretenen Gebieten über Politik, Wirtschaft und aktuelle Themen im Deutschen Reich informiert und wurden außerdem in ihrem Zugehörigkeitsgefühl zum Deutschen Reich bestärkt. Im Gegenzug hatten die Filialen die Aufgabe, Nachrichten aus den Besatzungsgebieten, insbesondere Interviews mit wichtigen Vertretern der Besatzungsmächte, nach Berlin zu senden. Anmerkungen: (1) BArch R 8028 / 1 fol. 139, 166. (2) BArch R 8028/ 1 fol. 139. (3) BArch R 8028/ 1 fol. 92. (4) BArch (ehem. BDC, RKK/ RSK Personal- und Sachakten, Kraus, Kristian. (5) BArch R 8028/ 1 fol. 180. (6) BArch R 8028 /1 fol. 42. Abkürzungen: MTB - Mirbachs Telegrafisches Büro Polwona - Politische West - Ost - Nachrichtenagentur O.N.B. - Oberrheinisches Nachrichtenbüro W.T.B. - Wolff’s Telegraphisches Büro S.C.B. - ist anhand der Akten nicht eindeutig identifizierbar, wahrscheinlich "Saar Correspondenz Büro" "Dako" - "Danziger Korrespondenzbüro" Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand ist gegen Ende des Zweiten Weltkrieges von der Roten Armee beschlagnahmt und in den 50er Jahren im Zuge von Aktenrückführungen aus der Sowjetunion dem Deutschen Zentralarchiv (später: Zentrales Staatsarchiv der DDR mit Sitz in Potsdam) übergeben worden. Die dortige Bestandssignatur lautete 61 Mi 1. Mit der Übernahme in das Bundesarchiv erfolgte eine Änderung der Bestandssignatur in R 8028. Archivische Bearbeitung Im Zuge der Bearbeitung des Bestands entstand im Zentralen Staatsarchiv der DDR eine Findkartei, auf deren Grundlage das vorliegende Findbuch mit der Datenbank BASYS-S erstellt wurde. Die bereits vorhandene Klassifikation wurde übernommen. Im Zuge der Bearbeitung wurden Serien und Bandfolgen erstellt. Nach der Einsichtnahme in die Akten sind einige redaktionelle und inhaltliche Überarbeitungen an den schon in BASYS -S existierenden Datensätzen vorgenommen worden. Es erfolgten keine Kassationen oder Zugänge. Zitierweise BArch R 8028/..... Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 8028/...

MNF, Dekanat 1936-1945

Ordnung und Klassifikation: Ehemals geheime Promotionen wurden wohl schon beim Aktenbildner den allgemeinen Akten entnommen und gesondert verwahrt, vermutlich in einem sogenannten "eisernen Schrank". Diese Verfahren finden sich jetzt, so noch vorhanden, im hinteren Teil des Bestandes unter dem Aktentitel "Geheime Promotionen". CH, 07.12.2017 Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Berliner Universität wurde aufgrund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Wirkung vom 01. April 1936 gebildet. Von der philosophischen Fakultät, die bisher sowohl die geisteswissenschaftlichen, als auch die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen umfaßte, gingen folgende Institute zum Geschäftsbereich der neuen Fakultät über: Mathematisches Institut Institut für angewandte Mathematik Seminar zur Ausbildung von Studierenden im wissenschaftlichen Rechnen I. Physikalisches Institut II. Physikalisches Institut I. Institut für theoretische Physik II. Institut für theoretische Physik Institut für Höhenstrahlenforschung Meteorologisches Institut Chemisches Institut Physikalisch-chemisches Institut Technologisches Institut Pharmazeutisches Institut Museum für Naturkunde Mineralogisch-petrographisches Institut Geologisch-paläontologisches Institut Zoologisches Institut Zoologisches Museum Pflanzenphysiologisches Institut Botanisches Museum Geographisches Institut Institut und Museum für Meereskunde Zu Ausbildungszwecken dienten der Fakultät ferner: Universitätssternwarte in Potsdam-Babelsberg Astronomisches Recheninstitut Deutsches Institut für Perlen- und Edelsteinforschung Botanischer Garten Geodätisches Institut (Potsdam) Geophysikalisches Institut (Potsdam) 1) An dieser Zusammensetzung änderte sich bis zum Jahre 1945 nichts wesentliches. Zu erwähnen wäre lediglich, daß im November 1942 ein "Institut für Rassenbiologie" gegründet wurde. Die Trennung der naturwissenschaftlichen von den geisteswissenschaftlichen Disziplinen erfolgte in Berlin zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt. 2) Der Lehrkörper der Fakultät bestand bei der Bildung derselben aus 37 ordentlichen Professoren 1 lesenden Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften 2 ordentlichen Honorarprofessoren 20 Honorarprofessoren 3 beamteten außerordentlichen Professoren 47 nichtbeamteten außerordentlichen Professoren 40 Dozenten 3 Lehrbeauftragten 1 Lektor Im Wintersemester 1944/45 gehörten dem Lehrkörper an: 34 ordentliche Professoren 10 entpflichtete ordentliche Professoren 3 lesende Mitglieder der Preußischen Akademie der Wissenschaften 3 außerordentliche Professoren 1 entpflichteter außerordentlicher Professor 1 Gastprofessor 14 Honorarprofessoren 1 entpflichteter ordentlicher Honorarprofessor 53 außerplanmäßige Professoren 5 nicht beamtete außerordentliche Professoren 46 Dozenten 12 Lehrbeauftragte Zum Lehrkörper gehörten so hervorragende und international bekannte und geachtete Hochschullehrer und Forscher wie M. Planck, M. v. Laue, E. Schrödinger, E. Schmidt, W. Nernst, W. Heisenberg, P. A. Thiessen und M. v. Ardenne. Dekan der Fakultät war vom 1. April 1936 bis zum 8. Mai 1945 Prof. Dr. Ludwig Bieberbach. 1) Vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1.4.1936, S. 149, 155 2) Bereits in den Jahren 1923/24 wurden wegen der Teilung der philosophischen Fakultät Verhandlungen geführt, die jedoch wegen der ablehnenden Haltung des größten Teils der Fakultätsmitglieder ergebnislos verliefen. Vgl. dazu: Universitätsarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12, Bl. 12/13, 30-42 Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse: Die Registratur wurde im Dekanat verwaltet. Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in der einfachsten Weise nach dem alphabetischen Schlagwortsystem (z.B. "Allgemeines" = A). 2. Zugang: Der Bestand befindet sich seit Gründung des Universitätsarchivs in dessen Verwahrung (1954). Er besteht aus 12 Akteneinheiten Geschäftsakten und 239 Bänden Habilitations- und Promotionsakten. Da kein Aktenverzeichnis vorliegt, ist nicht festzustellen, ob die Akten vollständig überliefert sind. Es muß jedoch angenommen werden, daß der größere Teil der Geschäftsakten verloren gegangen ist, während die Habilitations- und Promotionsakten vollständig vorhanden sind. 3. Archivische Bearbeitung: Die Schlagwortordnung konnte der Ordnung des Bestandes nicht zugrundegelegt werden. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen gebildet. Die Ordnung des Bestandes erfolgte im August 1970 durch den Unterzeichneten. Die Verzeichnung der Akteneinheiten war bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen worden. Berlin im August 1970 gez. Dipl.-Hist. Kossack, Archivleiter Quellennachweise: 1. Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin, Bestand: Philosophische Fakultät - Dekanat - Nr. 12 2. Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Nr. 7 vom 1. April 1936 Personalverzeichnis der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 127. Rektoratsjahr 1936/37 Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1936-1945 Bestandsgliederung: 1. Fakultätsangelegenheiten 2. Angelegenheiten des Lehrkörpers 3. Studentenangelegenheiten Zeitraum bis: 1958 Zeitraum von: 1924 Zitierweise: HU UA, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, MNF.01, Nr. XXX.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 129 A · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorwort Am 24. Februar 1812 wurde zwischen Preußen und Frankreich ein Bündnisvertrag unterzeichnet (Pariser Konvention), welcher Preußen zur militärischen Unterstützung Frankreichs in allen Kriegen in Europa - außer in Spanien, Italien und Griechenland - verpflichtete. Den französischen Truppen wurde der Durchmarsch durch Preußen gestattet, wobei sie mit Verpflegung und Pferden versorgt werden mussten. Die französischen Kommandeure erhielten weitgehende Vollmachten, so dass Preußen faktisch wieder unter französischer Besetzung stand . Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum wurde die Ausführung der Pariser Konvention vom 24. Februar 1812 übertragen, soweit sie die Versorgung der Reservemagazine im In- und Ausland und alle Verhandlungen mit dem französischen Generalintendanten Matthieu Graf Dumas, betrafen. Generalmajor Graf von Wylich und Lottum war seit November 1810 bereits Chef des alten Armeeverpflegungswesens (Feldverpflegungsdepartement, Generalverpflegungsdepartement und Generalverpflegungsintendantur). Als Generalkommissar führte er im März und April 1812 die Armeeverpflegungsverhandlungen mit dem französischen Marschall Louis-Nicolas Davout (Fürst Eckmühl) in Stettin. Nach Rückkehr des Generalmajor Graf von Wylich und Lottum nach Berlin im April 1812 konstituierte sich das Büro zur Verpflegung der französischen Truppen, welches dann als Generalkommissariat zur Verpflegung der französischen und alliierten Truppen bezeichnet wurde. Die vorliegenden Akten entstammen den Verhandlungen zwischen Generalmajor Graf von Wylich und Lottum und den französischen Marschall Davout (Fürst Eckmühl) in Stettin (Stettiner Akten) und wurden nicht mit den Akten des Büros zur Verpflegung der französischen Truppen vereinigt. Nur einige Bände der Stettiner Akten wurden auch in Berlin weitergeführt, welche in den Bestand GStA PK, I. HA Rep. 130 Generalkommissariat zur Verpflegung der französischen und alliierten Truppen eingegliedert wurden . Der Bestand GStA PK, I. HA Rep. 129 A Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über die Verpflegung der französischen Truppen (Armeeverpflegungsverhandlungen) umfast 11 Sektionen, die meistens noch durch mehrere Teile (Parts) untergliedert sind. Eine Bestandsakte konnte im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz nicht nachgewiesen werden, weshalb die Einzelheiten zur Bestandsgeschichte unbekannt sind. Für den Bestand gibt es ein Behördenfindbuch, welches vom Geheimen Registrator und Hofrat Schmidt angefertigt wurde. Der Bestand wurde im Oktober 1969 im ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR Dienststelle Merseburg revidiert. 2007 wurde das Findbuch durch die Archivinspektorin Verena Kohnke in die Augias-Datenbank eingegeben und durch die Unterzeichnete revidiert, z. T. neu geordnet und klassifiziert. Einige Aktentitel und Enthält-Vermerke wurden überprüft und teilweise ergänzt. Außerdem erfolgte eine Umsignierung des Bestandes 2007 durch Herrn Szal. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin verwahrt. Es sind daher die gelben Bestellscheine zu benutzen. Außerdem müssen u. U. aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Akten sind wie folgt zu bestellen: I. HA Rep. 129 A, Nr. zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 129 A Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über die Verpflegung der französischen Truppen (Armeeverpflegungsverhandlungen), Nr. Bestandsumfang: 0,4 lfm 45 VE (= Verzeichnungseinheit) Laufzeit: 1812 Letzte vergebene Nummer: 45 Berlin, Dezember 2011 Irina Fröhlich (Archivoberinspektorin) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

BArch, R 1507 · Bestand · 1920-1934
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unter‧richtete die Reichsregierung über alle die innere Lage des Deutschen Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensam‧melstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Gehei‧men Staatspolizeiamt auf Bestandsbeschreibung: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unterrichtete die Reichsregierung über alle, die innere Lage des Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Geheimen Staatspolizeiamt auf. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): 1919-1933 (1.584): Dienststellenverwaltung 1920-1930 (11), Polizei und bewaffnete Macht, Nachrichtenwesen 1919-1930 (38), Rechtsnormen 1920-1930 (50), internationale Verhandlungen und Verträge 1920-1929 (6), Überwachung ausländischer Tätigkeit im Reich 1920-1930 (59), Abwehr 1920-1930 (12), Verkehr mit Waffen 1920-1930 (23), wirtschaftliche Verhältnisse in ihren Wirkungen auf die öffentliche Ordnung 1920-1929 (19), politische Bewegung 1920-1933 (52), Wahlen, Wahlergebnisse, Regierungsbildungen 1920-1930 (19), Parteien 1920-1930 (8), Die Internationalen 1925-1929 (2), Organisationen und Bewegungen politischer Art au‧ßerhalb der Parteien 1920-1930 (126), Gewerkschaften 1921-1929 (7), internationale Ver‧bindungen mit wirtschaftlichen Organisationen 1921-1927 (2), Offiziers- und Soldatenverei‧nigungen 1921-1930 (10), Erwerbslosenbewegung und Demonstrationen 1920-1925 (2), Organisationen, Institute und Bewegungen mit bestimmten einzelnen Zielen 1920-1931 (13), pazifistische Bewegung 1922-1927 (2), Presse 1920-1924 (2), besetzte sowie abgetretene Gebiete, Ostpreußen 1920-1928 (12), Ausland 1920-1929 (32), Sachakten über bestimmte Einzelvorgänge 1922-1933 (55), Materialsammlung über bestimmte Einzelpersonen 1920-1933 (978), Personalakten o.Dat. (44) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): 1920-1933 (99): Lageberichte 1920-1929 (57), Meldungen der Nachrichtensammelstelle 1929-1933 (42) Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): 1919-1931 (297): Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1919-1931 (203), Kommunistische Internationale und ausländische kommunistische Parteien 1920-1927 (10), der KPD nahe stehende Organisa‧tionen 1921-1930 (52), andere Parteien und Organisationen 1920-1934 (16), Lichtbilderkartei der Nachrichtenstellen der Länder 1924-1929 (2), Personalakten 1920-1933 (14) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): Findbuch (1940) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): Publikationsfindbuch: Lageberichte (1920-1929) und Meldungen (1930-1933) des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern. Bestand R 134 des Bundesarchivs in Koblenz. Mikrofichesausgabe, hg. v. Ernst Ritter, München 1979 Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): Findbuch (1968) Zitierweise: BArch, R 1507/...

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 114 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

1 Behördengeschichte Im Zuge der Befreiungskriege wurde durch die Breslauer Konvention vom 19.03.1813 ein aus jeweils zwei deutschen und zwei russischen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat gebildet. Die Leitung dieses Gremiums übernahm der in russischen Diensten stehende Freiherr vom und zum Stein. Dieser sollte die Verwaltung der zu erobernden Gebiete in Norddeutschland übernehmen, seine Tätigkeit beschränkte sich jedoch effektiv auf Mecklenburg, Sachsen und für kurze Zeit auf einige thüringische Kleinstaaten. Da die alliierten Mächte die Aufgaben nur unverbindlich festgelegt hatten und seine Tätigkeit kaum unterstützten, konnte er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde kam es zu erneuten Verhandlungen der Bündnispartner, die in einer neuen Vereinbarung mündeten. Am 21.10.1813 wurde durch die alliierten Mächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien und Schweden die Leipziger Konvention abgeschlossen. Durch diese Übereinkunft wurde das Zentralverwaltungsdepartement gebildet und der Zentralverwaltungsrat aufgelöst. Die Leitung des Zentraldepartements wurde wiederum Stein übertragen. Der Sitz der Verwaltung befand sich beim Hauptquartier der alliierten Mächte, zuerst in Frankfurt am Main und später in Paris. Das Zentralverwaltungsdepartement war für die Verwaltung des Königreichs Sachsens und der Gebiete der eroberten napoleonischen Satellitenstaaten (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) zuständig. Weitere Rheinbundstaaten blieben dem Einflussbereich der Behörde entzogen, da die betreffenden Fürsten rechtzeitig ins Lager der Alliierten wechselten. Zu den Hauptaufgaben des Zentralverwaltungsdepartements zählten: - Sicherstellung der Versorgung der Truppen der alliierten Mächte in den verwalteten Gebieten - Aufbringung von Beiträgen zu den Kriegskosten der alliierten Mächte durch Geldzahlungen und Lieferungen aus den verwalteten Gebieten - Durchführung der Landesbewaffnung und Aufstellung des Landsturmes - Beaufsichtigung der Landesverwaltung durch die Behörden der verwalteten Gebiete während der Übergangszeit. Zur Durchführung dieser Aufgaben auf regionaler Ebene wurden in den verwalteten Gebieten mehrere Generalgouvernements eingerichtet. Die Generalgouvernements waren dem Zentralverwaltungsdepartement nachgeordnet und an die Instruktionen Steins gebunden. Zur Unterstützung der Generalgouverneure wurden in den einzelnen Generalgouvernements Gouvernementsräte gebildet, denen Staatsangehörige der betreffenden Gebiete, z. T. aber auch landesfremde Beamte angehörten. Größtenteils wurde zur Ausführung der Verwaltungsaufgaben auf die bestehenden Verwaltungen und Behörden zurückgegriffen. Es wurde folgende Generalgouvernements gebildet: - Generalgouvernement Sachsen o Verwaltungssitz: Dresden o Generalgouverneur: zunächst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski (1778-1845), russischer General - Generalgouvernement Berg o Verwaltungssitz: Düsseldorf o Generalgouverneur: zunächst Justus von Gruner (1770-1820), danach Prinz Alexander von Solms-Lich - Generalgouvernement Frankfurt o Verwaltungssitz: Frankfurt/Main - Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein o Verwaltungssitz: Münster o Generalgouverneur: Ludwig von Vincke (1774-1844) - Generalgouvernement Mittelrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Trier (später Koblenz, bzw. Mainz) o Generalgouverneur: Justus von Gruner - Generalgouvernement Niederrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Aachen o Generalgouverneur: Johann August Sack (1764-1831). Stein versuchte in einer Position als Leiter des Zentraldepartements auf die politische Umgestaltung Deutschlands hinzuarbeiten. Eine Anzahl von Verfassungsentwürfen und Schriftwechsel zu verschiedenen verfassungs- und staatsrechtlichen Fragestellungen zeugen von diesen Bemühungen, die jedoch auf Grund der einsetzenden Restaurationspolitik der Alliierten zu keinen greifbaren Ergebnissen führten. Nach dem Abschluss des Ersten Pariser Friedens am 30.05.1814 waren die Aufgaben des Zentralverwaltungsdepartements erfüllt und es folgte dessen Auflösung. Die verwalteten Gebiete wurden an die zivilen Verwaltungsbehörden übergeben. Noch im Jahre 1814 verfasste einer von Steins engsten Mitarbeiter, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, eine Publikation, die als Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Zentralverwaltungsdepartements angesehen werden kann. 2 Bestandsgeschichte Nähere Angaben zur Bestandsgeschichte, z. B. über den Zeitpunkt der Übernahme des Schriftgutes durch das Geheime Staatsarchiv PK, sind leider nicht möglich. Die Verzeichnung und Erstellung des ursprünglichen Findbuchs erfolgte durch den Archivar Robert Arnold, der von 1884-1891 und 1901-1910 im Geheimen Staatsarchiv tätig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Bestand in Folge der Auslagerung und deutschen Teilung in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg und nach der Wiedervereinigung in das Geheime Staatsarchiv PK zurück. Das Findbuch des Bestandes wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Im Rahmen der Verzeichnung erfolgte eine Umsignierung des Bestandes (Umstellung des Signaturschemas auf Numerus currens). Um Benutzbarkeit in Hinsicht auf die bisherige Zitierweise mit den nunmehr nicht mehr kurrenten Altsignaturen zu vereinfachen, wurde dem Findbuch eine Konkordanz beigefügt. 3 Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 3.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK 3.1.1 Generalgouvernement Sachsen - GStA PK, I. HA, Rep. 172 Alliiertes bzw. Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen 3.1.2 Nachlässe von Stein und seinen Mitarbeitern im Zentraldepartement - GStA PK, VI. HA, Nl Eichhorn - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner I (M) - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner - GStA PK, VI. HA, Nl Johann August Sack - GStA PK, VI. HA, Nl Karl vom Stein 3.2 Bestände in anderen Archiven - Archiv Schloss Cappenberg, Cap.C.I, Nachlass Freiherr vom Stein (vgl. Der Nachlass des Freiherrn vom Stein im Archiv des Grafen von Kanitz auf Schloss Cappenberg / hrsg. von Norbert Reimann, bearbeitet von Annekatrin Schaller und Norbert Reimann. - 2 Teilbände. - Münster, 2009. - 1324 S.) 3.3 Literatur (Auswahl) - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 4: Preußens Erhebung - Stein als Chef der Zentralverwaltung - Napoleons Sturz (Januar 1813 - Juni 1814), Stuttgart 1963, 893 S. - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress - Rücktritt ins Privatleben - Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 - Dezember 1818), Stuttgart 1964, 895 S. - [Eichhorn, Johann Albrecht Friedrich:] Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Stein, Berlin 1814, 140 S. - Hubatsch, Walther: Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977, 242 S. - Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 499-510 - Just, Wilhelm: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger Schlacht 1813 und 1814, Göttingen 1911, 118 S. - Kielmansegg, Peter Graf von: Stein und die Zentralverwaltung 1813/14, Stuttgart 1964, 203 S. - Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Darstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein vom Jahr 1813 bis 1819, Köln 1821, 345 S. - Vollheim, Fritz: Die provisorische Verwaltung am Nieder- und Mittelrhein während der Jahre 1814 - 1816, Bonn 1912, 256 S. - Wetzel, Paul: Die Genesis des am 4. April 1813 eingesetzten Zentral-Verwaltungsrates und seine Wirksamkeit bis zum Herbst dieses Jahres, Greifswald 1907, 110 S. 4 Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 149 VE (2,0 lfm) Laufzeit: 1812 - 1815 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 114, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2012 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.